Förderprogramme für den medizinischen Nachwuchs

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1 2 D E ISSN: Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Perspektive ambulante Versorgung: Förderprogramme für den medizinischen Nachwuchs Beilage: Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt Heft 7/2014 KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg Fallwerte 3. Quartal 2014

2 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Telefonnummer/Fax Vorsitzender des Vorstandes /-8403 stellv. Vorsitzender des Vorstandes /-8403 geschäftsführender Vorstand /-8403 Vorsitzender der Vertreterversammlung /-8403 Hauptgeschäftsführer /-8403 Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung, Personalverwaltung und -entwicklung /-8403 Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung /-8403 Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte /-8403 Sekretariat / /-8403 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Informationstechnik Abteilungsleiter /-8699 Rechtsabteilung Justitiar /-8435 Vertragsärztliche Versorgung stellv. Hauptabteilungsleiter /-8544 Abteilungsleiter Sicherstellung /-8544 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses - Zulassungen - Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten Iris.Obermeit@kvsa.de Heike.Camphausen@kvsa.de / /-8459 Geschäftsstelle des Berufungsausschusses Ursula.Rothe@kvsa.de /-8544 Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses Ursula.Rothe@kvsa.de /-8544 Geschäftsstelle des Landesausschusses Jens.Becker@kvsa.de /-8459 Bereitschafts- und Rettungsdienst Abteilungsleiter Thomas.Steil@kvsa.de /-8459 Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung Gruppenleiter Thomas.Fischer@kvsa.de /-8544 Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung Niederlassungsberatung Silva.Brase@kvsa.de /-8544 Qualitäts- und Verordnungsmanagement Abteilungsleiterin Conny.Zimmermann@kvsa.de /-8459 Aus- und Weiterbildungsmanagement Gruppenleiterin Silke.Brumm@kvsa.de Abrechnung/Prüfung Hauptabteilungsleiterin Brigitte.Zunke@kvsa.de /-8108 Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung Simone.Albrecht@kvsa.de /-8108 Abrechnungsstelle Halle Kathleen.Grasshoff@kvsa.de / Abteilung Prüfung Abteilungsleiterin Antje.Koepping@kvsa.de /-8304 Vertragsabteilung Abteilungsleiterin Lissi.Werner@kvsa.de /-8341 Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm Antje.Dressler@kvsa.de /-8349 Solveig.Hillesheim@kvsa.de /-8349 Honorarabrechnung/Vertragsausführung Abteilungsleiter Dietmar.Schymetzko@kvsa.de /-8341 Buchhaltung/Innere Verwaltung Abteilungsleiterin Constanze.Richter@kvsa.de /-8423 Formularstelle Karin.Thrun@kvsa.de Christine.Broese@kvsa.de

3 Editorial Praxisvertretung gute Vorbereitung sichert die Versorgung Dr. Burkhard John, Vorsitzender des Vorstandes Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, der kommende Sommer wird uns sicher noch mit gutem Wetter verwöhnen, wie wir es ja dieses Jahr schon etwas vorfristig genießen konnten. Mit dem Sommer beginnt für viele unserer Patienten, aber auch für uns Vertragsärzte, die Haupturlaubs- und Reisezeit. Sollten sich unsere Patienten vor einer Urlaubsreise Gedanken über evtl. benötigte Medikamente bzw. bei Fernreisen sogar über Reiseimpfungen und eine mögliche Versorgung im Urlaubsland machen, fängt die Vorbereitung des erholsamen Urlaubs für uns Vertragsärzte mit der Absprache einer Vertretung bei Praxisschließung an. Auch eine ggf. notwendige Vertretung im Bereitschaftsdienst will organisiert sein. Bei fachgleichen Gemeinschaftspraxen, die nur mit verringerter ärztlicher und fachpersoneller Besetzung geöffnet haben, ist dies kein problematisches Thema. Für alle anderen gilt, dass es doch deutlich entspannender ist, den verdienten Urlaub in der Gewissheit zu erleben, für die eigenen Patienten eine Vertretung organisiert zu haben und sie somit auf der Suche nach einer Versorgungsmöglichkeit nicht auf sich selbst gestellt sind. Wir Vertragsärzte sind verpflichtet, für Vertretung zu sorgen, auch wenn das manchmal nicht einfach ist. Hierzu sind zwei Verfahren möglich: Einerseits die weitere Öffnung der Praxis unter Einsatz eines persönlichen Vertreters. Er muss ebenso qualifiziert sein, wie der vertretene Arzt. Dies bezieht sich auf Approbation, Facharztanerkennung und ggf. weitere Qualifikationen, die auch formal nachweisbar sein müssen. Dieser muss dann alle Aufgaben übernehmen, die sich aus der Praxistätigkeit ergeben wenn so vereinbart z. B. auch die Teilnahme am Bereitschaftsdienst. Andererseits ist dieses auch im Rahmen der kollegialen Vertretung möglich. Das ist sicher der sehr viel häufi gere Weg. Hierbei wird durch Aushang und Anrufbeantworter sowie Mitteilung an die KV konkret auf einen Vertreter verwie- sen. Der Vertreter muss fachgleich und im gleichen Versorgungsbereich (Facharzt/Hausarzt) tätig sein. Nur in Facharztgruppen, die in sehr kleiner Anzahl im Land vertreten sind, ist eine Vertretung auch außerhalb des Planungsbereiches akzeptabel. Ansonsten ist die Vertretung in möglichst annehmbarer Erreichbarkeit von der vertretenen Praxis zu organisieren. Die Vertretung muss mit dem Vertreter konkret abgesprochen sein. Eine Unklarheit darf weder bezüglich des Beginns der Vertretung noch der Dauer bestehen. Dass der Vertreter während der Vertretungszeit selbst anwesend ist, sollte Voraussetzung sein. Fälle von Patienten, die genötigt sind, sich über mehrere Verweise zum Vertreter des Vertreters zu begeben, müssen ausgeschlossen werden. Denken Sie auch hier an eine mögliche Einteilung im Bereitschaftsdienst, für die Sie ebenfalls einen Vertreter benötigen. Lassen Sie uns unsere Vertretungen gut organisieren, für einen möglichst sorgenfreien erholsamen Urlaub und die Versorgung unserer Patienten. Ihr Burkhard John PRO

4 Inhaltsverzeichnis Inhalt Editorial Praxisvertretung gute Vorbereitung sichert die Versorgung 233 Inhaltsverzeichnis/Impressum 234 Gesundheitspolitik Die Neugier auf den ambulanten Bereich wecken Förderung des medizinischen Nachwuchses weitere Maßnahmen der KV Sachsen-Anhalt Neue Bedarfsplanung hat sich bewährt aber Planen alleine bringt keine neuen Ärzte 237 Der Weg hin zur Vergütung der Einzelleistung ist richtig 237 Praxis-IT KVSAonline aktuell: Neues zu den Praxisstatistiken Für die Praxis Änderung der TRBA 250 zum 1. April Praxisorganisation und -führung (7) Änderung der Richtlinie Internes Qualitätsmanagement Risiko- und Fehlermanagement Kernpunkte der Reform des Bereitschaftsdienstes Rundschreiben Honorarverteilungsmaßstab 3. Quartal Bekanntmachung der bundeseinheitlichen Abstaffelungsquote Q 245 Neue Heilmittelpreise für logopädische und physiotherapeutische Leistungen 246 Regelungen bei Abwesenheit von der Praxis Änderungen des EBM zum 1. Juli Verordnungsmanagement Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) PRO

5 Inhaltsverzeichnis/Impressum Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage XII Beschlüsse zur (frühen) Nutzenbewertung von Arzneimitteln Hinweis zu den fiktiv zugelassenen Arzneimitteln 256 Hinweise auf Patienten mit Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf Verträge Vertrag zur Homöopathischen Versorgung 261 Hausarztzentrierte Versorgung 261 Hallo Baby -Vertrag zur Prävention von Frühgeburten und plötzlichem Kindstod 262 Mitteilungen Praxiseröffnungen 263 KV Sachsen-Anhalt als familienfreundlich zertifiziert 263 Ausschreibungen 264 Wir gratulieren 265 Ermächtigungen Beschlüsse des Zulassungsausschusses Fortbildung Termine Regional/Überregional 268 Fortbildungstabelle Anmeldeformulare für Fortbildungsveranstaltungen Beilagen in dieser Ausgabe: Fallwerte 3. Quartal 2014 Impressum PRO Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Körperschaft des Öffentlichen Rechts 23. Jahrgang ISSN: Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg, Tel V.i.S.P.: Dr. Burkhard John Redaktion Janine Krausnick, jk (Redakteurin) Bernd Franke, bf (Redakteur) Anschrift der Redaktion Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt PF 1664; Magdeburg Tel / Fax Internet: pro@kvsa.de Druck Schlüter Print Pharma Packaging GmbH, Schönebeck Grundweg 77, Tel Herstellung und Anzeigenverwaltung Pegasus Werbeagentur Bleckenburgstraße 11a Magdeburg Tel / Fax info@pega-sus.de Internet: Gerichtsstand Magdeburg Vertrieb Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr, jeweils um den 5. des Monats. Die Zeitschrift wird von allen Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem Verwaltungskostensatz abgegolten. Bezugsgebühr jährlich: 61,40 EUR; Einzelheft 7,20 EUR. Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion erfolgen. Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres für das darauffolgende Jahr. Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion. Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge decken sich nicht immer mit den Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Meinungsaustausch der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist eine Verwertung ohne Ein willigung des Herausgebers strafbar. Wir drucken auf chlorfreiem Papier. Titelfoto: WavebreakMediaMicro - Fotolia.com Seite 242: Microstockfish - Fotolia.com PRO

6 Gesundheitspolitik Die Neugier auf den ambulanten Bereich wecken Förderung des medizinischen Nachwuchses weitere Maßnahmen der KV Sachsen-Anhalt Seit mehr als 15 Jahren fördert die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen- Anhalt Medizinstudierende mit verschiedenen Maßnahmen, um den Studierenden frühzeitig die Möglichkeit zu geben, den ambulanten Versorgungsbereich kennenzulernen und als attraktive Alternative zum stationären Bereich wahrzunehmen. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt hat mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2014 weitere Maßnahmen beschlossen, die aus Mitteln des Strukturfonds finanziert werden. Im Einzelnen können nun folgende Förderungen durch Medizinstudierende bzw. Ärzte in Anspruch genommen werden: Stipendien für Medizinstudierende Allgemeines Stipendienprogramm möglich für Medizinstudierende an allen deutschen Hochschulen 200,00 Euro/Monat im 3. Studienjahr 300,00 Euro/Monat im 4. Studienjahr 500,00 Euro/Monat im 5. Studienjahr 700,00 Euro/Monat im 6. Studienjahr Stipendienprogramm für die Klasse Allgemeinmedizin möglich für Medizinstudierende der Universitäten Magdeburg und Halle der Klassen Allgemeinmedizin oder vergleichbare Strukturen 800,00 Euro/Monat für die gesamte Regelstudienzeit Förderung der Famulatur 200,00 Euro/Monat jeweils für den Studierenden und den ambulant tätigen Ausbilder (maximal 2 Monate pro Studierendem) Blockpraktikum Förderung für die Medizinstudierenden, die ihr Blockpraktikum außerhalb der Universitätsstädte Magdeburg und Halle absolvieren: Radius bis zu 20 km zur Universität: 150 Euro Radius über 20 km zur Universität: 250 Euro Praktisches Jahr Förderung für die Medizinstudierenden in Höhe von 597,00 Euro pro Monat Förderung für weitere 10 Lehrpraxen je Universität in Höhe von 500,00 Euro pro Monat (zusätzlich zu dem von den Universitäten zur Verfügung gestellten Kontingent an Lehrpraxen) Lehrbeauftragte für Allgemeinmedizin Fachärzte für Allgemeinmedizin, die in einer Prüfungskommission für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei den Universitäten Magdeburg oder Halle mitwirken, erhalten für den hiermit verbundenen Aufwand und Praxisausfall 450,- Euro pro Tag. Die Förderung ist auf insgesamt 10 Prüfungstage pro Jahr begrenzt, unabhängig von der Anzahl der als Prüfer tätigen Fachärzte für Allgemeinmedizin. Lehrbeauftragte, die an den Universitäten Magdeburg und/oder Halle Seminarveranstaltungen anbieten und leiten, erhalten hierfür von der KVSA eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,- Euro pro Seminar. Die Förderung ist auf 20 Seminarveranstaltungen pro Jahr und Universität begrenzt. Förderung der Weiterbildung Dermatologie und Augenheilkunde Im Bereich der Weiterbildung werden jeweils 2 Vollzeitstellen in den Fachgebieten Dermatologie und Augenheilkunde für die ambulanten Weiterbildungszeiten gefördert. Förderung des Medizinstudiums Finanzierung von Studienplätzen (2 Plätze pro Semester) Der Medizinstudierende lernt während des Studiums üblicherweise vorwiegend den stationären Bereich kennen und hat nur wenige Möglichkeiten, den ambulanten Bereich, insbesondere haus - ärztlichen Bereich, zu erleben. Mit den dargestellten Maßnahmen sollen Anreize geschaffen werden, die erforderlichen praktischen Studienzeiten auch im ambulanten Bereich zu absolvieren. Mit der Förderung durch die KVSA werden die bisher durch den Förderverein für Allgemeinmedizin gezahlten Fahrtkostenzuschüsse im Rahmen des Blockpraktikums und des Praktischen Jahres eingestellt. Die Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und die auf Beschluss des Landesausschusses geförderte Weiterbildung zum Facharzt für Augenheilkunde bleiben von den dargestellten Regelungen unberührt. 236 PRO

