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- Elisabeth Weiss
- vor 8 Jahren
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1 Höper, Panning & Partner Rechtsanwälte Hamburger Chaussee Kiel Fon Fax
2 Anwaltsklausur 3 Die Öffentlich-rechtliche Anwaltsklausur Rechtsanwalt Axel Höper 2
3 Öffentliches Recht 3
4 Die Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht ähnelt der Anwaltsklausur im Bürgerlichen Recht. Sie soll eine praxisnahe Situation simulieren. Es treten sechs mögliche Klausurtypen auf: - Anwalt des Widerspruchsführers - Anwalt des Klägers - Anwalt des Beklagten - Anwalt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Anwalt des Beigeladenen - Anwalt des Berufungsklägers 4
5 Sie weist aber einige Besonderheiten auf: Regelmäßig (aber nicht immer) wird ein Sachbericht im Bearbeitervermerk gefordert. Der Sachbericht ist vor dem Gutachten zu fertigen und er enthält keine Rechtsansichten. Es ist ein Mandantenbegehren zu formulieren. Dies erfolgt zu Beginn des Gutachtens. Evtl. sind mehrere Schriftsätze zu fertigen Der Bearbeitervermerk befreit regelmäßig nicht von Rechtsausführungen im Schriftsatzentwurf Ein gesondertes Mandantenschreiben ist zu fertigen, wenn es nicht durch den Bearbeitervermerk erlassen wird. 5
6 Wichtigster Unterschied: Anders als in der zivilrechtlichen Anwaltsklausur kann es in der öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausur vorkommen, dass die Gegenseite Recht hat, der Bescheid also zum Beispiel rechtmäßig ist. 6
7 Der Aktenauszug Regelmäßig beginnt die Klausur mit einem Vermerk des Rechtsanwaltes. In diesem schildert der Anwalt das Gespräch mit seinem Mandanten, der diesen mit der Ergreifung der zur Erreichung seines Zieles nötigen Schritte beauftragt. Dazu übergibt der Mandant dem Anwalt die bislang ergangenen Bescheide und die sonstige behördliche Korrespondenz, die ebenfalls im Aktenauszug enthalten sind. 7
8 Standardaufbau A. Sachbericht B. Gutachten I. Rechtsbehelfsprüfung II. Zulässigkeitsprüfung III. Begründetheitsprüfung IV. Zweckmäßigkeitsprüfung C. Praktischer Teil I. Schriftsatz an Behörde oder Gericht II. Schreiben an Mandanten 8
9 A. Sachbericht Er enthält eine kurze Schilderung der für das Gutachten wesentlichen Daten und Fakten. Er entspricht im Grunde der chronologischen Darstellung des verwaltungsgerichtlichen Tatbestandes. Bearbeitervermerk gibt Anweisung, ob ein Sachbericht anzufertigen ist. Er enthält keine Rechtsansichten. 9
10 B. Gutachten Nach dem Sachbericht ist ein Gutachten zu erstellen. Üblicherweise hat der Aufbau des Gutachtens einschichtig zu erfolgen Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz: Der zweischichtige Aufbau (Klägerstation, Beklagtenstation, Beweisprognosestation) ist daher nicht sinnvoll)). 10
11 Gliederungsvorschlag: A. Sachbericht B. Gutachten I. Rechtsbehelfsprüfung 11
12 Das Gutachten beginnt mit einer kurzen Rechtsbehelfsprüfung. Die Rechtsbehelfsprüfung ist nur die Mitteilung der Ziele des Mandanten, des Verfahrensstadiums und der daraus resultierenden anwaltlichen Aufgabenstellung. Achtung: Sachbericht und Schilderung des Mandantenbegehrens sind nicht identisch! Darin soll keine Sachverhaltswiedergabe erfolgen. Beispiel: Die Mandanten wollen die Errichtung und den Betrieb der Disko verhindern und dafür wegen des Kostenrisikos nur erfolgversprechende Rechtsmittel einlegen. 12
