KUNDMACHUNG. In Richtung Osten, Süden und Westen befinden sich Betriebsgebäude sowie der Recyclinghof der Gemeinde

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1 Bezirkshauptmannschaft Kufstein Amtssigniert. SID Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Gewerbe Julia Santer Telefon Fax DVR: Enzi Wolfgang, Malerei Enzi Wolfgang, Ebbs; Betriebsanlagenänderung Geschäftszahl Kufstein, /A KUNDMACHUNG Herr Enzi Wolfgang hat bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der Betriebsanlage im Standort 6341 Ebbs, Kleinfeld 8b, (Gp. 163/6, KG Ebbs), im Wesentlichen zusammengefasst wie folgt angesucht: Beschreibung: Das Betriebsgrundstück befindet sich im nordwestlichen Bereich des Gewerbegebietes der Gemeinde Ebbs und ist über die B 175 Wildbichler Straße zu erreichen. Nördlich der Betriebsanlage ist das Freizeitzentrum Ebbs gelegen. In Richtung Osten, Süden und Westen befinden sich Betriebsgebäude sowie der Recyclinghof der Gemeinde Ebbs. Betriebszeiten und Angaben zu den MitarbeiterInnen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Samstag von 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr von 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr An- und Ablieferungszeiten: Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr Samstag von 07:00 Uhr bis 18:30 Uhr - Firmenfahrzeuge Samstag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr - Lieferanten Boznerplatz 1-2, 6330 Kufstein, ÖSTERREICH / AUSTRIA - Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3R##

2 - 2 - Im Malerbetrieb werden ca. 3 MitarbeiterInnen beschäftigt. Beheizung der Betriebsanlage Die Beheizung der Betriebsanlage erfolgt mittels genehmigter Ölheizung (Bescheid Zahl III-5645/2-94 vom ), welche sich im Heizraum im Nordwesten der Anlage befindet. Technische Daten Hersteller Typ Baujahr 1994 Wasserinhalt Heizfläche Höchstzul. Betriebsdruck Höchstzul. Betriebstemperatur 90 C Nennwärmebelastung Hoval Eurolyt 32 k 65,0 Liter 2,17m² 3 bar kw Allgemeiner Betriebsablauf Es ist geplant, die bestehenden Räumlichkeiten für die Lagerung und den Verkauf von Farben, Lacken und Malerzubehörteilen zu nutzen. Die Materialanlieferung erfolgt an der Ostseite des Gebäudes und wird sofort eingelagert. Die Ladetätigkeiten werden händisch vorgenommen. Weiters wird ein Teil der Farben und Lacke im Verkaufsbereich der Betriebsanlage zur Schau gestellt. Bauliche Beschreibung Das frühere Betriebsgebäude der Firma Rollstuhltechnik Praschberger Alois, welches als Produktions- und Verkaufsbereich genehmigt wurde, wird in Zukunft von der Malerei Wolfgang Enzi genutzt. oberirdisches Geschoss (Erdgeschoss) Der Verkauf- und Ausstellungsbereich wird im südlichen Bereich des 1.oberirdischen Geschosses entstehen. Weiters werden in diesem Teil des Stockwerkes das Chefbüro, eine Küche, ein Aufenthaltsraum sowie ein Lager und eine WC-Anlage eingerichtet. Der Werkstätten- und Lagerbereich, werden sich in Richtung Norden befinden. Im Westen direkt angrenzend, werden ein WC- und Waschraum, Lager, der Heizraum inklusive Öltankraum, sowie das VbF-Lager eingerichtet. Der Verkaufs- und Ausstellungsbereich wird gegenüber dem Werkstätten- Lagerbereich brandschutztechnisch abgetrennt.

