Checkliste für Arbeitsstätten 1

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1 Checkliste für Arbeitsstätten 1 BETRIEBSANLAGE: (Arbeitsstätte nach 1 AStV. Und 19 ASchG.) Betriebszweck: (Bezeichnung/Beschreibung der Ordination) ARBEITNEHMER: Anzahl Arbeitnehmerzahl: Gesamt (zum Zeitpunkt der Evaluierung): Männlich: Weiblich: Angestellte: ArbeiterInnen: FamulantInnen: Gibt es genügend...? versperrbare Garderobenkästen? Umkleideräume? (nach 27, 28 ASchG. und 35, 36 AStV.) Toiletten für ArbeitnehmerInnen? (Ab 5 DienstnehmerInnen) v. jedem Geschlecht getrennt, nicht für Gäste 27 ASchG. und 33 AStV.) Waschplätze und Waschräume? Ab 12 DN erforderlich oder wenn Dusche vorhanden ist Gibt es Beschäftigungsverbote bzw. beschränkungen für: ja nein behinderte ArbeitnehmerInnen? schwangere und stillende Mütter? Jugendliche? Keine rein stehende Tätigkeit, regelm. Pausen und siehe* *Strahlenbelastungen ausschließen und Vermeidung des Kontaktes mit Aerosolen und Körperflüssigkeiten 1 In Anlehnung an das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

2 Bestellung von Beauftragten: Begehungen durch eine Sicherheitsfachkraft: (bei 1-10 AN mind. 1x in zwei Kalenderjahren, bei 11 bis 50 AN mind. 1x im Kalenderjahr ) ArbeitsmedizinerIn : ( 82 ASchG.) Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? (Bei erhöhtem Brandschutz erforderlich z.b. bei Brandmeldeanlagen oder behördlich vorgeschriebenen. 45 Abs. 2 AStV. 46 Abs. 5 Bau V) Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? Evaluierungskoordinator: (In Zusammenwirken mit den hauseigenen Beauftragten) Sicherheitsvertrauenspersonen: (bei mehr als 10 ArbeitnehmerInnen) Ersthelfer: (Nachschulungen nach 4 Jahren 8 Stunden oder nach 2 Jahren 4 Stunden durch ArbeitsmedizinerIn) Erste Hilfe Kästen (Einrichtungen): (entsprechend ÖNORM Z 1020) Arbeitsunfälle und Beinahe Unfälle: Eignungs- und Folgeuntersuchungen: ( 52 und 58 ASchG.) Unterweisungen nach 14 ASchG.: (Wann hat wer, wen, wo und worüber unterwiesen?) Löschübungen nach 25 ASchG.: (Schulungen in der praktischen Handhabung von Handfeuerlöschern) Ermittlung der Gefahren am Arbeitsplatz nach 4/7 ASchG: (Psychosoziale Evaluierung) Datum der letzten Begehung und Name der Sicherheitsfachkraft. Betreuung kann durch AUVA erfolgen. Name mit [Datum] ans AI gemeldet. Periode bis [Datum]. Es können alle Mitarbeiter Ersthelfer sein, Nachschulungen können jährlich erfolgen mit Unterschrift aller MA durch Dr. [Name] z.b.: keine, seit Beobachtungszeitraum [Jahr] Siehe Formular Unterweisung Löschübung für die Ordination wird geplant für [Datum]? Wird nach der ersten Unterweisung entsprechend 12 / 14 vorgesehen durch AUVA. Verwendung gefährlicher Arbeitsstoffe: ( ASchG.) Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? ( 40, 42 ASchG.) Abfallwirtschaftskonzept: (Entsprechend AWG 2002 vorgeschrieben ab 20 Dienstnehmern) z.b.: explosions-, brandgefährlich, gesundheitsgefährdend Für Ordination > 20 DN derzeit nicht vorgeschrieben.

3 Lagerung von Gefahrenstoffen: (Spülmittel, brennbare Stoffe,...) Lagerung allgemein: (Regallasten, Kennzeichnung dunkler Räume, Zugänglichkeit, Rauchverbote) Bauliche Eigenschaften der Anlage: (nach AStV. und OIB Richtlinien 2.0, 2.1 und 2.2) Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? (z.b. Röntgenraum, Lasertherapie) Sind Zutrittsbeschränkungen erforderlich? Verkehrswege: (Mind. 1m breit, Ausgänge mind. 0,8m breit nach 21 ASchG. Und 2 und 3 AStV.) Fluchtwege: (entsprechend 21 ASchG., 17, 18 und 19 AStV. und Betriebsanlagengenehmigung) Belichtung der Arbeitsräume: (entsprechend 22 ASchG. Und 29 AStV. und gültige Bescheide) Raumtemperatur und Zugluft: (entsprechend 22 ASchG., und 13, 26 und 27 AStV.) Arbeitsmittel: (Prüfungen gem. 37 Abs. 6 ASchG. Und 11 AMVO vom 16. Juni 2000 Arbeitsmittel-VO) Feuerlöscher: (Erste Löschhilfe frei zugänglich, Prüfung jeweils nach 2 Jahren oder maximal nach 27 Monaten nach 25 ASchG. Und 13 und 42 AStV.) Elektrische Anlagen: (entsprechend Elektroschutzverordnung ESV 2003) Not- und Sicherheitsbeleuchtung: (Jährliche Kapazitätskontrollen Leuchtdauer und monatliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit. 9 u. 13 AStV., 20 ASchG.) Notausgänge: Klima- oder Lüftungsanlagen: (Prüfpflicht jährlich, oder nach max. 15 Monaten nach AStV. 13. Aufzeichnungen 13 Jahre aufbewahren.) Dunstabzüge: (Jährliche Prüfpflicht und regelmäßige Reinigung der Filter. AAV 16) ja nein Reiniger und Desinfektionsmittel werden nur in kleinen Mengen in einem eigenen Lager aufbewahrt? Wenn ja, welche Räume? Sind diese Räume schon gekennzeichnet? Wenn ja, Angabe der Räume und der betroffenen Personengruppe. Begehbare Wege? Fluchtwege vorhanden? Ausreichend Belichtung? Raumtemperatur in Ordnung? Keine Zugluft? Werden regelmäßig geprüft, letztmalig im [Monat/Jahr] [Fa. Name] Datum letzter Prüfung? Sicherheitsleuchten und Fluchtwegleuchten ausreichend vorhanden? Ausreichend vorhanden? Wenn ja wo befinden sich die Notausgänge? Befinden sich im [Raum (zb Büro, Ordination, Serverraum)]. Wenn ja, wo befinden sich Dunstabzüge? Wann war letzte Prüfung und Reinigung?