7 Gesundheitspolitik Diesbezüglich ergeben sich keine Änderungen, die entsprechenden Förderungen werden auch zukünftig gezahlt. Die einzelnen Maßnahmen und Modalitäten für die Förderung im Rahmen des Studiums sind auf der Homepage der KVSA unter praxis/medizinstudierende.html und die Regularien zur Förderung der Weiterbildung unter de/praxis/vertragsaerztliche_taetigkeit/ aerzte_in_weiterbildung.html zu finden. Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Silke Brumm, Tel , Conny Zimmermann, Tel , KVSA Neue Bedarfsplanung hat sich bewährt aber Planen alleine bringt keine neuen Ärzte Der Weg hin zur Vergütung der Einzelleistung ist richtig Weit über neue Niederlassungsmöglichkeiten sind durch die neue Bedarfsplanung möglich geworden. Das ist ein großer Erfolg. Aber eine noch so verbesserte Planung schafft nicht automatisch neue Ärzte und Psychotherapeuten, erklärte Dipl.-Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie äußerte sich in Berlin anlässlich der Vorstellung des Gutachtens des Sachverständigenrates. Eingeflossen sind darin Daten aus dem vergangenen September. Seither hat sich viel getan, betonte sie. So hätten beispielsweise Landesausschüsse weitere Planungsbereiche als förderungswürdig eingestuft, Sicherstellungsfonds seien gegründet, Stellen unter anderem bei den Psychotherapeuten neu besetzt worden. Zudem zeichneten sich neue Abweichungsbeschlüsse der Landesausschüsse von der Bundesrichtlinie ab, um auf regionale Besonderheiten einzugehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen ihre Möglichkeiten zur Förderung. Bundesweit sind viele kreative Instrumente im Einsatz, wie die Befragung des Sachverständigenrats aufzeigt. Diese reichen von finanziellen Zuschlägen über den Betrieb von Eigeneinrichtungen bis zum Angebot von mobilen Versorgungsdiensten, führte Feldmann aus. Kritisch sieht die KBV den Vorschlag des Sachverständigenrats, Praxen pauschaliert nach Überversorgungsraten aufzukaufen. Dies wird der Versorgungsrealität nicht gerecht. Neben dem Versorgungsgrad muss die lokale Versorgungssituation berücksichtigt werden. Bei hohen Versorgungsgraden handelt es sich häufig um auch von den Krankenkassen mitgetragenen und festgestellten Sonderbedarf. Das heißt: Die zusätzlichen Arztstellen werden auch gebraucht. Sie stellte klar: Obwohl vieles verbessert und optimiert wurde, darf man nicht vergessen: Es handelt sich um eine Planung. Doch damit alleine hat man noch keine neuen Ärzte oder Psychotherapeuten für die Niederlassung gewonnen. Abschließend forderte Feldmann die Krankenkassen auf, mit der KBV gemeinsam die Probleme der Zukunft zu meistern. Anstatt so zu tun, als sei alles in Ordnung und man müsse die Ärzte nur anders verteilen, sollten sie mit uns gemeinsam nach Ideen und Lösungen suchen, um die Niederlassung beispielsweise auf dem Land für den Medizinernachwuchs interessant zu machen. Pressemitteilung der KBV vom 23. Juni 2014 Einzelleistungen zu festen Preisen sind unverzichtbarer Bestandteil einer angemessenen und planbaren Vergütung. Ich begrüße es sehr, dass die TK hier unsere Gedanken und Vorschläge aufgreift. Mit diesen Worten hat Dr. Andreas Gassen, Vorstandvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das von der Techniker Krankenkasse (TK) in Auftrag gegebene Gutachten zur Reform der ärztlichen Vergütung kommentiert. Das Gutachten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) wurde in Berlin vorgestellt. Das ärztliche Honorar muss endlich wieder planbar werden. Denn wer möchte schon Tag für Tag vollen Einsatz leisten, wenn er nicht weiß, was er am Ende des Quartals verdient, betonte Gassen. Planungssicherheit sei zudem ein wichtiger Baustein im Kampf gegen den Ärztemangel. Der KBV-Vorstandsvorsitzende unterstützte die Einschätzung der TK, dass ein sinnvolles Anreizsystem wie die Einzelleistungsvergütung auch in der Wartezeitendiskussion zielführender sei als gesetzliche Regelungen. Ein konstruktiver Dialog über die Einzelleistungsvergütung ist längst überfällig. Wir sind auf jeden Fall gesprächsbereit, so Gassen. Pressemitteilung der KBV vom 25. Juni 2014 PRO

8 Praxis-IT KVSAonline aktuell: Neues zu den Praxisstatistiken Seit August 2013 steht für Praxen, die KVSAonline über KV-SafeNet* oder KV-FlexNet nutzen, die neue Version des Onlineportals der KVSA, KVSAonline, zur Verfügung. Eines der neuen Angebote auf KVSAonline ist die Bereitstellung vielfältiger statistischer Auswertungen für Praxen die Praxisstatistiken. Die Praxisstatistiken werden für jedes Quartal aktualisiert und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wir werden in den kommenden Ausgaben der PRO über einzelne Berichte der Praxisstatistiken bzw. deren Inhalte informieren. In dieser Ausgabe wird der Bericht Leistungsspektrum in Punkten und ausschließlich in Euro bewertete Leistungen näher vorgestellt: Der Bericht ist auf KVSAonline nach der Anmeldung mit den persönlichen Zugangsdaten im Bereich Dienste >> Praxisstatistiken unter der Rubrik Abrechnungsdaten zu finden. In diesem Bericht werden die von einem Arzt und dessen Arztgruppe abgerechneten Punktzahlen (gelbe Säulen im Diagramm) und die Umsätze aus den ausschließlich in Euro bewerteten Leistungen (orange Säulen im Diagramm) dargestellt. Daraus können die Entwicklung der Punktzahlen und der Kosten/Leistungen einer Praxis im Vergleich zur Arztgruppe abgeleitet werden. 238 PRO

9 Praxis-IT Für jeden Arzt bzw. Psychotherapeuten einer Praxis werden die Informationen einzeln in den Säulendiagrammen angezeigt. Dort ist jeweils die Entwicklung in Bezug auf die Vergleichsquartale dargestellt und es ist auch der Vergleich mit der Arztgruppe möglich. Mit einem Klick in das Säulendiagramm kann eine Tabelle eingeblendet werden, in der die Informationen mit einem höheren Detailgrad dargestellt werden. In dieser Tabelle können die in Punkten bzw. ausschließlich in Euro bewerteten Leistungen mit ihren genauen Werten sowie die Veränderungen zum Vorquartal und zum Vorjahresquartal abgelesen werden. Bei den in Punkten ausgewiesenen Leistungen ist zu beachten, dass durch die Umstellung des Punktwertes im EBM auf 10 Cent zum 4. Quartal 2013 und die damit verbundene Absenkung der Punktzahlen der einzelnen Leistungen eine Vergleichbarkeit mit den Quartalen vor der Punktwertanpassung nicht gegeben wäre. Daher wurden für alle vor dem 4. Quartal 2013 ausgewiesenen Vergleichsquartale die tatsächlichen abgerechneten Punktzahlen entsprechend dem im EBM angewandten Verfahren umgerechnet und mit dem Faktor 0,35363 multipliziert. Die in Euro ausgewiesenen Summen beinhalten Leistungen, die sowohl im EBM als auch in den zugrunde liegenden Sonderverträgen der KVSA über keine Punktzahlangaben verfügen. Nutzung mit KV-SafeNet* oder KV-FlexNet Die Nutzung der Praxisstatistiken ist allen berechtigten Personen, wie Praxis inhabern oder die durch ein MVZ als Berechtigte benannten Personen, möglich. Für die Nutzung sind die persön lichen Zugangsdaten notwendig. Über die Zugänge für das Praxispersonal ist kein Zugriff auf die Praxisstatistiken möglich. Der Zugriff ist für alle Nutzer möglich, die einen KV-SafeNet* oder KV-Flex- Net-Zugang verwenden. Praxen, die noch die ISDN-Einwahl nutzen, können auf KV-SafeNet* oder KV-FlexNet umsteigen, wenn in der Praxis bereits ein Internetanschluss vorhanden ist. Ausführliche Informationen zur Ablösung der ISDN-Einwahl und den aktuellen Anbindungsmöglichkeiten sind in der PRO 12/2013 ab Seite 459 zu finden. Die Nutzung der ISDN-Einwahl wird ab dem 1. Januar 2015 nicht mehr möglich sein. Dies betrifft auch die Übertragung der Abrechnung. Für die Einrichtung eines KV-SafeNet*- Zugangs kann auch 2014 eine Förderung in Höhe von 300 Euro in Anspruch genommen werden. Zur Beantwortung von inhaltlichen Fragen zu den Praxisstatistiken stehen zur Verfügung: Antje Beinhoff Tel Karin Messerschmidt Tel Silke Brötzmann Tel Für Informationen zu KVSAonline und bei Fragen zu den Anbindungsvarianten KV-SafeNet* und KV-FlexNet sowie zum Förderprogramm steht der IT-Service gern zur Verfügung: Tel Fax * Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht. PRO

10 Für die Praxis Änderung der TRBA 250 zum 1. April 2014 In Arztpraxen kommen Beschäftigte mit infektiösen Biostoffen wie Viren oder Bakterien in Kontakt. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) regelt die entsprechenden Anforderungen an den Arbeitsschutz. Als Handlungshilfen gibt es dazu die sogenannten Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, kurz TRBA. Die TRBA zeigen auf, wie die Anforderungen der BioStoffV an die aktuellen sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen konkret erfüllt werden. Sie stellen das technische Regelwerk zur Biostoffverordnung dar und bieten Hilfe im Umgang mit gefährlichen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) hilft beim Infektionsschutz im Betrieb. Sie wurde nun überarbeitet. Die neue TRBA 250 ist seit dem 1. April 2014 zu berücksichtigen. Die TRBA 250 betrifft infektionsgefährdende Tätigkeiten im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie zeigt die wichtigsten Maßnahmen des Infektionsschutzes auf. Dabei geht es um den direkten Umgang mit Menschen oder Tieren und den Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Produkten, Gegenständen oder Materialien. Die TRBA 250 ist u. a. für Arzt- und Psychotherapeutenpraxen relevant. Anlass der Änderung Anlass für die Novellierung der TRBA 250 ist die Umsetzung der Nadelstich- Richtlinie 2010/32/EU in der neu gefassten BioStoffV. Die BioStoffV wurde im Sommer 2013 aktualisiert und in diesem Zusammenhang wurde auch die TRBA 250 an die aktuelle Fassung der BioStoffV angepasst. Die überarbeitete TRBA 250 soll den Arbeitsschutz für die Arbeitskräfte im Gesundheitswesen verbessern und vor allem durch den vorgeschriebenen flächen deckenden Einsatz verletzungssicherer medizinischer Instrumente dazu beitragen, Nadelstichverletzungen so umfassend wie möglich zu vermeiden. Tipp: In der Praxis ist die aktualisierte TRBA 250 im Rahmen der auslegepflichtigen Vorschriften vorzuhalten. Was ist neu? Wesentliche Änderungen im Überblick: Neue Strukturierung und inhaltliche Erweiterung Vereinfachung des Regelwerkes, wodurch die gleichlautende BGR 250 entfällt Erweiterte Informationen zur Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber hat vor Beginn der Tätigkeit mit Biostoffen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren Überprüfung und Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre Aktualisierung ist zudem immer durchzuführen, wenn die Sicherheit der Beschäftigten aufgrund von Veränderungen beeinträchtigt sein könnte oder neue Informationen über Gefährdungen eine Aktualisierung erfordern Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von fachkundigen Personen unter Einbeziehung arbeitsmedizinischer Aspekte 10 Anhänge geben u.a. Checklisten und weiterführende Informationen zu den Inhalten der TRBA 250, wie z. B.: Hinweise für die Erstellung eines Hygieneplanes Handlungsanleitung zum Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten Beispiel für ein Muster Interner Rücklaufbogen Evaluierung Sicherheitsgeräte Prävention von Nadelstichverletzungen Die aktualisierte TRBA 250 beschreibt in Punkt Prävention von Nadelstichverletzungen, dass vorrangig solche geeigneten und sicheren Arbeitsverfahren und Arbeitsmittel auszuwählen sind, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen. Dies sind z. B.: Nadelfreie Infusionssysteme mit Rückschlagventil zur Konnektion mit Venenzugängen für das Zuspritzen von Medikamenten und für die Blutentnahme Kunststoffkanülen für nadelfreies Aufziehen von Körperflüssigkeiten Stumpfe Rundkörper-Nadeln zum Nähen weniger dichter innerer Bindegewebe/Faszien/Muskeln Sofern der Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente notwendig ist, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen gem. TRBA 250 Punkt (4) zu verwenden, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stichund Schnittverletzungen besteht. Gefordert ist zudem eine ausreichende Anzahl fachlich geeigneter Beschäftigter. Dadurch sollen unter anderem Fehlbedienungen in hektischen Arbeitssituationen vermieden werden. Erfassung und Analyse von Nadelstichverletzungen In der aktualisierten TRBA 250 ist im Anhang 6 ein Beispiel für einen Erfassungs- und Analysebogen Nadelstichverletzung hinterlegt. Dieser Bogen dient der Erkennung von möglichen organisatorischen und technischen Unfallursachen nach Nadelstichverletzungen. In dem Bogen sind der Verletzte, der Unfallhergang, mögliche Unfallursachen und Maßnahmen zur Abhilfe zu dokumentieren. 240 PRO

11 Für die Praxis Vorgehen bei Nadelstichverletzungen: Je nach Art der Kontamination Sofortmaßnahmen einleiten, um das Infektionsrisiko zu senken Umgehende Meldung der Verletzung an Betriebsarzt Dokumentation der Verletzung und Erste-Hilfe-Leistung im Verbandbuch (nach BG-Vorschrift A 1 vorgeschrieben zur Dokumentation von Verletzungen und Erste-Hilfe-Leistungen; die Dokumentation dient ggf. als Nachweis, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist) Meldung bei der Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Erstellung eines D-Arztberichtes bei jeder versorgungspflichtigen Verletzung Bei Infektionsverdacht: Durchführen einer Gefährdungsanalyse Durchführung von Blutuntersuchungen sofort sowie nach 6, 12 und 26 Wochen auf Anti HBS, Anti HBC, Anti HCV, Anti HIV Die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege hat für die Abklärung einer Infektion nach Stich- und Schnittverletzungen im Gesundheitsdienst ein diagnostisches Standardverfahren entwickelt. Tipp: Die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur postexpositionellen Hepatitis-B-Immunprophylaxe sind im Epidemiologischen Bulletin 34/2013 im Internetauftritt des Robert Koch-Institutes unter im Bereich Kommissionen >> Ständige Impfkommission >> Empfehlungen der STIKO abrufbar. Mit der Dokumentation und der Analyse solcher Nadelstichverletzungen leistet der Praxisbetreiber ebenso einen Beitrag zum internen Risiko- und Fehlermanagement, da Verbesserungsprozesse implementiert und eine Sicherheitskultur geschaffen wird. Die Implementierung des Bereiches Risiko- und Fehlermanagement im praxisinternen Qualitätsmanagement wird mit der Änderung der QM-Richtlinie seit Ende April 2014 gefordert (s.a. Praxisorganisation und -führung/teil 7 in dieser Ausgabe). Wo ist die TRBA 250 zu finden? Zu beachten ist, dass sich die Fassung für die bei der BGW versicherten Betriebe derzeit in Überarbeitung befindet. In Kürze wird sie auch in gedruckter Version bestellbar sein. Bis dahin kann die TRBA 250 bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) als PDF unter www. baua.de heruntergeladen werden. Sie haben weitere Fragen zum Thema? Gern können Sie sich an Anke Schmidt telefonisch unter oder an Christin Richter telefonisch unter oder per Mail an hygiene@kvsa.de wenden. Neu: Hygieneleitfaden der KVSA Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der KVen und der KBV hat einen Hygiene leitfaden entwickelt. Inhalt des Leitfadens sind neben gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit in der Arztpraxis auch das Hygienemanagement sowie die Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Der Hygieneleitfaden versteht sich als Unterstützungs- und Serviceangebot für das praxisinterne Hygienemanagement. Er soll einen Überblick über alle Anforderungen an die Hygiene in der Arztpraxis verschaffen und vor allem Umsetzungsmöglichkeiten aufzeigen. Mit einer detaillierten Struktur und Untergliederung soll er gleichzeitig Informationsquelle und Nachschlagewerk für Einzelfragen der Hygiene sein. Sie sind an der elektronischen Version des Hygieneleitfadens interessiert? Der Hygieneleitfaden steht im Internetauftritt der KVSA unter Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Qualität >> Hygiene und Medizinprodukte zum Download bereit. Ansprechpartnerin: Christin Richter, Tel oder per Mail christin.richter@kvsa.de PRO

