Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Uffenheim e.v. Rothenburger Straße 34, Uffenheim, Tel , Fax
|
|
- Anna Waltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Uffenheim e.v. Rothenburger Straße 34, Uffenheim, Tel , Fax Uffenheim, im April 2011 Liebe Mitglieder, mit Eintritt in den Ruhestand hat Herr Ltd. LD Fritz Nürnberger auch die Geschäftsführung der beiden im Landkreis ansässigen Verbände für landwirtschaftliche Fachbildung abgegeben. Bedingt durch die derzeitigen Umstrukturierungen der bayerischen Landwirtschaftsverwaltung stehen für das AELF Uffenheim noch einige Personalentscheidungen aus. Bis zu einer endgültigen Klärung dieser Personalfragen führen Frau Reitzlein und ich kommissarisch die Geschäfte der Verbände. Für den VLF Neustadt hat Frau Reitzlein, für Ihren Verband habe ich diese Aufgabe gerne übernommen. Ich werde versuchen, dieser anspruchsvollen und interessanten Aufgabe gerecht zu werden. In diesem Sinne auf eine gute Zusammenarbeit. Wolfgang Kerwagen Internes aus dem Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Uffenheim Um die Mitglieder beider Verbände über alle Aktivitäten der VLF s im Landkreis zu informieren, haben die Hauptausschüsse der beiden Verbände sich dazu entschlossen, alle VLF-Veranstaltungen und Fachinformationen im Landkreis künftig in einem weitgehend gemeinsamen Rundbrief aufzunehmen. Dies findet hoffentlich ihre Zustimmung. Neue Mitglieder im Verband Nach erfolgreichem Abschluss der Landwirtschaftsschule möchten wir fünf junge Wirtschafter des Landbaus als neue Mitglieder im Verband begrüßen. Johannes Gräf, Bad Windsheim Abschluss an der Landwirtschaftsschule Ansbach Im Rahmen der Schulschlussfeier der Landwirtschaftsschule in Uffenheim am wurden folgende Absolventen von unserem Vorsitzenden Günther Lang im Verband aufgenommen: Michael Lang, Rudolzhofen Alexander Jacob, Ulsenheim Regine Schatz, Breitenau Michael Weinmann, Ergersheim Herzlichen Glückwunsch allen zum erfolgreichen Abschluss. gez. gez. Günther Lang Gertraud Schmidt Wolfgang Kerwagen 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende komm. Geschäftsführer Landw.-Direktor
2 2 1. Veranstaltungen der Verbände für landwirtschaftliche Fachbildung Neustadt/Aisch und Uffenheim Fachveranstaltungen Landwirtschaft Termin Veranstaltungsort Thema/ Inhalt Referenten Veranstalter Rudolzhofen: Landessortenversuche AELF VlF UFF 19:00 Uhr Treffpunkt Ortsausgang Richtung Uttenhofen anschl. JHV der EG Qual.getreide + Durum im Schützenhaus Würzburg Betrieb Schönleben Schauversuche Wintergerste und LRin Alberts VlF NEA 13:30 Uhr Wulkersdorf Mais Rodheim: Treffpunkt am Felderrundfahrt LRin Alberts VlF UFF 19:00 Uhr Festzelt :30 Uhr Betrieb Schweigert Unterschweinach Schauversuche Winterweizen LRin Alberts VlF NEA/UFF Baudenbach Rat zur Saat LRin Alberts VlF NEA 20:00 Uhr Gemeindehalle Oberscheinfeld Rat zur Saat LRin Alberts VlF 20:00 Uhr :00 Uhr Gh. Fichtel/Münich Ergersheim Gh. Rotes Roß Rat zur Saat LRin Alberts NEA/UFF VlF UFF Fachveranstaltungen Hauswirtschaft (Anmeldung erforderlich!) Termin Veranstaltungsort Thema/Inhalt Referenten Veranstalter :00 Uhr Geckenheim Dorfscheune Kleine Häppchen von rustikal bis fein (Unkostenbeitrag 4,- ) Renate Ixmeier VlF UFF :00 Uhr Ermetzhofen: Ferienhof Oppelt Wanderung in und um Ermetzhofen Friedrich Dehner VlF UFF Lehrfahrten (Anmeldung erforderlich!) Termin Ziel Programm Kosten/max. Teilnehmerzahl :00 ca. 21:00 Uhr :15 ca. 21:00 Uhr :00 ca. 21:00 Uhr Pappenheim- Weißenburg Plauen Weidenkirche Pappenheim, Stadtführung Weißenburg mit Römerkastell, Regionalbuffetbetriebe Stadtführung, Spitzenmuseum, Besucherbergwerk, Schaustickerei Kosten werden bei Anmeldung mitgeteilt Kosten werden bei Anmeldung mitgeteilt Veranstalter VlF UFF VlF NEA Apulien Programm s. Rundbrief Herbst Restplätze verfügbar VlF UFF/NEA Wachau Programm s. Rundbrief Herbst Restplätze verfügbar VlF UFF/NEA Abensberg Hundertwasserturm, Brauereiführung Kosten werden bei Anmeldung mitgeteilt 2. Informationen der Landwirtschaftschule Uffenheim VlF NEA Abteilung Landwirtschaft Das Bildungsprogramm Landwirtschaft (BILA) in Blockmodell endete im April mit 15 Teilnehmern. Die meisten streben nun die Gehilfenprüfung in der Landwirtschaft an. Das 3-jährige BILA Teilzeitmodell läuft weiter. Im Herbst 2011 beginnt das Fachmodul Tierische Erzeugung. Neueinsteiger sollten sich bereits jetzt am Amt anmelden (Herr Pfeufer T: ). Das Praxisjahr Landwirtschaft (dem Besuch der Landwirtschaftsschule, Abt. Landwirtschaft vorgeschaltet) läuft mit 25 Teilnehmern. Ein 1. Semester Landwirtschaft der LWS Uffenheim startet somit sicher im Oktober Am fand die Schulschlussfeier für die 12 neuen staatlich geprüften Wirtschafter des Landbaues an der LWS Abt. Landwirtschaft in Uffenheim statt. Durch die Weiterentwicklung der Landwirtschaftsschule sind dies die ersten Uffenheimer Absolventen, die auch die meisten Teile der landw. Meisterprüfung bereits abgelegt haben.
