Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen"

Transkript

1 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen GZ.: FA11A / Graz, am 16. Februar 2012 Ggst.: SeniorInnenurlaubsaktion des Landes Steiermark 2012 Durchführungsrichtlinien Bearbeiter: Edith Kelbetz Tel.: (0316) 877/3347 Fax: (0316) 877/3053 DVR Allgemeines Die Steiermärkische Landesregierung hat am beschlossen, im Rahmen der allgemeinen Sozialhilfe auch im Jahre 2012 eine Urlaubsaktion für jene älteren Menschen durchzuführen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Die Kosten dieser Urlaubsaktion werden zu 50% vom Land Steiermark Sozialressort und zu 50% von den Sozialhilfeverbänden getragen. Die Teilnahme ist für die SeniorInnen kostenlos. 2. Organisation Die SeniorInnenurlaubsaktion des Landes Steiermark wird von der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen, den Bezirkshauptmannschaften und den Gemeinden organisiert und findet in ausgewählten Gasthöfen in der Steiermark statt. Die Dauer der Urlaubsaufenthalte beträgt insgesamt sieben Nächte. 3. Zielgruppen Teilnehmen können Personen: 1. die bis 31. Dezember des laufenden Jahres das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2. die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, 3. die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, 4. deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz nicht übersteigt, 5. die sich ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort zurechtfinden (Pflegestufe 1 und 2), 6. die pflegebedürftig sind, aber von einem Angehörigen oder einer anderen pflegenden Person (Nachbarn, Freunde, etc...) betreut werden wollen. In diesen Fällen können die Pflegestufen der TeilnehmerInnen der Urlaubsaktion 3 oder höchstens 4 betragen, 7. wenn sie mit der Unterbringung in einem Zweibettzimmer einverstanden sind. (betreuende Begleitpersonen werden nach Möglichkeit in nahe gelegenen Zimmern oder gemeinsam in Appartements untergebracht). 1

2 4. Richtsätze Der Richtsatz für das Nettoeinkommen beträgt: 1. für allein lebende Personen 814,82 2. für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 1.221,68 (gemeinsames Nettoeinkommen) Als LebensgefährtIn ist jene Person zu bezeichnen, die mit dem/der AntragstellerIn nicht verheiratet ist, jedoch in Wirtschaftsgemeinschaft lebt und seinen/ihren Hauptwohnsitz teilt. LebensgefährtInnen sind einkommensgemäß wie Ehepaare zu beurteilen. Für getrennt lebende EhepartnerInnen kann der Richtsatz für allein lebende Personen dann angenommen werden, wenn sie ordnungsgemäß an verschiedenen Wohnsitzen gemeldet sind. 5. Berechnung des Einkommens 1. Als Einkommen zu rechnen sind ( ettobeträge): Einkünfte aus einer oder mehreren Pensionen oder Renten, inklusive Ausgleichszulage, z. B. Unfallrenten, Invalidenrenten, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Leibrenten, Firmenpensionen (Treuegeld) Unterhalt Leistungen aus der Sozialhilfe Pacht- oder Mieteinnahmen sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben) für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für ein geringeres vorgelegt wird. Der Höchstsatz beträgt im Jahr 2012 für: allein lebende Personen 146,67 Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 219,90 Bei TeilnehmerInnen aus Seniorenwohnheimen darf das ursprüngliche Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz nicht überschreiten. Verpfleg- oder Heimkosten können nicht abgerechnet werden. 2. icht als Einkommen zu rechnen sind: Pflegegeld (Bundespflegegeld oder Landespflegegeld) Diätzuschüsse Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegemütter) des Landes Steiermark 2

3 3. Folgende Kosten können anerkannt werden, wenn entsprechende Bestätigungen vorgelegt werden (dies gilt nur für jene AntragstellerInnen, deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz übersteigt): Alimente an Kinder Unterhaltszahlungen an den/die geschiedene/n EhepartnerIn 6. Auswahlverfahren in den Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften Vorgangsweise in den Gemeinden: Die Bezirkshauptmannschaften teilen ihr Kontingent auf die einzelnen Gemeinden (laut Neuberechnung 2012) auf und geben den Abgabetermin für die Anträge bekannt. Die Gemeinden haben die Urlaubsaktion unter Bekanntgabe einer Einreichfrist so kundzumachen, dass alle ihre BewohnerInnen Gelegenheit zur rechtzeitigen Beantragung haben. Es sollen in erster Linie jene Personen berücksichtigt werden, die sich zum ersten Mal um die Teilnahme bewerben. Wenn eine Gemeinde in einem Jahr die Plätze nicht vollständig belegen kann, ist es der Bezirkshauptmannschaft möglich, diese freien Plätze einer anderen Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Die SeniorInnen beantragen die Teilnahme bei ihren Wohnsitzgemeinden. Die Wohnsitzgemeinden prüfen die Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben (siehe 3 dieser Richtlinie). Die Prüfung ist auf dem Antrag zu bestätigen. Dem Antrag ist beizulegen: die aktuellen Einkommensbelege in Kopie (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension und ein ev. Ausgedinge ersichtlich sind ) das ausgefüllte Formular "Verständigung von Angehörigen" eine ärztliche Bestätigung der PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 und 2, dass sie in der Lage sind, an der Urlaubsaktion ohne Betreuung teilzunehmen bzw. die ärztliche Bestätigung über die Pflegestufe 3 und 4 jener Personen, die eine Betreuung brauchen eine formlose Niederschrift der Wohnsitzgemeinde mit dem Inhalt, dass der/die TeilnehmerInnen mit der Pflegestufe 3 oder 4 von einem Angehörigen bzw. einer anderen Begleitperson bereits längere Zeit betreut wurden. Das Antragsformular, das Formular Verständigung von Angehörigen und jenes für die ärztliche Bestätigung der PflegegeldbezieherInnen der Stufen 1 und 2 sind am Sozialserver des Landes ( abrufbar. Die Gemeinden fassen die Daten der ausgewählten TeilnehmerInnen zusammen und übermitteln die vollständig ausgefüllten und bestätigten Anträge sowie die kopierten Belege termingerecht an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Vorgangsweise der Bezirkshauptmannschaft: Die Bezirkshauptmannschaft teilt die gemeldeten Personen aus den Gemeinden in Turnusse ein. Die Teilnehmeranzahl (je nach Größe des Turnusses) darf nicht überschritten werden, da sonst die ordnungsgemäße Unterbringung nicht gewährleistet ist. Die Nachprüfung der Anträge erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft und sie verpflichtet sich damit, darauf zu achten, dass die festgelegten Anforderungen (siehe Vorgangsweise in 3