12 Für die Praxis Serie: Teil 7 Praxisorganisation und -führung weil Qualität in der Praxis führt. Änderung der Richtlinie Internes Qualitätsmanagement Risiko- und Fehlermanagement Zentrales Anliegen der qualitätsorientierten Patientenversorgung ist das Ziel der größtmöglichen Sicherheit für Patienten. Um eine starke Patientensicherheit zu erhalten, ist es notwendig, eine Strategie zum Erkennen, Bewerten und Nutzen von Risiken, Fehlern und sicherheitsrelevanten Ereignissen festzulegen. Die Erkenntnis, Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme festzulegen, war u. a. Anlass, die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung (ÄQM-RL) zu aktualisieren. Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 17. April 2014 ist die geänderte ÄQM-RL in Kraft getreten. Hintergrund und Details zur geänderten Richtlinie Die im Jahr 2006 in Kraft getretene Richtlinie des G-BA regelt grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 wurde der G-BA beauftragt, wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit aufzunehmen ( 137 Abs. 1d SGB V). Hierbei sollten insbesondere Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme festgelegt werden. Die ÄQM-RL wurde nicht grundlegend geändert. Es wurden nur Ergänzungen für den Bereich Risikound Fehlermanagement eingefügt. Folgende Ergänzungen wurden eingefügt: Eine Sicherheitskultur wird als Ziel des internen Qualitätsmanagements ausdrücklich genannt ( 2) Der Mindeststandard Schulung und Training und die Anforderungen an die Risikokommunikation wurden ergänzt ( 3) Zur Förderung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz und zur Verdeutlichung des Stellenwertes des Themas Hygiene wurde das Grundelement Hygienemanagement (u. a. Hygiene- und Hautschutzplan) eingefügt ( 3) Der Fachbegriff PDCA-Zyklus wurde ergänzt ( 4) Die Anforderungen an das Risikound Fehlermanagement wurden erweitert: Festlegungen zum Umgang mit Risiken und sicherheitsrelevanten Ereignissen (d.h. diese zu erkennen, zu bewerten, zu bewältigen, zu überwachen) Implementierung von Verbesserungsprozessen Für Festlegungen sollen Erkenntnisse aus Patientenbefragungen, Teambesprechungen, Beschwerden, sicherheitsrelevanten Ereignissen (z. B. Beinahe-Schäden und Fehler) sowie die Teilnahme an einem Fehlermeldesystem (Empfehlung) genutzt werden Darüber hinaus nahm der G-BA redaktionelle Änderungen in der Richtlinie vor, da seit Inkrafttreten der Richtlinie bereits mehr als acht Jahre vergangen sind. Fehlermeldesysteme: G-BA nennt Beispiele Der G-BA nennt in den Tragenden Gründen zwei Beispiele für qualitativ hochwertige Fehlermeldesysteme: das Netzwerk CIRS des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin: und das Projekt Jeder Fehler zählt am Institut für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität in Frankfurt am Main: Offene Fehlerkultur Gemeinsam aus unerwünschten Ereignissen lernen Voraussetzung ist das Bewusstsein des gesamten Praxisteams: Das wichtigste Instrument zur Verbesserung der Patientensicherheit ist das gemeinsame Lernen aus Fehlern und unerwünschten Ereignissen. Im Praxisteam soll eine offene/positive Fehlerkultur herrschen. Dabei ist es ausschlaggebend, wodurch der Fehler entstanden ist (Ursache) und wie er zukünftig vermieden werden kann (Maßnahme). Sofern die Akzeptanz im Team aus Angst vor Bestrafungen gering ist, sollten eigene Möglichkeiten zur anonymen Erfassung gesucht werden. So könnte bspw. ein Kummer- Kasten errichtet werden. Für die Entwicklung des Fehlerbewusstseins ist es hilfreich, wenn der Praxisinhaber selbst (Beinahe-)Fehler und unerwünschte Ereignisse einräumt. Tipp: Im Rahmen der Selbstbewertung können potentielle praxisspezifische Risiken, Gefahren und Fehlerquellen für Mitarbeiter und Patienten identifiziert und Maßnahmen zur Verhinderung ergriffen werden. 242 PRO

13 Für die Praxis Risikomanagement ist ein fortlaufender Prozess zur Identifikation möglicher Schwachstellen und Vorbeugung bzw. Vermeidung von Schäden. Schritte im Risiko- und Fehlermanagement: 1. Schritt: zeitnahe Erfassung (Dokumentation) des aufgetre tenen Fehlers Welches Ereignis ist aufgetreten? Wann ist der Fehler entstanden? Wo ist der Fehler entstanden? Welche Auswirkungen sind/ wären beinahe aufgetreten? Ist ein Schaden entstanden? 2. Schritt: Auswertung und Ableitung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen Wie häufig tritt ein solches Ereignis auf? Welche Faktoren tragen zu dem Ereignis bei? Gründe für das entstan dene Ereignis? Wie kann dieses Ereignis zukünftig vermieden werden? 3. Schritt: Ereignis abschließen Dokumentation und Unterschrift der gemeinsamen Besprechung im Team Information möglicher Beteiligter (z. B. Überweiser, Patienten/Angehörige) QEP -Musterdokumente QEP bietet mit dem Qualitätsziel (1) Hilfestellungen zum Thema Patientensicherheit, Risiko- und Fehlermanagement. Dabei wird ein Muster zur Dokumentation der Fehler- und Ereignisdokumentation bereitgestellt: Das abgebildete Musterdokument steht im Internetauftritt unter >> Praxis >> Vertragsärztliche Tätigkeit >> Qualität >> Qualitätsmanagement als PDF-Dokument zum Download bereit. Fehler- und Ereignisdokumentation MUSTER Formblatt Praxisname und -logo / Dokumentation: (Fehler, kritische und unerwünschte Ereignisse, Beinahe-Schäden, Schäden und Beschwerden) Was war das Ereignis? Was ist wann passiert? Wer war beteiligt? Kontext: Prävention Diagnosestellung Organisation (Schnittstellen/ Kommunikation) nichtinvasive Maßnahmen invasive Maßnahmen (Diag./ Therapie) Patient (falls betroffen): Alter: w m Kam der Patient zu Schaden? nicht anwendbar (kein Pat. beteiligt) nein minimaler Schaden/ Verunsicherung des Pat. passagerer Schaden: leicht mittel schwer Dauerschaden: leicht mittel schwer Tod 2. Auswertung und Ableitung von Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen: Wie häufig tritt ein solches Ereignis ungefähr auf? erstmalig jährlich monatlich täglich Welche Faktoren trugen zu dem Ereignis bei? Kommunikation (im Team, mit Patienten, mit anderen Ärzten) Ausbildung und Training Persönliche Faktoren des Mitarbeiters (Müdigkeit, Gesundheit, Motivation etc.) Teamfaktoren (Zusammenarbeit, Vertrauen, Kultur, Führung etc.) Organisation (zu wenig Personal, Arbeitsbelastung etc.) Patientenfaktoren (Sprache, Einschränkungen, med. Zustand etc.) Technische Geräte (Funktionsfähigkeit, Bedienbarkeit etc.) Kontext der Institution (Organisation des Gesundheitswesens etc.) Medikation (Medikamente beteiligt?) Sonstiges: Wo sehen Sie Gründe für dieses Ereignis und wie könnte es in Zukunft vermieden werden? 3. Ereignis abgeschlossen: Im Team besprochen: (Datum, Unterschrift) und Beteiligte* informiert: (Datum, Unterschrift) (* z. B. Beschwerdeführer, Patient, Angehöriger, Zuweiser, Krankenkasse, KV) Dateiname: (1) Fehler- und Ereignisdokumentation (00.0).doc Seite: 1 von 1 erstellt: am: geprüft und freigegeben: am: Deutscher Ärzte-Verlag. Alle Rechte vorbehalten. Sie haben weitere Fragen zum Thema? Gern können Sie sich an Christin Richter telefonisch unter oder per Mail an christin.richter@kvsa.de wenden. Quellenhinweis: Die Ereignisdokumentation lehnt sich an das Online-Berichtsformular des Berichts- und Lernsystems der deutschen Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin an. Es ist eine gemeinsame Initiative von Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und wird vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) betreut. QEP -Dokument: (1) Fehler- und Ereignisdokumentation Kernpunkte der Reform des Bereitschaftsdienstes In den vergangenen Ausgaben der PRO wurde kontinuierlich über die zum 1. Oktober 2014 mit Dienstbeginn um 14:00 Uhr in Kraft tretende Bereitschaftsdienstreform informiert. Kernpunkte der Reform sind die Bildung von Bereitschaftsdienstbereichen, die eine möglichst hohe Anzahl von am Bereitschaftsdienst teilnehmenden Ärzten und eine reibungslose Umsetzung der bundesweit einheitlichen Bereitschaftsdienstnummer gewährleisten sowie die flächendeckende Einführung von Fahrdiensten. Die Kernpunkte wurden aufgrund ent sprechender Beschlüsse der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Ver einigung Sachsen-Anhalt und der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt satzungsrechtlich verankert. Fahrdienst Im Rahmen der notwendigen europaweiten Ausschreibung sind die Angebote für die Gewährleistung der Fahrdienste bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eingegangen. Der Zuschlag erfolgt nach Prüfung und Auswertung der Angebote im Juli Die Fahrdienstanbieter müssen gewährleisten, dass die Fahrer mindes- PRO

14 Für die Praxis tens die Qualifikation Rettungssanitäter oder eine gleichwertige Befähigung besitzen. Der Fahrer soll den diensthabenden Arzt, sofern dieser es wünscht, zum Patienten begleiten und ihn bei der Durchführung des Hausbesuchs unterstützen. Das Fahrzeug muss mindestens zur Kompaktklasse (oder vergleichbarer anderer Fahrzeugtyp) gehören und verschiedene Mindestanforderungen wie z. B. Allradantrieb, Navigationssystem, Fahrdynamikregelung u.a. erfüllen. Das Fahrzeug darf nicht älter als vier Jahre und nicht mehr als km gefahren sein. Der diensthabende Arzt wird von seinem Wohnsitz aus abgeholt, wenn sich dieser innerhalb des Bereitschaftsdienstbereiches befindet, ansonsten ist typischerweise der Vertragsarztsitz der Abholort. Befindet sich der Wohnort nur 5 km außerhalb des Bereitschaftsdienstbereiches, erfolgt ebenfalls von dort noch eine Abholung durch den Fahrdienst. Der Fahrdienstanbieter hat zu gewährleisten, dass der diensthabende Arzt innerhalb von 25 Minuten abgeholt wird. Der Fahrer wird sich zu Dienstbeginn beim diensthabenden Arzt telefonisch anmelden und seine Dienstbereitschaft und Erreichbarkeit signalisieren. Es wird Bereiche geben, die über eine Leitstelle vermittelt werden. In allen anderen Bereichen, wird der Patient mit dem diensthabenden Arzt direkt telefonisch in Kontakt treten. Dieser informiert dann den Fahrer, wenn er einen Hausbesuch für erforderlich hält. Einheitliche Bereitschaftsdienstzeiten Die flächendeckende Einführung dieser Strukturen macht es erforderlich, in ganz Sachsen-Anhalt einheitliche Bereitschaftsdienstzeiten einzuführen. Diese werden künftig, wie bereits jetzt in den meisten Bereichen üblich und bewährt montags, dienstags, donnerstags von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr; mittwochs und freitags von 14:00 Uhr bis 07:00 Uhr und samstags, sonntags und feiertags von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr und 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr eingerichtet sein. Bereitschaftspraxen In einigen Bereichen sind weitere organisatorische Maßnahmen angedacht. So wird es, wie bereits in einigen Bereichen üblich, zentrale Bereitschaftspraxen geben, die zu den Schwerpunktzeiten mittwochs, freitags, samstags, sonntags und feiertags (Beispiel: mittwochs und freitags von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags, sonntags, feiertags zusätzlich auch vormittags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr) den gehfähigen und mobilen Patienten zur Verfügung stehen. Kriterien der Einrichtung von zentralen Bereitschaftspraxen sind vor allem eine ausreichend hohe Anzahl an Ärzten innerhalb eines Bereitschaftsdienstbereiches, hohe Einwohnerzahlen und Arzt-Patienten- Kontakte sowie die geographische Lage auch in Bezug auf ggf. benachbarte ländliche Bereitschaftsdienstbereiche. Die Bereitschaftspraxen sollen an bekannten Orten, vorzugsweise Gesundheitseinrichtungen angesiedelt werden. Dabei hat sich die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern der Region bewährt. Hier stehen häufig geeignete Räumlichkeiten und die notwendige Infrastruktur zur Verfügung. Die Ausstattung der Bereitschaftspraxis ist an der Aufgabe des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes, die Zeit bis zum Einsetzen der regulären vertragsärztlichen Versorgung zu den Sprechstunden durch geeignete Maßnahmen zu überbrücken, ausgerichtet. In diesem Zusammenhang muss auch bedacht werden, dass alle Facharztgruppen zur Teilnahme am vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichtet sind und dieser Bereitschaftsdienst nicht die Versorgung durch den jeweils kompetenten Facharzt zu Sprechstundenzeiten ersetzen kann und soll. Eine weitere mögliche organisatorische Maßnahme kann die Einrichtung eines zweiten Fahrdienstes zu den Schwerpunktzeiten sein. Dies empfiehlt sich dann, wenn vor allem aufgrund der geographischen Situation sowie der Bevölkerungsdichte und -verteilung eine Bereitschaftspraxis nicht das richtige Mittel der Versorgung darstellt. Eine häufige Frage in diesem Zusammenhang ist, ob weiterhin die Behandlung in der eigenen Praxis möglich ist. Soweit im Bereitschaftsdienstbereich keine Bereitschaftspraxis existiert oder gerade keine Bereitschaftssprechstunde angeboten wird, kann der diensthabende Arzt (im Fahrdienst) die Patienten zur Behandlung auch in seine Praxis bitten. Er sollte sich wie bisher vergewissern, dass dem Patienten die Wegstrecke zur Praxis unter gesundheitlichen Gründen zumutbar und möglich ist. Bereichsgrenzen Die Bereitschaftsdienstbereiche, die bereits neu strukturiert wurden und über Fahrdienst und ggf. Bereitschaftspraxis verfügen, können sich nur noch an den Bereitschaftsdienstgrenzen ändern, damit die Bereichsgrenzen mit den Vorwahlbereichen übereinstimmen, die für die Zuordnung der Anrufer über die notwendig sind. Dies kann in Ausnahmefällen dazu führen, dass Vertragsärzte künftig in anderen Bereitschaftsdienstbereichen zur Teilnahme verpflichtet sind. KVSA 244 PRO

