Primarschulgemeinde Neerach Primarschulgemeindeversammlung

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1 Primarschulgemeinde Neerach Primarschulgemeindeversammlung Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neerach werden freundlich zur Primarschulgemeindeversammlung am Montag, 4. Dezember 2017, Uhr eingeladen, die im Anschluss an die Versammlung der Politischen Gemeinde Neerach im Saal des Mehrzweckgebäudes Sandbuck, Neerach, stattfindet. Geschäfte 1. Anträge zur Genehmigung des Budgets 2018 des Primarschulgemeindegutes und Festlegung des Steueransatzes. 2. Statutenrevision des Schulzweckverbands Dielsdorf aufgrund des neuen Gemeindegesetzes (NGG) per 1. Januar Austritt aus der Musikschule Dielsdorf per 31. Juli 2018 Eintritt in die Musikschule Zürcher Unterland per 1. August Beantwortung allfälliger Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes. (Anfragen gemäss 51 des Gemeingesetzes sind der Primarschulpflege bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Primarschulgemeindeversammlung schriftlich einzureichen.) Aktenauflage, Weisungen und Anträge Die Akten und das Stimmregister liegen im Gemeindehaus während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Die Weisungen, Anträge und Rechnungsauszüge sind in diesem Mitteilungsblatt enthalten. Neerach, 17. November 2017 Primarschulpflege Neerach

2 2 Berichte und Anträge zu den Geschäften der Primarschulgemeinde Neerach Geschäft 1 Finanzen Anträge zur Genehmigung des Budgets 2018 des Primarschulgemeindegutes und Festlegung des Steueransatzes BERICHT DER PRIMARSCHULPFLEGE Ausgangslage Für das Jahr 2018 budgetiert die Primarschule einen Ausgabenüberschuss von CHF Das strukturelle Defizit der Primarschule erhöht sich durch die vollständige Umsetzung des kantonalen und kommunalen Stellenplans. Hinzu kommen in den nächsten drei bis vier Jahren Sonderkosten für Provisorien. Die Abschreibungen belaufen sich inzwischen auf 1,8 Steuerprozente. Weitere elf Steuerprozente müssen für den Finanzausgleich aufgewendet werden. Die Erhöhung des Finanzausgleichs kann über die steigenden Steuererträge kompensiert werden. Steuererträge 2018 Es wurden folgende Steuererträge (einfacher Steuerertrag 100 %) errechnet: Budget 2018 Budget 2017 Einkommenssteuern natürliche Personen CHF 11'600' CHF Vermögenssteuern natürliche Personen CHF 4'265' CHF 1'850' Gewinnsteuern juristische Personen CHF 220' CHF 230' Kapitalsteuern juristische Personen CHF 15' CHF 20' Total CHF ' CHF 13'200' Steueransatz Die Erfolgsrechnung der Primarschule weist für das Jahr 2018 ein Defizit von CHF aus. Davon entfallen etwa CHF 291' auf Abschreibungen des Verwaltungsvermögens. Für die Bewältigung der Kosten für den Stellenplan und die Provisorien in den kommenden Jahren sowie die Stabilisierung des Budgetdefizites beantragt die Primarschulpflege eine Steuererhöhung um 2% auf neu 32%. Das vorliegende Budget basiert auf dem beantragten Steuerfuss. Der einfache Steuerertrag liegt um CHF höher als im Vorjahr budgetiert. Erfolgsrechnung Die vollständige Umsetzung des kantonalen Stellenplans und des neuen Berufsauftrages bedingt höhere Lohnkosten von CHF 130' Im kommunalen Bereich kommen nur geringe Änderungen im Umfang von CHF 30' zum Tragen. Im Sachaufwand ver-

