Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen. TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in
|
|
- Britta Irmgard Roth
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage Zum Beschluss Öffentlich TOP: Kita-Gebührenkalkulation 2016, ; Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld KBG Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen Beratungsergebnis: Beratungs- Sitzungstermin TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in folge JuSchuSpoG FiWa Aktenzeichen VA Datum Rat CLZ Protokollauszug ja erforderlich Beteiligte Stellen: GB PR BL BBH/ ABB Stadtw. X Protokollauszug erforderlich 1. Der Rat nimmt die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation der Poitz Kommunalberatung vom Mai 2016 zur Kenntnis. 2. Der Rat beschließt die dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte in der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld a) ohne Änderungen, b) mit folgenden Änderungen: Begründung: Der Rat hatte in seiner Sitzung am unter TOP 15 die Verwaltung beauftragt, einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Gebührensatzung und entsprechender Kalkulation vorzulegen. Vorlage der Verwaltung Seite 1
2 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten
3 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 INHALTSVERZEICHNIS Seite I.) Erläuterungen zur Gebührenkalkulation 1. Ausgangssituation 3 2. Allgemeines 4 3. Rechtsgrundlagen 4 4. Öffentliche Einrichtung 4 5. Kostendeckung 4 6. Ermittlung der gebührenfähigen Kosten 5 a) Abschreibung/Auflösung 5 b) Anlagekapitalverzinsung 5 7. Ermessensentscheidungen des Stadtrates 6 II.) Kalkulation der Kindergartengebühren Stadt Clausthal-Zellerfeld 7 Übersicht über die Kalkulationsergebnisse 8 Gesamtaufstellung der Ausgaben und Einnahmen 9 Kalkulation der Kindergartengebühren 16 Kalkulation Essengeld 17 Anlagen 18 Anlage I Belegung 19 Anlage II Zusammenfassung Belegung 21 Anlage III Anlagevermögen der Kindergärten 22 III.) Beschlussantrag 28 Seite 1
4 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 Seite 2
5 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 I. 1. AUSGANGSSITUATION Die Stadtverwaltung Clausthal-Zellerfeld hat uns im April 2016 mit der Erstellung einer aktuellen Kalkulation der Gebühren für die Kindergärten der Stadt beauftragt. Als Grundlage für die Erstellung dieser Kalkulation haben wir von der Verwaltung folgende Unterlagen erhalten: die Jahresrechnung 2014 und 2015 Haushaltsplan 2016 mit Vorschau bis 2019 Aufstellungen über die Belegungszahlen pro Einrichtung für Vormittagsbetreuung ( 5 und 6 Betreuungsstunden) und Ganztagsbetreuung (7 und 9,5 Betreuungsstunden) Angaben zum Anlagevermögen der Kindertageseinrichtungen Wir möchten uns insbesondere bei Frau Hackbarth und Herrn Wiedemann von der Stadtverwaltung Clausthal-Zellerfeld für die gute Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken. POITZ-KOMMUNALBERATUNG Mai 2016 Frieder Poitz Seite 3
6 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 I. 2. ALLGEMEINES Die Stadt Clausthal-Zellerfeld betreibt entsprechend 1 der Kindertagesstättengebührensatzung i.v.m. Punkt 1. der Benutzungsordnung für Kindertagesstätten 6 Kindertageseinrichtungen und erhebt als Gegenleistung für die Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtung Gebühren. I. 3. RECHTSGRUNDLAGEN Rechtsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung von Gebühren für den Besuch von Kindertagesstätten ist der 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) In 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte der Stadt Clausthal-Zellerfeld ist geregelt, dass die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten öffentlich, rechtliche Abgaben sind. Damit unterliegt die Ermittlung dieser Gebühren den Regelungen des NKAG. I. 4. ÖFFENTLICHE EINRICHTUNG KINDERTAGESSTÄTTEN Die Kindergärten der Stadt Clausthal-Zellerfeld werden entsprechend 1 der Kindertagesstättengebührensatzung als öffentliche Einrichtung geführt. I. 5. KOSTENDECKUNG Die rechtlichen Anforderungen die das NKAG an die öffentliche Einrichtung Kindertagesstätte stellt sind auch vor dem Hintergrund des sehr niedrigen Kostendeckungsgrades zu beurteilen. Seite 4
7 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 Nach statistischen Daten betrug der Kostendeckungsgrad der in den Haushalten der Gemeinden nachgewiesenen Tageseinrichtungen für Kinder im Jahr 2011 aus Benutzungsgebühren und ähnlichen Entgelten 7,3 %. Zählt man die Einnahmen aus Fördermitteln (Landesförderung nach 16 und 16a KitaG ) dazu, so steigt der Kostendeckungsgrad auf 31,0 %. I. 6. ERMITTLUNG DER GEBÜHRENFÄHIGEN KOSTEN Folgende Kosten sind in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen: Betriebs- und Unterhaltungskosten Abschreibungen Kalkulatorische Zinsen Bei der Ermittlung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten wurde von den Ergebnissen der Jahresrechnungen für 2014 und 2015 sowie den Ansätzen des Wirtschaftsplanes 2016 einschließlich des Finanzplanes ausgegangen. Für die Kalkulation der kostendeckenden Gebühren wurde aus den Ansätzen der Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 der Durchschnitt gebildet. Die so ermittelten Gesamtkosten für die Kindereinrichtungen der Stadt wurden entsprechend der gewichteten Wochenstunden (Krippe Wichtung 1,5, Kindergarten Wichtung 1) auf Krippenkinder (1-3 Jahre) und Kindergartenkinder (3-6- Jahre) sowie auf die jeweiligen Betreuungszeiten (5h, 6h, 7h und 9,5h) aufgeteilt. a) Abschreibung/Auflösung Die Gemeinde schreibt ihre Anlagen des Kindergartenwesens nach dem Bruttoverfahren linear ab, d.h. Zuschüsse Dritter werden als Ertragszuschüsse passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst. Die Abschreibungen wurden von uns auf der Grundlage, des von der Gemeinde mitgeteilten Anlagevermögens zum der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 und der Abschreibungen und Auflösungen der Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 in der Kalkulation berücksichtigt. b) Anlagekapitalverzinsung Den Kapitalzinsen werden die Durchschnittswerte der aktuellen Werte des Anlagevermögens (Restbuchwerte, Auflösungsreste) zu Grunde gelegt. Zur Berechnung der kalkulatorischen Zinsen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, zwischen der sogenannten Restbuchwertmethode und der Durchschnittswertmethode auszuwählen. In der Kalkulation wurde die Restbuchwertmethode mit einem Mischzins von 4,50 % angewandt. Seite 5