3 - 3 - Raumbezeichnung Bodenfläche Fensterfläche Raumhöhe Lager/Werkstatt 226,46m² 3,19m² *abzgl. Verbauten 208,03m² 13,30m² Lager 1 12,17m² 1,74m² 3,19m² Lager 2 14,25m² 1,74m² 3,19m² Lager 3 20,83m² 2,54m² 2,60m² VbF-Lager 2,17m² ,19m² WC mit Vorraum 9,40m² 0,80m² 3,19m² Chefbüro 15,25m² vom Geschäft 2,60m² Aufenthalt 10,00m² 0,80m² 2,60m² Kaffeeküche 5,43m² ,60m² WC-Besucher 4,40m² ,60m² Schauraum mit Eingang 77,72m² 25,60m² 3,16m² *Als Verbauten werden Regale, Kästen und Einrichtungen gerechnet, welche höher als 2 Meter sind und keine Arbeitsplätze darstellen. Das Lager bzw. die Werkstätte werden gemäß 30 AstV (Abweichende Regelungen für bestimmte Arbeitsräume) genutzt. Vorbereitungstätigkeiten erfolgen pro Arbeitnehmer maximal 2 Stunden pro Tag. Die restlichen Arbeitstätigkeiten werden im Geschäft oder auf Baustellen erfolgen. Bei den natürlichen Be- und Entlüftungen im Werkstätten- und Lagerbereich (Querlüftung möglich), werden die Lüftungsflächen mit mindestens 2% zu den Bodenflächen berechnet. Angaben zum VbF-Lager Das neue Lacklager wird ein Flächenmaß von 2,17m² und eine Raumhöhe von ca. 3,19m aufweisen. Der Boden wo die Lagerung stattfindet, wird Wannenförmig ausgeführt, dass sich keine Farben, Verdünnungen oder Härter im Lacklager bzw. in andere Räume ausbreiten können. Die Zugangstüre wird als EI 2 90-C Feuerschutztüre eingerichtet. Im VbF-Lager werden Wände, Decken und Fußböden nicht brennbar ausgeführt. Der Fußboden wird elektrostatisch ableitfähig, mit einem Widerstand von nicht mehr als 10 8 Ohm ausgeführt. Lüftung Die Zuluft wird in Deckennähe aus dem Freien entnommen. Weiters wird die Abluft über ein in Bodennähe neu eingerichtetes Rohr entweichen. Mögliche elektrische Installationen werden entsprechend der Zone 1 (siehe Explosionsschutzdokument) installiert. Arbeitnehmerschutz In der Betriebsanlage werden ca. drei MitarbeiterInnen beschäftigt.

4 - 4 - Für die Betriebsanlage wird bei der AUVA um kostenlose präventive Betreuung angesucht. Vor Beginn bzw. vor Bezug der Betriebsstätte, wird eine Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes erstellt, die MitarbeiterInnen werden auf mögliche Gefahren unterwiesen. Toiletten und Waschgelegenheit Im Erdgeschoss wird eine WC Anlage mit Vorraum und Waschgelegenheit eingerichtet. Die WC Anlage wird natürlich ins Freie entlüftet. Belichtung und Belüftung der ständigen Arbeitsplätze Als ständiger Arbeitsplatz wird der Verkaufs- und Ausstellungsraum angeführt, das sogenannte Verkaufslokal hat eine Bodenfläche von 65,74 m² und eine Raumhöhe von 3,16m. Die gesamte Front in Richtung Westen, ist als Fensterfläche eingerichtet. Weiters werden Fenster öffenbar eingerichtet, somit kann über diese be- und entlüftet werden. Die mindestens 10 % Belichtungsfläche und 2 % Be- und Entlüftungsfläche gerechnet zur Bodenfläche, wird eingehalten bzw. berücksichtigt. Einteilung der Geschäftseinrichtung Die Regale im Geschäft werden derart aufgestellt, dass eine Verstellung der Fensterflächen verhindert wird. Druckgaspackungen (Spraydosen), werden entsprechend der Druckgaspackungslagerungs-verordnung 2002 DGPLV 2002 gelagert und dargeboten. Im Bereich der Ausgänge bzw. Fluchtwege, werden ausschließlich z.b. Pinsel, Schleifpapiere, Spachteln usw. gelagert. Somit wird verhindert, dass im Fluchtbereich gefährliche Lagerungen erfolgen. Lagerungen und Maschinen Für die Lagerungen von brennbaren Stoffen, wird ein Lagerraum für brennbare Stoffe eingerichtet. Im Verkaufsraum werden zum Großteil Stoffe und Materialien für Wand- und Deckenanstriche und Behandlungen zur Schau gestellt. Sicherheitsdatenblätter und technische Informationen zu den ausgestellten Stoffen, werden in der Betriebsanlage aufliegen. Im Verkaufsraum wird ein Fast & Fluid SK450 Farbrüttler sowie eine Fast & Fluid HA450 Mischmaschine aufgestellt, um gewünschte Farben direkt vor Ort mischen zu können. Technische Daten zu den beiden Geräten werden diesem Projekt beigelegt. Rüttler Farbmischmaschine Technische Daten Max. Mischgewicht: 35kg Mindestprodukthöhe: 7 cm Standardmischzeit: 30, 60, 150 Sek. Maschinenabmessungen (HxBxT): 116 x 72 x 61cm Gewicht(leer): 180kg

