1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2010"

Transkript

1 Teil I Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr Der Bundesrechnungshof hat mit Unterstützung seiner Prüfungsämter die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2010 geprüft. Er hat dabei keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen festgestellt. Dies gilt auch für die Sondervermögen. Die stichprobenweise geprüften Einnahmen und Ausgaben waren im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt. 8 % der geprüften Fälle wiesen überwiegend formale Fehler auf. Kleinere materielle Fehler hatten nur geringe finanzielle Auswirkungen. Die Nachwirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise bestimmten die Planungen für den Bundeshaushalt Die veranschlagte Nettokreditaufnahme lag bei einem Rekordwert von 80,2 Mrd. Euro und damit deutlich über den vorgesehenen Ausgaben für Investitionen von 28,3 Mrd. Euro. Um die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts herzustellen, musste die Ausnahmevorschrift in der bis Ende des Jahres 2010 geltenden Fassung des Artikels 115 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Anspruch genommen werden. Danach durften neue Schulden die Ausgaben für Investitionen überschreiten, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren. Der Haushalt entwickelte sich im Verlauf des Jahres 2010 wesentlich günstiger als erwartet. Mit 303,7 Mrd. Euro lagen die Ist-Ausgaben 15,8 Mrd. Euro unter dem Soll von 319,5 Mrd. Euro. Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) waren 20,4 Mrd. Euro höher als im Haushaltsplan veranschlagt. Im Ergebnis blieb die Nettokreditaufnahme mit 44,0 Mrd. Euro um 36,2 Mrd. Euro unter dem Soll. Die Vermögensrechnung weist zum Ende des Jahres 2010 Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes einschließlich der Wertpapiere im Eigenbestand und der Sondervermögen von 1 145,3 Mrd. Euro aus. Andere Darstellungen und Publikationen des Bundes enthalten hiervon abweichende Zahlen. Wegen der zentralen Bedeutung der Finanzkennzahl Gesamtverschuldung des Bundes hält der Bundesrechnungshof diese unterschiedlichen Angaben für nicht hinnehmbar. Er empfiehlt, die Höhe der Gesamtverschuldung des Bundes nach einheitlichen Kriterien zu ermitteln und aus-

2 zuweisen. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben lagen mit 930 Mio. Euro erheblich über dem Vorjahresergebnis von 652 Mio. Euro. Die nicht genehmigten Ausgaben sanken auf 4,4 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2010 flossen 12,9 Mrd. Euro an übertragbaren Ausgaben nicht ab. Dieser Betrag war um 4 Mrd. Euro niedriger als im Vorjahr, in dem ein Darlehen an den Gesundheitsfonds nicht in Anspruch genommen werden musste. Aus den im Haushaltsjahr 2010 im flexibilisierten Bereich nicht abgeflossenen übertragbaren Ausgaben (1,5 Mrd. Euro) bildeten die Ressorts 1,4 Mrd. Euro Ausgabereste. Über mehr als 94 % der nicht abgeflossenen flexibilisierten Mittel wollen die Ressorts demnach in künftigen Jahren weiter verfügen. Im Haushaltsplan 2010 waren Verpflichtungsermächtigungen von 48,5 Mrd. Euro vorgesehen. Die Inanspruchnahme dieser Verpflichtungsermächtigungen war durch das Haushaltsgesetz 2010 im Umfang begrenzt. Tatsächlich durch Verpflichtungen in Anspruch genommen wurden 25,2 Mrd. Euro. Der Ausnutzungsgrad von 57 % war niedriger als im Vorjahr. Zum 31. Dezember 2010 sind aus eingegangenen Verpflichtungen in den kommenden Haushaltsjahren noch Ausgaben von 126,5 Mrd. Euro zu leisten. Der künftige Handlungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers wird hierdurch begrenzt. Der Gewährleistungsrahmen des Bundes und seiner Sondervermögen betrug 1 023,8 Mrd. Euro. Hiervon wurden bis zum Ende des Jahres 2010 Gewährleistungen von 389,5 Mrd. Euro übernommen. Der Gesamtbestand der in Anspruch genommenen Selbstbewirtschaftungsmittel nahm gegenüber dem Vorjahr um 25 Mio. Euro zu. Er lag am Ende des Jahres 2010 bei Mio. Euro verteilt auf acht Einzelpläne. Ende des Jahres 2010 betrug das Vermögen nach der Vermögensrechnung des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen 202 Mrd. Euro. Die Schulden (einschließlich der Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) lagen danach bei Mrd. Euro. Das Bundesfinanzministerium will die eingeleitete Modernisierung der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung fortsetzen. 1.1 Stand der Entlastungsverfahren

3 1.1.1 Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2009 entlastet Für das Haushaltsjahr 2009 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Bundesregierung entlastet. 1 Grundlage für diese Entlastung bildeten die vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Haushaltsrechnung 2009 und die Vermögensrechnung Der Bundesrechnungshof hat mit seinen Bemerkungen 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes und seinen im April 2011 ergänzend vorgelegten weiteren Prüfungsergebnissen dazu berichtet Getrennte Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung 2010 Seit dem Haushaltsjahr 2009 legt das Bundesfinanzministerium die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung nicht mehr in Form einer zusammengefassten Jahresrechnung, sondern getrennt und zu verschiedenen Zeitpunkten vor. 3 Die zeitlich gestaffelte Vorlage ermöglicht es dem Bundesfinanzministerium, in der nach der Haushaltsrechnung vorgelegten Vermögensrechnung aktuelle Jahresabschlüsse der privatrechtlichen Unternehmen zu berücksichtigen, an denen der Bund beteiligt ist. Die Haushaltsrechnung ist das Spiegelbild des Haushaltsplans. In ihr werden die im Haushaltsjahr gebuchten Einnahmen und Ausgaben den Ansätzen des Bundeshaushaltsplans unter Berücksichtigung der Haushaltsreste und der Vorgriffe gegenübergestellt. Sie weist nach, in welcher Höhe die Ermächtigungen des Haushaltsplans in Anspruch genommen wurden und welche Änderungen sich gegenüber dem vom Gesetzgeber beschlossenen Haushaltsplan ergeben haben. Die Haushaltsrechnung ist ein Kontrollinstrument für das Budgetrecht des Parlaments. Die Vermögensrechnung weist das Vermögen und die Schulden des Bundes zu Beginn, die Veränderungen während und den Bestand zum Ende des Haushaltsjahres aus. Sie wird jährlich fortgeschrieben. Ihre Aussagekraft ist bislang begrenzt. So werden wesentliche Vermögenspositionen, wie das gesamte Immobilienvermögen einschließlich Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie das bewegliche Vermögen, nicht wertmäßig erfasst. Das Bundesfinanzministerium will die Vermögensrechnung in den kommenden Jahren fortentwickeln und modernisieren (vgl. Nummer 1 2 Vgl. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 17/124 vom 8. September 2011 i. V. m. Bundestagsdrucksache 17/6423; Bundesrat: Plenarprotokoll 878 vom 17. Dezember 2010 i. V. m. Bundesratsdrucksache 736/10 und 198/11. Vgl. Bundestagsdrucksache 17/3650 und 17/ Haushaltsrechnung: Bundestagsdrucksache 17/5648, Bundesratsdrucksache 236/11; Vermögensrechnung: Bundestagsdrucksache 17/6009, zu Bundesratsdrucksache 236/11.

4 1.11). 1.2 Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung 2010 ordnungsgemäß (Mitteilung nach 97 Absatz 2 Nummer 1 BHO) Der Bundesrechnungshof prüfte mit Unterstützung seiner Prüfungsämter die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung Er stellte keine für die Entlastung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen aufgeführten und den in den Büchern nachgewiesenen Beträgen fest. Dies gilt auch für die Sondervermögen. Insgesamt prüfte der Bundesrechnungshof stichprobenweise Einnahme- und Ausgabebuchungen. Die in der Stichprobe enthaltenen Buchungen waren im Allgemeinen ordnungsgemäß belegt. Rund 8 % der geprüften Fälle waren fehlerhaft (2009: 10 %). Dies betraf vor allem formale, nicht finanzwirksame Verstöße. Fehlende oder unvollständige begründende Unterlagen machten über die Hälfte der Fehler aus. Weitere Fehler traten vor allem bei Form und Inhalt der Kassenanordnung auf. In den geprüften Fällen hatten Fehler, die zu finanziellen Verlusten führten, z. B. Zahlungen vor Fälligkeit, nur geringe finanzielle Bedeutung. Im Interesse einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln muss der Fehleranteil weiter verringert werden. Sorgfalt beim Umgang mit Haushaltsmitteln ist unerlässlich. Ansonsten sind Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung gefährdet und auch größere finanzielle Nachteile für den Bundeshaushalt nicht auszuschließen. Das Bundesministerium hat zugesagt, seine Bemühungen, den Anteil formaler Fehler zu reduzieren, fortzusetzen. Hierzu würden die Leiter der Bundeskassen und die Beauftragten für den Haushalt der Ressorts in regelmäßigen Besprechungen zur Beachtung der entsprechenden Vorschriften aufgefordert. 1.3 Haushaltsplanung und -verlauf Nachwirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise Die Nachwirkungen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise bestimmten die Planungen für den Bundeshaushalt Nachdem die deutsche Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) im Jahresdurchschnitt 2009 um real 5 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen war, erwartete der Haushaltsgesetzgeber für das Jahr 2010 ein

