N I E D E R S C H R I F T

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "N I E D E R S C H R I F T"

Transkript

1 N I E D E R S C H R I F T der 21. Sitzung des Haupt-, Wirtschafts-, Sozial- und Nachhaltigkeitsausschusses (Hauptausschuss) vom 27. September 2017 im kleinen Sitzungssaal des Rathauses TAGESORDNUNG (öffentlich) 1. Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes -LStVG-; Antrag der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) auf Erlass einer Anordnung über die Sperrung von Skipisten B 2. Neubau des Kindergartens St. Martin Garmisch; Bedarfsanerkennung B 3. Erweiterung der Integrativen Kinderkrippe SOS Kinderdorf Weilheim, Kinder- und Familienzentrum Garmisch-Partenkirchen; Bedarfsanerkennung B Tagesordnungspunkt 1: Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes -LStVG-; Antrag der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) auf Erlass einer Anordnung über die Sperrung von Skipisten Sachverhalt Die Bayerische Zugspitzbahn Bergbahn AG (BZB) hat mit Schreiben vom 29. August 2017 beantragt, eine Anordnung nach Art. 24 Abs. 2 LStVG zur gemeindlichen Sperrung zum einen der Skiabfahrten zur Pistenpräparierung für aufsteigende Pistennutzer (z.b. Tourengeher, Schneeschuhwanderer) und zum anderen der besonders gefahrträchtigen Skiwege während der Zeiten des öffentlichen Skibetriebs im Classic-Gebiet zu erlassen (siehe Anlage). Die Anordnung sollte folgende Skiwege im Classic-Gebiet, also Hausberg-, Kreuzeckund Alpspitz-Gebiet, umfassen: Mittlerer Skiweg zwischen Tröglhütte und Hexenkessel Oberer Skiweg zwischen Kreuzwanklbahn Bergstation und Kreuzalm Skiweg Kreuzalm- Kreuzjoch Skiweg Längenfelder Abzweig - Hochalm (Hochalmweg) Seite 1

2 Laut Mitteilung der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen wurden in der vergangenen Wintersaison (2016/2017) insgesamt acht Fälle mit Skitourengeher-Bezug eingetragen. Die Einträge lassen sich wie folgt gliedern: 1x Kollission mit einer Pistenraupe 3x Kollission mit dem Raupenseil 1x verletzte Person nach Ausweichmanöver aufgrund aufsteigender Skitourengeher auf einem gesperrten Skiweg Die weiteren drei Einträge stehen jeweils mit den oben genannten in Zusammenhang. Zu den Vorfällen konnten jeweils keine Personen ermittelt werden. Die Vorfälle wurden somit gegen Unbekannt vorgelegt. Auffallend ist die Tatsache, dass sich die Vorfälle vor allem in der schneearmen Zeit bis ca. 10. Januar 2017 ereigneten. Dies dürfte auf die begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten im Classic-Gebiet zurückzuführen sein. Seitens der Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen bestehen aber grundsätzlich keine Einwände gegen den Erlass der Anordnung über die Sperrung von Skipisten im gewohnten Umfang. Die Verwaltung schlägt aufgrund der in der vergangenen Wintersaison gemachten Erfahrungen und der oben genannten Einschätzung der Polizeiinspektion Garmisch- Partenkirchen vor die in der Beschlussfassung formulierte Anordnung zu beschließen. Beschluss Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt folgende Anordnung: 1. Der Sportbetrieb auf den Skiabfahrten im Hausberg-, Kreuzeck- und Alpspitzgebiet ist für die Zeit der Pistenpräparierung (Pistenraupe, Seilwinde, Schneeerzeugung inkl. Vor- und Nachlaufzeiten sowie Grundbeschneiung) untersagt. Dies ist vor Ort anhand der errichteten Absperrungen (Warnlampen o.ä.) an den öffentlichen, hierfür vorgesehenen Zugängen zu den Skiabfahrten sowie den zusätzlichen Hinweisschildern (Piste gesperrt) zu erkennen. 2. Der öffentliche Sportbetrieb auf den Skiabfahrten im Hausberg-, Kreuzeck- und Alpspitzgebiet ist zu den folgenden Terminen: Gesamte Kandahar-Abfahrt: Weltcup - Rennen DSV Speed Training Deutsche Meisterschaft wegen der ausschließlichen Nutzung für den Hochleistungs- und Nachwuchsleistungssport untersagt (weitere Termine folgen bis voraussichtlich Dezember 2017). 3. Der öffentliche Sportbetrieb auf den Skiabfahrten im Hausberg-, Kreuzeck- und Alpspitzgebiet ist für die Zeit untersagt, in der sie für den Hochleistungs- und Nachwuchsleistungssport ausschließlich zur Verfügung stehen. Dies ist anhand der vor Ort errichteten Absperrungen (Zaun o.ä.) an den öffentlichen, hierfür vorgesehenen Zugängen zu den Skiabfahrten sowie den zusätzlichen Hinweisschildern (Piste gesperrt) zu erkennen. Seite 2