4 den Gemeinden, Absatz 2), eingehalten werden. Die Anträge werden nicht mehr zur nochmaligen stichprobenartigen Prüfung an die FA 11A weitergegeben. Die Bezirkshauptmannschaft informiert die AntragstellerInnen über die positive oder negative Erledigung ihres Ansuchens. Der positiven Mitteilung soll nach Möglichkeit ein Prospekt vom Urlaubsort und/oder vom Gasthaus beigelegt werden. Die TeilnehmerInnenlisten sind bis spätestens 2 Wochen vor Turnusbeginn der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen per zu übermitteln. Diese werden für das Büro 2. Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser zur Aussendung eines Serienbriefes an die UrlaubsteilnehmerInnen als GesamtteilnehmerInnenliste zusammengefasst und per e- mail weitergeleitet. 7. SelbstzahlerInnen Die Bezirkshauptmannschaft kann eine Teilnahme als "SelbstzahlerIn" nur dann ermöglichen, wenn in dem unter Vertrag stehenden Gasthaus noch Betten frei sind und im Bus noch Platz ist. Als SelbstzahlerInnen können Personen mitfahren, die das in den Richtlinien vorgegebene Mindestalter von 60 Jahren noch nicht erreicht haben oder den Einkommensrichtsatz geringfügig überschreiten, aber alle anderen Voraussetzungen des 3 erfüllen in einer Niederschrift bei der Gemeinde bestätigen, eine TeilnehmerIn der Pflegestufe 3 oder 4 zu begleiten und zu betreuen und diese Betreuung bereits eine längere Zeit vor Antritt des Urlaubs gemacht haben. Die SelbstzahlerIn hat den Antrag mit dem Vermerk " SelbstzahlerIn" und das Formular "Verständigung von Angehörigen" auszufüllen. Diese Formulare sind von der Gemeinde zusammen mit der Meldung der vorgeschlagenen TurnusteilnehmerInnen der Bezirkshauptmannschaft zu übermitteln. Gegebenenfalls ist die o. a. Niederschrift beizulegen. Diese Unterlagen verbleiben in der Bezirkshauptmannschaft. Ein Transportkostenanteil für den Bus wird nicht verrechnet. Sollte von der "SelbstzahlerIn" ausdrücklich ein Einbettzimmer beansprucht werden, kann der Gastwirt einen Einbettzimmerzuschlag verrechnen. Die Daten der "SelbstzahlerInnen" sind auf der TurnusteilnehmerInnenliste im Anhang anzuführen; sollte die SelbstzahlerIn gleichzeitig betreuende Person sein, ist dies extra im Vermerk (betreuende Person von...) anzuführen. 8. Anreise und Abreise Die An- und Abreise wird von den Bezirkshauptmannschaften organisiert und erfolgt ausschließlich mit dem Bus. Für die Anreise zur Einstiegsstelle oder zu den auf der Strecke liegenden Zusteigesammelstellen hat der UrlaubsteilnehmerIn selbst zu sorgen. Die Bezirkshauptmannschaften stellen Begleitpersonen für die An- und Abreise zur Verfügung. Sie überprüfen die Anwesenheit der Urlaubsgäste gemäß der aktuellen TeilnehmerInnenliste. Die Begleitpersonen sorgen in Notfällen für die Herbeiholung von Hilfe, für den ordnungsgemäßen Ablauf des Transportes, helfen beim Ein- und Aussteigen, bei der Gepäcksverwahrung und teilen im Einvernehmen mit den Gastwirten die Zimmer ein. 4

5 Sie nehmen Beschwerden, Anregungen und Lob entgegen und teilen besondere Ereignisse der Fachabteilung 11A mit. Auf Wünsche nach An- und Abreise mit eigenem Auto (oder auch Transport durch Verwandte) kann nicht eingegangen werden! Auf der Rückreise sammeln die Begleitpersonen die Fragebögen ein, welche zu Beginn ausgeteilt wurden. Diese werden von den Begleitpersonen ausgewertet und in Form eines Berichtes den Rechnungen beigelegt. 9. Unterbringung und Verpflegung Die Unterbringung und Verpflegung der Urlaubsgäste erfolgt in den unter Vertrag stehenden Gasthäusern und in den für die Urlaubsaktion reservierten Zimmern. Die Unterbringung in anderen Häusern ist nicht möglich. Die TeilnehmerInnen sind darüber zu informieren, dass die Getränke nicht kostenlos sind. Nähere Details sind im Vertrag zwischen dem Land Steiermark und den ausgewählten Gasthöfen geregelt. 10. TurnusteilnehmerInnenlisten: In die TurnusteilnehmerInnenliste sind nur jene AntragstellerInnen aufzunehmen, die die Voraussetzungen nach Punkt 3 erfüllen. Im Anhang sind die "Selbstzahler" und mögliche ErsatzteilnehmerInnen sowie die betreuenden Personen anzuführen. Dem Gastwirt wird diese Liste in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt: In der ersten Ausfertigung wird die Teilnahme von den Urlaubsgästen bestätigt und die Ausfälle vom Wirt vermerkt. Diese Liste ist der Rechnung beizulegen. In der zweiten Ausfertigung scheinen die Geburtsdaten der TeilnehmerInnen auf, um allfällige Geburtstage wahrzunehmen. Diese Liste ist nach dem Turnus zu vernichten. Die Bezirkshauptmannschaft übermittelt der Fachabteilung 11A die Turnusliste mit den Originalunterschriften der TeilnehmerInnen gleichzeitig mit den Rechnungen. 11. Turnuszeiten Turnus : Dienstag, 08. Mai 2012 bis Dienstag, 15. Mai Turnus: Dienstag, 22. Mai 2012 bis Dienstag, 29. Mai Turnus: Dienstag, 05. Juni 2012 bis Dienstag, 12. Juni Turnus: Dienstag, 19. Juni 2012 bis Dienstag, 26. Juni Turnus: Dienstag, 11. Sept bis Dienstag, 18. Sept Der Turnus beginnt mit dem Mittagessen des Anreisetages und endet mit dem Frühstück am Abreisetag. Die Dauer des Urlaubsaufenthaltes beträgt insgesamt sieben Nächte. 5

6 12. Preise Allgemeines 2012 netto MwSt. brutto Kat. I 31,45 3,15 34,60 Kat. II 27,60 2,76 30,36 Ausfallspauschale 4,55 0,46 5,01 Heizung 1,03 0,10 1,13 Pro Turnus werden insgesamt 7 Nächte verrechnet. Die Ausfallspauschale kann bis zu 3 Tagen in Rechnung gestellt werden, wenn das Zimmer nicht vergeben werden konnte. Heizkosten werden pro Nacht / pro Person verrechnet. Das Datum ist auf der Rechnung anzuführen. Die Warmwasseraufbereitung ist im Standard inbegriffen. 13. Rechnungslegung Die Bezirkshauptmannschaften übermitteln der Fachabteilung 11A die Rechnungen der Gasthöfe und der Busunternehmen in einfacher Ausfertigung samt den unterschriebenen TeilnehmerInnenlisten (im Original). Beizulegen ist auch der Bericht über die Auswertung der Fragebögen. Für die Refundierung des Kostenanteiles des Landes Steiermark (50 % der Nettosumme) wird ein Begleitschreiben erbeten, das die Zusammenstellung der Rechnungen in der nachfolgenden Form enthält: Turnus von - bis Rechnungsleger: Rechnungs- ettobetrag Gesamtsumme Landesanteil 50 % Summe Überweisungskonto: Bankleitzahl: Die richtige Verrechnung und Leistung wird von den Bezirkshauptmannschaften bestätigt. 6

