HESSISCHER LANDTAG. Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Hessischen Landesregierung wie folgt:
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- Martha Bäcker
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1 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/ Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom betreffend beamtenrechtliche Ausnahmegenehmigungen für Bedienstete in Ministerbüros und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Hessischen Landesregierung wie folgt: Frage 1. Frage 2. Frage 3. Frage 4. Frage 5. Frage 6. Frage 7. Welche beamtenrechtlichen Ausnahmegenehmigungen (z.b. nach 19 und 26 HBG) für Bedienstete in den Ministerbüros der hessischen Staatsministerien und der Abteilung M der Hessischen Staatskanzlei sind in der 16., 17. und 18. Legislaturperiode des Hessischen Landtags beantragt und genehmigt worden? Wann wurden die jeweils beantragten Personalmaßnahmen beantragt und wann wurden sie wirksam? Was war jeweils konkreter Gegenstand der beantragten Ausnahmegenehmigung (mit Angabe der Art des Dienstverhältnisses und der Besoldungsgruppe bzw. tariflicher Einstufung vor und nach der jeweiligen Personalmaßnahme)? Welche Funktionen haben die jeweils betroffenen Bediensteten wahrgenommen? Welcher konkreten Organisationseinheit innerhalb der M-Büros oder der Abteilung M der Staatskanzlei waren sie zugeordnet? Welche Kosten - sowohl nach Besoldungstabelle als auch nach Personalkostentabelle - sind dem Land Hessen in jedem Einzelfall entstanden? Welche zusätzlichen Pensionslasten sind durch die Personalmaßnahmen dem Land Hessen entstanden? Zur Beantwortung der Fragen 1 bis 7 wird auf die als Anlagen beigefügten Tabellen verwiesen. Es wurde die geltende Rechtslage zum Zeitpunkt der Bescheidung der Ausnahmegenehmigungen (vor Inkrafttreten des 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes) zugrunde gelegt. Hinsichtlich der Frage 6 und 7 ist anzumerken, dass alle Bediensteten mit überwiegend hoheitlichen Aufgaben in den Ministerbüros bzw. der Abteilung M der Staatskanzlei betraut sind und die Verbeamtungen bzw. Ernennungen unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Grundsätze des Art. 33 GG erfolgt sind. Für jede Personalmaßnahme stand eine freie und besetzbare Planstelle nebst dem erforderlichen Budget zur Verfügung. Da allerdings der berufliche Lebensweg sowie die weitere berufliche Entwicklung jeder Mitarbeiterin bzw. jedes Mitarbeiters zum einen nicht vorhergesagt werden können und zum anderen sehr individuell verlaufen, kann eine Hochrechnung der Kosten nicht erfolgen. Kosten in diesem Zusammenhang könnten zudem nur eine Momentaufnahme sein. Im Übrigen entstehen dem Land Hessen keine zusätzlichen Kosten, da jede Personalmaßnahme sich an dem Rahmen orientiert, der durch die bewertete und budgetierte Planstelle vorgegeben ist. Ergänzend ist zu Frage 7 auszuführen, dass zusätzliche Pensionslasten dann entstehen, wenn erstmals ein Beamtenverhältnis begründet wird. Finanziell bedient werden diese aber erst, wenn der Versorgungsfall eintritt. Die Pensionslasten des Landes Hessen werden in Form von Pensionsrückstellungen in der zum eines jeden Jahres zu erstellenden Bilanz ausgewiesen und auch jedes Jahr im Rahmen eines komplexen Verfahrens und auf der Basis von Daten Eingegangen am 30. Juli 2014 Ausgegeben am 5. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19/25 aus dem SAP-Personalverwaltungssystem neu bewertet. Für eine Beantwortung dieser Frage müsste daher in jedem Fall die SAP-Nummer und somit die kompletten, konkreten Personaldaten an das Finanzministerium übermittelt werden. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und Fürsorgepflicht des Dienstherrn wurde hiervon Abstand genommen. Frage 8. In welchen Fällen wäre es möglich gewesen, durch Verzicht auf eine Verbeamtung ein Beschäftigungsverhältnis im Falle eines Regierungswechsels aufzulösen? Alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befanden sich - bereits vor der Übernahme in das Beamtenverhältnis - in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis. Eine Auflösung dieser Verhältnisse wegen eines Regierungswechsels wäre arbeitsrechtlich nicht zulässig gewesen. Frage 9. Welche Versetzungen oder Abordnungen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der M-Büros und der Abteilung M der Staatskanzlei in andere Abteilungen der obersten Landesbehörden oder in andere Landesbehörden sind in dem genannten Zeitraum erfolgt? Frage 10. Für welche der unter Frage 9 beschriebenen Personen wurden im genannten Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem M-Büro oder der Abteilung M Ausnahmegenehmigungen im Sinne von Frage 1. beantragt? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet, die Antwort wird für jedes Ressort getrennt gegeben: Hessische Staatskanzlei 8 Versetzungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 12 Versetzungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden Hessisches Ministerium der Finanzen 8 Abordnungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden; davon anschließend 3 Versetzungen. 2 weitere Versetzungen an oberste Landesbehörden. Für eine Person wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hessisches Ministerium der Justiz 11 Versetzungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörde. Für zwei Personen wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hessisches Kultusministerium 10 Versetzungen und 5 Abordnungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden. Für eine Person wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 1 Abordnung und 1 Versetzung an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden. Für eine Person wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 3 Versetzungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden. Für eine Person wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 1 Abordnung und 1 Versetzung an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden. Für eine Person wurde eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 14 Versetzungen an oberste Landesbehörden und andere Landesbehörden Wiesbaden, 11. Juli 2014 Peter Beuth Anlagen
3 Anlage zu KA 19/25 Ausnahmegenehmigung in der 16. Legislaturperiode vom bis zum Ausnahme Antragsdatum Wirksamkeit der Pers.- Maßnahme Art des Beschäftigungs- /Dienstverhältnisses Ernennung zum/zur Funktion Org.Einheit Anderer Bewerber 26 HBG nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I b BAT Regierungsrat Reisereferent nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I b BAT Regierungsrat Referatsleiter Presse, Öffentlichkeitsarbeit nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I b BAT Regierungsrat Referatsleiter Presse, Öffentlichkeitsarbeit Angestellter II a BAT Regierungsrat Referent " Parlamentsund Kabinettangelegenheite n" M 3 Anderer Bewerber 26 HBG Einstellung in einem Beförderungsamt Leiter Öffentlichkeitsarbeit in einem Unternehmen in Baden-Württemberg - Ministerialrat (B3) Neueinstellung nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I BAT Ministerialrat
4 nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellte I a BAT Regierungsdirektorin Landtags- und Kabinettsangelegenheit en M-Büro Angestellter I a BAT Regierungsdirektor Referatsleiter Presseund Öffentlichkeitsarbeit Angestellter I a BAT Ministerialrat nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter AT (vgl. B 3) Ministerialrat Regierungsoberrat Leiter des Apr 05 Angestellter I a BAT Pressereferats nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I a BAT Regierungsoberrat Koordinierender Referatsleiter in der Abteilung Information M-Büro nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellte I b BAT Regierungsoberrätin Landtagsangelegenheit en, Kabinett M 3 Regierungsdirektor nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I a BAT Persönlicher Referent M Angestellte I a BAT Regierungsoberrätin Öffentlichkeitsarbeit, Presse
