Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
|
|
- Edmund Hochberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dokumentvorlage, Version vom Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) MSD SHARP & DOHME GMBH Modul 3 E Zusätzlich zu Insulin mit oder ohne Metformin Zweckmäßige Vergleichstherapie, Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen, Kosten der Therapie für die GKV, Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Stand:
2 Inhaltsverzeichnis Seite Tabellenverzeichnis... 2 Abkürzungsverzeichnis Modul 3 allgemeine Informationen Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie Begründung für die Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie Beschreibung der Informationsbeschaffung für Abschnitt Referenzliste für Abschnitt Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation Therapeutischer Bedarf innerhalb der Erkrankung Prävalenz und Inzidenz der Erkrankung in Deutschland Angabe der Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Beschreibung der Informationsbeschaffung für Abschnitt Referenzliste für Abschnitt Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung Angaben zur Behandlungsdauer Angaben zum Verbrauch für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie Angaben zu Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie Angaben zu Kosten für zusätzlich notwendige GKV-Leistungen Angaben zu Jahrestherapiekosten Angaben zu Versorgungsanteilen Beschreibung der Informationsbeschaffung für Abschnitt Referenzliste für Abschnitt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Anforderungen aus der Fach- und Gebrauchsinformation Bedingungen oder Einschränkungen für den sicheren und wirksamen Einsatz des Arzneimittels Informationen zum Risk-Management-Plan Weitere Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Beschreibung der Informationsbeschaffung für Abschnitt Referenzliste für Abschnitt Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 1 von 53
3 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 3-1: Prävalenz Typ 2 Diabetes mellitus Anzahl diagnostizierter Patienten und Patienten die eine medikamentöse Therapie erhalten Tabelle 3-2: Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Insulin (basal) +/- Metformin Anzahl der Patienten und Anteil an allen Typ 2 Diabetes mellitus Patienten die eine medikamentöse Therapie erhalten Tabelle 3-3: Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin Gesamtzahl der Patienten und zu berücksichtigende Behandlungsstrategien Tabelle 3-4: Anzahl der GKV-Patienten in der Zielpopulation Tabelle 3-5: Anzahl der Patienten, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht, mit Angabe des Ausmaßes des Zusatznutzens (zu bewertendes Arzneimittel) Tabelle 3-6: Angaben zum Behandlungsmodus (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Tabelle 3-7: Behandlungstage pro Patient pro Jahr (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Tabelle 3-8: Jahresdurchschnittsverbrauch pro Patient (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Tabelle 3-9: Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie Tabelle 3-10: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen bei Anwendung der Arzneimittel gemäß Fach- oder Gebrauchsinformation (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Tabelle 3-11: Übersicht über alle aktuell gültigen Fach- und Gebrauchsinformationen aller derzeit verfügbaren Humaninsuline Tabelle 3-12: Verordnung von Blutzuckermessstreifen zu Lasten der GKV: Empfohlene Verordnungsmenge in den einzelnen KV Bezirken Tabelle 3-13: Verordnung von Blutzuckermessstreifen zu Lasten der GKV: Mittelwert, oberer und unterer Wert der empfohlenen Verordnungen von Blutzuckermessstreifen je Quartal/Jahr Tabelle 3-14: Anzahl Blutzucker-Messungen pro Jahr Tabelle 3-15: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen bei Anwendung der Arzneimittel gemäß Fach- oder Gebrauchsinformation (in Verbindung mit den zu berücksichtigenden Wirkstoffkombinationen) Tabelle 3-16: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen Kosten pro Einheit Tabelle 3-17: Zusätzlich notwendige GKV-Leistungen Zusatzkosten für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie pro Jahr (pro Patient und für die jeweilige Population / Patientengruppe insgesamt) Tabelle 3-18: Jahrestherapiekosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie (pro Patient und insgesamt) Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 2 von 53
4 Tabelle 3-19: Gegenüberstellung der Jahrestherapiekosten für die GKV für das zu bewertende Arzneimittel und der zweckmäßigen Vergleichstherapie - gewichtet nach Populationanteilen Tabelle 3-20: Erwartete Entwicklung des Versorgungsanteils für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin für den Zeitraum 2014 bis 2016 (Angaben in Tausend Patienten) Tabelle 3-21: Erwartete Entwicklung der Jahrestherapiekosten für Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) als Bestandteil einer Kombinationstherapie mit Humaninsulin +/- Metformin für den Zeitraum 2014 bis 2016 (in Tausend Euro) Tabelle 3-22: Vorgesehene Pharmakovigilanzaktivitäten Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 3 von 53
5 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung AMPreisV Arzneimittelpreisverordnung AM_NutzenV Arzneimittel-Nutzenverordnung AM-RL Arzneimittelrichtlinie AP Alkalische Phosphatase ATC Anatomical Therapeutic Classification BOT Basal unterstützte Insulintherapie BzTs/Q Blutzuckerteststreifen pro Quartal CrCl Kreatinin Clearance CT Konventionelle Insulintherapie CYP Cytochrom P450 DDD Defined Daily Dose DDG Deutsche Diabetes Gesellschaft DPP-4 Dipeptidyl-Peptidase 4 EBM Einheitlicher Bewertungsmaßstab E.P. Einheit parenteral EPAR European Public Assessment Report ESRD End Stage Renal Disease EU Europäische Union FB Festbetrag G-BA Gemeinsamer Bundesausschuss GFR Glomeruläre Filtrationsrate GKV Gesetzliche Krankenversicherung GLP-1 Glucagon-like peptide 1 GOT Glutamat Oxalacetat Transaminase GPT Glutamat Pyruvat Transaminase γ-gt gamma Glytamyl Transpeptidase HbA1c Glykosyliertes Hömoglobin ICT Intensivierte Insulintherapie IDF International Diabetes Federation I.E. International Unit Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 4 von 53
6 IU International Unit KV Kassenärztliche Vereinigung MSD MSD Sharp & Dohme OAD Orales Antidiabetikum PKV Private Krankenversicherung PPARγ Peroxisome proliverator-activated receptor gamma Q.D. Einmal täglich SGB Sozialgesetzbuch SmPC Summary of product characteristics SU Sulfonylharnstoff T2DM Diabetes mellitus vom Typ 2 Taxe-HAP Herstellerabgabepreis Taxe-VK Apothekenverkaufspreis TÜV Technischer Überwachungsverein WIDO Wissenschaftliches Institut der AOK zvt Zweckmäßige Vergleichstherapie Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 5 von 53