7 14. Allfälliges Wenn sich bei der Einkommensprüfung herausstellt, dass ein/eine AntragstellerIn unrichtige Angaben gemacht hat, kann er von der TeilnehmerInnenliste gestrichen werden. Eine Rückerstattung der Kosten des Urlaubes durch unrichtige Angaben soll nach Möglichkeit durch vorherige Prüfung vermieden werden. Sollte sich am Urlaubsort herausstellen, dass die UrlaubsteilnehmerIn nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, werden die Angehörigen verständigt, die den Rücktransport zu veranlassen haben. Die Kosten werden vom Veranstalter nicht übernommen. 15. Datenverkehr Die Daten der AntragstellerInnen werden automationsunterstützt verarbeitet, soweit dies in Art und Umfang zur Durchführung dieser Urlaubsaktion erforderlich ist. Die AntragstellerInnen stimmen mit Einbringung ihres Antrages diesem Datenverkehr und der Überprüfung ihrer Angaben zu. 16. Schlussbestimmungen Auf die Teilnahme an dieser Urlaubsaktion besteht kein Rechtsanspruch. 7

8 Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen GZ.: FA11A / Graz, am 16. Februar 2012 Ggst.: SeniorInnenurlaubsaktion des Landes Steiermark 2012, Opferausweis- und AmtsbescheinigungsinhaberInnen und deren Witwen und Witwer; Durchführungsrichtlinie Bearbeiter: Edith Kelbetz Tel.: (0316)877/3347 Fax: (0316)877/3053 DVR Allgemeines Die Steiermärkische Landesregierung hat am beschlossen, im Rahmen der allgemeinen Sozialhilfe auch im Jahre 2012 eine Urlaubsaktion für jene älteren Menschen durchzuführen, die nur über ein geringes Einkommen verfügen. Dieser wird eine Urlaubsaktion für Opferausweis- und AmtsbescheinigungsinhaberInnen und deren Witwen, die nach dem Opferfürsorgegesetz Anspruch auf Rente haben, angeschlossen. An dieser Aktion werden voraussichtlich ca. 5 Personen teilnehmen. Die Kosten für den Aufenthalt trägt zur Gänze das Land Steiermark. Für die UrlaubsteilnehmerInnen ist die Teilnahme kostenlos. 2. Organisation Die SeniorInnenurlaubsaktion für OpferausweisinhaberInnen wird vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen, organisiert und findet im Schloss Sommerau, Spital am Semmering, statt. Die Bezirkshauptmannschaften und die 10 Opferverbände werden darüber schriftlich informiert. Die Fachabteilung 11A, Soziales, Arbeit und Beihilfen überprüft die eingelangten Anträge bezüglich der Voraussetzungen nach den Richtlinien des Landes Steiermark sowie der Vollständigkeit der Angaben und Belege. Die AntragstellerInnen werden danach mit einer Mitteilung über die Teilnahme an der SeniorInnenurlaubsaktion für OpferausweisinhaberInnen verständigt. 3. Zielgruppen Teilnehmen können Personen: die InhaberInnen eines Opferausweises oder einer Amtsbescheinigung und deren Witwer und Witwen, die nach dem Opferfürsorgegesetz einen Anspruch auf Rente haben, 1

9 die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, die ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz nicht übersteigt, die sich ohne Betreuung, Hilfestellung oder Aufsicht am Urlaubsort zurechtfinden (Pflegestufe 1 und 2) Ehepaaren wird nach Möglichkeit eine gemeinsame Teilnahme ermöglicht werden. 4. Richtsätze Der Richtsatz für das Nettoeinkommen beträgt : für allein lebende Personen 1.435,00 für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 1.831,00 (gemeinsames Nettoeinkommen) Als LebensgefährtIn ist jene Person zu bezeichnen, die mit dem/der AntragstellerIn nicht verheiratet ist, jedoch in Wirtschaftsgemeinschaft lebt und seinen ordentlichen Wohnsitz teilt. LebensgefährtInnen sind einkommensmäßig wie Ehepaare zu beurteilen. Für getrennt lebende EhepartnerInnen kann der Richtsatz für allein lebende Personen berechnet werden, wenn sie ordnungsgemäß an verschiedenen Wohnsitzen gemeldet sind. 5. Berechnung des Einkommens 1. Als Einkommen zu rechnen sind ( ettobeträge): * Einkünfte aus einer oder mehreren Pensionen oder Renten, inklusive Ausgleichszulage, z. B. Unfallrenten, Invalidenrenten, Erwerbsunfähigkeitspensionen, Leibrenten, Firmenpensionen (Treuegeld) * Unterhalt * Leistungen aus der Sozialhilfe * Pacht- oder Mieteinnahmen * Sonstige Einkünfte (bitte die Art angeben) * für ein Ausgedinge wird der Höchstsatz angenommen, wenn kein Nachweis für ein geringeres vorgelegt wird. Der Höchstsatz beträgt im Jahr 2012 für: allein lebende Personen 146,67 Ehepaar oder Lebensgemeinschaft 219,90 2

10 * Bei TeilnehmerInnen aus Seniorenwohnheimen darf das ursprüngliche Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz nicht überschreiten. Verpfleg- oder Heimkosten können nicht abgerechnet werden. 2. icht als Einkommen zu rechnen sind: * Pflegegeld (Bundespflegegeld oder Landespflegegeld) * Diätzuschüsse * Familienbeihilfen und Kinderabsetzbeträge * Ruhegeld für Pflegepersonen (Pflegemütter) des Landes Steiermark 3. Folgende Kosten können anerkannt werden, wenn entsprechende Bestätigungen vorgelegt werden (dies gilt nur für jene Antragsteller, deren Gesamtnettoeinkommen den Richtsatz übersteigt): * Alimente an Kinder * Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner 6. Antragstellung Für den Antrag sind o.a. Formulare zu verwenden, welche in der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen aufliegen. Sie können auch vom Sozialserver heruntergeladen werden. Der Antrag zur Teilnahme an der SeniorInnenurlaubsaktion ist von dem AntragstellerInnen eigenhändig zu unterschreiben und in der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen, bis spätestens Ende April 2012 einzubringen. Dem Antrag sind beizulegen : die aktuellen Einkommensbelege in Kopie (Pensionsabschnitte, aus denen die Zusammensetzung der Pension ersichtlich ist) das ausfüllte Formular Verständigung von Angehörigen und eine ärztliche Bestätigung der PflegegeldbezieherInnen, dass sie in der Lage sind, an der SeniorInnenurlaubsaktion des Landes Steiermark teilzunehmen und/oder Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 beziehen. 7. Anreise und Abreise Für die An- und Abreise zum bzw. vom Urlaubsort haben die TeilnehmerInnen selbst zu sorgen und auch die Reisekosten zu tragen. 8. Unterbringung und Verpflegung Die Unterbringung und Verpflegung der Urlaubsgäste erfolgt in den unter Vertrag stehenden Gasthäusern und in den für die Urlaubsaktion reservierten Zimmern. Die Unterbringung in anderen Häusern ist nicht möglich. Die TeilnehmerInnen sind darüber zu informieren, dass 3