3 4. Die folgenden Skiwege im Classic-Gebiet, also im Hausberg-, Kreuzeck- und Alpspitzgebiet: - Mittlerer Skiweg zwischen Tröglhütte und Hexenkessel - Oberer Skiweg zwischen Kreuzwanklbahn Bergstation und Kreuzalm - Skiweg Kreuzalm-Kreuzjoch - Skiweg Längenfelder Abzweig - Hochalm (Hochalmweg) sind während der Skisaison (Aufnahme bzw. Ende des öffentlichen Skibetriebs) für aufsteigende Pistenbenutzer (wie z.b. Tourengeher, Schneeschuhwanderer) täglich in der Zeit von 7:00 Uhr bis zum Abschluss der letzten Kontrollfahrt (Aushang) längstens jedoch 18:00 Uhr gesperrt. Unberührt bleibt die Ausschilderung vor Ort. 5. Von dem Verbot nach Ziff. 4. dieser Anordnung sind Skifahrer ausgenommen, die aufgrund eines bei der Talfahrt erlittenen Sturzes oder Materialdefekts gezwungen sind, am Pistenrand aufzusteigen. 6. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1.bis 5. dieser Anordnung wird angeordnet. Hinweis: Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Anordnung können gemäß Art. 3, Art. 24 Abs. 6 Nr. 1 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) i.v.m. 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) mit einer Geldbuße von bis zu 1.000,--Euro geahndet werden. Die Anordnung und ihre Begründung können im Zimmer E.40 des Rathauses (Ordnungsamt) in Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1 zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Mo.- Fr. 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr) eingesehen werden. Mit weiteren vorübergehenden Beschränkungen des Sportbetriebs auf den Skiabfahrten im Gemeindegebiet ist zu rechnen, sollte dies zur Verhütung von Gefahren oder sonst aus wichtigen Gründen (z.b. Nutzung für den Hochleistungs- und Nachwuchsleistungssport) erforderlich werden. Insbesondere ist daher auf die Ausschilderung vor Ort zu achten. Auf die im Skigebiet an den Haltestellen der Bergbahnen ausgehängten Regeln über das Verhalten auf Skipisten (FIS- Verhaltensregeln) wird hingewiesen. Begründung: Während der Pistenpräparierung zur sogenannten Grundbeschneiung sind nach derzeitiger Einschätzung keine Beschränkungen des Sportbetriebs auf den Skiabfahrten veranlasst. Während dieser Zeit findet auf den Skiabfahrten noch kein Sportbetrieb statt und es ist kein Verkehr eröffnet bzw. mit einem solchen zu rechnen, der zu Verkehrssicherungspflichten führen könnte. Es bleibt der Bayerischen Zugspitzbahn Bergbahn AG aber unbenommen, einzelne besondere Gefahrenstellen zu sichern und hierbei zeitweise auch Skiabfahrten für Pistenpräparierungen zur Grundbeschneiung zu sperren. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 5 dieser Anordnung wird nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet. Die oben aufgeführte sofortige Vollziehung ist nach 80 Abs. 3 VwGO schriftlich zu begründen. Der Schutz von Leib und Leben aller Nutzer der oben aufgeführten Bereiche ist in diesem Fall höher zu bewerten als das Interesse des Einzelnen auf Rechtsschutz in Form der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen diese Anord- Seite 3

