PERSONET Abfrage "Raucherpausen & private Handy-/WhatsApp-Nutzung" (Stand: Juni 2017)

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1 PERSONET Abfrage "Raucherpausen & private Handy-/WhatsApp-Nutzung" (Stand: Juni 2017) Wie ist das Thema Raucherpausen in Ihrem Unternehmen geregelt? 1. Sind Raucherpausen bei Ihnen bezahlt/unbezahlt? 2. Gibt es ausgewiesene Raucherzonen? 3. Ist eine Anzahl bzw. ein Limit an Raucherpausen vereinbart? 4. Herrscht Rauchverbot? Falls JA, gibt es hierzu eine o.ä.? Wie ist das Thema private Handynutzung/WhatsApp-Nutzung in Ihrem Unternehmen geregelt? 1. Ist die private Handynutzung/WhatsApp-Nutzung generell verboten/erlaubt? 2. Gibt es spezielle Regelungen, z.b. private Nutzung nur innerhalb der Pausen? Falls JA, gibt es hierzu eine entsprechende o.ä.? Unternehmen Rauchen & private Handy-/WhatsApp-Nutzung Unternehmen1, Ausstechen notwendig 4. Ja, Regelung in Nichtraucherschutz 1. Kein Verbot 2. Keine Regelung Unternehmen2, aber kein Ausstechen nötig, Einpflegen der Pausen selbstständig durch die Mitarbeiter; Aufkommen der Fragestellung bei starkem Rauchen, bisher keine Lösung bekannt, außerhalb der Gebäude und Standorte mit Raucherräumen 4. Ja, innerhalb der Gebäude und Dienstfahrzeuge, ausgenommen Raucherzonen; keine, nur Mitarbeiter-Information 1. Verbot: Ausnahme im Executive-Bereich und grundsätzlich auch für IT-Nutzung; aber: Diskussion über Änderungen für Facebook, Xing, Twitter, etc. wegen dienstlichem Interesse an Followern

2 Unternehmen3 1. Standort Weiden: unbezahlt; Standort Schönwald und Selb: auch in der Arbeitszeit, Regelung jeweils durch eine 2. Ausgewiesene Raucherzonen 3. Keine festgelegte Anzahl an Raucherpausen 4. Rauchverbot an allen Standorten, Regelung durch 1. Private Handynutzung als Ausnahme, Notwendigkeit zur Einzahlung im Falle der Überschreitung der Kosten eines monatlichen Betrags von 5 2. Keine spezielle Regelung; momentan Überarbeitung der des Jahres 2011 Unternehmen4 1. Bezahlung der Raucherpausen je nach Schichtmodell (z.b. Verteilzeit) 3. Regelung der Pausen im Rahmen der Schichtmodelle 4. Kein generelles Rauchverbot, ausgenommen der Sicherheitsbereiche 1. Generelle Erlaubnis, Einsteuerung über Verpflichtungserklärung bei der Handyübergabe Unternehmen5 1. Keine konkrete Regelung, im Freien, bald auch überdacht 3. Keine konkrete Regelung 4. Keine konkrete Regelung 1. Ja 2. Keine konkrete Regelung Unternehmen6 4. Ja, in allen Gebäuden; keine ; Erfassung des Rauchverbots in den mit dem Betriebsrat erarbeiteten Verhaltensregeln

3 1. Kein generelles Verbot, allerdings auch keine explizite Erlaubnis; aktuell Duldung, da in normalem Rahmen Unternehmen7, Ausstempeln notwendig, einen zentralen Ort am Standort 4. Rauchverbot außerhalb der Raucherzone 1. Verbot an Maschinen, kein klares Verbot im Angestelltenbereich; persönliches Gespräch bei auffälligen Mitarbeitern Unternehmen8 3. Zwei Pausen Angestellte (Frühstück- und Mittagspause) und eine Pause bei Mitarbeitern der Produktion 4. Betriebsanweisung zu diesem Thema 1. Keine festgeschriebene Regelung 2. Keine festgeschriebene Regelung Unternehmen9 1. Bisher keine Regelung 2. Bisher keine Regelung Unternehmen10 1. Ausstempeln notwendig 2. Erlaubnis zum Rauchen nur in Raucherräumen, Rauchverbot in Büros 3. kein Limit 4. Ja, aber ohne 1. Duldung privater Handynutzung in vertretbarem Umfang 2. Keine schriftlichen Regelungen

4 Unternehmen11 1. Je eine bezahlte Raucherpause vor und nach der Mittagspause bei Vollzeitkräften : Raucherkabinen, Raucheraufenthaltsräume 3. Siehe Rauchverbot in allen Gebäuden, ausgenommen Raucherräume/-kabinen, gemäß vereinbarter Regelung 1. Erlaubnis in Notfällen und Pausenzeiten 2. Vorgabe, kurz zu fassen; bestenfalls Nutzung der Pausenzeiten, gleiche Regelung für SMS/WhatsApp, gemäß vereinbarter Regelung Unternehmen12, Ausstempeln nötig; aber: Erlaubnis zum Rauchen in Montage/Fertigung gemäß bei Gewährleistung der Fortsetzung der Tätigkeit, Raucherkabine im Außenbereich und im Gebäude, Voraussetzung der Vernunft der Mitarbeiter, aber: Unterbinden des Rauchens vom Vorgesetzten bei zu häufigen Raucherpausen 4. Ja, Regelung durch 1. Weder Verbot, noch offizielle Erlaubnis (Duldung) Unternehmen13, Erlaubnis zum Rauchen ausschließlich dort 3. Ja, Möglichkeit zu unbezahlten Raucherpausen nur in bestimmten Zeitkorridoren zusätzlich neben der regulären Pause 1. Generelles Verbot der Nutzung von Privathandys, ausschließliche Erlaubnis zur geschäftlichen Nutzung des geschäftlichen Handys 2. Richtlinie für die Nutzung mobiler Endgeräte, keine speziellen Regelungen Unternehmen14, keine speziellen Raucherpausen, nur normale Pausenzeiten, alle außerhalb von Gebäuden

5 3. Notwendigkeit zur Einarbeitung der Zeit der Raucherpausen bei Mitarbeitern mit flexiblen Arbeitszeiten; ansonsten keine Vorgabe und keine Zeiterfassung; mögliche Nutzung der 30 Minuten Pausenzeit pro Schicht in Produktion und mögliche Aufteilung auf zwei Pausen zu je 15 Minuten 4. Ja, innerhalb von Gebäuden; keine, sondern Bekanntmachung per Aushang 1. Generelles Verbot von Handys in der Produktion (Sicherheit), keine Einschränkung auf Büroarbeitsplätzen; für Privatgespräche Nutzung der Pausenzeiten erwartet 2. Private Nutzung nur innerhalb der Pausen, in den Produktionsbereichen in Pausenräumen; keine Unternehmen15, im Freien, nur im Gebäude; Regelung Raucherbereiche in 1. Weder noch, Duldung Unternehmen16 4. Rauchverbot im Haus, keine 1. Nein Unternehmen17 1. Keine generelle Erlaubnis, Duldung

6 Unternehmen18, Ausstempeln nötig 3. Grundsätzlich nein, da Zeiterfassung; keine Duldung dauerhafter oder längerer Pausen und dadurch einer Einschränkung der Ausübung der Tätigkeit; Delegation dieser Regel auf das Verhältnis Führungskraft zu Mitarbeiter 1. Unklare Regelung aufgrund unterschiedlicher Versionen von Arbeitsverträgen, seit Januar 2017 Erlaubnis der privaten Nutzung von Dienstgeräten

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