11 die Getränke nicht kostenlos sind. Nähere Details sind im Vertrag zwischen dem Land Steiermark und den ausgewählten Gasthöfen geregelt. 9. Verständigung von Angehörigen Das Formular Verständigung von Angehörigen ist von den AntragstellerInnen auszufüllen und dem Antrag anzuschließen. Wichtig ist, dass die angeführten Angehörigen an der angegebenen Adresse während des Urlaubes auch erreichbar sind, um in einem Notfall verständigt werden zu können. Dieses Formular wird von der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen, gesammelt und an das Jugendgästehaus Schloss Sommerau am Semmering weitergeleitet. In einem Notfall verständigt der Gastwirt die auf dem Formular angegebenen Angehörigen. 10. Turnuszeit Sonntag, 10. Juni 2012 bis Sonntag, 17. Juni 2012 Der Turnus beginnt mit dem Mittagessen und endet mit dem Frühstück. 11. Preise Vereinbarter Preis mit dem Gastwirt: Vollpension pro Nacht und Person für Zweibettzimmer) 2012 netto MwSt. brutto Kat. I 31,45 3,15 34,60 Kat. II 27,60 2,76 30,36 Ausfallspauschale 4,55 0,46 5,01 Heizung 1,03 0,10 1, Rechnungslegung Der/die GastgeberIn verrechnet für den Turnus 7 Nächte. Die Ausfallspauschale kann bis zu 3 Tagen in Rechnung gestellt werden, wenn das Zimmer nicht vergeben werden konnte. Heizkosten werden pro Nacht / pro Person verrechnet, das Datum ist auf der Rechnung anzuführen. Die Warmwasseraufbereitung ist im Standard inbegriffen. Die Originalrechnung ist samt der von den UrlaubsteilnehmerInnen unterschriebenen Teilnehmerliste der Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen zu übermitteln. 4

12 13. Allfälliges Sollte sich am Urlaubsort herausstellen, dass die UrlaubsteilnehmerInnen nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen, werden die Angehörigen verständigt, welche den Rücktransport zu veranlassen haben. Die Kosten werden vom Veranstalter nicht übernommen. Für Wertgegenstände haftet bei Verlust oder Beschädigung weder der Wirt noch die Behörde. Die Fachabteilung 11A Soziales, Arbeit und Beihilfen ist berechtigt, die Einhaltung der Vereinbarung mit dem Gastwirt zu überprüfen. 14. Datenverkehr Die Daten der AntragstellerInnen werden automationsunterstützt verarbeitet, soweit dies in Art und Umfang zur Durchführung dieser Urlaubsaktion erforderlich ist. Die AntragstellerInnen stimmen mit Einbringung ihres Antrages diesem Datenverkehr und der Überprüfung ihrer Angaben zu. 15. Schlussbestimmungen Auf die Teilnahme an dieser Urlaubsaktion besteht kein Rechtsanspruch. Die Richtlinie hat nur für die Urlaubsaktion 2012 Gültigkeit. 5

ANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe

ANSUCHEN. zur Gewährung einer Wohnbeihilfe An die Stadtgemeinde Klosterneuburg GA III/3 Sozialamt Eingangsstempel: Heißlergasse 5 3400 Klosterneuburg Tel.: 02243/444/226 ANSUCHEN zur Gewährung einer Wohnbeihilfe Wir erlauben uns darauf hinzuweisen,

Mehr

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien

NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien F3-A-1803/004-2014 NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien 1. Geförderter Personenkreis: Den NÖ Heizkostenzuschuss können NÖ LandesbürgerInnen erhalten, die einen Aufwand für Heizkosten haben und

Mehr

ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE

ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE Eingangsstempel An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Hauptreferat Sozialwesen Europaplatz 1 7000 Eisenstadt ANTRAG AUF FÖRDERUNG DER KURZZEITPFLEGE Gemäß den Richtlinien der Burgenländischen

Mehr

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss

NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss NÖ Kindergartentransportkostenzuschuss Zuschuss zu den Beförderungskosten von Kindern zum Kindergarten gültig ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 NÖ Familien und NÖ Gemeinden können einen finanziellen Zuschuss

Mehr

Ansuchen an den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Graz

Ansuchen an den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Graz Ansuchen an den Sozialtopf der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Graz SOZIALREFERAT ÖH Uni Graz Schubertstraße 6a, 8010 Graz Tel: +43 316 380-2955 Fax: +43 316 380-9200 E-Mail:

Mehr

RICHTLINIEN. für die Abwicklung der Kurzzeitpflege. laut Regierungsbeschluss vom 7. Oktober 2003 Zl. FSUB-699/1/2003. 1 Ziel

RICHTLINIEN. für die Abwicklung der Kurzzeitpflege. laut Regierungsbeschluss vom 7. Oktober 2003 Zl. FSUB-699/1/2003. 1 Ziel RICHTLINIEN für die Abwicklung der Kurzzeitpflege laut Regierungsbeschluss vom 7. Oktober 2003 Zl. FSUB-699/1/2003 1 Ziel Pflegenden Angehörigen sowie dem Personenkreis nach 3 Abs. 4 lit b sollen durch

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr

Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr Hinweise zum Ausfüllen Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und schließen Sie die erforderlichen Nachweise

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

A N T R A G auf Hilfe in besonderen Lebenslagen

A N T R A G auf Hilfe in besonderen Lebenslagen (Absender) An den Sozialhilfeverband Hartberg Geschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft Hartberg Rochusplatz 2 8230 Hartberg, am A N T R A G auf Hilfe in besonderen Lebenslagen 15 Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

Mehr

Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs

Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs Verein flora Wienerinnen gegen Brustkrebs c/o Echomedienhaus MQM 3.2, Maria-Jacobi-Gasse 1, 3.OG A-1030 Wien Telefon +43-1-524 70 86-70 Fax +43-1-524 70 86-43 mail: charlotte.adam@echo.at Sehr geehrte

Mehr

NÖ Landeskindergarten

NÖ Landeskindergarten Hilfe für Eltern (Erziehungsberechtigte), deren Kind am Nachmittag einen NÖ Landeskindergarten besucht NÖ Landeskindergarten Förderung Nachmittagsbetreuung Förderungsrichtlinien - gültig ab 1. 9. 2006

Mehr

Vorname. Name: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Telefonnummer: Faxnummer: E-mail:

Vorname. Name: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Telefonnummer: Faxnummer: E-mail: Vorname: Straße / Nr.: PLZ / Ort: Telefonnummer: Faxnummer: E-mail: An Kreisstadt Olpe Der Bürgermeister Amt Bildung, Soziales und Sport Franziskanerstraße 6 57462 Olpe Antrag: - auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines

Mehr

ANSUCHEN. Härtefonds der HTU und TU Wien. Vorname Nachname E-Mail. Summe der Wochenstunden des letzten Jahres h. ledig getrennt lebend verwitwet

ANSUCHEN. Härtefonds der HTU und TU Wien. Vorname Nachname E-Mail. Summe der Wochenstunden des letzten Jahres h. ledig getrennt lebend verwitwet HochschülerInnenschaft an der TU Wien 1040 Wien, Wiedner Hauptstr. 8 10 erster Stock, roter Bereich Tel.: 58801 49501 Fax: 586 91 54 WWW: http://www.htu.at Härtefonds der HTU und TU Wien ANSUCHEN Vorname

Mehr

An die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ANTRAG. auf Heimunterbringung zur Pflege und Betreuung

An die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn ANTRAG. auf Heimunterbringung zur Pflege und Betreuung An die Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn Hammersteinplatz 1 5280 Braunau am Inn Az.:... Aufn.Zl.:... ANTRAG auf Heimunterbringung zur Pflege und Betreuung im Bezirksalten- und Pflegeheim Altheim Bezirksalten-

