Behindertenhilfeplan Landkreis München

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1 Behindertenhilfeplan 1999 Landkreis München

2 Behindertenhilfeplan für den Landkreis München Basierend auf dem Gutachten der Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung Sabine Wenng Dieter Kreuz Daniela Bittner unter Mitarbeit von Brigitte Herkert Monika Schenkel Florian Renner Doris Siemens München, Juli 1999 Herausgeber: Landratsamt München -Besondere Soziale Angelegenheiten- Mariahilfplatz 17, München Tel. (089) Fax. (089) Internet: Telex: =lram d Umschlaggestaltung: Landratsamt München -Medienzentrum- Herr Dieter Hock Druck: Landratsamt München

3 I INHALTSVERZEICHNIS Teil I. Bestandserhebung und Bedarf Bevölkerungssituation und -entwicklung im Landkreis München Bevölkerungssituation Bevölkerungsprognose für den Landkreis München bis zum Jahr Quantitative Bestimmung der Zahl behinderter Menschen im Landkreis München Vorbemerkung Begriffsbestimmung "Behinderung" Anzahl behinderter Menschen im Landkreis München Veränderung der Zahl behinderter Menschen mit einem GdB über Frühfördereinrichtungen für behinderte Kinder im Landkreis Frühförderstellen Frühförderung in Kindergärten Frühförderung Bestandsbewertung und Bedarf Schulen für behinderte Kinder und Jugendliche Vorgehen Schulen im Landkreis München a) Förderschulen b) Realschulen c) Berufsschulen d) Weiterführende Schulen e) Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderung Bestandsbewertung und Bedarf Tagesstätten im Landkreis München Bestand an Tagesstätten im Landkreis München Bestandsbewertung und Bedarf Arbeit und Beruf Vorgehen Allgemeine Arbeitsmarktsituation - Erhebung nach dem Schwerbehindertengesetz Stand Oktober Beschäftigungsangebote in Werkstätten Beschäftigungsmöglichkeiten für seelisch behinderte Menschen Bestandsbewertung und Bedarf a) Geistig behinderte Menschen b) Psychisch behinderte Menschen c) Körperbehinderte Menschen Wohnangebote für behinderte Menschen im Landkreis München Vorbemerkung Angebote von barrierefreien Wohnungen in den Gemeinden des Landkreises München Betreutes oder unterstütztes Wohnen Stationäre Einrichtungen Bestandsbewertung und Bedarf... 40

4 II 8. Selbsthilfegruppen und Vereine im Landkreis München Selbsthilfegruppen und Vereine im Landkreis München Mitgliedschaft von LandkreisbürgerInnen in überregional tätigen Verbänden Bestandsbewertung und Bedarf Beratungsangebote für behinderte Menschen im Landkreis München Beratungsangebote im Landkreis München Angebote in der Landeshauptstadt München Bestandsbewertung und Bedarf Pflege und Betreuung außerhalb stationärer Einrichtungen Allgemeine ambulante Versorgung im Landkreis München Auf Behinderung spezialisierte ambulante Betreuung und Pflege Dienste mit besonderen Aufgaben Tagesstätten für seelisch behinderte Erwachsene Bestandsbewertung und Bedarf Offene Behindertenarbeit im Landkreis München...56 Teil II: Auswertung der Befragung behinderter Menschen im Landkreis München Zielsetzung und Vorgehen bei der Betroffenenbeteiligung Zielsetzung Vorgehen bei der Befragung, Versand und Rücklauf Die befragten Personen nach Gemeinden Soziodemographische Struktur der Befragten Alter, Geschlecht und Familienstand Die Befragten und ihre Behinderungen Hilfsmittel Benötigte Hilfen und Unterstützung bei der Mobilität Schulbildung und Berufstätigkeit Wohnsituation der Befragten ÖPNV und Straßenverkehr Öffentlicher Personennahverkehr Behindertenparkplätze Probleme im Straßenverkehr Versorgungsangebote Angebote zur Deckung des täglichen Bedarfes Zugang zu öffentlichen Gebäuden Versorgung mit behinderungsrelevanten Angeboten Freizeitgestaltung Einschätzung der Versorgungssituation im Landkreis Zusammenfassung und Ansatzpunkte zur Verbesserung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Ansatzpunkte zur Verbesserung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben... 72

5 III Teil III Zusammenfassung, Maßnahmenkatalog und Fördermaßnahmen durch den Landkreis...75 A. Zusammenfassung...75 B. Maßnahmenkatalog zur Versorgung behinderter Menschen im Landkreis München Maßnahme Frühförderung Maßnahmen Schul- und Erwachsenenbildung Maßnahmen Tagesstätten für Kinder und Jugendliche Maßnahmen Arbeit und Beruf Maßnahmen Wohnen Maßnahmen Selbsthilfegruppen und Vereine Beratung Maßnahmen Pflege und Betreuung außerhalb stationärer Einrichtungen / Offene Behindertenarbeit Freizeitgestaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben Aufgaben des Landkreises im Bereich der Behindertenhilfe Anhang...84 Glossar...89 Literaturverzeichnis...90

