Risiken beherrschen, Zukunft sichern

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1 Risiken beherrschen, Zukunft sichern 4. Structured FINANCE Deutschland November 2008 Copyright Siemens AG All rights reserved.

2 Wert schaffen mit effektiven Finanzlösungen Siemens Financial Services bietet mit rund Mitarbeitern und einem internationalen Netzwerk von Unternehmen eine breite Palette an Finanzlösungen Siemens Financial Services ist ein internationaler Anbieter von Finanzlösungen für Business-to-Business-Kunden Wir sind sowohl für Siemens als auch für andere Unternehmen tätig Wir bündeln Finanz- und Industrieexpertise zum Nutzen unserer Kunden Wir finanzieren Infrastruktur, Equipment und Betriebsmittel Wir sind ein kompetenter Risikomanager für den Siemens-Konzern Wir übernehmen die Führungsrolle für Finanzlösungen als integraler Teil von Siemens Seite 2 Michael Bletgen

3 Unsere Produkte und Lösungen Asset Finance & Leasing Forderungsfinanzierung Asset-Based Lending & Trade Payables Financing Venture Capital Projekt- und Eigenkapitalbeteiligungen Projekt- und Exportfinanzierung Investment Management Private Finance Lösungen Industrie- Versicherungslösungen Treasury & Financing Services Seite 3 Michael Bletgen

4 Unsere Organisation im Überblick Wir haben uns im Siemens-Konzern und am Markt etabliert und die Basis für deutliches Wachstum geschaffen. Business Unit Aktivitäten Kennzahlen* Commercial Finance Europe / APAC (COFEA) *Stand: 30. September 2007 Seite 4 Commercial Finance US (COFUS) Equipmentfinanzierung & Leasing Absatzfinanzierung Strukturierte Finanzierung Forderungsfinanzierung Asset-Based Lending & Trade Payables Financing Bilanzsumme: 8,4 Mrd. EUR Equity & Project Finance (EPF) Venture Capital Projekt- und Eigenkapitalfinanzierung Projekt- und Exportfinanzierung Bilanzsumme/ Infrastrukturprojekte : 444 Mio. EUR Zu finanzierendes Projektvolumen: 27,4 Mrd. EUR Michael Bletgen Insurance (INS) Industrie- Versicherungslösungen Private-Finance- Lösungen Transferiertes Höchstrisiko: 75 Mrd. EUR Treasury & Investment Management (TIM) In-House-Bank für Siemens Asset Management Pension Management Treasury Lösungen (inkl. Siemens Credit Warehouse) Verwaltetes Pensionsvermögen 19,5 Mrd. EUR Verwaltete Bilanzsumme Treasury: 47,1 Mrd. EUR

5 Versicherungslösungen Industrie-Versicherungslösungen: Kompetenter Partner in Fragen des Managements von Schadenrisiken einschließlich des Transfers in die Versicherungs- und Finanzmärkte Spektrum des Angebots und Know-hows: Risikoanalyse, Erstellung von Konzepten für die Risikominimierung bzw. den Risikotransfer, Vermittlung und Implementierung von Versicherungslösungen, Unterstützung bei der Schadenabwicklung Private Finance Lösungen: Vermittlung von Finanzprodukten und -lösungen aus den Bereichen Versicherungen, Vermögensanlagen, Altersvorsorge, Bausparen und Baufinanzierung für die Belegschaft des Siemens-Konzerns und andere Unternehmen in Deutschland Kennzahlen: Mitarbeiter Transferiertes Höchstrisiko Mrd. EUR Stand: 30. September 2007 Seite 5 Michael Bletgen

6 Industrie-Versicherungslösungen Wer wir sind Wir agieren für Siemens und andere Unternehmen als Kompetenzzentrum für versicherungsrelevante Risk-Management-Fragen einschließlich des Transfers in die Versicherungs- und Finanzmärkte. Siemens-nahen Kunden als auch anderen Industrieunternehmen stellen wir unser Know-how und Expertise über die Siemens Financial Services-Gesellschaft IIB Industrieschutz Insurance Broker GmbH zur Verfügung, einem seit knapp 50 Jahren am Markt bestehenden Makler. Ihre Vorteile: Maßgeschneiderte und praxisbewährte Risikomanagement-Lösungen von Unternehmen zu Unternehmer Weltweite Betreuung durch Zugang zu internationalen Makler-Netzwerken Seite 6 Michael Bletgen

