Betriebsvereinbarung Nr. 03/2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsvereinbarung Nr. 03/2014"

Transkript

1 Betriebsvereinbarung Nr. 03/2014 über die Einführung und Nutzung der Betriebsdokumentation "Nettro IGP" zwischen der Verkehrs Gesellschaft Frankfurt am Main mbh (VGF) vertreten durch die Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Verkehrs Gesellschaft Frankfurt am Main mbh wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: 1 Zielsetzung Mit der Einführung und Nutzung einer EDV- gestützten Betriebsdokumentation soll der Regelbetrieb und Regelzustand und die vom Regelbetrieb und Regelzustand abweichenden Ereignisse nachvollziehbar erfasst, revisionsfähig dokumentiert und weitergegeben werden. Diese Vereinbarung regelt den Schutz der Beschäftigten, deren Daten erfasst und verarbeitet werden, vor Datenmissbrauch. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass beim Einsatz neuer Technologien die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter geschützt und gefördert werden. 2 Geltungsbereich Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der VGF. 3 Systembeschreibung Das System "Nettro IGP111 besteht inkl. Nettro IGP aus 7 Systemmodulen: "Nettro BME211, "Nettro AWS311, "Nettro LIS411, "Nettro DPM511, "Nettro BLE611 und "Nettro WIF7". Das System ist in der Anlage 1 Pflichtenheft beschrieben. Der Stand des Pflichtenheftes entspricht dem Stand, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Betriebsvereinbarung gültig ist. Vor der Einführung des zurzeit in der Testphase befindlichen DPM (im Produktivsystem) muss eine eigene Betriebsvereinbarung über die zu regelnden Sachverhalte im Sinne des BetrVG abgeschlossen werden. 4 Gespeicherte Daten und Datenschutz 1 IGP = Integrierte Geschäftsprozesse 2 BME = Betriebsmeldungserfassung 3 AWS = Auswertung und Statistik 4 LlS = Leitstelleninformationssystem 5 DPM = Dienstplanmodul 6 BLE = Betriebsleistungserfassung 7 WIF = Webinterface (Webmodul)

2 ... 1) Grundsätzlich gelten die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes auf Datensparsamkeit, dem Verbot der Vorratshaltung und dem Gebot der Zweckbindung fürerfasste, gespeicherte und verarbeitete Daten. 2) Für jedes Verfahren wird die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäß 4d Bundesdatenschutzgesetzes eingeholt und das Prüfergebnis dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt. 3) Die Auswertung vorgangsidentifizierender Merkmale (wie z.b. ein Sachbearbeiterkennzeichen) erfolgt ausschließlich für Zwecke des 31 Bundesdatenschutzgesetz. 4) Der nach 11 Bundesdatenschutzgesetz notwendige Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit der Firma Nettropolis AG oder einer Folgefirma. zwecks Wartung und Softwarepflege wird dem Betriebsrat zur Kenntnis gebracht. (Anlage 2) 5) In Freitext- bzw. Notizfeldern sind ausschließlich neutrale Sachverhalts-darstellungenzulässig. Sollten wertende Formulierungen im System gespeichert sein, ist der Administrator oder dessen Vertreter nach Erhalt eines Hinweises berechtigt, diese zu löschen bzw. zuändern. 6) Alle Daten über eingeleitete Maßnahmen, die im Rahmen der Vorgangsbearbeitung erfasst werden, sind nur für die autorisierten Anwender aufgrund des hinterlegten Rollenund Berechtigungskonzeptes (Anlage 3) ersichtlich. 7) Eine Beschreibung der gespeicherten mitarbeiterbezogenen Daten sind der Anlage 4 zu entnehmen. Diese mitarbeiterbezogenen Daten werden nur einzelfallbezogen am Bildschirm oder in Ausdrucken angezeigt. 5 Auswertungen 1) Mit Hilfe des Systems erstellte Auswertungen dürfen nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle herangezogen werden. Auswertungen oder Bildschirmausgaben mit Mitarbeiterbezug, dürfen nur für arbeitssteuernde Zwecke verwendet werden. (siehe Anlage 1, Seite 34, Punkt 4) Alle Auswertungen, außer der in 5, Abs. 2 genannten Auswertungen, enthalten keinen Mitarbeiterbezug. 2) Personen bezogene Log- und Protokolldateien dürfen ausschließlich zu folgenden Zwecken ausgewertet werden: Gewährleistung der Systemsicherheit Schutz des Unternehmensnetzes vor dem Eindringen unberechtigter Personen Technische Optimierung des Netzes Analyse und Korrektur von Fehlern Zum Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen gegenüber berechtigter Dritter, wie Polizei, Staatsanwalt. Alle anderen Dritten im Sinne der Datenschutzgesetzes bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates.