15 Rundschreiben Nr Honorarverteilungsmaßstab 3. Quartal 2014 In der Beilage zu dieser PRO finden Sie die für das 3. Quartal 2014 ermittelten RLV/QZV-Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals aller Arztgruppen sowie die für die Psychotherapeuten ermittelten zeitbezogenen Kapazitätsgrenzen. Vorbehalt: Die Vergütung der Leistungen der EBM-Kapitel 22 und 23 sowie der Abschnitte 35.1 (mit Ausnahme der GOP 35150) und 35.3 EBM für psychologische Psychotherapeuten, FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie, FÄ für Nervenheilkunde, Fachärzte für psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte erfolgt unter Vorbehalt. Das Landesschiedsamt hat am 9. Mai 2014 unter anderem entschieden, dass diese Leistungen außerhalb der MGV vergütet werden. Dies hat Auswirkungen auf die zkg und QZV-Fallwerte der betreffenden Arztgruppen. Die Leistungen der Kapitel 22, 23 und 35 EBM werden vorerst außerhalb der zkg bzw. QZV zum Wert der Eurogebührenordnung vergütet. Sollte der Beschluss des Schiedsamtes aufgehoben werden, müssten nachträglich die zkg und QZV-Fallwerte dieser Arztgruppen neu berechnet werden, da die o.g. Leistungen dann innerhalb der zkg und QZV vergütet würden. Beilage in dieser Ausgabe Ansprechpartnerinnen: Antje Beinhoff Tel Silke Brötzmann Tel Karin Messerschmidt Tel Bekanntmachung der bundeseinheitlichen Abstaffelungsquote Q Im 2. Halbjahr 2014 beträgt die Abstaffelungsquote Q 91,80 Prozent. Die Abstaffelungsquote Q wird auf den Wert der Leistungen des Abschnitts 32.2 und 32.3 des EBM angewendet und so ein bundeseinheitlicher Betrag ermittelt. Nicht angewendet wird die Abstaffelungsquote Q für die Leistungen der Basisdiagnostik nach den Nummern (Glucose), (TPZ), (D-Dimer), (Erythrozytenzählung), (Leukozytenzählung), (Thrombozytenzählung), (Hämoglobin), (Hämatokrit), (BNP/NT-Pro-BNP) und (Troponin I/Troponin T). Ebenso gilt diese Quote nicht für die Laborleistungen, die die Krankenkassen außerhalb der MGV zahlen (z. B bis 32882, Laborleistungen im Rahmen der künstlichen Befruchtung, Laborleistungen MRSA und 30956). Hier erfolgt die Vergütung der Leistungen gemäß dem Wert im EBM. Entsprechend der Beschlussfassung des Bewertungsausschusses wird die Abstaffelungsquote Q seit dem 1. Januar 2013 auch auf den Referenzfallwert zur Berechnung der Höhe des Budgets für die eigenerbrachten Leistungen des Abschnitts 32.3 EBM angewendet. Ansprechpartnerinnen: Antje Beinhoff Tel Silke Brötzmann Tel Karin Messerschmidt Tel PRO

16 Rundschreiben Nr Neue Heilmittelpreise für logopädische und physiotherapeutische Leistungen Ansprechpartnerin: Heike Fürstenau, Tel Für die Knappschaft gelten ab 1. Juli 2014 und für die IKK gesund plus gelten ab dem 1. Juni 2014 neue Preise gemäß 125 SGB V zur Abrechnung von logopädischen Leistungen. Für die IKK gesund plus gelten außerdem ab dem 1. Juli 2014 neue Preise für die Abrechnung von physiotherapeutischen Leistungen. Die aktuellen vollständigen Übersichten der Heilmittelpreise sind auf der Homepage >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Heilmittel zu finden. Bei Bedarf stellen wir diese auch per Fax zur Verfügung. Diese Informationen sollen helfen, das vertragsärztliche Verordnungsverhalten für den Heilmittelbereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu steuern. Regelungen bei Abwesenheit von der Praxis Aufgrund von Krankheit, Urlaub, ärztlicher Fortbildung und Wehrdienst können Vertragsärzte von der Praxis abwesend sein. Für jeden Tag der Abwesenheit ist eine Vertretung erforderlich. Dies gilt beispielsweise auch für Brückentage. Die Vertretungsregelungen gelten für alle ambulant tätigen Ärzte (zugelassene Ärzte, angestellte Ärzte, MVZ, Polikliniken). Vertretung ist nur unter Kollegen des gleichen Fachgebietes und innerhalb des gleichen Versorgungsbereiches (hausärztlich/ fachärztlich) möglich. Es gibt die Formen der kollegialen und der persönlichen Vertretung. Kollegiale Vertretung: Der Vertreter ist selbst vertragsärztlich tätig, übernimmt die Vertretung in seiner eigenen Praxis, rechnet die Leistungen für die Patienten des Vertretenen unter eigener LANR auf Muster 19 (Vertretungsschein) ab. Dies gilt nicht innerhalb einer Praxis mit mehreren Ärzten der gleichen Fachrichtung. Die Vertretung ist vorher mit den entsprechenden Kollegen konkret abzusprechen. Um die Versorgung der Patienten auch in der Haupturlaubszeit gewährleisten zu können, sollte vermieden werden, dass eine Praxis mehrere Kollegen vertritt. Für die Patienten ist ein Aushang an der Praxis unter konkreter Angabe der Vertretung (Zeitraum und Adresse der vertretenden Praxis) zu machen. Hilfreich ist auch, die Vertretung auf dem Anrufbeantworter zu benennen. Verweise auf den Bereitschaftsdienst sind nicht zulässig. Persönliche Vertretung: Der Vertreter wird in der Praxis des zu vertretenden Arztes tätig und rechnet unter der LANR des zu vertretenden Arztes ab. Mit dem Vertreter ist in einem Honorarvertrag neben dem Honorar auch der Umfang der Sprechstunden, die Durchführung von Hausbesuchen und bei Einteilung auch die Teilnahme am Bereitschaftsdienst zu vereinbaren. Der zu vertretende Arzt hat sich von der persönlichen Qualifikation des Vertreters zu überzeugen. Der Vertreter ist nur zur Erbringung und Abrechnung der Leistungen berechtigt, für die er selbst qualifiziert ist und für die auch der zu vertretende Arzt qualifiziert und berechtigt ist. 246 PRO

17 Rundschreiben Nr Wann ist die Vertretung gegenüber der KVSA anzuzeigen? Vorherige schriftliche Mitteilung: Wenn Vertretung über einen Zeitraum von 7 Kalendertagen hinausgeht (Formular am Ende dieser Ausgabe) Im Nachgang: Vermerk von Abwesenheit und Vertretung für jeden Tag (auch unter 7 Tagen) auf der Sammelerklärung mit der Quartalsabrechnung Wie lange kann man sich ohne eine Genehmigung der KVSA vertreten lassen? innerhalb von zwölf Monaten bis zur Dauer von drei Monaten Die Formulare Meldung Diensttausch und Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung finden Sie auf den letzten Seiten dieser Ausgabe Wann bedarf es einer vorherigen Genehmigung der KVSA? Der Dreimonatszeitraum wird überschritten und eine Vertretung ist weiterhin erforderlich Erforderliche Angaben: Grund der Antragstellung (bei Vertretung aus gesundheitlichen Gründen bedarf es einer Bescheinigung des behandelnden Arztes unter Angabe der Krankheit und des voraussichtlichen Zeitpunkts der Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit) Name der/des Vertreter(s) Zeitraum der Vertretung Was bedeutet Abwesenheit für den Bereitschaftsdienst? Der zum Bereitschaftsdienst eingeteilte Arzt ist verpflichtet, für die Besetzung seines Dienstes auch in jedem Abwesenheitsfall Sorge zu tragen. Sofern ein Vertragsarzt den Bereitschaftsdienst durch einen anderen Arzt durchführen lässt oder mit einem anderen Arzt den Dienst tauscht, ist dies der KVSA vorab zu melden (Formular im Ende dieser Ausgabe). Psychotherapeuten dürfen sich bei probatorischen Sitzungen und bei genehmigter Psychotherapie nicht vertreten lassen. Dennoch ist der KV gegenüber die Abwesenheit vorab anzuzeigen. Rechtsgrundlagen: 32 Zulassungsverordnung für Ärzte (Ärzte-ZV) 15 Bundesmantelvertrag Ärzte 98 Fünftes Sozialgesetzbuch 20 Berufsordnung für Ärzte der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Ansprechpartnerinnen: Kathrin Hanstein, Tel , Kathrin.Hanstein@kvsa.de Conny Zimmermann, Tel , Conny.Zimmermann@kvsa.de Marlies Fritsch, Tel , Marlies.Fritsch@kvsa.de Änderungen des EBM zum 1. Juli 2014 Änderung der Gebührenordnungspositionen (GOP) bzw im hausärztlichen Versorgungsbereich Zum 1. Juli 2014 wird die Abrechnung der Chronikerpauschalen vereinfacht und eine Erhöhung der Vergütung vorgenommen. Die GOP für Hausärzte bzw. die GOP für Kinderärzte wird als Zuschlag zur GOP bzw für einen weiteren persönlichen Arzt-Patienten- Kontakt im Behandlungsfall definiert. Damit wird die GOP bzw beim ersten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet. Bei einem weiteren persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal wird zusätzlich zur GOP die GOP bzw abgerechnet. Damit sind ab dem 1. Juli 2014 beide Leistun- PRO

18 Rundschreiben Nr gen im Behandlungsfall abzurechnen, wenn mindestens zwei persönliche Arzt- Patienten-Kontakte vorlagen. Die Definition des chronisch kranken Patienten über die lebensverändernde Erkrankung und die Definition der kontinuierlichen Behandlung (3-Quartale- Regelung) bleiben unverändert bestehen. Damit entfällt künftig die Berichtigung der 03220, wenn die zur Abrechnung gelangt. Bei Patienten, die die Hausarztpraxis gewechselt haben und in der neuen Hausarztpraxis die Chronikerleistung bekommen, muss nur noch die GOP bzw mit dem H abgerechnet werden. Die Bewertung der bzw. der wurde auf 40 Punkte gesenkt. Im Zusammenhang mit der Berechnung der GOP bzw , die mit jeweils 130 Punkten bewertet sind, ergibt sich jedoch insgesamt eine Erhöhung der Bewertung für die Behandlung chronisch Kranker bei zwei persönlichen Arzt-Patienten- Kontakten im Quartal um 20 Punkte. Änderung der Gebührenordnungsposition (GOP) (Gynäkologie) Ebenfalls zum 1. Juli 2014 wird die Bewertung der GOP 40156, Kostenpauschale bei Durchführung eines medikamentös ausgelösten Schwangerschaftsabbruchs entsprechend der Leistung nach der Gebührenordnungsposition für den Bezug von Mifepriston, von 81,80 auf 89,25 Euro erhöht. Ansprechpartner: Sekretariat Abrechnung: Tel Gebührenordnungsposition (GOP) entsprechend Anzahl Mehrlinge berechnungsfähig (Gynäkologie) Ab dem 1. Juli 2014 ist die Ultraschalluntersuchung mit Biometrie und systematischer Untersuchung der fetalen Morphologie nach GOP entsprechend der Anzahl der Mehrlinge berechnungsfähig. 248 PRO

19 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. März 2014 Änderungen der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. Neben formellen Änderungen (fehlerhafte Schreibweise, Änderung eines Fertigarzneimittelnamens, Ergänzungen des ATC-Codes) wurden gemäß den Tragenden Gründen zum Beschluss weitere folgende Änderungen der Anlage II zur AM-RL vorgenommen. Fertigarzneimittel, die in der Auflistung fehlen, deren Wirkstoffe jedoch in der Anlage II aufgeführt sind, werden vollständigkeitshalber in die Anlage II aufgenommen. Fertigarzneimittel, die zum jetzigen Zeitpunkt keine arzneimittelrechtliche Zulassung mehr besitzen und nicht mehr verkehrsfähig sind, wurden aus der Anlage II gestrichen. In der Anlage II wurden bislang Wirkstoffe, die nicht der Verschreibungspflicht unterliegen, mit der Angabe (nicht verschreibungspflichtig) gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist an dieser Stelle entbehrlich und wurde gestrichen. Das bereits in der Anlage II aufgeführte Arzneimittel CIALIS mit dem Wirkstoff Tadalafil ist in der Wirkstärke 5 mg neben der Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern auch zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern zugelassen (Fachinformation, Stand: März 2013). Zur Klarstellung wird die Möglichkeit der Verordnung des Wirkstoffes Tadalafil 5mg zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern in die Anlage auf genommen. Für die Indikation Behandlung der erektilen Dysfunktion bei erwachsenen Männern sind Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Tadalafil weiterhin nicht verordnungsfähig. Cialis 5mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. Der Wirkstoff Turnera diffusa Dil. D4 wird neu in die Anlage II aufgenommen. Der Wirkstoff ist in dem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel DESEO enthalten, das entsprechend dem homöopathischen Arzneimittelbild zur Anwendung bei Erkrankungen der weiblichen und männlichen Geschlechtsorgane angewendet wird. Hierzu gehört nach Angabe der Gebrauchsinformation sexuelle Schwäche (Stand: Februar 2013). Das Arzneimittel dient überwiegend der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz. Daher ist DESEO den sogenannten Lifestyle-Arzneimitteln zuzuordnen. In die Tabellen Sexuelle Dysfunktion und Steigerung des sexuellen Verlangens wird deshalb jeweils der Wirkstoff Turnera diffusa Dil. D4 und zu diesem Wirkstoff das Arzneimittel DESEO neu aufgenommen. Zur übersichtlichen Darstellung aller Änderungen ist nachfolgend die vollständige Anlage II zur AM-RL abgebildet. Die Änderungen sind fett gekennzeichnet. PRO

20 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Tab.: Anlage II Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Erhöhung der Lebensqualität gemäß 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V, modifiziert, Stand: ATC-Code / Wirkstoff A 08 AA 01 Phentermin A 08 AA 02 Fenfluramin A 08 AA 03 Amfepramon Abmagerungsmittel (zentral wirkend) Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken REGENON TENUATE Retard A 08 AA 04 Dexfenfluramin A 08 AA 05 Mazindol A 08 AA 06 Etilamfetamin A 08 AA 07 Cathin ALVALIN A 08 AA 08 Clobenzorex A 08 AA 09 Mefenorex A 08 AA 10 Sibutramin REDUCTIL A 08 AA 13 Phenylpropanolamin Antiadipositum Riemser BOXOGETTEN S RECATOL mono A 08 AX 01 Rimonabant ACOMPLIA (gestrichen) Abmagerungsmittel (peripher wirkend) A 08 AB 01 Orlistat alli XENICAL alle generischen Orlistat Fertigarzneimittel Sexuelle Dysfunktion G 04 BE 01 Alprostadil (Ausnahme als Diagnostikum) G 04 BE 02 Papaverin G 04 BE 03 Sildenafil G 04 BE 04 Yohimbin G 04 BE 05 Phentolamin G 04 BE 06 Moxisylyt G 04 BE 07 Apomorphin G 04 BE 08 Tadalafil (Ausnahme Tadalafil 5 mg zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms bei erwachsenen Männern) G 04 BE 09 Vardenafil G 04 BE 30 Kombinationen G 04 BE 52 Papaverin Kombinationen G 04 BX 14 Dapoxetinhydrochlorid Turnera diffusa Dil. D4 CAVERJECT CAVERJECT Impuls MUSE VIRIDAL VIAGRA alle generischen Sildenafil Fertigarzneimittel Procomil YOCON GLENWOOD YOHIMBIN SPIEGEL IXENSE (gestrichen) UPRIMA (gestrichen) CIALIS LEVITRA Priligy DESEO 250 PRO