4 nung. Dies insbesondere deshalb, weil das öffentliche Interesse an der Sicherheit aller Nutzer das Interesse einzelner am Aufstieg an den Skiwegen überwiegt. Dies gilt vor allem deshalb, weil die hohen Schutzgüter Leben und Gesundheit der Nutzer beeinträchtigt werden. Einer weitergehenden Begründung bedarf es gemäß Art. 39 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postanschrift: München, Postfach ; Hausanschrift: Bayerstr. 30, München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Markt Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, Garmisch-Partenkirchen) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007, GVBl 13/2007 (S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Landesstrafund Verordnungsgesetzes abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch ) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Tagesordnungspunkt 2: Neubau des Kindergartens St. Martin Garmisch; Bedarfsanerkennung Sachverhalt Mit Schreiben vom beantragt der Pfarrverband Zugspitze, Pfarrei St. Martin, als Träger des Kindergartens St. Martin Garmisch im Rahmen des Neubaus der Einrichtung die Anerkennung des Bedarfs von fünf Gruppen mit jeweils 25 Regelkindern, einer Krippengruppe mit 15 U3-Kindern und einer Hortgruppe mit 25 Grundschulkindern (s. Anlage). Seit der Gesetzesänderung zum ist eine Bedarfsanerkennung als Voraussetzung für die gemeindliche kindbezogene Förderung/Betriebskostenförderung nicht mehr notwendig; sie bleibt jedoch von Bedeutung bei der Förderung von Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Art. 7, 18, 19 und 27 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG). Kindergarten: Seite 4

5 Für den seit 1969 bestehenden Kindergarten St. Martin ist gem. Betriebserlaubnis von 1976 bereits ein Bedarf für 125 Kindergartenkinder (5 Gruppen) anerkannt. Krippe: In Garmisch-Partenkirchen sind aktuell alle vorhandenen Krippenplätze besetzt. Im Zusammenhang mit dem zeitgemäßen Betrieb eines Kindergartens und dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach 5 SGB VIII ist es zielführend eine entsprechende Anzahl von Krippenplätzen in der Einrichtung vorzuhalten. Der beantragte Bedarf an Krippenplätzen sollte aufgrund dieser Tatsachen anerkannt werden. Hort: Die Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder im Bereich des Marktes Garmisch- Partenkirchen, wie die gebundene und offene Ganztagsschule an der Bürgermeister- Schütte-Grund- und Mittelschule, Hort Partenkirchen, Hort Breitenau, Mittagsbetreuung an der Grundschule Burg-/Krankenhausstraße und offene Ganztagsschule an der Grundund Mittelschule am Gröben sind derzeit ausgelastet. Bereits im November 2016 wurde an der Grundschule Garmisch-Partenkirchen an der Burgstraße eine Elternbefragung bzgl. Hortbetreuung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass für insgesamt 48 Grundschulkinder eine Hortbetreuung gewünscht wird. Der Elternbeirat des Kindergartens St. Martin ist im Dezember 2016 den Markt Garmisch- Partenkirchen mit der Bitte herangetreten, bei einem Neubau des Kindergartens eine Genehmigung von Hortplätzen wohlwollend zu prüfen. Es wird aufgrund dieses Sachverhalts die Anerkennung des Bedarfs von 25 Hortplätzen seitens der Verwaltung empfohlen. Beschluss Es wird für den Kindergarten St. Martin Garmisch ein Bedarf von fünf Gruppen mit jeweils 25 Regelkindern, einer Krippengruppe mit 15 U3-Kindern und einer Hortgruppe mit 25 Grundschulkindern (insgesamt 165 Plätze) anerkannt. Tagesordnungspunkt 3: Erweiterung der Integrativen Kinderkrippe SOS Kinderdorf Weilheim, Kinder- und Familienzentrum Garmisch-Partenkirchen; Bedarfsanerkennung Sachverhalt Mit Schreiben vom beantragt SOS-Kinderdorf Weilheim die Anerkennung von 4 weiteren Krippenplätzen für die in ihrer Trägerschaft stehende Integrative Kinderkrippe im Kinder- und Familienzentrum Garmisch-Partenkirchen (s. Anlage). Die seit 2012 bestehende Integrative Kinderkrippe ist derzeit die einzige Einrichtung in Garmisch-Partenkirchen, die auch integrative Plätze für Kinder unter 3 Jahren anbietet. Durch räumliche Umstrukturierung und Umbau sanitärer Anlagen im Frühjahr 2018 soll zum Kindergartenjahr 2018/2019 eine Erweiterung realisiert werden. Für das SOS-Kinderdorf wurde bisher ein Bedarf von 10 Krippenplätzen anerkannt (Beschluss des Hauptausschusses vom ). Mit Bescheid des Landrats-amtes Seite 5