7 Industrie-Versicherungslösungen Was Sie erwarten dürfen Hohe fachliche Qualifikation der Mitarbeiter Langjährige Erfahrung im Umgang mit industriellen Risiken und umfassendes Know-how im Risikomanagement/ Risiko- und Versicherungslösungen jenseits des Gewöhnlichen Auf Kundenbedürfnisse optimierte IT-Lösungen und schnelle Arbeitsprozesse zur Abwicklung des Versicherungsprogramms Zugriff auf das Know-how sowohl des Siemens-Konzerns als auch auf das internationale Netzwerk unseres Joint Venture Partner AON Jauch & Hübener Kreativität, Flexibilität und Reaktionsschnelligkeit Partnerschaftliche Beziehungen Zuhören, Begreifen, Initiative ergreifen Seite 7 Michael Bletgen

8 Industrie-Versicherungslösungen Wer Sie gerne berät Unsere Experten für Versicherungslösungen stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Ihr Ansprechpartner Michael Bletgen Senior Consultant Industrieversicherungen Tel Industrieschutz Insurance Broker GmbH Solinger Straße Mülheim a. d. Ruhr Seite 8 Michael Bletgen

9 Das Umweltschadensgesetz eine neue Herausforderung Referent: Rechtsanwalt Jörg Sons 4. Structured FINANCE Deutschland November 2008 Kongresszentrum Karlsruhe

10 Inhalt 1 : 2 : 3 : 4 : Grundzüge der neuen Haftung Die Bedeutung des USchadG für das einzelne Unternehmen Risikosphäre Biodiversität Versicherungslösung 2

11 Historie Grünbuch der EU-Kommission Weißbuch der EU-Kommission EU-Umwelthaftungsrichtlinie (UH-RL) Frist zur Umsetzung der UH-RL in nationales Recht Verkündung des Umweltschadensgesetzes (USchadG) Inkrafttreten des USchadG (Rückwirkung für Schäden, die nach dem verursacht wurden) 3

12 Gegenstand des Umweltschadensgesetzes Öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Verantwortlichen zur Vermeidung und Sanierung von erheblichen Umweltschäden oder Erstattung der hierfür anfallenden Kosten (Verursacherprinzip). Verantwortlicher: Jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht hat ( 2 Nr. 2 USchadG). 4

13 Umfang der Haftung Umweltschaden: Schädigung von Arten (Tiere und Pflanzen) und natürlichen Lebensräumen Schädigung der Gewässer Schädigung des Bodens, die zugleich eine Gefahr für die menschliche Gesundheit bedeutet 5

14 Umfang der Haftung Voraussetzung: Berufliche Tätigkeit Gefährdungshaftung: Verursachung eines Umweltschäden (Biodiversität, Boden, Gewässer) durch eine der in Anlage 1 zum USchadG aufgeführten beruflichen Tätigkeiten. Verschuldensabhängige Haftung: Schädigung der Biodiversität durch andere berufliche Tätigkeiten als die in Anlage 1 aufgeführten. Weitere Voraussetzung: Schaden muss erheblich sein 6

15 Umfang der Haftung Auszug aus Anlage 1 USchadG (Gefährdungshaftung; verkürzte Wiedergabe): Nr. 1 Nr Betrieb von Anlagen, für den eine Genehmigung gemäß der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erforderlich ist.... Einbringung, Einleitung und sonstige Einträge von Schadstoffen in Oberflächengewässer oder Grundwasser Nr. 7 Herstellung, Verwendung, Lagerung, Verarbeitung, das Abfüllen, die Freisetzung in die Umwelt und die innerbetriebliche Beförderung von a) gefährlichen Stoffen im Sinn des 3a Abs. 1 ChemG; b) gefährlichen Zubereitungen im Sinn des 3a Abs. 1 ChemG; c) Pflanzenschutzmitteln im Sinn des 2 Nr. 9 PflSchG; d) Biozid-Produkten im Sinn des 3b Abs. 1 Nr. 1 a) ChemG. 7

