Handreichung für Schulleiter, Mentoren und Praktikanten zur Durchführung des Grundpraktikums im Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang

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1 Handreichung für Schulleiter, Mentoren und Praktikanten zur Durchführung des Grundpraktikums im Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengang Allgemeinbildende Schulen

2 Sehr geehrte Frau Schulleiterin, sehr geehrter Herr Schulleiter, vielen Dank, dass Sie an Ihrem Haus einem Studierenden der Technischen Universität Dresden die Möglichkeit geben, sein Praktikum zu absolvieren. Damit ermöglichen Sie nicht nur das Kennenlernen des Berufsfeldes Schule, sondern auch das Erfahren der Komplexität und Vielschichtigkeit des Lehrerberufes und tragen so wesentlich zur Ausbildung der Lehramtsstudenten bei. Da durch die Umsetzung des Bologna-Prozesses auch die Lehrerausbildung in Sachsen neu gestaltet wurde und zukünftig in modularisierten Strukturen nach dem Bachelor-/ Master-Modell realisiert wird, dient diese Handreichung als Unterstützung, um das konkrete Praktikum im Rahmen der 1. Ausbildungsphase einzuordnen. Prof. Dr. Melzer Geschäftsführender Direktor des ZLSB 2

3 Inhalt: Seite I Allgemeine Hinweise 1.1 Rechtliche Grundlagen Versicherungsschutz Allgemeine Regelungen Organisatorische Hinweise/ Praktikumsnachweis Das Grundpraktikum Einbindung des Praktikums ins Studium Ziele des Praktikums 6 II Spezielle Hinweise für Mentoren 2.1 Erziehungswissenschaftliche, allgemein- und fachdidaktische Voraussetzungen der Praktikanten Der Mentor als Begleiter Der Mentor als Berater 7 III Spezielle Hinweise für Praktikanten 3.1 Allgemeine Hinweise und Regelungen Organisatorisches Praktikumsnachweis Schulerkundung Hospitation Stundennachweis über das Praktikum Literaturempfehlung Literaturempfehlung zum Praktikum Literaturempfehlung zur Schulerkundung Literaturempfehlung zur Hospitation 3

4 I Allgemeines 1.1 Rechtliche Grundlagen Die Schulpraktischen Studien der Lehramtsbezogenen Studiengänge an der Technischen Universität (TUD) und der Hochschule für Musik Dresden werden rechtlich geregelt durch: 40 des Schulgesetzes des Freistaates Sachsen vom den Beschluss der KMK vom zu den Standards für die Lehrerbildung die studiengangsbezogene Studien- und Prüfungsordnung sowie die Fachstudienund Prüfungsordnungen der Fächer bzw. der Beruflichen Fachrichtungen (Stand , vorläufige Fassungen vorbehaltlich der Genehmigung). 1.2 Versicherungsschutz Für Studierende besteht während des vom Praktikumsbüro der TUD genehmigten Praktikums Unfallversicherungsschutz. Beim Eintritt eines Versicherungsfalles (Unfall des Praktikanten auf dem Weg zur und von der Schule sowie an der Schule) ist unverzüglich Kontakt mit dem Praktikumsbüro an der TUD (Herr Gerhardt: Tel.: 0351/ ) aufzunehmen. Aus Gründen des Versicherungsschutzes dürfen Praktikanten keine Unterrichtsstunden, Vertretungsstunden und Aufsichten sowie Unterrichtsgänge ohne Anwesenheit des Mentors übernehmen. Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht über die TUD bzw. das Studentenwerk. 1.3 Allgemeine Regelungen Der Praktikant hat während seines Aufenthaltes an der Schule die geltenden Vorschriften, einschließlich der Hausordnung der Schule zu beachten und den Weisungen der Schulleitung und des Mentors Folge zu leisten. Die Zuteilung des Praktikanten zu einem Mentor erfolgt durch den Schulleiter bzw. Leiter der Einrichtung. Der Mentor übernimmt die Funktion des Begleiters, Beraters und gegebenenfalls des Beurteilers. Der Praktikant ist verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten, zu befolgen und über alle schulinternen Dinge, die er während seines Praktikums erfährt, Verschwiegenheit zu wahren. Entsprechende Personendaten im Praktikumsbericht sind zu anonymisieren. 1.4 Organisatorische Hinweise Der Praktikant muss die Schulleitung und den Mentor über seine Praktikumstage in der Schule im Vorfeld informieren und an diesen anwesend sein. Das Fernbleiben aus wichtigem Grund oder Krankheit (ärztliches Attest muss vorliegen) ist dem Mentor und der Schulleitung unverzüglich anzuzeigen. Bei Problemen mit der Arbeit des Praktikanten, die nicht an der Schule zu lösen sind, ist der betreffende Praktikumsverantwortliche an der TUD zu informieren. Der Praktikant informiert die Schulleitung bei Praktikumsbeginn über Namen und Erreichbarkeit seines Praktikumsverantwortlichen. Praktikumsnachweis: Der Praktikant ist verpflichtet, seine Anwesenheit an der Schule zu dokumentieren und durch den Mentor oder einen von ihm Beauftragten bestätigen zu lassen. Dieser Nachweis wird in tabellarischer Form (vgl. Punkt 3.4/ Formblatt 2) erbracht. 4