3 3 zeichnen die Abschreibungen einen Anstieg um insgesamt CHF sowie Abgaben/Mieten um CHF 71' Für die zweijährliche Projektwoche sind Mehrkosten von CHF 30' veranschlagt. Die Steuerbezugskosten steigen um CHF 29' Somit steigen die Betriebskosten um rund CHF 400' Ertragsseitig entwickelt sich die Schulische Tagesbetreuung positiv. Die budgetierten Einnahmen von CHF 170' bestätigen, dass die Gebührengrundsätze der Schulgemeindeversammlung zielführend umgesetzt wurden und das Betriebsdefizit sich verkleinert. Finanzausgleich / Ressourcenabschöpfung Schon vor dem Budgetprozess teilt die Abteilung Gemeindefinanzen jeweils den Zürcher Gemeinden die Zahlen für den Finanzausgleich 2018 mit. Für die Primarschule Neerach berechnet sich dieser für das kommende Jahr auf CHF Das bedeutet einen massiven Anstieg gegenüber dem laufenden Jahr von CHF Dieser Mehraufwand kann durch die steigenden Steuereinnahmen gedeckt werden. Seit 2012 gilt im Kanton Zürich das neue Finanzausgleichsgesetz. Darin ist nebst weiteren Ausgleichsberechnungen der Ressourcenausgleich die bedeutendste Massnahme. Die Gemeinde Neerach gehört dabei zu jenen Gemeinden bei welchen Ressourcen abgeschöpft werden. Diese Abschöpfung berechnet sich auf der sogenannten Steuerkraft. Das heisst, die Steuererträge werden auf theoretische 100 Steuerprozent umgerechnet und durch die Anzahl Einwohner geteilt. Danach wird die Steuerkraft der Gemeinde mit dem Durchschnitt der Steuerkraft im Kanton verglichen. Von dem Teil, welcher die Steuerkraft bei der Gemeinde höher als beim Kantonsdurchschnitt liegt (Überhang), müssen 70 Prozent abgeliefert werden. Als Berechnungsgrundlage dient immer das letzte abgeschlossene Rechnungsjahr, für den Finanzausgleich 2018 das abgeschlossene Rechnungsjahr Nun hat sich in Neerach bei den Steuererträgen 2016 die Situation ergeben, dass die ordentlichen Steuern höher als budgetiert verbucht werden konnten. Zusätzlich haben sich massiv höhere Erträge bei den Steuernachträgen aus früheren Jahren ergeben. Da diese Erträge auf 100 Prozent aufgerechnet werden hat sich die Steuerkraft in Neerach um knapp CHF auf über CHF 6' erhöht. Im Vergleich hat sich der Durchschnitt der kantonalen Steuerkraft im Jahre 2016 lediglich um CHF erhöht. Investitionsrechnung Zu Lasten der Investitionsrechnung 2018 sind Nettoinvestitionen von CHF 613' vorgesehen. Davon gehen CHF 240' an Provisorien auf dem Areal Sandbuck. Für die Errichtung von Gruppenräumen sind Investitionen von CHF geplant. Zudem soll in Koordination mit dem Tennisclub die in die Jahre gekommene Flutlichtanlage saniert und auf LED für CHF umgerüstet werden.

4 4 ANTRAG DER PRIMRSCHULPFLEGE 1. Die Primarschulpflege hat das Budget 2018 der Primarschule Neerach geprüft und für richtig befunden. 2. Das Budget 2018 der Primarschulgemeinde Neerach wird wie folgt genehmigt: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF Gesamtertrag CHF Ausgabenüberschuss CHF Investitionsrechnung Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 0.00 Nettoinvestitionen VV CHF Ausgaben Finanzvermögen CHF 0.00 Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00 Nettoinvestitionen FV CHF 0.00 Einfacher Gemeindesteuerertrag CHF Steuerfuss 32 Prozent Der Ausgabenüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem zweckfreien Eigenkapital belastet. 3. Der Primarschulpflege beantragt der Gemeindeversammlung dem Budget 2018 der Primarschulgemeinde Neerach zuzustimmen und den Steuerfuss auf 32 Prozent (Vorjahr 30 %) des einfachen Gemeindesteuerertrages festzusetzen. Neerach, 26. September 2017 Primarschulpflege Neerach Der Präsident: Die Protokollführerin: Willy Breiter Gabriela Lercher