8 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 I. 7. ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN DES GEMEINDERATS Die Gebührenkalkulation dient dem Gemeinderat als Kontrollinstrument über die Ermittlung der Kostendeckung, die den festgesetzten Kostenersätzen zu Grunde liegt und ist der Nachweis dafür, dass der Gemeinderat das ihm bei der Beschlussfassung eingeräumte Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (VGH BW NKB vom S998/86, Urteil vom S1168/88 und Urteil vom S 2805/87). Deshalb muss der Gemeinderat bei der Beschlussfassung der Gebührensätze der Kalkulation zustimmen. Der Gemeinderat hat Ermessensentscheidungen in folgenden Bereichen zu treffen: 1. Gebührensätze 1.1 Höhe der Gebührensätze 1.2 Kalkulation von verschiedenen Tatbeständen für die Kindergartengebühren. 2. Kalkulation 2.1 Abschreibungsmethode (Brutto-, Nettomethode) 2.2 Kalkulationszeitraum für die Kindergartengebühren 2.3 Höhe der Abschreibungssätze Methode der Verzinsung des Anlagevermögens (Rest- / Durchschnittswertmethode) Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes 3. Prognosen und Schätzungen Wenn genaue Ergebnisse über die Zukunft nicht bekannt sind, ist es Aufgabe des Gemeinderats, hierüber Prognosen oder Schätzungen anzustellen. Für die vorliegende Kalkulation der Kindergartengebühren ist dies in folgenden Bereichen der Fall: 3.1 Geschätzte Anzahl der künftigen Betreuungsstunden 3.2 Künftige Aufteilung der Gesamtkosten 3.3 Künftige Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände Seite 6
9 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 Seite 7
10 Stadt Clauusthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Übersicht über die Kalkulationsergebnisse Kindergartengebühren Ziffer Leistung lt. gültiger Satzung /Monat Kostendeckend kalkulierte Gebühren /Monat Kostendeckung 23,36 % Kostendeckung 30,00 % Festgesetzte Gebühr Braunlage /Monat Festgesetzte Gebühr Liebenburg /Monat Festgesetzte Gebühr Goslar /Monat Festgesetzte Gebühr Seesen /Monat Kindergartenbetreuung Vormittagsbetreuung 5 h , , Vormittagsbetreuung 6 h , , Ganztagsbetreuung 7 h , , Ganztagsbetreuung 9,5 h , , Kinderkrippenbetreuung Vormittagsbetreuung 5 h , , Vormittagsbetreuung 6 h , , Ganztagsbetreuung 7 h , , Ganztagsbetreuung 9,5 h , , Essengeld Ziffer Leistung lt. gültiger Satzung in Kostendeckend kalkulierter Betrag Kostendeckung 23,36 % Steigerung Festgesetzter Betrag Braunlage /Portion Festgesetzter Betrag Langelsheim /Portion Festgesetzter Betrag Goslar /Monat Festgesetzter Betrag Seesen /Monat 1. Betrag pro Portion 3,00 7,83 3,00 100% 2,10 2,50 2. Pauschaler Monatsbetrag 172, ,00 34,00 Seite 8
11 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - KITA Erzstraße lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. Ergebnishaushalt rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen für aktives Personal , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 2.778, , Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 92,90 0, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände 1.026,16 816, Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen , Reinigungs-, Verbrauchsmittel zentr. Dienste 758,31 577, Versicherungen/Gebühren 867,81 847, Wartungskosten 256,75 0 Energiekosten 5.220,00 0 Beleuchtung, Energie, Wasserversorgung 5.030, sonstige Bewirtschaftungskosten 199, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 6.914, , Geschäftsaufwendungen 272,42 301, Interne Leistungsverrechnung Bauhof 0 Interne Leistungsverrechnung Verwaltung 0 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , , Zuweisungen für besondere Zwecke vom Land , , Zuweisungen für laufende Zwecke von priv Unternehmen - Spenden 0 Zuweisungen für laufende Zwecke von übr. Bereichen - Spenden 0 Summe Betriebskosten , , Abschreibungen Auflösung von Zuweisungen/Zuschüsse Verzinsung des Anlagekapitals Summe kalk. Kosten , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Erzstraße , , davon: Sachkosten Verpflegung 6.779, , AfA Küche 623,78 673, Auflösung Küche -237,30-237, Verzinsung Küche 582,97 715, Personalkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Kinderbetreuung , , Seite 9
12 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - KITA Berliner Straße lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. Verwaltungshaushalt rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen für aktives Personal , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen , , Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 89,55 39, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände 1.698,44 569, Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 Grundstückskosten 1.204, , Reinigungs-, Verbrauchsmittel zentr. Dienste 721, , Versicherungen/Gebühren 1.233, , Wartungskosten 413,09 0 Energiekosten 6.249,51 0 Beleuchtung, Energie, Wasserversorgung 5.972, sonstige Bewirtschaftungskosten 247, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 2.217, , Geschäftsaufwendungen 544,37 427, Interne Leistungsverrechnung Bauhof 0 Interne Leistungsverrechnung Verwaltung 0 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , , Zuweisungen für besondere Zwecke vom Land , , Zuweisungen für laufende Zwecke von priv Unternehmen - Spenden 0 Zuweisungen für laufende Zwecke von übr. Bereichen - Spenden 0 Erstattungen von übr. Bereichen 0 Summe Betriebskosten , , Abschreibungen , , Auflösung von Zuweisungen/Zuschüsse , , Verzinsung des Anlagekapitals 5.449, , Summe kalk. Kosten 9.332, , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Berliner Straße , , Seite 10
13 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - KITA Kleiner Bruch lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. Verwaltungshaushalt rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen für aktives Personal , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 8.830, , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 2.596, , Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 287,16 100, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände 1.455,25 892, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände - Spenden 344,93 34,99 0 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 276, Reinigungs-, Verbrauchsmittel zentr. Dienste 1.709, , Grundstückskosten 266,04 266, Versicherungen/Gebühren 1.255, , Wartungskosten 202,78 0 Energiekosten 6.832,53 0 Beleuchtung, Energie, Wasserversorgung 6.926, sonstige Bewirtschaftungskosten 4.801, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 9.979, , Geschäftsaufwendungen 1.256, , Geschäftsaufwendungen Spenden 144,77 0 Interne Leistungsverrechnung Bauhof 0 Interne Leistungsverrechnung Verwaltung 0 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , , Zuweisungen für besondere Zwecke vom Land , , Zuweisungen für laufende Zwecke von priv Unternehmen - Spende -344,93-34,99 0 Zuweisungen für laufende Zwecke von übr. Bereichen - Spenden -144,77 0 Erstattungen von übr. Bereichen , Summe Betriebskosten , , Abschreibungen , , Auflösung von Zuweisungen/Zuschüsse , , Verzinsung des Anlagekapitals 6.311, , Summe kalk. Kosten , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Kleiner Bruch , , davon: Sachkosten Verpflegung 8.439, , AfA Küche 1.683, , Auflösung Küche -896,60-896, Verzinsung Küche 315,59 289, Personalkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Kinderbetreuung , , Seite 11
