Inhalt. Vorwort Trennung Scheidung Hausrat Die gemeinsame Wohnung Zugewinnausgleich... 46

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2 Inhalt Vorwort Trennung Rechtliche Bedeutung Was heißt»getrennt leben«? Scheidung Voraussetzungen der Scheidung Der Scheidungsantrag vor Gericht Ausländische Ehepartner Das Scheidungsverfahren Härteklausel Die Rechtskraft des Scheidungsurteils Hausrat Was gehört zum Hausrat? Die Hausratsteilung während der Trennung Die Hausratsteilung nach der Scheidung Die gemeinsame Wohnung Trennung: Wer bleibt in der Wohnung? Wohnungsnutzung nach der Scheidung Zugewinnausgleich Güterstand Die Zugewinngemeinschaft

3 6 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r Versorgungsausgleich Worum geht es beim Versorgungsausgleich? Welche Ansprüche werden einbezogen? Aufteilung der Versorgungsansprüche Die Neuregelung ab dem 1. September Kein Versorgungsausgleich Vereinbarungen Das neue Unterhaltsrecht Kindesunterhalt Ehegattenunterhalt Scheidung und Steuerrecht Ehegattensplitting Trennungsjahr Steuerklasse und Unterhalt Mietfreies Wohnen als Unterhaltsleistung Scheidungskosten in der Steuererklärung Kosten des Umgangsrechts in der Steuererklärung Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung Sorgerecht Umgangsrecht Sorgerecht Umgangs- und Besuchsrecht Nach der Trennung: Worauf Sie achten müssen Ehename Versicherungen Finanzen Erbrecht Die Kosten des Scheidungsverfahrens Verfahrensablauf Die einvernehmliche Scheidung Scheidungsfolgenvereinbarung Die einzelnen Antragswege Verfahrensdauer

4 I n h a l t 7 Verfahrenskosten Anwaltskosten Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe Anwalt und Mediation Der Gang zum Anwalt Wenn Schwierigkeiten auftreten Wie findet man einen guten Anwalt? Die Mediation Das neue Verfahrensrecht in Familiensachen Die Gründe für das neue Verfahrensrecht Neue Gerichte Änderungen in Kindschaftssachen Anordnungen des Familiengerichts/Zwangsmaßnahmen Neue Rechtsmittel Eingetragene Lebenspartnerschaft Die Lebenspartnerschaft: gesetzliche Regelungen Der gemeinsame Name Güterrecht Erbrecht Sorgerecht Adoption Sozialrecht Arbeitsrecht Steuerrecht Aufhebung der Lebenspartnerschaft Weitergehende Informationen Register

5 Vorwort Wenn Sie dieses Buch in der Hand halten, stecken Sie wahrscheinlich mittendrin in der Ehekrise. Sie haben sich von Ihrem Partner getrennt oder sind so zerstritten, dass Sie für Ihre Ehe keine Zukunft mehr sehen. Natürlich ist das für Sie emotional ein sehr schwieriger Zeitpunkt, und doch müssen Sie gerade jetzt einen klaren Kopf behalten es gibt viele Fragen zu beantworten: Wie läuft eine Scheidung überhaupt ab? Was geschieht mit meinen Kindern? Stimmt es, dass man zuvor ein Trennungsjahr»überstehen«muss? Was ist ein Versorgungsausgleich, was ein Zugewinnausgleich? Und welcher davon hat mit meiner Rente zu tun? Einen der Schwerpunkte dieses Ratgebers bildet das Thema Geld: Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie, dem Hausrat und dem Familienauto? Wie viel Unterhalt muss ich zahlen beziehungsweise mit wie viel Unterhalt kann ich rechnen? Das neue Unterhaltsrecht, zum Januar 2008 in Kraft getreten, hat viel durcheinandergewirbelt. Im Folgenden sollen Sie erfahren, wie der Gesetzgeber Trennungs- und nachehelichen Unterhalt neu geregelt hat und ab wann Sie oder Ihr Partner wieder voll arbeiten müssen. Erst vor kurzem wurden die Regelungen des Versorgungsausgleichs und des Zugewinns ebenfalls geändert. All diese Reformen finden wie auch das neue Verfahrensrecht Berücksichtigung, damit Sie im»paragraphendschungel«den Überblick behalten. Diesen WISO-Ratgeber können Sie an einem Stück durcharbeiten, um sich umfassend mit jedem Aspekt in Sachen Trennung und Scheidung vertraut zu machen. Sie können ihn aber auch wie ein Nachschlagewerk benutzen: Jedes Kapitel ist thematisch auf einen speziellen Gesichtspunkt hin ausgerichtet und für sich allein genommen verständlich. In der Vielzahl der angeführten Beispiele und Fallkonstruktionen finden Sie vielleicht Ihre eigene Situation wieder. Das deutsche Scheidungsrecht besteht nicht nur aus vielen Gesetzen auf die wichtigsten wird in den entsprechenden Kapiteln näher eingegangen,