13 Gliederungsvorschlag: A. Sachbericht B. Gutachten I. Rechtsbehelfsprüfung II. Zulässigkeitsprüfung III. Begründetheitsprüfung 13
14 Sodann sind die Erfolgsaussichten des Mandantenbegehrens auf die Zulässigkeit und Begründetheit zu überprüfen. Es ist ebenso möglich, zunächst mit der Prüfung der materiellen Fragen zu beginnen und erst anschließend sind die prozessualen Fragen zu erörtern. 14
15 Zulässigkeitsprüfung bei Klägerklausur Verwaltungsrechtliche Streitigkeit, 40 I VwGO Statthafte Klageart Klagebefugnis, 42 VwGO Vorverfahren, 68 ff. VwGO Klagefrist, 74 VwGO Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis Beteiligten- und Prozessfähigkeit Keine anderweitige Rechtshängigkeit, 90 VwGO Keine entgegenstehende Rechtskraft, 121 VwGO 15
16 Sachentscheidungsvoraussetzungen den Widerspruchs Verwaltungsrechtliche Streitigkeit, 40 I VwGO Statthaftigkeit des Widerspruchs, 68 VwGO Widerspruchsbefugnis, 42 VwGO analog Ordnungsgemäße Form, 70 VwGO Widerspruchsfrist, 70 VwGO Kein wirksamer Verzicht auf Durchführung des Widerspruchsverfahrens Keine Rücknahme des Widerspruchs 16
17 Zulässigkeit des Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz Ausnahmsweise Verwaltungsrechtsweg, 40 I VwGO Statthafte Antragsart, 80, 80a VwGO oder 123 VwGO ( 123 V VwGO) Antragsbefugnis, 42 II VwGO analog Rechtsschutzbedürfnis 17
18 Zulässigkeitsprüfung bei Berufungszulassungsklausur Keine Prüfung des Verwaltungsrechtsweges, 17a VwGO Statthaftigkeit Form Frist für den Zulassungsantrag, 124a IV S. 1 VwGO Beschwer Rechtsmittelberechtigung Darlegung der Zulassungsgründe, 124a IV S. 4 VwGO 18
19 Begründetheit der Klage: Prüfung, ob der gewählte Rechtsbehelf in der Sache begründet ist. Prüfung der Voraussetzungen der jeweils einschlägigen Paragraphen 19
20 Gliederungsvorschlag: A. Sachbericht B. Das Gutachten I. Rechtsbehelfsprüfung II. Zulässigkeitsprüfung III. Begründetheitsprüfung IV. Zweckmäßigkeitserwägungen 20
21 Anwaltstaktische Erwägungen bzw. Zweckmäßigkeitserwägungen haben ggf. in einem gesonderten Abschnitt des Gutachtens einzufließen. Die Zweckmäßigkeitserwägungen nehmen in öffentlich-rechtlichen Anwaltsklausuren nicht soviel Raum ein, wie in zivilrechtlichen Anwaltklausuren. Es sollten dennoch möglichst viele Zweckmäßigkeitserwägungen angesprochen werden. Hilfestellung: Ob, Wer, Wen, Wie, Wo 21
22 Zweckmäßigkeitserwägungen Ob : Sollte Rechtsbehelf (Klage oder Antrag im einstweiligen Rechtsschutz) überhaupt erhoben werden? Ja, wenn Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass der VA rechtswidrig ist. Reformatio in peius: Gefahr der Verböserung im Widerspruchsverfahren bedenken, evtl. Hinweis an Mandanten Wichtig: Es kann vorkommen, dass Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. 22
23 In Ausnahmefällen deshalb: Ausnutzung des Suspensiveffektes (z.b. bei Nachbarwiderspruch gegen rechtmäßige Baugenehmigung) zur Verhinderung des Baus. Oder: Eine bereits (fristwahrend) erhobene Klage zurücknehmen. 23
24 Zweckmäßigkeitserwägungen Wer : Möglichkeit der subjektiven Klagenhäufung, 64 VwGO: Unterscheidung zwischen einfachen und notwendigen Streitgenossen ( ZPO gelten entsprechend) 24