14 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - KITA Marktstraße lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. Verwaltungshaushalt rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen für aktives Personal , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 4.448,40 554, Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 72, , Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 11,31 90, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände 1.382, , Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände - Spenden 240,84 0 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 Reinigungs-, Verbrauchsmittel zentr. Dienste 588, , Grundstückskosten 413,84 413, Versicherungen/Gebühren 827,78 768, Wartungskosten 293,71 0 Energiekosten 3.510,05 0 Beleuchtung, Energie, Wasserversorgung 3.367, sonstige Bewirtschaftungskosten 639, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 2.385, , Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen - Spenden 250,00 0 Geschäftsaufwendungen 549,89 557, Geschäftsaufwendungen Spenden 0 Interne Leistungsverrechnung Bauhof 0 Interne Leistungsverrechnung Verwaltung 0 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , , Zuweisungen für besondere Zwecke vom Land , , Zuweisungen für laufende Zwecke von priv Unternehmen - Spende -490,84 0 Zuweisungen für laufende Zwecke von übr. Bereichen - Spenden 0 Summe Betriebskosten , , Abschreibungen 6.977, , Auflösung von Zuweisungen/Zuschüsse , , Verzinsung des Anlagekapitals , , Summe kalk. Kosten , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Marktstraße , , Seite 12
15 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - KITA Altenau lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. Verwaltungshaushalt rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen für aktives Personal , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 9.619, , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen , , Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 22,35 4, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände 880,54 152, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände - Spenden 0 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 Reinigungs-, Verbrauchsmittel zentr. Dienste 667,50 965, Grundstückskosten 140,41 140, Versicherungen/Gebühren 986,17 967, Wartungskosten 489,31 0 Energiekosten 5.881,88 0 Beleuchtung, Energie, Wasserversorgung 6.460, sonstige Bewirtschaftungskosten 442, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 1.427,08 990, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen - Spenden 171,75 0 Geschäftsaufwendungen 276,40 264, Geschäftsaufwendungen Spenden 0 sonstige Gebühren 16,00 0 Interne Leistungsverrechnung Bauhof 0 Interne Leistungsverrechnung Verwaltung 0 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , , Zuweisungen für besondere Zwecke vom Land , , Zuweisungen für laufende Zwecke von priv Unternehmen - Spenden -171,75 0 Zuweisungen für laufende Zwecke von übr. Bereichen - Spenden 0 Summe Betriebskosten , , Abschreibungen 6.725, , Auflösung von Zuweisungen/Zuschüsse , , Verzinsung des Anlagekapitals 4.647, , Summe kalk. Kosten 7.757, , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Altenau , , Seite 13
16 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - KITA Wildemann lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. Verwaltungshaushalt rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Aufwendungen für aktives Personal , , Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 0 Unterhaltung der Grundst. und baul. Anlagen 0 Unterhaltung des sonst. beweglichen Vermögens 51, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände 671,74 418, Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände - Spenden 246,89 0 Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen 0 Reinigungs-, Verbrauchsmittel zentr. Dienste 498,34 663, Grundstückskosten 0 Versicherungen/Gebühren 0 Wartungskosten 0 Energiekosten 0 Beleuchtung, Energie, Wasserversorgung 0 sonstige Bewirtschaftungskosten 0 Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 990,44 561, Bes. Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen - Spenden 0 Geschäftsaufwendungen 81,10 62, Geschäftsaufwendungen Spenden 0 Erstattungen an priv. Unternehmen , ,00 0 Interne Leistungsverrechnung Bauhof 0 Interne Leistungsverrechnung Verwaltung 0 0 Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land , , Zuweisungen für besondere Zwecke vom Land , , Zuweisungen für laufende Zwecke von priv Unternehmen - Spenden -246,89 0 Zuweisungen für laufende Zwecke von übr. Bereichen - Spenden 0 Mieten uuund Pachten 0 Erstattungen von Gemeinden , ,32 0 Summe Betriebskosten , , Abschreibungen 3.959, , Auflösung von Zuweisungen/Zuschüsse -687,46-687, Verzinsung des Anlagekapitals 1.557, , Summe kalk. Kosten 4.829, , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Wildemann , , Seite 14
17 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kosten Kindergärten Stadt Clausthal Zellerfeld - Kostenzusammenstellung lt. Ergebnis- lt. Ergebnis- Durchschn. rechnung rechnung lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan lt. HH-Plan Jahreskosten Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Gesamtsumme Kosten Kindergarten Erzstraße , , davon Gesamtkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Kinderbetreuung , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Berliner Straße , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Kleiner Bruch , , davon Gesamtkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Kinderbetreuung , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Marktstraße , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Altenau , , Gesamtsumme Kosten Kindergarten Wildemann , , Gesamtsumme Kosten Kindergärten , , davon Gesamtkosten Verpflegung , , Gesamtkosten Kinderbetreuung , , Seite 15