6 10 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r das deutsche Scheidungsrecht ist auch die Summe vieler wichtiger Gerichtsentscheidungen. Deshalb zitieren wir immer wieder höchstrichterliche Urteile zum Scheidungsrecht mit Quellennachweisen. Wenn man plötzlich wieder allein oder mit einem neuen Partner zusammenlebt, ist es oftmals nicht leicht, den Kopf auch noch für das Wälzen von Scheidungsliteratur frei zu haben. Das wissen wir, und deshalb verzichtet dieser Ratgeber bewusst auf die manchmal schwer verständliche Juristensprache. Machen Sie sich kundig, es kann sich lohnen gerade in Ihrer jetzigen Situation. Birgit Franke Dr. Matthias Nick

7 Trennung Wenn die Ehe zerrüttet ist, zieht meist einer aus der gemeinsamen Wohnung aus. Er kommt bei Freunden oder der Familie unter, auf Dauer sucht er sich eine eigene Wohnung. Dieser Schritt kann rechtlich sehr bedeutend sein, besonders dann, wenn nicht beide Ehegatten die Scheidung wollen. Unterschätzen Sie die Trennung daher nicht. Sie ist für die spätere Scheidung und die Scheidungsfolgen ein erster wichtiger Schritt und kann die Weichen für spätere richterliche Entscheidungen stellen, etwa wer die gemeinsame Ehewohnung zugewiesen bekommt. Rechtliche Bedeutung Der Gesetzgeber verlangt im Scheidungsverfahren, dass Ihre Ehe gescheitert sein muss, bevor Sie sich scheiden lassen können ( 1565 Abs. 1 BGB). Sie sollen sich den Schritt aus der Ehe gut überlegt haben, und Ihre Entscheidung sollte endgültig sein. Um das sicherzustellen, besteht die Maßgabe, dass Sie in der Regel mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt gelebt haben ( 1565 Abs. 2 BGB). Die Trennung ist ein Indiz dafür, dass Ihre Beziehung im Alltag nicht mehr funktioniert, Ihr Beziehungsverhältnis tiefgreifend gestört ist. Erst nach diesem sogenannten Trennungsjahr können Sie sich in der Regel scheiden lassen. In Härtefällen wird die Frist verkürzt, allerdings kann sie auch länger sein. Das Trennungsjahr Nicht immer ist das Trennungsjahr allein für den Scheidungsantrag ausreichend. Nur wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen oder der eine