7 3 Modul 3 allgemeine Informationen Modul 3 enthält folgende Angaben: Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (Abschnitt 3.1) Bestimmung der Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (Abschnitt 3.2) Bestimmung der Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (Abschnitt 3.3) Beschreibung der Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung (Abschnitt 3.4) Alle in diesen Abschnitten getroffenen Aussagen und Kalkulationsschritte sind zu begründen. Die Abschnitte enthalten jeweils einen separaten Abschnitt zur Beschreibung der Informationsbeschaffung sowie eine separate Referenzliste. Für jedes zu bewertende Anwendungsgebiet ist eine separate Version des vorliegenden Dokuments zu erstellen. Die Kodierung der Anwendungsgebiete ist in Modul 2 hinterlegt. Sie ist je Anwendungsgebiet einheitlich für die übrigen Module des Dossiers zu verwenden. Im Dokument verwendete Abkürzungen sind in das Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen. Sofern Sie für Ihre Ausführungen Abbildungen oder Tabellen verwenden, sind diese im Abbildungs- bzw. Tabellenverzeichnis aufzuführen. 3.1 Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie Zweckmäßige Vergleichstherapie ist diejenige Therapie, deren Nutzen mit dem Nutzen des zu bewertenden Arzneimittels verglichen wird. Näheres hierzu findet sich in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die zweckmäßige Vergleichstherapie ist regelhaft zu bestimmen nach Maßstäben, die sich aus den internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin ergeben. Bei mehreren Alternativen ist die wirtschaftlichere Therapie zu wählen, vorzugsweise eine Therapie, für die ein Festbetrag gilt. Die zweckmäßige Vergleichstherapie muss eine nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zweckmäßige Therapie im Anwendungsgebiet sein, vorzugsweise eine Therapie, für die Endpunktstudien vorliegen und die sich in der praktischen Anwendung bewährt hat, soweit nicht Richtlinien oder das Wirtschaftlichkeitsgebot dagegen sprechen. Bei der Bestimmung der Vergleichstherapie sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen: 1. Sofern als Vergleichstherapie eine Arzneimittelanwendung in Betracht kommt, muss das Arzneimittel grundsätzlich eine Zulassung für das Anwendungsgebiet haben. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 6 von 53
8 2. Sofern als Vergleichstherapie eine nichtmedikamentöse Behandlung in Betracht kommt, muss diese im Rahmen der GKV erbringbar sein. 3. Als Vergleichstherapie sollen bevorzugt Arzneimittelanwendungen oder nichtmedikamentöse Behandlungen herangezogen werden, deren patientenrelevanter Nutzen durch den G-BA bereits festgestellt ist. 4. Die Vergleichstherapie soll nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zur zweckmäßigen Therapie im Anwendungsgebiet gehören. 5. Bei mehreren Alternativen ist die wirtschaftlichere Therapie zu wählen, vorzugsweise eine Therapie, für die ein Festbetrag gilt. Für Arzneimittel einer Wirkstoffklasse ist unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien die gleiche zweckmäßige Vergleichstherapie heranzuziehen, um eine einheitliche Bewertung zu gewährleisten. Die zweckmäßige Vergleichstherapie muss auch geeignet sein für Bewertungen von Arzneimitteln auf Veranlassung des Gemeinsamen Bundesausschusses nach 35a Absatz 6 SGB V, die vor dem 1. Januar 2011 in den Verkehr gebracht worden sind. Zur zweckmäßigen Vergleichstherapie kann ein Beratungsgespräch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss stattfinden. Näheres dazu findet sich in der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Benennung der zweckmäßigen Vergleichstherapie Benennen Sie die zweckmäßige Vergleichstherapie für das Anwendungsgebiet, auf das sich das vorliegende Dokument bezieht. Die zweckmäßige Vergleichstherapie (zvt) für eine Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin (mit oder ohne Metformin) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G- BA) wie folgt bestimmt: Humaninsulin + Metformin bzw. nur Humaninsulin wenn Metformin gemäß Fachinformation unverträglich oder kontraindiziert ist. Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde für Patienten bestimmt, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis (mit oder ohne Metformin) den Blutzucker nicht ausreichend senken (Fachinformation Januvia, Xelevia ) Begründung für die Wahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie Geben Sie an, ob ein Beratungsgespräch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema zweckmäßige Vergleichstherapie stattgefunden hat. Falls ja, geben Sie das Datum des Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 7 von 53
9 Beratungsgesprächs und die vom Gemeinsamen Bundesausschuss übermittelte Vorgangsnummer an, und beschreiben Sie das Ergebnis dieser Beratung hinsichtlich der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Sofern ein Beratungsprotokoll erstellt wurde, benennen Sie dieses als Quelle (auch in Abschnitt 3.1.4). Ein Beratungsgespräch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zvt) fand statt: Datum des Beratungsgesprächs: 20. August Beratungsanforderung: 2012-B B-29. Niederschrift des G-BA zum Beratungsgespräch gemäß 8 Abs. 1 AM-NutzenV: 22. Oktober Der Gemeinsame Bundesausschuss hat als Ergebnis dieser Beratung folgende zweckmäßige Vergleichstherapien für eine Kombinationstherapie mit Humaninsulin + Sitagliptin (mit oder ohne Metformin) mitgeteilt: Humaninsulin + Metformin bzw. nur Humaninsulin wenn Metformin gemäß Fachinformation unverträglich oder nicht ausreichend wirksam ist. Unter Berücksichtigung des Algorithmus zur Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus (T2DM) der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) folgt aus dieser Festlegung, dass in Modul 3E die Zielpopulation bestimmt ist durch Patienten, die bereits eine Insulintherapie erhalten haben und für die bei einer unzureichenden Kontrolle des Blutzuckers eine Intensivierung der Therapie erforderlich ist. Der Algorithmus der DDG (siehe Abb 3-1, Modul 3A) sieht bei einer erforderlichen Intensivierung einer bestehenden basal unterstützten oralen Therapie (BOT), einen Regimewechsel auf eine intensivierte Insulintherapie (ICT) bzw. auf eine konventionelle Insulintherapie (CT) vor, falls eine ICT nicht möglich bzw. nicht indiziert ist (Matthaei et al. 2009). Gemäß Fachinformation ist der Einsatz von Sitagliptin in Kombination mit Insulin (mit oder ohne Metformin) bei Patienten angezeigt, die mit einer stabilen Insulintherapie (mit oder ohne Metformin) nicht ausreichend behandelt werden können. Aufgrund der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie finden in Modul 3E die folgenden Insulintherapien Berücksichtigung: eine intensivierte Insulintherapie (ICT). eine konventionelle Insulintherapie (CT), falls eine ICT nicht möglich ist bzw. nicht indiziert ist. eine Insulintherapie (Dosissteigerung) mit oder ohne Metformin, falls Metformin gemäß Fachinformation nicht indiziert ist. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 8 von 53