6 IV Teil I Bestand und Bedarf Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Bevölkerungsstand nach Gemeinden zum Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung von 1987 bis Tabelle 3 Altersverteilung zum mit Nebenwohnsitz Tabelle 4 Bestand und Prognosezahlen für den Landkreis München mit Hauptwohnsitz Tabelle 5 Anzahl der behinderten Menschen mit einem Behinderungsgrad (GdB) von bzw. einem Behinderungsgrad über 50 in den Gemeinden des Landkreises Tabelle 6 Anzahl der behinderten Menschen mit einem GdB über Tabelle 7 Anzahl der behinderten Menschen (GdB 30 bis 100) nach Altersgruppen und Geschlecht Tabelle 8 Schwerbehinderte am auf 100 EinwohnerInnen Tabelle 9 Prognose behinderter Menschen: Altersgruppenspezifische Schätzziffern Tabelle 10 Prognose behinderte Menschen im Landkreis München nach Altersgruppen Tabelle 11 Frühförderstellen für behinderte Kinder aus dem Landkreis Tabelle 12 Kindergärten mit Integrationsgruppen Tabelle 13 Übersicht Plätze in Frühfördereinrichtungen Tabelle 14 Zahl der Kinder bis zu 6 Jahren bis zum Jahr Tabelle 15 Kinder mit Schwerbehindertenausweis Tabelle 16 von Behinderung bedrohte Kinder Tabelle 17 Grund- und Hauptschulen Tabelle 18 Behinderte Kinder in Regelschulen Tabelle 19 Förderschulen Tabelle 20 Schüler und Schülerinnen in Realschulen nach Behinderungsart Tabelle 21 Förderschulen im Landkreis München Tabelle 22 Behinderte Landkreisschüler und Schülerinnen außerhalb des Landkreises Tabelle 23 Zahl der Kinder von 6 bis 18 Jahren bis zum Jahr Tabelle 24 Art der 1. Behinderung von Schülern und Schülerinnen (6 bis 18 Jahren) Tabelle 25 Schwerbehinderte Kinder von 6 bis 18 Jahren Tabelle 26 Plätze im Landkreis in Förderschulen und sonderpäd. mob. Dienst Tabelle 27 Tagesstätten im Landkreis München Tabelle 28 Tagesstättenplätze Tabelle 29 Zahl der Kinder von 6 bis 15 Jahren bis zum Jahr Tabelle 30 Schwerbehinderte Kinder von 6 bis 15 Jahren Tabelle 31 Behinderte Personen nach Behinderungsart und Platzangebot Tabelle 32 Bedarf und Warteliste Tabelle 33 Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Wirtschaftsabteilungen im Arbeitsamtbezirk München Tabelle 34 Arbeitslose insgesamt und schwerbehinderte Arbeitslose im Dezember 1997 in den Gemeinden des Landkreises München Tabelle 35 Werkstätten für Behinderte Tabelle 36 Beschäftigungsangebote Tabelle 37 Beschäftigungsangebote für seelisch behinderte Menschen in der Stadt München---31 Tabelle 38 Zahl der Behinderten bis zum Jahr Tabelle 39 Bedarf Werkstattplätze Tabelle 40 Angebote für psychisch Behinderte Tabelle 41 Personen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates im Alter von 18 bis unter 60 Jahre Tabelle 42 Arbeitsangebot für Körperbehinderte Tabelle 43 Barrierefreie Wohnungen im Landkreis München Tabelle 44 Betreutes Wohnen im Landkreis München Tabelle 45 Wohnangebote für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche im Lkrs. München Tabelle 46 Stationäre Wohneinrichtungen für geistig behinderte Menschen Tabelle 47 Zahl der Behinderten bis zum Jahr Tabelle 48 Bedarfsannahmen für Betreutes Wohnen Tabelle 49 Bedarfsrichtwerte nach Gemeinden Tabelle 50 Selbsthilfegruppen und Vereine in den Gemeinden Tabelle 51 Zahl der Mitglieder aus dem Landkreis in überregional tätigen Verbänden Tabelle 52 Beratungseinrichtungen (überwiegend mit Sitz in der LH München) Tabelle 53 Nachbarschaftshilfen im Landkreis München

7 V Tabelle 54 Spezialisierte Betreuungs- und Pflegedienste für Behinderte Tabelle 55 Dienste mit besonderen Aufgaben Tabelle 56 Zielgruppen für Familienentlastenden Dienst

8 VI Teil II Auswertung der Befragung behinderter Menschen im Landkreis Münche Tabelle 1 Rücklauf nach Gemeinden Tabelle 2 Altersverteilung Tabelle 3 Behinderungsart Tabelle 4 Grad der Behinderung Tabelle 5 Verwendete Hilfsmittel (Mehrfachnennungen) Basis: Tabelle 6 Versorgungssituation Tabelle 7 Unterstützungsleistungen durch Tabelle 8 Schulabschluß Tabelle 9 Berufstätigkeit Tabelle 10 Wohnsituation Tabelle 11 Wohnsituation Tabelle 12 Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Tabelle 13 Probleme im Straßenverkehr, und zwar Anhang Tabelle A1 Bevölkerungszahl im Vergleich Angaben des Stat. Landesamtes und der Kommunen Tabelle A2 Anzahl der Behinderten nach Art ihrer Behinderung Tabelle A3 Behinderte Personen nach dem Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises Tabelle A4 Ursache der Hauptbehinderung bei Schwerbehinderten

9 VI Vorwort Der vorliegende Bericht beinhaltet die im Rahmen der Erarbeitung einer Konzeption für die künftige Behindertenarbeit im Landkreis München, gewonnenen Erkenntnisse über die derzeitige Lebens- und Versorgungssituation von behinderten Menschen im Landkreis. Auf dieser Grundlage wurden Maßnahmen für die künftige Behindertenarbeit entwickelt, die auf den vielfältigen Angeboten im Landkreis aufbauen, diese ergänzen und vernetzen. Fachbegleitend wurde unsere Arbeit durch einen Arbeitskreis unterstützt, der sich aus Vertretern der Fachabteilungen des Landratsamtes, Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege sowie Vertretern der im Kreistag vertretenen Fraktionen zusammensetzte. Für die wertvollen Anregungen und das Engagement bei den Diskussionen während der sieben Sitzungen möchten wir uns bei allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen recht herzlich bedanken. Während der Bestandserhebung haben wir zunächst mit mehr als 300 Einrichtun-gen, Behindertenverbänden und Institutionen Kontakt aufgenommen, um deren Ak-tivitäten im Landkreis festzuhalten. Wir möchten uns bei all denjenigen recht herzlich bedanken, die uns durch ausführliche Gespräche oder durch das Ausfüllen von Frau-gebögen wertvolle Informationen zu unserer Arbeit gegeben haben. Unser spezieller Dank gilt den direkten Ansprechpartnern im Landratsamt, insbesondere Herrn Spitzentränker und Herrn Czerwionka, die uns bei der Durchführung der Untersuchung stets mit tatkräftiger Unterstützung zur Seite standen. München, im Juli 1999 Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung

10 VII Einleitung Aufgabe und Vorgehen Der Landkreis München hat im Januar 1998 die Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (AfA) mit der Erstellung eines Behindertenplanes beauftragt. Auf-gabe war, eine Bestandsaufnahme und -bewertung der bisherigen Aktivitäten für behinderte Menschen im Landkreis durchzuführen, um auf dieser Grundlage Maß-nahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation formulieren zu können. Somit gliedert sich das Gutachten auch in drei Teile: Teil I umfasst die Bestandserhebung und die Bedarfsermittlung, Teil II umfasst die Ergebnisse einer Befragung von behinderten Menschen bzw. ihrer Angehörigen (Betroffenenbeteiligung), in Teil III wird der Maßnahmenkatalog dargestellt. Zudem finden sich in einem gesonderten Band die Empfehlungen für die 29 kreisangehörigen Gemeinden, zur Verbesserung der Lebenssituation behinderter Men-schen. Planung für behinderte Menschen und Entwicklung von Handlungskonzepten ge-hören im sozialplanerischen Arbeitsfeld vergleichsweise zu den schwierigen Aufgabenfeldern. Schwierig deshalb, weil es bereits bei der Abgrenzung behindert nichtbehindert definitorische Unterschiede gibt. So wurde in dem hier vorliegendem Be-richt unterschieden zwischen "behinderten" und "von einer Behinderung bedrohten" Menschen. Ebenso gilt es, den jeweiligen Arten von Behinderungen Rechnung zu tragen, da diese letztlich in sehr unterschiedlichem Ausmaß Unterstützungsbedarf nach sich ziehen. Da Behinderungen in jedem Lebensalter auftreten können, müssen die Maßnahmen und Unterstützungsleistungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Handlungsfeldern Eingang finden, wie z.b. Ausbildung, Beruf, Wohnen. Trotz diesen schwierigen Rahmenbedingungen wurde der Versuch unternommen, die formulierten Maßnahmen nach Möglichkeit zu quantifizieren, um so dem Land-kreis und Trägern Anhaltspunkte für künftige Bedarfsdeckung zu geben. Die AfA wurde bei der Erstellung des Behindertenplanes von einem Arbeitskreis unterstützt, der sich aus Vertretern des Kreistages, der Landkreisverwaltung und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege zusammensetzte. In langen, manchmal auch kontrovers geführten Diskussionen wurden der Bestand, die Bedarfsermittlung und die Maßnahmen vorgestellt und diskutiert. Zum Verständnis des Begriffs der "Behinderung" In Übereinstimmung mit dem Dritten Bayerischen Landesplan für Menschen mit Behinderung wird davon ausgegangen, daß die jeweiligen Behinderungen nur einen Teilaspekt dieses Personenkreises charakterisieren und die behinderten Menschen nicht darauf zu "reduzieren" sind. In diesem Sinn haben die entsprechenden Hilfsangebote die Aufgabe, die jeweiligen Handikaps auszugleichen und unterstützend zu wirken - nicht mehr, aber auch nicht weniger.

11 VIII Der Stellenwert des Behindertenplanes im Verhältnis zu anderen Aufgabenfeldern der Sozialplanung Verzahnungen gibt es zu anderen Aufgabenfeldern der Sozialplanung, insbesondere zum Altenhilfeplan, zur Kinder- und Jugendplanung und zum Psychiatrieplan. Durch die verschiedenen Planungen wird der Eigenständigkeit der jeweiligen Fragestellun-gen und Zielgruppen Rechnung getragen. Auf die jeweiligen Überschneidungen wird an entsprechender Stelle im Text hingewiesen. Ebenso gibt es eine enge Verbindung zum Bayerischen Präventionsprogramm, dessen Ziel letztlich ist, Krankheiten und Behinderungen durch entsprechende Maß-nahmen und Angebote, z.b. im Rahmen der Gesundheitsvorsorge zu verhindern. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auf präventive Maßnahmen nur insofern eingegan-gen, als wir auch den Personenkreis berücksichtigt haben, der von einer Behinde-rung "bedroht" ist. Vorgehen bei der Bedarfsermittlung Die Ermittlung des Bedarfs insbesondere in seiner quantitativen Dimension ist allgemein in der Sozialplanung schwierig und bei der Zielgruppe der behinderten Menschen noch komplexer, weil bei der Zielgruppe die unterschiedlichen Behinderungen differenziert werden müssen. Wir haben versucht dem Rechnung zu tragen, indem wir zwischen körperlicher, geistiger, und seelischer Behinderung unterschieden haben, wenngleich uns auch bewußt war, daß diese Differenzierung zunächst sehr "grob" ist. Die Bestimmung des Bedarfs dieser drei Gruppen erfolgte innerhalb der jeweiligen Funktionsbereiche, die folgendermaßen bezeichnet wurden: Frühfördereinrichtungen Schulische Versorgung Tagesstätten Arbeit und Beruf Wohnangebote Selbsthilfegruppen und Vereine Beratungsangebote Pflege und Betreuung außerhalb stationärer Einrichtungen Für die Zielgruppen in den einzelnen Funktionsbereichen stellte sich nun die Frage, wie der Bedarf ermittelt werden kann, wobei der Bedarf sich - nach Möglichkeit - in "Plätzen" oder "Personen" ausdrücken sollte. Bei der Bedarfsermittlung wurden unterschiedliche Methoden angewandt. Nur in wenigen Situationen konnte auf Bedarfsrichtwerte zurückgegriffen werden, was bei der Differenziertheit der Zielgruppe naheliegt. Wir mußten deshalb häufig auf die Wartelisten zurückgreifen, die in den Einrichtungen geführt werden, die aber zwangsläufig nur Ausagen über den aktuel-len Bedarf zulassen. Andere Hinweise wiederum erhielten wir in Gesprächen mit Experten, die uns für ihren Teilbereich ihr Erfahrungswissen zur Versorgungssi-tuation im Landkreis zur Verfügung stellten. Mit Hilfe der Schwerbehindertenstatistik, die uns auf Gemeindeebene vorliegt und der Bevölkerungsprognose konnten wir für einige Funktionsbereiche Angebote und Personen direkt miteinander in Beziehung setzen und so Aussagen zum Bedarf treffen.