5 nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellte I BAT Regierungsoberrätin Bundesrat, EU- Angelegenheiten M nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellte I a BAT Regierungsoberrätin Information und Dokumentation M-Büro Einstellung in einem Beförderungsamt Hauptmann -Neueinstellung - Amtsrat Richter am Arbeitsgericht Regierungsdirektor Pressereferent Persönlicher Referent M nächstmöglicher Zeitpunkt Richter am Arbeitsgericht Ministerialrat Persönlicher Referent M 1 Regierungsoberrat nächstmöglicher Zeitpunkt Angestellter I b BAT Referatsleiter Presse Richter am Oberlandesgericht Richter am Hessischen Landessozialgericht Ltd Ministerialrat Ltd Ministerialrat Beförderung während der Probezeit Regierungsoberrat Regierungsdirektor nächstmöglicher Zeitpunkt Regierungsoberrätin Regierungsdirektorin Landtagsangelegenheit en, Kabinett M 3
6 nächstmöglicher Zeitpunkt Regierungsrat Regierungsoberrat Referatsleiter für Parlaments, Kabinetts, KMK- und Bundesratsangelegen h eiten M 3 Vorzeitige Beförderung Regierungsrat Forstamtsrat Regierungsoberrat Forstoberamtsrat Referent Persönlicher Referent M 3 M Ministerialrat Leitenden Ministerialrat Regierungsrat Regierungsoberrat Referatsleiter M Regierungsoberrat Regierungsdirektor Ministerialrat Ministerialrat (B2) Regierungsoberrat Regierungsdirektor Referatsleiter Presse, Öffentlichkeitsarbeit Regierungsrat Regierungsoberrat Persönlicher Referent M nächstmöglicher Zeitpunkt Regierungsrat Regierungsoberrat Referatsleiter M Regierungsoberrat Regierungsdirektor Leiter des Pressereferats Amtsrat Oberamtsrat Regierungsoberrat Regierungsdirektor Referatsleiter Parlament, Kabinett Regierungsdirektorin Ministerialrätin Bundesrat, Bundestag, EU-Angelegenheiten und Ministerkonferenzen M Amtfrau Amtsrätin Persönliche Referentin M nächstmöglicher Zeitpunkt Amtsrätin Oberamtsrätin Persönliche Referentin M Ministerialrat Ltd Ministerialrat M Regierungsrat Regierungsoberrat Persönlicher Referent M 1
7 Regierungsoberrat Regierungsdirektor Referatsleiter politische Grundsatzfragen, gesellschaftliche Gruppen und Organisationen M Regierungsrätin Regierungsoberrätin Persönliche Referen tin M Regierungsoberrat Regierungsdirektor Persönlicher Referent M Regierungsrat Regierungsoberrat Referent für Kabinett und Grundsatzangelegenhei M 3c ten Amtsrat Oberamtsrat Persönlicher Referent M 1 Sprungbeförderung 19 HBG Regierungsdirektor Ministerialrat (B2) nächstmöglicher Zeitpunkt Regierungsoberrat Ministerialrat Oberstaatsanwältin Ministerialrätin (B2) Persönliche Referentin M 1
8 Ausnahmegenehmigungen der 17. Legislaturperiode vom bis Ausnahme Antragsdatum Wirksamkeit der Pers.- Maßnahme Art des Beschäftigungs- /Dienstverhältnisses Ernennung zum/zur Funktion Org.Einheit Anderer Bewerber 26 HBG Anderer Bewerber 26 HBG nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter II a BAT Regierungsrat Referent Einstellung in einem Beförderungsamt nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter AT (vgl. B 2) Ministerialrat Pressesprecher Beförderung während der Probezeit Febr nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter I b BAT Regierungsoberrätin Regierungsoberrat Regierungsdirektorin Grundsatzreferent M 1 M 5