4 Brandmeldeanlagen: (Jährliche Prüfungen durch zertifizierte Prüfstelle bei erhöhtem Brandschutz 25 ASchG., 45 AStV. und DOK VO) PSA: (Persönliche Schutzausrüstung wie Hand-, Kopf-, Mund- und Fußschutz, ev. Schutzbrille, Arbeitskleidung. 69 und 70 ASchG.) Alarmeinrichtungen: (zur Alarmierung von Arbeitnehmerinnen jährlich prüfen nach AStV. 12 und 13.) Arbeitnehmerinformation: (entsprechend 12 und 14 ASchG.) Wo werden allgemeine und spezielle Arbeitnehmerinformationen ausgehängt? Aushangpflichtige Gesetze: (Zugänglich für alle AN in Papierform oder digital am PC) Normalarbeitszeit: (Tages- und Wochenzeiten, Ruhezeiten und Wochenruhe müssen ersichtlich sein.) Tägliche Arbeitszeit: (max. 9 Stunden) Dienstplan und Arbeitszeitaufzeichnungen: (müssen aufliegen, wie auch eine Urlaubsplanung nach AZG.) Nichtraucherschutz: (In Büroräumen mit Rauchern und Nichtrauchern. Kennzeichnung von Raucher und Nichtraucherbereichen entsprechend 30 ASchG. und Tabakgesetz) Welche Gefährdungen kommen in gegenständlichem Betrieb vor: Sind Vorkehrungen für ernste und unmittelbare Gefahr erforderlich? ( 3 Abs. 3 u. 4 ASchG.) Psychische Belastung: (z.b.: Stress, Zeitdruck) Raumklima, Beleuchtung: ( 22 ASchG. 28, 29 AStV.) Ja nein Wenn ja, wo befinden sich Brandmeldeanlagen? Sind welche vorhanden? Wenn ja, worüber wird alarmiert und wie wird alarmiert? Schriftliche Informationen mit Gegenzeichnung oder mündliche Besprechungen. [Wochentag] [Wochentag] [Uhrzeit] [Uhrzeit] Siehe Normalarbeitszeit. Wird nicht überschritten bzw. wird überschritten wie folgt: [Wochentag / Uhrzeit] Urlaubsplanung und Diensteinteilung sind vorhanden? Falls in der gesamten Ordination Rauchverbot ist, wo ist Raucherbereich [Beschreibung / Ort]? Siehe Maßnahmenplan Derzeit keine Auffälligkeiten. [Datum] der letzten Durchführung einer psychosozialen Evaluierung. Beleuchtung in Ordnung (z.b. alle Bereiche ausreichend belichtet durch Fenster und Raumlicht) Raumklima normale Zimmertemperatur. (evtl. Klimaanlagen vorhanden?)

5 Körperhaltung, manuelle Handhabung von Lasten: Gefährdungsbeurteilungsdokumentation: Arbeitsplatzbezogene Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente: ( 5 ASchG. Und DOK VO, Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, SGS Dokumente, schriftlich festhalten) 12 und 14 ASchG. Information und Unterweisungen: (Verbale oder schriftliche Unterweisungen oder Betriebsanweisungen) Sind besondere Fachkenntnisse nachzuweisen? (Liste von AN für bestimmte Arbeiten mit Fachkenntnissen 63 ASchG. zb. bei Staplern, Berufsausbildung, Fahrausweise...) 4,5 AM-VO: (Betriebsanweisungen, Information, Unterweisung) Wenn körperliche Belastung besteht, bei welchen Tätigkeiten? Wird in Mutterschutzevaluierung berücksichtigt. Sitzmöglichkeiten sind vorhanden. Werden regelmäßig durchgeführt. Berufsausbildung für Tätigkeit ist Voraussetzung. Betriebsanweisungen der Geräte sind vorhanden, Einschulungen erfolgen vor Arbeitsantritt durch [Name].

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