5 - 5 - Leistung: 550W Spannung: V/16A/50Hz Technische Daten Anzahl der Behälter: 32 max. Fassungsvermögen der Behälter: 2, 3, 6, 10 Liter Art der Pumpe: Kolbenpumpe Abmessungen des Dosentisches: 44 x 31cm Abmessungen der Maschine (HxBxT): 151/171 x 88 x 96 cm Spannung: 230V +/- 10%, 50Hz/60Hz Betriebsanweisung Für die Abtönanlage wird im Betrieb eine Betriebsanweisung aufliegen. In dieser Betriebsanweisung wird auf folgendes hingewiesen: Rauchen verboten Abtönstation vor Sonneneinstrahlung geschützt aufstellen Bedienung nur von unterwiesenen Personen erlaubt Wie ist die Anlage zu befüllen Verhalten bei Notfällen z.b. verschüttete Pasten Bindemittel bereithalten Handfeuerlöscher bereithalten Angaben der Sicherheitsdatenblätter beachten, Augenspülflasche bereitstellen. Diese Betriebsanweisung wird im unmittelbaren Bereich der Maschinen ausgehängt. Brandschutztechnische Ausführungen Das gegenständliche Gebäude ist aufgrund der Nutzung als Betriebsgebäude in Sinne der Begriffsbestimmungen der OIB-Richtlinien einzustufen. BAULICHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN: Brandabschnitte Folgende Bereiche, Räume bzw. Raumgruppen, werden als Brandabschnitte ausgebildet: Das Geschäft gegenüber dem Lagerbereich; Der Heizraum Der Heizöllagerraum Das VbF Lager Umfassungsbauteile Die Umfassungsbauteile (Wände, Decken) sowie die tragenden Bauteile bzw. brandabschnittsbildende Wände, werden in der Feuerwiderstandsklasse REI 90, R 90, EI 90 gemäß ÖNORM EN ausgeführt. Die Zugänge werden mit Feuerschutzabschlüssen EI2 30-C bzw. EI2 90-C (Bestand T 30) gemäß ÖNORM EN 13501, ÖNORM EN 1634 abgeschlossen. ÜA -Kennzeichnung und Übereinstimmungszeugnis Für die in der Planung bereits berücksichtigten und zusätzlich erforderlichen Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren, wird deren Eignung durch die Prüfplakette gemäß ÖNORM EN 13501, EN 1634 am Abschluss nachgewiesen. Die Feuerschutzabschlüsse, Rauchschutztüren und feuerwiderstandsfähige Verglasungselemente, werden außerdem über ein Übereinstimmungszeugnis einer ermächtigten oder zugelassenen Stelle zur Berechtigung der ÜA -Kennzeichnung des Feuerschutzabschlusses verfügen. Feststellanlagen Betriebsbedingt offenzuhaltende Feuerschutzabschlüsse oder Rauchschutztüren werden mit Einrichtungen ausgestattet, die im Brandfall ein selbsttätiges Schließen der Türabschlüsse gewährleisten (z. B.: Feststellanlagen gemäß der TRVB 148 B bzw. gemäß der ÖNORM EN 14637).