10 Falls ein Beratungsgespräch mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema zweckmäßige Vergleichstherapie nicht stattgefunden hat oder in diesem Gespräch keine Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgte oder Sie trotz Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie in dem Beratungsgespräch eine andere zweckmäßige Vergleichstherapie für die vorliegende Bewertung ausgewählt haben, begründen Sie die Wahl der Ihrer Ansicht nach zweckmäßigen Vergleichstherapie. Benennen Sie die vorhandenen Therapieoptionen im Anwendungsgebiet, auf das sich das vorliegende Dossier bezieht. Äußern Sie sich bei der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie aus diesen Therapieoptionen explizit zu den oben genannten Kriterien 1 bis 5. Benennen Sie die zugrunde gelegten Quellen. Nicht zutreffend Beschreibung der Informationsbeschaffung für Abschnitt 3.1 Erläutern Sie das Vorgehen zur Identifikation der in Abschnitt genannten Quellen (Informationsbeschaffung). Sofern erforderlich, können Sie zur Beschreibung der Informationsbeschaffung weitere Quellen benennen. Die Niederschrift zum Beratungsgespräch vom 20. August 2012 wurde vom G-BA zur Verfügung gestellt (Datum 22. Oktober 2012). Die Fachinformationen zu Januvia und Xelevia lagen MSD vor. Die Behandlungsleitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft wurde berücksichtigt (Matthaei et al. 2009) Referenzliste für Abschnitt 3.1 Benennen Sie nachfolgend alle Quellen (z. B. Publikationen), die Sie in den Abschnitten und angegeben haben. Verwenden Sie hierzu einen allgemein gebräuchlichen Zitierstil (z. B. Vancouver oder Harvard). 1. BERLIN-CHEMIE Fachinformation Xelevia GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS Niederschrift zum Beratungsgespräch gemäß 8 Abs. 1 AM-NutzenV. Beratungsanforderung Nr.: 2012-B (22. Oktober 2012). 3. MATTHAEI, S., BIERWIRTH, R., FRITSCHE, A., GALLWITZ, B., HÄRING, H. U., JOOST, H. G., KELLERER, M., KLOOS, C., KUNT, T., NAUCK, M., SCHERNTHANER, G., SIEGEL, E. & THIENEL, F Medikamentöse anti- Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 9 von 53
11 hyperglykämische Therapie des Diabetes mellitus Typ 2. Diabetologie und Stoffwechsel, 4, MSD SHARP&DOHME Fachinformation Januvia Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Beschreibung der Erkrankung und Charakterisierung der Zielpopulation Geben Sie einen kurzen Überblick über die Erkrankung, zu deren Behandlung das zu bewertende Arzneimittel eingesetzt werden soll und auf die sich das vorliegende Dokument bezieht. Berücksichtigen Sie dabei, sofern relevant, geschlechts- und altersspezifische Besonderheiten. Charakterisieren Sie die Patientengruppen, für die die Behandlung mit dem Arzneimittel gemäß Zulassung infrage kommt (im Weiteren Zielpopulation genannt). Beschreiben Sie auch Ursachen und den natürlichen Verlauf der Erkrankung. Benennen Sie die zugrunde gelegten Quellen. Eine zusammenfassende Darstellung des Typ 2 Diabetes mellitus mit Erläuterung der unterschiedlichen Krankheitsstadien und den daraus resultierenden therapeutischen Notwendigkeiten ist in Abschnitt von Modul 3A gegeben. Charakterisierung der Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin, mit oder ohne Metformin Die Zielpopulation in Modul 3E ist charakterisiert durch Patienten mit einem fortgeschrittenen Typ 2 Diabetes mellitus, die bereits eine Insulinbehandlung erhalten. Den Empfehlungen im Algorithmus zur Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus folgend wird davon ausgegangen, dass diese Patientengruppe bereits mit einer oralen Kombinationstherapie behandelt wurde, jedoch ohne eine ausreichende Kontrolle des Blutzuckers zu erreichen. Auf der Grundlage dieser Definition wird im Prävalenzansatz die Zielpopulation grundsätzlich durch alle Patienten bestimmt, die eine Insulintherapie erhalten. Unter Berücksichtigung des progredienten Charakters der Erkrankung wird in Modul 3E die ergänzende Annahme getroffen, dass für alle Patienten der Zielpopulation eine Intensivierung der bestehenden Therapie erforderlich ist, da die verabreichte Insulintherapie nicht ausreichend ist, um eine Absenkung des Blutzuckerspiegels in den angestrebten Normbereich zu erreichen. Gemäß Fachinformation ist Sitagliptin indiziert, wenn die Notwendigkeit einer Intensivierung besteht, da eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senkt. Die Möglichkeit einer Intensivierung der Therapie ergibt sich entweder durch eine Steigerung der Insulindosis oder durch einen Regimewechsel. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 10 von 53
12 Für die Bestimmung der Größe der Zielpopulation in Modul 3E wurden daher grundsätzlich Patienten berücksichtigt, die folgende Therapien erhalten: Intensivierte Insulintherapie (ICT) Konventionelle Insulintherapie (CT) falls eine ICT nicht möglich bzw. nicht indiziert ist. Basal unterstützte orale Therapie (BOT) mit einem oder zwei oralen Antidiabetika. Um der Beratung des G-BA bezüglich der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie in den Modulen 3C, 3D und 3E zu folgen und Doppelzählungen zu vermeiden, wurden bereits in anderen Modulen berücksichtigte Patientengruppen bei der Bestimmung der Zielpopulation in Modul 3E ausgeschlossen. Patienten, die eine BOT erhielten, bestehend aus Insulin und Sulfonylharnstoff sowie Insulin und Metformin, wurden in Modul 3E nicht berücksichtigt, da diese Patientengruppen der therapeutischen Ausgangssituation entsprechen und als Zielpopulation in den Modulen 3C und 3D Berücksichtigung fanden. Weiterhin wurden bei der Bestimmung der Zielpopulation in Modul 3E keine Patienten mit einer schweren Niereninsuffizienz (GFR <30 ml/min) und einer konventionellen Insulintherapie (CT) berücksichtigt. Diese Patientengruppe wurde bereits bei der Bestimmung der Zielpopulation in Modul 3A eingeschlossen, unter der Annahme, dass die Verordnung eines konventionellen Insulintherapie sich aus der vorliegenden Nierenschädigung und den bestehenden Gegenanzeigen und Kontraindikation für andere Antidiabetika ergibt Therapeutischer Bedarf innerhalb der Erkrankung Beschreiben Sie zusammenfassend, welcher therapeutische Bedarf über die bereits vorhandenen Behandlungsmöglichkeiten hinaus innerhalb der Erkrankung besteht. Beschreiben Sie dabei, ob und wie dieser Bedarf durch das zu bewertende Arzneimittel gedeckt werden soll. Benennen Sie die zugrunde gelegten Quellen. Eine ausführliche Darstellung des therapeutischen Bedarfs ist in Abschnitt 3.2.1, Modul 3A gegeben. Bedeutung einer freien Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin, mit oder ohne Metformin, für die Behandlung des Typ 2 Diabetes mellitus Die Zielpopulation in Modul 3E ist charakterisiert durch Patienten mit einem fortgeschrittenen Typ 2 Diabetes mellitus, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken. Vor dem Hintergrund einer optimalen Behandlung zur Vermeidung von Langzeitkomplikationen in Form von mikro- und Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 11 von 53
13 makrovaskulären Veränderungen ergeben sich drei Möglichkeiten: ein Wechsel des Therapieregimes (z.b. Wechsel zu ICT oder CT), eine Insulindosissteigerung oder die zusätzliche Gabe eines oralen Antidiabetikums zu einer bestehenden Insulintherapie. Ein Wechsel des Insulinregimes wäre mit einer Umstellung der gesamten Therapie und mit regelmäßigen noch häufiger benötigten subkutanen Injektionen sowie Blut- und Harnzuckerkontrollen verbunden. Bei jüngeren und auch bei älteren Patienten würde ein Regimewechsel damit eine Belastung und eine Einschränkung im Alltag darstellen, das Risiko einer Gewichtszunahme der bereits häufig adipösen Patienten erhöhen, sowie die Gefahr von Hypoglykämien verstärken. Die letzten zwei genannten Punkte treffen auch auf eine Intensivierung der Insulintherapie in Form einer Dosissteigerung zu, wie dies unser Dossier basierend auf der herstellerunabhängigen Studie von Hong et al. zeigt. In dieser Studie hatten die Patienten im Sitagliptin-Arm verglichen mit Patienten im Insulindosissteigerungsarm eine signifikant bessere Verträglichkeit in Bezug auf Hypoglykämien bei signifikant