Parteienfinanzierung in der Europäischen Union und in Lateinamerika

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1 PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG EUROPA-LATEINAMERIKA ENTSCHLIESSUNG Parteienfinanzierung in der Europäischen Union und in Lateinamerika auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte Ko-Berichterstatter: Ángel Rozas (Parlatino) Beatriz Becerra Basterrechea (Europäisches Parlament) Donnerstag, 22. September 2016 Montevideo AT\ doc

2 EUROLAT Entschließung vom 22. September 2016 Montevideo [auf der Grundlage des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte] Parteienfinanzierung in der Europäischen Union und in Lateinamerika Die Parlamentarische Versammlung Europa-Lateinamerika, unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, unter Hinweis auf die Interamerikanische Demokratische Charta, unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Sitzung des Lateinamerikanischen Parlaments zum Thema Die Demokratie, die Regierbarkeit und die politischen Parteien in Lateinamerika vom Juli 2004, unter Hinweis auf die Entschließung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Finanzierung von politischen Parteien und politischen Kampagnen, die von der 124. Versammlung der Interparlamentarischen Union am 20. April 2011 in PanamaStadt (Republik Panama) angenommen wurde; unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung EuropaLateinamerika zur Bürgerbeteiligung und Demokratie in Lateinamerika und der Europäischen Union, die am 29. März 2014 in Athen, Hellenische Republik, angenommen wurde, A. in der Erwägung, dass die politischen Parteien eine grundlegende Institution innerhalb der repräsentativen Demokratie sind und ihnen eine überragende öffentliche Rolle zukommt, da sie als Instrumente der Vertretung und politischen Beteiligung fungieren; B. in der Erwägung, dass die Stärkung der politischen Parteien als Instrument der Teilhabe und Vertretung die Umsetzung von Mechanismen einer transparenten, verhältnismäßigen und tragfähigen Finanzierung zum Nutzen der Bürger erfordert und dass die wirtschaftlichen Ressourcen ein unentbehrlicher Bestandteil eines unabhängigen und wirksamen politischen Wettbewerbs sind, die jedoch ohne ausreichende Regulierung den demokratischen Prozess auch verzerren können; C. in der Erwägung, dass politische Parteien die Forderungen der Bürger an die Institutionen herantragen und dass Transparenz bei ihrer Finanzierung mit Blick auf ihre Rechenschaftspflicht erforderlich ist, bei der es sich um einen grundlegenden Bestandteil demokratischer Institutionen handelt; D. in der Erwägung, dass die Demokratie dazu führt und erfordert, dass die Bedürfnisse aller Bürger in gleichem Maße berücksichtigt werden, weshalb es notwendig ist, den gerechten Zugang zu den Mitteln sicherzustellen, die Herkunft der wirtschaftlichen 2/7 AT\ doc