3 3 Abteilung Hauswirtschaft Die Landwirtschaftsschule, Abt. Hauswirtschaft läuft noch bis Mai 2011, die Schulschlussfeier wird am stattfinden. Derzeit besuchen 20 Studierende die Schule. 18 Damen wollen im Anschluss die Abschlussprüfung zur staatlich geprüften Hauswirtschafterin ablegen und damit einen zweiten Berufsabschluss erwerben. Ein neues Semester startet Mitte September Anmeldungen liegen für die vorhandenen 24 Studienplätze bereits vor. Ein neuer Lehrplan mit verstärkter Ausrichtung auf die landw.- hausw. Unternehmer/in tritt ab Herbst 2011 in Kraft. 3. Aktuelle Informationen des AELF Uffenheim Dr. Ludwig Albrecht stellt sich als neuer Behördenleiter vor Seit 1. Febr bin ich Behördenleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim. Ich bin 56 Jahre alt, bin in Ansbach geboren und lebte dort bis zum Ende meiner Schulzeit im Jahr Meine Frau Jutta und ich haben drei Kinder im Alter von 26, 23 und 14 Jahren. Unsere Familie hat ihre Heimat seit 1992 in Uffenheim. Von 1992 bis zum Jahr 2000 war ich Forstamtsleiter in Uffenheim, 2000 bis 2005 Waldbaureferent an der Forstdirektion Unterfranken in Würzburg, 2005 bis 2008 Behördenleiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt. Seit 2008 bin ich Bereichsleiter Forsten an unserem Amt und in dieser Eigenschaft zum Behördenleiter ernannt worden. Ich möchte an dieser Stelle nochmals Herrn Fritz Nürnberger für seine klare und gerade Linie sowie die geordneten Verhältnisse bei der Hofübergabe danken. Herr Nürnberger hat dem Bereich Forsten in den vergangenen Jahren seine fachliche Eigenständigkeit belassen und sich in forstliche Fachfragen nur in besonderen Ausnahmefällen eingeschaltet. Ich werde dies in umgekehrter Weise in den kommenden Jahren bei landwirtschaftlichen Fachfragen ebenso handhaben. Selbstverständlich werde ich mich als Behördenleiter um den Bereich Ernährung und Landwirtschaft intensiv kümmern, werde aber nicht fachlich hineinreden. Als Behördenleiter kann und darf man nicht den Anspruch erheben, in allen Fachfragen kompetent zu sein. Dazu gibt es an unserem Amt hochqualifizierte und spezialisierte Mitarbeiter. Ich wünsche uns allen ein gutes Miteinander in den kommenden Jahren! Dr. Ludwig Albrecht Kommissarische Leitung im Bereich Landwirtschaft Landwirtschaftsdirektor Wolfgang Kerwagen hat die Aufgaben des Bereichsleiters Landwirtschaft kommissarisch übernommen. Die Leitung der Landwirtschaftsschule liegt derzeit in den Händen von Frau Hauswirtschaftsdirektorin Eva Reitzlein. Personalveränderungen Im Bereich Forsten hat Forstdirektor Anton Rabl die Leitung der Abteilung F 1 im östlichen Landkreisgebiet übernommen. Sein bisheriger Dienstposten als Qualitätsbeauftragter Förderung wird ab Mai 2011 von Herrn Günter Ernst übernommen, der vom AELF Fürth zu uns versetzt wurde. In die Abteilung L1 gewechselt ist Frau Silke Städler. Als Zeitarbeitskräfte sind derzeit in der L1 tätig: Andreas Geitz, Tobias Christ und Wilhelm Zimmermann in Uffenheim sowie Manfred Riedel in Neustadt. Im Februar 2011 hat Herr Ekkehard Eisenhut als Nachfolger von Herrn Stapff seinen Dienst als Leader-Manager angetreten. Herr Karl Berenz ist zum in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eingetreten. Mehrfachantragstellung In diesem Jahr wird an neun Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern (Testämter) die Mehrfachantragstellung bereits schwerpunktmäßig im Online-Verfahren (d.h. mittels Internet) durchgeführt haben bereits 12,4 % der ca Antragsteller im Landkreis Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim das Verfahren über MFA-Online gewählt. Unser Landkreis liegt damit knapp über dem bayerischen Durchschnitt. Nach derzeitigem Stand liegt der Anteil der Online-Antragsteller 2011 bereits über 20%. Ab 2013 soll das Online-Verfahren flächendeckend in Bayern eingeführt werden. Insbesondere die Plausibilitätsprüfungen bei der EDV-Eingabe sind ein großer Vorteil. Viele Fehlerquellen sind damit schon zu beheben. Jeder Antragsteller erhält darüber hinaus einen persönlichen Termin, an dem mögliche Probleme bzw. Fragen mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden können. Da die zeitaufwändige Eingabe der Daten entfällt, gibt es dazu auch zeitlichen Spielraum. Insgesamt ist festzustellen, dass die Terminvorgaben zur Abgabe des MFA 2011 von den Antragstellern nur zu etwa 40% eingehalten werden. Um spätere, unnötige Wartezeiten bei der Antragstellung zu vermeiden, bitten wir die
4 Landwirte dringend darum, ihre vorgegebenen Termine möglichst einzuhalten bzw. sich rechtzeitig telefonisch um einen Ausweichtermin zu kümmern. 