25 Zweckmäßigkeitserwägungen Wen : Prüfen, ob Klage gegen Behörde oder Rechtsträger zu richten ist, 78 I VwGO Eine mögliche Beiladung nach 65 VwGO prüfen (Rechtskrafterstreckung) 25
26 Zweckmäßigkeitserwägungen Wie : Meist umfangreichster Prüfungspunkt im Rahmen der Zweckmäßigkeitserwägungen 26
27 Fristen: Widerspruch: Klage: 1 Monat bzw. 1 Jahr (bei fehlender Rechtsbehelfsbelehrung) 70, 58 II VwGO 1 Monat bzw. 1 Jahr (bei fehlender Rechtsbehelfsbelehung) 27
28 Berufung: Revision: 1 Monat für zugelassene Berufung, 124 a II 1 VwGO 1 Monat für Antrag auf Zulassung, 124a IV VwGO 2 Monate zur Begründung, 124 a III 1 VwGO Jeweils ab Zustellung des mit Gründen versehenen Urteils 1 Monat für zugelassene Revision, 139 I 1 VwGO 1 Monat für Beschwerde gegen Nichtzulassung, 133 II 1 VwGO 2 Monate zur Begründung der Beschwerde, 133 III 1 VwGO Jeweils ab Zustellung des mit Gründen versehenen 28 Urteils bzw. Beschlusses
29 Beschwerde: 2 Wochen zur Einlegung, 147 I VwGO 1 Monat zur Begründung bei Beschwerden im vorläufigen Rechtsschutz ( 80, 80a, 123 VwGO), 146 IV 1 VwGO Jeweils ab Bekanntgabe des angefochtenen Beschlusses Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 2 Wochen ab Wegfall des Hinderungsgrundes, 60 II VwGO 29
30 Vollmachten: Schriftliche Vollmacht ist auf Verlangen vorzulegen, 79, 2. HS. LvwG S-H, 14 VwVfG Trotz Vorlage der Vollmacht wirksame Zustellung an Mandanten möglich (Belehrung des Mandanten hierüber) Im Verwaltungsprozess ist die schriftliche Vollmacht zu den Gerichtsakten einzureichen, 67 Abs. 6 VwGO 30
31 Zugleich vorläufiger Rechtsschutz? Erörtern, ob es sinnvoll ist, neben der Klage auch einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nach 80, 80a, 123 VwGO zu stellen. 31
32 Form- und Verfahrensfehler Können geheilt werden. 45 VwVfG Folge für die Klage? Im Mandantenschreiben darauf hinweisen! 32
33 Ermessensfehler Wie geht man mit einem Ermessensfehler um? Kann die Behörde einen Ermessensfehler heilen? Behörde kann im Prozess Ermessenserwägungen ergänzen nach 114 S. 2 VwGO. Folge, wenn der VA dadurch rechtmäßig wird? Rechtsstreit für erledigt erklären Wer trägt die Kosten? Nach hm der Beklagte, da der VA zunächst rechtswidrig war. 33
34 Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach 162 Abs. 2 S. 2 VwGO Wenn Anwalt bereits im Vorverfahren tätig war und Es dem Kläger nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen. 34
35 Beiladung Wozu dient die Beiladung? Herbeiführung von Rechtskrafterstreckung auf noch nicht prozessbeteiligte Personen. Einfache Beiladung nach 65 I VwGO. Notwendige Beiladung nach 65 II VwGO. 35
36 Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ( 101 II VwGO) Nur sinnvoll bei Streit über Rechtsfragen. Oftmals Hinweis im Vermerk des Anwalts, dass der Mandant nicht zum Gericht will. 36
37 Zweckmäßigkeitserwägungen Wo : Sachlich: Grundsätzlich Verwaltungsgericht Ausnahmen: OVG nach 47, 48 VwGO oder BVerwG nach 49 VwGO Aufdrängende Sonderzuweisungen ans LG Örtlich: 52 VwGO 37
38 Gliederungsvorschlag: A. Sachbericht B. Gutachten I. Rechtsbehelfsprüfung II. Zulässigkeitsprüfung III. Begründetheitsprüfung IV. Zweckmäßigkeitserwägungen C. Praktischer Teil 38
