Informationen zur Urabstimmung zum Semesterticket der EVAG

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1 Informationen zur Urabstimmung zum Semesterticket der EVAG Was beinhaltet das heutige Semesterticket? Das heute Semesterticket für Studierende der FH Erfurt für 128,80 EUR pro Semester ist vertragstechnisch in 3 Teile gegliedert: Vertragspartner: EVAG DB Regio VMT Preis/Semester: 75,40 EUR 44,90 EUR 8,50 EUR Nutzung des Eisenbahn- Nutzung aller Verkehrsmittel der Geltungsumfang: Regionalverkehrs in VMT-Mitgliedsunternehmen im Nutzung der Thüringen der DB Straßenbahnen und Regio, der Erfurter Verbundgebiet außer Busse der EVAG Bahn, der Süd- der EVAG innerhalb innerhalb der VMT- Thüringen-Bahn und der Tarifzone 10 und Tarifzone 10 der Vogtlandbahn der Eisenbahn. Dies (Stadtgebiet Erfurt). bis zum letzten ist durch die anderen Bahnhof in Thüringen Bausteine bereits abgedeckt. Seitens der Studierenden ist der Vertragspartner das Studentenwerk Thüringen. Wie erhöht die EVAG die Preise für das Semesterticket? Im Vertrag mit der EVAG ist eine Preisgleitklausel vereinbart. Die EVAG kann den Preis des Semestertickets maximal im gleichen prozentualen Verhältnis zur Preisentwicklung der Schülermonatskarte anpassen. Die EVAG muss das Studentenwerk zum frühestmöglichen Zeitpunkt über eine Preiserhöhung schriftlich in Kenntnis setzen. Damit eine Preisanpassung für das folgende Semester in Kraft tritt, muss eine Benachrichtigung bis spätestens 31. Oktober für das Sommersemester bzw. bis 30. April für das Wintersemester erfolgen.

2 Wie viel erhält die EVAG pro Jahr von den Studierenden? In Erfurt waren 2012 ca Studierende an Universität und FH immatrikuliert. Das entspricht ca verkaufte Semestertickets pro Jahr. Bei dem damaligen Preis von 72,20 EUR pro Semester und Ticket entspricht dies einem Umsatz von ca. 1,5 Mio. EUR. Ausweislich ihres Jahresabschlusses erwirtschaftete die EVAG 2012 einen Umsatz von ca. 27,3 Mio. EUR durch Fahrscheinverkauf. Die Studierenden tragen somit zu ca. 5,5 % des Umsatzes aus Fahrscheinerlösen der EVAG bei. Wie war der Verlauf im aktuellen Fall? Die EVAG hat Mitte September 2013 dem Studentenwerk mitgeteilt, dass das Semesterticket zum Sommersemester 2014 von 75,40 EUR auf 78,20 EUR, also um 3,7 % erhöht werden soll. Am 23. Oktober 2013 gab es daher ein Gespräch zwischen Studentenwerk, EVAG und den Studierendenräten der Universität Erfurt und der FH Erfurt. Die Studierendenräte haben gegenüber der EVAG ihre Bauchschmerzen einer Preiserhöhung mitgeteilt. Die EVAG vertrat den Standpunkt, dass die Preisanpassungen durch die entsprechenden Gremien und Behörden bereits genehmigt ist. Die EVAG war jedoch bereit, eine längerfristige Preisbindung zu prüfen. Am 4. November 2013 wurde dem Studentenwerk mitgeteilt, dass die EVAG einer Preisstabilität von 78,20 EUR bis zum Wintersemester 2015/2016 zustimmen würde.