4 Kulap Die Kulap-Antragstellung 2011 brachte im Antragszeitraum bis Ende Februar einige Änderungen mit sich. So wurden betriebszweigbezogene Maßnahmen wie A21 (Umweltorientierte Grünlandnutzung) und A30 (Extensive Fruchtfolge) sowie auch einige einzelflächenbezogene Maßnahmen im Grünlandbereich (A25-A29) und spezielle Bewirtschaftungsformen wie A36 (Blühflächen) und A41-A49 (im Ldkrs. NEA außer Streuobstbau nicht von Bedeutung) nicht mehr angeboten. Die Nachfrage war deshalb aufgrund des eingeschränkten Angebots deutlich geringer als in den Vorjahren. Insgesamt gingen 218 Kulap-Anträge am AELF Uffenheim ein. Der Schwerpunkt lag einerseits bei den Maßnahmen A24 (Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten) und A34 (Umwandlung von Ackerland in Grünland) bzw. deren Kombination, andererseits bei A31 (Vielfältige Fruchtfolge). Einzug von Zahlungsansprüchen Zahlungsansprüche (ZA), die in zwei aufeinander folgenden Jahren nicht genutzt wurden, werden eingezogen und der nationalen Reserve zugeschlagen. Dies betrifft in 2011 ZA die 2010 und 2011 nicht genutzt werden. Im ZA- Kontoauszug, den jeder Antragsteller mit den Mehrfachantragsunterlagen erhalten hat, ist das Jahr der letzten Nutzung ersichtlich. ZA`s, die 2009 letztmalig genutzt wurden, müssen in 2011 wieder aktiviert werden, damit sie nicht verfallen. Wenn mehr ZA als Fläche in 2011 vorhanden sind, ist bei 2009 letztmalig genutzten ZA eventuell die Beantragung einer eigenen Rangfolge im Mehrfachantrag sinnvoll. CC-Kontrollen Rinderhalter Ab 2011 wird die Einhaltung der 7-Tage-Meldefrist (für Zu- und Abgänge) in der HI-Tierdatenbank im Rahmen der CC-Kontrollen überprüft. Rinderhalter sollten deshalb einen festen Wochentag für die Pflege der HI-Tierdaten einplanen. Bei der CC-Kontrolle muss auch das Bestandsregister (handgeschrieben oder HI-Tier-Ausdruck) vorliegen. Der Betriebsinhaber kann sich davon befreien lassen, wenn er vorab per Erklärung in der HI-Tierdatenbank bestätigt, dass er den Datenbankausdruck des Kontrolleurs als Ersatz für sein betriebliches Bestandsregister anerkennt. Düngung mit Gülle/Gärrest Um eine optimale Stickstoffwirkung bei der Düngung mit flüssigen Wirtschaftsdüngern zu erzielen, ist auf unbestelltem Ackerland eine unverzügliche Einarbeitung erforderlich. Dies bedeutet, dass die Einarbeitung unmittelbar im Anschluss an die Ausbringung zu erfolgen hat, mindestens jedoch am gleichen Tag. Eine Einarbeitung liegt vor, wenn der Wirtschaftsdünger überwiegend mit Erde bedeckt ist. Von technischer Seite trifft dies für Gülleinjektion zu, nicht jedoch für die Ausbringung mit Schleppschlauch oder Schleppschuh. Die Einarbeitungspflicht ist in der Düngeverordnung vorgeschrieben und wird überprüft. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Rückforderung von Kulap und Ausgleichszulage. Die Verbringungsverordnung Seit 01. September 2010 gilt die Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (Verbringungsverordnung). Sie gilt für landwirtschaftliche Betriebe genauso wie für Gewerbebetriebe (Biogasanlage, gewerbliche Tierhaltungen) und Lohnunternehmer. Diese Vorschriften sind einzuhalten: 1. Aufzeichnungspflicht: Jeder Abgeber, Beförderer und Aufnehmer von Wirtschaftsdünger muss spätestens einen Monat nach der Abgabe, dem Befördern bzw. der Übernahme Aufzeichnungen mit folgenden Informationen haben: Name und Anschrift von Abgeber, Beförderer und Aufnehmer Datum der Wirtschaftsdüngerübergabe Gelieferte Wirtschaftsdüngermenge/Wirtschaftsdüngerart Stickstoff- und Phosphatgehalt sowie Anteil des Stickstoffs tierischer Herkunft 1. Meldepflicht: Bei Aufnahme von Wirtschaftsdüngern aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland muss dies spätestens bis zum 31. März des auf das Aufnahmejahr folgenden Jahres gemeldet werden. Es sind dabei Angaben zum Abgeber, zur aufgenommenen Menge, zur Art des Wirtschaftsdüngers sowie dazu, wann der Dünger aufgenommen wurde, zu machen. 2. Mitteilungspflicht: Jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger abgibt, muss sich einmalig an der Landesanstalt für Landwirtschaft in Freising registrieren lassen. Dies muss möglichst bald passieren. Ausgenommen von diesen Verpflichtungen sind Landwirte, die von der Erstellung des Nährstoffvergleiches befreit sind sowie Betriebe, die weniger als 200 t Frischmasse abgeben, befördern oder aufnehmen. Weiterhin sind diejenigen
5 Bad Windsheim Baudenbach Burgbernheim Burghaslach Dachsbach Diespeck Dietersheim Emskirchen Ergersheim Gallmersgarten Gerhardshofen Gollhofen Gutenstetten Hagenbüchach Hemmersheim Illesheim Ippesheim Ipsheim Langenfeld Markt Bibart Markt Erlbach Markt Nordheim Markt Taschendorf Marktbergel Münchsteinach Neuhof Neustadt Oberickelsheim Obernzenn Oberscheinfeld Scheinfeld Simmershofen Sugenheim Trautskirchen Uehlfeld Uffenheim Weigenheim Wilhelmsdorf befreit, die Wirtschaftsdünger im eigenen Betrieb innerhalb von 50 km verwerten. Die Abgabe geringer Mengen Mistes an Privatgartenbesitzer fällt nicht unter die oben genannten Regelungen. Die entsprechenden Meldebögen finden Sie im Internet unter: 5 Strom aus erneuerbaren Energien im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG sind laut 52 die Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, auf ihren Internetseiten bestimmte Daten zu den einzelnen EEG- Stromerzeugungsanlagen zu veröffentlichen. Unser Kollege Martin Bauer hat diese Daten recherchiert und für unseren Landkreis aufbereitet. Die Internetquellen und weitergehende Infos können bei ihm nachgefragt werden (T: ). Für 2010 liegen noch keine Daten vor. Bei den Biomasseanlagen handelt es sich um Biogasanlagen und teilweise um pflanzenölbetriebene BHKW s. Aufgrund des starken Zubaus bei EEG-Anlagen werden in manchen Gemeinden die Werte ab 2010 weit höher sein Strom in kwh Im Jahr 2009 eingespeister EEG-Strom in kwh Windenergie Wasserkraft Deponiegas Biomasse Solar Erstellt von Martin Bauer, AELF Uffenheim Datenquellen: 1. N-Ergie-Netz GmbH; EEG-Jahresabrechnung NETZ/dokumente/Kopie_von_EEG_Jahresabrechnung_2009.xls 2. TENNET TSO GmbH; Einspeisung und Anlagenregister KWK- G/Erneuerbare-_Energien-Gesetz/EEG-Daten_nach 