5 Wachstum von 1,2 %. Dabei ging er davon aus, dass die Produktionskapazitäten weiter unterausgelastet bleiben und die Arbeitslosenzahl auf jahresdurchschnittlich 4,1 Mio. Personen steigt. Zur Stützung der Konjunktur beschloss der Gesetzgeber mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Bürger und Unternehmen im Jahr 2010 in einer Größenordnung von 6,1 Mrd. Euro steuerlich zu entlasten. Der Bundesagentur für Arbeit wurde zur Beitragsstabilisierung ein Zuschuss von 12,8 Mrd. Euro gewährt. Außerdem erhielt die Gesetzliche Krankenversicherung einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 3,9 Mrd. Euro zur Kompensation krisenbedingter Mindereinnahmen. Bei den Steuereinnahmen rechnete der Haushaltsgesetzgeber mit einem Rückgang von 12,2 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr, während die Ausgaben um 16,2 Mrd. Euro steigen sollten. Als Folge stieg die geplante Nettokreditaufnahme auf den Rekordwert von 80,2 Mrd. Euro. Sie lag damit deutlich über den vorgesehenen Ausgaben für Investitionen von 28,3 Mrd. Euro. Um die Verfassungsmäßigkeit des Haushalts herzustellen, nahm der Gesetzgeber die letztmalig 4 in dieser Form geltende Ausnahmevorschrift des Artikels 115 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz in Anspruch. Danach durften neue Schulden die Ausgaben für Investitionen überschreiten, um eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren Konjunkturelle Erholung schneller als erwartet Schon früh zeichnete sich im Haushaltsjahr 2010 ab, dass die konjunkturelle Erholung schneller und stärker ausfallen würde, als bei der Aufstellung des Haushalts erwartet worden war. So rechnete das Bundesfinanzministerium im Juni 2010 nur noch mit einer Nettokreditaufnahme von 65,2 Mrd. Euro. Diesen Wert legte es als Ausgangsbasis für die neue verfassungsrechtliche Schuldenregel nach Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz zugrunde, die erstmals für den Bundeshaushalt 2011 gilt 5 (vgl. Nummer 2.2). 4 5 Mit dem Bundeshaushalt 2011 gilt die neue verfassungsrechtliche Schuldenregel nach Artikel 115 Absatz 2 Grundgesetz. Vgl. Artikel 143d Grundgesetz.

6 1.4 Haushaltsabschluss Ausgaben erheblich unter dem Soll Die Ausgaben entwickelten sich im Haushaltsvollzug günstiger als erwartet. Mit 303,7 Mrd. Euro lagen sie um 15,8 Mrd. Euro unter dem Soll von 319,5 Mrd. Euro. Wesentliche Minderausgaben gegenüber dem Haushaltsplan gab es vor allem in folgenden Bereichen: Der notwendige Zuschuss an die Bundesagentur für Arbeit war geringer als erwartet (-7,6 Mrd. Euro). Die Zinsausgaben verringerten sich aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus (- 3,7 Mrd. Euro) Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende musste weniger als geplant ausgegeben werden, da die Krise den Arbeitsmarkt nicht so stark belastete wie angenommen (-1,7 Mrd. Euro). Der Bund wurde in geringerem Umfang für übernommene Gewährleistungen in Anspruch genommen (-1,2 Mrd. Euro) Einnahmen höher als erwartet Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) lagen um 20,4 Mrd. Euro höher als im Haushaltsplan veranschlagt. Dies ist vor allem auf Steuermehreinnahmen von 14,3 Mrd. Euro zurückzuführen. Dabei stiegen vor allem die Einnahmen bei der veranlagten Einkommensteuer (+3,1 Mrd. Euro), der Körperschaftsteuer (+2,4 Mrd. Euro) und der Lohnsteuer (+1,7 Mrd. Euro). Außerdem mussten weniger EU-Eigenmittel (-4,0 Mrd. Euro) abgeführt werden. Die sonstigen Einnahmen betrugen 6,1 Mrd. Euro mehr als geplant. Hierzu haben vor allem Mehreinnahmen von 4,0 Mrd. Euro aus der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen beigetragen. Ein Teil des Bundesbankgewinns von 3,5 Mrd. Euro wurde zur Deckung der Ausgaben im Bundeshaushalt verwendet (vgl. Nummer 1.5.1) Nettokreditaufnahme auf Höchststand Mit 44,0 Mrd. Euro lag die Nettokreditaufnahme beim Haushaltsabschluss um 36,2 Mrd. Euro unter dem veranschlagten Wert. Dennoch war dies die bisher höchste jährliche Neuverschuldung des Bundes. Die Nettokreditaufnahme überschritt die Investitionsausgaben im Jahr 2010 erheblich (vgl. Abbildung 1.1).

7 Abbildung 1.1 Entwicklung von Nettokreditaufnahme und Investitionsausgaben Mrd. Euro Nettokreditaufnahme 44,0 40 Investitionsausgaben 35 34, ,9 26,2 26, ,3 27,1 22, ,3 11, Jahr Soll-Ist-Vergleich Der Soll-Ist-Vergleich zum Bundeshaushalt 2010 zeigt folgendes Ergebnis: Tabelle 1.1 Haushaltsabschluss 2010: Soll-Ist-Vergleich Soll Ist Abweichung ggü. Soll Mrd. Euro in % Ausgaben a 319,5 303,7-15,8-4,9 Personalausgaben 27,7 28,2 0,5 1,8 21,6 21,5-0,1-0,5 laufender Sachaufwand (einschl. militärische Beschaffung) Zinsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse b Sonstiges c Investitionsausgaben Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) Steuereinnahmen Sonstige Einnahmen 36,8 205,3-0,1 28,3 33,1 194,4 0,4 26,1-3,7-10,9 0,5-2,2-10,1-5,3 - -7,8 238,9 259,3 20,4 8,5 211,9 27,0 226,2 33,1 14,3 6,1 6,7 22,6

8 Münzeinnahmen 0,4 0,3-0,1-17,2 Nettokreditaufnahme 80,2 44,0-36,2-45,1 Nachrichtlich: Finanzierungssaldo -80,6-44,3 36,3-45,0 a Ohne haushaltstechnische Verrechnungen (einschl. durchlaufende Posten). b Darunter fallen insbesondere nicht investive Leistungen an die Sozialversicherung und andere Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung. c Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, globale Mehr- und Minderausgaben Vergleich mit dem Vorjahr 2009 Die Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) stiegen gegenüber dem Ist des Vorjahres um 1,6 Mrd. Euro bzw. 0,6 %. Während die Steuereinnahmen um 1,6 Mrd. Euro sanken, stiegen die Sonstigen Einnahmen vor allem wegen einmaliger Einnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen um 3,2 Mrd. Euro. Die Gesamtausgaben lagen im Jahr 2010 um 11,4 Mrd. Euro bzw. 3,9 % höher als im Vorjahr. Hauptursache waren höhere Zuweisungen und Zuschüsse vor allem in den Bereichen: Gesetzliche Krankenversicherung (+8,5 Mrd. Euro), Bundesagentur für Arbeit (+5,2 Mrd. Euro), gesetzliche Rentenversicherung (+1,8 Mrd. Euro). Die Zinsausgaben verringerten sich gegenüber dem Vorjahr (-5,0 Mrd. Euro). Die Wirtschaftsleistung entwickelte sich mit einem Anstieg von 3,6 % gegenüber dem Vorjahr unerwartet gut. Gleichwohl stieg das Finanzierungsdefizit gegenüber dem Haushaltsabschluss 2009 nochmals um 9,9 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 1.2). Tabelle 1.2 Vergleich der Abschlussergebnisse der Jahre 2010 und 2009 Ist 2010 Ist 2009 Veränderung ggü Mrd. Euro in % Ausgaben a 303,7 292,3 11,4 3,9 Personalausgaben 28,2 27,9 0,3 0,9 laufender Sachaufwand (einschl. mili- 21,5 21,4 0,1 0,5

9 tärische Beschaffung) Zinsausgaben Zuweisungen und Zuschüsse b Sonstiges c Investitionsausgaben 33,1 194,4 0,4 26,1 38,1 177,3 0,4 27,1-5,0 17,1-0,0-1,0-13,1 9,6-5,4-3,8 Einnahmen (ohne Nettokreditaufnahme 259,3 257,7 1,6 0,6 und Münzeinnahmen) Steuereinnahmen Sonstige Einnahmen 226,2 33,1 227,8 29,9-1,6 3,2-0,7 10,7 Münzeinnahmen 0,3 0,3-0,0-0,5 Nettokreditaufnahme 44,0 34,1 9,9 28,9 Nachrichtlich: Finanzierungssaldo -44,3-34,5-9,9 28,6 a Ohne haushaltstechnische Verrechnungen (einschl. durchlaufende Posten). b Darunter fallen insbesondere nicht investive Leistungen an die Sozialversicherung und andere Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung. c Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen. 1.5 Einzelheiten zu den Einnahmen und zur Verschuldung Verwendung des Bundesbankgewinns Nach dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank (Bundesbankgesetz) hat diese ihren Jahresüberschuss an den Bund abzuführen, soweit er nicht der gesetzlichen Bundesbankrücklage zuzuführen ist ( 27 Bundesbankgesetz). Abzuführen ist jeweils der Gewinn aus dem Vorjahr. Ab dem Jahr 2010 fließt der Teil des Bundesbankgewinns, der den im Bundeshaushalt veranschlagten Anteil von 3,5 Mrd. Euro überschreitet und nicht zur Tilgung der Schulden des Erblastentilgungsfonds (ELF) benötigt wird, an das Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds (ITF). Damit werden dessen Verbindlichkeiten getilgt ( 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ITF). Die Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn betrugen 4,1 Mrd. Euro. Da der ELF keine nennenswerten Verbindlichkeiten mehr aufweist (vgl. Nummer ), konnte ein Betrag von 0,6 Mrd. Euro zur Tilgung von Schulden des ITF genutzt werden (vgl. Abbildung 1.2).