21 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel ATC-Code / Wirkstoff N 07 BA 01 Nicotin (nicht verschreibungspflichtig) gestrichen N 07 BA 02 Bupropion N 06 AX 12 Bupropion N 07 BA 03 Varenicline Nikotinabhängigkeit Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken NIQUITIN Nicopass Nicopatch Nicorette Nicotinell Nikofrenon ZYBAN Wellbutrin (gestrichen) Champix Steigerung des sexuellen Verlangens G 03 BA 03 Testosteron Intrinsa Turnera diffusa Dil. D4 DESEO Verbesserung des Haarwuchses D 11 AX 01 Minoxidil ALOPEXY 5 % REGAINE D 11 AX 10 Finasterid PROPECIA Finahair Finapil alle generischen Finasterid Fertigarzneimittel Estradiolbenzoat; Prednisolon, Salicylsäure ALPICORT F Alfatradiol (nicht verschreibungspflichtig) gestrichen Dexamethason; Alfatradiol Thiamin; Calcium pantothenat; Hefe, medizinisch; L-Cystin; Keratin (nicht verschreibungspflichtig) gestrichen Verbesserung des Aussehens M 03 AX 21 Clostridium botulinum Toxin Typ A Azzalure Vistabel Bocouture Vial ELL CRANELL alpha PANTOSTIN ELL CRANELL dexa (gestrichen) PANTOVIGAR N (gestrichen) Pantovigar Die Änderungen sind mit Wirkung vom 11. Juni 2014 in Kraft getreten. Der Beschluss und die Tragenden Gründe zum Beschluss sind abrufbar auf der Internetseite des G-BA unter >> Informationsarchiv >> Beschlüsse >> Arzneimittel >> Anlage II. Die Anlage II ist Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie und abrufbar unter >> Informationsarchiv >> Richtlinien. Ansprechpartnerinnen: Heike Drünkler, Tel Josefine Müller, Tel Dr. Maria-Tatjana Kunze, Tel PRO

22 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2014 eine Änderung der Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. In der Anlage V wird die folgende Zeile ParkoLax eingefügt: Produktbezeichnung ParkoLax Medizinisch notwendige Fälle Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase. Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation. Befristung der Verordnungsfähigkeit 21. Oktober 2017 Ansprechpartnerinnen: Heike Drünkler, Tel Dr. Maria-Tatjana Kunze, Tel Josefine Müller, Tel Die Änderung ist mit Wirkung vom 22. Mai 2014 in Kraft getreten. Der Beschluss und die Tragenden Gründe zu dem Beschluss sind abrufbar auf der Internetseite des G-BA unter >> Informationsarchiv >> Beschlüsse >> Arzneimittel >> Anlage V. Die Anlage V ist Bestandteil der Arzneimittel-Richtlinie und abrufbar unter >> Informations archiv >> Richtlinien. 252 PRO

23 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage XII Beschlüsse zur (frühen) Nutzenbewertung von Arzneimitteln Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat weitere Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln wie folgt gefasst: Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Kategorie des Zusatznutzens Inkrafttreten/ Geltungsdauer Giotrif (Afatinib) Giotrif als Monotherapie wird angewendet zur Behandlung von EGFR-TKI-naiven erwachsenen Patienten mit lokal fortgeschrittenem und/oder metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden EGFR-Mutationen. Zweckmäßige Vergleichstherapien: 1. Noch nicht vorbehandelte Patienten mit ECOG-Performance-Status 0 oder 1: Gefitinib oder Erlotinib oder Cisplatin in Kombination mit einem Drittgenerationszytostatikum (Vinorelbin, Gemcitabin, Docetaxel, Paclitaxel, Pemetrexed) unter Beachtung des jeweils zugelassenen Anwendungsgebietes 1. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens gegenüber Cisplatin in Kombination mit Pemetrexed: a) Patientengruppe mit EGFR-Mutation Del19: Hinweis für einen beträchtlichen Zusatznutzen 8. Mai 2014 Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 15. Mai 2015 befristet. b) Patientengruppe mit EGFR-Mutation L858R: Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen c) Patientengruppe mit anderen EGFR-Mutationen: Hinweis für einen geringeren Nutzen 2. Noch nicht vorbehandelte Patienten mit ECOG-Performance-Status 2: Gefitinib oder Erlotinib oder Gemcitabin 2. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt 3. Mit einer oder mehreren Chemotherapie(n) vorbehandelte Patienten: Gefitinib oder Erlotinib Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Afatinib darf nur durch in der Therapie von Patienten mit nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom erfahrene Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie durch Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie oder Fachärzte für Lungenheilkunde und weitere, an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmende Ärzte anderer Fachgruppen erfolgen. 3. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens: Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Vor Beginn einer Behandlung mit Afatinib sollte regelhaft der EGFR-Mutationsstatus vorliegen. Die Bestimmung des EGFR-Mutationsstatus muss in einer qualitätsgesicherten Laboreinrichtung und mit einem validierten und robusten Verfahren erfolgen, um falsch negative oder falsch positive Ergebnisse zu vermeiden. PRO

24 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Kategorie des Zusatznutzens Inkrafttreten/ Geltungsdauer Ultibro Breezhaler / Xoterna Breezhaler (Indacaterol/ Glycopyrronium) Die Arzneimittel sind für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angezeigt. Zweckmäßige Vergleichstherapien: 1. Patienten mit COPD Stufe II langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropium) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen 8. Mai Patienten mit COPD Stufe III mit höchstens einer Exazerbation pro Jahr langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropium) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen Hinweis für einen geringen Zusatznutzen 3. Patienten mit COPD Stufe IV mit höchstens einer Exazerbation pro Jahr langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropium) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen Ein Zusatznutzen ist nicht belegt 4. Patienten mit COPD Stufe III und Stufe IV mit 2 Exazerbationen pro Jahr langwirksame Beta-2-Sympathomimetika (Formoterol oder Salmeterol) oder langwirksame Anticholinergika (Tiotropium) oder die Kombination beider Wirkstoffklassen zusätzlich inhalative Corticosteroide Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Yervoy (Ipilimumab) Neues Anwendungsgebiet vom 31. Oktober 2013 Yervoy ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das neu zugelassene Anwendungsgebiet, d. h. auf nicht-vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem (nicht resezierbarem oder metastasiertem) Melanom. Zweckmäßige Vergleichstherapien: 5. Juni 2014 Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 1. Dezember 2017 befristet. 1. Patienten mit BRAF-V600-Mutation-negativem Melanom Dacarbazin Ein Zusatznutzen ist nicht belegt 2. Patienten mit BRAF-V600-Mutation-positivem Melanom Vemurafenib Ein Zusatznutzen ist nicht belegt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Als Bedingungen oder Einschränkungen für die sichere und wirksame Anwendung des Arzneimittels wird von der European Medicines Agency neben den im Risikomanagement-Plan dargelegten Pharmakovigilanzaktivitäten als zusätzliche Maßnahme zur Risikominimierung gefordert sicherzustellen, dass alle Ärzte, von denen erwartet wird, dass sie Yervoy verschreiben, über die Informationsbroschüre für den Arzt mit häufig gestellten Fragen, sowie über die Informationsbroschüre für den Patienten einschließlich Patientenkarte verfügen. Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Ipilimumab muss durch einen auf dem Gebiet der Onkologie und in der Therapie von Patienten mit Mela nomen erfahrenen Facharzt erfolgen (Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie weitere an der Onkologie- Vereinbarung teilnehmende Ärzte aus anderen Fachgruppen). 254 PRO

25 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Fertigarzneimittel/ Arzneistoff Lojuxta (Lomitapid) Anwendungsgebiet/ Vergleichstherapie/ Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung Lojuxta ist begleitend zu einer fettarmen Diät und anderen lipidsenkenden Arzneimitteln mit oder ohne Low-Density-Lipoprotein-Apherese (LDL-Apherese) bei erwachsenen Patienten mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie (HoFH) angezeigt. Die Diagnose HoFH sollte, wenn möglich, genetisch bestätigt werden. Andere Formen primärer Hyperlipoproteinämien sowie sekundäre Ursachen von Hypercholesterinämien (z. B. nephrotisches Syndrom oder Hypothyreose) müssen ausgeschlossen werden. Zweckmäßige Vergleichstherapien: Kategorie des Zusatznutzens Inkrafttreten/ Geltungsdauer 5. Juni 2014 Die Geltungsdauer des Beschlusses ist bis zum 15. Juni 2015 befristet. 1. Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung ausgeschöpft worden sind: LDL-Apherese (als ultima ratio bei therapierefraktären Verläufen) ggf. mit begleitender medikamentöser lipidsenkender Therapie Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt 2. Patienten, bei denen medikamentöse und diätische Optionen zur Lipidsenkung nicht ausgeschöpft worden sind: Eine maximal tolerierte medikamentöse und diätische Therapie zur Lipidsenkung Ein Zusatznutzen gilt als nicht belegt Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung: Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen. Bei der Anwendung der Apherese ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) zu beachten. Die Behandlung mit Lomitapid sollte von einem in der Behandlung von Patienten mit HoFH erfahrenen Arzt eingeleitet und überwacht werden. Die Überwachung der Leberfunktion soll gemäß der Fachinformation in Abhängigkeit von auftretenden Leberschädigungszeichen in Zusammenarbeit zwischen dem behandelnden Arzt und einem hepatologisch erfahrenen Facharzt erfolgen. Die Überwachung betrifft insbesondere Leberenzymanomalien und eine Überwachung der Leberfunktion im Hinblick auf Nachweise einer progressiven Lebererkrankung mit Hilfe von Bildgebungsverfahren und der Bestimmung von relevanten Biomarkern gemäß Fachinformation. Zusätzlich ist zur Risikominimierung die Versorgung der Ärzte mit Fortbildungsmaterial über die Fachinformation hinaus erforderlich (Leitfaden für die Verschreibung, Patientenpass sowie Patientenbroschüren). Die Beschlüsse zur Nutzenbewertung werden immer in einer gekürzten Fassung veröffentlicht. Vor der Verordnung sollte daher der vollständige Beschluss zur Kenntnis genommen werden. Die gesamte Anlage XII mit allen Beschlüssen zur Nutzenbewertung und die dazugehörigen Tragenden Gründe stehen auf den Seiten des G-BA unter >> Informationsarchiv >> Richtlinien >> Arzneimittel-Richtlinie >> Anlage XII bzw. unter der Rubrik (Frühe) Nutzenbewertung nach Paragraf 35a SGB V zur Verfügung. Tipp: Eine übersichtliche Darstellung der zahlreichen Verfahren zur Nutzenbewertung ist auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter zu finden. Ansprechpartnerinnen: Josefine Müller, Tel Heike Drünkler, Tel Dr. Maria-Tatjana Kunze, Tel PRO

26 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel Hinweis zu den fiktiv zugelassenen Arzneimitteln I. In der Infoletter-Sonderausgabe Informationen zu fiktiv zugelassenen Arzneimitteln vom 20. Februar 2012 hatten wir u.a. das Arzneimittel Aureomycin Augensalbe (Riemser Pharma GmbH) aufgeführt und von einer Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeraten, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten für fiktiv zugelassene Arzneimittel zu übernehmen. Der o.a. pharmazeutische Unternehmer hat uns aktuell mitgeteilt, dass das Arzneimittel Aureomycin Augensalbe am 26. August 2013 durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Zulassung erhalten hat. Somit ist dieses Arzneimittel nicht mehr fiktiv zugelassen und kann zulasten der GKV verordnet werden. II. Der pharmazeutische Unternehmer Actavis hat mitgeteilt, dass das Arzneimittel Pentalong 80 mg Tabletten (Actavis Deutschland GmbH & Co. KG) Ansprechpartnerinnen: Josefine Müller, Tel Heike Drünkler, Tel Dr. Maria-Tatjana Kunze, Tel seit dem 20. Mai 2014 nicht mehr verkehrsfähig ist und aus dem Handel genommen wurde. Das Arzneimittel wird folglich von dem o.g. Infoletter gestrichen. Das Arzneimittel Pentalong 50 mg ist weiterhin mit einer fiktiven Zulassung im Handel. Es besteht bei der Verordnung zulasten der GKV Regressgefahr. Der aktualisierte Infoletter mit Stand vom 28. Mai 2014 steht auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt unter >> Praxis >> Verordnungsmanagement >> Infoletter >> 2012 >> Sonderausgabe zur Verfügung. Hinweise auf Patienten mit Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch Folgende Meldungen eines möglichen Arzneimittelmissbrauches liegen uns aktuell vor: Fall 1 (Region Anhalt-Bitterfeld) Bei einem 59-jährigen Patienten, wohnhaft in Berlin und versichert bei der IKK Brandenburg und Berlin, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauches von Tavor 0,5 mg Tabletten, Pulmicort 1 mg/2 ml, Tryasol Codein Forte Tropfen und Codeinum Phosphoricum Tabletten. 256 PRO

27 Verordnungsmanagement Nr Arzneimittel / Heilmittel Der Patient habe sich in der meldenden Arztpraxis vorgestellt und um die Ausstellung von Rezepten über die o.a. Arzneimittel gebeten. Die Medikamenteneinstellung sei in einer Klinik erfolgt. Seitdem sei der Patient nach eigenen Angaben in Berlin bei wechselnden Hausärzten in Behandlung. Die meldende Arztpraxis sei von einer Apotheke darüber informiert worden, dass der Patient sich in einer anderen Arztpraxis weitere Verordnungen über die o.a. Arzneimittel eingeholt habe. Fall 2 (Halle) Bei einer 52-jährigen Patientin, wohnhaft in Kabelsketal Osmünde und versichert bei der Barmer GEK, besteht der Verdacht eines Arzneimittelmissbrauches von Lyrica 150 mg Hartkapseln und Tramadol 100 mg Hartkapseln. Die Patientin leide seit einem Unfall vor 2 Jahren an anhaltenden Rückenschmerzen und bekenne sich zur Medikamentenabhängigkeit. Die meldende Ärztin will nach eigenen Angaben versuchen, die Patientin von der Notwendigkeit einer Behandlung in einer Entzugsklinik zu überzeugen. Allgemeine Hinweise: Sollten sich Patienten vorstellen, bei denen sich der Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch ergibt, bitten wir um Mitteilung. Dafür steht ein Meldebogen zur Verfügung. Für den Umgang mit arzneimittelabhängigen Patienten hat die KVSA einen Stufenplan erstellt. Meldebogen und Stufenplan können telefonisch oder online unter >> Verordnungsmanagement >> Arzneimittel >> Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch abgefordert werden. Ansprechpartnerin: Anke Rößler, Tel Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls Nach 8 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) sind Verordnungen außerhalb des Regelfalls vom Arzt auf dem Verordnungsvordruck besonders medizinisch zu begründen. Gleichzeitig hat er eine prognostische Einschätzung über die noch erforderlichen Behandlungseinheiten abzugeben. Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vom Patienten zur Genehmigung vorzulegen. Einige Praxen von Heilmittelerbringern bieten ihren Patienten die Weiterleitung der Verordnung an die Krankenkasse als Service an. Wird die Verordnung bei der Krankenkasse vorgelegt, übernimmt sie die Kosten für die verordneten Heilmittel bis zum Zugang der Entscheidung über den Genehmigungsantrag. Im Falle einer Ablehnung endet die Kostenübernahme mit dem Tag des Zugangs des ablehnenden Bescheides. Verzichtet eine Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren für die Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls, entspricht dies rechtlich gesehen einer Genehmigung gegenüber den Heilmittelerbringern. Die Krankenkasse ist verpflichtet, die Kassenärztliche Vereinigung über den Genehmigungsverzicht zu informieren. PRO