5 1.5 Das Grundpraktikum Einbindung des Praktikums ins Studium Das Lehramtsstudium Allgemeinbildende Schulen ist konsekutiv aufgebaut und gliedert sich in einen polyvalenten Bachelor- und einen schulartspezifischen Master-Studiengang. Der Bachelor-Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Education ist schulartenübergreifend (Grundschule, Mittelschule, Gymnasium). Erst im sich anschließenden Master-Studiengang ( Master of Education ) erfolgt die Festlegung auf eine Schulart. Der Bachelor-Studiengang erstreckt sich über sechs Semester und beinhaltet zwei Fächer und die Bildungswissenschaften. Der Master-Studiengang umfasst vier Semester. Nach dieser ersten universitären Ausbildungsphase mit Bachelor- und Master-Studiengang schließt sich die zweite Phase der Lehramtsausbildung mit dem Referendariat an. Modell der Dresdner Lehramtsausbildung Einordnung der SPS MA Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien 10. MA - Arbeit BP B Fach 1 & Fachdidaktik BP B Fach 2 & Fachdidaktik Bildungswissenschaften 6. Lehramtsbezogener BA-Studiengang ABS BA - Arbeit Abkürzungen BA Bachelor MA Master ABS Allgemeinbildende Schulen SPS Schulpraktische Studien SPÜ Schulpraktische Übungen BP Blockpraktikum SPÜ Fach 1 & Fachdidaktik SPÜ Fach 2 & Fachdidaktik Bildungswissenschaften Blockprakt. A Grundprakt. Das Grundpraktikum ist in das Modul Orientierungswissen Erziehungswissenschaften mit folgenden Schwerpunkten: Bildung und Erziehung Schule als Institution eingebunden und findet in der Regel im ersten Semester semesterbegleitend (30 Stunden) nach Möglichkeit in Kleingruppen statt. Damit absolvieren die Praktikanten ihr Praktikum in der Zeit von November bis Januar. In begründeten Ausnahmefällen kann das Grundpraktikum auch in der Zeit von April bis Juni absolviert werden. Die Praktikanten verbringen in der Regel einen Tag in der Woche an der Schule. Der angegebene Stundenumfang kann neben der Präsenzzeit an der Schule (z. B. Unterrichtshospitationen, Teilnahme an Elternabenden und Konferenzen u.a.) aber auch an anderen Einrichtungen erbracht werden (z.b. Durchführung von Interviews oder kleinere Befragungen des Schulleiters, von anderen Fach- und Beratungslehrern, Schulevaluatoren und weiteren Schulexperten). In diesem Fall weisen die Praktikanten ihre Tätigkeit 5