18 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Gruppentyp Kindergartenbetreuung gewichtete Wochenstunden anteilige jährliche Gesamtkosten durchschnittl. Jährliche Belegung Jahreskosten pro Kind in /a (100 %) Betreuungsmonate kostendeckende Gebühr pro Monat Vormittagsbetreuung 5 h 2.576, , ,87 11,00 543,72 Vormittagsbetreuung 6 h 922, , ,04 11,00 652,46 Ganztagsbetreuung 7 h 1.192, , ,22 11,00 761,20 Ganztagsbetreuung 9,5 h 762, , ,65 11, ,06 Kinderkrippenbetreuung Vormittagsbetreuung 5 h 509, , ,30 11,00 815,57 Vormittagsbetreuung 6 h 596, , ,56 11,00 978,69 Ganztagsbetreuung 7 h 334, , ,82 11, ,80 Ganztagsbetreuung 9,5 h 510, , ,48 11, ,59 Summen 7.404, Gruppentyp Kindergartenbetreuung Kostendeckungsgrad 100,00% gewichtete Wochenstunden anteilige jährliche Gesamtkosten durchschnittl. Jährliche Belegung Jahreskosten pro Kind in /a (23,36%) Betreuungsmonate kostendeckende Gebühr pro Monat Vormittagsbetreuung 5 h 2.576, ,53 103, ,98 11,00 127,00 Vormittagsbetreuung 6 h 922, ,44 30, ,38 11,00 152,40 Ganztagsbetreuung 7 h 1.192, ,30 34, ,77 11,00 177,80 Ganztagsbetreuung 9,5 h 762, ,64 16, ,26 11,00 241,30 Kinderkrippenbetreuung Vormittagsbetreuung 5 h 509, ,50 13, ,47 11,00 190,50 Vormittagsbetreuung 6 h 596, ,63 13, ,57 11,00 228,60 Ganztagsbetreuung 7 h 334, ,86 6, ,66 11,00 266,70 Ganztagsbetreuung 9,5 h 510, ,07 7, ,40 11,00 361,95 Summen 7.404, Gruppentyp Kindergartenbetreuung Kostendeckungsgrad 23,36% Gemeindeanteil /a gewichtete Wochenstunden anteilige jährliche Gesamtkosten durchschnittl. Jährliche Belegung Jahreskosten pro Kind in /a (30,00%) Betreuungsmonate kostendeckende Gebühr pro Monat Vormittagsbetreuung 5 h 2.576, ,43 103, ,26 11,00 163,11 Vormittagsbetreuung 6 h 922, ,86 30, ,11 11,00 195,74 Ganztagsbetreuung 7 h 1.192, ,14 34, ,96 11,00 228,36 Ganztagsbetreuung 9,5 h 762, ,71 16, ,10 11,00 309,92 Kinderkrippenbetreuung Kalkulation der Kindergartengebühren Vormittagsbetreuung 5 h 509, ,06 13, ,39 11,00 244,67 Vormittagsbetreuung 6 h 596, ,35 13, ,67 11,00 293,61 Ganztagsbetreuung 7 h 334, ,70 6, ,95 11,00 342,54 Ganztagsbetreuung 9,5 h 510, ,73 7, ,64 11,00 464,88 Summen 7.404, Kostendeckungsgrad 30,00% Gemeindeanteil /a Seite 16
19 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Kalkulation des Essengeldes Bemessungseinheiten - Portionen pro Monat Ganztagsbetreuung Gruppentyp durchschnittl. Jährliche Belegung Betreuungsmonate durchschnittl. Betreuungstage pro Monat Essenportionen pro Jahr Essenportionen pro Monat Kindergartenbetreuung Ganztagsbetreuung 7 h 34 11,00 22, Ganztagsbetreuung 9,5 h 16 11,00 22, Kinderkrippenbetreuung Ganztagsbetreuung 7 h 6 11,00 22, Ganztagsbetreuung 9,5 h 7 11,00 22, Summen Kostendeckung 100% Durchschnittliche Jahreskosten Mittagessen Ganztagsbetreuung Essenportionen pro Jahr Kosten pro Portion 7,83 Pauschalkosten pro Monat 172 Kostendeckung 38,35% Durchschnittliche Jahreskosten Mittagessen Ganztagsbetreuung Essenportionen pro Jahr Kosten pro Portion 3,00 Pauschalkosten pro Monat 66 Gemeindeanteil /a Seite 17
20 Stadt Clasuthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: ANLAGEN Seite 18
21 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: KITA Berliner Straße Clausthal-Zellerfeld Kapazitätsermittlung Anlage I Vormittagsbetreuung 5 h 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 18,2 15,3 17,3 16,9 7,9 7,6 7,4 7,6 423,6 191,0 1,4 1,3 Vormittagsbetreuung 6 h 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 11,6 12,8 12,0 12,1 3,9 4,4 6,9 5,1 364,2 152,4 1,2 1,0 Ganztagsbetreuung 7 h 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 9,5 h 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 47,50 0,0 0,0 0,0 0,0 Personalschlüssel KIGA Personalschlüssel Krippe Summe 29,8 28,2 29,3 29,1 11,8 12,0 14,3 12,7 787,8 343,4 2,5 2,4 KITA Erzstraße Clausthal-Zellerfeld Regelbelegung in Stunden Wochenstunden Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder von 1 bis 3 Jahren 3 bis 6 Jahre 1 bis 3 Jahre Kinderzahl Kinderzahl Wochenstunden Wochenstunden Mo. Di. Mi. Do. Fr. pro Kind Regelbelegung in Stunden Kinderzahl Kinderzahl Wochenstunden Wochenstunden Wochenstunden Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder von 1 bis 3 Jahren 3 bis 6 Jahre 1 bis 3 Jahre Mo. Di. Mi. Do. Fr. pro Kind Personalschlüssel KIGA Personalschlüssel Krippe Vormittagsbetreuung 5 h 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 21,0 20,3 17,0 19,4 0,0 486,1 0,0 1,4 Vormittagsbetreuung 6 h 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 7 h 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 23,7 24,7 29,3 25,9 0,0 906,2 0,0 2,5 Ganztagsbetreuung 9,5 h 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 47,50 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 44,7 45,0 46,3 45,3 0,0 0,0 0,0 0,0 1392,2 0,0 3,9 0,0 KITA Kleiner Bruch Clausthal-Zellerfeld Regelbelegung in Stunden Wochenstunden Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder von 1 bis 3 Jahren 3 bis 6 Jahre 1 bis 3 Jahre Kinderzahl Kinderzahl Wochenstunden Wochenstunden Mo. Di. Mi. Do. Fr. pro Kind Personalschlüssel KIGA Personalschlüssel Krippe Vormittagsbetreuung 5 h 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 21,5 20,8 15,2 19,1 0,0 0,0 0,0 0,0 478,5 0,0 1,6 Vormittagsbetreuung 6 h 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 7 h 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 8,0 8,3 8,3 8,2 6,9 5,4 6,8 6,4 286,8 222,7 0,9 1,1 Ganztagsbetreuung 9,5 h 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 47,50 14,0 14,7 19,5 16,1 5,3 8,9 7,3 7,2 762,7 340,3 2,5 1,7 Summe 43,5 43,7 43,0 43,4 12,3 14,3 14,0 13,5 1528,0 563,0 5,0 2,8 Seite 19