8 12 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass Ihre Ehe nach einem Jahr Trennung gescheitert ist. Stimmt einer von Ihnen der Scheidung nicht zu, wird das Scheitern erst nach drei Jahren des Getrenntlebens angenommen ( 1566 BGB). Achtung! Die Dauer der Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle. Auch bei sehr kurzen Ehen muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Der Umstand, dass man erst kurz verheiratet ist, wird in der Regel nicht berücksichtigt. Auch wenn Sie sich einig sind, dass Sie sich scheiden lassen wollen, müssen Sie das Trennungsjahr abwarten. Eine Blitzscheidung gibt es nur in Ausnahmefällen. Selbst wenn Sie sich nach einem heftigen Streit in der Hochzeitsnacht trennen, müssen Sie grundsätzlich das Trennungsjahr abwarten. Unzumutbare Härte Die gesetzliche Vermutung führt nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen. Das Trennungsjahr kann für Sie eine unzumutbare Härte darstellen ( 1565 Abs. 2 BGB). Besonders in Fällen, wenn Sie unter der Ehe psychisch oder körperlich sehr stark leiden, kann die Frist verkürzt werden. Da das Trennungsjahr die Regel ist, wird eine Verkürzung nur in ganz bestimmten Fällen vom Scheidungsrichter akzeptiert. Es muss ein besonderer Grund vorliegen, der das längere Abwarten unzumutbar macht und Ihr Partner muss diesen Grund verursacht haben. Solche Umstände liegen zum Beispiel vor: wenn der Ehegatte in der Ehe misshandelt wurde; wenn die Ehefrau von einem anderen Mann schwanger ist; wenn der Ehegatte Alkoholiker ist; bei sexueller Erniedrigung durch den anderen Ehegatten. Beispiel Ihr Partner schlägt Sie und die Kinder. Oder er beleidigt Sie schwer und bedroht Sie daneben ernsthaft oder greift Sie körperlich an. Dagegen

9 T r e n n u n g 13 reicht es nicht aus, dass Ihr Partner während der Ehe fremdgeht. Es müssen neben seiner Untreue weitere erschwerende Umstände hinzukommen, beispielsweise das Verlassen des Ehegatten wegen einer gleichgeschlechtlichen Beziehung zu einem anderen Partner oder Prostitution nach der Trennung. Achtung! Werden Sie schwer krank, kann auch das eine unzumutbare Härte darstellen. Zwar können Sie für Ihre Krankheit nichts es reicht aber aus, dass der Härtegrund in Ihrer Person liegt. Gerade ansteckende und schwer heilbare Krankheiten oder Suchtkrankheiten begründen eine Verkürzung des Trennungsjahres. Auswirkung der Trennung Wenn Sie aus der Wohnung ausziehen, schaffen Sie Fakten, die für den Scheidungsrichter später erheblich sein können. Denn Sie werden mit Ihrem Partner schon bei der Trennung wichtige Punkte klären müssen, die im späteren Verfahren nicht so leicht zu ändern sind. Besonders dann, wenn Kinder im Spiel sind, müssen schon bei der Trennung Regelungen vorliegen: Wer bleibt im gemeinsamen Haus und kümmert sich um den Nachwuchs? Wer zahlt wem Unterhalt? Alles, was Sie während des Trennungsjahres unternehmen, kann Folgen haben. Schließlich sind Sie noch nicht geschieden. Die Trennung hat für Sie Auswirkungen in folgenden entscheidenden Punkten, die in eigenen Kapiteln später ausführlich behandelt werden: Wohnung und Hausrat Ausübung der elterlichen Sorge Unterhalt Vermögensauseinandersetzung Steuern Versicherungen Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Trennung ist der Verlust der Schlüsselgewalt. Als»Schlüsselgewalt«wird die Befugnis bezeichnet, Geschäfte zur

10 R e g i s t e r 217 Register Adoption 208 f. Altersphasenmodell 116 f. Altersunterhalt 118 Altersversorgung/Altersvorsorge 55, 65 69, 103 f., 180, 210 Anwartschaften 65 f. Anwaltskosten Vergütungsvereinbarung 179 Anwaltssuche erster Besuch 182 f. Haftung Kriterien 184 Mandatsentzug 187 Schwierigkeiten 184 f. Tätigkeitsschwerpunkt 188 f. Vertrauensverhältnis 183 f. Zertifizierung 189 Anwaltszwang 26, 170 Anwaltvereine 191 f. Arbeitsrecht 209 f. Aufstockungsunterhalt 120 f. Ausbildungsunterhalt 121 Ausgleichszahlung 38, 213 Auskunftspflicht 52, 61, 69, 75, 197 Ausländische Partner 27 f., 211 f. Außergewöhnliche Belastung , Auszug 15 f. Barunterhalt Barwert-Verordnung 67 Beamtenrecht 210 Bedarfskontrollbetrag 84 Bedürftigkeit 180 Behinderte Kinder 76, 122 Beratungshilfe 179 f. Berliner Testament 206 Besuchsrecht Betreuungsunterhalt 73, 112 f. Urteile Billigkeitsunterhalt 122 Düsseldorfer Tabelle 81 84, 139 Ehegattensplitting 88, 129 f., 135, 211 Ehegattenunterhalt , 215 Altersunterhalt 118 Aufstockungsunterhalt 120 f. Ausbildungsunterhalt 121 Beschränkung Betreuungsunterhalt Billigkeitsunterhalt 122 Erwerbslosenunterhalt 119 f. Krankheitsunterhalt 118 f. nachehelicher Unterhalt 111 f., 122 f. Trennungsunterhalt