6 ebenfalls mit Hilfe des Nachweisblattes (vgl. Punkt 3.4/ Formblatt 2) nach. Das Praktikum muss nicht in der später im Master-Studiengang zu wählenden Schulart absolviert werden. Die Wahl einer anderen Schulart wäre gleichzeitig vorteilhaft für die Berufsorientierung Ziele In den Praktika lernen die Studierenden, die fachwissenschaftlichen, allgemein- und fachdidaktischen Kenntnisse mit der praktischen Planung und Gestaltung von Unterrichtsprozessen zu verbinden. Das Grundpraktikum dient einer ersten Orientierung im Berufsfeld und dessen Erkundung, wobei noch keine Festlegung für eine Schulart oder Schulstufe erfolgt. Damit soll auch die Entscheidung für den Lehrberuf einer kritischen Reflexion unterzogen und nach Möglichkeit unterstützt werden. Somit steht neben dem Hospitieren das Kennenlernen und Eindringen in die Komplexität der Institution Schule im Vordergrund. Dazu gehören folgende Bereiche (vgl. Punkt 3.2): Schule als Institution Organisation der Schule Soziostruktur der Schule Bau und Ausstattung der Schule Aktivitäten im Schulleben Verbindung zu anderen Institutionen (Rücksprache mit dem Beratungslehrer der Schule). Die Praxisphase wird im Rahmen der Vorlesung, die im ersten Semester stattfindet, angeleitet. Die Praxiserkundungen konzentrieren sich in drei Handlungsfeldern: Lehrerleitbild: Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern Umgang mit Heterogenität: Integration in der Schule Schulentwicklung und Schulprogrammarbeit, wobei sich der Praktikant auf einen Themenbereich konzentriert. Die Durchführung von eigenständigem Unterricht durch den Praktikanten ist während des Grundpraktikums nicht vorgesehen, aber möglich. In diesem Fall sollten die Versuche dennoch begrenzt werden, um Raum und Zeit für die Gewährleistung der Ziele des Grundpraktikums zu geben. II Spezielle Hinweise für den Mentor Mentor ist derjenige Lehrer, dem der Praktikant für die Dauer des Praktikums durch die Schulleitung zugewiesen wird. Neben dem Schulleiter ist auch der Mentor gegenüber dem Praktikanten weisungsberechtigt. Während des Grundpraktikums übernimmt der Mentor die Funktion eines Begleiters und Beraters und unterstützt den Praktikanten bei der Erfüllung seiner Aufgaben. 2.1 Erziehungswissenschaftliche, allgemein- und fachdidaktische Voraussetzungen der Praktikanten Die Studierenden erwerben während des ersten und zweiten Semesters Orientierungswissen im Hinblick auf das Handlungsfeld Schule, wobei das Grundpraktikum parallel der universitären Ausbildung folgt. Schwerpunkte hierbei sind die Bereiche: Bildung und Erziehung sowie Schule als Institution. Ebenso werden im Rahmen der Ausbildungsfächer während der ersten Semester Grundlagen in den Bereichen Fachwissenschaft und fachspezifische Methodenkompetenz gelegt. 2.2 Der Mentor als Begleiter 6