10 Abbildung 1.2 Gewinnablieferung der Deutschen Bundesbank und ihre Verwendung Mrd. Euro Zuführung an den Investitions- und Tilgungsfonds Zuführung an den Erblastentilgungsfonds Verwendung zur Ausgabenfinanzierung 0,7 0,8 0,6 6, ,9 3,5 3,5 3, Jahr Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen Das Haushaltsgesetz 2010 enthielt eine Kreditermächtigung zur Deckung von Ausgaben von 80,2 Mrd. Euro. Hinzu kam eine Restkreditermächtigung 6 aus dem Vorjahr von 14,9 Mrd. Euro (vgl. Tabelle 1.3). Seit dem Haushaltsjahr 2008 muss das Bundesfinanzministerium zuerst die Kreditermächtigungen des laufenden Jahres in Anspruch nehmen. Erst danach darf es auf die Restkreditermächtigungen des Vorjahres zurückgreifen (Last-in-first-out- Methode). 7 Da die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsgesetz 2010 nicht ausgeschöpft wurde, musste die Restkreditermächtigung aus dem Jahr 2009 nicht in Anspruch genommen werden. Sie verfiel mit Ablauf des Haushaltsjahres Für den Haushalt 2011 stehen als Restkreditermächtigung aus dem Jahr 2010 insgesamt 36,2 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. Tabelle 1.3). 6 7 Kreditermächtigungen zur Deckung von Ausgaben gelten bis zum Ende des nächsten Haushaltsjahres ( 18 BHO Absatz 3). Bis zur haushaltsgesetzlichen Neuregelung wurden zuerst die nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen des Vorjahres in Anspruch genommen (FiFo-Methode) vgl. im Einzelnen: Bemerkungen 2009, Bundestagsdrucksache 17/77 Nummer

11 Tabelle 1.3 Kreditermächtigungen und Inanspruchnahme a Restliche Kreditermächtigung aus dem Vorjahr ( 18 Absatz 3 BHO) (davon gesperrt gem. 2 Absatz 8 Haushaltsgesetz 2010) Kreditermächtigung zur Deckung von Ausgaben ( 2 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2010) Gesamtkreditermächtigungsrahmen (einschl. des gesperrten Betrags) Für die Nettokreditaufnahme zur Verfügung stehend Weitere Kreditermächtigungen a) zur Tilgung ( 2 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2010) b) zur Marktpflege ( 2 Absatz 5 Haushaltsgesetz 2010) c Gesamtinanspruchnahme, zugleich Bruttokreditaufnahme in haushaltsmäßiger Abgrenzung d Tilgungen aus Kreditmarktmitteln und Marktpflege s. a) und b) Nettokreditaufnahme in haushaltsmäßiger Abgrenzung Ermächtigungsbetrag 2010 Mrd. Euro 14,9 (13,3) Inanspruchnahme ,0-14,9 0,0 80,2 44,0-36,2 b 34,1 95,1 81,8 252,5 52,6 239,2 0,8-13,3-51,8 Abweichung Inanspruchnahme ,5 1,4 284,0 264,0 240,0 229,9 80,2 44,0-36,2 34,1 Nachrichtlich: Summe der Ausgaben für Investitionen 28,3 26,1-2,2 27,1 a b c d Differenzen durch Rundung. In Höhe des Absolutwertes wird dieser Betrag als Restkreditermächtigung in das Jahr 2011 übertragen. Bis 5 % des Betrages der umlaufenden Bundesanleihen, -obligationen und -schatzanweisungen. In der Bruttokreditaufnahme sind Umbuchungen zum Haushaltsausgleich gemäß dem Haushaltsvermerk zu Kapitel 3201 von -5,0 Mrd. Euro enthalten.

12 1.5.3 Einsatz derivativer Finanzinstrumente Das Schuldenmanagement des Bundes nimmt die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH wahr. 2 Absatz 6 Haushaltsgesetz 2010 ermächtigt die Finanzagentur, im Rahmen der Kreditfinanzierung und der Kassenverstärkungskredite ergänzende Verträge zu folgenden Zwecken abzuschließen: Optimierung der Zinsstruktur und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken bis zu einem Vertragsvolumen von 80,0 Mrd. Euro. Davon sind im Jahr ,9 Mrd. Euro in Anspruch genommen worden. 8 Begrenzung des Zins- und Währungsrisikos von Fremdwährungsanleihen bis zu einem Vertragsvolumen von 30 Mrd. Euro. Diese Ermächtigung wurde im Jahr 2010 nicht genutzt. Art und Umfang dieser Geschäfte erörtert das geheim tagende Bundesfinanzierungsgremium des Deutschen Bundestages Unterschiedliche Angaben zur Gesamtverschuldung des Bundes Die Kreditmarktverbindlichkeiten des Bundes 10 betrugen ausweislich der Vermögensrechnung zum Ende des Haushaltsjahres 2010 insgesamt 1 078,3 Mrd. Euro. Hinzu kamen Schulden der Sondervermögen ( Extrahaushalte ) des Bundes von 66,9 Mrd. Euro. Insgesamt betrug die Gesamtverschuldung des Bundes danach 1 145,3 Mrd. Euro. Wie bereits in den Vorjahren 11 enthalten andere Darstellungen und Publikationen des Bundes hiervon abweichende Zahlen. In seinen für die Öffentlichkeit bestimmten Monatsberichten nennt das Bundesfinanzministerium 1 312,5 Mrd. Euro als Gesamtverschuldung des Bundes (einschließlich Extrahaushalte) zum Ende des Jahres In seiner Übersicht über den Stand der Schuld der Bundesrepublik Deutschland weist es gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Haushaltsausschuss) eine Gesamtverschuldung einschließlich Sondervermögen von 1 065,3 Mrd. Euro aus. 13 Angesichts der zentralen Bedeutung der Finanzkennzahl Gesamtverschuldung des Bundes hält der Bundesrechnungshof die unterschiedlichen Angaben für nicht hin- 8 Vgl. Bericht des Bundesministerium der Finanzen über die Kreditaufnahme des Bundes im Jahr 2010, S Vgl. 3 Gesetz zur Regelung des Schuldenwesens des Bundes Bundesschuldenwesengesetz. 10 Die in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Kreditmarktverbindlichkeiten umfasse n auch die Kassenverstärkungskredite. 11 Vgl. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2010, Bundestagsdrucksache 17/3650 Nr Vgl. Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums August 2011, Tabelle 11: Schulden der öffentlichen Haushalte. 13 Vgl. Drucksache des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages 17/2930.

13 nehmbar. Er hält es weiterhin für erforderlich, dass das Bundesfinanzministerium seine unterschiedlichen Darstellungsmethoden harmonisiert und die Höhe der Gesamtverschuldung des Bundes in der Vermögensrechnung und in seinen anderen Darstellungen einheitlich ausweist. Das Bundesfinanzministerium hat erwidert, dass die Publikationen unterschiedliche Angaben auswiesen, da die jeweilige Berechnung der Schuldenstände auf voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sachzusammenhängen und Rechtsgrundlagen basiere. Jede dieser Berechnungen gehe allerdings zunächst von der tatsächlich am Markt durchgeführten Kreditaufnahme des Bundes aus. Aufgrund der Bedeutung der Größe Schuldenstand habe das Bundesfinanzministerium das Thema aber aufgegriffen und erstmals eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Darstellungen mit Überführungsrechnungen und Erläuterungen in den Finanzbericht aufgenommen. Der Bundesrechnungshof sieht die vom Bundesfinanzministerium ergriffenen Maßnahmen als einen ersten, wichtigen Schritt. Er schlägt vor, die Überführungsrechnungen und Erläuterungen künftig auch in der Vermögensrechnung darzustellen. Außerdem bittet er zu prüfen, ob die Verschuldung des Bundes trotz der voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sachzusammenhänge und Rechtsgrundlagen einheitlich ausgewiesen werden kann. 1.6 Haushaltsüberschreitungen Haushaltsüberschreitungen liegen vor, wenn ein Ressort im Haushaltsvollzug den Haushaltsansatz einer im Haushaltsplan vorhandenen Zweckbestimmung überschreitet und dies durch haushaltswirtschaftliche Instrumente 15 nicht ausgeglichen werden kann (überplanmäßige Ausgabe) oder eine Ausgabe leistet, für die keine Zweckbestimmung im Haushaltsplan und auch keine Ausgabereste vorhanden sind (außerplanmäßige Ausgabe). Haushaltsüberschreitungen müssen durch das Bundesfinanzministerium bewilligt werden. Dieses Notbewilligungsrecht steht ihm nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs zu. Unabweisbar ist ein Bedarf insbesondere dann nicht, wenn nach Lage des Einzelfalles ein Nachtragshaushaltsgesetz rechtzeitig herbeigeführt werden kann (Artikel 112 Grundgesetz, 37 BHO, 4 Absatz 1 Haus- 14 Vgl. Finanzbericht 2012, S. 129f. 15 Inanspruchnahme von Ausgaberesten, Deckungsmöglichkeiten, Verstärkungen, Haushaltsvorgriffen oder von zweckgebundenen Einnahmen.

14 haltsgesetz 2010) Über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber Vorjahr angestiegen Im Haushaltsjahr 2010 leistete die Bundesregierung überplanmäßige Ausgaben von 925 Mio. Euro und außerplanmäßige Ausgaben von 5 Mio. Euro (vgl. Abbildung 1.3). Der Gesamtbetrag entspricht 0,3 % des Haushalts-Solls. Er liegt mit 930 Mio. Euro über dem Vorjahresergebnis von 652 Mio. Euro. Abbildung 1.3 Entwicklung der Über- und außerplanmäßigen Ausgaben 4 3,7 3 Mrd. Euro 2 1 0,5 0,6 0,7 0, Jahr Die größten Haushaltsüberschreitungen fielen in folgenden Bereichen an: 301 Mio. Euro für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen (überplanmäßig; Bundesverteidigungsministerium) 104 Mio. Euro für den Beitrag an die Vereinten Nationen (überplanmäßig; Auswärtiges Amt) 102 Mio. Euro für Elterngeld (überplanmäßig; Bundesfamilienministerium) 91 Mio. Euro für Übergangsbeihilfen, Übergangsgebührnisse und Ausgleichsbezüge von ausgeschiedenen Zeitsoldaten (überplanmäßig; Bundesverteidigungsministerium) 90 Mio. Euro für Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (überplanmäßig; Bundesbauministerium)

15 Sämtliche Haushaltsüberschreitungen wurden durch Minderausgaben an anderer Stelle des Bundeshaushalts ausgeglichen Haushaltsüberschreitungen ohne Einwilligung bei 4,4 Mio. Euro In elf Fällen haben Ressorts ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums die bewilligten Haushaltsansätze überschritten (vgl. Abbildung 1.4). Dies betrifft Ausgaben von insgesamt 4,4 Mio. Euro. Im Vorjahr waren es zehn Fälle mit Ausgaben von 25 Mio. Euro. Das Bundesfinanzministerium erklärte in sechs Fällen, dass es bei rechtzeitiger Vorlage des Antrags seine Einwilligung erteilt hätte. Einer der übrigen fünf Fälle betraf eine äußerst geringe Ansatzüberschreitung von 7 Euro. In den vier anderen Fällen leisteten ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums das Auswärtige Amt eine überplanmäßige Ausgabe von 1,8 Mio. Euro für Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte, das Bundesverkehrsministerium eine überplanmäßige Ausgabe von Euro für Aus- und Fortbildung und eine überplanmäßige Ausgabe von Euro für Baumaßnahmen und das Bundesforschungsministerium eine überplanmäßige Ausgabe von Euro für Leistungen für sonstige europäische und internationale Wissenschaftseinrichtungen.