6 Garmisch-Partenkirchen vom wurde dem SOS-Kinderdorf die für den Betrieb der Krippe - mit maximal 10 Kindern - notwendige Erlaubnis erteilt. Das SOS-Kinderdorf beantragte am beim Landratsamt Garmisch- Partenkirchen, ohne Beteiligung des Marktes, die Erweiterung der Betriebserlaubnis um 2 Plätze zum Mit Bescheid vom erteilte das Landratsamt die entsprechende Betriebserlaubnis. Seit der Gesetzesänderung zum ist eine Bedarfsanerkennung als Voraussetzung für die gemeindliche kindbezogene Förderung/Betriebskostenförderung nicht mehr notwendig; sie bleibt jedoch von Bedeutung bei der Förderung von Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen (Art. 7, 18, 19 und 27 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG). In Garmisch-Partenkirchen sind aktuell alle vorhandenen Krippenplätze besetzt. Aufgrund dieser Tatsache und da das SOS Kinderdorf derzeit die einzige Einrichtung in Garmisch-Partenkirchen ist, die auch integrative Plätze für Kinder unter 3 Jahren anbietet, sollte der beantragte Bedarf anerkannt werden. Beschluss Es wird für die Integrative Kinderkrippe Kinderdorf Weilheim, Kinder- und Familienzentrum Garmisch-Partenkirchen ein Bedarf von insgesamt 16 Krippenplätzen anerkannt. Nachdem alle Tagesordnungspunkte behandelt sind und keine weiteren Anträge mehr gestellt werden beendet 2. Bürgermeister Wolfgang Bauer die Sitzung. Seite 6

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des ULV-Umweltausschusses am Mittwoch, , um 14:30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages

2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13. I n h a l t. Sitzung des Kreisausschusses. Sitzung des Kreistages 40 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2016 Donnerstag, 14. April 2016 Nr. 13 I n h a l t Sitzung des Kreisausschusses Sitzung des Kreistages Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und des

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 69 - NHALTSVERZECHNS Seite: Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 der Bayer. Bauordnung (BayBO) Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim

Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 1462 93303 Kelheim Postzustellungsurkunde Firma Kelheim Fibres GmbH z.h. Herrn Dr. Koch oder Vertreter Regensburger Str. 109 93309 Kelheim Sachbearbeiter/in Thomas Luft Telefon

Mehr

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02. Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Mehr

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Milchprüfring Bayern e. V.

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:

Mehr

Vollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen

Vollzug des BayMG Hier: Kanalbelegung mit in analoger Technik verbreiteten Hörfunkprogrammen I. Öffentliche Bekanntmachung an alle Betreiber einer Kabelanlage in analoger Technik in Bayern II. Per Postzustellungsurkunde Adressaten gemäß Anlage Unser Zeichen: 1.5/16.1 e-cf l Kosten-Nr.: l Telefon:

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet.

3. Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Verfügung wird gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im öffentlichen Interesse angeordnet. Allgemeinverfügung über das Verbot des Mitführens von Glas und anderen Getränkebehältnissen sowie ein Aufenthaltsverbot an Weiberfastnacht vom 27.06.2012 Hiermit wird gemäß 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach

Haus der Generationen Hallertau Seniorenheim Röhrich GmbH, Ziegelstraße 11, Wolnzach Landratsamt Pfaffenhofen a.d.ilm I Postfach 1451 I 85264 Pfaffenhofen Seniorenheim Röhrich GmbH Ziegelstraße 11 85283 Wolnzach Soziales, Senioren Dienstgebäude: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.ilm

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck Vergabe der Mittagsversorgung und des Pausenverkaufes am Max- Born-Gymnasium Germering 122

Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck Vergabe der Mittagsversorgung und des Pausenverkaufes am Max- Born-Gymnasium Germering 122 A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 13 03.06.2016 Seite Realsteuerhebesätze im Landkreis Fürstenfeldbruck 2016 121 Vergabe der