3 6 Schnittstellen 1) Datenexport Es existieren keine mitarbeiterbezogenen Datenexport-Schnittstellen zu anderen Systemen. Mitarbeiterbezogene Daten werden nicht in ein Data Warehouse oder Business Intelligence-System etc. übertragen. (siehe Anlage 1, Seite 34, 4. Punkt) Eine mitarbeiterbezogene Download-Schnittstelle z. B. zu Excel oder vergleichbaren Systemen existiert nicht für den Datenexport. 2) Datenimport Über eine Exceldatenbank werden Fahrerdaten aus dem System PERDIS regelmäßig übernommen. Eine Beschreibung dieser Daten ist in Anlage 5 ersichtlich. Insofern sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass im Punkt des Datenimports von der "Betriebsvereinbarung über den Einsatz eines Personaldispositionssystems (PERDIS)", hier: 4, Abs. 2, 4.Satz vom 04. Juli 2001 abgewichen wird. 3) Datenaustausch Zwischen den Modulen "Nettro BME" und "Nettro BLE"erfolgt auf der gemeinsamen Systembasis Nettro IGP ein Datenaustausch. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten verwendet. 7 Arbeitsorganisation und Arbeitsbemessung Eskalationsworkflows (nach vorgegebener überschrittener Zeit wird der Vorgang an Vorgesetzten weiter geleitet) werden nicht eingerichtet. Allerdings erfordern betriebliche Ereignisse gewisse Abfolgen, die im System dem Mitarbeiter zur Unterstützung bereitgestellt werden. 8 Einweisung betrauter Mitarbeiter Die mit der Dateneingabe und -verarbeitung betrauten Mitarbeiter der VGF werden für den Betrieb vorab und rechtzeitig nach einem abgestuften Schulungskonzept qualifiziert. Das für die Einführung notwendige Schulungskonzept wurde für die Mitarbeiter der Betriebsleitstelle (NT 43) sowie die von den Fachbereichen benannten Power User entwickelt. Bei zukünftig erforderlichen Schulungsmaßnahmen ist der Betriebsrat gemäß BetrVGeinzubinden. 9 Rechte des Betriebsrates Alle Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach dem Betriebsverfassungsgesetz werden eingehalten. Den Mitarbeiter, die den Betriebsrat beraten und informieren, werden dadurch keine Nachteile entstehen. 10 Externer Sachverständiger Für die Hinzuziehung von externen Sachverständigen kommt 80 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung.

4 -11 Klärung von offenen Fragen Die Vertragsparteien dieser Betriebsvereinbarung verpflichten sich, bei Streitigkeiten über Fragen, die die Auslegung dieser Vereinbarung betreffen -mit dem Ziel einer einvernehmlichen Auslegung -unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen. Ist über einzelne Fragen der Auslegung dieser Betriebsvereinbarung kein Einvernehmen zuerzielen, so entscheidet die Einigungsstelle. Die Einigungsstelle besteht aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber- und der Betriebsratsseite. Die Einigungsstelle ist angerufen, sobald eine der Vertrags parteien dies schriftlich fordert. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die einvernehmliche Einigung. 12 Veränderungen, Erweiterungen und Löschungen 1) Veränderungen und ErweiterungenVeränderungen, die den Inhalt dieser Betriebsvereinbarung oder ihrer Anlagen berühren sind vorab mit dem Betriebsrat zu besprechen und gegebenenfalls zu vereinbaren. Erweiterungen und Veränderungen, die personen bezogene Daten und Auswertungen betreffen, sind mit dem Betriebsrat zu vereinbaren. Die Einführung eines geplanten Archivierungsmandanten ist geplant. Die Funktionsweise, sowie das Rollen- und Berechtigungskonzept des Archivierungsmandanten wjrd dem Betriebsrat vor Einführung vorgestellt. Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass bis zur Erstellung eines Archivierungsund Löschkonzeptes nur den Administratoren (Anlage 6) die Einsicht zu Datenbankeinträgen möglich ist, die älter als 600 Tage sind. Das Archivierungs- und Löschkonzept wird über eine separate Betriebsvereinbarung geregelt. 2) Löschungen Sobald die erfassten Daten nicht mehr für die Sachbearbeitung oder für statistische Zwecke erforderlich sind, werden diese gelöscht. Im Hinblick auf einen möglichen standardisierten Löschungsrhythmus sind sich die Vertragsparteien einig, dass die Mitbestimmung nach 87 Abs. 1 Ziffer 6 BetrVG erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt keinerlei Löschung von Daten. 13 Zuwiderhandlungen Beschäftigte und Personen, die im datenschutzrechtlichen Sinne Dritte sind, und mit den Systemen arbeiten, müssen darauf hingewiesen werden, dass die Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung ein wesentlicher Vertragsbestandteil ist. Sollten Zuwiderhandlungen vorkommen, werden Arbeitgeber und Betriebsrat darüber verhandeln, wie durch technische und/oder organisatorische Gestaltungsmaßnahmen solche Zuwiderhandlungen unterbunden werden können. Bei Verstößen gegen diese Betriebsvereinbarung haben Vorgesetzte und/oder Beschäftigte mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