12 IX Nicht bei allen Funktionsbereichen war es möglich und sinnvoll, den Bedarf quanti-tativ zu bestimmen, allerdings wurde dann versucht, eine Einschätzung der derzei-tigen Versorgungssituation zu geben, z.b. wie gut ist das Angebot an Beratungseinrichtungen oder die Versorgung mit Selbsthilfegruppen. Bei diesen Frage-stellungen konnten qualitative Aussagen getroffen werden, die ihren Niederschlag im Maßnahmenkatalog fanden. Zu differenzieren sind hier auch die Begriffe "Bedürfnis" und "Bedarf". Unter "Bedürfnis" verstehen wir das subjektive Empfinden, die Wünsche und Vorstellungen, des einzelnen behinderten Menschen zur Bewältigung seines Handikaps und zur Verbesserung seiner Lebenssituation. Im Rahmen der Betroffenenbeteiligung hatten die behinderten Landkreisbewohner auch die Möglichkeit, sich hierzu zu äußern. Der "Bedarf" hingegen bestimmt das Angebot, das zur Befriedigung der Bedürfnisse notwendig ist, wie z.b. unterstützende Dienstleistungen, spezialisierte Einrichtungen u.ä.. Zuständigkeit des Landkreises Der Behindertenplan für den Landkreis München bezieht sich in seinen planerischen Aussagen auch auf diejenigen Bereiche, für die er als Kostenträger oder Zuschußgeber nicht unmittelbar zuständig ist. Damit wird ein umfassendes Bild der derzeitigen und künftigen Versorgungssituation im Landkreis gegeben. Im Maßnahmenkatalog wird auf die jeweiligen Zuständigkeiten verwiesen. Andere Kostenträger sollen die Maßnahmen als Empfehlungen werten und sie ggf. in ihre eigenen Überlegungen einbeziehen.

13 1 Teil I: Bestandserhebung und Bedarf 1. Bevölkerungssituation und -entwicklung im Landkreis München 1.1 Bevölkerungssituation Zum Stand lebten im Landkreis München Einwohner, die mit einem Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landkreises gemeldet waren. Zwischen den Gemeinden des Landkreises gibt es nicht nur von der Bevölkerungszahl, sondern auch von der Siedlungsstruktur Unterschiede; so sind insbesondere die Gemeinden in der unmittelbaren Nähe der Stadt München eher städtisch geprägt. Im Gegensatz dazu ist besonders der südliche Landkreis eher ländlich strukturiert. Folgende Tabelle gibt den Bevölkerungsstand am wieder. Tabelle 1 Bevölkerungsstand nach Gemeinden zum Gemeinde Einwohnerzahl in Prozent des Landkreises Aschheim ,9 Aying ,3 Baierbrunn ,9 Brunnthal ,4 Feldkirchen ,4 Garching bei München ,3 Gräfelfing ,6 Grasbrunn ,7 Grünwald ,6 Haar ,8 Hohenbrunn ,4 Höhenkirchen-Siegertsbrunn ,9 Ismaning ,8 Kirchheim bei München ,4 Neubiberg ,6 Neuried ,2 Oberhaching ,0 Oberschleißheim ,9 Ottobrunn ,5 Planegg ,7 Pullach im Isartal ,1 Putzbrunn ,8 Sauerlach ,0 Schäftlarn ,8 Straßlach-Dingharting ,9 Taufkirchen ,8 Unterföhring ,4 Unterhaching ,0 Unterschleißheim ,9 gesamt ,0 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Stand: , eigene Berechnung AfA 1998

14 2 Die Bevölkerungsentwicklung seit 1987 verdeutlicht das stetige Wachstum der Landkreisbevölkerung, so hat sich in den vergangenen 10 Jahren die Einwohnerzahl im Landkreis München um 12,3 Prozent erhöht. Tabelle 2 Bevölkerungsentwicklung von 1987 bis 1997 Jahr Einwohner Index , , , , , ,3 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Bevölkerungsstand jeweils zum 31.12, eigene Berechnung AfA 1998 Tabelle 3 Altersverteilung zum mit Nebenwohnsitz Altersgruppe absolut in Prozent bis unter ,9 3 bis unter ,9 6 bis unter ,3 15 bis unter ,8 18 bis unter ,5 25 bis unter ,5 35 bis unter ,7 45 bis unter ,6 55 bis unter ,8 60 bis unter ,7 65 bis unter ,4 75 und mehr ,9 gesamt ,0 Quelle: Auskunft der Gemeinden, unterschiedliche Berichtsstände, eigene Berechnung AfA 1998 In der Tabelle 3 wurde die Bevölkerung des Landkreises incl. denjenigen, die dort ihren Nebenwohnsitz haben, dargestellt. Die Tabelle basiert auf Angaben der Gemeinden und beinhaltet unterschiedliche Berichtsstände. Lagen uns Angaben für das laufende Jahr 1998 vor, haben wir die Einwohnerzahl auf den Stand zurückgeschätzt. 1.2 Bevölkerungsprognose für den Landkreis München bis zum Jahr 2010 Da sich die Planungen für behinderte Personen nur auf diejenigen beziehen sollen, die dort ihren Hauptwohnsitz haben, wurde die Zahl der "Nebenwohnsitzler" für einzelne Altersgruppen geschätzt. Dieses altersgruppenbezogene Vorgehen begründet sich darin, daß die Personen mit Nebenwohnsitz in der Regel die mittlere, berufstätige Altersgruppe umfassen und die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes meist mit dem (saisonalen) Arbeitsplatz gekoppelt ist. Als Beispiel sei hier auf die Berufe des Gastronomie- und Baugewerbes verwiesen.

15 3 Tabelle 4 Bestand und Prognosezahlen für den Landkreis München (Schätzung) mit Hauptwohnsitz Altersgruppe bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr gesamt * Quelle: Bevölkerungsprognose AfA * die geringe Differenz zu den Zahlen des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung beruht auf den Schätzwerten Als Basis für die Modellrechnung wurde die Bevölkerungsprognose des Altenhilfeplanes für den Landkreis München herangezogen und fortgeschrieben. Bei der Fortschreibung wurden die Bevölkerungsstände in den jeweiligen Gemeinden des Jahres 1997 verwendet.