11 218 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r Verwirkung 127 f. in Steuererklärung Eheliche Lebensgemeinschaft Ehename siehe Name/Namenswahl Ehevertrag 46, 49, 59, 70, 110, 127 Eigentums- und Vermögensgemeinschaft 48 Erbrecht , Erbschaften 54»Erklärung über die elterliche Sorge«197 Erwerbslosenunterhalt 119 f. Erwerbsobliegenheit Erwerbstätigenbonus 100 f. Externe Teilung 68 Fachanwalt für Familienrecht 188 Familiengerichte 196 Anordnungen/Zwangsmaßnahmen Kindschaftssachen Zuständigkeit 26 f. Familienverfahrensgesetz (FamFG) Änderungen neue Rechtsmittel 201 Finanzen nach Trennung 164 f. Geschwister-Umgangsrecht 152 Getrenntleben in der gemeinsamen Wohnung nach Auszug 15 f. Sechs-Monats-Regel 16 f. Großeltern 98, 152 Gütergemeinschaft 47 f. Güterrecht 204 f. Güterstand 46, 204 Gütertrennung 47, 58 Haftpflichtversicherung 160 Härtefälle 25 Härteklausel 29 f. Hausrat 32 f., 55, 213 Teilung nach Scheidung Teilung nach Trennung 33 f. Teilungsantrag 37 f. Hausratsverordnung 37 f., 41 Hausratversicherung 161 Haustier 38 Hinterbliebenenversorgung 69, 210 Immobilie, gemeinsame 57 f., 132 Indexierung 57 Internationales Privatrecht 27 Jugendamt 149 f., 152, 199, 208 f. Kinder 15 f., 18 f., 40, 43 Betreuungsbedarf 112 f. gemeinschaftliche 112 minderjährige 73 f., 80, 89 f. Namenswahl Sorgerecht Umgangsrecht volljährige 74 f., 80 f. Kinderfreibetrag 85, 89, 138 Kindergeld 84 f., 89, 138 Kindesunterhalt 72 98, 215 Berechtigung Krankenversicherung 98 nichteheliche Kinder 123 f. Sonderbedarf in Steuererklärung 138 f. Unterhaltsvorschuss 96 f. Wegfall 80 f.

12 R e g i s t e r 219 Kindesunterhalt, Berechnung Beispiele Düsseldorfer Tabelle Einkünfte des Kindes Kindergeld 84 f. Mangelfall Mindestunterhalt 89 f. Zahlbetrag Kindesunterhalt, Zahlungsdauer Auszubildende 76 Behinderte 76 Studenten Wehrpflichtige 79 f. Kindeswohl 196, 208 Überprüfungspflicht 197 Kindeswohlgefährdung Konto, gemeinsames 164 f. Krankenversicherung 98, 124, Krankheitsunterhalt 118 f. Lebenspartnerschaft 202 f. Adoption 208 f. Arbeitsrecht 209 f. Erbrecht gemeinsamer Name 204 Güterrecht 204 f. Sorgerecht 207 f. Sozialrecht 209 Steuerrecht 210 f. Lebenspartnerschaft-Aufhebung Umgangsrecht 213 f. Unterhalt 214 f. Versorgungsausgleich 64, 215 Lebenspartnerschaftsvertrag 205 Lebensversicherung 65, 164, 206 Mangelfall 72, 86 88, 104, 126 Beispiel 108 f. Mediation Miete 213 Mindestunterhalt 89 f. Name/Namenswahl , 204 der Kinder nach der Scheidung 157 f. Namenseinbenennung 158 f. Namenszusatz 154 f. Naturalunterhalt 75 Nutzungsvergütung 213 Online-Anwalt 190 f. Personensorge 140 f. Pflegeeltern 149, 199 Prädikatsanwalt 190 Prozesskostenbeihilfe 179 f. Realsplitting Rechtsanwaltskammern 192 Rechtsschutzversicherung 160 f. Rentenansprüche 64 68, 215 Rentenversicherung 65 69, 173, 210 Scheidung, einvernehmliche 22, 170 f., 173 Scheidung, Voraussetzungen Scheidung, Zeitvorgaben 22 Scheidungsantrag 25 27, 172 f. Scheidungsfolgenvereinbarung Scheidungsgründe 24 f. Scheidungsurteil, Rechtskraft 30 f. Scheidungsverfahren 29, 169 f. Anwalt 170 f., 173