52_(EEG- Anlagen)/Einspeisung_und_Anlagenregister/index.htm Einzelbetriebliche Investitionsförderung Die einzelbetriebliche Investitionsförderung ist momentan ausgesetzt. Nach derzeitigem Informationsstand ist eine Antragstellung ab dem 2. Mai wieder möglich. Aufgrund der aktuellen Finanzausstattung muss mit einer Reduzierung der Fördersätze auf einheitlich 20 % gerechnet werden. In der Diskussion ist auch ein Auswahlverfahren bei der Bewilligung, falls mehr Anträge eingehen, als Finanzmittel zur Verfügung stehen. Investitionswillige Betriebe sind gut beraten, die baurechtlichen Fragen vorab zu klären und sich frühzeitig am Amt zu melden. Tränkewasserqualität überprüfen! Viele Tierhaltungsbetriebe haben eigene Brunnen gebohrt, um Wasserkosten zu sparen. Nachdem in einigen Betrieben, vor allem im Gipskeupergebiet, die Tiere nicht genug Wasser aufgenommen hatten, befasste sich das Milchviehteam Uffenheim mit diesem Thema. Nach Rücksprache mit einem Wassermeister wurden Tränkwasserproben von 23 Betrieben aus der Region auf die wichtigsten Parameter wie Nitrat, Sulfat und die Härte des Wassers untersucht. Bei einem Drittel der Proben (vor allem aus der Windsheimer Bucht) war der Sulfat- Grenzwert von 500 mg/l z. T. deutlich überschritten. Ein hoher Sulfatgehalt wirkt durch die Bildung von Glaubersalz abführend, bindet wichtige Spurenelemente, beeinträchtigt den Geschmack des Wassers und führt somit zu verminderter Wasseraufnahme. In der Folge können die Milchleistung oder die Tageszunahmen deutlich beeinträchtigt sein. Tierhalter in der Gipskeuperregion sollten über den Einbau einer Wasseruhr den Wasserverbrauch feststellen und das Brunnenwasser untersuchen lassen (ca. 70 /Probe). Bei hohen Werten besteht die Möglichkeit, eine Wasseraufbereitungsanlage einzubauen. Weitergehende Infos bei Herrn Röthlingshöfer (T: ). Alltagsbegleiter in der Seniorenbetreuung Derzeit läuft am AELF Uffenheim der dritte Lehrgang Alltagsbegleiter in der Seniorenbetreuung. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Diakonie Neustadt an der Aisch durchgeführt. Die Lehrgangsteilnehmer/innen sollen nach Abschluss der Qualifizierung älteren Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags im eigenen Lebensumfeld
6 helfen. Die Alltagsbegleiter können somit Familienmitglieder entlasten oder die Betreuung durch Sozialdienste ergänzen. Keinesfalls ersetzen sie Fachkräfte in der Pflege oder in der Hauswirtschaft. Weitere Informationen zum Lehrgang und zu den Alltagsbegleitern sind am AELF Uffenheim erhältlich. (Ansprechpartnerin Frau Hammer 09842/ ) 6 Ernährungsbildung Die Ernährungsbildung ist wieder Auftrag für die AELF s. Die Aufgaben haben sich aber im Vergleich zur Ernährungsberatung früherer Jahre deutlich gewandelt. Die Ämter sind nicht direkt für den Kunden tätig, sondern Drehscheibe und Vermittler zwischen den Anbietern von Ernährungsberatung vor Ort und den nachfragenden Kunden. Aktuell werden Angebote für junge Familien, also Familien mit Kindern unter drei Jahren, die die Themen gesunde Ernährung und Bewegung beinhalten, entwickelt. Dafür entsteht derzeit ein Netzwerk. Mögliche Partner in diesen Netzwerken können Verbände, Vereine und Organisationen, öffentliche Stellen oder auch private Anbieter sein. Interessenten am Netzwerk können sich am AELF Uffenheim melden (Ansprechpartnerin Frau Gräf 09842/ ) Aufbauseminar Landerlebnisreisen Das AELF Uffenheim plant eine Qualifizierungsmaßnahme Landerlebnisreisen für landwirtschaftliche Unternehmer/-innen mit Einkommenskombinationen wie Direktvermarktung, Gartenbäuerin, Kräuterpädagogin, Urlaub auf dem Bauernhof, Energiehöfe, Erlebnisbauernhöfe, die ihren Betrieb für Reisegruppen, Vereine oder Busgruppen öffnen wollen. Diese 8-tägige Qualifizierung wird ab Oktober 2011 durch das AELF Uffenheim überregional mit folgenden Inhalten angeboten: Bedürfnisse der Busreiseveranstalter und Reisegruppen, Angebotsgestaltung und Vermarktung, Rhetorik und Kundenbindung, Qualitätssicherung, Vernetzung mit Partnern der Region, Planung eines Präsentationsevents, Steuer, Recht, Versicherungen, Ablauf von Führungen. Interessierte Teilnehmer wenden sich bitte an Frau Ulrike Buchner, AELF Uffenheim unter der Telefon-Nr oder per an ulrike.buchner@aelf-uf.bayern.de. Achtung Schwammspinner Trotz des regnerischen und eher kühlen Sommers 2010 hat sich der Schwammspinner in Teilen des Landkreises wieder zu einer Dichte entwickelt, die ohne Bekämpfung zu einer ernsten Gefahr für unsere Eichenbestände werden kann. Während der beim Menschen Hautreizungen auslösende Prozessionsspinner abgenommen hat, müssen Ende April/Anfang Mai ca. 430 ha Eichenwaldbestände mit dem Häutungshemmer Dimilin vom Hubschrauber aus bekämpft werden. Betroffen sind Wälder bei Equarhofen, Hohlach, im Kehrenberggebiet, bei Krautostheim, Kaubenheim, Altheim und Markt Bibart. Dort wurde die kritische Eigelegedichte teilweise deutlich überschritten. Über die vom Freistaat Bayern finanziell geförderten Maßnahmen wurden alle betroffenen Waldbesitzer vorab schriftlich und bei einer Abendveranstaltung am 07. April 2011 in Sugenheim informiert (vgl. Zeitungsberichte). Regionaler Waldbesitzertag 2011 in Scheinfeld! Der regionale Waldbesitzertag, ein Großereignis für alle Waldbesitzer und alle am Wald Interessierten, findet am 16. Oktober 2011 in Scheinfeld statt. In Verbindung mit dem Scheinfelder Holztag, der bereits in den beiden