Mehr

Bescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas

Bescheid: 1.1 Kessel 12, 14, 15, 16 und 17 (Frischlüfterbetrieb) für den Brennstoff Erdgas Landratsamt Miltenberg - Postfach 1560-63885 Miltenberg Gegen Postzustellungsurkunde Fa. Kraftwerk Obernburg GmbH Herrn Dr. Beugholt Glanzstoffstr. 1 63906 Erlenbach Immissionsschutz Ihre Ansprechperson:

Mehr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 7. August Nr

AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 7. August Nr AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt 85071 Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 7. August Nr. 32 2009 I n h a l t : 216 Bekanntmachung

Mehr

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering. Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim

A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim A m t s b l a t t für den Landkreis Kelheim Nr. 4 vom 27.02.2015 Verleger: Landrat des Landkreises Kelheim Verlagsort: Kelheim Druck: Landratsamt Kelheim Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO)

Verordnung. zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde. Schondorf a. Ammersee. (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Schondorf a. Ammersee (Baumschutzverordnung - BaumSchVO) Die Gemeinde Schondorf a. Ammersee erläßt aufgrund Art. 12 Abs. 2, 45 Abs. 1 Nr. 5 Bayerisches

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 5 Freyung, 30.04.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2013 Haushaltssatzung 2013 des (Mittel-)Schulverbandes Schönberg 16 15.04.2013 Haushaltssatzung

Mehr

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit

Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit Allgemeinverfügung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 28.03.2013 Az.: IPS 3d 7321.425 Zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit werden

Mehr

Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN. Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein Traunstein, 22. Juli 2016

Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN. Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein Traunstein, 22. Juli 2016 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein 83278 Traunstein, 22. Juli 2016 Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Traunstein oder über die Gemeindeverwaltung sowie

Mehr

Nummer 02. Verordnung der Stadt Passau über das Taubenfütterungsverbot 10

Nummer 02. Verordnung der Stadt Passau über das Taubenfütterungsverbot 10 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 25.01.2017 Nummer 02 INHALT SEITE Verordnung der Stadt Passau über das Taubenfütterungsverbot 10 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

Sozialgericht Hannover

Sozialgericht Hannover Sozialgericht Hannover IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 11. November 2013 S 59 AS 587/12 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B. - Klägerin - Proz.-Bev.:

Mehr

Für das Berchtesgadener Land gelten folgende Vereinbarungen:

Für das Berchtesgadener Land gelten folgende Vereinbarungen: Für das Berchtesgadener Land gelten folgende Vereinbarungen: Allgemeine Hinweise: Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko. Die Pisten sind außerhalb der Öffnungszeiten d.h. vor Öffnung der

Mehr

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries

Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Amtsblatt des Landkreises Donau-Ries Herausgeber: in Donauwörth Verantwortlich: Landrat Stefan Rößle Sitz der Kreisverwaltung: Pflegstraße 2, Donauwörth Telefon (09 06) 74-0, Fax (09 06) 74-2 73 www.donau-ries.de,

Mehr

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Stadt Bad Rappenau Landkreis Heilbronn Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1 1 Öffentliche Einrichtung Die Stadt

Mehr

Registrierungsbescheid

Registrierungsbescheid Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:

Mehr

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen

Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Landratsamt Altötting Pater-Joseph-Anton-Str. 14 84503 Altötting Gegen PZA BRK-Kreisverband Altötting Z.Hd. Herrn Josef Jung Raitenharter Str. 8 84503

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

Amtsblatt. 15 / 23. Juli 2014

Amtsblatt. 15 / 23. Juli 2014 Informationen und www.amtsblatt.nuernberg.de amtliche Bekanntmachungen 15 / 23. Juli 2014 Amtsblatt der Stadt Nürnberg 2 Euro SATZUNG ÜBER DIE VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 77 Vom 14. Juli 2014 Die Stadt Nürnberg

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr

Allgemeinverfügung. vom , Az /2014

Allgemeinverfügung. vom , Az /2014 Allgemeinverfügung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg (AELF) über Maßnahmen zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis Motschulsky) vom 18.11.2014,

Mehr

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt

Gesetz.. und Verordnul1gsblatt 81612AX Bayerisches 215 Gesetz.. und Verordnul1gsblatt Nr.10 München, den 11. Mai 1983 Datum Inhalt Seite 23.2.1983 Verordnung über die Kennzeichnung der Skiabfahrten, Skiwanderwege und Rodelbahnen 215