6 - 6 - Durchführungen von Schächten, Kanälen und Leitungen Bei Durchführungen von Schächten, Kanälen und Leitungen im Bereich von Trennwänden bzw. Trenndecken sowie in brandabschnittsbildenden Bauteilen, wird durch geeignete Maßnahmen (z.b. Abschottung, Ummantelung, Brandschutzklappe) sicher gestellt, dass die Feuerwiderstandsklasse dieser Bauteile nicht beeinträchtigt bzw. eine Übertragung von Feuer und Rauch über die Zeit der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse wirksam eingeschränkt wird. Lüftungsöffnungen im Bereich der Fassade werden so ausgeführt, dass eine Brandübertragung zwischen Brandabschnitten zumindest über 30 Minuten, bei Lüftungsöffnungen aus brandgefährdeten Bereichen über 90 Minuten verzögert wird. TECHNISCHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN: Blitzschutzanlage Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage gemäß ÖNORM ÖVE EN ausgestattet. Fluchtwegorientierungsbeleuchtung Das Gebäude bzw. die Betriebsanlage wird mit einer netzunabhängigen Beleuchtung gemäß der Technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB 102 E, Fluchtwegorientierungsbeleuchtungausgestattet. Dies gilt auch für Fluchtwege im Freien. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG: Anzahl und die Aufstellungsorte von Handfeuerlöschgeräten Die Anzahl und die Aufstellungsorte von Handfeuerlöschgeräten, wird nach der Technischen Richtlinie vorbeugender Brandschutz TRVB 124 F, Erste und erweiterte Löschhilfe- in Absprache mit dem Ortsfeuerwehrkommandanten festgelegt. Die Belegschaft wird noch vor Betriebsaufnahme und dann mindestens 1x jährlich, im Umgang mit den vorhandenen Löschgeräten nachweislich geschult. ORGANISATORISCHE BRANDSCHUTZMASSNAHMEN: Sicherheitsabfallbehälter Für die Entleerung von Aschenbecherinhalten wird in jenen Bereichen, in denen geraucht werden darf bzw. Aschenbecher entleert werden, eine ausreichende Anzahl geprüfter Sicherheitsabfallbehälter bereitgestellt. Sicherheitsabfallbehälter Für die Verwahrung ölgetränkter, allenfalls zur Selbstentzündung neigender Putzlappen, werden geprüfte Sicherheitsabfallbehälter bereitgestellt. Explosionsschutzdokument Für die Betriebsanlage wird, da in der Betriebsanlage Stoffe verarbeitet werden oder im Produktionsprozess anfallen und dabei das Auftreten von explosionsfähigen Atmosphären möglich ist, die Explosionsgefahren gemäß 4 der VEXAT - BGBl. II 309/2004 ermittelt und beurteilt. Das Ergebnis wird in einem Explosionsschutzdokument gemäß 5 der VEXAT - BGBl. II 309/ dokumentiert. Kennzeichnungsverordnung Flucht- und Verkehrswege, Ausgänge und Notausgänge, werden mit Hinweisschildern gemäß ÖNORM F 2030 gemäß Kennzeichnungsverordnung (BGBl.: 101/1997, KennV) ausgestattet. Kennzeichnungsverordnung Die Brandschutzeinrichtungen bzw. deren Auslöse- und Bedienungseinrichtungen, werden gemäß ÖNORM F 2030 und gemäß Kennzeichnungsverordnung (BGBl.: 101/1997, KennV) gekennzeichnet. Druckgaspackungen Bezüglich der Lagerung von Druckgaspackungen (Spraydosen usw.) mit brennbaren Inhalten (Kennzeichnung mit Flammensymbol), werden die Bestimmungen des BGBl.Nr. 489/2002 Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Lagerung von Druckgaspackungen in gewerblichen Betriebsanlagen 2002 (Druckgaspackungslagerungsverordnung 2002 DGPLV 2002) eingehalten.

7 - 7 - Über dieses Ansuchen wird gemäß AVG und 74 ff, 356 ff GewO die mündliche Verhandlung auf Mittwoch, den angeordnet. Die Amtsabordnung tritt um 09:00 Uhr an Ort und Stelle zusammen. Gemäß 42 AVG 1991 i.d.g.f. verliert eine Person ihre Stellung als Partei, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen im Sinne des 74 Abs. 2 Zif. 1, 2, 3 oder 5 GewO erhebt. Eine Person, die glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, rechtzeitig Einwendungen nach 74 Abs. 2 Zif. 1, 2, 3 oder 5 GewO zu erheben, und die kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, kann binnen zwei Wochen nach dem Wegfall des Hindernisses, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache bei der Behörde Einwendungen erheben. Solche Einwendungen gelten als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Es steht den Parteien frei, persönlich oder durch einen Vertreter mit schriftlicher Vollmacht, der zur Abgabe vorbehaltloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an der Verhandlung teilzunehmen und allfällige Einwendungen vorzubringen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen könnten gem. 42 AVG. nicht berücksichtigt werden. Die Vollmacht kann auch von der Behörde mündlich erteilt werden. Ist der Vertreter ein Rechtsanwalt oder Notar, ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Von einer Vollmacht kann allerdings abgesehen werden, wenn die Vertretung durch amtsbekannte Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch amtsbekannte Funktionäre von beruflichen oder anderen Organisationen erfolgt und Zweifel über Bestand und Umfang der Vertretungsbefugnis nicht obwalten. Die Beteiligten können auch in Begleitung eines Rechtsbeistandes oder auch eines Fachbeistandes zur Verhandlung erscheinen. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und Behelfe liegen bis zum Tag der Verhandlung beim Gemeindeamt in Ebbs zur öffentlichen Einsicht auf. Für den Bezirkshauptmann: S A N T E R

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