letzten Jahren tausende Besucher anzog, wird ein Mix aus Maschinenvorführungen, Arbeiten rund um das Thema Wald, Fachvorträgen und Ausstellungen zum Thema Wald und Holz geboten. Ein Waldparcours wird Informationen zu Waldarbeit, Holzaushaltung, Baumklettern usw. praktisch zeigen. Die Themenpalette reicht vom Naturschutz über den Trinkwasserschutz bis hin zu Attraktionen wie Jagdhundevorführungen, Eichelschweine im Wald sowie Vorführungen zur Arbeitssicherheit und Unfallrettung. Selbstverständlich ist auch an das leibliche Wohl und kulturelle Darbietungen gedacht. Das Team des Bereichs Forsten des AELF Uffenheim, die Forstbetriebsgemeinschaft, die Stadt Scheinfeld und alle Aussteller und Gruppen freuen sich schon jetzt auf Ihren Besuch. Zentrum Nachhaltigkeit Wald in der Region Steigerwald Die Bayerische Staatsregierung plant die Errichtung eines Zentrum Nachhaltigkeit Wald in der Region Steigerwald. Mit Ministerratsbeschluss vom 19. Januar 2011 wurde das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt bis Ende Mai ein abgestimmtes Konzept für eine solche Einrichtung zu erarbeiten. Auf einer Informationsveranstaltung am 25. Februar 2011 in Gerolzhofen hat Staatsminister Helmut Brunner erste fachliche Inhalte und Umsetzungsideen vorgestellt (Näheres unter Sollten Sie Anregungen oder Ideen für das Zentrum oder das regionale Netzwerk haben, können Sie diese an folgende -adresse senden: zentrum-nachhaltigkeit-wald@stmelf.bayern.de Quelle: BayStMELF, Referat F5: Forstliche Forschung, Waldpädagogik
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Vom Vom 21. 21. Juli Juli 2010 2010 2. Sitzung der AG Wasserqualität Landwirtschaft im Regierungsbezirk Münster 07.05.2012 Gösta-Harald
MehrRenke Oltmanns
Landwirtschaftskammer Niedersachsen Geschäftsbereich Landwirtschaft Fachbereich 3.12 Unser Zeichen: Bearbeiter: Telefon/Durchwahl: Oldenburg, 02.07.2012 Renke Oltmanns 0441 801-332 Landesverbringensverordnung
MehrKurzinformation LAGE UND ENTWICKLUNG DES LANDKREISES
Kurzinformation LAGE UND ENTWICKLUNG DES LANDKREISES Der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim liegt im nordwestlichen Teil des Regierungsbezirks Mittelfranken und bildet zusammen mit der kreisfreien
MehrAnlage 1. Anträge Dorferneuerung Lkr. Ansbach
Anlage 1 Anträge Dorferneuerung Lkr. Ansbach Altendettelsau-Ziegend. Petersaurach 31.12.1992 02.01.1994 Altentrüdingen 2 Wassertrüdingen 10.07.2014 Aufkirchen 2 Gerolfingen 09.01.2007 Bernhardswend II
MehrAusschuss für Umwelt und Abfallwirtschaft
Kurzinformation LAGE UND ENTWICKLUNG DES LANDKREISES Der Landkreis Neustadt a.d.aisch-bad Windsheim liegt im nordwestlichen Teil des Regierungsbezirks Mittelfranken und bildet zusammen mit der kreisfreien
MehrAufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger. ist im GA anzugeben Folie 1
Aufnahme und Abgabe von Wirtschaftsdünger ist im GA anzugeben 08.03.2012 Folie 1 Nur Wirtschaftsdünger aus tierischer Herkunft werden bei GV-Berechnungen berücksichtigt 08.03.2012 Folie 2 200 Ab 200 m
MehrDie neue Verbringungsverordnung. ist seit 01.September 2010 in Kraft. Verbringungsverordnung
Die neue Verbringungsverordnung ist seit 01.September 2010 in Kraft. Ziel Verbesserung der Umsetzung der Düngeverordnung Insbesondere: Mehr Transparenz bei den Nährstoffströmen mit Wirtschaftsdüngern Wer
MehrGrundauswertung Mietpreise nach Gebieten
Peter Kraile -vereidigter Sachverständiger von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellt und vereidigt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten
MehrDie neue Verbringungsverordnung
Die neue Verbringungsverordnung ist seit 01.September 2010 in Kraft. 02.12.2010 Verbringungsverordnung 1 Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg Verbringungsverordnung Ziel der Verbringungsverordnung
MehrVerband für landwirtschaftliche Fachbildung Uffenheim e.v. Rothenburger Straße 34, Uffenheim, Tel , Fax
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Uffenheim e.v. Rothenburger Straße 34, 97215 Uffenheim, Tel 09842 2080, Fax 09842 208 236 Liebe Mitglieder! Uffenheim, im Oktober 2010 In eigener Sache: Zum
MehrMittelfränkisches Amtsblatt
B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 103 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von Mittelfranken, des Bezirkes Mittelfranken, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Mittelfranken
MehrNovellierung der. Düngeverordnung
- - Zentrum Acker- Novellierung der Entwurf vom 18.12.2014 LLFG Sachsen-Anhalt, Bernburg Heike.Schimpf@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de 1 Warum wird die geändert? Nitratrichtlinie Richtlinie des Rates zum Schutz
MehrRundbrief April 2015
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Neustadt a. d. Aisch Peter-Kolb-Platz 6, 91413 Neustadt/Aisch, Tel. 09161 8881-0 Internet: www.vlf-bayern.de Rundbrief April 2015 Liebe Mitglieder im VLF Neustadt/Aisch,
MehrRechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung
Rückblick auf vergangene Anforderungen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Grundwasser Erreichung eines guten chemischen Zustandes bis zum Jahr 2027 Alle Grundwasserkörper sollen < 50 mg/l
MehrFrage-Antwort-Katalog zur Verbringensverordnung (WDüngV)
Inhaltsverzeichnis Frage Seite Nr. 1 Wer hat die Verbringensverordnung erlassen? 5 Nr. 2 Wie wird diese Verordnung genannt? 5 Nr. 3 Auf welcher Grundlage basiert diese Verordnung? 5 Nr. 4 Was wird in der