28 Verordnungsmanagement Nr Heilmittel Patienten oder Heilmittelerbringer müssen Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls dann der zuständigen Krankenkasse nicht mehr vorlegen. Damit können die Heilmittelerbringer die von ihnen gemäß ärztlicher Verordnung erbrachten Leistungen ohne vorherige Genehmigung mit der Krankenkasse abrechnen. Ärzte erhalten diese Informationen, damit sie ihre Patienten entsprechend beraten können. Im Falle von Änderungsmitteilungen der Krankenkassen werden diese aktualisiert. Aktuelle Hinweise Die BKK Technoform verzichtet ab sofort auf ein Genehmigungsverfahren bei Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls. Somit müssen hier die Patienten Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls nicht genehmigen lassen. Genehmigungsverzichte (Stand: ) Ersatzkassen/vdek (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk) Knappschaft BIG direkt gesund Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) 31 Betriebskrankenkassen, dazu gehören: Bahn-BKK BKK24 BKK A.T.U BKK advita BKK der MTU Friedrichshafen GmbH BKK Deutsche Bank AG BKK Diakonie BKK E.ON BKK Gildemeister Seidensticker BKK Merck BKK Mobil Oil BKK Publik BKK RWE BKK Salzgitter BKK Technoform BKK VBU (Verkehrsbauunion) BKK VDN (Vereinigte Deutsche Nickel-Werke) BKK Victoria-D.A.S. BKK Wirtschaft & Finanzen BKK Würth Bosch BKK Daimler BKK Deutsche BKK energie BKK (befristet bis ) mhplus BKK pronova BKK R+V BKK Salus BKK Securvita BKK TUI BKK Vaillant BKK 258 PRO

29 Verordnungsmanagement Nr Heilmittel Besonderheiten A. IKK gesund plus (Bereich Ost und West) Genehmigungsverzicht für die Indikationsschlüssel ZN1, ZN2, AT3, LY2, LY3 und EX4 B. AOK Sachsen-Anhalt Genehmigungspflicht für Maßnahmen der Physikalischen Therapie klassische Massagetherapie (KMT) standardisierte Heilmittelkombinationen D1 alle ergotherapeutischen Leistungen Ansprechpartnerin: Anke Rößler, Tel Genehmigungsverfahren für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf Patienten mit schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen haben durch die Regelung des 8 Abs. 5 der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) die Möglichkeit, medizinisch notwendige und dauerhaft benötigte Heilmittel für mindestens ein Jahr von ihrer Krankenkasse genehmigt zu bekommen, wenn ein andauernder Behandlungsbedarf mit Heilmitteln zu erwarten ist. Vertragsärztlich tätige Ärzte können im Rahmen des genehmigten langfristigen Heilmittelbedarfs Heilmittel entsprechend der HeilM-RL verordnen, ohne dass diese Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sind. Der langfristige Heilmittelbedarf besteht in der Regel bei Vorliegen der Diagnosen nach der Anlage 8.2 zur Prüfvereinbarung. Bei Krankenkassen ohne individuelles Genehmigungsverfahren kann der Patient mit einer Verordnung des Arztes die Heilmitteltherapie unmittelbar beginnen. Ein Antrag auf Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung ist nicht erforderlich. Bei Krankenkassen mit individuellem Genehmigungsverfahren kann der Patient bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung beantragen. Bei nicht gelisteten Diagnosen, die jedoch bezüglich der Schwere und Dauerhaftigkeit der Schädigungen mit den in der Anlage 8.2 aufgeführten Diagnosen vergleichbar sind, hat der Patient die Möglichkeit bei der Krankenkasse eine Genehmigung einer langfristigen Heilmittelbehandlung zu beantragen. Aktuell hat die BKK Technoform einen Genehmigungsverzicht für Heilmittelverordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf bei Vorliegen einer Diagnose nach Anlage 8.2 der Prüfvereinbarung gegenüber der KVSA erklärt. Dieser Verzicht gilt ab Bekanntgabe. Somit entfällt die Notwendigkeit einer Antragstellung auf langfristige Genehmigung von Heilmitteln durch den Patienten. Damit verzichten derzeit folgende Krankenkassen auf die Genehmigung für langfristige Heilmittelbehandlungen gemäß den Diagnosen Anlage 8.2 (Stand: ): Ersatzkassen (BARMER GEK, TK, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk) PRO

30 Verordnungsmanagement Nr Heilmittel Primärkassen AOK Sachsen-Anhalt Knappschaft AOK Bayern BIG direkt gesund IKK Südwest Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Ansprechpartnerin: Anke Rößler, Tel Betriebskrankenkassen, dazu gehören: actimonda Krankenkasse (ehemals BKK ALP Plus) BKK EWE BKK Mobil Oil BKK Publik BKK Salzgitter BKK Technoform BKK VBU BKK VDN BKK vor Ort Bosch BKK Daimler BKK energie BKK (befristet bis ) Novitas BKK TUI BKK 260 PRO

31 Verträge Vertrag zur Homöopathischen Versorgung Im Jahr 2009 ist der Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie zwischen der SECURVITA BKK und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung der Kassenärztlichen Vereinigungen in Kraft getreten. Zum 1. Januar 2013 erfolgte der Beitritt der HypoVereinsbank BKK. Die HypoVereinsbank BKK ist zum 1. Januar 2014 mit der BKK Mobil Oil fusioniert. Die BKK Mobil Oil lehnt einen Vertragsbeitritt zum Homöopathie-Vertrag der AG Vertragskoordinierung jedoch ab, so dass die HypoVereinsbank BKK zum 30. Juni 2014 nicht mehr an diesem Vertrag teilnehmen wird. Ab 1. Juli 2014 ist somit die Abrechnung von Leistungen nach diesem Vertrag für Versicherte der HypoVereinsbank BKK nicht mehr möglich. Bei folgenden BKKen ist die Abrechnung von Leistungen nach diesem Vertrag möglich: Securvita BKK BKK Linde Daimler BKK BKK 24 BKK Essanelle BKK Pfaff BKK Herkules Actimonda BKK (ehemals BKK Alp plus) Novitas BKK Weiterhin wurde zum 1. Juli 2014 die Teilnahmeerklärung für den Versicherten um die Änderungen des Patientenrechtegesetzes (Widerrufsrecht, Datenschutz) angepasst. Die Verträge sowie die abzurechnenden Leistungen und deren Bewertung können unter >> Praxis >> Verträge/Recht >> Homöopathie eingesehen werden. Ansprechpartnerinnen: Genehmigung: Stephanie Schönemeyer, Tel Vertrag: Claudia Scherbath, Tel Hausarztzentrierte Versorgung Teilnahme am Vertrag hausarztzentrierte Versorgung in Sachsen-Anhalt* Zum 1. Juli 2014 fusioniert die BKK Phoenix mit der Novitas BKK. Diese nimmt bereits am Vertrag teil. Zum 1. März 2014 hat sich die G & V BKK umbenannt zur Metzinger BKK. Ansprechpartnerin: Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm Antje Dressler, Solveig Hillesheim, Tel / * eine aktuelle Liste der an der HZV in Sachsen-Anhalt teilnehmenden BKKen, vertreten durch die Vertragsarbeitsgemeinschaft Mitte, ist unter >> Praxis >> Verträge / Recht >> Hausarztzentrierte Versorgung veröffentlicht. PRO

32 Verträge Hallo Baby -Vertrag zur Prävention von Frühgeburten und plötzlichem Kindstod Der BKK Landesverband Mitte hat zum 1. Juli 2014 folgende Änderungen hinsichtlich der am Hallo Baby -Vertrag teilnehmenden Betriebskrankenkassen mitgeteilt: Die Herkules BKK hat den Vertrag zum 30. Juni 2014 beendet. Die Umbenennung der G & V BKK zur Metzinger BKK zum 1. März 2014 Die Fusion der BKK PHOENIX zum 1. Juli 2014 mit der NOVITAS BKK. Diese nimmt bereits an dem Vertrag teil. Ansprechpartnerin: Claudia Scherbath, Tel Eine aktuelle Liste der am Vertrag teilnehmenden BKKen mit Stand 11. Juni 2014 finden Sie auf unserer Homepage unter >> Praxis >> Verträge/Recht >> Früherkennung Schwangere oder kann in der Vertragsabteilung der KVSA abgefordert werden. 262 PRO

33 Mitteilungen Praxiseröffnungen Dipl.-Psych. Franka Baudisch, Psychologische Psychotherapeutin, Frommhagenstr. 30b, Stendal seit Borislav Dragiyski, FA für Strahlentherapie, angestellter Arzt am MVZ Universitätsklinikum Magdeburg ggmbh, Leipziger Str. 44, Magdeburg, Tel.: seit Dipl.-Psych. Yvonne Pickenhain, Psychologische Psychotherapeutin, Neumarkt 25, Zeitz, Tel.: seit Thomas Krampitz, FA für Radiologie, angestellter Arzt am MVZ Ballenstedt GmbH, Robert-Koch-Str , Ballenstedt, Tel.: seit Dr. rer. nat. Iris Deffke, Psychologische Psychotherapeutin, Zerbster Str. 94, Coswig, Tel.: seit Dipl.-Psych. Diana Sodtke, Psychologische Psychotherapeutin, hälftige Praxisübernahme von Dipl.-Psych. Anja Lippoth, Goethestr. 41, Magdeburg Dr. med. Tabea Appel, Innere Medizin/Hämatologie und Int. Onkologie, angestellte Ärztin am MVZ Martha- Maria g GmbH, Röntgenstr. 1, Halle, Tel.: seit Dipl.-Psych. Janine Hartung, Psychologische Psychotherapeutin, Praxisübernahme von Dipl.-Psych. Christiane Storm, Feuerbachstr. 2, Magdeburg, Tel.: seit Dipl.-Psych. Beate Lämmel, Psychologische Psychotherapeutin, Hallstr. 58, Stendal, Tel.: seit Dipl.-Psych. Michael Matthes, Psychologischer Psychotherapeut, Breite Str. 13, Osterburg, Tel.: seit Dipl.-Psych. Nicole Oestreich- Langrock, Psychologische Psychotherapeutin, hälftige Praxisübernahme von Dipl.-Psych. Bianca Nause, Leipziger Str. 100, Halle, Tel.: seit KV Sachsen-Anhalt als familienfreundlich zertifiziert Die KV Sachsen-Anhalt hat sich erneut erfolgreich dem Audit Beruf und Familie gestellt: Nachdem ihr am 17. März 2011 das Grundzertifikat verliehen wurde, bescheinigt die erneute Zertifizierung am 4. Juni 2014, dass eine nachhaltige familienbewusste Personalpolitik gelebt wird, die durch konkret in einem Zielkatalog vereinbarte Maßnahmen auch in den nächsten drei Jahren weiter ausgebaut werden soll. Die praktische Umsetzung wird jährlich von der berufundfamilie ggmbh überprüft. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gewinnt in Zeiten des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung. Mit dem Zertifikat,Beruf und Familie wollen wir uns als Arbeitgeber mit einer familienbewussten Personalpolitik zukunftsfähig aufstellen. Wir wissen, dass wir die Fähigkeiten unserer Mitarbeiter nur dann optimal nutzen können, wenn wir die Herausforderungen von Beruf und Familie gemeinsam in eine tragfähige Balance bringen und erfolgreich meistern, erläutert der geschäftsführende Vorstand Mathias Tronnier die Motive für die Zertifizierung. Die Auditierung erfasst die bereits vorhandenen Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie und ermittelt das Entwicklungspotenzial. Entsprechend den Richtlinien des Audits wurde dokumentiert, dass die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt eine familienbewusste Personalpolitik betreibt. Hervorgehoben wurden beispielsweise Gleitzeitregelungen, Teilzeitmodelle und Vertretungsregelungen, die es ermöglichen, Familien- und Berufsleben in Einklang zu bringen. Seit 1998 verleiht die berufundfamilie ggmbh das Zertifikat audit berufundfamilie. Das Audit ist eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Finanzielle Unterstützung erhält die Gesellschaft durch die Gemeinnützige Hertie-Stiftung und den Europäischen Sozialfonds. Bis heute haben rund 1500 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen in ganz Deutschland das Zertifikat erhalten, mit dem sie ihr Engagement für familiengerechte Arbeitsbedingungen dokumentieren. PRO

34 Mitteilungen Ausschreibungen Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt schreibt folgende Vertragsarztsitze aus: Fachgebiet Praxisform Praxisort/Planungsbereich Reg.-Nr.: Radiologie (halber Versorgungsauftrag) Gemeinschaftspraxis Raumordnungsregion Magdeburg Psychologische Psychotherapie Einzelpraxis Aschersleben Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Halle 1646/14 Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Magdeburg Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Einzelpraxis Halle Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Bernburg Augenheilkunde Einzelpraxis Magdeburg Hausärztliche Praxis Einzelpraxis Güsten Frauenheilkunde und Geburtshilfe Einzelpraxis Mansfeld-Südharz Kinder- und Jugendmedizin Einzelpraxis Halle Anästhesiologie Einzelpraxis Halle Chirurgie Einzelpraxis Mansfeld-Südharz Bewerbungen richten Sie bitte an: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abt.: Zulassungswesen Postfach Magdeburg Die Ausschreibung endet am Wir weisen darauf hin, dass sich die in der Warteliste eingetragenen Ärzte ebenfalls um den Vertragsarztsitz bewerben müssen. Praxisräume in Magdeburg Gesamtfläche: 110 m², Lage: Stadtzentrum Magdeburg, Regierungsstraße 24 Mietbeginn: ab sofort Interessenten melden sich bitte unter Telefon PRO

