Vorschlag für Ihre KS/AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung vom

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1 Vorschlag für Ihre KS/AUXILIA Rechtsschutz-Versicherung vom für: überreicht durch: Herr Harry Pasiak Versicherungsmakler Im Wiesengrund Wannweil Telefon: 07121/ Telefax: 07121/ Vermittler-Nr.: KS-Mitgliedschaft für die Familie Ohne Selbstbeteiligung 33,00 EUR Privatkunden-Schutzbrief für die Familie Allgemeine Bedingungen für die KS-Schutzbrief-Versicherung (AB KS-Schutzbrief 2012) Ohne Selbstbeteiligung 64,00 EUR Gesamtbeitrag bei jährlicher Zahlungsweise inkl. 19% Versicherungssteuer 97,00 EUR Mögliche Zahlungsweisen: monatlich: vierteljährlich: halbjährlich: jährlich: 8,57 EUR 25,46 EUR 49,96 EUR 97,00 EUR Wichtiger Hinweis: Dieser Vorschlag ersetzt keinen Antrag. Für die Dokumentierung der Verträge ist eine gesonderte Antragstellung mit Angabe aller risikorelevanten Daten erforderlich. (Hinweis zur Anzeigepflicht nach 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Dieser Vorschlag gilt vorbehaltlich unserer Annahmerichtlinien bis sechs Wochen nach Ausstellungsdatum. TAA Online /74 Seite 1 von 1 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub - Präsident: Peter Dietrich Rath. Vorsitzende der Geschäftsführung: Marita Manger. VR 3868, RegisterG München. Sitz des Vereins: München AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG - Vors. d. Aufsichtsrates: Peter Dietrich Rath. Vorstand: Marita Manger (Vors.), Ole Eilers, Joachim Forchheim. HRB , RegisterG München. KS Versicherungs-AG - Vors. d. Aufsichtsrates: Peter Dietrich Rath. Vorstand: Marita Manger (Vors.), Ole Eilers, Joachim Forchheim. HRB , RegisterG München. Uhlandstraße München - Telefon 089/ Telefax 089/ zentrale@ks-auxilia.de Postbank München - IBAN DE BIC PBNKDEFF - USt-ID-Nr.: DE Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei i.s. des UStG.

2 Privatkunden-Schutzbrief für die Familie Versicherter Personenkreis: Die personenbezogenen Leistungen gelten für den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen (gemäß Familiendefinition) sowie für alle berechtigten Insassen der versicherten Fahrzeuge. Versicherte Fahrzeuge: Versichert sind die auf den Versicherungsnehmer und auf die Familienangehörigen (gemäß Familiendefinition) zugelassenen sowie die von dem genannten Personenkreis benutzten fremden Personenkraftwagen. Als Personenkraftwagen gelten auch Kombis, Krafträder, Mopeds, Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht (ohne Vermietung) und Fahrräder. Mitgeführte Wohn-, Gepäck- oder Bootsanhänger und mitgeführtes Gepäck (soweit es geborgen, weiter- oder zurücktransportiert werden muss) sind mitversichert. Familiendefinition Soweit Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebens partner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers / Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebens partners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht für Schadenfälle in Europa, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Abweichend hiervon besteht im Rahmen der Schutzbriefleistung Krankenrücktransport Versicherungsschutz für Schadenfälle weltweit. Die KS-Schutzbrief-Leistungen (AB KS-Schutzbrief 2012) Pannenhilfe bis 110, einschließlich mitgeführter Kleinteile. Bergen in unbegrenzter Höhe* des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeuges. Abschleppen bis 160, * einschließlich der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe. Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen, Pickup-Service, Nutzungsausfallentschädigung (statt Mietwagen) bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden. Ersatzteilversand ins Ausland, wenn Teile am Schadenort nicht erhältlich sind. Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall bis zur Höhe der Rücktransportkosten an den Wohnsitz, wenn das Fahrzeug im Ausland nicht fahrbereit gemacht werden kann. Fahrzeugunterstellung bei Panne und Unfall im In- und Ausland bei Wiederauffinden nach Diebstahl im Ausland. Verzollung, Verschrottung nach Unfall oder Diebstahl im Ausland. Ersatzfahrereinsatz bei Krankheit, Tod des Fahrers. Ersatz von Reisedokumenten / Hilfe bei Ersatzbeschaffung bei Verlust während Auslandsreise. Ersatz von Zahlungsmitteln bis 2.000, bei finanzieller Notlage durch Verlust von Zahlungsmitteln auf einer Auslandsreise. Vermittlung ärztlicher Betreuung bei Erkrankung während Auslandsreise. Arzneimittelversand ins Ausland, wenn dort dringend benötigt. Krankenbesuch bis 600, bei längerem Krankenhausaufenthalt. Krankenrücktransport in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig. Kinderrückholung bei Krankheit, Tod des Versicherungsnehmers. Hilfe im Todesfall Bestattung im Ausland oder Überführung nach Deutschland. Kosten bei Reiseabbruch bis zu 2.600, aus wichtigen Gründen bei Auslandsreise. Reiserückrufservice per Rundfunk aus wichtigen Gründen. Hilfe in besonderen Notfällen bis 500, für Hilfe in besonderen Notlagen auf einer Auslandsreise. Hilfe bei Fahrzeugöffnung bis 120, Dolmetscherkosten bis 250, für Gespräche mit Behörden in Notfällen auf einer Auslandsreise. KS-Notfall-Service - 24 Stunden-Notruf - * einschließlich Gepäck und nicht gewerbsmäßig beförderter Ladung. KS/AUXILIA S c h u t z b r i e f