besserer Blutzuckerkontrolle. Zusätzlich kommt eine Dosissteigerung des Basalinsulins nur bei Patienten ohne postprandiale Blutzuckerspitzen in Betracht. Liegen letztere vor, ist ein Regimewechsel oder die Gabe eines oralen Antidiabetikums mit glukoseabhängigen Wirkungsentfaltung (z.b. Sitagliptin) indiziert Prävalenz und Inzidenz der Erkrankung in Deutschland Geben Sie eine Schätzung für die Prävalenz und Inzidenz der Erkrankung in Deutschland an. Geben Sie dabei jeweils einen üblichen Populationsbezug und zeitlichen Bezug an. Bei Vorliegen alters- oder geschlechtsspezifischer Unterschiede oder von Unterschieden in anderen Gruppen sollen die Angaben auch für Altersgruppen, Geschlecht bzw. andere Gruppen getrennt erfolgen. Verwenden Sie hierzu eine tabellarische Darstellung. Benennen Sie die zugrunde gelegten Quellen. Prävalenz und Inzidenz des Typ 2 Diabetes mellitus (allgemeine Diskussion) Die Prävalenz und Inzidenz des Typ 2 Diabetes mellitus wurde bereits in Abschnitt von Modul 3A ausführlich behandelt. Für grundlegende und modulübergreifende Aussagen zur Epidemiologie des T2DM wird auf diese ausführliche Darstellung verwiesen. Auf der Basis von Daten des IMS Disease Analyzer und des IDF Atlas, 5. Auflage wurde für das Jahr 2011 die Prävalenz des T2DM in der Altersgruppe 20 Jahre mit 8,4% bestimmt. Dies entspricht ca. 5,60 Millionen Patienten in einer Population von 66,5 Millionen (siehe Tabelle 3-2, Modul 3A). Geben Sie nachfolgend an, ob und, wenn ja, welche wesentlichen Änderungen hinsichtlich Prävalenz und Inzidenz der Erkrankung in Deutschland innerhalb der nächsten 5 Jahre zu Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 12 von 53
14 erwarten sind. Verwenden Sie hierzu eine tabellarische Darstellung. Benennen Sie die zugrunde gelegten Quellen. Die Veränderung der Patientenzahl in den nächsten 5 Jahren ( ) wurde in Abschnitt in Modul 3A ausführlich behandelt. Für grundlegende und modulübergreifende Aussagen zur Entwicklung der Patientenzahl in den kommenden Jahren wird auf diese ausführliche Darstellung verwiesen. Für die nächsten 5 Jahre wurde ein erwarteter jährlicher Anstieg der Patientenzahl von ca ermittelt. Mögliche Unterschiede zwischen einzelnen Schweregraden oder Behandlungsmodalitäten wurden nicht weiter betrachtet. Bestimmung der Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin (Modul 3E) Die Zielpopulation in Modul 3E wird bestimmt für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin. Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss Humaninsulin mit Metformin bzw. Humaninsulin wenn Metformin nicht vertragen wird bzw. unzureichend wirksam ist, bestimmt. Von den GKV-versicherten Patienten mit einer gesicherten Diagnose erhielten Patienten eine medikamentöse Therapie (Tabelle 3-1). Die insgesamt Patienten ohne medikamentöse Behandlung wurden in der Nutzenbewertung grundsätzlich nicht berücksichtigt, da die Annahme getroffen wurde, dass in dieser Gruppe der Blutzucker mit Diät und Bewegung ausreichend gesenkt werden kann. Die ausgewiesenen Patienten werden als Gesamtzahl aller medikamentös behandelten Patienten bewertet (100%). Sie werden als einheitliche Bezugsgröße in allen weiteren Aussagen zu Patientenzahlen und Versorgungsanteilen in den Modulen 3A bis 3E berücksichtigt. Tabelle 3-1: Prävalenz Typ 2 Diabetes mellitus Anzahl diagnostizierter Patienten und Patienten die eine medikamentöse Therapie erhalten Prävalenz und Anzahl Patienten für Typ 2 Diabetes mellitus Patienten Anteil Patienten mit gesicherter Diagnose des Typ 2 Diabetes mellitus - GKV + PKV Patienten mit gesicherter Diagnose des Typ 2 Diabetes mellitus - GKV Patienten ohne eine medikamentöse Therapie Patienten mit einer medikamentösen Therapie % Quelle: IMS Disease Analyzer (2012), MSD data on file GKV: Gesetzliche Krankenversicherung, PKV: Private Krankenversicherung Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 13 von 53
15 Die in Modul 3E betrachtete Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin rekrutiert sich aus vier Patienten-Subgruppen (Tabelle 3-2): Patienten, die eine Dreifach-Kombinationstherapie erhielten mit Humaninsulin und Metformin und einem weiteren OAD. Patienten, die eine Zweifach-Kombinationstherapie erhielten mit Humaninsulin und einem OAD (aber nicht Metformin und nicht Sulfonylharnstoff). Patienten, die eine konventionelle Insulintherapie (CT) erhielten (aber nicht Patienten mit einer GFR <30 ml/min). Patienten, die eine intensivierte Insulintherapie (ICT) erhielten. Um Doppelzählungen zu vermeiden wurde für die berücksichtigten Kombinationstherapien mit einem OAD Anpassungen vorgenommen. In Modul 3E wurden nur Kombinationstherapien mit einem OAD berücksichtigt, bei denen nicht Metformin und Sulfonylharnstoff als oraler Wirkstoff zur Anwendung kamen. Kombinationstherapien mit Sulfonylharnstoff und Metformin wurden in den Modulen 3C und 3D bei der Bestimmung der Zielpopulation berücksichtigt. Weiterhin wurden in Modul 3E keine Patienten berücksichtigt, die eine konventionelle Insulintherapie erhielten (CT) mit einer GFR < 30 ml/min. Diese Patienten wurden bereits in Modul 3A berücksichtigt. Tabelle 3-2: Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Insulin (basal) +/- Metformin Anzahl der Patienten und Anteil an allen Typ 2 Diabetes mellitus Patienten die eine medikamentöse Therapie erhalten Therapie Anzahl Patienten Anteil Patienten mit einer medikamentösen Therapie % Patienten mit einer Insulintherapie (BOT, CT, ICT) ,86% Basal unterstützte orale Therapie (BOT) mit einem OAD ,09% BOT mit einem OAD (ohne Metformin und ohne SU) ,70% Basal unterstütze orale Therapie (BOT) mit zwei OAD ,4% Konventionalle Insulintherapie (CT) ,5% CT (ohne Patienten mit einer GFR < 30 ml/min) ,1% Intensivierte Insulintherapie (ICT) ,9% IMS Disease Analyzer (2012), MSD data on file BOT: basal unterstützte Therapie; CT: konventionelle Insulintherapie; ICT: Intensivierte Insulintherapie; OAD: orale antihyperglykämische Therapie; GFR: glomeruläre Filtrationsrate Insgesamt erhielten Patienten (24,86%) eine Insulintherapie (Tabelle 3-2). Diese verteilen sich zwischen den vier betrachteten Behandlungsmodalitäten wie folgt: eine Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 14 von 53
16 Kombinationstherapie mit einem OAD: (8,09%), eine Kombinationstherapie mit zwei OADs: (2,4%), CT: (4,5%) und ICT: (9,9%). Nach Berücksichtigung der oben dargestellten Einschränkungen ergab sich für die Bestimmung der Zielpopulation in Modul 3E für die Kombinationstherapien mit einem OAD (ohne Metformin und Sulfonylharnstoff) eine Patientenzahl von (0,70%), für die Kombinationstherapien mit zwei OAD unverändert Patienten (2,4%), für eine CT (ohne Patienten mit einer GFR <30 ml/min) Patienten (4,1%) und für die ICT unverändert Patienten. Die in Modul 3E zu berücksichtigende Zielpopulation beträgt somit insgesamt oder 17,08% aller medikamentös behandelten Patienten (Tabelle 3-3). Die Verteilung der Zielpopulation zwischen den zu berücksichtigenden Therapieoptionen ist in Tabelle 3-3 weiter aufgeschlüsselt. Tabelle 3-3: Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin Gesamtzahl der Patienten und zu berücksichtigende Behandlungsstrategien Patientengruppe Anzahl Anteil Zielpopulation für Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin % BOT mit einem OAD (ohne Metformin und ohne SU) ,70% Insulin (basal) + DPP ,36% Insulin (basal) + Glitazone ,04% Insulin (basal) + GLP-1-Mimetika 678 0,02% Insulin + Sonstige OAD ,28% BOT mit zwei OAD ,36% Insulin (basal) + Metformin + Sulfonylharnstoff ,86% Insulin (basal) + Metformin + Sonstige ,17% Insulin (basal) + Metformin + DPP ,14% Insulin (basal) + Metformin + GLP-1 Mimetika ,05% Insulin (basal) + Metformin + Glitazone ,05% CT (ohne Patienten mit einer GFR < 30 ml/min) ,1% ICT ,93% IMS Disease Analyzer (2012), MSD data on file DPP-4: Dipeptidyl-Peptidase 4; GLP-1: Glucagon-like peptide-1; BOT: basal unterstützte orale Therapie; SU: Sulfonylharnstoff; OAD: orale anti-hyperglykämische Therapie; GFR: glomeruläre Filtrationsrate; CT: konventionelle Insulintherapie; ICT: intensivierte Insulintherapie Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 15 von 53