5 14Schlussbestimmungen Die Betriebsvereinbarung 03/2014 tritt am Tag der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung ungültig sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die den gewünschten Zweck im Ergebnis möglichst gleichkommt. ~ Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und löst die BV 06/2008 in der Fassung vom 13.0ktober 2008 ab. Sie kann nach Unterzeichnung von bei den Vertragsparteien zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Bis zum Zustandekommen einer neuen Betriebsvereinbarung gelten die bestehenden Regelungenweiter. Frankfurt am Main, den ~-ito( AnlaQen: Anlage 1 Systembeschreibung (Pflichtenheft Teil1 und Teil2) Anlage 2 Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage 3 Rollen- und Berechtigungskonzept "Netlro IGP" Anlage 3 a) beispielhafte Musterberechtigungen Anlage 4 Mitarbeiterbezogene Daten Anlage 5 Daten_PERDIS Anlage 6 Übersicht Nettro-Administratoren Anlage 7: Pflichtenheft Modul BlE

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik Einsatz der Informationstechnik RBV IT vom 01.12.2007 Blatt 2 1 Gegenstand 1- Die regelt die Beteiligung (Information, Beratung und Mitwirkung, Mitbestimmung) des Betriebsrats bei der Planung, Einführung

Mehr

2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen

2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen 2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen Die Vermeidung der missbräuchlichen Nutzung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten ist ein Kernpunkt der Regelungen zum Einsatz von Personalinformationssystemen.

Mehr

(1) Die Dienstvereinbarung gilt für die gesamte Leuphana Universität Lüneburg.

(1) Die Dienstvereinbarung gilt für die gesamte Leuphana Universität Lüneburg. Vereinbarung zur Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung des SAP R/3 Systems Modul HR an der Leuphana Universität Lüneburg zwischen der Leuphana Universität Lüneburg und dem Personalrat der Leuphana

Mehr

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG

Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt. Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Freiwillige Betriebsvereinbarungen an der Schnittstelle von BetrVG und BDSG Mögliche Inhalte und Durchsetzungsmöglichkeiten APITZSCH SCHMIDT Rechtsanwälte Frankfurt

Mehr

Rahmenvereinbarung Mobile Kommunikation

Rahmenvereinbarung Mobile Kommunikation 1 Zwischen der einerseits und dem andererseits wird folgende Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) zur mobilen Kommunikation abgeschlossen: Präambel Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien unterliegen

Mehr

Dienstvereinbarung über die Einführung des IT-Verfahrens Kita-REWE für das ProFiskal der Kita-Eigenbetriebe (DV KITA-REWE)

Dienstvereinbarung über die Einführung des IT-Verfahrens Kita-REWE für das ProFiskal der Kita-Eigenbetriebe (DV KITA-REWE) Dienstvereinbarung über die Einführung des IT-Verfahrens Kita-REWE für das ProFiskal der Kita-Eigenbetriebe (DV KITA-REWE) Zwischen den fünf Kita-Eigenbetrieben vertreten durch die Senatsverwaltung für

Mehr

Dienstvereinbarung. wird zwischen

Dienstvereinbarung. wird zwischen Dienstvereinbarung Für die Einführung und Nutzung der elektronischen Transponder-Schließanlage PEGASYS 3000 2.0 der Firma Breitenbach Software Engineering GmbH in den Räumlichkeiten des Wissenschaftszentrums

Mehr

Audit. - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe

Audit. - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe Audit - Verhaltens- und Leistungskontrolle oder rechtliche Verpflichtung? - Peter Lemke Schulungen und Seminare zum Recht der Gesundheitsberufe 02.06.2012 Peter Lemke 1 Qualität im Gesundheitswesen Qualität