16 Umfang der Haftung Grenzen: Keine Anwendung des Gesetzes auf Umweltschäden durch - bewaffnete Konflikte, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg oder Aufstände - außergewöhnliches, unabwendbares und nicht beeinflussbares Naturereignis. Per se keine Schädigung, wenn - die Behörde nachteilige Auswirkungen von Tätigkeiten zuvor nach BNatSchG oder entsprechendem Landesrecht festgestellt hat oder - diese durch Aufstellung eines Bebauungsplans nach 30 und 33 BauGB zulässig sind oder genehmigt werden. In der Regel keine erhebliche Schädigung bei Auswirkungen, - die geringer sind als die natürlichen Fluktuationen, die als normal gelten, - die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder aber auf eine äußere Einwirkung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer oder Betreiber entspricht. Aber keine Freistellung von der Kostentragungspflicht bei Schäden aus dem genehmigten Normalbetrieb oder aus Entwicklungsrisiken (Länderhoheit). 8

17 Pflichten des Verantwortlichen Gefahrenabwehrpflicht - Maßnahmen zur Vermeidung eines Umweltschadens Ermittlung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Vorlage gegenüber der Behörde zwecks Zustimmung Sanierungspflicht - Schadensbegrenzungsmaßnahmen - Sanierungsmaßnahmen Umfassende Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde bis hin zur Ersatzvornahme, insbesondere zu: Art und Umfang der Maßnahmen Berücksichtigung der natürlichen Wiederherstellung Reihenfolge der Maßnahmen Naturschutzverbände können die Behörde notfalls gerichtlich - zum Tätigwerden auffordern und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen einlegen. 9

18 Neue Rechte der Naturschutzverbände Internetpräsenz des BUND für Umwelt und Naturschutz: 10

19 Pflichten des Verantwortlichen Sanierungsmaßnahmen: Primäre Sanierung Ziel ist, die geschädigten natürlichen Ressourcen und/oder deren Funktionen ganz oder annähernd in den Ausgangszustand zurückzuversetzen. Ergänzende Sanierung Ziel ist, ggf. an einem anderen Ort einen Zustand der natürlichen Ressourcen und/oder Funktionen herzustellen, der einer Rückführung des geschädigten Ortes in seinen Ausgangszustand gleichkommt. Ausgleichssanierung Ziel ist, zwischenzeitliche Verluste auszugleichen, die darauf zurückzuführen sind, dass die geschädigten natürlichen Ressourcen und /oder Funktionen ihre ökologischen Aufgaben nicht erfüllen, solange die Maßnahmen der primären und ergänzenden Sanierungen ihre Wirkung nicht entfaltet haben. 11

20 Inhalt 1 : 2 : 3 : 4 : Grundzüge der neuen Haftung Die Bedeutung des USchadG für das einzelne Unternehmen Risikosphäre Biodiversität Versicherungslösung 12

21 Bedeutung des USchadG für das Unternehmen Maßgeblich: Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen; WHG-Anlagen Umgang mit gefährlichen Stoffen Tätigkeiten außerhalb des eigenen Betriebsgrundstücks z.b.: - Handwerksbetriebe (Dachdecker...) - Baubetriebe - Wartung, Reparatur etc. fremder Anlagen Inverkehrbringen von Produkten Umgebungssituation (insb. Naturschutzgebiete, Gewässer) 13

22 Inhalt 1 : 2 : 3 : 4 : Grundzüge der neuen Haftung Die Bedeutung des USchadG für das einzelne Unternehmen Risikosphäre Biodiversität Versicherungslösung 14

