Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis München. Auftaktveranstaltung in Ottobrunn
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- Marie Pohl
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1 Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen Landkreis München Auftaktveranstaltung in Ottobrunn
2 Ablauf der Veranstaltung Uhr: Begrüßung durch Herrn 1. Bgm. Thomas Loderer Uhr: Begrüßung durch Herrn Landrat Christoph Göbel Uhr: Begrüßung durch Herrn Bezirkstagspräsidenten Josef Mederer Uhr: Begrüßung durch den Behindertenbeirat des Landkreises Uhr: Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung; Michael John BASIS-Institut Uhr: Themensammlung aus dem Plenum Uhr: Arbeitsgruppen zu Ihren Themen (1. Durchgang) Uhr: MITTAGSPAUSE Uhr: Arbeitsgruppen zu Ihren Themen (2. Durchgang) Uhr: Wandelgang zur Sichtung der Arbeitsergebnisse Uhr: Ausblick Uhr: Ende der Veranstaltung
3 Inklusion Es ist normal, verschieden zu sein! Bundespräsident a.d. Richard von Weizsäcker. 1993
4 Inklusion Inklusion heißt, Menschen willkommen zu heißen. Niemand wird ausgeschlossen, alle gehören dazu: zu unserer Gesellschaft, zu unserer Kommune, zu jeder kleinen oder großen Gruppe und Gemeinschaft. Alle werden anerkannt und können etwas beitragen. Unsere Gesellschaft wird reicher durch die Vielfalt aller Menschen, die in ihr leben. Aus: Deutscher Verein: Inklusion vor Ort, Seite 18
5 Inklusion Das Wort Inklusion heißt so viel wie Einschließen im positiven Sinn von Einbeziehen : Alle Menschen gehören dazu, jeder kann mitmachen. Inklusion bedeutet auch, nachzudenken und zu beobachten: Wo und warum werden Menschen noch ausgeschlossen? Was können wir daran ändern? Aus: Deutscher Verein: Inklusion vor Ort, Seite 18
6 Organisation des Planungsprozesses sozialwissenschaftliche Begleitung durch das BASIS-Institut Steuerungsgruppe Aktionsplan Inklusion Begleitgremium Aktionsplan Inklusion Projektkommunikation Projektwebseite
7 Beteiligung am Planungsprozess Auftaktveranstaltung: Konferenz 1 Abschlussveranstaltung: Konferenz 2 Präsentation und letztmalige Diskussion der erzielten Ergebnisse, bevor der Aktionsplan Inklusion zur Beschlussfassung vorgelegt wird Qualitative Experteninterviews Bereits durchgeführt: 13 Interviews mit Menschen mit Behinderungen bzw. Organisationsvertretern
8 Beteiligung am Planungsprozess Befragung von Menschen mit Behinderung bzw. deren Angehörigen Repräsentative Befragung von Menschen mit Behinderung über 18 Jahren in Kooperation mit dem Bezirk Oberbayern und dem ZBFS Befragung von Eltern von Kindern unter 6 Jahren mit Einschränkungen in Kooperation mit dem Kreisjugendamt und den Kindertagesstätten Kommunalbefragung Schriftliche Befragung aller Gemeinden, Märkte und Städte
9 Beteiligung am Planungsprozess Bürgerwerkstätten/Arbeitsgruppen handlungsfeldspezifische Bürgerwerkstätten/Arbeitsgruppen (aus lokalen Akteuren) fachlicher Austausch, gemeinsame Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen Netzwerkbildung Steigerung der Akzeptanz und der Verbindlichkeit des Kommunalen Aktionsplans Inklusion
10 Abschluss des Planungsprozesses Erstellung des Aktionsplans Inklusion Zusammenführung aller Ergebnisse Erstellung eines Analyseberichts Zusammenführung mit den erarbeiteten Handlungsempfehlungen Initiierung des Umsetzungsprozesses Fachgespräch mit Bürgermeistern und Vertretern der Kommunalverwaltungen (z.b. Hauptamt, Bauverwaltung, Sozialverwaltung) Hervorhebung der Elemente des Aktionsplans Inklusion, deren Umsetzung in kommunaler Verantwortung liegen
11 Daten zum Landkreis München