3 Club Highlights Voller Einsatz für unsere Mitglieder Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. (KS) ist mit rund Mitgliedern einer der größten Automobilclubs in Deutschland. Der Club unterstützt mit vielen her vor ragenden Leistungen seine Mitglieder als Verkehrsteilnehmer, z.b. als Fahrer, Insasse, Fußgänger, Fahrradfahrer, Inliner. Kostenersatz durch die Wildschadenbeihilfe Wir übernehmen bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen Reparaturkosten des Fahrzeuges bis 1.050, im Kalenderjahr. Dadurch übernehmen wir z. B. den mit der Auto-Kaskoversicherung eventuell vereinbarten Selbstbehalt, häufig 150, oder 300,. Abschlepp- und Pannenhilfe Wir unterstützen unsere Mitglieder nach Un fällen oder Pannen. Diese Leistungen können auch als Ergänzung zu einem vorhandenen Schutzbrief oder einer anderen Automobil-Clubmitgliedschaft in Anspruch genommen werden, da sonst in vielen Fällen ein Eigenanteil beim Kunden verbleibt. Der KS kooperiert mit einem erfahrenen und spezialisierten Partner, der den KS-Mitgliedern ein flächendeckendes Netz an Vertragswerkstätten bietet. Generell können unsere Mitglieder frei ent scheiden, von wem sie sich bei einem Unfall oder einer Panne helfen lassen bzw. wer ihre Kraftfahrzeuge abschleppt. N o Personenbezogene Leistungen nur beim KS Unsere Mitglieder erhalten ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall als Verkehrsteilnehmer ein Unfall- Krankengeld bis 325,. Nach Unfalltod eines Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer erhalten die Erben eine Geldleistung in Höhe von 1.550,. KS sichert der AUXILIA Unabhängigkeit und Spartenneutralität Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist eine 100-prozentige Tochter des KS. Es existieren keine Verflechtungen mit Banken und Versicherungskonzernen. Während andere Konzerne ihre Rechtsschutz- Tochtergesellschaften mehr und mehr auflösen und in den Komposit-Gesellschaften als eine von vielen Sparten betreiben, ist und bleibt die AUXILIA der Rechtsschutz-Spezialist. Dies garantiert Kompetenz und Unabhängigkeit für die Durchsetzung des Rechts unserer Kunden. Es schützt vor möglichen Interessenskollisionen zwischen Rechtsschutz und anderen Versicherungssparten, z. B. bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Berufsunfähigkeit (eigene BU-Versicherung) oder nach schweren Verkehrs unfällen (gegnerische Kfz-Versicherung). Club + Rechtsschutz: Eine überzeugende Kombination Die Beiträge unserer Rechtsschutz-Produkte inklusive der KS-Clubmitgliedschaft sind günstig! Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage Wenn die Nebenklage im Strafverfahren gegen den Verkehrsunfall-Verursacher zugelassen ist, erhalten Mitglieder Rechtshilfe bis 5.200,. Diese Leistung ist wichtig bei schweren Verkehrsunfällen. Die Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage ist nicht in einer Verkehrs- Rechtsschutzversicherung enthalten. KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub Postfach München Telefon 089/ Telefax 089/ zentrale@ks-auxilia.de I-039/01/2015

