Erfassung und Erstbewertung von Altstandorten in Schleswig-Holstein
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- Fritz Dittmar
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1 Erfassung und Erstbewertung von Altstandorten in Schleswig-Holstein Dr. Ulrike Ströh-Neben, Dr. Verena Brill Abbildung 1: Einsatz eines Drehfasses während des Äscherprozesses in einer Lederfabrik 1936 Abbildung 2: Ergebnisse der Altstandorterfassung, Stand 1997 Ausgangssituation Altstandorte sind Grundstücke ehemaliger Gewerbe- beziehungsweise Industriebetriebe, auf denen in der Vergangenheit mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, so dass eine Verunreinigung des Untergrundes nicht auszuschließen ist (siehe Abbildung 1). Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht, zählen zu den altlastverdächtigen Flächen ( 2 (6) Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)). Ist die Gefahrensituation nachgewiesen, handelt es sich um Altlasten ( 2 (5) BbodSchG). Die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Die systematische und flächendeckende Erfassung der Altstandorte ist zur Abwehr von Gefahren für die Umwelt aber auch zur Wiedernutzung industriell-gewerblicher Flächen für Gewerbe- und Wohnzwecke sowie für Bauleitplanungen, Baugenehmigungsverfahren und somit letztendlich für den einzelnen Bürger von großer Bedeutung. Nur bei Kenntnis der Art und Lage der Altstandorte können Gefahren für die Umweltgüter frühzeitig erkannt und abgewendet werden, wodurch Schäden an Mensch und Umwelt aber auch finanzielle Nachteile bei Grundstücksgeschäften vermieden und die notwendige Planungssicherheit für künftige Nutzungen erreicht werden. Die Kreise und kreisfreien Städte des Landes Schleswig-Holstein wurden 1986 erstmals durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgefordert, Altstandorte zu ermitteln. Die Kommunen konnten dieser Aufforderung aufgrund fehlender finanzieller und personeller Kapazitäten nur bedingt nachkommen, so dass die Erfassung von Altstandorten bis auf wenige Ausnahmen landesweit bis in das Jahr 1997 sehr unvollständig war (siehe Abbildung 2). Erschwerend kam hinzu, dass zu diesem Zeitpunkt keine einheitliche Vorgehensweise in Schleswig- Holstein gewährleistet war. 127
2 Um den Erfassungsstand im Land zu verbessern, hat das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten (MUNF) von September 1997 bis Oktober 2001 ein Projekt zur systematischen Altstandorterfassung initiiert. Dieses Vorhaben wurde gemeinsam von der Arbeitsverwaltung und dem Ministerium finanziert, um die Gebietskörperschaften bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Zusätzlich zu dem Erfassungsprojekt wird seit Oktober 2000, befristet bis Dezember 2002, ein ebenfalls von der Arbeitsverwaltung und dem MUNF gefördertes Projekt zur Klassifizierung (Erstbewertung) von Altstandorten durchgeführt. Die Konzeptentwicklung und die fachliche Leitung beider Landesprojekte wurde beziehungsweise wird durch das Landesamt wahrgenommen. Für beide Projekte wurden seitens des Ministeriums cirka 3.54 Millionen und seitens der Arbeitsverwaltung 2.4 Millionen DM bereit gestellt. In beiden Maßnahmen wurden überwiegend langzeitarbeitslose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, denen über diese Zusatzqualifikation in der Umweltverwaltung ein Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglicht beziehungsweise erleichtert werden sollte. In dem Erfassungsprojekt waren gleichzeitig bis zu 25 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, die überwiegend dezentral in den Gebietskörperschaften eingesetzt wurden. Es gab während der vierjährigen Projektdauer zahlreiche Mitarbeiterwechsel, weil viele der Beschäftigten aus der Projektarbeit heraus neue Arbeitsplätze gefunden haben. Insgesamt waren 44 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in dem Erfassungsprojekt tätig, von denen 24 einen Anschlussarbeitsvertrag außerhalb von Fördermaßnahmen erhalten haben. In dem Bewertungsprojekt arbeiten derzeit 7 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Ziel der oben genannten Projekte war beziehungsweise ist es, zum einen ein Konzept für eine landesweit einheitliche Altstandorterfassung bis zur Erstbewertung zu erstellen, zum anderen für möglichst viele Städte und einige Gemeinden und Ämter die altlastverdächtigen Flächen zu