13 220 W I S O : S c h e i d u n g s b e r a t e r Anwaltskosten Gerichtskosten 174 f. Prozesskostenbeihilfe 179 f. Verfahrensdauer 173 f. Schenkung 54 f., 207 Schlüsselgewalt 13 f., 203, 205 Schuldrechtlicher Ausgleich 68 Selbstbehalt 83, 101 Sorgerecht 15, , 207 f. alleiniges gemeinsames kleines 149, 297 Getrenntlebende Pflegeeltern 149 Stiefeltern 146 f., 149 unverheiratete Paare 141 f. Sorgfalt 203 Sozialrecht 209 Sparbuch 165 Steuererklärung 129 f. Kosten Scheidung 132 f. Kosten Umgangsrecht 133 f. Trennungsjahr 130 f. Unterhaltszahlungen Steuerklasse 131, 135, 139 Steuerklasse Erbschaftsteuer 206 f. Stiefeltern 97 f., 146 f., 149, 152 Stiefkindadoption 209 Streitwert 177 Testament , 206 Trennung Auswirkungen 13 f. Trennungsjahr 11 f., 18, 212 in Steuererklärung 130 f. Trennungsunterhalt 99, 134 f., 215 Befristung/Verzicht 110 f. Errechnung Errechnung, Beispiele Trennungswille 14 Überobligatorische Arbeit 103 Umgangsrecht 15 f., 141, , 197 f., 200, 213 f. in Steuererklärung 133 f. Unbillige Härte 39 f. Unterhalt/Unterhaltsleistung , 214 f., siehe auch Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt Beschränkung mietfreies Wohnen 132 in Steuererklärung Steuerklasse 131 Verwirkung 127 Unwiderlegbare Vermutung 23 f. Unzumutbare Härte 12 f., 15, 25, 212 Verfahrensrecht in Familiensachen siehe Familienverfahrensgesetz Vermögensaufteilung 213 Vermögensausgleich 57 f. Vermögensbewertung 55 Vermögenssorge 140 f. Vermögenstrennung 213 Versicherungen 65 f., Versöhnungsversuch 19 f., 135 Versorgungsansprüche Aufteilung 66 f. Versorgungsausgleich 30, 63 71, 173, 215 Neuregelung Vereinbarungen 70 f. Verzicht 69 Versorgungsfreibetrag 206 f. Vormundschaft 149

14 R e g i s t e r 221 Wohnung, gemeinsame 14 19, Wohnungsnutzung Alleineigentum 41 f. gemeinsames Miteigentum 42 Mietwohnung Wohnungszuweisung 40, 213 Zerrüttung 22 f., 212 Zugewinn 177 Zugewinnausgleich 46 62, 205 f. Beispielrechnung 56 Stundung 60 Tod des Ehepartners 61 f. Verjährung 61 Verzinsung 60 vorzeitiger 60 f. Wegfall/Ausschluss Zugewinnberechnung Schulden 50 f. Vermögensminderung 51 f. Zugewinngemeinschaft 48 f., 59, 166, 204, 213 Zweckgemeinschaft 23

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