Mehr

Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK

Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Quick Check Datenschutzkonzept EDV und TK Der effizienteste Weg zu einer BDSG-konformen EDV und Telekommunikation von Udo Höhn, Oliver Schonschek Update. Stand: 12/2011 Quick Check Datenschutzkonzept EDV

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat

Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat Zwischen der Geschäftsführung aller deutschen Gesellschaften des XXXXX Konzerns und dem Gesamtbetriebsrat geschlossen: wird folgende Gesamtbetriebsvereinbarung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilungen

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen

Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen Direkte Beteiligung der Beschäftigten 65 Für die MitarbeiterInnen kann das auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen bedeuten. 3.5 Direkte Beteiligung der Beschäftigten Einzelne Vereinbarungen führen

Mehr

RBV IT Praxisbeispiel Stadtwerke Hannover

RBV IT Praxisbeispiel Stadtwerke Hannover RBV IT Praxisbeispiel Stadtwerke Hannover Martin Bühre Betriebsrat 21. SAP-/ Neue Technologie-Konferenz, 21.- 23.10.2008 SAP/NT-Konferenz, Mannheim, 21.10.2008 Rahmenbetriebsvereinbarung zur Informationstechnik

Mehr

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik

Rahmenbetriebsvereinbarung. Einsatz der Informationstechnik Rahmenbetriebsvereinbarung Einsatz der Informationstechnik RBV IT vom 01.12.2007 Blatt 2 Rahmenbetriebsvereinbarung 1 Gegenstand 1- Die Rahmenbetriebsvereinbarung regelt die Beteiligung (Information, Beratung

Mehr

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen

Mehr

Rahmenvertrag. zwischen der

Rahmenvertrag. zwischen der Rahmenvertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Technik NORD, Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen/Bremen, Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg

Mehr

Datenschutzbeauftragter DSB - Schw/Sp. Stuttgart, 25. Oktober 1995. SAP-Konferenz 24.-26.10.1995 bei den Technischen Werken der Stadt Stuttgart AG

Datenschutzbeauftragter DSB - Schw/Sp. Stuttgart, 25. Oktober 1995. SAP-Konferenz 24.-26.10.1995 bei den Technischen Werken der Stadt Stuttgart AG Datenschutzbeauftragter DSB - Schw/Sp Stuttgart, 25. Oktober 1995 ANLAG.E. SAP-Konferenz 24.-26.10.1995 bei den Technischen Werken der Stadt Stuttgart AG Thema: Ankündigung einer SAP-Einführung Datenschutzrechtliche

Mehr

Dienstvereinbarung. Fürdie Einführung und Nutzung des Zutrittskontrollsystems SIPORT in den Räumlichkeiten der TU Dortmund

Dienstvereinbarung. Fürdie Einführung und Nutzung des Zutrittskontrollsystems SIPORT in den Räumlichkeiten der TU Dortmund Dienstvereinbarung Fürdie Einführung und Nutzung des Zutrittskontrollsystems SIPORT in den Räumlichkeiten wird zwischen der Rektorin und dem Personalrat der wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten

Mehr

Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden,

Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, Zwischen dem Arbeitgeberverband Chemie und verwandte industrien für das Land Hessen e.v., Wiesbaden, und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Hessen-Thüringen, Frankfurt, wird

Mehr

DIENSTANWEISUNG. OctoWare TN

DIENSTANWEISUNG. OctoWare TN Freie und Hansestadt Harnburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksamtsleitung Hamburg, den 14.11.2014 DIENSTANWEISUNG fürdie Anwendung des IT-Verfahrens OctoWare TN Im Fachamt Gesundheit A/GA/G l 06/2014 Dienstanweisung

Mehr

Rahmendienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und Änderung von e-government Produkten (nicht icms - HISinOne) Präambel

Rahmendienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und Änderung von e-government Produkten (nicht icms - HISinOne) Präambel Rahmendienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und Änderung von e-government Produkten (nicht icms - HISinOne) Zwischen der Hochschule Koblenz, vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Kristian

Mehr

Videoüberwachung mehr als nur Bilder

Videoüberwachung mehr als nur Bilder Videoüberwachung mehr als nur Bilder Die Themen 1. Die rechtliche Lage Heute 2. Zwei Urteile zum Thema 3. Was plant unsere Bundesregierung? 4. Technik die begeistert? 5. Was tun? Zulässigkeit der Videoüberwachung

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP)

Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP) KBV Voice over IP Seite 1 von 3 Konzernbetriebsvereinbarung zum Telefonieren auf Basis des Internet-Protokolls (KBV Voice over IP) Die Unternehmensleitung der LANXESS Deutschland GmbH schließt im Namen

Mehr

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das

Anlage 3. - mindestens das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen, das Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVerG) 1. Zahlung von Mindestentgelten Der

Mehr

Dienstvereinbarung über die Erfassung und Abrechnung von Telefongesprächen an der Freien Universität Berlin

Dienstvereinbarung über die Erfassung und Abrechnung von Telefongesprächen an der Freien Universität Berlin Personalblatt Nummer 01/2009 7. Januar 2009 Inhalt: Dienstvereinbarung über die Erfassung und Abrechnung von Telefongesprächen an der Freien Universität Berlin Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität

Mehr

Dienstvereinbarung (DV) zur Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung des SAP R/3 Systems Modul HR. zwischen der

Dienstvereinbarung (DV) zur Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung des SAP R/3 Systems Modul HR. zwischen der Der PERSONALRAT Dienstvereinbarung (DV) zur Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung des SAP R/3 Systems Modul HR zwischen der Stiftung Universität Hildesheim ( Stiftung ) und dem Personalrat der

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen

Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Call Centern Harald Stelljes Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Bremen Arndtstr. 1 27570 Bremerhaven Tel.: +49 (0471)

Mehr

Surfen am Arbeitsplatz. Ein Datenschutz-Wegweiser

Surfen am Arbeitsplatz. Ein Datenschutz-Wegweiser Surfen am Arbeitsplatz Ein Datenschutz-Wegweiser Inhalt Allgemeine Fragen zur Wahrung der Privatsphäre 4 Grundsätzliche Anforderungen 6 Allgemeines 6 Dienstliche Nutzung 7 Private Nutzung 8 Protokollierung

Mehr

Dienstvereinbarung über den Einsatz von Firewallsystemen an der Freien Universität Berlin

Dienstvereinbarung über den Einsatz von Firewallsystemen an der Freien Universität Berlin Dienstvereinbarung - Firewall 1 / 7 Dienstvereinbarung über den Einsatz von Firewallsystemen an der Freien Universität Berlin gemäß 74 Personalvertretungsgesetz Berlin (PersVG) in der aktuellen Fassung

Mehr

Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident

Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel. Herausgeber: Der Präsident GhK Mitteilungsblatt der Universität Gesamthochschule Kassel Herausgeber: Der Präsident Dienstvereinbarung zur Einführung und zum Betrieb der Datentechnik für den Programmhaushalt an der Universität Gesamthochschule

Mehr

Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbände informieren

Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbände informieren Steuerberater haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen! - Verbände informieren Grundsätzlich ist jeder Steuerberater zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, es sei denn, er beschäftigt

Mehr

Datenschutz im Betriebsratsbüro. Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de

Datenschutz im Betriebsratsbüro. Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de Datenschutz im Betriebsratsbüro Referent: Lorenz Hinrichs TBS Niedersachsen GmbH lh@tbs-niedersachsen.de Datenschutz im BR-Büro Seite 2 Ausgangssituation Ausgangssituation Kurz gefasst ist es Euer Job

Mehr

Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Strukturierte Produkte

Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Strukturierte Produkte Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Strukturierte Produkte zwischen der - nachfolgend Nutzer genannt - und der Börse Frankfurt Zertifikate AG Mergenthalerallee 61 D 65760

Mehr

Dienstvereinbarung. über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice over IP basierenden Telekommunikationssystems. an der Freien Universität Berlin

Dienstvereinbarung. über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice over IP basierenden Telekommunikationssystems. an der Freien Universität Berlin Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice over IP basierenden Telekommunikationssystems an der Freien Universität Berlin 31. Juli 2009 Gliederung der Dienstvereinbarung über den

Mehr

Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Scoach

Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Scoach Vertrag über die Nutzung des elektronischen Antrags- Tools E-Listing Scoach zwischen der - nachfolgend Nutzer genannt - und der Scoach Europa AG Mergenthalerallee 61 D 65760 Eschborn - nachfolgend Scoach

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 3. Vorlesung, 2. Juni 2006 Restrukturierung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats (1) 2 Das BetrVG sieht unterschiedlich

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

BETRIEBSVEREINBARUNG. zwischen. der Muster-Konzern GmbH, - vertreten durch die Geschäftsführung, Arbeitgeber. und

BETRIEBSVEREINBARUNG. zwischen. der Muster-Konzern GmbH, - vertreten durch die Geschäftsführung, Arbeitgeber. und BETRIEBSVEREINBARUNG zwischen der Muster-Konzern GmbH, - vertreten durch die Geschäftsführung, Arbeitgeber und dem Betriebsrat der Muster GmbH, - vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden, Betriebsrat

Mehr

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag)

Muster eines Beratungsvertrages. (Dienstvertrag) Muster eines Beratungsvertrages (Dienstvertrag) Stand: 1. Januar 2004 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,

Mehr

Einsichtnahme in die Personalakte ein Rechtsanspruch? Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme?