ermitteln. Konzept der systematischen Erfassung und Erstbewertung von Altstandorten in Schleswig-Holstein Um Informationen über altlastverdächtige Flächen für die weitere Altlastenbearbeitung und andere kommunale Aufgabenfelder nutzen zu können, sind Mindestanforderungen an die Datenqualität zu stellen. Der Altlastenverdacht muss dabei über definierte Arbeitsabläufe soweit erhärtet sein, dass die gesammelten Informationen als geprüfte Daten verwendet werden können. Die Erfassung und Erstbewertung von Altstandorten gliedert sich in Schleswig-Holstein in verschiedene Arbeitsschritte. Die Reihenfolge der einzelnen Bearbeitungsschritte, beginnend mit der Auswertung von sogenannten Primärquellen bis hin zur Urliste ist in Abbildung 3, die Erstbewertung in Abbildung 4 dargestellt. Es handelt sich um ein abgestuftes System, das die Möglichkeit bietet, Flächen zeitnah aus der weiteren Bearbeitung auszuschließen, sofern Hin-weise zur Verdachtsentkräftung vorliegen. Erfassung von Altstandorten Als einheitliches Referenzsystem zur Selektion möglicher altlastverdächtiger Flächen wird der Branchenkatalog Schleswig-Holstein (BKAT-SH) herangezogen, in dem altlastrelevante Branchennennungen aufgelistet sind. Um einen Anfangsverdacht aussprechen zu können, sind neben der Angabe einer altlastrelevanten Branchennennung zunächst Informationen zur Lage und zur Nutzungsgeschichte der Fläche erforderlich. Diese Pflichtangaben zählen zu den sogenannten Kerndaten. Zur Ermittlung der Daten stehen prinzipiell verschiedene Primärquellen wie zum Beispiel historische Adressbücher und Gewerbemeldedaten zur Verfügung. In den Gewerbemeldedaten sind relativ exakte Angaben zu den jeweiligen Nutzungszeiträumen enthalten, während bei einer 128
3 Auswertung von ausgewählten Adressbuchjahrgängen nur Rückschlüsse auf Nutzungszeiten möglich sind. Die verlässlichsten Ergebnisse werden durch eine Parallelbearbeitung beider Quellen erzielt. Als Ergebnis einer digitalen Datenaufnahme liegen Rohdatenbanken vor, die im Rahmen der EDV-Aufbereitung zu einer Gesamtdatenbank, der sogenannten Urliste (= Adressenpool aller potentiell altlastverdächtigen Flächen), zusammengeführt werden (siehe Abbildung 3). Eine alleinige Nennung in einem Adressbuch beziehungsweise in der Gewerbemeldedatei reicht jedoch nicht aus, um abschließend einen Altlastenverdacht auszusprechen. Ausgehend von der Urliste werden im Rahmen der Erstbewertung von Altstandorten die tatsächlich altlastverdächtigen Flächen und Altlasten herausgefiltert (Abbildung 4). Als erste fachliche Überprüfung schließt sich nach Erstellen der Urliste die Vorklassifizierung der Daten an. Dabei werden der ermittelte Nutzungszeitraum und die jeweilige Betriebsdauer aller Branchennennungen kritisch geprüft, um Standorte, Abbildung 3: Graphische Darstellung der Rohdatenermittlung und Erstellung der Urliste Abbildung 4: Ablaufschema der Erstbewertung von Altstandorten in Schleswig-Holstein Erstbewertung von Altstandorten Urliste Vorklassifizierung Baukastenauswertung Ergänzung der Kerndaten Klassifizierung Altstandorte altlastverdächtige Flächen a, A Ausscheiden, Archivieren B Belassen a a A B die nur mit eindeutig altlastirrelevanten Zeiten erfasst wurden, frühzeitig aus der weiteren Bearbeitung auszuscheiden. Vergleichbares gilt für einige Branchennennungen, denen gemäß BKAT-SH zunächst eine Gefährdungsvermutung unterstellt wurde, die sich jedoch aufgrund bisheriger Erfahrungen in Schleswig-Holstein nicht bestätigen lässt, so dass ein Ausscheiden und Archivieren ebenfalls gerechtfertigt ist (Kategorie a). Seitens des LANU wurden entsprechende Arbeitshilfen (sogenannte Negativlisten) erarbeitet, die als Arbeitsgrundlage für diesen Selektionsprozess dienen. Der verbleibende Datenbestand wird im Rahmen der Bauaktenauswertung einer weiteren Überprüfung unterzogen. Ziel dieses Arbeitsschrittes ist die Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsgeschichte der Fläche. Durch eine gezielte Auswertung der Akten kann gegebenenfalls sowohl eine Bauchronologie als auch entsprechendes Kartenmaterial zusammengestellt werden, um Hinweise auf die Art und das Ausmaß einer altlastrelevanten Nutzung 129