5 5 ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION 1. Die Rechnungsprüfungskommission hat das Budget 2018 der Primarschulgemeinde Neerach in der von der Primarschulpflege beschlossenen Fassung vom 26. September 2017 geprüft. Das Budget weist folgende Grunddaten aus: Erfolgsrechnung Gesamtaufwand CHF Gesamtertrag CHF Ausgabenüberschuss CHF Investitionsrechnung Ausgaben Verwaltungsvermögen CHF Einnahmen Verwaltungsvermögen CHF 0.00 Nettoinvestitionen VV CHF Ausgaben Finanzvermögen CHF 0.00 Einnahmen Finanzvermögen CHF 0.00 Nettoinvestitionen FV CHF 0.00 Einfacher Gemeindesteuerertrag CHF 16'100' Steuerfuss Empfehlung Rechnungsprüfungskommission 32 Prozent 30 Prozent Der Aufwandüberschuss der Erfolgsrechnung wird dem zweckfreien Eigenkapital entnommen. 2. Die Rechnungsprüfungskommission stellt fest, dass das Budget 2018 der Primarschulgemeinde Neerach finanzrechtlich zulässig, finanziell angemessen und rechnerisch richtig ist. Die Regelungen zum Haushaltgleichgewicht sind eingehalten. Die RPK empfiehlt das Budget mit Ausnahme der unter Punkt 3 aufgeführten Änderungen (Beibehaltung eines unveränderten Steuerfusses von 30 %) anzunehmen. 3. Entgegen dem Antrag der Primarschulpflege Neerach empfiehlt die Rechnungsprüfungskommission der Gemeindeversammlung den Steuerfuss unverändert bei 30 % des einfachen Gemeindesteuerfuss zu belassen. In der Konsequenz wird das Budget mit einem rechnerisch erhöhten Aufwandüberschuss von CHF 928' (Antrag Primarschulpflege Neerach: CHF 579'460.00) abschliessen. Die Ablehnung der Steuerfusserhöhung begründet sich insbesondere auf einer differenzierten Einschätzung der zu erwartenden Steuereinnahmen 2017, des unter den Pilotgemeinden von HRM2 maximal zulässigen Aufwandüberschusses sowie der nach wie vor soliden Eigenkapitalbasis. Neerach, 18. Oktober 2017 Rechnungsprüfungskommission Neerach Der Präsident: Der Aktuar: Oliver Zippe Roland Wellinger Es folgen die Übersichten über die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung des Budgets Ein detailliertes Budget 2018 kann unter heruntergeladen oder auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden (Tel ).

6 Primarschule Neerach Budget 2018 PRIMARSCHULE NEERACH Auszug aus dem Budget 2018 der Primarschule Neerach Erfolgsrechnung Aufgaben Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung Öffentliche Ordnung und Sicherheit Bildung 4'504' ' '104' ' '061' ' Kultur, Sport und Freizeit 123' ' ' ' ' ' Gesundheit 20' ' ' Soziale Sicherheit A- 6 Verkehr Umweltschutz und Raumordnung Volkswirtschaft Finanzen und Steuern 1'945' '822' '155' '569' '097' '911' Total Aufwand / Ertrag 6'594' '014' '399' '720' '270' '067' Aufwandüberschuss 579' ' Ertragsüberschuss 796' Total 6'594' '594' '399' '399' '067' '067'241.57

7 Primarschule Neerach Budget 2018 PRIMARSCHULE NEERACH Auszug aus dem Budget 2018 der Primarschule Neerach Investitionen VV Aufgaben Budget 2018 Budget 2017 Rechnung 2016 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 2 Bildung 613' ' ' Kultur, Sport und Freizeit 4 Gesundheit 5 Soziale Sicherheit -B- 6 Verkehr 7 Umweltschutz und Raumordnung 8 Volkswirtschaft Total Ausgaben / Einnahmen 613' ' ' Nettoinvestitionen 613' ' ' Einnahmenüberschuss Total 613' ' ' ' ' '849.55

8 6 Geschäft 2 Statutenrevision des Schulzweckverbandes Dielsdorf aufgrund des neuen Gemeindegesetzes (ngg) per 1. Januar 2019 BERICHT DER PRIMARSCHULPFLEGE Ausgangslage Der Schulzweckverband Der Sonderpädagogische Schulzweckverband Dielsdorf (SZV; wurde 1974 gegründet und bietet mit rund 40 Angestellten für die über Schülerinnen und Schüler aller Schulen des Bezirks (mit Ausnahme von Regensdorf) sonderpädagogische Leistungen an: Schulpsychologischer Beratungsdienst (Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Lehrkräften bei schulbezogenen Fragen betreffend Erziehung und Entwicklung, Einschulung, Schullaufbahn und Übertritt, Sonderschulung, Lern- und Leistungsschwierigkeiten etc.) Psychomotorik (Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich Bewegung und Wahrnehmung: v.a. Grob-, Fein- und Grafomotorik) Logopädie (Reihenuntersuchung im Kindergarten, Abklärung und Therapie von sprachbehinderten Kindern und Jugendlichen) Der SZV leistet jeweils so viele Therapielektionen und schulpsychologische Beratungsstunden, wie die einzelnen Schulen (im Rahmen der gesetzlichen Grenzen) bestellen. Der Aufwand wird verursachergerecht bzw. nach Anzahl Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulen verrechnet. Die Delegierten der 22 Verbandsgemeinden (17 Schul- und 5 Einheitsgemeinden) bestimmen u.a. über Budget und wichtige Sachfragen und wählen Verbandsvorstand sowie Rechnungsprüfungskommission. Für finanziell grössere Entscheidungen, Statutenänderungen etc. sind die Stimmberechtigten des Verbandsgebietes bzw. der einzelnen Verbandsgemeinden zuständig. Statutenänderung Aufgrund des neuen Gemeindegesetzes (ngg) vom 20. April 2015, das auf den in Kraft tritt, müssen alle Zweckverbandsstatuten bis spätestens 2022 angepasst werden ( 173 ngg). Ab 2018 ist dafür eine aufwändige Urnenabstimmung im Verbandsgebiet erforderlich ( 79 ngg). Bis Ende 2017 kann die Statutenrevision an den Gemeindeversammlungen genehmigt werden. Wenn alle Gemeinden zustimmen ( 77 ngg), treten sie nach Genehmigung durch den Regierungsrat auf den in Kraft. Wichtigste Änderungen und Entscheidungen Die vorliegende revidierte Version basiert auf den bisherigen Statuten und den Musterstatuten des kantonalen Gemeindeamtes. Einige Punkte sind gesetzlich vorgegeben (z.b. haben neu alle Zweckverbände einen eigenen Haushalt). Folgende Festlegungen werden als wesentlich erachtet:

9 7 Weiterhin Rechnungsprüfungskommission (keine Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission) Finanzkompetenzen unverändert mit einer Ausnahme (höhere Kompetenz des Verbandsvorstandes für nicht budgetierte, wiederkehrende Ausgaben z.b. für den Abschluss eines Mietvertrags) Das langfristige Darlehen der Verbandsgemeinden wird nicht in Beteiligungen umgewandelt. Der Entwurf der revidierten Statuten wurde vom kantonalen Gemeindeamt geprüft und nach gewissen Anpassungen in den Verbandsgemeinden vernehmlasst. Über Änderungsanträge wurde an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 6. September 2017 abgestimmt. Verbandsvorstand, Rechnungsprüfungskommission und Delegiertenversammlung des Schulzweckverbandes empfehlen je einstimmig die vorliegende Fassung der Verbandstatuten zur Annahme. ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE Der Primarschulgemeindeversammlung wird beantragt, wie folgt Beschluss zu fassen: Die vorliegende, am 3. Oktober 2017 von der Primarschulpflege verabschiedete Statutenrevision des Sonderpädagogischen Schulzweckverbandes Dielsdorf per 1. Januar 2018 wird genehmigt. Neerach, 3. Oktober 2013 Primarschulpflege Neerach Der Präsident: Die Protokollführerin: Willy Breiter Miriam Schütz

10 8 Geschäft 3 Austritt aus der Musikschule Dielsdorf per 31. Juli 2018 Eintritt in die Musikschule Zürcher Unterland per 1. August 2018 BERICHT DER PRIMARSCHULPFLEGE Ausgangslage Gemäss dem Volksschulgesetz sind die Gemeinden verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu qualifiziertem Musikunterricht anzubieten. Die Primarschule Neerach hat mit dieser Aufgabe die Musikschule Dielsdorf beauftragt und ist Mitglied im Verein Musikschule Dielsdorf. Im Verlauf der Jahre wurden die Anforderungen an die Musikschulen in Bezug auf das Angebot, die Ausbildung der Musiklehrer sowie der professionellen Führung immer anspruchsvoller. Heute lassen sich bereits Musikschulen zertifizieren (Qualitätsmanagement). Die Musikschule Dielsdorf ist eine mittelgrosse Musikschule. Die gestiegenen Erwartungen der verschiedenen Anspruchsgruppen (Schüler, Musiklehrer, Schulleitung, Verwaltung, Trägergemeinden, Verband Zürcher Musikschulen) machen ein weiterhin für die Eltern und Gemeinden finanziell tragbares Angebot immer schwieriger. Im Februar 2017 beauftragten die Delegierten den Vorstand der Musikschule Dielsdorf, einen Zusammenschluss der Musikschule Dielsdorf mit der Musikschule Zürcher Unterland (früher Musikschule Bülach) zu prüfen. Aufgrund der Statuten ist eine Fusion der beiden Musikschule nicht möglich. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe klärte in der Folge die Grundlagen für eine Überführung der Anschlussgemeinden der Musikschule Dielsdorf in die Musikschule Zürich Unterland. Die Musikschule Zürcher Unterland verabschiedeten an der Delegiertenversammlung vom 18. Mai 2017 einen Antrag der Musikschule Dielsdorf, welcher den Trägergemeinden der Musikschule Dielsdorf die Aufnahme zusichert. Die Trägergemeinden der Musikschule Dielsdorf haben darauf an der Delegiertenversammlung 29. August 2017 die Aufgabe der operativen Tätigkeit per 31. Juli 2017 und die Überführung des Angebots an die Musikschule Zürcher Unterland gutgeheissen. Zudem wurde beschlossen, dass jede Trägergemeinde selber für die Einleitung der notwendigen Schritte zur Überführung in die Musikschule Zürcher Unterland einleitet. Kosten Für die Primarschule Neerach bleiben bei einem Beitritt in die Musikschule Zürcher Unterland die jährlich wiederkehrenden Kosten im gleichen Rahmen wie bisher und sind weiterhin abhängig von der Anzahl Schülerinnen und Schüler. (Für das laufende Rechnungsjahr 2017 sind CHF für die Musikschule Dielsdorf veranschlagt.)