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren

Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren Häufig gestellte Fragen zur Klageerhebung und dem Nachprüfungsverfahren Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Möglichkeiten, Ihr Prüfungsergebnis im Wege der Klage oder im Rahmen

Mehr

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung

Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung Musterformulare/Referendariat Formularsammlung für Rechtspflege und Verwaltung von Dieter Fleck, Dr. Werner Böhme, Dr. Ludwig Kroiß, Irene Neurauter 21., überarbeitete Auflage Formularsammlung für Rechtspflege

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

Beschaffung 1 Müllwagen-Hubkippvorrichtung f. Absetzmuldensammelfahrzeug, aws

Beschaffung 1 Müllwagen-Hubkippvorrichtung f. Absetzmuldensammelfahrzeug, aws Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 36, 9. September 2016, Seite 242 Inhaltsverzeichnis Allgemeinverfügung Marktsonntag, 25. September 2016 Änderung des Flächennutzungsplanes mit integrierter

Mehr

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg gültig ab 01.03.2015 der Stadt Ludwigsburg vom 24.06.2015, gültig ab 01.03.2015 1/8 Satzung über

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

Stadt Bielefeld. Der Oberbürgermeister. - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur

Stadt Bielefeld. Der Oberbürgermeister. - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister - Amt für Verkehr, Straßenverkehrsbehörde - Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich

Mehr

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016 A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung

Mehr

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn. (Kindertagesstättengebührensatzung)

SATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn. (Kindertagesstättengebührensatzung) SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn (Kindertagesstättengebührensatzung) vom 15. September 2014 Auf Grund von 90 Sozialgesetzbuch

Mehr

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gericht: VG München Aktenzeichen: M 16 K 10.120 Sachgebiets-Nr. 421 -// Rechtsquellen: 34 c GewO Hauptpunkte: Widerruf der Maklererlaubnis Leitsätze: -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung)

Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Satzung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Essenbach (Kindertageseinrichtungensatzung) Vom 03.12.2009 Geändert durch 1. Änderungssatzung vom 02.03.2010 Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom Allgemeinverfügung zur Regelung der Nachweisführung bei Problemmüllsammlungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften und zur Aufhebung der Bescheide bayerischer Kreisverwaltungsbehörden zur Befreiung

Mehr

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel:

Entscheidungsgründe. VG München, Urteil v M 25 K Titel: VG München, Urteil v. 08.02.2010 M 25 K 09.3922 Titel: Normenketten: 3, 5 RDGEG 117 Abs. 3 VwGO 113 Abs. 1 und 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO Orientierungsatz: Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Schlagworte:

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates am 06.03.2002 im großen Sitzungssaal des Rathauses Markt Indersdorf Hinweis: Hierbei handelt es sich um einen Vorab - Bericht aus der genannten Sitzungsniederschrift.

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Passau (StatS) 100

Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Passau (StatS) 100 A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 18.08.2010 Nummer 17 INHALT SEITE Satzung über die Kommunalstatistik der Stadt Passau (StatS) 100 Baugesetzbuch (Vollzug) - Antrag von

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau

: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau öffentliche N I E D E R S C H R I F T 1 : Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X Sitzung am : 07.07.2009 Sitzungsort : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Sitzungsbeginn

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 217 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 14.02.2011 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.23 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt. Nachruf. Häuser bzw. Wohnungen im Landkreisgebiet Eichstätt. FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT

A M T S B L A T T. Landkreis Eichstätt. Nachruf. Häuser bzw. Wohnungen im Landkreisgebiet Eichstätt. FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 10. Mai Nr. 19 2013 Nachruf

Mehr

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STRASSENWESEN UND VERKEHR. Allgemeinverfügung

REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STRASSENWESEN UND VERKEHR. Allgemeinverfügung REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STRASSENWESEN UND VERKEHR Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß 20 Abs. 1

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 7, 14. Februar 2014, Seite 25 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab AMTSBLATT des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab Nr. 4 Neustadt a.d. Waldnaab, den 14. April 2016 46. Jahrgang Inhaltsübersicht Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord vom 04. April

Mehr

Elternfragebogen. Nicht alle Wünsche werden realisierbar sein. Aber wir werden unser Bestes tun.