4 zu erhalten. In der Abbildung 5 ist der Situationsplan einer Lederfabrik von 1889 gezeigt, der beispielhaft sehr detaillierte Informationen zur Lage der Gebäudekomplexe und der Abwasserbeseitigung enthält. Klärbassin, Abwassertrassen, Rieselfeld und Einleitungsstelle in den Vorfluter sind genau zu erkennen und lassen dementsprechend Rückschlüsse auf kontaminationsverdächtige Bereiche zu. Mit der Ergänzung der Kerndaten hat sich die Datenqualität weiter verbessert. Auf dieser neuen Grundlage wird die formale Erstbewertung von Altstandorten, die sogenannte Klassifizierung, durchgeführt. Ziel dieses Verfahrensschrittes ist sowohl die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung als auch die Festlegung des weiteren Handlungsbedarfes im jeweiligen Einzelfall. Das Klassifizierungsverfahren wurde vom Landesamt für Natur und Umwelt entwickelt und im Rahmen umfangreicher Praxistests geprüft. Die Klassifizierung ist ein pragmatisches Bewertungsverfahren, das sich an der vorhandenen Aktenlage orientiert. Für die meisten Bewertungskriterien ist eine Regelbepunktung vorgegeben, Abweichungen sind aber begründet in einem Punktespielraum möglich, um eine hohe Flexibilität für die Einstufung des jeweiligen Einzelfalles zu bieten. Bei der Klassifizierung werden zwei Kategorien unterschieden: Kategorie A: Es besteht keine Besorgnis, dass durch die Fläche das Wohl der Allgemeinheit (bis 20 Punkte) unter den gegebenen Umständen beeinträchtigt wird. Eine weitere Bearbeitung ist nicht erforderlich. Die Fläche wird aus der Bearbeitung ausgeschieden und archiviert. Abbildung 5: Situationsplan der Lederfabrik aus dem Jahr Standorte, für die sich die Gefährdungsvermutung nicht bestätigt, weil es sich beispielsweise um eine reine Wohn- oder Kontoradresse handelt, werden ebenfalls mit einer entsprechenden Begründung aus der weiteren Bearbeitung ausgeschieden (Kategorie a). Der übrige Datenbestand, für den der Altlastenverdacht nicht entkräftet werden konnte, verbleibt in der weiteren Bearbeitung. Diese Flächen werden in einem nächsten Bearbeitungsschritt um zusätzliche, für die Klassifizierung wichtige Daten ergänzt (Datenergänzung). Es handelt sich sowohl um standortspezifische Daten (Flächengröße, Nutzung des Grundwassers, Oberflächenwassers und des Bodens, Anhaltspunkte zur Verdachtsentkräftung/-erhärtung) als auch branchenspezifische Daten (Gefährdungspotential der Branche, Betriebsmaßstab und Nutzungszeitraum). Kategorie B: Eine aktuelle oder zukünftige Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit (ab 21 Punkte) kann nach jetzigem Kenntnisstand mit hinreichender Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Eine weitere Bearbeitung der Fläche ist erforderlich. Der Standort wird in der Datei belassen. Für Standorte der Kategorie B liegen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast im Sinne von 3 BBodSchV vor, so dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Diese Flächen bleiben in der weiteren Bearbeitung und werden in die kommunalen Altlastenkataster bzw. in das Altlasteninformationssystem des Landes aufgenommen. Projektergebnisse Die Anzahl der potenziell altlastverdächtigen Flächen (Urliste) verringert sich durch die Plausibilitätsprüfungen (Vorklassifizierung, Bauaktenauswertung) und die formale Klassifizierung erheblich. Erfahrungsgemäß werden nur % der erfassten
5 Standorte der Urliste abschließend als altlastverdächtig beziehungsweise Altlast eingestuft. Das Erstbewertungsergebnis einer Stadt ist beispielhaft in Abbildung 6 dargestellt. Ausgehend von 440 Standorten in der Urliste, wurden 72 % der Fälle im Rahmen der Erstbewertung in die Kategorie a/a (Aus-scheiden/ Archivieren) eingestuft. Nur 23 % der Fälle verbleiben in der Bearbeitung und werden dementsprechend in das Altlastenkataster überführt. Aktuelle Betriebsstandorte sowie aufgrund einer schlechten Aktenlage nicht bewertbare Fälle verbleiben ebenfalls in der Bearbeitung, sie werden jedoch nicht in das Altlastenkataster überführt. liegen mittlerweile für alle Städte des Landes vor, zusätzlich wurde in einigen Kreisen bereits mit der Bearbeitung ausgewählter Ämter und Gemeinden begonnen. Die sehr zeitaufwendigen weiteren Bearbeitungsschritte, Bauaktenauswertung und Datenergänzung, wurden bisher für 16 Städte abgeschlossen, von denen 6 im Rahmen des Bewertungsprojektes bisher klassifiziert wurden. Für diese klassifizierten Städte sind die Altstandorte, die zu den altlastverdächtigen Flächen beziehungsweise Altlasten zählen, bekannt. Um einen