7 Der Mentor unterstützt den Praktikanten während des Praktikums bei der Erfüllung seiner Aufgaben und führt ihn in die konkrete pädagogische Situation vor Ort ein. Dazu gehören auch gegebenenfalls Belehrungen (Hausordnung, Fürsorge und Aufsichtspflicht, Brandschutzbestimmungen, Datenschutzbestimmungen). Der Mentor informiert über die Eigenheiten der Schule (Größe, Soziokulturelle Struktur der Schüler, Bibliothek, Besonderheiten wie Pädagogisches Profil, Einzugsgebiet usw.) und die fachspezifischen Besonderheiten (Namen, Anzahl der Kollegen im Fach, Arbeitsmittelsammlung, Exkursionen usw.). Der Mentor führt in die Verwaltungsaufgaben eines Lehrers ein (Klassenbuch, Lernbereichsplanung usw.) und ermöglicht Einblicke in die weiterführende schulische Tätigkeit, wie Zusammenarbeit mit Eltern (Elternabend, Elterngespräch ), Beratungen (Fachkonferenz, Dienstberatung, Klassen- und Zensurenkonferenz ), AG-Tätigkeit usw. Er ermöglicht so dem Praktikanten das Eindringen in das Berufsfeld Schule aus Sicht des Lehrers und die Ausprägung des Verständnisses für die komplexe Arbeit des Lehrers. Unterrichtsversuche durch den Praktikanten sind im Grundpraktikum nicht vorgesehen, aber eingeschränkt auf Wunsch des Praktikanten möglich. Eine gemeinsame Planung des Praktikumsablaufs im Hinblick auf die Zeitplanung und die Umsetzung inhaltlicher Schwerpunkte ist hilfreich. Dabei unterstützt der Mentor die notwendige Koordination und die Absprachen mit anderen Lehrkräften, um die Erfüllung der Beobachtungsaufgaben zu ermöglichen. Der Mentor gibt nach Möglichkeit Einblicke in die eigene Unterrichtspraxis einschließlich der Vor- und Nachbereitung sowie in die Vielfalt der Formen von Leistungsermittlung und -bewertung. 2.3 Der Mentor als Berater Der Mentor berät bei der Auswahl der vorgegebenen Beobachtungsaufgaben. Neben allgemeinen Hospitationen können auch eine Klasse ganztägig oder ein Schüler über einen längeren Zeitraum im Mittelpunkt der Betrachtung Ebenfalls kann versucht werden, einen Lehrer (eventuell Mentor) ganztägig zu begleiten. Für Auswertungsgespräche sollten sich Praktikant und Mentor Zeit nehmen, um die Hospitationen beim Mentor und anderen Lehrkräften zu reflektieren. Dabei können folgende Aspekte im Mittelpunkt stehen: Planung von Unterricht Durchführung von Unterricht Schülerverhalten (Unterrichtsstörungen) Lehrerverhalten, Sprache Lehrer- Schüler- Verhältnis Formen der Leistungsermittlung und -bewertung Die Konzentration auf wenige oder einen Schwerpunkt während der jeweiligen Hospitation erweist sich als günstig. Die Praktikumszeit sollte mit einem Abschlussgespräch zwischen Praktikant und Mentor (eventuell Schulleiter) beendet werden. 7