Mehr

Antrag auf Förderung des Landes Salzburg für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres

Antrag auf Förderung des Landes Salzburg für Schulveranstaltungen des laufenden Kalenderjahres An das Amt der Salzburger Landesregierung Ref. 2/01, Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien Postfach 527, A-5010 Salzburg Auskunft: Tel. (0662) 8042-5435 od. 5436 Kinderbetreuung Elementarbildung

Mehr

Der Mensch im Mittelpunkt

Der Mensch im Mittelpunkt Anmeldung Angaben zur Person Vorname(n): Verteiler: WB Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort/ Kreis: Staatsangehörigkeit: Familienstand: ledig verheiratet verwitwet seit: geschieden seit: Konfession: Post:

Mehr

ANTRAG AUF UNTERSTÜTZUNG

ANTRAG AUF UNTERSTÜTZUNG 1 ANTRAG AUF UNTERSTÜTZUNG Antragsteller (Ehe-)Partner Ich/wir habe(n) vom Verein erfahren durch Name Vorname Straße, PLZ, Wohnort Telefon- und/oder Mobil-Nr. Geburtsdatum Geburtsort Familienstand verheiratet

Mehr

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1

BEIHILFE Ld]cZc ^hi =Z^bVi Ä AZ^hiWVgZh Ld]cZc [ g <ZcZgVi^dcZc# '%%. 1 BEIHILFE 1 Das Leben meint es nicht nur gut mit uns. Immer wieder geraten Menschen in Not, sei es durch überraschende Schicksalsschläge, Trennungen oder Arbeitslosigkeit. In solchen Situationen reicht

Mehr

FAQ, häufig gestellte Fragen. 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen?

FAQ, häufig gestellte Fragen. 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen? FAQ, häufig gestellte Fragen 1. Wie kann ich meinen Förderantrag bei der Burgenländischen Energie Agentur stellen? Der Antrag ist in Original samt allen erforderlichen Unterlagen entweder persönlich abzugeben

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen

Antrag auf Sozialhilfeleistungen Abteilung Soziales Sozialamt, Walhallastrasse 2, Postfach 188, 9320 Arbon Telefon 071 447 61 63, Fax 071 446 46 40, www.arbon.ch Öffnungszeiten Montag / Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr Mittwoch geschlossen

Mehr

Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden. Gesamt-Personenzahl der Bewerbung: Erwachsene/r:

Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden. Gesamt-Personenzahl der Bewerbung: Erwachsene/r: MARKTGEMEINDEAMT FRASTANZ Wohnungswerberantrag Nachstehende Unterlagen sind in Kopie beizulegen: Einkommensbestätigungen sämtlicher Personen im gemeinsamen Haushalt, aktuelle Mietvorschreibung oder Mietvertrag,

Mehr

Antrag um die Gewährung einer Förderung zur Heizungsumstellung auf Fernwärme/Erdgas nach sozialen Kriterien. 1. Personenangaben

Antrag um die Gewährung einer Förderung zur Heizungsumstellung auf Fernwärme/Erdgas nach sozialen Kriterien. 1. Personenangaben Antrag um die Gewährung einer Förderung zur Heizungsumstellung auf Fernwärme/Erdgas nach sozialen Kriterien (Stand GR B vom 01.10.2015) Umweltamt Referat für Energie und Klima Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz

Mehr

Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe

Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe Fonds Soziales Wien Beratungszentrum Behindertenhilfe Guglgasse 7-9, 1030 Wien Tel.: 01/24 5 24 Fax: 05 05 379-66 650 E-Mail: post-bzbh@fsw.at, Web: www.fsw.at DVR: 1070053 Antrag auf Förderung von Leistungen

Mehr

Antrag auf Kinderzuschuss des Landes Steiermark

Antrag auf Kinderzuschuss des Landes Steiermark Bildung, Familie, Frauen und Jugend Eingangsstempel des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung An das Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 6A Förderungsmanagement Karmeliterplatz

Mehr

Bewerbung um ein Joint Study-Stipendium New Orleans

Bewerbung um ein Joint Study-Stipendium New Orleans Transatlantische Partnerschaft zwischen der Universität Innsbruck und der University of New Orleans Universität Innsbruck, Herzog-Friedrich-Str. 3, 1. Stock, A-6020 Innsbruck Tel.: +43 (0)512 507 39200

Mehr

Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe für geförderte Eigentumswohnungen

Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe für geförderte Eigentumswohnungen AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 11 Wohnbeihilfe Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe für geförderte Eigentumswohnungen FÜR WELCHE EIGENTUMSWOHNUNGEN WIRD WOHNBEIHILFE GEWÄHRT?

Mehr

B E W E R B U N G S B O G E N

B E W E R B U N G S B O G E N B E W E R B U N G S B O G E N zur Erlangung einer Universitätsmietwohnung I. Angaben zur Person des Bewerbers/der Bewerberin geboren am (Familienname) (Vorname) an der Universität Innsbruck Amtstitel (Univ.-Prof

Mehr

Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung

Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung Zutreffendes bitte ankreuzen! Stand 21.05.2012 Bezirkshauptmannschaft Bludenz Bezirkshauptmannschaft Bregenz Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Antrag auf Gewährung von Mindestsicherung

Mehr

ANTRAG. Information zur Anspruchsberechtigung

ANTRAG. Information zur Anspruchsberechtigung ANTRAG auf Befreiung von Rundfunkgebühren und den damit verbundenen Abgaben und Entgelten und/oder auf Zuerkennung einer Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (gebührenfrei nach 14 TP 6 Absatz 5 Ziffer

Mehr

Bensberger Bank Modernisierungskredit*

Bensberger Bank Modernisierungskredit* Aus alt mach neu mit dem * Ab 5.000,- - bis 35.000,- - Euro Ohne Grundschuldeintragung, Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszugs nicht älter als 6 Monate ausreichend Beantragung vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme

Mehr

Stationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins. Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013

Stationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins. Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013 Stationäre und ambulante Angebote im Sprengel St. Josef Grins Gottlieb Sailer Innsbruck, am 06.11.2013 Gottlieb Sailer seit 1994 seit 1996 seit 1998 seit 2001 Obmann - Pflegeverein Kappl Heimleiter im

Mehr

Familienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Pflegegeldstufe 3 4 5 6 7

Familienname/Nachname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Pflegegeldstufe 3 4 5 6 7 An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Zuschuss zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung Wechsel einer selbständigen Betreuungskraft oder / und Betreuung durch eine zusätzliche

Mehr

Soziales Betreuungsnetz in NÖ

Soziales Betreuungsnetz in NÖ Soziales Betreuungsnetz in NÖ NÖ Pflegeberatungsscheck Durch den NÖ Pflegeberatungscheck soll den rund 70.000 Pflegebedürftigen in NÖ und deren Angehörigen individuelle und kostenlose Beratung und Unterstützung

Mehr

nikolaus max stiftung

nikolaus max stiftung Von unserer Stiftung erfahren durch: NAME Vornamen Straße PLZ/Ort Telefon Handy E-Mail Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Nationalität / ggf. Aufenthaltsstatus / Dauer Familienstand Ausbildung Ausgeübter