22 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: KITA Marktstraße Clausthal-Zellerfeld Personalschlüssel KIGA Regelbelegung in Stunden Kinderzahl Kinderzahl Wochenstunden Wochenstunden Wochenstunden Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder von 1 bis 3 Jahren 3 bis 6 Jahre 1 bis 3 Jahre Mo. Di. Mi. Do. Fr. pro Kind Regelbelegung in Stunden Kinderzahl Kinderzahl Wochenstunden Wochenstunden Wochenstunden Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder von 1 bis 3 Jahren 3 bis 6 Jahre 1 bis 3 Jahre Mo. Di. Mi. Do. Fr. pro Kind Personalschlüssel Krippe Vormittagsbetreuung 5 h 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 24,9 22,6 23,7 23,7 0,8 7,3 5,3 4,5 592,9 112,4 1,8 0,7 Vormittagsbetreuung 6 h 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 7,3 4,1 6,4 5,9 0,0 1,0 1,1 0,7 178,0 20,9 0,5 0,1 Ganztagsbetreuung 7 h 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 9,5 h 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 47,50 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 32,2 26,7 30,1 29,7 0,8 8,3 6,4 5,2 770,9 133,3 2,4 0,9 KITA Altenau Personalschlüssel KIGA Personalschlüssel Krippe Vormittagsbetreuung 5 h 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 11,6 8,3 7,0 8,9 1,0 0,0 0,0 0,3 223,6 8,3 0,7 0,1 Vormittagsbetreuung 6 h 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 9,2 14,2 14,7 12,7 6,3 9,1 7,0 7,5 380,1 224,1 1,1 1,7 Ganztagsbetreuung 7 h 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 9,5 h 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 47,50 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 20,8 22,4 21,7 21,6 7,3 9,1 7,0 7,8 603,7 232,4 1,8 1,8 KITA Wildemann Regelbelegung in Stunden Kinderzahl Kinderzahl Wochenstunden Wochenstunden Wochenstunden Kinder von 3 bis 6 Jahren Kinder von 1 bis 3 Jahren 3 bis 6 Jahre 1 bis 3 Jahre Mo. Di. Mi. Do. Fr. pro Kind Personalschlüssel KIGA Personalschlüssel Krippe Vormittagsbetreuung 5 h 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 25,00 13,9 14,8 15,9 14,9 1,3 1,7 0,4 1,1 372,2 27,8 1,3 0,2 Vormittagsbetreuung 6 h 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 30,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 7 h 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 35,00 0,0 0,0 0,0 0,0 Ganztagsbetreuung 9,5 h 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 47,50 0,0 0,0 0,0 0,0 Summe 13,9 14,8 15,9 14,9 1,3 1,7 0,4 1,1 372,2 27,8 1,3 0,2 Seite 20
23 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage II Zusammenfassung Belegung nach Kindergartenkindern und Kinderkrippenkindern und nach Betreuungszeiten Gruppe Wochenstunden je Kind Beiwert KIGA- Kinder Beiwert Krippenkinder Wochenstunden KIGA- Kinder Wochenstunden Krippen- Kinder gewicht. Wochenstunden KIGA- Kinder gewicht. Wochenstunden Krippen- Kinder 1.) Kindergartenkinder (3 bis 6 Jahre) Vormittagsbetreuung 5 h 25,00 1, , ,83 Vormittagsbetreuung 6 h 30,00 1,00 922,30 922,30 Ganztagsbetreuung 7 h 35,00 1, , ,92 Ganztagsbetreuung 9,5 h 47,50 1,00 762,69 762,69 Summe 2.) Kinderkrippenkinder (1 bis 3 Jahre) Vormittagsbetreuung 5 h 25,00 1,50 339,58 509,38 Vormittagsbetreuung 6 h 30,00 1,50 397,40 596,10 Ganztagsbetreuung 7 h 35,00 1,50 222,72 334,08 Ganztagsbetreuung 9,5 h 47,50 1,50 340,26 510,39 Summe aller Wochenstunden 5.454, , , ,94 Seite 21
24 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage 3 Anlagevermögen Kindergärten Clausthal-Zelllerfeld - KITA Erzstraße AHK Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Bezeichnung in AfA AfA AfA AfA AfA AfA AfA Grund und Boden Gebäude und Aufbauten Betriebsvorrichtungen Spielgeräte Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung Lernwerk Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Summe Ausgaben Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Sammelposten Summe Einnahmen Verzinsbares Kapital Zinssatz kalkulatorische Verzinsung 4,5% Kalkulatorische Zinsen Seite 22
25 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage 3 Anlagevermögen Kindergärten Clausthal-Zelllerfeld - KITA Berliner Straße AHK Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Bezeichnung in AfA AfA AfA AfA AfA AfA AfA Grund und Boden Gebäude und Aufbauten Betriebsvorrichtungen Betriebsvorrichtungen Spielgeräte Betriebsvorrichtungen Spielgeräte Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Summe Ausgaben Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Sammelposten Summe Einnahmen Verzinsbares Kapital Zinssatz kalkulatorische Verzinsung 4,5% Kalkulatorische Zinsen Seite 23
26 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage 3 Anlagevermögen Kindergärten Clausthal-Zelllerfeld - KITA Kleiner Bruch AHK Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Bezeichnung in AfA AfA AfA AfA AfA AfA AfA Grund und Boden Gebäude und Aufbauten Betriebsvorrichtungen Spielgeräte Betriebs- und Geschäftsausstattung Betriebs- und Geschäftsausstattung Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Summe Ausgaben Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Sammelposten Sonderposten aus Sammelposten Summe Einnahmen Verzinsbares Kapital Zinssatz kalkulatorische Verzinsung 4,5% Kalkulatorische Zinsen Seite 24
27 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage 3 Anlagevermögen Kindergärten Clausthal-Zelllerfeld - KITA Marktstraße AHK Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Bezeichnung in AfA AfA AfA AfA AfA AfA AfA Grund und Boden Gebäude und Aufbauten Betriebsvorrichtungen Spielgeräte Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Summe Ausgaben Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Sammelposten Summe Einnahmen Verzinsbares Kapital Zinssatz kalkulatorische Verzinsung 4,5% Kalkulatorische Zinsen Seite 25
28 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage 3 Anlagevermögen Kindergärten Clausthal-Zelllerfeld - KITA Altenau AHK Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Bezeichnung in AfA AfA AfA AfA AfA AfA AfA Grund und Boden Gebäude und Aufbauten Betriebsvorrichtungen Spielgeräte Betriebs- und Geschäftsausstattung Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen Summe Ausgaben Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Investitionszuweisungen Sonderposten aus Sammelposten Summe Einnahmen Verzinsbares Kapital Zinssatz kalkulatorische Verzinsung 4,5% Kalkulatorische Zinsen Seite 26
29 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Anlage 3 Anlagevermögen Kindergärten Clausthal-Zelllerfeld - KITA Wildemann AHK Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Jährliche Buchwert Bezeichnung in AfA AfA AfA AfA AfA AfA AfA Gebäude und Aufbauten (zu 100%) Grund und Boden (anteilig zu 13 %) Gebäude und Aufbauten (anteilig zu 13 %) Betriebsvorrichtungen Spielgeräte (zu 100%) Betriebs- und Geschäftsausstattung (zu 100%) Sammelposten f. bewegl. Vermögen Sammelposten f. bewegl. Vermögen (zu 100 % Summe Ausgaben Sonderposten aus Investitionszuweisungen (zu Sonderposten aus Investitionszuweisungen (zu Sonderposten aus Investitionszuweisungen (zu Summe Einnahmen Verzinsbares Kapital Zinssatz kalkulatorische Verzinsung 4,5% Kalkulatorische Zinsen Seite 27
30 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 Seite 28