4 KS-CLUBLEISTUNGEN KS-Clubmitgliedschaft (27, ) Der Club unterstützt das Mitglied mit umfangreichen Leistungen für die auf das Mitglied zugelassenen Fahrzeuge egal wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens fährt und speziell das Mitglied als Verkehrsteilnehmer, d. h. auch beim Fahren fremder Fahrzeuge. KS-Clubmitgliedschaft für die Familie (33, ) Der Club unterstützt alle Mitglieder der Familie für die auf die Familienmitglieder zugelassenen Fahrzeuge egal wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Schadens fährt und alle Familienmitglieder als Verkehrsteilnehmer, d. h. auch beim Fahren fremder Fahrzeuge. Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Geltungsbereich: Europa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Kostenübernahme Unfallgelder Serviceleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050, im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges. Abschleppbeihilfe bis 75, nach Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 90, nach Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschlepp - bei hilfe angerechnet). Kfz-Öffnung bis 30, im Kalenderjahr für das Öffnen des Fahrzeuges nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/Schlosses. Krankenrücktransport bis 1.050, im Kalenderjahr für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Regressbeihilfe bis 520, für Berufskraftfahrer bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig ver ursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520, im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200, wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfall gegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325, erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (6,50 täglich, max. 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550, erhalten die Erben nach Unfalltod des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. KS-Notfall-Service Unser kompetentes Team steht rund um die Uhr unter 089/ bereit. Service bei Notfällen im Ausland Wir helfen bei der Auswahl eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. Beweissicherungs-Service Handlungsanleitungen und Tipps für das rechtssichere Verhalten nach einer Panne, einem Unfall oder in anderen Verkehrssituationen unter 089/ Mietwagen-Service Mitglieder erhalten günstige Konditionen bei einer Autovermietung (Details siehe Homepage). Beratungs-Service Verkehr Wir sind Ansprechpartner zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie für Fragen rund um das Kraftfahrzeug. Pannen- und Abschlepp-Service Nützliches Verzeichnis von Abschlepp-Vertragsfirmen im Kunden-Portal unseres Internetauftritts aufrufbar. KS-Reisedienst Unterstützung bei Urlaubsreisen. Services auch im Internet. Erstberatung Kostenfreie telefonische Erstberatung durch von uns vermittelte, spezialisierte, unabhängige Rechtsanwälte (24 h) unter 089/ KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub Postfach München Telefon 089/ Telefax 089/ zentrale@ks-auxilia.de