3 Unterstützung transparent zu gestalten und jegliche Interessenkonflikte und Ausübung von Druck sowie jeden Einfluss insbesondere in Zusammenhang mit Geld dubioser oder illegaler Herkunft zu unterbinden; E. in der Erwägung, dass sich eine mangelhafte Regulierung der politischen Finanzierung nachteilig auf die Güte der Demokratie auswirken, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Regierungsinstitutionen untergraben und dem organisierten Verbrechen die Gelegenheit bieten könnte, Einfluss auf die öffentliche Verwaltung zu nehmen, weshalb die Regulierung der politischen Finanzierung für die Bewahrung der Demokratie von wesentlicher Bedeutung ist; F. in der Erwägung, dass sich eine ungleiche Mittelverteilung unterschiedlich auf die Chancen von Parteien und Kandidaten auswirkt, dass ihre Vorschläge die Bürger erreichen und sie an Wahlen teilnehmen bzw. gewählt werden können; G. in der Erwägung, dass es bei den Prozessen der Finanzmittelbeschaffung zu Interessenkonflikten kommen kann sowie dass private Spender, sollten sie nicht im Rahmen eines transparenten Systems agieren, innerhalb dessen die Möglichkeit begrenzt wird, bei parteipolitischen Aktivitäten mitzumischen, die politische Finanzierung dazu nutzen könnten, ihren Einfluss bei Entscheidungsfindungsprozessen geltend zu machen, was gegen den demokratischen Gleichheitsgrundsatz verstößt; H. in der Erwägung, wie wichtig die Pressefreiheit, Pluralismus und der Zugang zu Informationen und deren Qualität und Schutz sowie das Recht der Bürger auf wahrheitsgemäße Informationen sind; in der Erwägung, dass die Objektivität der Medien eine Garantie des Rechts auf wahrheitsgemäße, ausreichende und unparteiische Informationen ist; in der Erwägung, dass die Presse bei der Verbreitung der politischen Meinung eine wichtige Rolle spielt und dass ein fairer und gleichberechtigter Zugang der politischen Parteien zu den Medien zwecks Verbreitung von Informationen über ihre Kandidaten und deren politischen Vorschläge gewährleistet werden muss; I. in der Erwägung, dass der Mangel an Transparenz und Kontrolle der von politischen Parteien und Stiftungen erhaltenen privaten Mittel es erheblich erschwert, Interessenkonflikten, Drehtür-Effekten und der illegalen Finanzierung von Wahlkämpfen ein Ende zu setzen; J. in der Erwägung der miteinander verglichenen Rechtsvorschriften in den Ländern der biregionalen Partnerschaft in Bezug auf die politische Finanzierung, wozu Bestimmungen zur privaten und öffentlichen Finanzierung, zu den Ausgaben, der Rechenschaftspflicht, der Besteuerung und den Sanktionen gehören; K. in der Erwägung, dass die Schwierigkeit beim Zugang zu Mitteln infolge kultureller und anderer Faktoren eine faktische Begrenzung der Teilnahme von Frauen, jungen Menschen, indigenen Völkern, ethnischen Minderheiten, LGBTI-Personen und Menschen mit Behinderungen sowie anderen Minderheiten und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen an und ihres Zugangs zu politischen Vertretungsfunktionen darstellt; L. in der Erwägung, dass den politischen Parteien bei der erfolgreichen gleichberechtigten AT\ doc 3/7

4 Beteiligung der Geschlechter mit gleichen Chancen am politischen Leben eine Schlüsselrolle zukommt und dass die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Stärkung der Rolle der Frau wesentliche Bestandteile eines demokratischen politischen Systems sind, weshalb eine Maßnahme zur Förderung der Teilhabe von Frauen keinesfalls als diskriminierend angesehen werden kann; M. in der Erwägung, dass im Sinne des demokratischen Gleichheitsgrundsatzes zusätzliche Mechanismen der indirekten Parteienfinanzierung in Erwägung gezogen werden müssen; N. in der Erwägung, dass die Entwicklung sozialer Netzwerke eine Neugestaltung herkömmlicher Prozesse der politischen Finanzierung insbesondere mittels der Mikrofinanzierung und der Anwerbung von Freiwilligen ermöglicht, was dazu führt, dass sowohl Wahlkampagnen angepasst als auch Regulierungsrahmen gefördert werden müssen, die sich mit solchen neuen Instrumenten befassen; 1. fordert die Stärkung der politischen Parteien als Mechanismen der demokratischen Vertretung und politischen Teilhabe, die eine effiziente Nutzung der (direkt bzw. indirekt) erhaltenen öffentlichen Mittel sicherstellen, damit sie dauerhaft wirkungsvoll und in ethischer Weise tätig sein können, was einen effektiven und gerechten Wahlkampf gewährleistet; 2. ist der Auffassung, dass eine angemessene Regulierung der politischen Finanzierung auf der Grundlage von strengen Kriterien der Transparenz, Kontrolle und Rechenschaftspflicht eine stets dringliche Aufgabe für die Demokratien in Lateinamerika und der Europäischen Union sind, da durch die Regulierung der politischen Finanzierung und die interne Demokratisierung der Parteien die Demokratie, der Rechtsstaat, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und das Vertrauen der Bürger in ihre Vertreter und in die Institutionen gefestigt werden; 3. weist darauf hin, wie wichtig Mechanismen der Kontrolle sind, mittels der sich die Bürger über die Herkunft und Verwendung der von den politischen Parteien erhaltenen Finanzmittel informieren können; 4. erachtet es als wesentlich, ein ausgeglichenes System der gemischten (öffentlichprivaten) Finanzierung einzuführen, das durch die innerstaatlichen Rechtsvorschriften angemessen reguliert wird, sowie ein System der Kontrolle der Finanzierung, das den Tatbestand der illegalen Finanzierung mittels Aufsichtsorganen, die von den jeweiligen Parteien, die sie überprüfen und überwachen, getrennt sind, typisiert, sanktioniert und strafrechtlich verfolgt; 5. hält es für wünschenswert, dass in den Ländern in Bezug auf die private Finanzierung der Parteien ein System von degressiven Steueranreizen eingeführt wird; 6. betont, dass die politischen Parteien ihre Mittel nicht nur für die Durchführung ihrer Wahlkampagnen, sondern auch Mittel eigens für Maßnahmen zur Fortbildung, politischen Schulung, Förderung der politischen Teilhabe und institutionellen Entwicklung effizient und verantwortungsvoll nutzen sollen, wobei sie keine privilegierte Netze schaffen oder für private Ausgaben gleich welcher Art nutzen und 4/7 AT\ doc