31 Stadt Clausthal-Zellerfeld Gebührenkalkulation Kindergarten Stand: Mai 16 BESCHLUSSANTRAG 1. Der Stadtrat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die kostendeckenden Gebührensätze vorgelegten Kalkulation der Poitz-Kommunalberatung vom Mai 2016 zu. 2. Der Stadtrat stimmt den in der Kalkulation aufgenommenen Gebührentatbeständen zu. 3. Der Stadtrat stimmt dem Bruttoverfahren als Abschreibungsmethode zu. 4. Der Stadtrat stimmt den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschreibungssätzen und dem kalkulatorischen Mischzinssatz von 4,50 % sowie der Verzinsungsmethode nach der Restwertmethode zu. 5. Der Stadtrat stimmt der in der Kalkulation vorgenommenen Kostenzuordnung zu den Gebührentatbeständen zu. 6. Der Gemeindrat stimmt den Prognosen und Schätzungen zu. 7. Die in der Übersicht über die ermittelten Gebührensätze dargestellten Ergebnisse stellen Höchstsätze dar. Seite 29
32 Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom (Nds. GVBI. S. 576), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBI. S. 422), der 1, 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom (Nds. GVBI. S. 41), geändert am (Nds. GVBI. S. 471), und 20 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 7. Februar 2002 (Nds. GVBI. S 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBI. S. 277) hat der Rat der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld in seiner Sitzung am 09. Juni 2016 folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührenerhebung 1) Für die Benutzung der Kindertagesstätten der Berg- und Universitätsstadt Clausthal- Zellerfeld werden Gebühren zur anteiligen Kostendeckung nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. 2) Benutzung im Sinne dieser Satzung ist die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten zu den festgesetzten Zeiten eventueller sonstiger Leistungen. 2 Gebührenpflicht 1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen wird. Im Übrigen ist Bemessungsgrundlage für die Gebühr das Kindergartenjahr. Als Kindergartenjahr gilt unabhängig von der jeweiligen Ferienregelung der Zeitraum vom bis zum des darauf folgenden Kalenderjahres. Die Jahresgebühr ist in monatlichen Teilbeträgen zu entrichten. 2) Eine Gebührenbemessung nach Tagen wird nicht vorgenommen. Dieses gilt auch für die Schließzeiten der Kindertagesstätte sowie notwendige vorübergehende Schließungen aus besonderem Anlass oder soweit die Leistungen vorübergehend nicht in Anspruch genommen werden. 3) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung des Kindes aus der Kindertagesstätte wirksam wird.
Deponiegebühren. Vorauskalkulation 2014
Anlage 2 Deponiegebühren Vorauskalkulation 2014-1 - I. ALLGEMEINES Zur ordnungsgemäßen Beseitigung von Bodenaushub und Bauschutt betreibt die Stadt Balingen die Entsorgungsanlage Hölderle und die Annahmestelle
MehrSatzung. der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen
Gemeinde Garrel Satzung der Gemeinde Garrel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten- und Krippenplätzen Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSatzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen
Satzung der Gemeinde Wardenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergarten-, Krippen- und Hortplätzen Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes
MehrAnlage 3 zur Vorlage GR 60/2016 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation
Anlage 3 zur Vorlage GR 60/2016 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation Stadt Bietigheim-Bissingen Gebührenkalkulation tageseinrichtungen Seite 2 Erläuterungen Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation/Beratungsauftrag...
MehrPräambel. 1 Gebührenerhebung
Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83
MehrLesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz
Mehr1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenhöhe
Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 12. September 1995 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6,
Mehrvom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich
Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung
MehrS a t z u n g. der Stadt Friesoythe. über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von. Kindergärtenplätzen
S a t z u n g der Stadt Friesoythe über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergärtenplätzen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds.
MehrGebührensatzung. für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Präambel: Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2016 Die Satzung
MehrGebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten
Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.
Mehr1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen¹,, ²,³ (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen) Aufgrund des 4
Mehr1 1. Die Gemeinde Saterland unterhält im Gemeindeteil Ramsloh an der Mootzenstraße eine Kindertagesstätte als öffentliche Einrichtung.
Satzung der Gemeinde Saterland über die Nutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte und die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen vom 15.07.1998 in der Fassung der 4. Änderung
MehrSATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel Aufgrund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der 2 und 9
MehrElternbeitragssatzung Gemeinde Taura
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Taura (Elternbeitragssatzung) vom
MehrNeufassung der Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Verwaltung. Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 56 2016 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Neufassung der Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Verwaltung Protokollauszug ja erforderlich Beteiligte Stellen: 1.10 1.20 2 3.2 3.3
MehrPräambel. 1 Allgemeines
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Lilienthal in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 08.12.2015 Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen
MehrKosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen. TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in Nadine Keinert
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 170 2015 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Beschlüsse der Gesellschafterin der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH zur Gesellschafterversammlung am 17.12.2015 Kosten : Hsh.-Stelle:
MehrGemeinderat
Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö.s. Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Neufestsetzung der Abwassergebühr zum 01.01.2016 1. Gebührenkalkulation gesplittete Abwassergebühr für die Jahre 2016 und 2017
MehrErgebnis Verfügt/ Eingen. Verfügbar/ Einzun.
Gemeinde Osterrönfeld - shaushaltsplanung 2014 und Haushaltsplanung 2015 Sitzung des Verkehrs- und Werkausschusses am 21.08.2014 TOP 5 - Beratung und Beschlussfassung über die Mittelanmeldung für den 2.