5 Produktinformationsblatt zur Schutzbrief-Versicherung Mit diesem Produktinformationsblatt wollen wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Schutzbriefversicherung geben. Daher ist es auch nicht abschließend, sondern informiert über die wesentlichen Merkmale des Vertrages, die von besonderer Bedeutung sind. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AB KS-Schutzbrief 2012). Wir empfehlen Ihnen daher, die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig zu lesen. 1. Welchen Versicherungsvertrag bieten wir Ihnen an? Wir bieten Ihnen eine Schutzbriefversicherung an. Grundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die KS-Schutzbrief- Versicherung (AB KS-Schutzbrief 2012) sowie alle weiteren im Antrag genannten besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. 2. Was ist versichert? Die KS Schutzbriefe helfen auch außerhalb der Urlaubszeit das ganze Jahr über, egal ob Sie mit dem versicherten PKW, per Flugzeug, Schiff oder Bahn unterwegs sind. Sie beinhalten personen- und fahrzeugbezogene Leistungen, die heute unentbehrlich sind. Die wichtigsten KS Schutzbriefleistungen sind: Pannenhilfe ( 1 Ziff. 1 AB KS-Schutzbrief 2012)einschließlich mitgeführter Kleinteile Bergen in unbegrenzter Höhe ( 1 Ziff. 2 AB KS-Schutzbrief 2012)des von der Fahrbahn abgekommenen Fahrzeugs Abschleppen ( 1 Ziff. 3 AB KS-Schutzbrief 2012)einschl. der Kosten evtl. versuchter Pannenhilfe Weiter- oder Rückfahrt, Übernachtung, Mietwagen ( 1 Ziff. 4-1 Ziff. 6 AB KS-Schutzbrief 2012)bei längerer Reparaturdauer, Diebstahl, Totalschaden Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall ( 1 Ziff. 8 AB KS-Schutzbrief 2012)bis zum Preis für Rücktransport zum Wohnsitz, wenn Fahrzeug im Ausland nicht reparierbar Ersatzfahrereinsatz ( 1 Ziff. 11 AB KS-Schutzbrief 2012)bei Krankheit, Tod des Fahrers Krankenrücktransport ( 1 Ziff. 17 AB KS-Schutzbrief 2012)in unbegrenzter Höhe, wenn medizinisch notwendig Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte 1 AB KS-Schutzbrief Wie hoch ist Ihr Beitrag und wann müssen Sie ihn bezahlen? Beitrag lt. Zahlungsweise: 64,00 EUR Fälligkeiten: Versicherungsbeginn: Bitte beachten Sie, dass für die KS-Clubmitgliedschaft ein zusätzlicher Beitrag anfällt. Die Höhe des Beitrages entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag. Ihr Versicherungsvertrag ist zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen (Mindestlaufzeit). Bitte bezahlen Sie den ersten Beitrag spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins. Die Fälligkeit der Folgebeiträge entnehmen Sie bitte der jeweiligen Rechnung. Bei Einzug von Ihrem Konto sorgen Sie bitte für ausreichende Deckung. Wenn Sie den ersten Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung bei uns. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Auch können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag und 7 AB KS-Schutzbrief Was ist nicht versichert? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, weil sonst der Beitrag erheblich höher wäre. Deshalb fallen einige Fälle nicht unter Versicherungsschutz ( 3 AB KS-Schutzbrief 2012). So besteht kein Versicherungsschutz bei der Teilnahme an einem Rennen oder einer Geschicklichkeitsprüfung, wie z.b. einem Fahrsicherheitstraining ( 3 Ziff. 2.2 AB KS-Schutzbrief 2012). Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung der Ausschlussgründe entnehmen Sie bitte 3 AB KS-Schutzbrief Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antrag gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Sollten wir nach Abgabe Ihres Antrages und vor Vertragsannahme noch Fragen haben, gilt das Gleiche. Geben Sie uns insbesondere an, wenn Sie bzw. Ihr Ehe- oder Lebenspartner bei einem anderen Versicherer oder bei uns schutzbriefversichert waren oder sind. Eine Nichtbeachtung dieser Pflichten kann zur Folge haben, dass wir von diesem Vertrag zurücktreten. Wenn Sie Ihre genannten Anzeigepflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt nicht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Bestandteil dieses Vertrages. 6. Welche Pflichten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Wenn sich Ihre im Antrag oder später zum Vertrag gemachten Angaben verändern sollten, sprechen Sie uns bitte an. Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis oder ohne hierzu berechtigt zu sein, ein versichertes Fahrzeug führen. Das gleiche gilt für einen Dritten als Fahrer ( 3 Ziff. 2.1 AB KS-Schutzbrief 2012). Sie gefährden auch Ihren Versicherungsschutz, falls Sie das versicherte Fahrzeug zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder zur gewerbsmäßigen Vermietung verwenden ( 3 Ziff. 2.3 AB KS-Schutzbrief 2012).

6 7. Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Pflichten haben? Informieren Sie uns bitte umgehend telefonisch (089/ oder-201) oder schriftlich und wahrheitsgemäß über alle Umstände, damit Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 4 AB KS-Schutzbrief Sollten Sie uns einmal nicht persönlich erreichen, steht Ihnen unserks-24-stunden-notruf unter 089/ zur Verfügung. Beachten Sie die genannte Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Folgen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte gleichfalls 4 AB KS-Schutzbrief Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Hinweise auf Vertragslaufzeit und Vertragsende entnehmen Sie bitte dem Antrag. Ihr Vertrag verlängert sich nach 6 Nr. 5 AB KS-Schutzbrief 2012 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. 9. Wie können Sie den Vertrag beenden? Neben den unter Nr. 8 dieses Produktinformationsblattes beschriebenen Möglichkeiten der Beendigung dieses Vertrages steht sowohl Ihnen als auch uns ein Kündigungsrecht nach einem Schadenfall zu. Weitere Kündigungsrechte können Ihnen auch bei einer Beitragsanpassung zustehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte 8 und 11 AB KS-Schutzbrief 2012.

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