16 Abbildung 1.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben ohne Einwilligung des Bundesfinanzministeriums Mio. Euro Fälle Jahr Gesamtsumme davon hätte das BMF bei rechtzeitiger Antragstellung bewilligt Fallzahl 0 Im Hinblick auf die Budgethoheit des Parlaments erwartet der Bundesrechnungshof von allen Beauftragten für den Haushalt in den Ressorts, künftig keine Haushaltsüberschreitungen ohne Einwilligung mehr zuzulassen. Beabsichtigte über- und außerplanmäßige Ausgaben oberhalb gesetzlich festgelegter Beträge 16 muss das Bundesfinanzministerium dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorlegen. Wenn zwingende Gründe vorliegen, kann das Bundesfinanzministerium den Haushaltsausschuss ausnahmsweise nachträglich über seine Einwilligung unterrichten. Seiner Unterrichtungspflicht ist das Bundesfinanzministerium in allen betroffenen acht Fällen nachgekommen. In einem Fall davon unterrichtete es den Haushaltsausschuss nachträglich. 1.7 Ausgabereste Ausgaben aus dem laufenden Haushaltsplan dürfen grundsätzlich nur bis zum Ende des Haushaltsjahres geleistet werden (Jährlichkeitsprinzip). Bei übertragbaren Ausgaben dürfen die Ressorts jedoch Ausgabereste bilden, wenn nicht alle Haushaltsmittel im Haushaltsjahr abgeflossen sind. Ausgabereste stehen grundsätzlich bis zum Ende des auf die Bewilligung folgenden zweitnächsten Haushaltsjahres weiter als Ausgabeermächtigung zur Verfügung ( 45 Absatz 2 BHO) Mio. Euro, wenn durch die Haushaltsüberschreitung eine Rechtsverpflichtung erfüllt wird; 5 Mio. Euro, wenn der Haushaltsüberschreitung keine Rechtsverpflichtung zugrunde liegt ( 37 Absatz 1 Satz 4 BHO, 4 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2010).

17 Ausgabereste dürfen nur gebildet werden, wenn der Zweck der Ausgaben fortdauert und ein wirtschaftliches oder sonstiges sachliches Bedürfnis für die Restebildung besteht. Die Ressorts sind aufgefordert, bei der Restebildung einen strengen Maßstab anzulegen. Bei der späteren Inanspruchnahme der Ausgabereste müssen sie grundsätzlich eine kassenmäßige Einsparung in gleicher Höhe an anderer Stelle leisten. Die Gesamtausgaben des jeweiligen Einzelplans erhöhen sich somit kassenmäßig nicht. Ausgabereste beeinträchtigen allerdings die Transparenz des Haushalts, weil sie nicht im Haushaltsplan ausgewiesen werden. Die Inanspruchnahme von Ausgaberesten und die kassenmäßige Einsparung werden nur in der Haushaltsrechnung ausgewiesen. Auf Anregung des Bundesrechnungshofes erhalten die Berichterstatterinnen und Berichterstatter des Haushaltsausschusses daher von den Ressorts bei den Haushaltsberatungen Übersichten zu den wesentlichen Ausgaberesten. Das Parlament kann so diese Ausgabereste bei der Beratung des nächsten Haushalts berücksichtigen. In welcher Höhe die Ressorts Ausgabereste aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr bilden, steht bei der Erstellung der Haushaltsrechnung regelmäßig noch nicht fest. Der Bundesrechnungshof kann daher nur einen Überblick über die übertragbaren Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres geben und über die Restebildung des Vorjahres berichten Ausgabereste gegenüber dem Vorjahr gesunken Am Ende des Haushaltsjahres 2009 waren 16,9 Mrd. Euro übertragbar. Hiervon bildeten die Ressorts 6,4 Mrd. Euro Ausgabereste (vgl. Abbildung 1.5). Dies waren 0,6 Mrd. Euro weniger als im Jahr 2008.

18 Abbildung 1.5 Ausgabereste Mrd. Euro ,7 7,0 6,3 6, Jahr Übertragbare Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 niedriger als im Vorjahr Im Haushaltsjahr 2010 flossen 12,9 Mrd. Euro an übertragbaren Ausgaben nicht ab. Dieser Betrag steht grundsätzlich für die Bildung von Ausgaberesten zur Verfügung. Er ist um 4 Mrd. Euro niedriger als im Vorjahr. Im Jahr 2009 waren Minderausgaben für ein nicht in Anspruch genommenes Darlehen von 4,0 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds entstanden. Die übertragbaren Mittel ab einem Betrag von 100 Mio. Euro enthält die folgende Übersicht.

19 Tabelle 1.4 In das Jahr 2011 übertragbare Mittel (über 100 Mio. Euro) Haushaltsstelle im Haushaltsplan 2010 Zweckbestimmung Kap Verzinsung Kap Tit Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Kap Tit Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen Kap Wohnungswesen und Städtebau 772 Kap Tgr. 05 Maßnahmen des Bundes unter Beteiligung des 548 Europäischen Sozialfonds (ESF) und Kofinanzierung der Kosten für technische Hilfe Kap Tgr. 02 Kosten für den Aufbau eines bundesweiten digitalen 421 Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Kap Bundesvermögens- und -bauangelegenheiten 268 Kap Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin 261 und Bonn Kap Tgr. 12 Regionalförderung 240 Kap Tit Investitionszuschüsse für Vorhaben des öffentlichen 192 Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG Kap Tit Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften 135 Kap Tgr. 05 Verwendung der streckenbezogenen LKW-Maut 118 Kap Tgr. 07 Aufbauhilfe für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes 106 Kap Tit Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen 100 Kap Tit Baukostenzuschüsse Schienenwege Eisenbahn 100 Gesamt Übertragbare Mittel Mio. Euro Ausgabereste im flexibilisierten Bereich Im flexibilisierten Bereich müssen in Anspruch genommene Ausgabereste von den Ressorts grundsätzlich nicht kassenmäßig im eigenen Einzelplan eingespart werden. Sie werden aus dem Gesamthaushalt finanziert. Die hierfür im Einzelplan Allgemeine Finanzverwaltung (Kapitel 6002 Titel ) vorgehaltenen Haushaltsmittel von 250 Mio. Euro wurden wie in den Vorjahren nicht benötigt. Die in Anspruch genommenen Ausgabereste wurden kassenmäßig durch Minderausgaben in den jeweiligen Einzelplänen gedeckt (sog. Bodensatz).

20 Im Unterschied zu den übrigen Ausgaberesten stehen flexibilisierte Ausgabereste zeitlich unbeschränkt zur Verfügung. Deshalb besteht für die Ressorts ein Anreiz, bei der Restebildung im flexibilisierten Bereich großzügig zu verfahren. Aber auch hier gilt, dass für die Bildung von Ausgaberesten ein konkreter sachlicher Bedarf vorliegen muss. Von den in das Haushaltsjahr 2010 übertragbaren Ausgaben im flexibilisierten Bereich von 1,5 Mrd. Euro bildeten die Ressorts 1,4 Mrd. Euro Ausgabereste (vgl. Tabelle 1.5). Über mehr als 94 % der nicht abgeflossenen Mittel wollen die Ressorts demnach in künftigen Jahren weiter verfügen. Tabelle 1.5 In das Jahr 2010 übertragene Ausgabereste im flexibilisierten Bereich Einzelplan Ressort übertragbare Ausgabereste gebildete Ausgabereste Tausend Euro in % 01 BPrA ,5 02 BT ,1 03 BR ,2 04 BK > 99,9 05 AA > 99,9 06 BMI ,8 07 BMJ > 99,9 08 BMF ,1 09 BMWi > 99,9 10 BMELV > 99,9 11 BMAS > 99,9 12 BMVBS ,9 14 BMVg > 99,9 15 BMG ,5 16 BMU ,5 17 BMFSFJ > 99,9 19 BVerfG > 99,9 20 BRH ,7 23 BMZ ,6 30 BMBF ,6 Gesamt ,6

21 Mit dem Ziel, Ausgabereste im flexibilisierten Bereich nach einheitlichen Maßstäben zu bilden, hat das Bundesfinanzministerium den Ressorts Vorgaben gemacht. 17 Danach fehlt insbesondere dann ein sachlicher Bedarf für Ausgabereste, wenn Aufgaben dauerhaft wegfallen, Sondertatbestände nicht mehr vorliegen, Baumaßnahmen und Beschaffungen langfristig verschoben oder nicht durchgeführt werden. Im Hinblick auf die Budgethoheit des Parlaments erwartet der Bundesrechnungshof von allen Ressorts, dass sie die Vorgaben bei ihrer Bedarfsprüfung beachten. Sie haben einen strengen Maßstab bei der Restebildung anzulegen. Von den in das Haushaltsjahr 2011 übertragbaren Ausgaben entfallen 1,6 Mrd. Euro auf den flexibilisierten Bereich. Sie sind damit gegenüber dem Vorjahr leicht (um 0,1 Mrd. Euro) angestiegen. 1.8 Verpflichtungsermächtigungen Gesunkener Ausnutzungsgrad bei Verpflichtungsermächtigungen Im Haushaltsplan 2010 waren Verpflichtungsermächtigungen von 48,5 Mrd. Euro veranschlagt. Dies waren 9,8 Mrd. Euro weniger als im Vorjahr. Tatsächlich durch Verpflichtungen in Anspruch genommen wurden davon 25,2 Mrd. Euro (vgl. Abbildung 1.6). Der Ausnutzungsgrad betrug 52 %. Er war damit deutlich niedriger als im Vorjahr. Daneben gingen die Ressorts sonstige Verpflichtungen von 1,4 Mrd. Euro aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen oder für laufende Geschäfte ein ( 38 Absatz 4 BHO). Der Haushaltsgesetzgeber hat für das Haushaltsjahr 2010 die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen ab einem Betrag von 10 Mio. Euro prozentual begrenzt. 18 Hiermit sollten übermäßige Vorbindungen verhindert und im Hinblick auf die neue verfassungsrechtliche Schuldenbremse haushaltswirtschaftliche Spielräume für Konsolidierungsschritte gesichert werden. Unter Berücksichtigung dieser Begrenzung lag der Ausnutzungsgrad bei 57 %. 17 Vgl. Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Bildung von Ausgaberesten im flexibilisierten Bereich vom 10. Juli 2006 II A 2 H / Nach 6 Absatz 9 Haushaltsgesetz 2010 durften die Verpflichtungsermächtigungen ab einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro pro Titel grundsätzlich nur bis zu 90 % in Anspruch genommen werden.