Einsichtnahme in die Personalakte ein Rechtsanspruch? Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme? Einsichtnahme in die Personalakte ein Rechtsanspruch? Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Einsichtnahme? Die rechtliche Grundlage zur Einsichtnahme in die Personalakte findet sich in 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz

Mehr

Grundlagen Datenschutz

Grundlagen Datenschutz Grundlagen Datenschutz Michael Bätzler TÜV Datenschutz Auditor Externer Datenschutzbeauftragter IHK xdsb Datenschutz Greschbachstraße 6a 76229 Karlsruhe Telefon: 0721/82803-50 Telefax: 0721/82803-99 www.xdsb.de

Mehr

Begriffe. Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes

Begriffe. Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes Begriffe Datenschutz Daten werden vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Datensicherheit Daten werden vor Verlust oder unberechtigten Änderungen oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Datensicherung Methode,

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

Vorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG

Vorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG - Checkliste + Formular - Vorabkontrolle gemäß 4d Abs. 5 BDSG Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 A. Wenn ein Unternehmen personenbezogene

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern Verordnung zum Schutz von Patientendaten Krankenh-DSV-O 715 Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern vom 29. Oktober 1991 KABl. S. 234 Aufgrund von 11 Absatz 2 des Kirchengesetzes

Mehr

Betriebsvereinbarung Interessenausgleich Standortverlagerung. Betriebsvereinbarung: Interessenausgleich - Betriebsänderung Standortverlagerung

Betriebsvereinbarung Interessenausgleich Standortverlagerung. Betriebsvereinbarung: Interessenausgleich - Betriebsänderung Standortverlagerung Betriebsvereinbarung Interessenausgleich Standortverlagerung Zwischen dem Hessischer Turnverband e.v. Huizener Str. 22 24, 61118 Bad Vilbel sowie dem Betriebsrat des Hessischer Turnverband e.v. Huizener

Mehr

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts)

Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Obligationenrecht (Revision des Widerrufsrechts) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates

Mehr

Dienstvereinbarung über die Nutzung des Internets im EvangeLischen. Regionalverband Frankfurt am Main (ERV) vom 01.05.2016

Dienstvereinbarung über die Nutzung des Internets im EvangeLischen. Regionalverband Frankfurt am Main (ERV) vom 01.05.2016 Ziel dieser Vereinbarung ist es, die Nutzungsbedingungen sowie die Maßnahmen zur Protokollierung 1 GeLtungsbereich und Zweckbestimmung 2 ZieLsetzung im Evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main (ERV).

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

der crossinx GmbH Hanauer Landstrasse 291A 60314 Frankfurt/M. nachstehend Unternehmen genannt DS001 DS-Richtlinie Datenschutz-Richtlinie

der crossinx GmbH Hanauer Landstrasse 291A 60314 Frankfurt/M. nachstehend Unternehmen genannt DS001 DS-Richtlinie Datenschutz-Richtlinie Datenschutz-Richtlinie der crossinx GmbH Hanauer Landstrasse 291A 60314 Frankfurt/M. nachstehend Unternehmen genannt Für Unternehmen ist die moderne Informations- und Kommunikationstechnologie ein wichtiger

Mehr

ARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren. unter Beteiligung

ARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren. unter Beteiligung 12 BV 66/13 Verkündet am 19.8.2013 I. Regierungsbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS In dem Beschlussverfahren unter Beteiligung 1.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen CrediMaxx, Inhaber Mario Sparenberg CrediMaxx, Fritz-Haber-Straße 9, 06217 Merseburg 1 Allgemeines und Geltungsbereich (1) 1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung Zwischen der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG Landshuter Str. 100 84137 Vilsbiburg und dem Konzernbetriebsrat der vorgenannten Firma, (nachfolgend KBR genannt) wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Broker HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon: +41 44 265 47