35 Mitteilungen...zum 94. Geburtstag MR Dr. med. Kurt Wolters aus Quedlinburg am 25. Juli zum 83. Geburtstag SR Dr. med. Peter Schmidt aus Wittenberg am 19. Juli zum 82. Geburtstag PD Dr. med. Sibylle Kleine aus Magdeburg am 25. Juli 2014 Dipl.-Psych. Marianne Giesel aus Bitterfeld-Wolfen/OT Bitterfeld am 5. August zum 81. Geburtstag Prof. Dr. med. Udo Mey aus Magdeburg am 16. Juli 2014 MR Dr. med. Jürgen Kowalik aus Merseburg am 22. Juli 2014 Peter Andrusch aus Halberstadt am 26. Juli zum 80. Geburtstag Dr. med. Barbara Kittel aus Weißenfels am 22. Juli 2014 Dr. sc. med. Konstantin Kuminek aus Bad Bibra am 24. Juli 2014 Dr. med. Arnold Dittrich aus Dessau am 3. August zum 75. Geburtstag Dr. med. Uta Reich aus Zerbst am 18. Juli 2014 Doz. Dr. med. habil. Werner Schneider aus Halle am 18. Juli 2014 SR Beate Dorschner aus Welbsleben am 20. Juli 2014 Dietlinde Gebhardt aus Dessau am 20. Juli 2014 Dr. phil./oxford Marga Kreckel aus Halle am 20. Juli 2014 SR Dr. med. Doris Kliebsch aus Magdeburg am 2. August 2014 Dr. med. Volker Siebenwirth aus Magdeburg am 6. August 2014 Dr. med. Klaus-Dieter Schwabe aus Magdeburg am 11. August 2014 MR Dr. med. Arno Goczlik aus Querfurt am 13. August 2014 Dr. med. Günter Böhme aus Wernigerode am 14. August 2014 SR Dr. med. Edda Willgerodt aus Magdeburg am 14. August zum 70. Geburtstag Dr. phil. Axel Reinhardt aus Halberstadt am 15. Juli 2014 Dipl.-Med. Lutz Triebe aus Magdeburg am 19. Juli 2014 Dr. med. Elfriede Helke aus Hohenwarthe am 20. Juli 2014 Dr. med. Elfi Drews aus Halle am 24. Juli 2014 Marion Heuchert aus Querfurt am 26. Juli 2014 Lieselotte Schwabe aus Wernigerode am 26. Juli 2014 Dr. med. Dietlinde Wagner aus Wernigerode am 26. Juli 2014 Hans-Werner Poser aus Hedersleben am 27. Juli 2014 Waltraut Fleck aus Annaburg am 29. Juli 2014 Dr. med. Ingeborg Wiegers aus Magdeburg am 31. Juli 2014 Dr. med. Erhard Heuchert aus Querfurt am 1. August 2014 Dr. med. Inge-Maria Wattky aus Hohenwarthe am 7. August zum 65. Geburtstag Dipl.-Med. Wolfgang Busse aus Merseburg am 23. Juli 2014 Dr. med. Peter Albrecht aus Ballenstedt am 8. August 2014 Dr. med. Reinhold Weber aus Wittenberg am 10. August zum 60. Geburtstag Dipl.-Med. Petra Nowak aus Merseburg am 17. Juli 2014 Dipl.-Psych. Gudrun Heerwagen aus Stendal am 26. Juli 2014 Dr. med. Michael Nauber aus Oschersleben am 27. Juli 2014 Dr. med. Heidrun Oswald aus Laucha am 27. Juli 2014 Dr. med. Waltraud Behrens aus Salzwedel am 30. Juli 2014 Dr. med. Gabriele Huth aus Eisleben am 3. August 2014 Dipl.-Psych. Manfred Rais aus Magdeburg am 3. August 2014 Dipl.-Med. Siegfried Klundt aus Halle am 4. August 2014 Dipl.-Med. Tatiana Fechner aus Halle am 7. August zum 50. Geburtstag Dr. med. Manuela Walter aus Weißenfels am 16. Juli 2014 Karina Bremmere aus Dessau-Roßlau/ OT Dessau am 19. Juli 2014 Kerstin Tinnefeld aus Börde-Hakel/ OT Westeregeln am 23. Juli 2014 Dipl.-Psych. Susanne Roupakias aus Genthin am 2. August 2014 Dr. med. Elke Wolter aus Halle am 5. August 2014 Dipl.-Med. Anett Hoppe aus Osterburg am 7. August 2014 Dr. med. Gabriele Sörgel aus Stendal am 7. August 2014 Dr. med. Michael Köpernik aus Leuna am 8. August 2014 Dipl.-Med. Peggy Hollenbach aus Magdeburg am 9. August 2014 Dr. rer. nat. Kerstin Lange aus Eisleben am 11. August 2014 Dr. med. Rocco Mütze aus Sangerhausen am 11. August 2014 Heike Tylkoski aus Magdeburg am 12. August 2014 PRO

36 Ermächtigungen Beschlüsse des Zulassungsausschusses Altmarkkreis Salzwedel Dr. med. Roberto Müller, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Altmark-Klinikum ggmbh, Krankenhaus Salzwedel wird ermächtigt - für die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik gemäß der Mutterschaftsrichtlinien nach der Nummer EBM - zur Durchführung von Leistungen im Rahmen der pränatalen Diagnostik nach den EBM-Nummern 01773, und sowie in diesem Zusammenhang die Nummern 01320, und des EBM - sowie die Berechtigung zur pathologischen Diagnostik im Zusammenhang mit der GOP zu überweisen - zur Durchführung der weiterführenden sonographischen Diagnostik des fetalen kardiovaskulären Systems gemäß der Nummern des EBM auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen - zur Durchführung von Leistungen auf dem Gebiet der Urogynäkologie nach den Nummern und EBM sowie in diesem Zusammenhang die Nummern 01320, und des EBM auf Überweisung von niedergelassenen Gynäkologen und Urologen, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Landkreis Anhalt Bitterfeld Dr. med. Gert Künzelmann, Facharzt für Chirurgie, Facharzt für Chirurgie am Klinikum Bitterfeld/Wolfen GmbH wird ermächtigt - zur Durchführung von Chemotherapien begrenzt auf 40 Behandlungsfälle je Quartal - sowie der Berechtigung, Überweisungen bezüglich Labor- sowie bildgebender Diagnostik zu tätigen auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen, fachärztlich tätigen Internisten und Hausärzten, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Burgenlandkreis Dr. med. Ulrich Fritzsch, Facharzt für Radiologische Diagnostik, Chef arzt des Institutes für Radiologie an der Asklepios Klinik Weißenfels wird ermächtigt - zur Durchführung der Phlebographie nach Nummer EBM, - zur Röntgenuntersuchung des Dünndarms nach der EBM-Nummer 34248, - zur Röntgenkontrastuntersuchung des Dickdarms beim Neugeborenen nach der EBM-Nummer einschließlich der erforderlichen Nummern nach bis und des EBM auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Stadt Halle Dr. med. Bettina Wollschläger, Fachärztin für Innere Medizin/Pneumologie am Zentrum für Innere Medizin II, Oberärztin an der Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Halle wird ermächtigt - zur Diagnostik und Therapie bei erwachsenen Patienten mit Cystischer Fibrose und der Berechtigung, Überweisungen bezüglich Labor- sowie bildgebender Diagnostik zu tätigen auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Landkreis Harz Dr. med. Andreas Lehmann, Facharzt für Chirurgie/Gefäßchirurgie und Oberarzt an der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am AMEOS Klinikum St. Salvator Halberstadt GmbH wird ermächtigt - zur Erbringung von Leistungen auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie - sowie zu Leistungen nach den Nummern und EBM und der Berechtigung, Überweisungen bezüglich bildgebender Diagnostik zu tätigen. auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen, Internisten, Orthopäden und Dermatologen, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Stadt Magdeburg Prof. Dr. med. Albert Roessner, Fach arzt für Pathologie, Direktor des Institutes für Pathologie am Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. wird ermächtigt - zur Einbettung in Kunststoff einschließlich Hartschnitttechniken für hämatologische und osteologische Untersuchungen nach den Nummern oder EBM - sowie in diesem Zusammenhang anschließende histologische und immunologische Untersuchungen nach den Nummern und/oder 19312, EBM 266 PRO

37 Ermächtigungen auf Überweisung von niedergelassenen Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie/Internistische Onkologie - zur Durchführung der Leistungen nach EBM-Nr Histologischtopographiespezifische Bestimmung(en) und Identifizierung(en) der zu untersuchenden Zell- oder Gewebsstruktur(en) an morphologischem Untersuchungsgut in Zusammenhang mit den Gebührenordnungspositionen 11320, und auf Überweisung von niedergelassenen und ermächtigten Pathologen sowie auf Überweisung von niedergelassenen und ermächtigten Fachärzten für Innere Medizin/Häma tologie und Internistische Onkologie, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Landkreis Mansfeld-Südharz Dr. med. Henry Meffert, Facharzt für Urologie, Chef arzt der Klinik für Urologie an der HELIOS Klinik Lutherstadt Eisleben wird ermächtigt - zur Durchführung der urodynamischen Untersuchungen nach den Nummern 26312, des EBM sowie im Zusammenhang die erforderlichen Leistungen nach den Nummern 01321, 01620, 01621, 32030, und des EBM als Konsiliaruntersuchung auf Überweisung von niedergelassenen Urologen und Gynäkologen - zur Konsiliaruntersuchung fachgebietlicher Problemfälle auf Überweisung von niedergelassenen Urologen, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Salzlandkreis Artur Operhalski, Facharzt für Innere Medizin/Rheumatologie, Oberarzt an der Klinik für Innere Medizin am AMEOS Klinikum Aschersleben wird ermächtigt - zur Diagnostik und Therapie rheumatologischer Problemfälle, ausgenommen die sonographische Diagnostik und die Berechtigung, Überweisungen bezüglich Labor- sowie bildgebender Diagnostik zu tätigen. auf Überweisung von niedergelassenen Internisten und Hausärzten, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. Landkreis Stendal Dr. med. Jürgen Jahnke, Facharzt für Innere Medizin, Chef arzt der Inneren Abteilung am AGAPLESION DIAKO- NIEKRANKENHAUS Seehausen ggmbh wird ermächtigt - zur Durchführung von Farbdoppler- Echokardiographien und Transoesophageale Farbdopplerechokardiographien (EBM-Nr , 33021, 33022, 33023) - sowie im Zusammenhang mit der bestehenden Ermächtigung zu Leistungen nach den EBM-Nr und auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten als Konsiliaruntersuchung sowie der am Krankenhaus Seehausen ermächtigten Ärzte - für die Durchführung der Herzschrittmacherkontrolle gemäß der EBM-Nr auf Überweisung von niedergelassenen Vertragsärzten sowie der am Krankenhaus Seehausen ermächtigten Ärzte, befristet vom bis zum Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des 115 a SGB V erbracht werden können. PRO

38 Fortbildung Regional 12. Juli 2014 Magdeburg Balintgruppe Information: Dr. med. Anousheh Kielstein, Jean-Burger-Str. 15, Magdeburg, Tel (Mo 8-18, Mi 15-18, Fr 9-13 Uhr) Anmeldung erbeten. 16. Juli 2014 Halle Ringvorlesung Rehabilitation : Umgang mit besonderen beruflichen Problemlagen während und nach medizinischer Suchtrehabilitation Information: Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften Sachsen-Anhalt / Thüringen, Wissenschaftliche Koordinierungsstelle, Institut für Rehabilitationsmedizin, Medizinische Fakultät, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Magdeburger Str. 8, Halle (Saale), Tel /-7646, Fax reha-verbund.geschaeftsstelle@medizin.uni-halle.de 27. August 2014 Halle Anwendung von Ozon- und Sauerstofftherapie in der Schmerztherapie (mit Fallbeispielen) Information: Ingunde Fischer, Deutsche Ges. für Schmerztherapie, Regionales Schmerzzentrum Halle, Kröllwitzer Str. 40, Halle, Tel , Fax September 2014 Magdeburg Balintgruppe Information: Dr. med. Anousheh Kielstein, Jean-Burger-Str. 15, Magdeburg, Tel (Mo 8-18, Mi 15-18, Fr 9-13 Uhr) info@psych-praxis-md.de Anmeldung erbeten. 18. September 2014 Wernigerode Onkologischer Arbeitskreis (hausärztlicher Qualitätszirkel der KVSA): Klinisch-pathologische Konferenz Information: Dr. med. B. Dargel, Praxis für Hämatologie und Onkologie am Medizinischen Zentrum Harz, Ilsenburger Straße 15, Wernigerode, Tel , Fax beate.dargel@harzklinikum.de 24. September 2014 Halle Polyneuropathien ein Überblick (mit Fallbeispielen) Information: Ingunde Fischer, Deutsche Ges. für Schmerztherapie, Regionales Schmerzzentrum Halle, Kröllwitzer Str. 40, Halle, Tel , Fax bis 19. Oktober 2014 Halle DEGUM-Sonographie-Kurse Abdomen, Retroperitoneum, Thorax und Schilddrüse: Aufbaukurs Information: Arbeitskreis Sonographie e.v./halle, Dr. med. Holger Jäger, Tel AK-Sonographie@t-online.de 14. bis 15. November 2014 Halle Aufbaukurs/Abschlusskurs: Doppler- und Duplexsonographie peripherer Arterien und Venen Information: Dr. rer. nat. Albrecht Klemenz, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Anatomie und Zellbiologie, Große Steinstraße 52, Halle, Tel , Fax albrecht.klemenz@medizin.uni-halle.de 27. bis 30. November 2014 Halle DEGUM-Sonographie-Kurse Abdomen, Retroperitoneum, Thorax und Schilddrüse: Grundkurs Information: Arbeitskreis Sonographie e.v./ Halle, Dr. med. Holger Jäger, Tel AK-Sonographie@t-online.de Überregional 26. bis 27. Juli 2014 Lilienthal bei Bremen Berufskrankheit Perfektionismus: Fluch oder Segen? Wo kann ich locker lassen? Wie komme ich dahin? Entspannung winkt! (Zertifiziert durch ÄK Hannover: 18 CME-Punkte) Information: KomMed, Ute Jürgens, Peter-Sonnenschein-Str. 59, Lilienthal bei Bremen, Tel info@kommed-coaching.de 15. bis 16. August 2014 Wiesbaden Intensivkurs Diabetologie, (Zertifiziert durch Landesärztekammer Hessen: 12 CME-Punkte) Information: Berufsverband Deutscher Internisten e.v., Schöne Aussicht 5, Wiesbaden, Tel /24, Fax fortbildung@bdi.de html 29. bis 30. August 2014 Bochum Kurse zur Erlangung der Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie (Zertifiziert durch Ärztekammer Westfalen-Lippe: 20 CME-Punkte) Information: Ärztekammer Westfalen-Lippe Melanie Dreier, Gartenstr , Münster, Tel , Fax 0251/ melanie.dreier@aekwl.de Veranstalter: Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil GmbH 6. September 2014 Potsdam 1. Potsdamer Wundsymposium: Wundheilung, -therapie, -versorgung Information: event lab. GmbH, Anne Lorenz, Dufourstraße 15, Leipzig, Tel alorenz@eventlab.org 12. bis 13. September 2014 Frankfurt am Main 45. Deutscher Sportärztekongress Information: Intercongress GmbH, Karlsruher Str. 3, Freiburg, Tel , Fax dgsp@intercongress.de 24. Oktober 2014 Erfurt Thüringer Kursreihe Mammasonographie: Re-Fresh Mamma! Information: Dr. med. Ellen Marzotko, Am Anger 19/20, Erfurt, Tel , Fax misiek@thueringer-kursreihe-mammasonographie.de 268 PRO