17 Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-4 die Anzahl der Patienten in der GKV an, für die eine Behandlung mit dem zu bewertenden Arzneimittel in dem Anwendungsgebiet, auf das sich das vorliegende Dokument bezieht, gemäß Zulassung infrage kommt (Zielpopulation). Tabelle 3-4: Anzahl der GKV-Patienten in der Zielpopulation Bezeichnung der Therapie (zu bewertendes Arzneimittel) Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin Anzahl der GKV-Patienten in der Zielpopulation Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-4 unter Nennung der verwendeten Quellen. Ziehen Sie dabei auch die Angaben zu Prävalenz und Inzidenz (wie oben angegeben) heran. Die Zielpopulation für eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin wurde mit Patienten bestimmt. Details zur Festlegung und Herleitung der Zielpopulation sind in der Tabelle 3-2 und Tabelle 3-3 sowie dem zugehörigen Text enthalten Angabe der Anzahl der Patienten mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-5 die Anzahl der Patienten an, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht, und zwar innerhalb des Anwendungsgebiets, auf das sich das vorliegende Dokument bezieht. Ziehen Sie hierzu die Angaben aus Modul 4, Abschnitt heran und differenzieren Sie ggf. zwischen Patientengruppen mit unterschiedlichem Ausmaß des Zusatznutzens. Fügen Sie für jede Patientengruppe eine neue Zeile ein. Tabelle 3-5: Anzahl der Patienten, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht, mit Angabe des Ausmaßes des Zusatznutzens (zu bewertendes Arzneimittel) Bezeichnung der Therapie (zu bewertendes Arzneimittel) Bezeichnung der Patientengruppe mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen 1 Ausmaß des Zusatznutzens Anzahl der Patienten in der GKV Sitagliptin + Humaninsulin +/- Metformin Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis (mit oder ohne Metformin) den Blutzucker nicht ausreichend senken beträchtlich Quellen: 1 Fachinformationen zu Januvia, Xelevia, 4.1 Anwendungsgebiete; Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-5 unter Nennung der verwendeten Quellen. Ziehen Sie dabei auch die Angaben zu Prävalenz und Inzidenz (wie im Abschnitt angegeben) heran. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 16 von 53
18 Die Gesamtzahl der Patienten, für die bei Behandlung mit Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) + Humainsulin +/- Metformin ein Zusatznutzen bestimmt wurde, beträgt Patienten. Für alle Patienten wurde der Zusatznutzen gegenüber der vom G-BA festgelegten zweckmäßigen Vergleichstherapie bestimmt. Es wird ein beträchtlicher Zusatznutzen in Anspruch genommen. Die begründenden Daten sind im Detail in Modul 4E dargestellt Beschreibung der Informationsbeschaffung für Abschnitt 3.2 Erläutern Sie das Vorgehen zur Identifikation der in den Abschnitten bis genannten Quellen (Informationsbeschaffung). Sofern erforderlich, können Sie zur Beschreibung der Informationsbeschaffung weitere Quellen benennen. Die Methodik der berücksichtigten Datenquellen (IMS Disease Analyzer; IDF Atlas, 5. Auflage) wurde in Abschnitt in Modul 3A ausführlich behandelt. Für grundlegende und modulübergreifende Aussagen zur Vorgehensweise wird auf diese ausführliche Darstellung verwiesen Referenzliste für Abschnitt 3.2 Benennen Sie nachfolgend alle Quellen (z. B. Publikationen), die Sie in den Abschnitten bis angegeben haben. Verwenden Sie hierzu einen allgemein gebräuchlichen Zitierstil (z. B. Vancouver oder Harvard). 1. BERLIN-CHEMIE Fachinformation Xelevia IMS Therapie der Type-2-Diabetes Patienten (IMS Disease Analyzer) [MSD data on file]. 3. INTERNATIONAL DIABETES FEDERATION (IDF) Diabetes Atlas 5th Edition Diabetes estimates [Online]. International Diabetes Federation (IDF). [Accessed MATTHAEI, S., BIERWIRTH, R., FRITSCHE, A., GALLWITZ, B., HÄRING, H. U., JOOST, H. G., KELLERER, M., KLOOS, C., KUNT, T., NAUCK, M., SCHERNTHANER, G., SIEGEL, E. & THIENEL, F Medikamentöse antihyperglykämische Therapie des Diabetes mellitus Typ 2. Diabetologie und Stoffwechsel, 4, MSD SHARP&DOHME Fachinformation Januvia. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 17 von 53
19 3.3 Kosten der Therapie für die gesetzliche Krankenversicherung Angaben zur Behandlungsdauer Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-6 an, nach welchem Behandlungsmodus (z. B. kontinuierlich, in Zyklen, je Episode, bei Bedarf) das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie eingesetzt werden. Machen Sie diese Angaben getrennt für die Zielpopulation und die Patientengruppen mit therapeutisch bedeutsamem Zusatznutzen (siehe Abschnitt 3.2). Geben Sie die Anzahl der Behandlungen (z. B. Zyklen, Episoden) pro Patient pro Jahr an (bei kontinuierlicher Behandlung ist in der Spalte Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr kontinuierlich anzugeben). Geben Sie jeweils auch die Behandlungsdauer in Tagen an (bei kontinuierlicher Behandlung: 365 Tage bei täglicher Behandlung, 182 bei zweitäglicher Behandlung etc.; sonst Angabe als Mittelwert und Spannweite) an. Fügen Sie für jede Therapie und jede Population bzw. Patientengruppe eine neue Zeile ein. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 18 von 53
20 Tabelle 3-6: Angaben zum Behandlungsmodus (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Bezeichnung der Therapie (zu bewertendes Arzneimittel, zweckmäßige Vergleichstherapie) Bezeichnung der Population bzw. Patientengruppe 1 Behandlungsmodus 2 Anzahl Behandlungen pro Patient pro Jahr 2 Behandlungs dauer je Behandlung (Tage) 2 Sitagliptin Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin). Die Dosis von Januvia beträgt 100mg einmal täglich. Wenn Januvia mit einem Sulfonylharnstoff oder mit Insulin kombiniert wird, kann eine niedrigere Dosis des Sulfonylharnstoffs oder Insulins in Betracht gezogen werden, um das Risiko für Hypoglykämien zu senken. Sitagliptin: 1 x täglich; 100mg kontinuierlich 365 Metformin Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin). Die Dosierung sollte einschleichend begonnen werden. Im allgemeinen gesteht die Initialdosis aus der Gabe von 500mg bzw. 850mg Metorminhydrochlorid 1- oder 2-mal täglich Die maximale empfohlene Tagesdosis beträgt 3g Metforminhydrochlorid täglich Metformin: 1 3 x täglich; mg kontinuierlich 365 Basal unterstützte orale Therapie (BOT) Metformin plus Insulin (basal) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin). Dosierung und Verabreichung von Metformin wie zuvor beschrieben