23 Risikosphäre Biodiversität In Deutschland gibt es: 4.617* FFH-Gebiete 658* Vogelschutzgebiete 14 % der Landesfläche Deutschlands* ca. 800 verschiedene gemäß FFH-RL geschützte Tier- und Pflanzenarten, für die Schutzgebiete auszuweisen sind ca. 130 geschützte Tier- und Pflanzenarten ohne Schutzgebietszuweisung ca. 180 gefährdete Vogelarten nach Vogelschutz-RL * Stand Juni 2007 zum Vergleich: Anzahl der Naturschutzgebiete in Deutschland 1995:

24 Risikosphäre Biodiversität Entfernung des Betriebsstandorts zu einem Natura Gebiet Betriebe (bundesweit) Innerhalb und bis 500 m bis m bis m bis m 31 % 44 % 65 % 92 % Quelle: Eipper/Wöhlke, Folgen der EU-Umwelthaftungsrichtlinie für deutsche Unternehmen 16

25 Risikosphäre Biodiversität Informationsquelle: Geoinformationssysteme 17

26 Inhalt 1 : 2 : 3 : 4 : Grundzüge der neuen Haftung Die Bedeutung des USchadG für das einzelne Unternehmen Risikosphäre Biodiversität Versicherungslösung 18

27 Grenzen der Umwelt-Haftpflichtversicherung Kein Versicherungsschutz für öffentlich-rechtliche Ansprüche Schädigung geschützter Arten und Lebensräume Schädigung von Gewässern Schädigung des eigenen Boden Neues Produkt: Umweltschadensversicherung 19

28 Umweltschadensversicherung (USV) Eigenständiges Konzept, keine Erweiterung der Umwelt- Haftpflichtversicherung auf die neue Haftung Grund: Transparenz eines Gesamt-Konzepts wäre kaum zu gewährleisten, da die neue Versicherungslösung in wesentlichen Punkten von der Umwelt-Haftpflichtversicherung abweicht. Aber: Die Umweltschadensversicherung folgt weitgehend der Systematik der Umwelt-Haftpflichtversicherung Versicherungsfall - Erste Feststellung des Schadens Mitversicherte Personen Mitversicherung bestimmter Kraftfahrzeuge Bausteinsystem Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls 20

29 Leistungen des Versicheres (USV) Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung des VN, insbesondere Bestimmung des Schadens: Welcher Erhaltungszustand der geschützten Arten und Lebensräume lag vor der Beeinträchtigung vor? Bedeutung sonstiger Einflüsse: Klimaschwankungen, Entwicklungszyklen, Zerschneidungen, Grundwasserabsenkungen durch Dritte, Nebeneintragungen (Stickstoff, ), Import neuer Arten (Neophyten, Neozoen)... Erheblichkeitskriterien: Ist die Beeinträchtigung bereits ein Schaden? Primäre Sanierung: Welcher finanzielle und zeitliche Aufwand ist angemessen? Ergänzende Sanierung: Wie kann der adäquate finanzielle Aufwand berechnet werden? Welche Freiheiten bestehen bei der Wahl der Maßnahme? Ausgleichssanierung: Wie sind zwischenzeitliche Verluste bemessen? Ab welchem Zeitraum sind sie bedeutend? Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme Freistellung von berechtigten Sanierungs- oder Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. 21

30 Grenzen der Versicherbarkeit Betriebsstörung grundsätzlich vorausgesetzt Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Umweltschäden, die unmittelbare Folge einer plötzlichen und unfallartigen, während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eingetretenen Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes des Versicherungsnehmers oder des Dritten sind (Betriebsstörung). Hintergrund: Das Schadenrisiko aus genehmigten Emissionen entzieht sich der Kalkulierbarkeit 22

31 Grenzen der Versicherbarkeit Tätigkeiten, mit denen bewusst unmittelbar auf die Umwelt eingewirkt wird: Tätigkeiten, die erwartungsgemäß früher oder später zu Schäden führen Tätigkeiten, deren Schadensgeneigtheit verifizierbar ist Offensichtliches Schadenpotenzial Nähe zur Inkaufnahme von Schäden Abstraktes, nicht kalkulierbares Schadenpotenzial Entwicklungsrisiko 23