Mehr

Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe

Antrag auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe Fonds Soziales Wien Beratungszentrum Behindertenhilfe Guglgasse 7-9, 1030 Wien Tel.: 01/24 5 24 Fax: 05 05 379 66 650 E-Mail: post-bzbh@fsw.at, Web: www.fsw.at DVR: 1070053 Antrag auf Förderung von Leistungen

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen

Antrag auf Sozialhilfeleistungen Abteilung Soziales Öffnungszeiten Walhallastrasse 2 Montag-Dienstag 08.30-12.00 14.00-17.00 Uhr 9320 Arbon Mittwoch geschlossen 14.00-17.00 Uhr Telefon 071 447 61 63 Donnerstag 08.30-12.00 14.00-17.00

Mehr

Anlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls

Anlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls HAUPTABTEILUNG 4 Studienangelegenheiten Technische Universität Kaiserslautern Anlage zum Antrag auf Berücksichtigung eines Härtefalls Gebäude 47 Gottlieb-Daimler-Straße 67663 Kaiserslautern Telefon (0631)

Mehr

Wichtige Hinweise zur Einreichung eines Herzenswunsches

Wichtige Hinweise zur Einreichung eines Herzenswunsches Deckblatt behalten die Antragsteller Behalten Sie diese Seite für Ihre Unterlagen! Wichtige Hinweise zur Einreichung eines Herzenswunsches Wir erfüllen die Herzenswünsche schwer kranker und sozial benachteiligter

Mehr

Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege 1 Leistungsentgelte für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege Stand: 01.06.2015 für die Häuser Bethanien, Bethlehem, Bethel und Tabea ohne Pflegestufe Pflegebedingte Kosten 30,87 956,97 30,87 956,97

Mehr

Kreis Höxter - Der Landrat

Kreis Höxter - Der Landrat Informationen Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 61 ff Sozialgesetzbuch XII. Buch (SGB XII) Stand: 01.12.2013 Ist die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen zu Hause nicht mehr sichergestellt, besteht

Mehr

P-Konto - Beratung Donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr

P-Konto - Beratung Donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr (am P-Konto - Beratung Donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr findet keine Beratung statt) benötigte Unterlagen: Eine Beratung ist nur möglich wenn nachfolgende Unterlagen vollständig (soweit es auf Sie zutrifft)

Mehr

Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme

Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme Informationsblatt Widerspruch gegenüber einer Organ- und/oder Gewebe- und/oder Zellenentnahme Stand: Oktober 2014 Erläuterungen In Österreich sind Transplantation und Organspende im Organtransplantationsgesetz

Mehr

Hilfe durch Übernahme der Fahrtkosten (ausgenommen bei Hilfe durch geschützte Arbeit und interner Unterbringung die durchgehend zur Verfügung steht)

Hilfe durch Übernahme der Fahrtkosten (ausgenommen bei Hilfe durch geschützte Arbeit und interner Unterbringung die durchgehend zur Verfügung steht) Dieser Antrag ist beim Wohnsitzgemeindeamt Magistrat der Stadt einzureichen Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge unter Anschluss der entsprechenden Beilagen bearbeitet werden!

Mehr

Antrag auf Ermäßigung von Beiträgen für die Offene Ganztagsschule Betreute Grundschule

Antrag auf Ermäßigung von Beiträgen für die Offene Ganztagsschule Betreute Grundschule Name Antragstellerin/Antragsteller Anschrift Telefonnummer Stadt Reinbek Der Bürgermeister Amt für Bildung, Jugend und Soziales Ansprechpartnerin: Frau Annette Mrozek Tel.: 727 50 259 Fax: 727 50 262 E-Mail:

Mehr

Geschäftsordnung (Version 3)

Geschäftsordnung (Version 3) Geschäftsordnung (Version 3) 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4 Aufnahme 5 Kinderkrippenjahr 6 Öffnungszeiten 7 Schließzeiten 8 Gebührensatzung 9 Besuchsgebührenermäßigung 10 Teilnahme

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz

Mehr

Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen

Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen Richtlinie für die Förderung von Photovoltaik - Gemeinschaftsanlagen in der Fassung des GR-Beschlusses vom: 01.10.2015 GZ: A 23-028212/2013-0033 Inhaltsübersicht I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen: 1

Mehr

8.) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:

8.) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen: Amt der Tiroler Landesregierung Gruppe Agrar Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck El.Schad ensnr. Eingangsstempel der zuständigen Bezirkshauptmannschaft DVR: 0059463 Antrag auf Gewährung einer Beihilfe

Mehr

Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen

Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen Persönliche Daten des Kindes/des Jugendlichen Vrname Nachname Geburtsdatum Geschlecht M W Szialversicherungsnummer/Versicherungsträger Kindergarten/Schule/Ausbildungsstätte/Snstiges Hauptwhnsitz Staatsbürgerschaft

Mehr

Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe NEU für Mietwohnungen

Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe NEU für Mietwohnungen AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 11 Wohnbeihilfe Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe NEU für Mietwohnungen FÜR WELCHE MIETWOHNUNGEN WIRD WOHNBEIHILFE GEWÄHRT? Wohnbeihilfe

Mehr

WICHTIGE HINWEISE ZUR FINANZIERUNG DER ISD-WOHN- BZW. PFLEGEHEIMPLÄTZE

WICHTIGE HINWEISE ZUR FINANZIERUNG DER ISD-WOHN- BZW. PFLEGEHEIMPLÄTZE WICHTIGE HINWEISE ZUR FINANZIERUNG DER ISD-WOHN- BZW. PFLEGEHEIMPLÄTZE Um Ihnen die Lösung der Fragen, die mit einer Aufnahme in ein Wohn- bzw. Pflegeheim naturgemäß auftreten, zu erleichtern, möchten

Mehr

Anmeldung für die DOSB-Trainer-C Ausbildung Fachrichtung Dart 2015-2016

Anmeldung für die DOSB-Trainer-C Ausbildung Fachrichtung Dart 2015-2016 Anmeldung Bitte Ihr Foto hier aufkleben oder befestigen bdv e.v. z. H. Michael Sandner Burgstallweg 11 91338 Igensdorf Anmeldung für die DOSB-Trainer-C Ausbildung Fachrichtung Dart 2015-2016 Hiermit melde

Mehr

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2015: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2015 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Anrede. Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft. verwitwet. andere/weitere

Anrede. Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft. verwitwet. andere/weitere FSW-KundInnennummer Akademischer Grad Frau Herr Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft 1. Vorname 2. Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geburtsland ledig verheiratet eingetragene

Mehr

Betreubares Wohnen Grazerstraße 32

Betreubares Wohnen Grazerstraße 32 Betreubares Wohnen Grazerstraße 32 Vermietung Die 19 Wohnungen a 51-52 qm werden ausschließlich vermietet. Aufgrund der Förderung des Landes OÖ ist mit einer günstigen monatlichen Miete von ca. 395,00

Mehr

Zu den Antragsunterlagen gehören: Name der Krankenkasse/-verband. Ansprechpartner. Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort

Zu den Antragsunterlagen gehören: Name der Krankenkasse/-verband. Ansprechpartner. Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort Name der Krankenkasse/-verband Ansprechpartner Straße/ Haus-Nr. PLZ Ort Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung nach 60 SGB I