5 sich stets an die Vorgaben halten sollen, die die innerstaatlichen Rechtsvorschriften und die Vorschriften der Parteien vorsehen müssen; 7. weist auf die Notwendigkeit hin, die Transparenz des demokratischen Systems zu gewährleisten, indem verbindliche Richtlinien für die jährliche Veröffentlichung von Finanzdaten, die für die Öffentlichkeit frühzeitig und zuverlässig zugänglich sein müssen, gefördert werden, wozu unter anderem die Aufschlüsselung der Herkunft und der Bestimmung der erhaltenen Mittel gehört, einschließlich der von den Parteien getätigten Ausgaben sowie der Identität der Spender, wobei eine fehlende oder verspätete Offenlegung dieser Daten bestraft wird; fordert, dass das für die Überwachung der Wahlkampfkosten zuständige nationale Gremium bei in Wahlprozessen verwendeten Mitteln sämtliche Informationen im Zusammenhang mit der Finanzierung und den Ausgaben der politischen Parteien im Wahlkampf rechtzeitig und formgerecht veröffentlicht; 8. schlägt die Einrichtung von Organen der internen und externen Kontrolle von politischen Parteien vor, damit die interinstitutionelle Zusammenarbeit gefördert, die Standardisierung der Ausbildung und des Erfahrungsaustauschs in Bezug auf die Rechnungsprüfung der politischen Finanzierung verbessert und so die Transparenz erhöht wird, da die Transparenz in der politischen Finanzierung für das Vertrauen in das politische System von wesentlicher Bedeutung ist; 9. empfiehlt die Einführung eines Systems zur Veröffentlichung im Internet, durch die die finanziellen Erklärungen der Kandidaten, der gewählten Vertreter, der öffentlichen Bediensteten und der Parteien verbindlich und leicht zugänglich gemacht werden und mit dem ausführliche Informationen über die Finanzquellen, Finanzberichte und die von den entsprechenden Behörden durchgeführten Rechnungsprüfungen der Parteien und ihrer Stiftungen offengelegt werden; 10. fordert nachdrücklich sicherzustellen, dass die erforderlichen Mittel für die Tätigkeiten der Parteien und ihren Wahlkampf weder aus fragwürdigen Quellen stammen noch auf rechtswidrige Weise beschafft wurden, und setzt sich daher dafür ein, dass die Identität der Spender offengelegt werden muss und dass Regeln eingeführt werden, mit denen bestimmte Finanzquellen kategorisch verboten werden; 11. schlägt die Einführung von Höchstsummen für Spenden von natürlichen und juristischen Personen vor, damit jegliche Verzerrung des demokratischen Gleichheitsgrundsatzes verhindert wird; 12. fordert die Staaten auf, im Rahmen ihrer jeweiligen politischen Systeme einen Aufsichtsrahmen für die Aktivitäten von Lobbygruppen festzulegen, damit deren Vorgehen stets transparent, ehrlich und gesetzeskonform erfolgt; 13. weist darauf hin, dass alle Maßnahmen gefordert werden müssen, die notwendig sind, um den als Steueroasen und Bankgeheimnis bekannten Praktiken ein Ende zu setzen; 14. betont, dass die politischen Parteien ihre für wirtschaftliche und finanzielle Angelegenheiten verantwortlichen Personen gegenüber den Wählern und den zuständigen Behörden eindeutig benennen und außerdem Verfahren der AT\ doc 5/7