22 Dieser geringe Ausnutzungsgrad der Verpflichtungsermächtigungen ist ein Indiz dafür, dass auch nicht etatreife Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt worden waren. Der Bundesrechnungshof hat bereits in den vergangenen Jahren gefordert, Verpflichtungsermächtigungen nur in der erforderlichen Höhe zu veranschlagen. Dies verlangen die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu angemerkt, dass ein Ausnutzungsgrad von etwas mehr als der Hälfte kein ausreichendes Indiz dafür sei, dass auch nicht etatreife Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt wurden. Verschiebe sich der Vertragsabschluss bei großen Bau- und Beschaffungsprojekten, verfalle die entsprechende Verpflichtungsermächtigung. Dies könne sich im Einzelfall in einer Größenordnung von einer Milliarde Euro und mehr auswirken. Außerdem habe die erfreuliche Entwicklung am Arbeitsmarkt zu einem geringeren Ausnutzungsgrad bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit geführt. Der Bundesrechnungshof verkennt nicht, dass ein Teil des geringen Ausnutzungsgrads auf die vom Bundesfinanzministerium angeführten Ursachen zurückzuführen ist. Gleichwohl bleiben alle Ressorts und das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die Etatreife der übrigen Verpflichtungsermächtigungen sorgfältig zu prüfen.

23 Abbildung 1.6 Verpflichtungsermächtigungen und eingegangene Verpflichtungen ,8 Verpflichtungsermächtigungen lt. Haushaltsplan eingegangene Verpflichtungen (ohne sonstige Verpflichtungen) 70 Mrd. Euro ,6 33,9 47,9 21,8 29,3 58,3 45,7 48,5 25,2 46,2 39, Jahr Soweit Verpflichtungen über- und außerplanmäßig eingegangen wurden, hat das Bundesfinanzministerium dem zugestimmt. Der Haushaltsausschuss wurde bei Überschreiten von im Haushaltsgesetz festgelegten Betragsgrenzen in allen Fällen vorab unterrichtet Nach 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2010 sind über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab einem Betrag von 5 Mio. Euro (bei nur in einem Haushaltsjahr fällig werdenden Ausgaben) bzw. von 10 Mio. Euro vor Einwilligung des Bundesfinanzministeriums dem Haushaltsausschuss zur Unterrichtung vorzulegen, soweit das Gesetz nicht Ausnahmen zulässt.

24 1.8.2 Verpflichtungen gegenüber Höchststand des Vorjahres gesunken Zum 31. Dezember 2010 waren aus eingegangenen Verpflichtungen noch 126,5 Mrd. Euro zu leisten. Der seit Jahren steigende Gesamtbestand eingegangener Verpflichtungen ging damit zurück (vgl. Abbildung 1.7). Dies könnte eine Folge der im Haushaltsgesetz 2010 festgesetzten pauschalen Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen um 10 % sein. Abbildung 1.7 Gesamtbestand eingegangener Verpflichtungen ,4 120,0 123,7 138,7 126,5 100 Mrd. Euro Jahr Von dem Gesamtbestand eingegangener Verpflichtungen entfallen 34,6 Mrd. Euro auf das Haushaltsjahr 2011 und 24,8 Mrd. Euro auf das Haushaltsjahr 2012 (vgl. Abbildung 1.8). Dabei sind die im Haushaltsjahr 2011 neu eingegangenen Verpflichtungen noch nicht berücksichtigt. Die eingegangenen Verpflichtungen schränken den Handlungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers ein, da die entsprechenden Haushaltsmittel für andere Zwecke oder für die Haushaltskonsolidierung nicht zur Verfügung stehen.

25 Abbildung 1.8 Fälligkeiten der bis Ende 2010 eingegangenen Verpflichtungen in den Folgejahren a ,6 Mrd. Euro ,8 18,6 10,4 10,0 28, HH-Jahre ab 2016 Jahr a Für die Jahre ab 2012 kommen jeweils die im Vorjahr oder in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungen hinzu. Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass es bei mehrjährigen Projekten notwendig sei, dass die Verwaltung Verpflichtungen eingehen kann, die erst die folgenden Haushaltsjahre belasten. Dieser Belastung trage es Rechnung, indem es bei der Haushaltsaufstellung die Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen durch die Vorgabe numerischer Regeln steuere. 20 Im Übrigen ergebe sich keine Einschränkung des Handlungsspielraums des Haushaltsgesetzgebers durch die Vorbindung eingegangener Verpflichtungen. Zum einen, weil Verpflichtungsermächtigungen vom Parlament beschlossen werden. Zum anderen würden größere Projekte angeschoben bzw. Rechtsverbindlichkeiten eingegangen, die die angemessene Durchführung staatlicher Aufgaben auch in der Zukunft sichern. Außerdem seien bei der Bewertung des Handlungsspielraums neben der Höhe der Gesamtvorbindungen auch die Zahlungsfälligkeiten zu betrachten. Im ersten Folgejahr liege die Vorbindung bei lediglich 11 % des Gesamtausgabevolumens und sinke dann jährlich. Insoweit sei ausreichend ungebundene Gestaltungsmasse vorhanden. Der Bundesrechnungshof weist darauf hin, dass auch eine Vorbelastung aus eingegangenen Verpflichtungen von 34,6 Mrd. Euro den Handlungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers einschränkt. Denn neben diesen Vorbelastungen sind weitere große Teile des Bundeshaushalts durch gesetzliche oder vertragliche Vorbindun- 20 Grundsätzlich %-Regel für die maximale Vorbelastung pro Titel in den drei folgenden Haushaltsjahren.

26 gen 21 festgelegt und stehen so dem Haushaltsgesetzgeber als Gestaltungsmasse nicht mehr zur Verfügung. 1.9 Höhere Gewährleistungsermächtigungen als im Vorjahr Mit Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen (Gewährleistungen) unterstützt der Bund förderungswürdige oder im staatlichen Interesse liegende Vorhaben im In- und Ausland und sichert finanzielle Verpflichtungen des Bundes gegenüber internationalen Finanzinstitutionen ab. Die Höhe der Gewährleistungsermächtigungen und die mit ihnen verfolgten Ziele werden entweder im Haushaltsgesetz 22 oder in spezialgesetzlichen Regelungen 23 ausgewiesen. Durch das Haushaltsgesetz 2010 war das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Ge- währleistungen bis zu 477,3 Mrd. Euro zu übernehmen. Im Vorjahr betrug dieser Gewährleistungsrahmen 469,5 Mrd. Euro. Ende 2010 hatte der Bund hieraus Gewährleistungen von 302,4 Mrd. Euro übernommen (vgl. Tabelle 1.6). Gegenüber dem Vorjahr waren dies 28,8 Mrd. Euro weniger. Darüber hinaus durfte das Bundesfinanzministerium nach dem Währungsunion- Finanzstabilitätsgesetz Gewährleistungen von 22,4 Mrd. Euro eingehen. Es nutzte sie in voller Höhe für Garantien für Kredite an Griechenland. Nach dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Stabilisierungsmechanismus durfte das Bundesfinanzministerium Gewährleistungen von 123 Mrd. Euro eingehen. Hiervon hat es noch keinen Gebrauch gemacht (vgl. Tabelle 1.6). Zusätzlich konnte auch das Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) Garantien bis zu 300 Mrd. Euro übernehmen. Die Ausnutzung beim FMS betrug Ende des Jahres 2010 rund 64 Mrd. Euro. Das neu geschaffene Sondervermögen Restrukturierungsfonds musste noch keine Garantien übernehmen. 21 Vgl. Tabelle 2.4; im Bundeshaushalt 2011 sind z. B. Ausgaben für Soziales von 160 Mrd. Euro, Zinsen von 35 Mrd. Euro und Personal- und Versorgung von 39 Mrd. Euro vorgesehen, die sich der Gestaltung des Haushaltsgesetzgebers weitgehend entziehen. 22 Vgl. 3 Absatz 1 Haushaltsgesetz 2010 sowie Vorbemerkung zu Kapitel 3208 (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen). 23 Vgl. z. B. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz), Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus.