Mehr

R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung

R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung R I C H T L I N I E des Landes Niederösterreich für das NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung (gemäß 43a und 43b NÖ Sozialhilfegesetz 2000) Im NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes

Mehr

Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers gemäß 40 VwGVG samt Vermögensverzeichnis

Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers gemäß 40 VwGVG samt Vermögensverzeichnis Postadresse: Erdbergstraße 192 196 1030 Wien Tel: +43 1 601 49 0 Fax: +43 1 531 09 153357/153364 E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at www.bvwg.gv.at DVR: 0939579 An das Bundesverwaltungsgericht Hauptsitz Wien

Mehr

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente

Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Gemeindeverwaltung Zusatzleistungen zur AHV/IV Dorfstrasse 17 8155 Niederhasli Tel. 043 / 411 22 35 Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV-Rente Eingangsdatum: Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung:

Mehr

A N T R A G nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz

A N T R A G nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz A N T R A G nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz auf Deckung des Lebensunterhaltes einschl. Wohnbedarf Krankenhilfe Sonstiges Eingangsvermerk: 1. Angaben zum(r) AntragstellerIn (Personaldaten) Zutreffendes

Mehr

Ausflugsverkehr aus anderen Ländern und anderen Staaten

Ausflugsverkehr aus anderen Ländern und anderen Staaten Informationen zum Ausflugsverkehr aus anderen Ländern und anderen Staaten Rechtslage: ab Oktober 2010 Die Ausübung der Tätigkeit als Schilehrer im Rahmen des Ausflugsverkehrs von Schischulen und Schilehrern

Mehr

Folgende Unterlagen sind bezüglich jeder in 1. und 2. genannten Person in Kopie anzuschließen:

Folgende Unterlagen sind bezüglich jeder in 1. und 2. genannten Person in Kopie anzuschließen: A N T R A G nach dem Eingangsvermerk: NÖ Mindestsicherungsgesetz Folgende Unterlagen sind bezüglich jeder in 1. und 2. genannten in Kopie anzuschließen: Geburtsurkunde snachweis, Anmeldebescheinigung Amtlicher

Mehr

Ausfüllhilfe. Verwendungsnachweis 2013 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Weiterbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung)

Ausfüllhilfe. Verwendungsnachweis 2013 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Weiterbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung) Förderprogramm A/W - Weiterbildung - (Förderperiode 2013) Ausfüllhilfe zum Verwendungsnachweis 2013 Förderprogramm Aus- und Weiterbildung - Weiterbildungsmaßnahmen - (Antrag auf Auszahlung) nach der Richtlinie

Mehr

Antragsformular 2015. Einsendeschluss ist der 5. August 2015. Bei Aufnahme beginnt die Förderung im September 2015.

Antragsformular 2015. Einsendeschluss ist der 5. August 2015. Bei Aufnahme beginnt die Förderung im September 2015. Antragsformular 2015 Dieses Formular ist ein wichtiges Element Ihrer Bewerbung. Alle Daten und Informationen, die wir damit erheben, dienen ausschließlich dem Auswahlverfahren. Bitte füllen Sie den Antrag

Mehr

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang)

Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Allgemeine Taxvorschriften (siehe Anhang) Die Kosten fär den Aufenthalt setzen sich wie folgt zusammen: Tagestaxe fär Hotellerie (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe fär Betreuung (zu Lasten Bewohner) Tagestaxe

Mehr

zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe 50-3 1 Richtlinien zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Präambel Um die ambulante Versorgung der älteren und pflegebedürftigen Bad Homburger Einwohner/-innen

Mehr

R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten

R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten R I C H T L I N I E N der Stadtgemeinde Amstetten für die Anmietung von Wohnungen, die durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 oder einem späteren Wohnbauförderungsgesetz

Mehr

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße Bauen im Wohngebiet Kirchstraße Die Gemeinde Straßberg bietet in der Kirchstraße drei Grundstücke an. Die Bauplätze sind 494, 495 und 534 Quadratmeter groß. Der

Mehr

Medizinische Versorgung (z.b. Blutdruckmessen, Wundversorgung nach ärztlichen Vorgaben )

Medizinische Versorgung (z.b. Blutdruckmessen, Wundversorgung nach ärztlichen Vorgaben ) Pflichten eines/r PersonenbetreuersIn Deutschkenntnisse gut lesen & sprechen (verständlich) Persönliche, freundliche und aufmerksame Betreuung Tägliche Körperpflege: Waschen, Duschen, Zahnpflege, bei Bedarf

Mehr

2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung www.hauptverband.at Nr.: 48 21. Dezember 2010 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger 2011: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2011 gelten folgende neue Beträge in

Mehr

Handbuch Freiwilliger Sozialdienst beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz

Handbuch Freiwilliger Sozialdienst beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz Handbuch Freiwilliger Sozialdienst beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz Version 1 1 Inhalt Der Freiwillige Sozialdienst... 3 Zielgruppe... 3 Grundvoraussetzungen... 3 Dienstdauer, Arbeitszeiten und Entlohnung...

Mehr

auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (unselbständige Beschäftigung)

auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (unselbständige Beschäftigung) An das Sozialministeriumservice Landesstelle Eingangsstempel ANSUCHEN auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (unselbständige Beschäftigung)

Mehr

Berlin Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Berlin Landespflegegeldgesetz (LPflGG) Berlin Landespflegegeldgesetz (LPflGG) Vom 17. Dezember 2003 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 59. Jahrgang Nr. 47 31. Dezember 2003 Internet: www.berlin.de/imperia/md/content/sensoziales/downloads/pflegegeld_2004.pdf

Mehr

Anrede. Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft. verwitwet seit. andere/weitere

Anrede. Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft. verwitwet seit. andere/weitere Nachname Nachname vor der 1. Eheschließung/eingetragenen Partnerschaft 1. Vorname 2. Vorname Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geburtsland ledig verheiratet eingetragene Partnerschaft hinterbliebener PartnerIn

Mehr

Richtlinie der Stadt Jerichow über die Verteilung von Spenden an Privathaushalte mit. Schäden durch das Hochwasser vom Juni 2013

Richtlinie der Stadt Jerichow über die Verteilung von Spenden an Privathaushalte mit. Schäden durch das Hochwasser vom Juni 2013 Richtlinie der Stadt Jerichow über die Verteilung von Spenden an Privathaushalte mit Präambel Schäden durch das Hochwasser vom Juni 2013 Durch die Stadt Jerichow wurde ein Spendenkonto zugunsten der Opfer

Mehr

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV)

Informationen Ihrer Beihilfestelle. Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) Bundesfinanzdirektion Mitte Seite 1 von 6 Stand: 28.07.2014 Informationen Ihrer Beihilfestelle Häusliche Pflege / Teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege ( 37 und 38 BBhV) A)

Mehr

AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG. A b t e i l u n g 4 (Kompetenzzentrum für Soziales) RICHTLINIEN

AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG. A b t e i l u n g 4 (Kompetenzzentrum für Soziales) RICHTLINIEN AMT DER KÄRNTNER LANDESREGIERUNG A b t e i l u n g 4 (Kompetenzzentrum für Soziales) RICHTLINIEN IM RAHMEN DES 15 KÄRNTNER CHANCENGLEICHHEITSGESETZES K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, idgf. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Mehr

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL

ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Zusatzleistungen zur AHV/IV Durchführungsstelle für die Gemeinden Bonstetten, Stallikon, Wettswil ANMELDEFORMULAR FÜR ZUSATZLEISTUNGEN ZUR AHV/IV IN BONSTETTEN, STALLIKON UND WETTSWIL Für eine einfache

Mehr

Pflegegeld PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Pflegegeld PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Pflegegeld 10 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at

Mehr

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2013: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2013 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Familienname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Ist nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber/die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person ist.