12 Schwerbehindertenstatistik in Bayern zuständig für das Schwerbehindertenverfahren ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS): es stellt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest und ist bei Vorliegen einer Schwerbehinderteneigenschaft zuständig für das Ausstellen des Schwerbehindertenausweises GdBs werden durch ärztliche Gutachter bemessen Kriterien für die Bestimmung des GdB sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, nach denen das Ausmaß einer nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolge sowie der Grad der Behinderung gemäß Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzustellen sind zweijährlich wird vom Statistischen Bundesamt bzw. Statistischen Landesamt eine Schwerbehindertenstatistik herausgegeben (zuletzt 2011) diese enthält die Anzahl der amtlich anerkannten Schwerbehinderten ab einem festgestellten GdB 50 nach Art, Ursache und persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort es wird eine Dunkelziffer vermutet: z.b. Frauen ohne Berufstätigkeit und ausländische Mitbürger unterrepräsentiert - Männer mit einer Erwerbskarriere überrepräsentiert nicht erfasst sind Personen, die von einer Behinderung bedroht sind und Personen, bei denen ein GdB unter 50 festgestellt wurde
13 Schwerbehindertenstatistik weiteres Problem: nach Art der Behinderung werden Gruppen nach Kriterien zusammengefasst, die eine Orientierung eher erschweren: z.b. Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig/seelische Behinderungen und Suchterkrankungen zu einer Kategorie zusammengefasst aufgeschlüsselte Gesamtwertung kostenpflichtig bei Feststellung der Behinderung stehen medizinisch-gesundheitliche oder behinderungsbedingte Probleme bei der Ausübung einer Beschäftigung im Vordergrund Einteilung erfolgt nach einem Signierschlüssel des Statistischen Bundesamts: Einteilung in die vorhandenen Signaturen, z.b. 70 (= Querschnitt) oder 17 (= Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und der Gliedmaßen) seitens der ärztlichen Gutachtern bzw. zuständigen Versorgungsstellen oft fließend GdB lässt keine Rückschlüsse auf einen tatsächlichen Unterstützungsbedarf im Alltag zu z.b. welche Hilfsmittel benötigt werden die Indikatoren lassen lediglich die Feststellung zu, in welchem Alter Beeinträchtigungen auftreten und ob diese z.b. durch einen (Berufs-)Unfall oder durch Krankheit verursacht worden sind, oder welche Funktionsbereiche stärker oder weniger betroffen sind schwierig, nach Schwerbehindertenstatistik konkrete Aussagen zu möglicher Teilhabe und inklusiver Sozialraumplanung zu treffen
14 Entwicklung der Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung Landkreis München Zunahme in den letzten 20 Jahren um fast 40 Prozent
15 Entwicklung der Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung Landkreis München Seit 1985 wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen durchgeführt. Zur Datenerhebung wird seit 2010 jährlich vom Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) ein Datenabgleich in der Schwerbehindertenstatistik durchgeführt. Da dieser vor dem Jahre 2010 nicht durchgeführt wurde, sind die Schwerbehindertenzahlen 2011 niedriger als 2009 (= Bereinigung der Register), da bis dahin z.b. bei nicht gemeldeten Umzügen, Sterbefällen o.ä. Karteileichen Berücksichtigung finden konnten. Dieser Datenabgleich erfolgt seit 2010 gemäß 25 der Meldedatenverordnung (MeldDV) und besagt, dass das Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Vermeidung der rechtswidrigen Zahlung von Sozialleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, dem Bayerischen Blindengesetz und nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz entsprechend für anwendbar erklären, sowie zur Feststellung der Anzahl der gültigen Schwerbehindertenausweise nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch aus dem nach 6 geschaffenen Datenbestand verschiedenen Daten eines Einwohners automatisiert abrufen kann, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist.