27 Tabelle 1.6 Gewährleistungsrahmen und Ausnutzung im Jahr 2010 Gewährleistungsrahmen für Ermächtigungsrahmen Mrd. Euro Ausnutzung zum Jahresende Ausnutzung zu Jahresbeginn Veränderung im Jahresverlauf ge- Gewährleistungen mäß Haushaltsgesetz Ausfuhren (Exportkreditgarantien) 120,0 107,8 107,5-0,3 Ungebundene Finanzkredite, 40,0 29,7 34,3 4,6 Direktinvestitionen im Ausland Binnenwirtschaft und 240,0 129,2 98,0-31,2 sonstige Zwecke im Inland Internationale Finanzinvestitionen 58,0 50,6 53,3 2,7 Sonstiges 19,3 13,8 9,3-4,5 Summe Haushaltsgesetz 477,3 331,2 302,4-28,8 Gewährleistungen gemäß weiterer Gesetze Garantien für Kredite an Griechenland (Währungs-union- Finanzstabilitätsgesetz) Europäischer Stabilisierungsmechanismus 22,4 0 22,4 22,4 123, Summe weitere Gesetze 145,4 0 22,4 22,4 Gewährleistungen der Sondervermögen Garantien des FMS 300,0 147,7 63,6-84,1 Garantien des Restrukturierungsfonds 100, Sonstiges 1,1 0,6 1,0 0,4 Summe Sondervermögen 401,1 148,3 64,6-83,7 Gesamtsumme 1 023,8 479,5 389,5-90,0 Die in der Zukunft aus der Übernahme von Gewährleistungen möglicherweise anfallenden finanziellen Belastungen wurden bisher nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen. Für den Teilbereich der Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermes-Deckungen) nahm das Bundesfinanzministerium in der Vermögensrechnung

28 2010 erstmals Rückstellungen vor. Diese lagen am Ende des Jahres 2010 bei 4,2 Mrd. Euro (vgl. Nummer 1.11). Das Bundesfinanzministerium prüft, ob bei der weiteren Vervollständigung der Vermögensrechnung auch Rückstellungen für weitere Gewährleistungen gebildet werden sollen. Die Einnahmen aus Gewährleistungsentgelten sowie Einnahmen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Gewährleistungen betrugen im Jahr 2010 insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Dem standen Ausgaben für Entschädigungsleistungen, Umschuldungen und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen von 0,8 Mrd. Euro gegenüber (vgl. Nummer 2.8) Gesamtbestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln angestiegen Ausgaben können zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden, wenn hierdurch eine sparsame Bewirtschaftung gefördert wird ( 15 Absatz 2 BHO). Die Selbstbewirtschaftung setzt zentrale Haushaltsgrundsätze außer Kraft, die das Budgetrecht des Parlaments sichern und die Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten im Haushaltsvollzug unterstützen. Selbstbewirtschaftungsmittel stehen zeitlich unbegrenzt für den jeweiligen Ausgabenzweck über das laufende Haushaltsjahr hinaus zur Verfügung. Sie können den Charakter von Dauerfonds neben den für das laufende Haushaltsjahr parlamentarisch bewilligten Haushaltsmitteln annehmen. Werden Haushaltsmittel in die Selbstbewirtschaftung überführt, sind die entsprechenden Beträge haushaltsmäßig zu buchen und erscheinen als Ausgabe in der Haushaltsrechnung. Tatsächlich sind sie jedoch noch nicht an Dritte gezahlt worden. Dies beeinträchtigt nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Aussagekraft der grundgesetzlich vorgeschriebenen Rechnungslegung und damit die Kontrollmöglichkeit des Parlaments. Das Bundesfinanzministerium nahm erstmals in die Haushaltsrechnung 2009 eine Gesamtübersicht über den Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln auf. Deren Volumen lag Ende 2010 bei Mio. Euro verteilt auf acht Einzelpläne. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Kapitel 0405 verfügt dabei mit 596 Mio. Euro über den größten Bestand. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung Einzelplan 30 sammelte auf diese Weise 344 Mio. Euro an (vgl. Abbildung 1.9).

29 Abbildung 1.9 Entwicklung der Selbstbewirtschaftungsmittel Jahr 2009 Jahr Kapitel 0405 Epl. 30 Epl. 09 Sonstige Gegenüber dem Vorjahr (996 Mio. Euro) nahm der Gesamtbestand um 25 Mio. Euro oder 2,5 % zu. Das Bundesfinanzministerium teilt die Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Es hat ergänzend darauf hingewiesen, dass die Veranschlagung von Selbstbewirtschaftungsmitteln in den Einzelplänen 30 und 09 Bundeswirtschaftsministerium auf der Wissenschaftsfreiheitsinitiative fuße. Außerdem würde der Bestand an Selbstbewirtschaftungsmitteln im Kulturbereich in den kommenden Jahren zurückgehen. Für den Bundeshaushalt 2012 sei vorgesehen, das im Kulturbereich in die Selbstbewirtschaftung einbezogene Volumen um 240 Mio. Euro abzusenken. Im Übrigen lehne die Bundesregierung eine Ausweitung von Selbstbewirtschaftungsvermerken ab Weitere Vervollständigung der Vermögensrechnung Seit dem Haushaltsjahr 2009 leitet das Bundesfinanzministerium die Vermögensrechnung getrennt von der Haushaltsrechnung zu. Die Vermögensrechnung wurde neu gegliedert und ihre Darstellung überarbeitet. Sie enthält wieder 24 eine Gesamtübersicht der nachgewiesenen Vermögensbestände und Schulden. Diese Übersicht weicht vom Entwurf der Buchführungs- und Rechnungslegung für das Vermögen des Bundes (VBRO) ab. 25 Sie orientiert sich an dem für Bund und Länder gültigen Ver- 24 In den Jahren 2001 bis 2008 wurde auf eine Gesamtübersicht verzichtet. 25 Der Entwurf der VBRO aus dem Jahr 1953 wurde nicht in Kraft gesetzt, ist aber dennoch grundsätzlich anzuwenden.

30 waltungskontenrahmen (VKR). Gegenüber der Vermögensrechnung 2009 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: Einführung ergänzender Vermögensgruppen, um Forderungen des Bundes gegenüber Unternehmen und internationalen Einrichtungen, an deren Kapital der Bund beteiligt ist, getrennt von den übrigen Geldforderungen auszuweisen Aufnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen und internationalen Einrichtungen, an deren Kapital der Bund beteiligt ist Aktualisierung der Rückstellungen für Pensionsleistungen Ergänzung der Informationen zu Gewährleistungen einschließlich des Ausweises von Rückstellungen für Exportkreditgarantien Ausweis von Rückstellungen für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere Aufgrund dieser Änderungen sind die Vermögensrechnungen der Jahre 2009 und 2010 nicht mehr unmittelbar vergleichbar. Das wertmäßig dargestellte Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen betrug Ende 2009 insgesamt 202 Mrd. Euro. Die Schulden lagen bei Mrd. Euro. Nicht enthalten sind darin Vermögen und Schulden rechtsfähiger Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung ( 2 VBRO). Außerdem sind wesentliche Vermögenspositionen, wie das Immobilienvermögen einschließlich Infrastrukturvermögen sowie das bewegliche Vermögen, noch nicht erfasst. Auch die Schulden und Verbindlichkeiten sind nicht vollständig ausgewiesen. So fehlen z. B. teilweise die Verpflichtungen aus übernommenen Gewährleistungen und zur Sanierung ökologischer Altlasten (vgl. Tabelle 1.7).

Allgemeiner Teil. 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012

Allgemeiner Teil. 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 1 Teil I Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 1.0 Der Bundesrechnungshof hat mit Unterstützung seiner Prüfungsämter die

Mehr

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2011

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2011 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2011 1.0 Der Bundesrechnungshof hat mit Unterstützung seiner Prüfungsämter die Haushaltsrechnung und die

Mehr

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2014

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2014 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1 Drucksache 18/XXXX Teil I Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2014 1.0 Der Bundesrechnungshof

Mehr

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz

Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum. Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz Bundesrat BRFuss.. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Fz Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz )

Mehr

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015 Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2015 1.0 Der Bundesrechnungshof hat mit Unterstützung seiner Prüfungsämter die Haushaltsrechnung

Mehr

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO

Allgemeines Haushaltsrecht H BHO 16. Mai 2001 Allgemeines Haushaltsrecht H 05 01 VV- 70-72 Teil IV - Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung 70 - Zahlungen Zahlungen dürfen nur von Kassen und Zahlstellen angenommen oder geleistet werden.

Mehr

1 Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes Jahresrechnung 2008

1 Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes Jahresrechnung 2008 Teil I Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes Jahresrechnung 2008 1.0 Der Bundesrechnungshof hat gemeinsam mit den Prüfungsämtern des Bundes die Jahresrechnung

Mehr

Allgemeiner Teil. 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr

Allgemeiner Teil. 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016 1.0 Der Bundesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung des

Mehr

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017

1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 Allgemeiner Teil 1 Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 Zusammenfassung Der Bundesrechnungshof hat die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung

Mehr

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf

Haushalt Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Gesamtübersicht. Entwurf Haushalt 2018 Ergebnis der Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Gesamtübersicht Mio. I. Ausgaben Entwurf... 341.000 Steigerung (in Prozent gegenüber Ist 2017)... +3,1... +2.600 Ausgaben

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2010 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2008 RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3801 04. 07. 2013 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2013 zur Haushaltsrechnung 2011 (vgl. Drucksache 15/3800) hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug

Mehr

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung Entwurf (in den Landtag eingebracht) G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen 1 Errichtung 1 Das Land Niedersachsen errichtet ein zweckgebundenes, nicht rechtsfähiges

Mehr

I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung

I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2014 01 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 Vorbemerkungen Das Hj. 2014 schloss mit einem kassenmäßigen

Mehr

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1454 Landtag 19. Wahlperiode 19.12.17 Mitteilung des Senats vom 19. Dezember 2017 Geschäftsbericht und Haushatlsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen 2016

Mehr

Haushaltsplan und Haushaltsvollzug

Haushaltsplan und Haushaltsvollzug Haushaltsplan und Haushaltsvollzug Der Haushalt 00 wurde nach den Vorgaben des Staatshaushaltsplans vollzogen. 1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 00 Der Landeshaushaltsrechnung (LHR) für das Haushaltsjahr

Mehr

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2015

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2015 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2401 20. 07. 2017 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2017 zur Haushaltsrechnung 2015 (vgl. Drucksache 16/2400) hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug

Mehr

(Informationstechnik) (Vergleichsstudien zur Leistungsfähigkeit) (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

(Informationstechnik) (Vergleichsstudien zur Leistungsfähigkeit) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Gesetzestexte Grundgesetz (Art. 91a, 91b, 91c, 91d, 91e, 104a bis 115, 125c, 143c, 143d) GG Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) Deutscher Bundestag Drucksache 19/2425 19. Wahlperiode 30.06. Beschlussempfehlung * des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 19/1700, 19/1701 Entwurf