39 KV-Fortbildung Juli 2014 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Hygiene in der Arztpraxis :00 18:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 85,00 p.p. Fortbildungspunkte: 4 Fortbildung für Medizinische Fachangestellte Notfalltraining :00 13:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referentin: Jürgen Reich-Emden Kosten: 55,00 p.p. September 2014 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten Hautkrebsscreening :00 19:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referentinnen: Dipl.-Med. Stefan Linke, Doreen Steinke Kosten: 160,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Kinderheilkunde :00 18:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Prof. Dr. Gerhard Jorch, Katharina Polter Kosten: 55,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Strukturiertes Hypertonie-, Therapie- und Schulungsprogramm :30 21:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referenten: Dr. Karsten Milek, Dr. Susanne Milek Kosten: 100,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte :30 18:30 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte Diabetes Typ 2 ohne Insulin :30 20:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze Kosten: 100,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte :00 16:00 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte Asthma/COPD (NASA/COBRA) Die Forderungen des Pat., sein Mitwirken, seine Frageflut u. andere Dilemmas am Tresen, bei der Behandlung u. im Arztzimmer Fortbildung für Medizinische Fachangestellte VERAH -Casemanagement KV-INFO-Tag für Praxispersonal VERAH - Gesundheitsmanagement 15:00 19:00 09:00 17:00 09:00 17:00 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referenten: Dipl.-Med. Ralf Neumann, Bettina Goldhagen Kosten: 225, 00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt :00 19:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Joachim Hartmann Kosten: 90,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt 09:00 20:00 09:00 20:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referentin: Mia Ullmann Kosten: 250,00 p.p :00 18:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Mitarbeiter der KV Sachsen-Anhalt Kosten: kostenfrei :00 18:00 09:00 16:00 Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg Referent: Dr. Torsten Kudela Kosten: 160,00 p.p. * Institut für hausärztliche Fortbildung PRO

40 KV-Fortbildung Oktober 2014 Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten MRSA :30 17:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Dr. Seewald; Brigitte Zunke, KV Sachsen-Anhalt Kosten: kostenfrei Fortbildungspunkte: beantragt Fortbildung für Ärzte/Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte Diabetes Typ 2 - ohne Insulin :30 21:30 Veranstaltungsort: Mercure-Hotel, Halle Referenten: Dr. Karsten Milek, Dr. Susanne Milek Kosten: 100,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte :00 13:00 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte Datenschutz :00 17:15 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Halle Referent: Christian Hens Kosten: 20,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Diabetes Typ 2 - mit Insulin :30 20:30 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referenten: Dr. Thomas Kluge, Ulrike Götze Kosten: 100,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Anmerkung: für Ärzte und Medizinische Fachangestellte QEP-Einführungsseminar Fortbildung für Medizinische Fachangestellte :00 16:00 Anmerkung: nur Medizinische Fachangestellte 14:00 19:30 09:00 16:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Julia Bellabarba Kosten: 175,00 p.p. Fortbildungspunkte: beantragt Qualitätszirkel QM :00-17:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referentin: Christine Fels, mamedis Kosten: kostenfrei :00 13:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 p.p. VERAH -Wundmangement :00 18:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 p.p. VERAH -Notfallmanagement VERAH -Praxismanagement VERAH -Technikmanagement VERAH -Präventionsmanagement VERAH -Besuchsmanagement Notfallmanagement Refresherkurs 9:00 18:00 9:00 18:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Dr. Torsten Kudela Kosten: 160,00 p.p :00 19:00 Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg Referent: Dr. Torsten Kudela Kosten: 105,00 p.p. 09:00 18:00 09:00 13:30 Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 165,00 p.p :00 19:00 Veranstaltungsort: Classik-Hotel, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 105,00 p.p :00 16:00 Veranstaltungsort: KV Sachsen-Anhalt, Magdeburg Referent: Jürgen Reich-Emden Kosten: 85,00 p.p. * Institut für hausärztliche Fortbildung 270 PRO

41 KV-Fortbildung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und management Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg per Fax: (03 91) Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung KV-INFO-Tag für Praxispersonal Termin: Mittwoch, den 24. September 2014, 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg, Raum E. 78 Themen: 15:00 Uhr 16:30 16:00 Uhr Richtige Verordnung von Heilmitteln... 16:10 16:40 Uhr 17:25 17:00 Uhr Datenschutz in der Arztpraxis... 17:10 17:30 Uhr 18:30 Uhr Abrechnungsfragen - Fachärzte... Die Veranstaltung ist kostenfrei.... Ansprechpartner: Annette Müller, Tel.: Ingrid Zielinski, Tel.: Fortbildung@kvsa.de Teilnehmer: Betriebsstättennummer Arztstempel und Unterschrift PRO

42 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitätssicherung und management Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg per Fax: (03 91) Verbindliche Anmeldung zur Fortbildung KVSA INFORMIERT Termin: Freitag, 21. November 2014, 14:30-18:00 Uhr Ort: KVSA, Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg, Raum E. 78 Themen: 14:30 Uhr - 15:15 Uhr Aktuelle Entwicklungen in der vertragsärztlichen Versorgung... 15:20 Uhr - 16:10 Uhr Arzneimittelverordnung... 16:15 Uhr - 17:05 Uhr Sichere Datenkommunikation in der Arztpraxis... 17:10 Uhr - 18:00 Uhr (Bitte entscheiden Sie sich für einen Vortrag) Abrechnung und Kodierung - Hausärzte Abrechnung und Kodierung - Fachärzte Ich bitte um Kontaktaufnahme bezüglich eines persönlichen Beratungstermins zum Thema:... Ansprechpartner: Annette Müller, Tel.: Ingrid Zielinski, Tel.: Fortbildung@kvsa.de Teilnehmer: Betriebsstättennummer Arztstempel und Unterschrift 272 PRO

43 KV-Fortbildung Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg per Fax: Verbindliche Anmeldung für Fortbildungsveranstaltungen (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)... Veranstaltungsthema... Termin... Ort: Teilnehmer (bitte vollständigen Namen und Anschrift angeben): Für den Fall der Berücksichtigung der o. a. Teilnehmer für das benannte Seminar und des Zustandekommens des Trainings bin ich damit einverstanden, dass mein Honorarkonto bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt mit den Kosten belastet wird. Ihre Ansprechpartnerinnen: Annette Müller, Tel.: Ingrid Zielinski, Tel.: Ja, ich bin damit einverstanden. Nein, ich bitte um Rechnungslegung. Betriebsstättennummer Arztstempel und Unterschrift PRO

44 Meldung Diensttausch Telefax an: 0391 / BITTE MIT GROßBUCHSTABEN UND DEUTLICH AUSFÜLLEN Arzt/Ärztin Name:... Stempel: Anschrift:... Rufnummer im Bereitschaftsdienst: (aktuell)... Dienstbereich (Name):... Meinen Dienst am:... Dienstzeit von:... bis:... Dienstart Fahrdienst / Sitzdienst / Hintergrunddienst / andere:... übernimmt folgende/r Vertragsärztin/Vertragsarzt... bzw. nicht vertragsärztlich tätige Ärztin/nicht vertragsärztlich tätiger Arzt (Name, Informationen zu Tätigkeitsort, Arbeitgeber, ggf. weitere Tätigkeiten): Anschrift:... Rufnummer im Bereitschaftsdienst aktuell:... Dafür leiste ich den Dienst des Übernehmers am:... Meinen Dienst am:... Dienstzeit von:... bis:... Dienstart Fahrdienst / Sitzdienst / Hintergrunddienst / andere:... übernimmt folgende/r Vertragsärztin/Vertragsarzt... bzw. nicht vertragsärztlich tätige Ärztin/nicht vertragsärztlich tätiger Arzt (Name, Informationen zu Tätigkeitsort, Arbeitgeber, ggf. weitere Tätigkeiten): Anschrift:... Rufnummer im Bereitschaftsdienst aktuell:... Dafür leiste ich den Dienst des Übernehmers am:...

45 Praxisstempel Ort, Datum Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg Fax: 0391/ Urlaubs-/Abwesenheitsmeldung Gemäß den Vorschriften im 32 (1) der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) bzw. 17 (3) Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) möchte ich hiermit meine Abwesenheit in der Zeit vom:... bis:... wegen:... zur Kenntnis geben. Die Vertretung übernimmt: 1. Name des persönlichen Vertreters in meiner Praxis:... Ich versichere, dass mein persönlicher Vertreter die zur Vertretung erforderliche Qualifikation besitzt. oder: 2. Name: Praxisanschrift: Tel.-Nr.: 3. Name: Praxisanschrift: Tel.-Nr.: Mit den gegebenenfalls zu 2. und 3. genannten niedergelassenen Kollegen ist die Vertretung im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen. Im o. g. Zeitraum bin ich nicht zum kassenärztlichen Not- und Bereitschaftsdienst eingeteilt bzw. mein Vertreter sichert diesen Dienst in meiner Urlaubs- oder Abwesenheitszeit ab und versorgt auch meine Patienten zu den sprechstundenfreien Zeiten.... Unterschrift

46 Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Doctor-Eisenbart-Ring 2, Magdeburg Fax: Thema: Anfrage zur Ausstellung von Verordnungen Arzneimittel Heilmittel Hilfsmittel sonstiges Thema:... Bitte beantworten Sie mir folgende Frage/n*: * Hinweis: Die KV Sachsen-Anhalt kann aus rechtlichen Gründen keine medizinische Beurteilung für den konkreten Einzelfall abgeben, sondern ausschließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutern. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt Ihnen. Die Antwort erbitte ich wie folgt: per per Fax: telefonisch: auf dem Schriftweg:** **Angabe der Adresse nur erforderlich, wenn abweichend von Praxisanschrift Datum Arztstempel und Unterschrift

47 KVSA Ansprechpartner der Abteilung Qualitäts- und Verordnungsmanagement Ansprechpartnerin Telefonnummer Abteilungsleiterin Sekretariat / / / Beratende Ärztin / Beratende Apothekerin / Pharmazeutisch-technische Assistentin maria-tatjana.kunze@kvsa.de josefine.mueller@kvsa.de heike.druenkler@kvsa.de Koordinierungsstelle Fortbildung/Qualitätszirkel ingrid.zielinski@kvsa.de / annette.mueller@kvsa.de / Praxisnetze/GeniaL - Ratgeber Genehmigung/Qualitätsberichte christin.richter@kvsa.de Informationsmaterial Hygiene anke.schmidt@kvsa.de / christin.richter@kvsa.de / genehmigungspflichtige Leistung Akupunktur stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Akuter Hörsturz stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Ambulantes Operieren anke.schmidt@kvsa.de ambulante Katarakt-Operationen anke.schmidt@kvsa.de Apheresen als extrakorporale Hämotherapieverfahren annett.irmer@kvsa.de Arthroskopie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Balneophototherapie anke.schmidt@kvsa.de Belegärztliche Tätigkeit claudia.hahne@kvsa.de Chirotherapie kathrin.kuntze@kvsa.de Computertomographie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Dialyse annett.irmer@kvsa.de DMP Asthma bronchiale/copd annett.irmer@kvsa.de DMP Brustkrebs kerstin.muenzel@kvsa.de DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 claudia.hahne@kvsa.de DMP Koronare Herzerkrankung annett.irmer@kvsa.de Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 claudia.hahne@kvsa.de Hallo Baby - Willkommen Baby anke.schmidt@kvsa.de Handchirurgie anke.schmidt@kvsa.de Hautkrebs-Screening karin.nitsche@kvsa.de Hautkrebsvorsorge-Verfahren (BARMER GEK/TK) karin.nitsche@kvsa.de Herzschrittmacher-Kontrolle annett.irmer@kvsa.de Histopathologie beim Hautkrebs-Screening anke.schmidt@kvsa.de HIV-Aids karin.nitsche@kvsa.de Homöopathie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Hörgeräteversorgung (Kinder und Erwachsene) stephanie.schoenemeyer@kvsa.de invasive Kardiologie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Knochendichte-Messung kerstin.muenzel@kvsa.de Koloskopie claudia.hahne@kvsa.de künstliche Befruchtung anke.schmidt@kvsa.de Kurärztliche Tätigkeit marlies.fritsch@kvsa.de Labordiagnostik anke.schmidt@kvsa.de Langzeit-EKG-Untersuchungen annett.irmer@kvsa.de Mammographie kerstin.muenzel@kvsa.de Mammographie-Screening kerstin.muenzel@kvsa.de Medizinische Rehabilitation karin.nitsche@kvsa.de Molekularpathologie, Molekulargenetik anke.schmidt@kvsa.de MR-Angiographie stephanie.schoenemeyer@kvsa.de MRSA anke.schmidt@kvsa.de MRT allgemein stephanie.schoenemeyer@kvsa.de MRT der Mamma stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Neuropsychologische Therapie silke.brumm@kvsa.de Nuklearmedizin kerstin.muenzel@kvsa.de Onkologisch verantwortlicher Arzt carmen.platenau@kvsa.de Otoakustische Emission kerstin.muenzel@kvsa.de Photodynamische Therapie anke.schmidt@kvsa.de Phototherapeutische Keratektomie anke.schmidt@kvsa.de Physikalische Therapie claudia.hahne@kvsa.de Praxisassistentin claudia.hahne@kvsa.de Psychosomatische Grundversorgung silke.brumm@kvsa.de Psychotherapie silke.brumm@kvsa.de Radiologie - allgemein und interventionell stephanie.schoenemeyer@kvsa.de Schlafbezogene Atmungsstörungen anke.schmidt@kvsa.de Schmerztherapie kerstin.muenzel@kvsa.de Sozialpsychiatrische Versorgung v. Kindern/Jugendlichen silke.brumm@kvsa.de Soziotherapie silke.brumm@kvsa.de Stoßwellenlithotripsie kerstin.muenzel@kvsa.de Strahlentherapie kerstin.muenzel@kvsa.de substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger karin.nitsche@kvsa.de Tonsillotomie anke.schmidt@kvsa.de Ultraschalldiagnostik kathrin.kuntze@kvsa.de / carmen.platenau@kvsa.de / birgit.maiwald@kvsa.de Urinzytologie anke.schmidt@kvsa.de Vakuumbiopsie der Brust kathrin.hanstein@kvsa.de Zervix-Zytologie karin.nitsche@kvsa.de / Assistenten, Vertretung und Famuli Gruppenleiterin silke.brumm@kvsa.de Stipendienprogramm kathrin.kurzbach@kvsa.de Ärzte in Weiterbildung claudia.hahne@kvsa.de Famulatur marlies.fritsch@kvsa.de Vertretung/Assistenten Vertretung marlies.fritsch@kvsa.de Sicherstellungs- und Entlastungsassistenten marlies.fritsch@kvsa.de

48 Freude, Farbe, Fantasie Malerei Malzirkel Bürgerhaus Kannenstieg 15. Juli bis 29. August 2014 Flurgalerie Eisenbart Haus der Heilberufe Doctor-Eisenbart-Ring Magdeburg Tel Fax flurgalerie@kvsa.de Mo bis Fr: 8 bis 18 Uhr; Sa und So: 10 bis 16 Uhr

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