8 III Spezielle Hinweise für Praktikanten 3.1 Allgemeine Hinweise und Regelungen Da Sie als Praktikant an der Schule Besucher bzw. Gast sind und die Betreuung eines Praktikanten für die betroffene Lehrkraft einen Mehraufwand an Arbeit bedeutet, sollten Sie an einem offenen und konstruktiven Klima arbeiten. Die Schulleitung und der Mentor sind Ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Das bedeutet, dass Sie für Ihre Teilnahme an schulischen Veranstaltungen und Aktivitäten die Genehmigung des Mentors/ Schulleiters beantragen. Das betrifft vor allem auch mögliche Hospitationen bei weiteren Lehrkräften Organisatorisches Die Meldung für einen Praktikumsplatz erfolgt ausschließlich im Praktikumsbüro zu Beginn eines Semesters (vgl. Formblatt 1). Die Praktikumsplätze an sächsischen Schulen werden nur über das Praktikumsbüro der TU Dresden vergeben, ein Praktikumsplatz an einer anderen Einrichtung wird in Eigeninitiative erworben. Für den Praktikanten besteht an allen in der Schule angemeldeten Tagen des Praktikums Anwesenheitspflicht. Die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen der TUD ist Pflicht. Freistellungen sind nur nach Rücksprache mit Ihrem Praktikumsverantwortlichen (Dozent der Vorlesung) der TUD gestattet. Bei Krankheit ist neben den Verantwortlichen an der Einrichtung ebenfalls unverzüglich Ihr Praktikumsverantwortlicher an der TU Dresden zu informieren Praktikumsnachweis Das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums muss am Ende mit einem Nachweisschein (Formblatt 2) dokumentiert werden. Neben dem Praktikum müssen alle Begleitveranstaltungen besucht und ein inhaltlich korrekter und vollständiger Bericht zum Praktikum angefertigt und termingerecht abgegeben werden. Da das Grundpraktikum Bestandteil des Moduls 1 und damit prüfungsrelevant ist, stellt der Praktikumsnachweis eine Voraussetzung für das Bestehen der Modulprüfung dar. Ein nicht erbrachter Leistungsnachweis kann schwerwiegende Folgen für den weiteren Studienablauf haben. Ein erneuter Praktikumsplatz bei selbstverschuldeter Nichterfüllung des Leistungsnachweises kann nur nach Absprache mit dem Praktikumsbüro und Ihrem Praktikumsverantwortlichen an der TU Dresden vergeben werden. 3.2 Schulerkundung Informieren Sie sich bereits im Vorfeld des Praktikums über die Schule (z. B. an Hand des Schulporträts). So können Sie mit dem ersten Tag auf Besonderheiten achten, haben bereits Kenntnisse über allgemeine Fakten und können sich so auf die tiefgreifende Schulerkundung und die Hospitationen konzentrieren. Bereiche der Schulerkundung Vorschlagsliste Schule als Institution: schulrechtliche Grundlagen (Sächsisches Schulgesetz, Oberstufenverordnung am Gymnasium, Lehrpläne, Stundentafel, Schul-, Hausordnung) Ordnungsmittel des Lehrers (Klassenbuch, Notenbuch, Kursbuch am Gymnasium, Schülerkartei, Belehrungsheft) Konferenzen (Klassen-, Fachschaftskonferenz, Dienstberatung) 8

9 Organisation der Schule: Schulart, Schulprofil, Schulträger Einzugsbereich der Schule Profilbereiche in der Sek. I; Kurssystem in der Sekundarstufe II am Gymnasium Rhythmisierung des Schulalltags (Beginn, allgemeines Unterrichtsende, Unterricht im Blockmodell, Ganztagsangebote usw.) Organisation der Betreuung von Praktikanten und Referendaren Soziostruktur der Schule: Zusammensetzung des Kollegiums (Zahl der Lehrer, weitere Mitarbeiter, Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Tätigkeitsdauer an dieser Schule) Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten Zahl der Schüler, Anzahl der Klassen, Klassenstärke Schüler mit Migrationshintergrund Wechsel in andere Schularten, aus anderen Schularten Bau und Ausstattung der Schule: Baujahr/ Geschichte Anzahl und Art der Klassenräume, Fachräume Ausstattung des Schulhofes, der Pausenräume und flächen Art und Beschaffenheit sonstiger Räume (z.b. Sporthallen) Medienausstattung/ Computerkabinette Umfang der bereit gestellten Fachliteratur, Bibliothek für Schüler Aktivitäten im Schulleben: Arbeitsgemeinschaften Schülerzeitung/ -information/ Jahrbücher Kulturelle Veranstaltungen (Tag der offenen Tür; ) Schulpatenschaften Schulprojekte Schüleraustausch Wettbewerbsteilnahme Gremienarbeit (Aufgaben und Tätigkeit von Schülervertretung, Elternrat, Arbeit in den Fachzirkeln, Tätigkeit des Fördervereins, weitere Arbeitsgruppen) Verbindung zu anderen Institutionen (Rücksprache mit dem Beratungslehrer der Schule): Zusammenarbeit mit Ämtern Zusammenarbeit mit dem schulpsychologischen Dienst Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Universitäten Zusammenarbeit mit Polizei, Beratungsstellen Zusammenarbeit mit Betrieben und Firmen 3.3 Hospitation Neben der Schulerkundung können beim Absolvieren des Praktikums an der Schule auch die Hospitationen einen Schwerpunkt bilden, um die Komplexität der Lehrertätigkeit zu erfahren. Sie lernen Schüler und Lehrer im schulischen Umfeld kennen, erhalten Kenntnisse zu Lernvoraussetzungen und Lernbedingungen und beobachten das fachdidaktisch-methodische Vorgehen des Lehrers, sein Agieren vor und mit der Klasse oder dem Schüler und die Vermittlung des fachwissenschaftlichen Wissens an die Schüler. Unterrichtsbeobachtungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll soll Angaben über fachliche, methodische und soziale Kompetenzen, über Handlungen und Verhaltensweisen von Lehrkraft und Schülern enthalten. Protokolle können in Form eines allgemeinen Verlaufsprotokolls angefertigt werden oder unter einen besonderen Beobachtungsschwerpunkt gestellt werden. 9