Mehr

Rechnung über den Haushalt der Hochbauten. Haushaltsjahr 2010

Rechnung über den Haushalt der Hochbauten. Haushaltsjahr 2010 Land Sachsen-Anhalt Einzelplan 20 Rechnung über den Haushalt der Hochbauten für das Haushaltsjahr 2010 - 2 - Zusammenstellung Einnahmen Ausgaben Kapitel Ist-Einnahmen zu übertragende Einnahmereste Summe

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 17/11290 17. Wahlperiode 13. 11. Beschlussempfehlung * des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/10900, 17/10901 Entwurf

Mehr

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Denkschrift Auszug aus. zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 3 Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2010 RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg

Mehr

1.3 Haushalts- und Kassenordnung (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

1.3 Haushalts- und Kassenordnung (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein. - Körperschaft des öffentlichen Rechts - (Satzung) der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer Schleswig- Holstein hat auf Grund des 5 Abs. 2 b der Satzung

Mehr

BMF - I A 4 9. Juli 2014 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018

BMF - I A 4 9. Juli 2014 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018 Erläuterungen zur Übersicht Entwicklung der öffentlichen Haushalte bis 2018 Projektion in finanzstatistischer Abgrenzung Öffentlicher Gesamthaushalt: Der Finanzierungssaldo des Öffentlichen Gesamthaushalts

Mehr

Bundesschuld (Einzelplan 32) 70 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 32

Bundesschuld (Einzelplan 32) 70 Kat. A. Entwicklung des Einzelplans 32 1 Bundesschuld (Einzelplan 32) 70 Kat. A Entwicklung des Einzelplans 32 70.1 Überblick Im Bundeshaushalt übersteigen die Ausgaben seit langem die Einnahmen. Der Bund schließt diese Lücke im jährlichen

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 10.05.2017 Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen zur Nachholung von Investitionen

Mehr

Landesschulden 3. Die Schulden des Landes sind 1999 erneut um 1,5 Mrd. DM auf jetzt 59,3 Mrd. DM angewachsen. Die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme

Landesschulden 3. Die Schulden des Landes sind 1999 erneut um 1,5 Mrd. DM auf jetzt 59,3 Mrd. DM angewachsen. Die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme Landesschulden 3 Die Schulden des Landes sind 1999 erneut um 1,5 Mrd. DM auf jetzt 59,3 Mrd. DM angewachsen. Die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme war um rd. 0,7 Mrd. DM geringer als im Vorjahr. 1 Schuldenentwicklung

Mehr

Rechnungslegung der Sondervermögen des Bundes

Rechnungslegung der Sondervermögen des Bundes Rechnungslegung der Sondervermögen des Bundes Bundesministerium der Finanzen Berlin 1. Definition Agenda 2. Rechnungslegung Sondervermögen 3. Praktisches Beispiel zur neuen Arbeitshilfe im Muster HR-SV

Mehr

Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt

Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Frage der Veranschlagung von Mindereinnahmen im Bundeshaushalt Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt Finanzplan des Bundes bis 2017

Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt Finanzplan des Bundes bis 2017 Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 Finanzplan des Bundes bis 2017 1 Juni 2013 Wesentliche Kennziffern Ist 2012 Soll 2013 (inkl. Nachtrag) 2014 Finanzplan 2015 2016 2017 in Mrd. Ausgaben alter Finanzplan

Mehr

Inhaltsverzeichnis_HO_TH_2000_jlr-HOTH2000V2IVZ

Inhaltsverzeichnis_HO_TH_2000_jlr-HOTH2000V2IVZ Seite 1 von 5 Landesrecht TH Einzelnorm Amtliche Abkürzung: ThürLHO Fassung vom: 20.12.2007 Gültig ab: 01.01.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Gliederungs- Nr: 630-1 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)

Mehr

Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) 4 Entwicklung des Einzelplans Überblick

Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) 4 Entwicklung des Einzelplans Überblick Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) 4 Entwicklung des Einzelplans 01 4.1 Überblick Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und der höchste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland.

Mehr

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 14/5888. der Präsidentin des Bundesrechnungshofes

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 14/5888. der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Deutscher Bundestag Drucksache 14/5888 14. Wahlperiode 12. 04. 2001 Antrag der Präsidentin des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2000 Einzelplan 20 Inhalt Kapitel

Mehr

VV zu 23 LHO. InhaIt. Zu 23 Zuwendungen 1. Zum Begriff der Zuwendungen 2. Zuwendungsarten 3. Grundsätze für die Veranschlagung

VV zu 23 LHO. InhaIt. Zu 23 Zuwendungen 1. Zum Begriff der Zuwendungen 2. Zuwendungsarten 3. Grundsätze für die Veranschlagung 23 Zuwendungen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn die Freie

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG)

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG) Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG) KInvFErrG Ausfertigungsdatum: 24.06. Vollzitat: "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds

Mehr

Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig

Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig Stark, nicht reich. Folie 2 Finanzverfassung Bund und Länder sind in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig Bundeshaushalt 2012 rd. 306 Mrd. Euro Landeshaushalt 2012 rd. 38,8

Mehr

Vermögensrechnung des Bundes

Vermögensrechnung des Bundes Vermögensrechnung des Bundes Informationsveranstaltung zur Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2012 TOP 1: Rückblick auf die Vermögensrechnung 2011 1 Rückblick - Vermögensrechnung 2011 - weitere Vervollständigung

Mehr

VV zu 37 (1 bis 5) u. 116 LHO

VV zu 37 (1 bis 5) u. 116 LHO 37 Über- und außerplanmäßige Ausgaben (1) Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Einwilligung des Senats; die für die Finanzen zuständige Behörde ist vorher zu hören. Die Einwilligung

Mehr

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt;

2. wie hoch die Finanztransaktionskomponente nach 3 der o. g. Verordnung zur zulässigen Kreditaufnahme nach 18 LHO für das Jahr 2017 ausfällt; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 935 08. 11. 2016 Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Wie sich die Landesregierung mit kreativer Buchführung

Mehr

an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach 88 Abs. 2 BHO Information über die Entwicklung des Einzelplans 01 (Bundespräsident und Bundespräsidialamt) für die Haushaltsberatungen 2018

Mehr

Landeshaushalt Hessen

Landeshaushalt Hessen Hessisches Ministerium der Finanzen Landeshaushalt Hessen Haushaltsabschluss 2016 Schwarze Null und Schuldentilgung - erstmals seit 1969! Vorstellung des vorläufigen Haushaltsabschlusses 2016 Pressekonferenz

Mehr

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2014

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2014 Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 101 14. 07. 2016 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2016 zur Haushaltsrechnung 2014 (vgl. Drucksache 16/100) hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug

Mehr

Haushaltsklarheit schaffen: In welcher Höhe sollen mit dem Haushalt 2017 implizite Schulden abgebaut werden?

Haushaltsklarheit schaffen: In welcher Höhe sollen mit dem Haushalt 2017 implizite Schulden abgebaut werden? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1830 22. 03. 2017 Antrag der Abg. Peter Hofelich u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen Haushaltsklarheit schaffen: In welcher

Mehr

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen

Mit dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2013 werden folgende notwendige Veränderungen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4000 13.09.2013 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

VV zu 26 (2) und 113 LHO

VV zu 26 (2) und 113 LHO 26 Landesbetriebe, Sondervermögen, Stellen außerhalb der Verwaltung (1)... (2) Bei Sondervermögen sind nur die Zuführungen oder die Ablieferungen im Haushaltsplan zu veranschlagen. Über die Einnahmen,

Mehr

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2001 Einzelplan 20

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2001 Einzelplan 20 Deutscher Bundestag Drucksache 14/9178 14. Wahlperiode 24. 05. 2002 Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2001 Einzelplan 20 Inhalt Seite

Mehr

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg

Auszug aus Denkschrift zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Auszug aus Denkschrift 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 5 Vermögensrechnung RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift 2018, Beitrag Nr.

Mehr

Haushaltsrechnung. Landes Sachsen-Anhalt. Haushaltsjahr 2015

Haushaltsrechnung. Landes Sachsen-Anhalt. Haushaltsjahr 2015 Haushaltsrechnung des Landes Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2015 Band 1 - III - Inhaltsverzeichnis Band 1 Einführung Abschnitt A - Haushaltsrechnung Abschlussbericht Gesamtrechnung Gruppierungsübersicht

Mehr

Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung

Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung Auszug aus dem Jahresbericht 2010 Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2008 Impressum: Rechnungshof Rheinland-Pfalz Gerhart-Hauptmann-Straße 4 67346 Speyer Telefon: 06232 617-0 Telefax: 06232

Mehr

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen

Gesetzentwurf. der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige Haushaltspolitik, die ab dem Jahr 2014 einen strukturell

Mehr

Stadt Ilmenau. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan Große Kreisangehörige Stadt. Universitätsstadt

Stadt Ilmenau. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan Große Kreisangehörige Stadt. Universitätsstadt Stadt Ilmenau Große Kreisangehörige Stadt Goetheund Universitätsstadt 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 INHALTSVERZEICHNIS Nachtragshaushaltssatzung Beurteilung der dauernden

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2010 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2010 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 21 und 211 Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung - 3-54 Sondervermögen Altlastensanierung 54 1 Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt

Mehr

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft -319- 0602 Allgemeine Bewilligungen (-) weniger Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / / Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H 1423-1/2016-6-5 030/9020 3503 ansgar.ostermann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Landesschulden 3. Die Schulden des Landes sind im Jahr 2000 erneut um 1,8 Mrd. DM auf jetzt 61,1 Mrd. DM angewachsen.

Landesschulden 3. Die Schulden des Landes sind im Jahr 2000 erneut um 1,8 Mrd. DM auf jetzt 61,1 Mrd. DM angewachsen. Landesschulden 3 Die Schulden des Landes sind im Jahr 2000 erneut um 1,8 Mrd. DM auf jetzt 61,1 Mrd. DM angewachsen. 1 Schuldenentwicklung 1.1 Die Verschuldung des Landes ist auch im Hj. 2000 angestiegen.