Mehr15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg
15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Ronnenberg Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes
MehrElternbeitragssatzung ab 1. April 2016 mit Anlage zu 4 und 5 der Satzung 4.2.2
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) bekannt gemacht im Amtsblatt
MehrBeratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
06 Umwelt- und Naturschutzamt Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die öffentliche Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt -Abfallgebührensatzung
Mehr(2) Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflegestellen erhebt die Stadt Meißen Elternbeiträge.
Satzung der Stadt Meißen über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw (Gebührensatzung für Kindertageseinrichtungen) 21. Juli 2016 G r o ß e K r e i s s t a d t C a l w Satzung
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Harzburg (Kindertagesstättengebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Harzburg (Kindertagesstättengebührensatzung) Aufgrund der 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
MehrKalkulation der Wassergebühren 2016
Beschlussvorlage Bereich Amt Vorlagen-Nr. Anlagedatum Grundstücksabteilung 202/05/2015/1 08.12.2015 Verfasser/in Bera tungsf o l ge Aktenzeichen Berthold, Ragna 20064301 Gremium Sitzungstermin Öffentlichkeit
MehrSatzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle
Satzung für die Kindergärten der Gemeinde Holle Aufgrund der 6 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 22.08.1996 (Nieders. GVBl. S. 382) in der zur Zeit gültigen Fassung und der 1,2,4 und 5 des
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen beschlossen: Erhebungsgrundsatz
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen vom 14.12.2015 mit eingearbeiteten Änderungen vom 04.07.2016 Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrSatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom
Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder
Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder Der Gemeinderat der Gemeinde Freudental hat auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
MehrGebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla
Gebührenordnung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Schladen-Werla Veröffentlichung: Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel, N. 17, Jahrgang 67 Letzte berücksichtigte Änderung: 1. Änderungssatzung
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht Übersicht: 1 Aufgaben 2 Benutzungsgebühren 3 Gebührenpflicht 4 Gebührenpflichtige 5 Gebührenfälligkeit
MehrGebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Donaueschingen vom 30. April 2015 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Mehr(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)
Satzung der Stadt Zwönitz über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrAufwandsentschädigungssatzung für die Berg- und Universitätsstadt Clausthal- Zellerfeld. Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 52 2016 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Aufwandsentschädigungssatzung für die Berg- und Universitätsstadt Clausthal- Zellerfeld Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen
SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrSatzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005
MehrSatzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom
Satzung zur Erhebung einer Benutzungsgebühr für die gemeindlichen Kindertageseinrich- tungen vom 14.12.2015 Auf Grund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2,13 und 19
MehrStadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015. Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr zum
Stadt Pfullingen Gemeinderatsdrucksache Nr. 102/2015 Den 03.12.2015 Sitzung des Gemeinderates Az.: 200-D/Rd am 15. Dezember 2015 - öffentlich Abwasserbeseitigung hier: Neukalkulation der Abwassergebühr
MehrAltes Schulhaus. Ostalbkreis
Ostalbkreis Gebührenordnung für das Gebäude Altes Schulhaus vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Änderrungssatzung vom 19. April 2000 sowie der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten
MehrSatzung. der Gemeinde Lichtenberg. über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte. Entdeckerland
Satzung der Gemeinde Lichtenberg über Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Entdeckerland Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO), der 2 und 9 Sächsisches Kommunalabgabengesetz
MehrSatzung über die Benutzung der städt. Kindertagesstätten 4/0
4/0 Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Auf Grund der 4 und 10 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
MehrKosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen. TOP einst. ja nein Enth. Sachbearbeiter/in Nadine Keinert
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 178 2015 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 21.12.2015 Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen Beratungsergebnis:
MehrLesefassung der Kindertagesstättengebührensatzung der Samtgemeinde Brome
2014-03-19 10 20 13/30 Satzungsform Tag der Beschlussfassung In-Kraft-Treten Gebührensatzung 2006-05-04 2006-08-01 1. Änderungssatzung 2007-04-19 2007-08-01 2. Änderungssatzung 2007-12-13 2008-08-01 3.
MehrGebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner
Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)
MehrGEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt
GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner
Stadt Laufenburg (Baden) Landkreis Waldshut Satzung der Stadt Laufenburg (Baden) über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindergärten und Kinderkrippe (Kindergarten-Gebührensatzung)
MehrElternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz
1 Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Stadt Kamenz SR/BV/2011/2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Pflicht zur Zahlung Seite 2 3 Abgabenschuldner Seite
MehrGemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage
Gemeinde Iffezheim - Beschlussvorlage TOP: 1.4 Vorlage Nr.: 00/217/2014 Aktenzeichen: 700.11L002 Fachbereich: Rechnungsamt Vorlage vom: 14.02.2014 Beratungsfolge Termin Gemeinderat 24.03.2014 Gegenstand
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn. (Kindertagesstättengebührensatzung)
SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Kirchdorf a.inn (Kindertagesstättengebührensatzung) vom 15. September 2014 Auf Grund von 90 Sozialgesetzbuch
MehrGebührensatzung. der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten
Seite 1 Gebührensatzung der Stadt Rendsburg für die städtischen Kindertagesstätten Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57)
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen. (Kindergartengebührenordnung)
Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Albershausen (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal wurde am 5. Dezember 2013
MehrPräambel. I. Teil - Geltungsbereich. 1 Geltungsbereich
Satzung der Gemeinde Niederwiesa über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederwiesa und über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kinderbetreuungs-
MehrL E S E F A S S U N G
L E S E F A S S U N G inkl. 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten (Werra) vom 11.12.2014 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrGebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft. der Barlachstadt Güstrow
Ortsrecht der Barlachstadt Güstrow Gebührensatzung für die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Barlachstadt Güstrow Auf der Grundlage des 5 Kommunalverfassung
MehrSatzung der Gemeinde Weyhe über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch von Kindertagesstätten (Neufassung) 1 Benutzungsgebühr
Satzung der Gemeinde Weyhe über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch von Kindertagesstätten (Neufassung) Aufgrund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010
MehrKostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten
Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmitten vom 01.01.2014 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen
Mehr1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner. 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr
Kindergarten- und Krippengebührensatzung Die Gemeinde Bellenberg erlässt aufgrund Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S.