Gesamtüberblick zu vermitteln, ist in Abbildung 7 der Bearbeitungsstand Abbildung 6: Repräsentatives Erstbewertungsergebnis für eine Stadt in Schleswig- Holstein Die gute und intensive Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften und dem Landesamt und Natur und Umwelt führte insgesamt zu sehr erfreulichen Projektergebnissen. Durch die Projektarbeit wurde der Kenntnisstand hinsichtlich der Anzahl potenzieller Altstandorte in Schleswig-Holstein erheblich verbessert. Urlisten für alle Städte in den Landkreisen dargestellt. Da die Bearbeitung und die Erstbewertung vieler Daten noch nicht abgeschlossen ist, wurde die Gesamtzahl altlastverdächtiger Altstandorte in den jeweiligen Kommunen aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt. Abbildung 7: Potenzielle Altstandorte der Urliste im Vergleich zu der Anzahl altlastverdächtiger Altstandorte nach der Klassifizierung in den Städten der Landkreise 131
6 Bis das hier dargestellte Klassifizierungsergebnis erreicht ist und auch eine flächendeckende Erfassung und Erstbewertung der Altstandorte in den Ämtern und Gemeinden durchgeführt ist, ist von allen Beteiligten zukünftig noch sehr viel Arbeit zu leisten. Derzeit wird in den meisten Gebietskörperschaften des Landes die Erfassung der Altstandorte intensiv fortgesetzt, um eine vollständige Bearbeitung zu erzielen, die als Grundlage für eine effektive Altlastenbearbeitung aber auch für andere kommunale Zwecke wie zum Beispiel Bauleitplanung und Baugenehmigungsverfahren genutzt werden kann. Summary: Registration and first evaluation of exindustrial sites in Schleswig-Holstein A systematic and area-covering identification and registration of ex-industrial sites is essential for e.g. ground resource management, house-building plans, and environmental hazard protection of danger. Until 1997 no standardized procedure was used in Schleswig-Holstein by the local authorities to obtain the necessary information and only a few ex-industrial sites were recorded. The Ministry of Environment, Nature and Forestry of Schleswig-Holstein initiated a project for the systematic identification of ex-industrial sites running from September 1997 until October Additionally, another project was initiated in October 2000 to develop a method for a first risk assessment of potential ex-industrial sites. Both projects were conducted by the State Agency for Nature and Environment of Schleswig-Holstein (LANU). For sites where an environmental risk was assumed after this registration, additional data were collected (e.g. size of the area, groundwater usage, potential risk of the trade, size of the company etc.). All this information constitutes the new base for the formal first evaluation, the so-called classification. This procedure was developed and extensively tested by the LANU Schleswig-Holstein. It offers a pragmatic assessment of the potential risks of a site and still makes an allowance for the individual case. The classification distinguishes between two categories: Category A: Under the given circumstances no environmental risk is assumed, the case can be eliminated from further considerations and kept in an archive. Category B: An actual or future injury cannot be excluded, further work is necessary, the case remains on record. The accomplished projects showed that only % of all identified potential exindustrial sites will be recorded in category B of the classification. Unfortunately, the duration of the projects was not long enough to achieve a complete survey of ex-industrial sites in Schleswig-Holstein. A lot of work remains to the local authorities to reach the aspired goal. Dr. Ulrike Ströh-Neben Dezernat 53 Altlasten Tel.: / ustroeh@lanu.landsh.de Dr. Verena Brill Dezernat 53 Altlasten Tel.: / vbrill@lanu.landsh.de Main sources for the systematic identification and registration of potential ex-industrial sites were old directories and listings of old trade licences. The obtained information was examined according to duration and exact date of the trade, because many trades changed i.e. their mode of work and so their potential environmental hazard in the course of time. Furthermore, old records from the building authorities were checked to receive information about the type and extent of the industrial utilization. 132
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