16 4 2. Quantitative Bestimmung der Zahl behinderter Menschen im Landkreis München 2.1 Vorbemerkung Vom Bayerischen Landesamt für Versorgung und Familienförderung wurden uns für die jeweiligen Gemeinden detaillierte Angaben über die behinderten Personen zur Verfügung gestellt (Stand ). Dieses in aggregierter Form vorliegende Datenmaterial wurde in eine Datenbank eingegeben, so daß für jede Gemeinde Informationen vorliegen über Alter und Geschlecht Behinderungsart Grad der Behinderung Merkzeichen Ursache der Hauptbehinderung 2.2 Begriffsbestimmung "Behinderung" Die WHO unterscheidet bei Behinderungen drei Dimensionen: die Schädigung oder den Schaden (impairment), die individuelle/funktionelle Einschränkung oder Fähigkeitsstörung (disability) und die soziale Beeinträchtigung (handicap). Diese Ebenen sind auch in der Praxis von Bedeutung; so wird im Rahmen der Anerkennung einer Behinderung vornehmlich aufgrund organischer Schädigung entschieden, die Anerkennung für seelisch Behinderte wird beispielsweise dadurch erschwert. Die Landesversorgungsämter bestimmen auf der Grundlage organischer oder körperlicher Schädigungen den Grad der Behinderung, ausgedrückt in GdB; sie berücksichtigen damit vor allem die persönliche Beeinträchtigung. Die soziale oder gesellschaftliche Beeinträchtigung wird gegenwärtig überwiegend unter "technischen" Aspekten diskutiert; zu nennen wäre beispielsweise die barrierefreie Zugänglichkeit von Einrichtungen oder Verkehrsmitteln. Die soziale Integration von Behinderten und nicht Behinderten schreitet wegen der mangelnden Barrierefreiheit der vorhandenen Infrastruktur, aber auch aufgrund Barrieren in den Köpfen nicht Behinderter, nur langsam voran und ist ein teilweise kontrovers diskutiertes Dauerthema. Eine für die Behindertenplanung wichtige Definition findet sich in der Sozialgesetzgebung wieder. In der Verordnung nach 47 des Bundessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-Verordnung) wird folgendes definiert: "Körperlich wesentlich behindert im Sinne des 39 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes sind Personen, bei denen infolge einer körperlichen Regelwidrigkeit die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt ist. Geistig wesentlich behindert im Sinne des 39 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes sind Personen, bei denen infolge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfange beeinträchtigt ist.

17 5 Seelisch wesentlich behindert im Sinne des 39 Abs. 1 Satz 1 sind Personen, bei denen infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist. Seelische Störungen, die eine Behinderung im Sinne des Satzes 1 zur Folge haben können, sind 1. körperlich nicht begründbare Psychosen, 2. seelische Störungen als Folge von Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns, von Anfallsleiden oder von anderen Krankheiten oder persönlichen Beeinträchtigungen, 3. Suchtkrankheiten, 4. Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen." Diese Definition wird in diesem Behindertenplan zugrunde gelegt. 2.3 Anzahl behinderter Menschen im Landkreis München Zur Bestimmung der Anzahl behinderter Menschen wird die Statistik des Bayerischen Landesamtes für Versorgung und Familienförderung herangezogen. Es werden dort Behinderungen nach dem organischen Schaden und nach der persönlichen Einschränkung ausgedrückt durch den Grad der Behinderung (GdB) erfaßt. Die uns vorliegende Statistik bezieht sich hierbei auf Schwerbehinderte, die nach 1 SchwbG wie folgt definiert sind: "Schwerbehinderte im Sinne des Gesetzes sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50, sofern sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 7 Abs.1 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben." Erläuterungen zur Statistik des Bayerischen Landesamtes für Versorgung und Familienförderung: Die Statistik beruht auf Antragstellungen der behinderten Menschen selbst, d.h. es gibt möglicherweise eine Reihe von behinderten Personen, die keinen Antrag gestellt haben und somit in der Statistik nicht erfaßt sind. Dies kann insbesondere für Kinder und Jugendliche zutreffen, wenn sich beispielsweise keine Vorteile durch die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ergeben, folglich würde der Anteil der Kinder und Jugendlichen unterschätzt. Es gibt behinderte Menschen, die besondere Schwierigkeiten haben, als Schwerbehinderte anerkannt zu werden; dies betrifft besonders den Bereich der seelisch Behinderten. Da der GdB in der Relation zu der jeweiligen Altersgruppe bestimmt wird, dürfte die Zahl insbesondere der älteren behinderten Menschen stark unterschätzt sein, zumal diese Gruppe häufig keinen Vorteil aus einem Schwerbehindertenausweis zieht und somit auch keinen entsprechenden Antrag stellt.

18 6 Tabelle 5 Anzahl der behinderten Menschen mit einem Behinderungsgrad (GdB) von bzw. einem Behinderungsgrad über 50 in den Gemeinden des Landkreises GdB ( ) GdB über 50 ( ) Ort Einw. ( ) absolut Prozent der Einw. absolut Prozent der Einw. Aschheim , ,4 Aying , ,8 Baierbrunn , ,4 Brunnthal , ,5 Feldkirchen , ,6 Garching bei München , ,6 Gräfelfing , ,3 Grasbrunn , ,0 Grünwald , ,7 Haar , ,9 Hohenbrunn , ,3 Höhenkirchen-Siegertsbrunn , ,1 Ismaning , ,5 Kirchheim bei München , ,6 Neubiberg , ,2 Neuried , ,6 Oberhaching , ,9 Oberschleißheim , ,3 Ottobrunn , ,7 Planegg , ,8 Pullach im Isartal , ,5 Putzbrunn , ,6 Sauerlach , ,0 Schäftlarn , ,8 Straßlach-Dingharting , ,1 Taufkirchen , ,1 Unterföhring , ,4 Unterhaching , ,3 Unterschleißheim , ,8 Lkrs. München gesamt , * 7,0 Quelle: Bayerisches Landesamt für Versorgung und Familienförderung, Stand , eigene Berechnung AfA 1998 * Zwischen den Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung "Schwerbehinderte in Bayern", Stand und den Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Versorgung und Familienförderung, ebenfalls Stand , die uns gemeindescharf zur Verfügung gestellt wurden, gibt es Unterschiede: Das Statistische Landesamt weist Schwerbehinderte aus, das Landesamt , was einer Differenz von 37 Personen entspricht. Da der Unterschied nur marginal ist, wird im folgenden nicht weiter darauf eingegangen.