16 Einwohnerzahl und Altersstruktur Landkreis München 2012 Einwohner nach Alter absolut prozentual unter 6 Jahre ,0% 6 bis unter 18 Jahre ,2% 18 bis unter 65 Jahre ,3% 65 Jahre und älter ,5% Gesamt darunter 0 bis unter 18 Jahre ,2% 18 Jahre und älter ,8% Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2014
17 Schwerbehinderte nach Grad der Behinderung Grad der Landkreis München 2012 Behinderung absolut prozentual ,2% ,5% ,5% ,4% ,0% ,4% insgesamt ,0% Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales 2014
18 Verteilung aller Schwerbehinderten nach Alterskategorien Landkreis München 100% 90% 65 und älter 80% 70% 59,5% 60% 45 bis unter 65 50% 40% 25 bis unter 45 30% 20% 10% 0% 29,8% 6,9% 3,8% unter 25 Quelle: Zentrum Bayern Familie und Soziales 2014
19 Anteil der Schwerbehinderten an der Gesamtbevölkerung nach Altersklassen 25% 21,9% 20% 15% 10% 5% 4,7% 0% 0,6% 1,3% unter 6 6 bis unter bis unter und älter Quelle: Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2013
20 Schwerbehinderte nach Art der Behinderung Art der Behinderung Landkreis Münchenn 2011 Oberbayern absolut prozentual absolut prozentual Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 144 0,6% ,6% Funktionseinschränkung von Gliedmaßen ,2% ,9% Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes ,8% ,9% Blindheit und Sehbehinderung ,6% ,3% Sprach- oder Sprechstörung, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörung ,3% ,5% Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen ,9% ,9% Funktionsbeeinträchtigung von inneren Organen/ Organsystemen ,7% ,9% Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten ,5% ,7% sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen ,4% ,3% insgesamt ,0% ,0% Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung 2012
21 Zahlungsströme 2013 absolute Zahlen (Einnahmen und Ausgaben) Zahlungsströme für das Jahr 2013 in Euro Bereich Landkreis München Bezirk Oberbayern Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe Delegierte Aufgaben Institutionelle Förderung Gesamt Quelle: Bezirk Oberbayern 2014
22 Zahlungsströme 2013 Landkreis München prozentual (Einnahmen und Ausgaben) Gesamt: Euro 2% 6% 12% 80% Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe Delegierte Aufgaben Institutionelle Förderung Quelle: Bezirk Oberbayern 2014
23 Eingliederungshilfe in Euro nach Hilfeformen Landkreis München Gesamt: Euro ambulante Hilfen teilstationäre Hilfen vollstationäre Hilfen Quelle: Bezirk Oberbayern 2014
24 12,3 9,6 14,9 12,4 11,1 9,6 12,3 13,6 12,3 12,3 14,8 15,1 11,1 16,4 8,6 12,1 15,6 13,7 12,6 11,5 14,6 16,9 20, Bezirk Oberbayern:12, Altötting Bad-Tölz/ Wolfratshausen Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf München (Lkr.) München (Stadt) Neuburg/ Schrobenhausen Pfaffenhofen Rosenheim (Lkr.) Rosenheim (Stadt) Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Eingliederungshilfe Fälle pro Einwohner 2013 Quelle: Bezirk Oberbayern 2014
25 Ausgaben Eingliederungshilfe pro Fall Bezirk Oberbayern:14.765, Altötting Bad-Tölz/ Wolfratshausen Berchtesgadener Land Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Ingolstadt Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf München (Lkr.) München (Stadt) Neuburg/ Schrobenhausen Pfaffenhofen Rosenheim (Lkr.) Rosenheim (Stadt) Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Quelle: Bezirk Oberbayern 2014
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