10 Vorschlag zur Erstellung eines Verlaufsprotokolls Kopf: Angaben zur Schule, Klasse, Lehrer, Datum, Zeit (Unterrichtsstunde), Unterrichtsthema Zeit Unterrichtsabschnitt Lehrertätigkeit Schülertätigkeit Hilfsmittel, Medieneinsatz Bemerkungen Vorschlag zur Erstellung eines Protokolls mit Beobachtungsschwerpunkt Kopf: Angaben zur Schule, Klasse, Lehrer, Datum, Zeit (Unterrichtsstunde), Unterrichtsthema Zeit Beobachtungsschwerpunkt: Lob und Tadel Lehrersprache Schülerreaktion Bemerkungen 3.4 Stundennachweis über das Praktikum/ Formblatt 2 Datum Zeit Tätigkeit im Rahmen der Schulerkundung Tätigkeit im Rahmen von Hospitation Fach Klasse Bemerkungen Unterschrift des Mentors (oder einer weiteren Lehrkraft) Unterschrift des Verantwortlichen u. Stempel d. Einrichtung 3.5 Literaturempfehlung Literaturempfehlung zum Praktikum Böhmann, M./ Schäfer-Munro, R.: Kursbuch Schulpraktikum. Unterrichtspraxis. Didaktisches Grundwissen. Trainingsbausteine. Weinheim, Basel 2005 Flagmeyer, D./ Dietze-Münnich, U./ Strietzel, A.: Schule als Studienfeld. Die ersten schulpraktischen Studien vorbereiten. Leipzig 2002 Müßener, G.: Schulpraktische Studien, Szenen, Päd, Situationen. Wuppertal 1995 Topsch, W.: Grundwissen: Schulpraktikum und Unterricht. Neuwied 2002 von Martial, I./ Bennack, J.: Einführung in Schulpraktische Studien. Hohengehren 1995 Wiater, W.: Der Praktikumsbegleiter. Donauwörth 1994 Wittenbruch, W.: Schulpraktikum. Stuttgart Literaturempfehlung zur Schulerkundung Richter, K.: Gymnasium ja, aber welches ist das richtige?, Tageszeitung Dresdener Neueste Nachrichten, Seite 15, von Martial, I./ Bennack, J.: Einführung in Schulpraktische Studien. Hohengehren 1995 Wiater, W.: Der Praktikumsbegleiter- Intensivkurs Schulpraktikum. Donauwörth : Schulporträt Literaturempfehlung zur Hospitation Fassnacht, G.: Systematische Verhaltensbeobachtung. München 1995 Kleber, E.: Diagnostik in Pädagogischen Handlungsfeldern. Weinheim 1992 Nuding, A.: Beurteilen durch Beobachten Päd. Diagnostik im Schulalltag. Hohengehren 1997 Schulz, W./ Teschner, W.: Beobachtung und Analyse von Unterricht. Weinheim 1973 Wawrinowski, U.: Beobachtungslehre. Weinheim Weigert, H./ Weigert, E.: Schülerbeobachtung Ein pädagogischer Auftrag. Basel Ziefuß, H.: Methoden der Unterrichtsbeobachtung. Braunschweig

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