32 Grenzen der Versicherbarkeit Offensichtliches Schadenpotenzial Beispiel: 24

33 Grenzen der Versicherbarkeit Nicht kalkulierbares Schadenpotenzial Folge andauernder betriebsbedingter Einwirkungen auf die Umwelt. Betrifft in erster Linie den Betrieb von (industriellen) Anlagen. Emissionen im Rahmen zulässiger Grenzwerte. Risiko existiert nicht im Bewusstsein der Konstrukteure, Entwickler, Hersteller, Verwender und Genehmigungsbehörden. Wäre das Risiko, durch die dauerhaften Einwirkungen einen Schaden zu verursachen, greifbar, dürfte z.b. eine betroffene Anlage ohne Sicherheitsoptimierung nicht betrieben werden. Eine auch nur annähernd verlässliche Beitragskalkulation ist nicht möglich. 25

34 Versicherungslösungen Beispiele für Betriebsstörungen Technische Defekte (Brand, Explosion, Leckagen - auch durch Rostfraß, Filterbruch etc.) Plötzliche Fehlfunktion einer Anlage (auch durch fehlerhafte Anlagenteile) Fehlbedienung einer Anlage Manipulation durch Dritte Defekte durch Naturereignisse Schäden aus nicht anlagenbezogenen Tätigkeiten Ob Angriff auf den Ameisenbläuling Muscheltod im Reservat Aartalsee Desinfektionsmittel tötet Fische Zugeschüttete Salzwiese } hier eine Betriebsstörung vorlag, kommt auf die weiteren Umstände an. Abweichung vom üblichen Betriebsablauf durch Fehlinformation, Verwechslung, Versehen o.ä.? 26

35 Bausteine der Umweltschadensversicherung Plus Schäden an eigenem Boden des VN ** nach BBodSchG Plus Schäden an Biodiversität Gewässer Boden* auf eigenem Grundstück des VN Zusatzbaustein 1 Schäden an Biodiversität Gewässer, Boden außerhalb der Grundstücke des Versicherungsnehmers (VN) Grunddeckung Grunddeckung Grunddeckung Zusatzbaustein 1 Zusatzbaustein 2 (Volldeckung) * Soweit Haftung nach USG = Bodenkontamination mit Gefahr für menschliche Gesundheit ** Haftung nach Bundesbodenschutzgesetz auch dann, wenn die Kontamination des Bodens keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt. 27

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

37 Referent Jörg Sons Rechtsanwalt AXA Versicherung AG INDUSTRIE UND FIRMENKUNDEN-HAFTPFLICHT Informations-/Produktmanagement, Recht Colonia-Allee 10-20, D Köln Postanschrift: Köln Telefon: +49 (0) 221 / Telefax: +49 (0) 221 / mailto:joerg.sons@axa.de Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen u.a.: Vorsitzender der Arbeitsgruppe Umwelt/Betrieb des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Vorträge u.a.: Versicherbarkeit von Umwelthaftungsrisiken in der Landwirtschaft, Frühjahrstagung 2006 des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, Neues Risiko Biodiversität Möglichkeiten der Versicherung, Seminar der Forschungsstelle für Versicherungswesen der Universität Münster, Das neue USchadG aus Sicht eines Versicherers, Veranstaltung der Naturschutz-Akademie Hessen zum USchadG, Veröffentlichungen u. a.: Versicherbarkeit von Umwelthaftungsrisiken in der Landwirtschaft, Beitrag im Tagungsband zur Frühjahrstagung 2006 des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen Die Umweltschadensversicherung GDV legt unverbindliche Musterempfehlung vor, Aufsatz, Handelsblatt Newsletter Versicherungen 2/2007, S. 11 Das Umweltschadensgesetz und die Umweltschadensversicherung, Aufsatz, PHi 2007, S. 86 ff. = Sonderdruck PHi Januar 2008, S. 31 ff. Umweltschadensgesetz und Umweltschadensversicherung, Hellberg/Orth/Sons/Winter, Ein Handbuch für die Praxis, Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe,

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