Die Insulindosis muss vom Arzt individuell auf den Bedarf des Patienten eingestellt werden. Im Mittel liegt der Insulinbedarf bei 0,5 bis 1,0 I.E./kg KG pro Tag Insulinrestistente mit einem Insulinbedarf > 100 I.E. sollten unter enge medizinische Überwachung gestellt werden. kontinuierlich 365 Metformin: 1 3 x täglich; mg Insulin (basal; 100 I.E./ml): 1 x täglich Konventionelle Insulintherapie (CT) Kombinationsinsulin (basal/rapid) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin). Die Insulindosis muss vom Arzt individuell auf den Bedarf des Patienten eingestellt werden. Im Mittel liegt der Insulinbedarf bei 0,5 bis 1,0 I.E./kg KG pro Tag Insulinrestistente mit einem Insulinbedarf > 100 I.E. sollten unter enge medizinische Überwachung gestellt werden. kontinuierlich 365 Insulin (Kombinationsinsulin; 100 I.E./ml): 1-2 x täglich Intensivierte Insulintherapie (ICT) Insulin (basal) Insulin (rapid) Patienten, wenn Diiät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin). Die Insulindosis muss vom Arzt individuell auf den Bedarf des Patienten eingestellt werden. Im Mittel liegt der Insulinbedarf bei 0,5 bis 1,0 I.E./kg KG pro Tag Insulinrestistente mit einem Insulinbedarf > 100 I.E. sollten unter enge medizinische Überwachung gestellt werden. Insulin (basal; 100 I.E./ml): 1x täglich Insulin (rapid; 100 I.E./ml): 3x täglich kontinuierlich 365 Quellen: 1 Fachinformation Januvia, Xelevia, Abschnitt 4.1. Anwendungsgebiete; 2 Fachinformationen zu Sitagliptin (Januvia Xelevia ); Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 19 von 53
21 Metformin (Metformin AbZ); Humaninsulin, basal (Insulin B. Braun Basal 100 I.E./ml); Humaninsulin rapid (Insulin B. Braun Rapid 100 I.E./ml); Kombinationsinsulin (Insulin B. Braun Comb 30/ I.E./ml), 4.2 Dosierung. Stand November 2012 I.E.: Internationale Einheit BOT: Basal unterstützte orale Therapie; CT: Konventionelle Insulintherapie; ICT: Intensivierte Insulintherapie; OAD: Orale antidiabetische Therapie; I.E.: Internationale Einheit Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-6 unter Nennung der verwendeten Quellen. Die in Modul 3E bewertete Therapie ist eine freie Kombinationstherapie mit Sitagliptin + Humaninsulin (basal) +/- Metformin. Die zweckmäßige Vergleichstherapie (zvt) wurde vom G-BA wie folgt festgelegt: Humaninsulin + Metformin bzw. Humaninsulin wenn Metformin nicht vertragen wird bzw. unzureichend wirksam ist. Wie in Abschnitt dargestellt ergeben sich aus dieser Definition die folgenden, als zvt zu berücksichtigenden Therapien: Konventionelle Insulintherapie (CT) mit 0,5 I.E./kg KG Intensivierte Insulintherapie (ICT) mit 0,5 I.E./kg KG Humaninsulin (rapid) und 0,5 I.E./kg KG Humaninsulin (basal). Eine Steigerung der Insulindosis bei bereits bestehenden Insulintherapien mit folgenden Dosissteigerungen o BOT: Steigerung der Insulindosis (basal) um 0,5 I.E./kg KG auf 1,0 I.E./kg KG o CT: Steigerung der Insulindosis (Kombinationsinsulin) um 0,5 I.E./kg KG auf 1,0 I.E./kg KG o ICT: Steigerung der Insulindosis (rapid, basal) um jeweils 0,5 I.E./kg auf 1,0 I.E./kg KG Daraus resultieren mit Sitagliptin, Metformin und Insulin (basal, rapid, Kombinationsinsulin) insgesamt 3 Einzelwirkstoffe die in Tabelle 3-6 hinsichtlich der indizierten Patientengruppe, der Dosierung und möglichen Einschränkungen und Gegenanzeigen charakterisiert sind. Für alle betrachteten Wirkstoffe gilt einheitlich und in Übereinstimmung mit der jeweiligen Fachinformation, dass die anti-hyperglykämische Therapie täglich, an 365 Tagen im Jahr verabreicht werden sollte (Tabelle 3-7). Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-7 die Behandlungstage pro Patient pro Jahr für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie an. Machen Sie diese Angaben getrennt für die Zielpopulation und die Patientengruppen mit therapeutisch Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 20 von 53
22 bedeutsamem Zusatznutzen. Die Behandlungstage pro Patient pro Jahr ergeben sich aus der Anzahl der Behandlungen pro Patient pro Jahr und der Behandlungsdauer je Behandlung (siehe Tabelle 3-6). Fügen Sie für jede Therapie eine neue Zeile ein. Tabelle 3-7: Behandlungstage pro Patient pro Jahr (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Bezeichnung der Therapie (zu bewertendes Arzneimittel, zweckmäßige Vergleichstherapie) Bezeichnung der Population bzw. Patientengruppe 1 Behandlungstage pro Patient pro Jahr 2 Einzelwirkstoffe der zu berücksichtigenden freien Wirkstoff-Kombinationen Sitagliptin Metformin Insulin (basal) Insulin (rapid) Kombinationsinsulin (basal/rapid) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin) Patienten, wenn Diät und Bewegung sowie eine stabile Insulindosis den Blutzucker nicht ausreichend senken (mit oder ohne Metformin) Quellen: 1 Fachinformation zu Sitagliptin (Januvia, Xelevia ), Abschnitt 4.1. Anwendungsgebiete; 2 Fachinformationen zu Sitagliptin (Januvia Xelevia ); Metformin (Metformin AbZ); Humaninsulin, basal (Insulin B. Braun Basal 100 I.E./ml); Humaninsulin rapid (Insulin B. Braun Rapid 100 I.E./ml); Kombinationsinsulin (Insulin B. Braun Comb 30/ I.E./ml), 4.2 Dosierung. Stand November Angaben zum Verbrauch für das zu bewertende Arzneimittel und die zweckmäßige Vergleichstherapie Geben Sie in der nachfolgenden Tabelle 3-8 den Jahresdurchschnittsverbrauch pro Patient für das zu bewertende Arzneimittel sowie für die zweckmäßige Vergleichstherapie als DDD (Defined Daily Dose) an. Falls die zweckmäßige Vergleichstherapie eine nichtmedikamentöse Behandlung ist, geben Sie ein anderes im jeweiligen Anwendungsgebiet international gebräuchliches Maß für den Jahresdurchschnittsverbrauch der zweckmäßigen Vergleichstherapie an. Fügen Sie für jede Therapie eine neue Zeile ein. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 21 von 53
23 Tabelle 3-8: Jahresdurchschnittsverbrauch pro Patient (zu bewertendes Arzneimittel und zweckmäßige Vergleichstherapie) Bezeichnung der Therapie (zu bewertendes Arzneimittel, zweckmäßige Vergleichstherapie) Jahresdurchschnittsverbrauch pro Patient (DDD; im Falle einer nichtmedikamentösen Behandlung Angabe eines anderen im jeweiligen Anwendungsgebiet international gebräuchlichen Maßes) DDD Einzelwirkstoffe der zu berücksichtigenden freien Wirkstoff-Kombinationen Sitagliptin 365 DDD 100 mg Metformin 365 DDD 2 g Insulin (basal) 365 DDD 40 E.P. Insulin (rapid) 365 DDD 40 E.P. Kombinationsinsulin (basal/rapid) 365 DDD 40 E.P. Quelle: Fricke U, Günther J, Zawinell, Zeidan R. Anatomisch-therapeutisch-chemische Klassifikation mit Tagesdosen für den deutschen Arzneimittelmarkt. ATC Index mit DDD Angaben. WIDO GKV Arzneimittelindex (April 2012). ATC-Codes: Sitagliptin A10BH01; Metformin A10BB02; Insulin (basal) A10AE; Insulin (rapid) A10AB; Kombinationsinsulin (basal/rapid) A10AD. DDD: daily defined dose; E.P.: Einheit parenteral Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-8 unter Nennung der verwendeten Quellen. Nehmen Sie ggf. Bezug auf andere Verbrauchsmaße, die im Anwendungsgebiet gebräuchlich sind (z. B. IU [International Unit], Dosierung je Quadratmeter Körperoberfläche, Dosierung je Kilogramm Körpergewicht). Die in Tabelle 3-8 dargestellten Angaben zu den Tagesdosen (DDD) für Sitagliptin, Metformin, Insulin (basal), Insulin (rapid) und Kombinationsinsulin wurden dem WIDO GKV Arzneimittelindex, Stand