Elternfragebogen. Nicht alle Wünsche werden realisierbar sein. Aber wir werden unser Bestes tun. Sehr geehrte Eltern, um eine optimale Betreuung unserer Kinder zu erreichen, führen wir im Markt Eggolsheim eine Elternbefragung durch. Nur wenn wir die Wünsche unserer Familien konkret kennen, können

Mehr

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den

Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich. Az.: 66/ /13-We Düren, den Genehmigungsbescheid nach Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) für die LE Wind GmbH, Linnich Kreisverwaltung Düren Bismarkstr. 16 52351 Düren Az.: 66/2-1.6.2-14-17/13-We Düren, den 07.01.2015 Gemäß

Mehr

Schlagworte: vorbeugende Feststellungsklage, Subsidiarität einer Feststellungsklage, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Trophektodermbiopsie

Schlagworte: vorbeugende Feststellungsklage, Subsidiarität einer Feststellungsklage, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, Trophektodermbiopsie VG München, Urteil v. 07.09.2016 M 18 K 15.1511 Titel: Zur Zulässigkeit der (vorläufigen) Feststellungsklage Normenkette: VwGO 43 Leitsätze: Die Weisung ist ein Behördeninternum, das keine feststellungsfähige

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

Kinderkrippe Westerham

Kinderkrippe Westerham Kinderkrippe Westerham Ich benötige für mein Kind einen Platz in der Kinderkrippe Westerham ab (Datum) Name, Vorname: m w Geburtstag und -ort: Straße, HsNr., Wohnort: Nationalität: Mit den Aufnahmebedingungen,

Mehr

Bekanntmachung über die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserförderung und -nutzung im Bereich Sythen- Lehmbraken in Haltern am See

Bekanntmachung über die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserförderung und -nutzung im Bereich Sythen- Lehmbraken in Haltern am See DER LANDRAT AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtsblatt des Kreises Recklinghausen Nr. 57/2013 vom 25.03.2013 Bekanntmachung über die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserförderung und -nutzung im Bereich

Mehr

Verordnung. der Stadt Garching b. München über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) vom

Verordnung. der Stadt Garching b. München über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) vom Az.: IV-521-07/T Verordnung der Stadt Garching b. München und Kampfhunden (Hundehaltungsverordnung) Die Stadt Garching b. München erlässt aufgrund des Art. 18 Abs. 1 und 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes

Mehr

Der Zeitraum dieser Abrechnung

Der Zeitraum dieser Abrechnung Dokumment_Start Rechnung 252 01.01.2011-31.12.2011 Hofmann Gemeindewerke Kahl Vers.Ges.mbH 981 2011

Mehr

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom

Satzung. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Moosburg a.d.isar. (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Moosburg a.d.isar (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 30.05.2006 Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Moosburg

Mehr

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis AZ: 460.602 Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Haus für Kinder Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.

Mehr

Antrag auf Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung Betriebserlaubnis 45 SGB VIII, Art. 9 Abs. 1 BayKiBiG

Antrag auf Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung Betriebserlaubnis 45 SGB VIII, Art. 9 Abs. 1 BayKiBiG Absender: Eingang: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Sachgebiet 21 Postfach 15 63 82455 Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung Betriebserlaubnis 45 SGB VIII, Art.

Mehr

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:

Tagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine: Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1498/11 Die Verkündung wird durch Zustellung ersetzt. IM NAMEN DES VOLKES A., Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit URTEIL B.

Mehr

AG VerwR Teil 1 / Woche 2

AG VerwR Teil 1 / Woche 2 AG VerwR Teil 1 / Woche 2 Einführung: Prüfung der Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage (Aufbauschema) Entscheidungskompetenz des Gerichts - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, 40 VwGO - Zuständigkeit

Mehr

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)

Mehr

(1) ^Die Stadt Roth betreibt Kindertages^lnrichtungen als öffentliche Einrichtungen. ^Ihr Besuch Ist freiwillig.

(1) ^Die Stadt Roth betreibt Kindertages^lnrichtungen als öffentliche Einrichtungen. ^Ihr Besuch Ist freiwillig. Neufassung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungs-Satzung) Vom 28. Juli 2015 Die Stadt Roth erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche

Mehr

51-PfleWoqG

51-PfleWoqG Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 Per Postzustellungsurkunde BRK Kreisverband gesetzlich

Mehr

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl Aufgrund der 71, 74 und 77 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005

Mehr