Mehr

1 Gegenstand, Zweckbestimmung

1 Gegenstand, Zweckbestimmung Dienstvereinbarung über die Einrichtung und den Betrieb der Telekommunikationsanlage OpenScape Contact Center Enterprise V8 an der Technischen Universität München - Hauptdienststelle Dienstvereinbarung

Mehr

Muster für eine DV/BV über die Einführung und Nutzung einer elektronischen Personalakte

Muster für eine DV/BV über die Einführung und Nutzung einer elektronischen Personalakte Muster für eine DV/BV über die Einführung und Nutzung einer elektronischen Personalakte Zwischen der XXX, vertreten durch... und dem PR/BR, vertreten durch den/die Vorsitzende/n, wird die nachstehende

Mehr

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG

Textilreinigungsgewerbe. Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: TARIFVERTRAG ÜBER ARBEITSPLATZ- UND VERDIENSTSICHERUNG IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 061 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 12.2.1979 gültig ab: 01.03.1980 Laufzeit bis: 6 Mo TARIFVERTRAG

Mehr

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des AutoAct B2B-Markts als Käufer (im Folgenden: Käufer-AGB ) regeln

Mehr

Dienstvereinbarung. über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice-over-IP basierenden Telekommunkationssystems

Dienstvereinbarung. über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice-over-IP basierenden Telekommunkationssystems Dienstvereinbarung zwischen der Universität Würzburg vertreten durch den amtierenden Kanzler und dem Personalrat der Universität Würzburg über den Betrieb und die Nutzung eines auf Voice-over-IP basierenden

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

Monitoring und Datenschutz

Monitoring und Datenschutz Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 17. Juli 2003 Dienstvereinbarung Einsatz von elektronischen

Mehr

Die Agentur und der Datenschutz in der täglichen Arbeit RA Werner Fröschen Justiziar, Bereichsleiter Recht

Die Agentur und der Datenschutz in der täglichen Arbeit RA Werner Fröschen Justiziar, Bereichsleiter Recht Die Agentur und der Datenschutz in der täglichen Arbeit RA Werner Fröschen Justiziar, Bereichsleiter Recht 16.3.2015 IHK Karlsruhe, Vermittlerrecht Praxiswissen auf Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Ergänzende Vereinbarung zur GBV Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Ergänzende Vereinbarung zur GBV Beurteilung der Arbeitsbedingungen Ergänzende Vereinbarung zur GBV Beurteilung der Arbeitsbedingungen zwischen T-Systems International GmbH und dem Betriebsrat TSI Karlsruhe werden folgende Regelungen einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung

Mehr

INFO-Post 6/2013 RABER & COLL. Die anlasslose Kontrolle des Landesbeauftragen für Datenschutz gem. 38 BDSG. Rechtsanwälte

INFO-Post 6/2013 RABER & COLL. Die anlasslose Kontrolle des Landesbeauftragen für Datenschutz gem. 38 BDSG. Rechtsanwälte RABER & COLL. Rechtsanwälte INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de 6/2013 Die anlasslose

Mehr

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen

Mehr

Zwischen. und. wird Folgendes vereinbart: Präambel

Zwischen. und. wird Folgendes vereinbart: Präambel Vereinbarung über den Einsatz und die Nutzung des Vermittlungs- und Beratungsinformationssystems VerBIS in den nach 44 b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Land Berlin bestehenden Berliner Arbeitsgemeinschaften

Mehr

wird folgende über abgeschlossen:

wird folgende über abgeschlossen: Zwischen der und dem der Firma wird folgende über Geschäftsführung Betriebsrat XY Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilungen - Erfassung von physischen und psychischen Belastungen Regelung der Beurteilung

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Kaltenkirchen

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

IT-Handbuch. für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Richtlinie zur Verwaltung von Passwörtern (Passwortrichtlinie - Passwort-RL)

IT-Handbuch. für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Richtlinie zur Verwaltung von Passwörtern (Passwortrichtlinie - Passwort-RL) für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg Passwort-RL Richtlinie zur Verwaltung von Passwörtern (Passwortrichtlinie - Passwort-RL) vom 10.10.2007 (MittVw Seite 96) 1. Geltungsbereich (1) Diese

Mehr

Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC

Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC Im QSEC-Reporting-Modul steht ab der Version 4.2 ein neuer Bericht zur Verfügung. Es besteht nun die Möglichkeit, einen BDSG-konformen Datenschutzbericht