39 Die Anwaltsklausur hat mit ggf. mehreren Schriftsatzentwürfen zu schließen (z.b. Klage und Rechtsschutzantrag nach 80 V VwGO, Mandantenanschreiben) Der Bearbeitervermerk sollte genau gelesen werden, ob beispielsweise ein ausformulierter Antrag gefordert wird. Auf die Formulierungen achten hinsichtlich Rubrum, Anträgen, Bezeichnung der Beteiligten, Beweisangeboten, chronologischer Aufbau in Sachverhaltsdarstellung, Urteilsstil in der rechtlichen Würdigung, richtiger Verweis auf Textpassagen (Spitzklammertechnik) 39
40 Beschreibung des Streitgegenstandes Angaben zum Streitwert: 43 III, 52 II, 53 III GKG Betonung der Vorlage der Originalvollmacht In der Klausur: Antrag (dazu unten), in der Praxis nicht zwingend. Gem. 82 I VwGO muss sie den Streitgegenstand bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Nicht vergessen: Antrag der Feststellung der Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren. Beifügen der angefochtenen Bescheide sinnvoll wegen 82 I 3 VwGO
41 Die Klage ist zu begründen, siehe 82 I 3 VwGO ivm 86 IV VwGO. Korrekte Bezeichnung der Beteiligten: Kläger, Widerspruchsführer, Beklagter. IdR: Sachverhaltsdarstellung unter I. Beweisangebote Unter II. Rechtliche Würdigung im Urteilsstil. 41
42 Empfehlung: Zuerst den Bearbeitervermerk lesen! Und zwar so lange und intensiv bis vollkommen klar ist, was zu machen ist und was nicht zu machen ist! 42
43 Danach: Lesen und Erfassen des Aktenauszuges / Sachverhaltes 43
44 Anträge: Anfechtungsklage (Bescheid mit modifizierendem Widerspruchsbescheid): Der Bescheid der vom in Gestalt des Widerspruchsbescheides der vom wird aufgehoben. Anfechtungsklage (Bescheid mit wiederholendem Widerspruchsbescheid): Der Bescheid der vom und der Widerspruchsbescheides der vom werden aufgehoben. Isolierte Anfechtungsklage gegen Widerspruchsbescheid): Der Widerspruchsbescheides der vom wird aufgehoben.
45 Verpflichtungsklage: Bei Spruchreife: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom und des Widerspruchsbescheides vom verpflichtet, dem Kläger die am beantragte Baugenehmigung zu erteilen. Bei fehlender Spruchreife: Der Bescheid der vom und der Widerspruchsbescheid der vom werden aufgehoben.die Beklagte wird verpflichtet, den Antrag der Klägerin vom unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
46 Allgemeine Leistungsklage: Bei Zahlungsanspruch: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit zu zahlen. 46
47 Feststellungsklage: Es wird festgestellt, dass Fortsetzungsfeststellungsklage Es wird festgestellt, dass der Bescheid der vom in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des vom rechtswidrig gewesen ist. Oder: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet gewesen ist, der Klägerin auf ihren Antrag vom die begehrte Baugenehmigung zu erteilen. 47
48 Antrag nach 80 Abs. 5, Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 VwGO: die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom gegen den Bescheid des vom anzuordnen. Antrag nach 80 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 4 VwGO: die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom gegen den Bescheid des vom wiederherzustellen. Antrag nach 123 VwGO: den Antragsteller im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen,... 48
49 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 49
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