April 2012, der amtlichen deutschen Fassung der anatomischtherapeutisch-chemischen Klassifikation entnommen (Fricke et al., 2012). Diese betragen für Sitagliptin (ATC-Code: A10BH01) 100 mg und für Metformin (ATC-Code: A10BB02) mg. Für Insulin basal (ATC-Code: A10AE), Insulin rapid (ATC-Code: A10AB) und Kombinationsinsulin (ATC-Code: A10AD) beträgt die DDD einheitlich 40 E.P. Für Sitagliptin, Metformin und Insulin (basal, rapid, Kombinationsinsulin) sind unterschiedliche Wirkstärken verfügbar. Aus den Angaben in den Fachinformationen ergeben sich Dosisempfehlungen für die genannten Einzelwirkstoffe, die im Einzelfall von den ausgewiesenen DDDs abweichen. In Modul 3E wurde daher für die weitere Berechnung der Tages- und Jahrestherapiekosten für alle betrachteten Einzelwirkstoffe und den daraus resultierenden Kombinationstherapien die Dosisempfehlungen berücksichtigt, wie sie in den Fachinformationen ausgeführt sind (Tabelle 3-6). Nicht berücksichtigt bei der Berechnung der Tages- und Jahrestherapiekosten wurden die in Tabelle 3-8 aufgeführten DDDs. Diese Vorgehensweise erfolgt analog zur Methodik wie sie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu Linagliptin vom 29. März 2012 dargelegt hat. Bei der Bestimmung des Verbrauchs für die Zweifach- und Dreifach-Kombinationstherapie mit Linagliptin ist der G-BA entsprechend den Angaben in den Fachinformationen vorgegangen und hat für Metformin eine Tagesdosis von 1-3g Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 22 von 53
24 (Wirkstärke mg) und für Insulin einen durchschnittlichen Insulinbedarf von 0,5 1,0 I.E./kg KG (Bezug 70 kg) berücksichtigt Angaben zu Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie Geben Sie in Tabelle 3-9 an, wie hoch die Apothekenabgabepreise für das zu bewertende Arzneimittel sowie für die zweckmäßige Vergleichstherapie sind. Geben Sie zusätzlich die den Krankenkassen tatsächlich entstehenden Kosten an. Dazu ist der Apothekenabgabepreis nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte (siehe 130 und 130a SGB V mit Ausnahme der in 130a Absatz 8 genannten Rabatte) anzugeben. Im Falle einer nichtmedikamentösen zweckmäßigen Vergleichstherapie sind entsprechende Angaben zu deren Vergütung aus GKV-Perspektive zu machen. Fügen Sie für jede Therapie eine neue Zeile ein. Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 23 von 53
25 Tabelle 3-9: Kosten des zu bewertenden Arzneimittels und der zweckmäßigen Vergleichstherapie Bezeichnung der Therapie (zu bewertendes Arzneimittel, zweckmäßige Vergleichstherapie) Kosten (Apothekenabgabepreis in Euro nach Wirkstärke, Darreichungsform und Packungsgröße, für nichtmedikamentöse Behandlungen Angaben zu deren Vergütung aus GKV-Perspektive) Kosten nach Abzug gesetzlich vorgeschriebener Rabatte in Euro Sitagliptin 100mg Sitagliptin 28 Tabletten: Taxe-VK = 61,42 52,96 ¹ (2,05 ²; 6,41 ³) 98 Tabletten: Taxe-VK= 187,97 163,50 ¹ (2,05 ²; 22,42 ³) Metformin 1000mg Metformin 30 Tabletten; FB = 11,66 9,54 ¹ (2,05 ²; 0,07 ⁴) 120 Tabletten: FB = 15,52 13,10 ¹ (2,05 ²; 0,37 ⁴) 180 Tablette; FB = 18,59 15,92 ¹ (2,05 ²; 0,62 ⁴) Insulin (basal) 100 I.E./ml Insulin (basal) 5 x 3ml: FB = 52,51 46,99 ¹ (2,05 ²; 3,47 ⁴) 10 x 3ml: FB = 89,45 80,91 ¹ (2,05 ²; 6,49 ⁴) Insulin (rapid) 100 I.E./ml Insulin (rapid) 5 x 3ml: FB = 52,51 46,99 ¹ (2,05 ²; 3,47 ⁴) 10 x 3ml: FB = 89,45 80,91 ¹ (2,05 ²; 6,49 ⁴) Insulin (basal/rapid) 100 I.E./ml Kombinationsinsulin 5 x 3ml: FB = 52,51 46,99 ¹ (2,05 ²; 3,47 ⁴) 10 x 3ml: FB = 89,45 80,91 ¹ (2,05 ²; 6,49 ⁴) Quellen: Lauer-Taxe (Stand Februar 2013); eigene Berechnungen; 130 und 130a SGB V 1 Kosten GKV nach Abzug der gesetzlichen Rabatte. 2 Rabatt nach 130 SGB V. 3 Rabatt nach 130a, Abs 1a SGB V. 4 Rabatt nach 130a, Abs 3b SGB V. Taxe-VK: Apothekenverkaufspreis; FB: Festbetrag; GKV: gesetzliche Krankenversicherung Taxe-HAP (Herstellerabgabepreis): Januvia, Xelevia (Sitagliptin) 28 Tabletten (100mg): 40,04, Januvia, Xelevia (Sitagliptin) 98 Tabletten (100mg): 140,14. Begründen Sie die Angaben in Tabelle 3-9 unter Nennung der verwendeten Quellen. Die Berechnung der Kosten für Sitagliptin und der zweckmäßigen Vergleichstherapien erfolgt auf der Basis des Apothekenverkaufspreises (Taxe-VK) und des Herstellerabgabepreises (Taxe-HAP) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge nach 130 und 130a SGB V. Die Berechnung der Kosten für die Einzelkomponenten der zweckmäßige Vergleichstherapien (Metformin, Insulin basal, Insulin rapid und Kombinationsinsulin) erfolgt auf der Basis des gültigen Festbetrags (FB) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Abschläge nach 130 und 130a SGB V. Die Berechnung der Abschläge nach 130a SGB Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) Seite 24 von 53
BAnz AT 11.11.2014 B1. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrDossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
Dokumentvorlage, Version vom 20.01.2011 Dossier zur Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V Sitagliptin (Januvia, Xelevia ) MSD SHARP & DOHME GMBH Modul 3 C Als orale Zweifachtherapie in Kombination mit einem
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Vortioxetin wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
Mehr2. Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung der für die Behandlung infrage kommenden Patientengruppen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBAnz AT 20.11.2014 B3. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrVorbehaltlich der Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger gem. 91 Abs. 4 SGB V
Anlage V - Antrag auf Freistellung von der Nutzenbewertung nach 35a Abs. 1a SGB V i.v.m. 15 VerfO wegen Geringfügigkeit für Fertigarzneimittel 1) Pharmazeutischer Unternehmer a) Name des pharmazeutischen
MehrBAnz AT B4. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Lixisenatid wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBAnz AT 04.04.2014 B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Apixaban wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBeschluss vom: 16. Oktober 2014 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 16. Oktober 2014 BAnz AT B1
Insulin degludec Beschluss vom: 16. Oktober 2014 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 16. Oktober 2014 BAnz AT 11.11.2014 B1 Zugelassenes Anwendungsgebiet: Insulin degludec (Tresiba ) ist angezeigt
MehrNutzenbewertung. von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V. Wirkstoff: Nepafenac. nach 2 Abs. 2 VerfO des G-BA
Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V Wirkstoff: Nepafenac nach 2 Abs. 2 VerfO des G-BA Datum der Veröffentlichung: 1. Oktober 2013 1 Nepafenac Zugelassenes Anwendungsgebiet
MehrBAnz AT B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Canagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V
MehrGestationsdiabetes, insulinpflichtig. Intensivierte Insulin- Therapie und Insulinpumpentherapie. Konventionelle Insulin-
Verordnung von Blutzuckerteststreifen Stand 2014 Grundsätzlich gilt, dass es sich bei den nachfolgenden Angaben um Empfehlungen und Orientierungsrahmen handelt. Ärzte können bedarfsgerecht jederzeit die
MehrBAnz AT 25.04.2014 B4. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrINFORMATIONEN FÜR TYP-2-DIABETIKER. Warum der HbA 1c -Wert für Sie als Typ-2-Diabetiker so wichtig ist!