Mehr

PACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und

PACHTRAHMENVERTRAG. über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen. Zwischen. - im folgenden - Pächterin - genannt - und PACHTRAHMENVERTRAG über die zur Messung vorhandenen technischen Einrichtungen Zwischen - im folgenden - Pächterin - genannt - und Pfalzwerke Netz AG Kurfürstenstraße 29 67061 Ludwigshafen - im folgenden

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Standardisierte Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen GWS Stadtwerke Hameln GmbH Hafenstraße 14 31785 Hameln BDEW-Codenummer: 99000261000008

Mehr

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster)

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Anlage 5: Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Bei Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen werden Sie zwangsläufig mit personenbezogenen Daten

Mehr

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Veranstaltung Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Referent Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter

Mehr

Brauchen wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. von Christoph Hupe

Brauchen wir ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. von Christoph Hupe Brauchen wir ein? von Christoph Hupe Gliederung: 1. Problematik 2. Positionen/Meinungen 1. Problematik des Thema wurde in Deutschland schon oft diskutiert, aber es gab keine explizite Regelung bis September

Mehr

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter

Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Datenschutzbeauftragter Goethestraße 27 18209 Bad Doberan Telefon: 038203/77690 Telefax: 038203/776928 Datenschutzbeauftragter Schütte, Goethestraße 27, 18209 Bad Doberan

Mehr

Datenschutzrichtlinie für die Plattform FINPOINT

Datenschutzrichtlinie für die Plattform FINPOINT Datenschutzrichtlinie für die Plattform FINPOINT Die FINPOINT GmbH ( FINPOINT ) nimmt das Thema Datenschutz und Datensicherheit sehr ernst. Diese Datenschutzrichtlinie erläutert, wie FINPOINT die personenbezogenen

Mehr

Mitarbeiter Datenschutz vs. Call Center Steuerung. Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten

Mitarbeiter Datenschutz vs. Call Center Steuerung. Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten Mitarbeiter Datenschutz vs. Call Center Steuerung Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten Begriffsabgrenzungen 3 Mitarbeiterdatenschutz 4 Datenverarbeitung im Call Center 6 Möglichkeiten der Datenerhebung

Mehr

4 Rechte der Beschäftigten (1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, die Information über ihre gespeicherten

4 Rechte der Beschäftigten (1) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, die Information über ihre gespeicherten Dienstvereinbarung zur Einführung, Anwendung, Änderung oder Erweiterung des EDV-Systems TUMonline (Mitarbeiterdaten) gemäß Art. 73 i.v. mit Art. 75a Abs. 1 BayPVG Zur Gewährleistung der schutzwürdigen

Mehr

IT Rahmenvereinbarung Version 0.8 v. 03.03.2006 Seite 1. Präambel

IT Rahmenvereinbarung Version 0.8 v. 03.03.2006 Seite 1. Präambel IT Rahmenvereinbarung Version 0.8 v. 03.03.2006 Seite 1 IT Rahmendienstvereinbarung der Charité Präambel Ausgehend von bestehenden Vereinbarungen wie der "Dienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) zwischen Stadtwerke Kaltenkirchen GmbH Kamper Weg 38 24568 Kaltenkirchen und nachfolgend auch "die Parteien" genannt. - Seite 1 von 5 - 1. Zielsetzung

Mehr

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Vertrag über Dienstleistungen einer/eines externen Datenschutzbeauftragten nach 4f Bundesdatenschutzgesetz -"BDSG"- zwischen vertreten

Mehr

Dienstvereinbarung über technikgestützte Kosten- und Leistungsrechnung

Dienstvereinbarung über technikgestützte Kosten- und Leistungsrechnung Dienstvereinbarung über technikgestützte Kosten- und Leistungsrechnung vom 23. Juni 1999 in der Fassung der Änderungsvereinbarung vom 19. September/17. Oktober 2001 1 Ziele dieser Dienstvereinbarung Ziel

Mehr

Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Stadtwerke Bad Saulgau Moosheimer Straße 28 88348 Bad Saulgau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte eines europaweiten Outsourcing

Arbeitsrechtliche Aspekte eines europaweiten Outsourcing Universität Tübingen Kolloquium Praxis des Unternehmensrechts Arbeitsrechtliche Aspekte eines europaweiten Outsourcing RA Dr. Roman Frik, LL.M. Tübingen, 5. November 2008 Übersicht Vorstellung eines Outsourcing-Projektes

Mehr

Wird Wartung oder auch

Wird Wartung oder auch Wird Wartung oder auch Fernwartung von Hardund Software durch externe Unternehmen vorgenommen, haben die Unternehmen die besonderen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten. Denn mit der

Mehr