3 Wie war die Preisentwicklung des EVAG-Semestertickets der letzten Jahre? Nachfolgende Tabelle zeigt die Preisentwicklung seit dem Wintersemester 2005/2006: Semester Preis/ Semester Veränderung zum Vorsemester Veränderung zu Winter 2005/2006 Winter 2005/ ,00 n/a n/a Sommer ,00 0,0% 0,0% Winter 2006/ ,00 0,0% 0,0% Sommer ,80 10,7% 10,7% Winter 2007/ ,60 9,6% 21,3% Sommer ,40 8,8% 32,0% Winter 2008/ ,40 0,0% 32,0% Sommer ,90 7,6% 42,0% Winter 2009/ ,40 7,0% 52,0% Sommer ,40 0,0% 52,0% Winter 2010/ ,40 0,0% 52,0% Sommer ,40 0,0% 52,0% Winter 2011/ ,20 5,6% 60,4% Sommer ,20 0,0% 60,4% Winter 2012/ ,20 0,0% 60,4% Sommer ,40 4,4% 67,6% Winter 2013/ ,40 0,0% 67,6% Sommer ,20 3,7% 73,8%

4 Wie läuft die Urabstimmung zum EVAG-Semesterticket ab? Die Urabstimmung findet am 4. Dezember 2013 im Anschluss an die Vollversammlung statt sowie am 5. Dezember 2013 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr mit den Nachwahlen zum StuRa und zu den Fachschaftsräte. Jeder ordentlich immatrikulierte Studierende hat eine Stimme (Als Nachweis gilt der Studierendenausweis). Die Urabstimmung findet geheim statt. ( 4 Abs. 7 und 8 der Satzung) Das Ergebnis der Urabstimmung ist für den Studierendenrat bindend und können nur durch eine weitere Urabstimmung geändert oder aufgehoben werden. ( 4 Abs. 1 und 10 der Satzung) Der Abstimmungstext lautet: Stimmst du einer Erhöhung des EVAG-Semestertickets um 2,86 EUR (3,8 %) auf einen Gesamtbetrag von dann 78,30 EUR pro Semester zu, sofern eine Preisbindung vom Sommersemester 2014 bis zum Wintersemester 2015/2016 erfolgt? Studierende können mit Ja, Nein und Enthaltung stimmen. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen. Für die Wirksamkeit des Beschlusses ist die Beteiligung von mindestens 10 % der Studierendenschaft notwendig ( 4 Abs. 7 der Satzung). Rechtsgrundlage für Urabstimmungen der Studierendenschaft ist 4 der Satzung der Studentenschaft der Fachhochschule Erfurt vom 22. Oktober 2002 (Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Nr. 8/2003, S. 354). Die Satzung ist im Studierendenrat einsehbar. Was bedeutet es, wenn ich mit Ja stimme? Mit Ja akzeptierst du die Preiserhöhung des Semestertickets der EVAG. Stimmt die Mehrheit der Studierenden mit Ja, wird der Studierendenrat dem Verwaltungsrat des Studentenwerks Thüringen empfehlen, den Vertrag nicht aufzukündigen.

5 Was bedeutet es, wenn ich mit Nein stimme? Mit Nein widersprichst du der Preiserhöhung des Semestertickets der EVAG. Stimmt die Mehrheit der Studierenden mit Nein, wird der Studierendenrat dem Verwaltungsrat des Studentenwerks Thüringen empfehlen, den Vertrag auf der Sitzung am 9. Dezember 2013 aufzukündigen. Aufgrund einer Vertragskoppelung würde auch der Vertrag zum VMT-Semesterticket automatisch mit gekündigt. Mit dem Studierendenausweis ist dann nur noch der Eisenbahn-Regionalverkehr nutzbar. Sofern die EVAG die Preiserhöhung zurückzieht, wird der Studierendenrat dem Verwaltungsrat des Studentenwerks Thüringen empfehlen, den Vertrag nicht aufzukündigen. Was bedeutet es, wenn ich mit Enthaltung stimme? Mit Enthaltung gibst du den Willen bekannt, dich der Stimme zu enthalten. Diese Abstimmungsmöglichkeit ist wichtig, da ein Mindestquorum von 10 % der Studierendenschaft notwendig ist, damit die Urabstimmung gültig ist. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen muss für nein lauten, damit die obigen Aktionen durch den StuRa erfolgen. Stimmt die Mehrheit der Studierenden mit Enthaltung, wird der Studierendenrat dem Verwaltungsrat des Studentenwerks Thüringen empfehlen, den Vertrag nicht aufzukündigen, da dies nicht durch die Mehrheit der Studierenden erwünscht ist.

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