MehrFeststellung des Grundversorgers in den Netzen der allgemeinen Versorgung für Strom nach 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
1 Bayern Abenberg N-ERGIE Aktiengesellschaft 2 Bayern Absberg N-ERGIE Aktiengesellschaft 3 Bayern Abtswind N-ERGIE Aktiengesellschaft 4 Bayern Adelschlag N-ERGIE Aktiengesellschaft 5 Bayern Adelshofen
MehrBBV Rechenschaftsbericht 2015
BBV Rechenschaftsbericht 2015 Januar 2015 10.01.15 Neujahrsempfang Bad Windsheim mit Christian Schmidt 13.01.15 VLF Kitzingen, Kochvorführung Schnelle Küche I 13.01.15 VLF Kitzingen, Kochvorführung Schnelle
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Bio aus Bayern - wo stehen wir im heimischen Markt und wo wollen wir hin? Erster Runder Tisch BioRegio
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Besuch der Kopfstelle der Landesanstalt für Landwirtschaft 12. Januar 2018, Ruhstorf an der Rott Es
MehrEnergiewende im Landkreis Pfaffenhofen. 7-Punkte-Programm. Leben und mehr. landkreis-pfaffenhofen.de
Energiewende im Landkreis Pfaffenhofen 7-Punkte-Programm Leben und mehr landkreis-pfaffenhofen.de 7-Punkte-Programm zur Energiewende 1. Energienutzungspläne 2. Planung Windkraftanlagen 3. Entwicklung Wasserkraft
MehrAgrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm
Agrarumweltmaßnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Acker Perspektiven für die Umsetzung im künftigen ELER-Programm Tagung Bienenweiden, Blühflächen und Agrarlandschaft 26. / 27. November 2013, Berlin
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Teichgenossenschaft Oberbayern Manfred Kneidl Kirchenweg 1 82431 Kochel a. See Kneidl.Kochel@t-online.de Teichgenossenschaft Niederbayern
MehrBericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht gemäß 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): EWE NETZ GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10001846 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
MehrVerantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf
Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt Deggendorf Erscheint nach Bedarf Zu beziehen beim Landratsamt Deggendorf Einzelbezugspreis 1,00 Das Amtsblatt ist auch über das Internet unter www.landkreis-deggendorf.de
MehrIntegrierte Leitstelle Ansbach. Technische Anschalterichtlinie
Integrierte Leitstelle Ansbach Technische Anschalterichtlinie (TAR ILS AN) zum Anschluss an die Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im ILS - Bereich Ansbach in Stadt Ansbach LK Ansbach LK Neustadt/Aisch-Bad
MehrNovellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?
Ackerbautagung 2012 Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung
Mehr1132-W. Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung
in Kraft ab: 01.01.2017 außer Kraft ab: 01.01.2019 1132-W Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien
MehrAntrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)
Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Bayern nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) An Bayer. Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz Lange Point
MehrErklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,
MehrErklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,
MehrMittelfränkisches Amtsblatt
B 1213 Mittelfränkisches Amtsblatt Seite 77 Amtliche Bekanntmachungen der Regierung von, des Bezirkes, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in 51. Jahrgang Ansbach, 19. Mai 2006 Nr. 10
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Pressekonferenz zur Veranstaltungsreihe 700 Jahre Metzgerzeile am Viktualienmarkt 13. Mai 2015, München
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Preisverleihung Bäuerin als Unternehmerin des Jahres 2016 26. September 2016, München Es gilt das gesprochene
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Übergabe der Meisterbriefe und Meisterpreise in der Hauswirtschaft 17. Oktober 2014, Ansbach Es gilt
MehrDie Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft
Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft Stefan Hüsch, Referat Pflanzenbau, Grünland BMEL, Ref. 511 www.bmel.de Inhalt 1. Aktuelle Änderungen bei der DüV 2. Eintragswege 3. Kritikpunkte
Mehr452 Mähweiden Weiden Hutungen Anerkannte Almen, Alpen Sommerweiden für Wanderschafe
Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München An die Präsidentin des Bayerischen
MehrAuszug (Beschlüsse) aus der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Wahlperiode 2014 2020
Auszug (Beschlüsse) aus der Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des Stadtrates der Wahlperiode 2014 2020 am 30. September 2015 im Sitzungssaal des Rathauses 1 TAGESORDNUNG: 1. Eröffnungsregularien
MehrZum Problem der Speckgürtelgemeinden bei der Schuldenbewertung
R. Sponsel Speckgürteluntersuchung zu den 17 schuldenfreien Gemeinden 2009 in Mittelfranken Seite 1 Ein besonderes Schulden-Porträt 1 : Zum Problem der Speckgürtelgemeinden bei der Schuldenbewertung Eine
MehrErklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Frau Jazmin Dominguez Toral Theodor-Heuss-Allee 110 60486 Frankfurt E-Mail: j.dominguez.toral@nrm-netzdienste.de Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage
MehrBericht des Dekanatsbeauftragten für die Lektoren und Prädikanten auf der Frühjahrssynode des Evang.-Luth. Dekanats Neustadt a. d. Aisch 23.