Familienname: Vorname: VSNR (Geburtsdatum): Ist nur auszufüllen, wenn der Zuschusswerber/die Zuschusswerberin nicht die pflegebedürftige Person ist. An das Bundessozialamt Landesstelle Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung gemäß 21b des Bundespflegegeldgesetzes (selbständige Erwerbstätigkeit)

Mehr

M E R K B LATT - GEBURT EINES KINDES

M E R K B LATT - GEBURT EINES KINDES Zentralausschuss für berufsbildende Pflichtschulen Leonfeldner Straße 11, 4040 Linz, Tel.: 0732/71 97 00-150, Fax: 0732/7720-259494 Email: albert.arzt@ooe.gv.at, judith.roth@ooe.gv.at, andreas.mascher@ooe.gv.at

Mehr

BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse

BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Eingangsstempel Änderung der Pflegeleistung ab Antragsdatum:, Vorname der

Mehr

!! Wien,!02.09.2013!!!! Informationsblatt!über!den!Sozialfonds!für!das! Übergangsjahr!!! Liebe!Studentin,! Lieber!Student,!! In! der! letzten!

!! Wien,!02.09.2013!!!! Informationsblatt!über!den!Sozialfonds!für!das! Übergangsjahr!!! Liebe!Studentin,! Lieber!Student,!! In! der! letzten! Wien,02.09.2013 InformationsblattüberdenSozialfondsfürdas Übergangsjahr LiebeStudentin, LieberStudent, In der letzten Sitzung der Universitätsvertretung der vorherigen Exekutive der ÖH MedizinWienwurdeein

Mehr

A N T R A G auf (Rest-)Kostenübernahme für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung

A N T R A G auf (Rest-)Kostenübernahme für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung A N T R A G auf (Rest-)Kostenübernahme für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung DER ANTRAG IST VOLLSTÄNDIG AUSZUFÜLLEN! Eingangsstempel Ich beantrage Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes

Mehr

Richtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen

Richtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen Trier, im Oktober 2012 Richtlinien für die Vergabe von sozialen Unterstützungen Windelstipendien Freitischen Soziale Unterstützungen, Windelstipendien und Freitische können nur insoweit vergeben werden,

Mehr

Antrag auf Stundung einer öffentlichen Abgabe

Antrag auf Stundung einer öffentlichen Abgabe Gemeinde Panketal Der Bürgermeister http://www.panketal.de Antrag auf Stundung einer öffentlichen Abgabe bitte zurücksenden an: Gemeinde Panketal Fachdienst Finanzverwaltung Schönower Straße 105 16341

Mehr

Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe NEU für Mietwohnungen

Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe NEU für Mietwohnungen AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 11 Wohnbeihilfe Information über die Gewährung von Wohnbeihilfe NEU für Mietwohnungen FÜR WELCHE MIETWOHNUNGEN WIRD WOHNBEIHILFE GEWÄHRT? Wohnbeihilfe

Mehr

Pflegegeld PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Pflegegeld PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT Pflegegeld 10 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 /503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at www.pensionsversicherung.at STAND:

Mehr

Daueraufenthalt ab Urlaubspflege Übergangspflege Für die Zeit vom bis. Aufnahme: sehr dringend möglichst bald dzt. nur vormerken

Daueraufenthalt ab Urlaubspflege Übergangspflege Für die Zeit vom bis. Aufnahme: sehr dringend möglichst bald dzt. nur vormerken Ansuchen STADT DORNBIRN Soziales und Senioren Tel.: 05572/306-3302 Fax: 05572/306-3038 e-mail: soziales@dornbirn.at Hompage: www.dornbirn.at 13. Januar 2011 um Aufnahme in: PFLEGEHEIM LUSTENAUERSTRASSE

Mehr

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Kalenderjahr 20 (bitte eintragen)

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Kalenderjahr 20 (bitte eintragen) AOK Nordost Die Gesundheitskasse Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen für das Kalenderjahr 20 (bitte eintragen) Ich beantrage die Zuzahlungsbefreiung/-erstattung auf der Berechnungsgrundlage 2 % der jährlichen

Mehr

R i c h t l i n i e n. I n h a l t s v e r z e i c h n i s

R i c h t l i n i e n. I n h a l t s v e r z e i c h n i s R i c h t l i n i e n für die Einrichtung von Kommunikationssystemen für ältere oder kranke Personen in der Gemeinde Kriftel Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel hat in ihrer Sitzung am 20. November

Mehr

Informationsblatt. zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei dauerhafter Heimunterbringung

Informationsblatt. zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei dauerhafter Heimunterbringung Informationsblatt zur Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bei dauerhafter Heimunterbringung Liebe Bürgerin, lieber Bürger, nachfolgend erhalten Sie einige Informationen,

Mehr

Anmeldung Nichterwerbstätige

Anmeldung Nichterwerbstätige Qualität ist uns wichtig AHV-Beitragspflicht Anmeldung Nichterwerbstätige Sind Sie bereits als Nichterwerbstätige/r bei einer anderen Ausgleichskasse (AK) angeschlossen? Falls ja, AK: seit: (bitte Kopie

Mehr

Ansuchen. um Gewährung einer Förderung für pflegebedingte Wohnraumumbaumaßnahmen sowie sonstige pflegebedingte Maßnahmen

Ansuchen. um Gewährung einer Förderung für pflegebedingte Wohnraumumbaumaßnahmen sowie sonstige pflegebedingte Maßnahmen Ansuchen um Gewährung einer Förderung für pflegebedingte Wohnraumumbaumaßnahmen sowie sonstige pflegebedingte Maßnahmen Einreichstelle (bitte ankreuzen) Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales

Mehr

[Logo Versicherungsunternehmen]

[Logo Versicherungsunternehmen] Sie wurden bei einem Unfall verletzt Anhang 2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Aktenzeichen (im beiliegenden Schreiben angegeben):.. Datum, Ort und Uhrzeit des Unfalls:. 1. Ihre familiäre Situation Name und Vorname(n):

Mehr

Richtlinien für die Aufnahme und Entlassung von Klienten in den Einrichtungen der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern

Richtlinien für die Aufnahme und Entlassung von Klienten in den Einrichtungen der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern Richtlinien für die Aufnahme und Entlassung von Klienten in den Einrichtungen der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern Die Aufnahme und Entlassung von BürgerInnen in Einrichtungen des Behinderten-, sozialpsychiatrischen

Mehr

Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes)

Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des Bundespflegegeldgesetzes) An das Bundessozialamt Landesstelle Tirol Herzog-Friedrich-Straße 3 6010 Innsbruck Eingangsstempel Betrifft: Ansuchen für die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger ( 21a des

Mehr