Mehr

I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung

I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung I. Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2011 01 1 2 3 4 5 6 7 1 Vorbemerkungen Das Hj. 2011 schloss mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften,

Mehr

Daran kann sich Hessen gewöhnen: Schwarze Null und Schuldentilgung auch 2017

Daran kann sich Hessen gewöhnen: Schwarze Null und Schuldentilgung auch 2017 Hessisches Ministerium der Finanzen Daran kann sich Hessen gewöhnen: Schwarze Null und Schuldentilgung auch 217 Vorstellung des vorläufigen Haushaltsabschlusses 217 Pressekonferenz am 9. Februar 218 Dr.

Mehr

Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte)

Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte) Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte) im Jahr 2017 Endgültiges Ergebnis Bundesministerium der Finanzen August 2017 Die Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte) im Jahr 2017 (endgültiges

Mehr

hier: Beitrag Nr. 3 Landesschulden und Landesvermögen Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 20. Juli 2017, Az. P

hier: Beitrag Nr. 3 Landesschulden und Landesvermögen Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 20. Juli 2017, Az. P Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2403 20. 07. 2017 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2017 zur Haushaltsrechnung 2015 (vgl. Drucksache 16/2400) hier: Beitrag Nr. 3 Landesschulden

Mehr

Teil I: Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017

Teil I: Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 Teil I: Übersicht über die Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 0 1 Ausgaben 2 3 4 5 6 7 8 9 Bezeichnung aus Steuern steuerähnlichen Abgaben Verwaltungseinnahmen, aus Schuldendienst dergleichen mit Ausnahme

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4935 18. Wahlperiode 01.12.2016 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung

Mehr

Haushaltsführung 2017 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Haushaltsführung 2017 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Bundesrat Drucksache 523/17 20.06.17 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Fz Haushaltsführung Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr

Mehr

Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte)

Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte) Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte) im Jahr 2016 Endgültiges Ergebnis Bundesministerium der Finanzen Juli 2017 Die Entwicklung der Länderhaushalte (Kernhaushalte) im Jahr 2016 (endgültiges

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und

Mehr

Bundesrat Drucksache 269/10. Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bundesrat Drucksache 269/10. Gesetzentwurf der Bundesregierung Bundesrat Drucksache 269/10 BRFuss 03.05.10 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen

Mehr

Gesetzentwurf. Drucksache 16/176. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Landesregierung

Gesetzentwurf. Drucksache 16/176. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/176 04.07.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Errichtung eines Fonds des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Gesetzes zur

Mehr

Konsolidierungsbericht des Saarlandes für das Jahr 2013

Konsolidierungsbericht des Saarlandes für das Jahr 2013 Konsolidierungsbericht des Saarlandes für das Jahr 2013 April 2014 Inhaltsverzeichnis: I. Einleitung...3 II. Berechnungsschema für den strukturellen Finanzierungssaldo...3 III. Berechnung des strukturellen

Mehr

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan. I. Haushaltsübersicht ( 13 Absatz 4 Nummer 1 LHO)

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan. I. Haushaltsübersicht ( 13 Absatz 4 Nummer 1 LHO) Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 9 vom 15. März 2 Anhang zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan I. Haushaltsübersicht

Mehr

Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis Juni 2017

Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis Juni 2017 Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis 2021 1 28. Juni 2017 Wesentliche Kennziffern für die Jahre 2018 bis 2021 Ist 2016 Soll 2017 2018 2019 2020 2021 in Mrd. Ausgaben 317,1

Mehr

Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis Stand: 15. März 2017

Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis Stand: 15. März 2017 Eckwerte des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 und des Finanzplans bis 2021 1 Stand: 15. März 2017 Haushaltseckwerte für die Jahre 2018 bis 2021 vorl. Ist 2016 Soll 2017 2018 2019 2020 2021 in

Mehr

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages

Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und Kontrolle des Haushalts des Deutschen Bundestages 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Verfahren der Aufstellung, Ausführung und

Mehr

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen gruppen 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 119 73 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend ver- 0,0 a) 0,0 0,0 wendeten Zuweisungen/Zuschüssen

Mehr

Entwicklung der Länderhaushalte

Entwicklung der Länderhaushalte Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2015 Endgültiges Ergebnis Bundesministerium der Finanzen Juli 2016 Die Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2015 (endgültiges Ergebnis) I. Überblick Die Ausgaben

Mehr

Kapitel Wohnen

Kapitel Wohnen 64 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2019 2018 2019 2017 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 08 400 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für Heimat, Kommunales,

Mehr

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze.

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze. T O P 7 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2008 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Mehr

Bundesschuld (Einzelplan 32) 77 Entwicklung des Einzelplans 32 Kat. A

Bundesschuld (Einzelplan 32) 77 Entwicklung des Einzelplans 32 Kat. A 456 Bundesschuld (Einzelplan 32) 77 Entwicklung des Einzelplans 32 Kat. A 77.1 Überblick Im Bundeshaushalt übersteigen die Gesamtausgaben seit Langem die Einnahmen. Der Bund schließt diese Lücke im jährlichen

Mehr

Entwicklung der Länderhaushalte

Entwicklung der Länderhaushalte Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2013 Endgültiges Ergebnis Bundesministerium der Finanzen August 2014 Die Entwicklung der Länderhaushalte im Jahr 2013 (endgültiges Ergebnis) I. Überblick Die Ausgaben

Mehr

hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

hier: Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Deutscher Bundestag Drucksache 16/10419 16. Wahlperiode 11. 11. 2008 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für

Mehr

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan

Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Nr. 5 vom 20. März 2 Anhang zu Artikel 1 Nummer 2 Anlage Haushaltsplan des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr Gesamtplan I. Haushaltsübersicht

Mehr

Schuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV

Schuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV Schuldenbremse für Hessen: Eckpunkte des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 HV Pressekonferenz Wiesbaden, den 17.04.2013 1 Warum eine Schuldenbremse? Verschuldung, BIP und Steuern in Deutschland seit 1970

Mehr

2. Aus dem bisherigen Vollzug ergibt sich, dass die Globale Minderausgabe für Personalausgaben im Einzelplan 20 erhöht werden kann.

2. Aus dem bisherigen Vollzug ergibt sich, dass die Globale Minderausgabe für Personalausgaben im Einzelplan 20 erhöht werden kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/3400 05.09. Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für

Mehr

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016

Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 1 Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung 2016 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung... 2 II. Zentrale Ergebnisse... 3 Anlage Länderbericht

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13054

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13054 Deutscher Bundestag Drucksache 18/13054 18. Wahlperiode 29.06.2017 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Verwendung der Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen

Mehr

Beschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1312. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

Beschlussempfehlung. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1312. des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Deutscher Bundestag Drucksache 16/1312 16. Wahlperiode 26. 05. 2006 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch den Bundesrechnungshof

Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Unterrichtung. 17. Wahlperiode durch den Bundesrechnungshof Deutscher Bundestag Drucksache 17/11330 17. Wahlperiode 12. 11. 2012 Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

Mehr

Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg

Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Staatsministerium 0208 Führungsakademie des Landes Baden-Württemberg Soll 2003 a) Betrag Ist 2002 b) für Tit. Ist 2001 c) 2004 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Durch das Gesetz

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 19, 57 LHO Vom 13. März 2014, geändert am 19. August 2015 19 Baumaßnahmen, Beschaffungen, Entwicklungsvorhaben (1) Auszahlungen

Mehr

Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BAYERN

Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BAYERN TOP 2 der 10. Sitzung des Stabilitätsrates am 15. Dezember 2014 Beschluss des Stabilitätsrates zur Haushaltsüberwachung BAYERN 1. Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung Aktuelle

Mehr

Der Haushaltsvollzug Unterrichtung des Haushaltsausschusses am 23. Januar Hessisches Ministerium der Finanzen

Der Haushaltsvollzug Unterrichtung des Haushaltsausschusses am 23. Januar Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen Der Haushaltsvollzug 2012 Unterrichtung des Haushaltsausschusses am 23. Januar 2013 Dr. Thomas Schäfer Hessischer Minister der Finanzen Hessisches Ministerium der Finanzen

Mehr

Kapitel Förderung des Wohnungsbaus

Kapitel Förderung des Wohnungsbaus Kapitel 09 050 54 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 09 050 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 111 01 419 Gebühren

Mehr

Kapitel Wohnen

Kapitel Wohnen Kapitel 08 400 64 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2018 2017 2018 2016 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 08 400 Dieses Kapitel ist der Budgeteinheit Ministerium für

Mehr

Erster Nachtragshaushaltsplan

Erster Nachtragshaushaltsplan Erster Nachtragshaushaltsplan Stadt Hemmoor Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Hemmoor, Landkreis Cuxhaven, für das Haushaltsjahr vom Aufgrund der 40 und 84 ff. insbesondere 87 der Niedersächsischen

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1409 Aufwendungen für die Förderung der Studierenden im Hochschulwesen V o r b e m e r k u n g : Im Kapitel 1409 sind die Haushaltsmittel für die Förderung und Betreuung der Studierenden an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen, Kunsthochschulen und

Mehr

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr Einzelplan 06 Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung -

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr Einzelplan 06 Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung - Land Sachsen-Anhalt Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 Einzelplan 06 Kultusministerium - Wissenschaft und Forschung - - 4 - Übersicht über die und Ausgaben ErgHH/NHH 2011 Übersicht

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund des 76 der Gemeindeordnung Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2007 folgende Haushaltssatzung

Mehr

Zustimmungserfordernisse bei Veräußerungen von Liegenschaften des Bundes

Zustimmungserfordernisse bei Veräußerungen von Liegenschaften des Bundes Zustimmungserfordernisse bei Veräußerungen von Liegenschaften des Bundes 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zustimmungserfordernisse bei Veräußerungen von Liegenschaften des Bundes Aktenzeichen: Abschluss

Mehr

Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018

Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018 Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2015 und Finanzplan bis 2018 1 Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushalts 2015 und des Finanzplans bis 2018 Soll 2014 RegE 2015 Finanzplan 2016 2017 2018 in Mrd.

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" - 2 - - 3 - Kapitel 5410 Wirtschaftsplan für das Jahr 2003 zum Sondervermögen

Mehr