Bericht des Dekanatsbeauftragten für die Lektoren und Prädikanten auf der Frühjahrssynode des Evang.-Luth. Dekanats Neustadt a. d. Aisch 23. März 2012 Frau Präsidentin, Mitglieder des Präsidiums, verehrte
MehrInformationsveranstaltung für private und landwirtschaftliche Pferdehalter Heilbronn,
Informationsveranstaltung für private und landwirtschaftliche Pferdehalter Heilbronn, 18.01.2013 Programm 1. Moderne Pferdehaltung - vielfältig und individuell Herr Vollmer, Haupt- und Landesgestüt Marbach,
MehrNeue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich
Neue Düngeverordnung Was lange währt wird endlich Beitrag im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, Ausgabe 17/2017, Seite 40-41 Dr. Matthias Wendland, Institut für Agrarökologie Düngung, Bayerische
MehrWer bezahlt die Rechnung
Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen
MehrBeratungskonzept der Landwirtschaftverwaltung zur Umsetzung der WRRL
Beratungskonzept der Landwirtschaftverwaltung zur Umsetzung der WRRL 5. Wasserforum Mittelfranken am 12.10.2010 Zuständigkeiten innerhalb LW-Verwaltung Sachgebiet Agrarökologie und Boden (2.1 A) am AELF
MehrLösungen zu den Aufgaben
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrInformationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017
Informationsveranstaltung zur Agrarförderung 2017 Gliederung der Vorträge Kurzinformationen zu Direktzahlungen, Ausgleichszulage, Zahlungsansprüche und Cross Compliance Informationen zur Antrags- CD 2017
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt
MehrLIFE + Projekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk - Workshop Lichte Wälder
LIFE + Projekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk - Workshop Lichte Wälder am Freitag, 29. September 2017 in Leinach Zum Thema Das LIFE+ Naturprojekt Weinberge und Streuobst auf Muschelkalk (kurz:
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisung im Jahr 2013
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisung im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Gemeindliche Werke Hengersberg Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000307 Netznummer der Bundesnetzagentur: 01 Vorgelagerter
MehrRechenschaftsbericht 2016
Rechenschaftsbericht 2016 Januar 2016 06.01.16 Dreikönigsvernissage Sparkasse NEA 06.01.16 BJB Bezirksversammlung mit Neuwahlen, Adelsdorf 09.01.16 Neujahrsempfang der Stadt Uffenheim mit BM Christian
MehrErklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017
EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.
Mehr300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt 300 Jahre Forstliche Nachhaltigkeit DER THÜNGENER WALD WALDFLÄCHE Das Thüngener Gemeindegebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1361 Hektar. Davon
MehrBericht gemäß 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Bericht gemäß 52 Abs. 1 Nr. 2 -Einspeisungen im Jahr 2012 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Verden GmbH (Netz) Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000286 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter
MehrWas ist 2017 bei Zahlungsansprüchen
Was ist 2017 bei Zahlungsansprüchen zu beachten? Das Merkmal Zahlungsansprüche nicht genutzt hängt nicht mehr am einzelnen ZA oder ZA-Intervall, sondern am Betrieb. Es wird nach einer einmaligen Nichtnutzung
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ministerialrätin Gisela Miethaner Anlässlich des Expertenforums im Rahmen der Altenpflegemesse Nürnberg, 10. April 2013 Es gilt das
MehrOrdnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz
Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst () Rechtsvorschriften bei der
MehrAntrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Nordrhein-Westfalen nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)
An den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragten Pflanzenschutzdienst NRW - Sachbereich 62.3 - Siebengebirgsstr. 200, 53229 Bonn Tel.: 0228-703-2117 Fax.: 0228-703-19-2117 andreas.achenbach@lwk.nrw.de
MehrChancen für Bayerns Bauern
LANDWIRTSCHAFT IN BAYERN Chancen für Bayerns Bauern Bäuerliche Betriebe fördern CSU für bäuerliche Landwirtschaft Die bäuerliche Landwirtschaft prägt auch heute das Gesicht unserer Heimat Bayern. Das wollen
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711
MehrVerordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
Bundesrat Drucksache 305/10 19.05.10 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz AV Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger A.
MehrRundbrief April 2014
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Uffenheim e.v. Rothenburger Str. 34, 97215 Uffenheim, Tel. 09842 208 0 Fax 09842 208 236 Internet: www.vlf-bayern.de Rundbrief April 2014 Das sind die Inhalte:
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Bayernweite Vorstellung des neuen Modellprojektes Familien mit Kindern von 3 6 Jahren Netzwerk Ernährung
MehrLandwirtschaft im Dialog
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landwirtschaft im Dialog www.landwirtschaft.bayern.de Die Bürgerinnen und Bürger interessieren sich zunehmend dafür, wie unsere Lebensmittel
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Fachtagung Kita-Verpflegung mit Urkundenverleihung zum Coachingprojekt 2011/2012: Gesundheitsförderliche
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Landesweite Eröffnung Tag des offenen Hofes 2012 16. Juni 2012, Eßleben Es gilt das gesprochene Wort!