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20 8 Der Anteil der behinderten Menschen mit einem GdB von 30 und mehr an der Wohnbevölkerung des Landkreises beträgt 8,5 Prozent (abs Personen), der Anteil derer mit einem GdB über 50 7,0 Prozent (abs Personen). Die Anteile schwanken in den einzelnen Gemeinden. Dies dürfte einmal mit der Zahl der Einrichtungen für behinderte Menschen in den jeweiligen Gemeinden zusammenhängen, aber auch ein prozentual unterschiedlicher Anteil älterer Menschen in einzelnen Gemeinden kann die Ursache sein. Die Gemeinde Haar beispielsweise weist mit einem Anteil von 12 Prozent bzw. 10 Prozent den höchsten Anteil an Personen mit einem Behinderungsgrad (GdB) von bzw. einem GdB über 50 auf, was sicherlich auf die Einrichtung des Bezirkskrankenhauses in dieser Gemeinde zurückzuführen ist. Folgende Tabelle enthält die Anzahl behinderter Menschen (GdB über 50) nach 2 Altersgruppen in den jeweiligen Gemeinden: Tabelle 6 Anzahl der behinderten Menschen mit einem GdB über 50 unter 60 Jahre sowie 60 Jahre und älter unter 60 Jahre 60 Jahre und älter Ort abs. in Prozent abs. in Prozent Aschheim 90 37, ,5 Aying 93 44, ,0 Baierbrunn 49 30, ,6 Brunnthal 69 32, ,8 Feldkirchen 77 34, ,5 Garching bei München , ,8 Gräfelfing , ,5 Grasbrunn 89 37, ,4 Grünwald , ,4 Haar , ,1 Hohenbrunn , ,9 Höhenkirchen-Siegertsbrunn , ,5 Ismaning , ,0 Kirchheim bei München , ,2 Neubiberg , ,5 Neuried , ,6 Oberhaching , ,0 Oberschleißheim , ,3 Ottobrunn , ,2 Planegg , ,2 Pullach im Isartal , ,0 Putzbrunn , ,7 Sauerlach , ,3 Schäftlarn 87 25, ,8 Straßlach-Dingharting 34 21, ,1 Taufkirchen , ,3 Unterföhring , ,6 Unterhaching , ,1 Unterschleißheim , ,4 Lkr. München gesamt , ,3 Quelle: Bayerisches Landesamt für Versorgung und Familienförderung, Stand , eigene Berechnung AfA 1998

21 9 Von den Schwerbehinderten sind im Landkreis München insgesamt knapp zwei Drittel (65,3 Prozent) 60 Jahre oder älter; der Anteil der jüngeren (unter 60 Jahren) Personen mit einem GdB über 50 beläuft sich auf 34,7 Prozent. Die jeweiligen Anteile sind in den Gemeinden des Landkreises sehr unterschiedlich. Es gibt Gemeinden, in denen der Anteil der jüngeren behinderten Menschen nur rund 20 Prozent beträgt, wie z.b. in Gräfelfing, Grünwald, Hohenbrunn oder Straßlach-Dingharting - also ein relativ hoher Anteil älterer Personen mit Behinderungen vorliegt. Dagegen stehen Gemeinden, die einen eher hohen Anteil jüngerer Behinderter aufweisen, wie z.b. Kirchheim bei München, Garching bei München, Unterschleißheim, Unterföhring, Oberschleißheim oder Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Wie bereits erwähnt, dürften hier altersstrukturelle Unterschiede in den Gemeinden und der Sitz von Einrichtungen für behinderte Menschen die wesentlichen Gründe für diese Unterschiede sein. Tabelle 7 Anzahl der behinderten Menschen (GdB 30 bis 100) nach Altersgruppen und Geschlecht Männlich Weiblich gesamt (GdB 30 bis 100) Alter absolut in Prozent absolut in Prozent absolut kumuliert bis u , , ,0 4 bis u , , ,8 6 bis u , , ,6 15 bis u , , ,4 18 bis u , , ,0 25 bis u , , ,9 35 bis u , , ,7 45 bis u , , ,6 55 bis u , , ,3 60 bis u , , ,1 65 bis u , , ,8 75 und älter , , ,5 gesamt , , Quelle: Bayerisches Landesamt für Versorgung und Familienförderung, Stand Die Geschlechterverteilung der behinderten Menschen zeigt, daß der weibliche Bevölkerungsanteil fast durchgängig niedriger liegt als der männliche Bevölkerungsanteil. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den Jüngeren bis zu sechs Jahren. Auch im höheren Alter ist der Anteil der behinderten Frauen nur in der Gruppe der 75jährigen und älteren mit 61 Prozent deutlich höher als der der Männer, was damit zusammenhängt, daß in diesen Altersgruppen überproportional viele Frauen sind. Die Altersverteilung der behinderten Menschen im Landkreis zeigt, daß fast genau 60 Prozent 60 Jahre und älter sind, ein Ergebnis, das den Zusammenhang zwischen Behinderung und Alter verdeutlicht. Einen Vergleich der Anteile schwerbehinderter Einwohner mit anderen Landkreisen des Regierungsbezirkes Oberbayern zeigt nachstehende Tabelle:

22 10 Tabelle 8 Schwerbehinderte am auf 100 Einwohner Landkreis Schwerbehinderte auf 100 Einwohner Altötting 8,1 Bad-Tölz-Wolfratshausen 7,3 Berchtesgadener Land 8,4 Dachau 6,9 Ebersberg 6,9 Eichstätt 6,0 Erding 5,6 Freising 5,9 Fürstenfeldbruck 7,3 Garmisch-Partenkirchen 7,6 Landsberg a. Lech 5,9 Miesbach 7,1 Mühldorf a. Inn 7,3 München 7,0 Neuburg-Schrobenhausen 6,4 Pfaffenhofen a.d. Ilm 5,8 Rosenheim 6,4 Starnberg 6,8 Traunstein 7,2 Weilheim-Schongau 7,2 gesamt 6,9 kreisfreie Städte LH München 8,9 Ingolstadt 8,6 Rosenheim 8,4 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.), Statistische Berichte, Die Schwerbehinderten in Bayern am 31. Dez Im Vergleich zeigt sich, daß der Landkreis München hier mit 7,0 Prozent dem Gesamtdurchschnitt aller Landkreise mit 6,9 Prozent entspricht. Der Landkreis mit dem geringsten prozentualen Anteil ist Erding, der mit dem höchsten Anteil ist Altötting. Deutlich höher sind die Werte für die kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Oberbayern, allen voran die LH München mit 8,9 Prozent. Im Anhang 1 werden für die einzelnen Gemeinden weitere Strukturmerkmale der behinderten Menschen dargestellt und zwar nach Art ihrer Behinderung (Tabelle A2) Merkzeichen des Schwerbehindertenausweises (Tabelle A3) Ursache der Hauptbehinderung (Tabelle A4) 2.4 Veränderung der Zahl behinderter Menschen mit einem GdB über 50 Um abschätzen zu können, wie sich die Zahl der behinderten Menschen im Landkreis München im Prognosezeitraum verändert, wurde folgendes Vorgehen gewählt: Ausgangssituation sind die Bestandszahlen und die Prognoseberechnung der Landkreisbevölkerung (ohne Nebenwohnsitz). Da für die einzelnen Altersgruppen die Zahl der schwerbehinderten Menschen vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vorliegen, wurden altersgruppenspezifische Schätzziffern errechnet und auf die jeweiligen Prognoseergebnisse bezogen. Die Schätzziffern errechnen sich folgendermaßen:

23 11 Tabelle 9 Prognose behinderter Menschen: Altersgruppenspezifische Schätzziffern Altersgruppe 1997 behinderte Menschen Anteil in Prozent (Schätzziffer) Bis unter ,61 6 bis unter ,12 15 bis unter ,99 18 bis unter ,08 25 bis unter ,26 35 bis unter ,12 45 bis unter ,17 55 bis unter ,16 60 bis unter ,62 65 und mehr ,67 gesamt ,96 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Berechnung AfA 1998 Obige Tabelle zeigt deutlich, daß je nach den Altersgruppen, der prozentuale Anteil der schwerbehinderten Personen sehr stark schwankt, wobei die 65jährigen und Älteren hier sehr stark aus dem Rahmen fallen. Überträgt man die Schätzwerte auf die Prognoseergebnisse, so ergeben sich folgende Werte: Tabelle 10 Prognose behinderte Menschen im Landkreis München nach Altersgruppen Zahl der Behinderten Veränderung bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter bis unter und mehr gesamt Quelle: AfA, eigene Berechnung 1998 Die Zahl der schwerbehinderten Einwohner wird bis zum Jahr 2010 schätzungsweise um knapp 3000 Personen zunehmen, wobei die Entwicklung in den einzelnen Altersgruppen sehr unterschiedlich ist. Geringe Zunahmen sind in den Altersgruppen der bis zu 35jährigen zu verzeichnen, während ab dem 35sten Lebensjahr deutliche Zunahmen zu erwarten sind. Diese Zunahme ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen, wie z.b. spezifische Erkrankungen (Multiple Sklerose) oder (Berufs-unfälle). Ausnahme ist hier die Altersgruppe der 55 bis 60jährigen, hier ist sogar von einer Abnahme auszugehen und auch die 60 bis 65jährigen werden nur geringfügig zunehmen. Den deutlichsten Anstieg werden die Älteren ab dem 65sten Lebensjahr haben. 3. Frühfördereinrichtungen behinderter Kinder im Landkreis 3.1 Frühförderstellen

24 12 Im Landkreis München selbst gibt es keine Frühförderstelle, diese haben alle ihren Sitz in der Stadt München, betreuen aber Kinder aus dem Landkreis mit. Tabelle 11 Frühförderstellen für behinderte Kinder aus dem Landkreis Frühförderstelle des / der / für regionaler Einzugsbereich Zahl der Kinder aus dem Landkreis 1997 HPCA München und nördlichen 20 Landkreis der Lebenshilfe e.v. München südlicher und 42* östlicher Landkreis der Lebenshilfe e.v. München und 7 südwestlicher Landkreis mehrfachbehinderte und sehbehinderte Kinder 8 Pädaudiologische Beratungs- und Frühförderstelle 10 Bayerischen Landesstelle für Blinde Südbayern derzeit keine Kinder aus dem Landkreis Kinderzentrum München München und Umland wird nicht differenziert** Zentrum für Entwicklungsneurologie und Frühförderung München und Umland 30 Quelle: Eigene Erhebung, AfA 1998 * zusätzlich werden 16 Kinder in Kindergärten mitbetreut. ** insgesamt wurden 349 Kinder aus dem Landkreis im Alter von bis zu 18 Jahren in 1997 ambulant betreut Die ersten drei Frühförderstellen in obiger Tabelle betreuen behinderte und von einer Behinderung bedrohte Kinder in ihrer häuslichen Umgebung. In Ausnahmefällen werden auch Kinder in Kindergärten betreut, falls dort kein Fachpersonal zur Verfügung steht. Bei den Frühförderstellen bestehen Wartelisten. Die Pädaudiologische Beratungs- und Frühförderstelle betreut derzeit 10 Kinder aus dem Landkreis, wobei hier keine Warteliste vorliegt. Ergänzend zu den Frühförderstellen sei an dieser Stelle auch auf die schulvorbereitenden Einrichtungen verwiesen, in denen auch Frühförderung stattfindet. Die Einrichtungen haben unterschiedlich lange Wartelisten: Das HPCA hat derzeit nur wenige Kinder auf der Warteliste, die Frühförderstellen der Lebenshilfe derzeit 6 Kinder, es waren aber auch schon 40 Kinder, das Zentrum für Entwicklungsneurologie und Frühförderung hat bei den Kindern im Alter von 2 bis 5 Jahren ca. 4 Monate Wartezeit. Keine Wartelisten führen die Frühförderstellen für sehbehinderte und blinde Kinder und die pädaudiologische Frühfördereinrichtung. Das Kinderzentrum München, das Kinder aus ganz Bayern betreut, konnte uns keine regionalen Informationen zukommen lassen.