MehrStadt Lindau. 1. Original-Ausfertigung zurück an federführendes Amt (Koplervorlaael. (Bodensee) TOP: ö10/ö^^
Stadt Lindau (Bodensee) Amt / Abt.: 30/323 Vorlage für: am: Az.: Amt 30/PAR - Sti/wi Finanzausschuss 04.07.2017 Datum: 13.06.2017 Stadtrat 11.07.2017 Drucksache: 3-028/2017; 1-046/2017 TOP: ö10/ö^^ öffentliche
MehrTOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 22. März 2011 Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Neukalkulation für die Bereitstellung von Räumen bei
TOP 7 öffentliche Gemeinderatssitzung 22. März 2011 Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Neukalkulation für die Bereitstellung von Räumen bei der Bestattung und Aufbahrung 1 Gebührenerhebung bisher:
MehrGebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz
Gebühren- und Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Crivitz Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern (KV
MehrNeufassung der Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für städtische Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Ostfildern
Vorlage 022/2015 Fachbereich 2, Bildung, Kultur und Familie Geschäftszeichen: FB 2/40/Zi 23.01.2015 Ältestenrat nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 11.02.2015 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss
MehrGebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen. Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen
Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sowie des Kindertagesförderungsgesetzes
MehrFachbereich für Familie & Kultur. Mai 2014
Fachbereich für Familie & Kultur Mai 2014 Wichtige Neuerungen in dem Entwurf Gebührenordnung Angestrebter Deckungsgrad durch Einnahmen U3 50% (Z. Zt. ca. 53,00%) Kindergarten 40% (Z. Zt. ca. 37,86%) Schulkinderbetreuung
MehrSatzung der Stadt Walsrode über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten
Satzung der Stadt Walsrode über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten (Entwurf vom 17.10.2012) 1 Allgemeines Die Stadt Walsrode unterhält Kindertagesstätten entsprechend der
MehrG e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel
G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 in der Fassung vom 01.05.2015
MehrSatzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom
Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 05.09.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
MehrGemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft
Gemeinde Lehre Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wohnungslosenunterkunft in der Gemeinde Lehre Gemeinde Lehre - 2 - Gebührensatzung Wohnungslosenunterkunft Inhaltsverzeichnis 1 Gebührenerhebung...
MehrSatzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels
Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
MehrGemeinde Klettgau Landkreis Waldshut
Satzung der Gemeinde Klettgau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (KiTa-Gebührensatzung) Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung) vom
Ordnungs-Nr.: 4/2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Goslar (Kindertagesstättengebührensatzung) vom 04.06.2014 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten
MehrSatzung der Stadt Uetersen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätte (Gebührensatzung) Präambel Aufgrund der 4
Satzung der Stadt Uetersen über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der städtischen Kindertagesstätte (Gebührensatzung) Präambel Aufgrund der 4 Abs. 1, 17 und 18 der Gemeindeordnung für Schleswig-
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten der Gemeinde Wennigsen (Deister)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kindertagesstätten der Gemeinde Wennigsen (Deister) (in der Fassung der 7. Änderungssatzung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrErgebnis des Vorvorjahres. Ansatz des Vorjahres. in EUR Grundsteuer A ,
Finanzplan 216 Seite : 5 Datum: 5..216 Uhrzeit: :1:1 es + 21 215 216 21 6 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 11..15,6 1.11. 12.5.6 12.15. 12.55.5 1... 1..1.1.1..5. 5.. 2. 611 Grundsteuer A.26,1 5.5.5.5.5
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim.
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I,
MehrKindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen
Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von 15-09-19 Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 4.September
MehrErläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan
Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Ergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Erläuterungen Ordentliche Erträge 1.Steuern und ähnliche Abgaben 2.Zuwendungen u. allg. Umlagen
Mehr1 Allgemeines. (1) Für die Betreuung von Kindern in den städt. Kindertagesstätten werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
Satzung der Stadt Verden (Aller) über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten (Benutzungsgebührensatzung) vom 25.05.2009 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Nieders.
MehrStadt Gerlingen - Ortsrecht -
Stadt Gerlingen - Ortsrecht - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.
MehrSatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen
Gemeinde Berglen - Rems-Murr Murr-Kreis - Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde Berglen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrEntgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15.
Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016 geändert mit Ratsbeschluss vom 21. Juni 2016 Auf Grund des 58 Abs. 1
Mehrvom (1) Betreut im Sinne von 1 werden nur die Kinder des 1. bis 4. Jahrgangs der jeweiligen Grundschule.
OR 47.02 Gebührensatzung für die Betreuung von Schulkindern vor Schulbeginn, nach Schulschluss und in den Ferien an den Ganztagsgrundschulen der Stadt Langenhagen vom 05.08.2014 Nordhannoversche Zeitung
MehrInhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren
1 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für
MehrGemeinde Lehre. Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippe und der Kindertagesstätten in der Gemeinde Lehre
Gemeinde Lehre Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippe und der Kindertagesstätten in der Gemeinde Lehre in der Fassung vom 16.06.2016 1 1 Diese Fassung berücksichtigt die Neufassung
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Aufnahme. (1) Es werden Kinder ab Beendigung des Mutterschutzes bis zur Vollendung der vierten Klasse aufgenommen.
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung) LESEFASSUNG
MehrG E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN
G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN 200b Aufgrund der 5, und 51 und der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.
Mehrvoraussichtl. Restbuchwert voraussichtl. AfA durchschnittl. AfA-Satz (in %)
Anlagen der Gemeinde Ilvesheim (Prognose AfA und kalk. Verzinsung 2016 und 2017) Anlage 03 zur Gebührenkalkulation Zugang/Abgang AfA durchschnittl. AfA-Satz (in %) kalk. Verzinsung 01.01.2016 2016 31.12.2016
MehrSatzung. der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen
Satzung der Stadt Ludwigsfelde zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von kommunalen Kindertagesstätten und Tagespflegestellen Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
MehrSatzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten. Präambel
Satzung der Stadt Uetersen für den städtischen Kindergarten Präambel Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein 2003, S. 57) in
MehrB e s c h l u s s p r o t o k o l l
B e s c h l u s s p r o t o k o l l zur 25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, 14.07.2009 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u n g
MehrGebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der
Gebührensatzung zur Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom 16.09.1992 über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Die I. Die bis I. XIV. bis Nachträge XVII. Nachträge
MehrG e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim
G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),
MehrTOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 19.02.2015. Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen
ZENTRALE ERLEDIGT Vorlage 8-1 2015 Zum Beschluss Öffentlich TOP: Beschlüsse zur Gesellschafterversammlung der KBG am 19.02.2015 Kosten : Hsh.-Stelle: Hshjahr: Produktkosten : Mittel stehen Beratungsergebnis:
MehrS a t z u n g. über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule
211.32 S a t z u n g über die Benutzung der Grundschulkindbetreuung und der Ferienbetreuung an der Friedrich-Kammerer-Schule Ehningen Gemeinschaftsschule Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrGebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung
- 1 - Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Mehr