MehrMistabgabe muss dokumentiert werden
Mistabgabe muss dokumentiert werden Auch Pferdehalter müssen Mistabgaben dokumentieren. Was bei der überbetrieblichen Wirtschaftsdüngerverwertung zu beachten ist, erläutert Gösta- Harald Fuchs, Landwirtschaftskammer
MehrFörderung von Fortbildungsveranstaltungen für Imker an Lehrbienenständen bzw. Imkerschulen 2012; Meldung der durchgeführten Veranstaltungen
Antragsteller (Betreiber des Lehrbienenstandes / der Imkerschule) Telefon-Nr. (tagsüber) Name, Vorname des Vereinsvorsitzenden Bank (Name und Ort) Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil Konto-Nr. Bankleitzahl
MehrMerkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung bei der zuständigen Kreisverwaltung Angaben: Name,
MehrDie Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern
Die Umsetzung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Ländliche Entwicklung (ELER) in Bayern 1. Juni 2015, Brüssel Anton Dippold Umsetzung der ELER-VO in Bayern Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG. EEG Einspeisungen im Jahr 2013
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG EEG Einspeisungen im Jahr 2013 Netzbetreiber (VNB): Harz Energie Netz GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 1002823 Netznummer der Bundesnetzagentur: Vorgelagerter
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Uffenheim Veranstaltung zum Informationsaustausch zur Maßnahmenplanung für den Zeitraum
Veranstaltung zum Informationsaustausch zur Maßnahmenplanung für den Zeitraum 2016 2021 Nürnberg 2. Juni 2014 Zeitplan Landwirtschaftliche Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Ist-Situation
MehrMerkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
Merkblatt Kennzeichnung und Registrierung von Rindern Verpflichtungen nach Fachrecht und Cross Compliance Betriebsregistrierung vor Beginn der Tierhaltung beim Landkreis/ kreisfreien Stadt Angaben: Name,
MehrProgramm Erlebnis Bauernhof Programmbeschreibung und Verwaltungsanweisung vom
Programm Erlebnis Bauernhof Programmbeschreibung und Verwaltungsanweisung vom 20.05.2015 1. Zielsetzung und Beschreibung des Programms Möglichst alle Grund- und Förderschüler in Bayern sollen im Rahmen
MehrBayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten
Kopie Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München Per E-Mail Ämter für Landwirtschaft und Forsten
MehrC IV - unreg. / 10. Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Thüringen vorläufige Ergebnisse - Bestell - Nr
C IV - unreg. / 10 Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Thüringen 2010 - vorläufige Ergebnisse - Bestell - Nr. 03 111 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch
Mehr- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2
Die Düngeverordnung Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen - Düngeverordnung
MehrOrdnungsgemäßer Zwischenfruchtanbau im Hopfen unter dem Aspekt Erosionsschutz
Hopfenbauversammlungen 2010 Ordnungsgemäßer Zwischenfruchtanbau im Hopfen unter dem Aspekt Erosionsschutz Johann Portner (LfL-Hopfenberatung Wolnzach) Johann Portner - Hopfenbau, Produktionstechnik - IPZ
MehrAktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung
Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung DLG-Grünlandtagung 2014 5. Juni 2014 Düngebedarfsermittlung muss erfolgen Nachweis über N min -Werte muss erfolgen (für Stickstoff und Phosphat) muss
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Saisoneröffnung Urlaub auf dem Bauernhof 3. Mai 2012, Großrachlhof, Grassau Es gilt das gesprochene
Mehr1. Einleitung. 2. Systematik des EEG. Bericht der EAM Energie GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014
Bericht der EAM Energie GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: EAM Energie GmbH Monteverdistraße 2 34131 Kassel Betriebsnummer
MehrTextgegenüberstellung
Textgegenüberstellung Änderung der Verordnung über das Aktionsprogramm 2003 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Professionelle Hauswirtschaft in der Kindertagesbetreuung 16. Februar 2017, München Es gilt das gesprochene
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Preisverleihung Wettbewerb Bäuerin als Unternehmerin des Jahres 2014 21. Mai 2014, München Es gilt
MehrBuchklingen Emskirchen
Stand 01.01.2014 Kehrbezirk NEA 1 Uwe Engelhardt Buchklingen 9 91448 Emskirchen Tel. 0 91 04 / 86 04 44 Fax 0 91 04 / 86 04 45 Mobil 0172 / 75 72 722 e-mail: Uwe.Engelhardt@t-online.de Aus der Stadt Neustadt
MehrStaatlich anerkannte Ökomodellregion. Staatlich anerkannte Ökomodellregion. BioRegio Bayern Miesbacher Oberland
Staatlich anerkannte Ökomodellregion Staatlich anerkannte Ökomodellregion BioRegio Bayern 2020 Miesbacher Oberland BioRegio Bayern 2020 Eine Initiative der Bayerischen Staatsregierung Ziele: Verdopplung
MehrCross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017
Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017 Cross Compliance 2016 Kontrollergebnisse Nitratrichtlinie Anzahl der Verstöße bei VOK 2016 Kontrollbereiche
MehrC I - unreg. / 10. Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Thüringen Bestell - Nr
C I - unreg. / 10 Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Thüringen 2010 Bestell - Nr. 03 110 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts - nichts
MehrErklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017
EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
MehrBayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerischer Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Postfach 22 00 12 80535 München An die Präsidentin des Bayerischen
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema "Landwirtschaft in der Uckermark - Heute und Morgen" verlangt zuerst einmal die Betrachtung der Entwicklung in den letzten Jahren. Mit der Gründung des Landkreises
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Fachtagung Seniorenverpflegung Herausforderung und Verantwortung 21. Oktober 2015, München Es gilt
MehrFachinformation. Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Fachinformation Hinweise zur Umsetzung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (21.07.2010) Mit den Bundesländern Brandenburg,
MehrBericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Einspeisungen im Jahr 2016 Netzbetreiber (VNB): Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbh Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000984 Netznummer der Bundesnetzagentur:
MehrAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a.inn 6/2017. Aktuelle Informationen rund um die Ernährung, Land- und Forstwirtschaft
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Töging a.inn 6/2017 Aktuelle Informationen rund um die Ernährung, Land- und Forstwirtschaft INHALTSVERZEICHNIS 1. Amt und Schule 2 Betriebsausflug 2 Großartiger
MehrAntrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)
Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzamt Berlin PflA PK 2/3 Mohriner Allee 137 12347 Berlin Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)
Mehr