6 Rechnungslegung einführen müssen, über die sie den Behörden jedes Jahr öffentlich Bericht erstatten; 15. fordert verstärkte gemeinsame Anstrengungen der jeweiligen staatlichen Stellen (der Regierung, des Parlaments und der Justiz), um eine taugliche, zügige und unabhängige Justiz zu gewährleisten sowie wirksame und unabhängige Kontrollbehörden einzurichten, die mit den für die Erfüllung ihrer Aufgabe erforderlichen öffentlichen Mitteln ausgestattet werden, damit eine Einhaltung der geltenden Vorschriften sichergestellt ist; 16. setzt sich für die Schaffung von Anreizen ein, damit die politischen Parteien gezielt Mittel eigens für eine stärkere Teilhabe und interne Demokratie mittels der Förderung von paritätischen Listen sowie von gleichen Bedingungen und Chancen bei der Mitwirkung von Frauen, LGBTI-Personen, Angehörigen von indigenen Völkern, Menschen mit Behinderungen und jungen Menschen sowie anderen Minderheiten und ausgegrenzten Bevölkerungsgruppen in den Parteigremien und als Kandidaten in Wahlen einsetzen; 17. empfiehlt, dass in den Vorschriften für die Kontrolle der politischen Finanzierung und der Systeme für die Vergabe öffentlicher Aufträge Regelungen erlassen werden, damit Interessenkonflikte zwischen Spender und Spendenempfänger unterbunden werden, sodass keine rechtswidrigen Verpflichtungen als Entsprechung oder Gegenleistung für getätigte oder empfangene Spenden eingegangen werden; 18. fordert, dass in den nationalen Rechtsvorschriften die Art und Weise geregelt wird, in der die bei den politischen Parteien über die öffentliche oder private Finanzierung eingegangenen Mittel verwendet werden, sodass deren Verwendung für Spenden, Zuwendungen oder Geschenke an die Bürger untersagt wird; 19. regt neue Paradigmen beim allgemeinen Zugang zum Recht auf Information an, indem darauf gedrängt wird, dass die Medien Änderungen und Reformen in Angriff nehmen, die vor dem Hintergrund einer Gesetzgebung, in der das Grundrecht auf die Vielfalt an Informationsquellen und ein Qualitätsjournalismus garantiert werden, zu einem ethischen, pluralistischen, unparteiischen und professionellen Verhalten führen; 20. fordert die Regierungen auf, den politischen Pluralismus zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften zur politischen Finanzierung das Aufkommen neuer politischer Akteure nicht verhindern, wenngleich stets unter Wahrung der von den nationalen Verfassungen und im Rahmen der universellen ethischen Werte festgelegten Grenzen; 21. fordert, dass die Wahlkampfkosten begrenzt werden und dass der Zeitrahmen für den Wahlkampf reguliert und verkürzt wird sowie dass innovative und alternative Finanzierungsmechanismen gefördert werden; 22. fordert eine klare und spezifische gesetzliche Regelung in Bezug auf die Finanzierung von Wahlbündnissen aller Art; 23. fordert die Länder auf, die dies bislang nicht getan haben, das Übereinkommen der 6/7 AT\ doc

7 Vereinten Nationen gegen Korruption zu ratifizieren; 24. regt die Einrichtung eines Registers für Unternehmen, die Erhebungen und Meinungsumfragen durchführen, an, wobei diese Unternehmen verpflichtet werden, die technischen Details der verwendeten Methodik, die Art der Erhebung bzw. Umfrage, den Umfang und die Merkmale der Stichproben, das Verfahren der Auswahl der Befragten, statistische Fehler sowie Zeitpunkt und Ort der durchgeführten Erhebung bekannt zu geben; schlägt zudem vor, die Veröffentlichung, Verbreitung und Wiedergabe von Wahlumfragen durch Medien jeglicher Art an den Tagen vor der Wahl zu verbieten; 25. beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und aller Staaten Lateinamerikas und der Karibik, dem Lateinamerikanischen Parlament, dem Zentralamerikanischen Parlament, dem Andenparlament, dem Parlament des Mercosur, dem Sekretariat der Andengemeinschaft, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter des Mercosur, dem Ständigen Sekretariat des Lateinamerikanischen Wirtschaftssystems und den Generalsekretären der OAS, der Unasur und der Vereinten Nationen zu übermitteln. AT\ doc 7/7

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