11 9 Mit einem Beitritt in die Musikschule Zürcher Unterland verpflichtet sich die Primarschule Neerach zu einmaligen Investitionskosten für das Projekt GUSS Bülach Nord. in der Höhe von rund CHF 12' Die Kosten für den Unterricht sowie der einmalige Investitionsbeitrag sind im Budget 2018 veranschlagt. Nach Abrechnung der Auflösung der Musikschule Dielsdorf wird das verbleibende Kapital der Musikschule Dielsdorf an die Trägergemeinden rückvergütet. Gesetzliche Grundlagen VSG Musikunterricht Statuten Musikschule Dielsdorf Statuten Musikschule Zürcher Unterland Gemeindeordnung Neerach Erwägungen Die Erfahrungen und wiederkehrenden Problemstellungen der letzten Jahre zeigen auf, dass es für die Musikschule Dielsdorf als kleine Musikschule schwierig ist, im Markt bestehen zu können. Auf kantonaler Ebene besteht eine starke Tendenz zur Bildung von grösseren Musikschul- Einheiten um v. a. im administrativen und infrastrukturellen Bereich Synergien zu erzielen. Durch den Zusammenschluss entsteht eine der grösseren Musikschulen im Kanton Zürich mit rund. 160 Lehrkräften und Schülern. Dies sind gute Voraussetzungen, um ein gutes und zeitgemässes Musikunterrichts-Angebot für die Schülerinnen und Schüler der Primarschule Neerach zu schaffen. Mit einem Beitritt in die Musikschule Zürcher Unterland erweitert sich das Angebot für die Schülerinnen und Schüler im Bereich Zusammenspiel + Ensembles (Chor, Orchester, Big Band etc.) Der Unterricht findet weiterhin in der Trägergemeinde statt, resp. bei weniger gefragten Instrumenten und grösseren Ensembles in der Nachbargemeinde. Die bisherigen Musiklehrpersonen werden bei der Musikschule Zürcher Unterland weiterhin nach den Empfehlungen des Verbandes Zürcher Musikschulen (VZM) angestellt. Die Tarife der beiden Musikschulen sind im gleichen preislichen Rahmen (+/- Fr. 15. pro Semester) für den Standard-Unterricht. Mit der Beteiligung am Projekt GUSS Bülach Nord steht den Trägergemeinden eine zeitgemässe Verwaltung und Infrastruktur in Form eines Musikzentrums zur Verfügung. Beschluss der Primarschulpflege vom 3. Oktober Austritt aus dem Verein Musikschule Dielsdorf per Eintritt in die Musikschule Zürcher Unterland per Beantragung des Aus- bzw. Eintritts an der Gemeindeversammlung am

12 10 ANTRAG DER PRIMARSCHULPFLEGE Der Primarschulgemeindeversammlung wird beantragt, wie folgt Beschluss zu fassen: Austritt aus dem Verein Musikschule Dielsdorf per 31. Juli Eintritt in die Musikschule Zürcher Unterland per 1. August Neerach, 3. Oktober 2013 Primarschulpflege Neerach Der Präsident: Die Protokollführerin: Willy Breiter Miriam Schütz ABSCHIED DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Die Rechnungsprüfungskommission hat den Antrag geprüft, wo möglich plausibilisiert und genehmigt. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Schulgemeindeversammlung: 1. Den Austritt aus der Musikschule Dielsdorf per sowie 2. den Eintritt in die Musikschule Zürcher Unterland per zu genehmigen. Neerach, 18. Oktober 2017 Namens der Rechnungsprüfungskommission Der Präsident: Der Aktuar: Oliver Zippe Roland Wellinger

13 11 Geschäft 4 Beantwortung allfälliger Anfragen Beantwortung allfälliger Anfragen im Sinne von 51 des Gemeindegesetzes Anfragen gemäss 51 des Gemeingesetzes sind der Primarschulpflege bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Primarschulgemeindeversammlung schriftlich einzureichen.

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