9 Ausnahmegenehmigungen in der 18. Legislaturperiode vom bis zum Ausnahme Antragsdatum Wirksamkeit der Pers.- Maßnahme Art des Beschäftigungs- /Dienstverhältnisses Ernennung zum/zur Funktion Org.Einheit Anderer Bewerber 26 HBG nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter II a BAT Regierungsrat Referent M Beschäftigter I b BAT Regierungsrat Referatsleiter M nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter II a BAT Regierungsrat Referent Referat I 3 Information und Dokumentation Beschäftigter I b BAT Regierungsrat Referatsleiter M nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter II a BAT Regierungsrat Referent Beschäftigte 13 Ü TV-H Regierungsrätin Referentin M 3a nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter 15 TV-H Regierungsrat Referatsleiter M nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter 14 TV-H Regierungsrat Europareferent nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter 13 TV-H Regierungsrat Persönlicher Referent M 1 b Anderer Bewerber 26 HBG Einstellung in einem Beförderungsamt Beschäftigte I a BAT Regierungsdirektorin Pressesprecherin
10 nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter I b BAT Regierungsoberrat Pressesprecher Beschäftigter I b BAT Regierungsoberrat Persönlicher Referent Beschäftigter I b BAT Regierungsoberrat Referatsleiter M Beschäftigter 14 TV-H Regierungsoberrat Referatsleiter M Beschäftigte 15 TV-H Regierungsoberrätin Beschäftigter 15 TV-H Regierungsoberrat Referatsleiter nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigte 15 TV-H Regierungsoberrätin nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigte 15 TV-H Regierungsdirektorin nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter AT Ministerialrat Referatsleiter Beschäftigter 15 TV-H Regierungsoberrat Persönlicher Referent M nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigte 14 TV-H Regierungsoberrätin Referentin M/4 b nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigter AT Ministerialrat Referatsleiter Richter am Ministerialrat Oberlandesgericht (B2 BBesG) Referatsleiter M Richter am Leitenden Oberlandesgericht Ministerialrat nächstmöglicher Zeitpunkt Beschäftigte I a BAT Regierungsoberrätin Persönliche Referentin M nächstmöglicher Zeitpunkt Richter am Landgericht Ministerialrat M nächstmöglicher Zeitpunkt Richterin am Landgericht Ministerialrätin Richterin am Landgericht Ministerialrätin M Beschäftigter II a BAT Regierungsoberrat Reiserreferent Richter am Amtsgericht Ministerialrat Referatsleiter M 3/M 4
11 Beförderung während der Probezeit Regierungsoberrat Regierungsdirektor Regierungsrat Regierungsoberrat Referatsleiter M 3 vorzeitige Beförderung Amtsrat Oberamtsrat Sachbearbeiter Ministerialrat Leitenden Ministerialrat Regierungsdirektor Ministerialrat Regierungsoberrat Regierungsdirektor Regierungsoberrat Regierungsdirektor Ministerialrat Leitenden Ministerialrat Regierungsdirektor Ministerialrat Ministerialrat Ministerialrat (B2 BBesG) Referatsleiter M Regierungsdirektor Ministerialrat Referatsleiter M Regierungsoberrätin Regierungsdirektorin Persönliche Referentin M Regierungsdirektorin Ministerialrätin Amtsrätin Oberamtsrätin Reisereferentin Ministerialrätin Ltd Ministerialrätin Justizoberinspektor Amtmann Sachbearbeiter im persönlichen Referat des Ministers Amtmann Amtsrat Sachbearbeiter im persönlichen Referat des Ministers
12 Regierungsdirektor Ministerialrat Referatsleiter Politische Planung und Kommunikation, Pressesprecher nächstmöglicher Zeitpunkt Regierungsrätin Regierungsoberrätin M Regierungsoberrätin Regierungsdirektorin M Regierungsoberrat Regierungsdirektor Ministerialrätin Ltd Ministerialrätin M Regierungsdirektor Ministerialrat Regierungsoberrätin Regierungsdirektorin Persönliche Referentin M Regierungsdirektorin Ministerialrätin Ministerialrätin Ltd Ministerialrätin Regierungsoberrat Regierungsdirektor Referatsleiter M Regierungsoberrätin Regierungsdirektorin Persönliche Referentin M Regierungsdirektor Ministerialrat Referatsleiter M Regierungsoberrätin Regierungsdirektorin Persönliche Referentin M 1 Ministerialrat Ministerialrat Referatsleiter B 2 BBesG Sprungbeförderung Oberstaatsanwalt Ltd Ministerialrat Regierungsoberrat Ministerialrat Referatsleiter M Regierungsdirektor Ltd Ministerialrat Regierungsrat Regierungsdirektor Persönlicher Referent M 1
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