INFORMATIONEN FÜR TYP-2-DIABETIKER Warum der HbA 1c -Wert für Sie als Typ-2-Diabetiker so wichtig ist! Liebe Leserin, lieber Leser, Wer kennt das nicht: Kurz vor dem nächsten Arztbesuch hält man sich besonders
MehrIndikationserweiterungen für JANUVIA (Sitagliptin, MSD) in der EU - Kombination mit Sulfonylharnstoff n
Indikationserweiterungen für JANUVIA (Sitagliptin, MSD) in der EU Kombination mit Sulfonylharnstoff nun ebenfalls zugelassen Haar (März 2008) - Die europäische Arzneimittelbehörde EMEA hat JANUVIA für
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Dapagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBeschluss vom: 15. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Dezember 2016 BAnz AT B6
Beschluss vom: 15. Dezember 2016 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 15. Dezember 2016 BAnz AT 23.01.2017 B6 Zugelassenes Anwendungsgebiet 1 : Für erwachsene Patienten mit Typ-2-Diabetes mellitus:
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
Mehr1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrBAnz AT 12.10.2015 B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
Mehr(neues Anwendungsgebiet: Diabetes mellitus Typ 2, Kombination mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten)
Insulin degludec (neues Anwendungsgebiet: Diabetes mellitus Typ 2, Kombination mit GLP-1-Rezeptor-Agonisten) Beschluss vom: 4. Dezember 2014 gültig bis: unbefristet In Kraft getreten am: 4. Dezember 2014
MehrDossierbewertung A15-15 Version 1.0 Insulin degludec/liraglutid Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung der Wirkstoffkombination Insulin degludec/liraglutid gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrMethodische Fragen zur frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V
Die frühe Nutzenbewertung nach AMNOG Rechtssymposium des G-BA, Berlin, 16. Nov. 2010 Methodische Fragen zur frühen Nutzenbewertung nach 35a SGB V Jürgen Windeler AMNOG Nutzenbewertung für Arzneimittel
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
Mehr1. Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrVildagliptin. Beschluss vom: 21. Mai 2015 In Kraft getreten am: 21. Mai 2015 BAnz AT TT. MM JJJJ Bx
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrThemen. Insulinanaloga - Fragen und Antworten
Themen Insulinanaloga - Fragen und Antworten Was sind Insulinanaloga? Als Humaninsulin wird die synthetische Nachbildung des körpereigenen, natürlichen Hormons Insulin bezeichnet. Insulinanaloga sind Abwandlungen
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrIhreInsulinfunktionen
Insulinfunktionen: Insulinfunktionen: Wichtige Wichtige Informationen BlutzuckerBlutzucker-und undketon-messsystem Keton-Messsystem Ihre IhreInsulinfunktionen Insulinfunktionen Die DieInsulineinstellungen
MehrVereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung
Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)
MehrSumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen
Sumatriptan Antrag auf Freistellung von der Verschreibungspflicht mit Beschränkungen Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht 62. Sitzung am 13.01.2009 im Bundesinstitut für Arzneimittel- und
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrDossierbewertung A14-26 Version 1.0 Empagliflozin Nutzenbewertung gemäß 35a SGB V
2 Nutzenbewertung 2.1 Kurzfassung der Nutzenbewertung Hintergrund Der G-BA hat das IQWiG mit der Nutzenbewertung des Wirkstoffs Empagliflozin gemäß 35a SGB V beauftragt. Die Bewertung erfolgte auf Basis
MehrAktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen
Aktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht AMNOG I Arzneimittelneumarktneuordnungsgesetz
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrErläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko
Erläuterungen zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungskatastrophenrisiko Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien erläutern. Während die Leitlinien auf
MehrBAnz AT B4. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrTECHNISCHE INFORMATION LESSOR LOHN/GEHALT BEITRAGSNACHWEIS-AUSGLEICH BUCH.-BLATT MICROSOFT DYNAMICS NAV
MICROSOFT DYNAMICS NAV Inhaltsverzeichnis TECHNISCHE INFORMATION: Einleitung... 3 LESSOR LOHN/GEHALT Beschreibung... 3 Prüfung der Ausgleichszeilen... 9 Zurücksetzen der Ausgleichsroutine... 12 Vorgehensweise
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrEinleitende Bemerkungen
Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,
MehrTOP 3: Loperamid (flüssige Darreichungsformen)
TOP 3: Loperamid (flüssige Darreichungsformen) Antrag auf Ausweitung der Ausnahme von der Verschreibungspflicht auch für flüssige Darreichungsformen 1 Historie und aktuell: Seit 1993 D. h. folgende Darreichungsformen
MehrLangfristige Genehmigungen
MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Neue Influenza A (H1N1) Vom 17. Dezember 009 Inhaltsverzeichnis
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrStellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer 11.04.2014
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Regelung von Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen nach 137f Absatz 2 SGB V (DMP-Richtlinie/DMP-RL) und zur Zusammenführung
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um die Wirkstoffkombination Empagliflozin/Metformin wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrAnwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog
Ausgabe August 2008 Anwenderdokumentation Prüfung nach dem Heilmittelkatalog 1 Einleitung... 2 2 Stammdateneinstellungen... 3 2.1 Zuordnung der Heilmittel... 3 3 Prüfung einer Verordnung... 7 3.1 Vorgehensweise
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrBeschluss. I. Die Anlage XII wird in alphabetischer Reihenfolge um den Wirkstoff Albiglutid wie folgt ergänzt:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrDiabetes. Zulassungserweiterung: Levemir (Insulin detemir) als Add-on Therapie zu Victoza (Liraglutid) bei Mens
Zulassungserweiterung Levemir (Insulin detemir) als Add-on Therapie zu Victoza (Liraglutid) bei Menschen mit Typ 2 Diabetes Mainz (16. November 2011) Die Europäische Kommission hat die Zulassung des modernen
MehrBUILDNOTES TOPAL FINANZBUCHHALTUNG
BUILDNOTES TOPAL FINANZBUCHHALTUNG VERSION 7.5.11.0 Inhaltsverzeichnis 1. EINFÜHRUNG... 2 1.1. Zweck... 2 1.2. Neuerungen... 2 1.2.1. Import... 2 1.2.2. Importvorlagen... 3 1.2.3. Sicherheitseinstellungen...
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrAusfüllanleitung. zum indikationsspezifischen Datensatz. für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK
Ausfüllanleitung zum indikationsspezifischen Datensatz für das strukturierte Behandlungsprogramm KHK Stand der letzten Bearbeitung: 10-11-2014 Version 4.1 Anamnese- und Befunddaten Angina pectoris Bitte
MehrPatienteninformationsbroschüre Valproat
Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen
MehrFaktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass
Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag
MehrWinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon
Prozess 4 Akonto WinWerk 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052 740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Akonto... 2 1.1 Allgemein... 2 2 Akontobeträge
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrInsulin same procedure as every year? Barbara Felix KliFo 2013 KSBL Standort Bruderholz
Insulin same procedure as every year? Barbara Felix KliFo 2013 KSBL Standort Bruderholz -Zellfunktion (%) Verlust der - Zellfunktion 100 Diabetes mellitus 75 IGT 50 25 Postprandiale Hyperglykämie Phase
MehrPatienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf
Patienteninformation Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten? Liebe Leserin, dieses Merkblatt erläutert, warum allen Schwangeren ein Test
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
Mehr.04.201. Diese Erläuterungen beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung vom 22.02.2013.
01.03.2013 Arzneimittel-Festbeträge: en zum Stellungnahmeverfahren vom 04.0.03.201.2013 bis 02.0.04.201.2013 Diese en beziehen sich auf die Vorschläge des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes zur Festbetragsfestsetzung
MehrExkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 139a SGB V Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss nach 91 gründet
Mehrreimus.net GmbH RS-Bilanzanalyse Handbuch zum Excel-Tool
reimus.net GmbH RS-Bilanzanalyse Handbuch zum Excel-Tool Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 2 Detailbeschreibung... 3 Eingabemaske Bilanz... 4 Eingabemaske Gewinn- und Verlustrechnung... 5 Eingabemaske
MehrDie Einführung der Kosten-Nutzenbewertung in Deutschland
Die Einführung der Kosten-Nutzenbewertung in Deutschland Vortrag im Rahmen des internationalen Workshops des VFA zur Methodik der Kosten-Nutzenbewertung Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Kosten-Nutzenbewertungen
MehrLeitfaden zu Jameica Hibiscus
Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu Jameica Hibiscus Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese
MehrBehandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen?
Behandlungsprogramme für Diabetiker was bringt das Mitmachen? AOK Mecklenburg-Vorpommern Daniela Morgan, Vertragspartnerservice UNI - Greifswald, 02. Dezember 2009 Was sind Disease- Management-Programme?
MehrDiese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.
Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
Mehr3.9 Brustdrüse der Frau
ICD-10 C50 Ergebnisse zur 77 3.9 Brustdrüse der Frau Kernaussagen Inzidenz und Mortalität: Die altersstandardisierte Inzidenz von Krebserkrankungen der weiblichen Brustdrüse (Mammakarzinom) ist seit den
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrBAnz AT B2. Beschluss
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB V
MehrBericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON
1 Bericht über die Untersuchung zur Erblichkeit von Herzerkrankungen beim PON Einleitung Bei der Rasse PON wurden im APH in der letzten Zeit auffällig viele Herzkrankheiten und Herzveränderungen unterschiedlicher
MehrAnspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare
Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrBSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite
BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2
Mehr