25 Frühförderung in Kindergärten Im Landkreis gibt es 14 Kindergärten, die Angebote für behinderte und nicht behinderte Kinder in Integrationsgruppen machen. Tabelle 12 Kindergärten mit Integrationsgruppen Name Ort Einzugsbereich Behinderte Kinder Evang. Kindergarten Haar Landkreis München 5 Integrative Gruppe im Gemeindekindergarten Ismaning Ismaning 5 an der Dorfstraße Kindergarten Blauland * Kirchheim Kirchheim (incl. 5 Heimstetten und Hausen Familienzentrum Kirchheim Kirchheim 5 Montessori-Förderkreis Kindergarten Oberhaching Landkreis München 5 Hachinger Tal e.v. Montessori Kindergarten Pullach Pullach, Baierbrunn, 5 Schäftlarn Integrationsgruppe im Kindergarten Garching Garching 5 Falkensteinweg Verein zur gemeinsamen Förderung von Taufkirchen Taufkirchen 10 behinderten und nicht behinderten Kinder Kindergarten Tranquilla Trampeltreu Heilpädagogische Tagesstätte Salberghaus Putzbrunn überregional 16 Kindergarten Dornach Aschh./Dornach Aschheim 4 Kindergarten im Klosterfeld 14 Unterschleißheim Unterschleißheim 5 Kindergarten Rasselbande Unterschleißheim Unterschleißheim 3 Kindergarten St. Florian-Str. 12 Unterföhring Unterföhring 5 Kindergarten Hachinger Tal Unterhaching Unterhaching 5 gesamt 83 Quelle: Eigene Erhebung, AfA, 1998 * Eine zweite Gruppe ist seit längerem geplant Eine Sonderstellung nimmt die Tagesstätte im Salberghaus in Putzbrunn mit insg. 16 Plätzen, wovon 6 Kinder aus dem Landkreis stammen. Diese Einrichtung hat derzeit keine Warteliste. Im Landkreis München stehen 83 Plätze, überwiegend in integrativ arbeitenden Gruppen zur Verfügung. Die Behinderungen der Kinder reichen von Sprachstörungen, Entwicklungsverzögerungen, geistiger Behinderung, körperlicher Behinderung bis hin zu Verhaltensauffälligkeiten. Nach Aussagen der Leiterinnen und Leiter dieser Kindergärten sind alle Plätze immer belegt, und das Angebot reicht nicht aus, um die Nachfragen zu decken. Die Kindergärten haben zum Teil Wartelisten. In Haar und Oberhaching gibt es seit Jahren mehr Anmeldungen als aufgenommen werden können, in Taufkirchen stehen 7 Kinder auf der Warteliste, in Ismaning 2 Kinder, in Unterschleißheim 1-2 Kinder. In Kirchheim wurde um einen Platz erweitert. Keine Wartelisten gibt es in Pullach und in Garching.

26 Frühförderung Bestandsbewertung und Bedarf A) Zielgruppe Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren, die behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind. B) Betreuungsangebot mobile Frühförderstellen Integrative Kindergärten Tagesstätten für 0 bis 6jährige Betreuung in Regelkindergärten C) Quantitativer Rahmen a) Plätze Tabelle 13 Übersicht Plätze in Frühfördereinrichtungen Plätze in Frühförderstellen 117 Plätze in überwiegend integrativen Kindergärten 83 gesamt 200 Quelle: Eigene Erhebung, AfA, 1998 b) Entwicklung bis zum Jahr 2010 : Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren Tabelle 14 Zahl der Kinder bis zu 6 Jahren bis zum Jahr 2010 Altersgruppe bis unter bis unter Zahl der Schwerbehinderten Quelle: Eigene Erhebung, AfA, 1998 Die Prognoseergebnisse zeigen, daß die Kinderzahl im Alter bis zu 6 Jahren stabil bleiben wird, so daß bei der Bevölkerungsentwicklung von keiner Zunahme auszugehen ist. D) Bedarfseinschätzung Frühförderstellen haben Wartelisten, die nach Aussagen der Leiterinnen und Leiter stark schwanken. Es gibt keine Schätzgröße für die Zahl der Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind. Dies hängt letztlich von der Begutachtung durch die Fachstellen ab. Frühförderstellen werden verstärkt von Regelkindergärten in Anspruch genommen, um die Fachkräfte dort zu beraten, aber auch um Kinder in den Regelkindergärten zu betreuen.

27 15 E) Bedarfsberechnung a) Grundbedarf: Kinder mit Schwerbehindertenausweis: Tabelle 15 Kinder mit Schwerbehindertenausweis Kinder mit Schwerbehindertenausweis insgesamt 106 Platzangebote 200 Quelle: Eigene Erhebung, AfA, 1998 Grundbedarf: Das derzeitige Platzangebot ist für Kinder, die einen Schwerbehindertenausweis haben, ausreichend. b) Erweiterter Bedarf - Kinder die von einer Behinderung bedroht sind Tabelle 16 von Behinderung bedrohte Kinder Betreute Kinder ohne Schwerbehindertenausweis (mindestens) 94 Wartelisten Frühförderung (mindestens) 15 Wartelisten Kindergarten (mindestens) 10 Erweiterter Bedarf an Plätzen (mindestens) 25 Quelle: Eigene Erhebung, AfA, 1998

28 16 4. Schulen für behinderte Kinder und Jugendliche 4.1 Vorgehen Auskunft über die schulische Versorgungssituation erteilten uns zunächst das Schulamt und das Jugendamt des Landratsamtes München. Ergänzend hierzu wurde Kontakt zu Schulen im Landkreis München aufgenommen. 4.2 Schulen im Landkreis München Schulen für behinderte Kinder und Jugendliche umfassen Volksschulen, Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachoberschulen. a) Förderschulen Im Landkreis München gibt es sieben Schulen mit Sitz in Putzbrunn (1), Unterhaching (3), Unterschleißheim (2), Oberschleißheim (1) Tabelle 17 Grund- und Hauptschulen Ort/Name Klassen Schule für/zur/an Schüler Putzbrunn 13 Klassen Seelisch behinderte Kinder 98 Private Schule zur Erziehungshilfe Unterhaching Schule zur individuellen Lernförderung Schulvorbereitende Einrichtung Diagnose- und Förderklassen Klassen 3-9 Seelisch behinderte Kinder Unterhaching Schule zur individuellen Lebensbewältigung Unterhaching Schule zur individuellen Sprachförderung Unterschleißheim Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterschleißheim Unterschleißheim Private Schule für Sehbehinderte Oberschleißheim Schule für geistig Behinderte Schulvorbereitende Einrichtungen 7 Klassen Schulvorbereitende Einrichtung 6 Klassen Schulvorbereitende Einrichtung Diagnose- und Förderklassen Klassen 3-9 Schulvorbereitende Einrichtungen Diagnose- und Förderklassen 10 Klassen Geistig behinderte Kinder Körperbehinderte Kinder Seelisch behinderte Kinder Körperbehinderte Kinder Klassen Geistig behinderte Kinder 38 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.), Statistische Berichte, Volksschulen für Behinderte, Stand und Auskunft des Staatlichen Schulamtes im Landkreis München

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