Supervision und Intervision im Rahmen der Ausbildung und Professionalisierung von interkulturell Dolmetschenden und Vermittelnden
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- Erwin Gerhardt
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1 Qualifizierungsstelle c/o IDEA sagl Piazza Nosetto Bellinzona Tel Fax qualification@inter-pret.ch Supervision und Intervision im Rahmen der Ausbildung und Professionalisierung von interkulturell Dolmetschenden und Vermittelnden Bei einigen der Module des Ausbildungssystems INTERPRET ist Gruppensupervision oder Arbeit in angeleiteten Intervisionsgruppen vorgesehen. Im vorliegenden Dokument werden die Konzepte Supervision und Intervision erklärt und die Richtlinien für die Umsetzung in den einzelnen Modulen oder für die Qualifizierungsverfahren präzisiert. Was ist Supervision? Supervision ist eine Form der Beratung oder Begleitung, die Einzelnen, Gruppen oder Teams bei der Reflexion und Verbesserung ihres beruflichen Handelns hilft. Die Gruppe oder die einzelnen Supervisanden werden dabei von einer qualifizierten externen Supervisorin oder einem qualifizierten externen Supervisor geleitet. Supervision fördert die berufliche und persönliche Kompetenz durch das Analysieren von konkreten Berufssituationen. Die Supervisanden entwickeln und überdenken ihr Selbstbild, ihr Rollenverständnis, ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Handlungsmöglichkeiten. Supervision regt dazu an, die eigenen Haltungen und das eigene Verhalten zu hinterfragen, seine Wahrnehmung zu schulen sowohl in Bezug auf die eigenen Gefühle als auch auf die Umgebung und Handlungsalternativen abzuwägen. Supervision erlaubt es, komplexe Situationen aus Distanz zu betrachten und sie besser zu meistern. Was ist Intervision? Mit Intervision wird die gegenseitige kollegiale Beratung bei berufsspezifischen Problemen in einer Gruppe von Gleichrangigen bezeichnet. Sie verfolgt grundsätzlich die gleiche Zielsetzung wie die Supervision. Intervisionsgruppen folgen bei der lösungsorientierten Reflexion einer gemeinsam festgelegten Struktur, und die Gesprächsleitung wird von den Gruppenmitgliedern wechselnd übernommen. Bei der angeleiteten Intervision wird die Gesprächsleitung an eine Person delegiert, die nicht Teil der Gruppe ist, aber den gleichen beruflichen Hintergrund hat. In der Regel werden diese Personen von qualifizierten Supervisoren in ihre Aufgaben eingeführt und begleitet. IkDV Supervision/Intervision Januar 2016 S. 1 / 5
2 Supervision oder Intervision im Rahmen des INTERPRET-Ausbildungssystems Gruppensupervision oder angeleitete Intervision ist bei verschiedenen Modulen des INTERPRET-Ausbildungssystems ein verbindlicher Bestandteil: Modul 1 9 Std. Supervision in Modul 5 von 4-8 Personen oder 6h angeleitete Intervision in von 4-6 Personen Modul 6 Modul 10 Für die Zulassung zur Berufsprüfung für Fachpersonen für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln sind mindestens 26 Stunden Praxisreflexion in Gruppen nachzuweisen, davon mindestens 18 Stunden Supervision (inkl. der Supervisionsstunden in Modul 1). Die restlichen 8 Stunden können auf angeleitete Intervisionsgruppen, Focus-Groups oder ähnliche Settings entfallen immer unter Vorbehalt der Anerkennung durch die Kommission für Qualitätssicherung. IkDV Supervision/Intervision Januar 2016 S. 2 / 5
3 Durchführungsrichtlinien für die Supervision Form Gruppensupervision mit mindestens 4 und höchstens 8 Teilnehmenden. Die Gruppen bleiben während der Dauer des Moduls konstant. Die aktive Teilnahme ist verbindlich. Die Abstände zwischen den einzelnen Supervisionstreffen müssen mindestens 3 Wochen betragen. Eine Sitzung dauert nicht länger als 3 Std. Eine allfällige Einführung in die Supervision ist der Seminarzeit und nicht der Supervisionszeit zuzurechnen. Inhalt Im Zentrum stehen die Fälle der Supervisanden. Alle Teilnehmenden sollten Gelegenheit haben, mindestens einen eigenen Fall einzubringen. Der inhaltliche Fokus ist in den verschiedenen Modulen unterschiedlich, ein konstantes Element sind Fragen zum professionellen und berufsethisch korrekten Verhalten. Leitung Die Supervision wird von qualifizierten Supervisorinnen und Supervisoren geleitet, welche dem nachfolgend beschriebenen Profil entsprechen. Die Rolle der Supervisorin oder des Supervisors ist nicht vereinbar mit der Rolle als Ausbildende im Ausbildungssystem für interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde. Supervisoren und Supervisorinnen dürfen ebenfalls nicht an der Auswahl oder an der Beurteilung der Leistungen beteiligt sein oder gegenüber den Supervisanden eine Kollegen- oder Vorgesetztenrolle innehaben. Nachweis Die besuchten Supervisionssitzungen müssen gegenüber der Institution, welche das Modulattest ausstellt, belegt werden (z.b. in Form einer von Supervisor oder Supervisorin unterschriebenen Anwesenheitsliste). Die Daten der Supervisionssitzungen werden auf dem Modulattest aufgeführt. Supervision ausserhalb der von INTERPRET anerkannten Module Für das Erlangen des Modulattests Modul 1 über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung, oder für die Zulassung zur Berufsprüfung können auch Supervisionsstunden geltend gemacht werden, die ausserhalb von durch INTERPRET anerkannten Modulen absolviert wurden. Es gelten in der Regel die gleichen Richtlinien wie für die Supervision innerhalb der anerkannten Module. Ausnahmen können von der QSK bewilligt werden. Die besuchten Supervisionssitzungen müssen von der Supervisorin oder vom Supervisor bestätigt werden (nicht nur von der Auftrag gebenden Organisation). Auf der Bestätigung müssen die Daten und die Dauer der einzelnen Sitzungen aufgeführt werden. IkDV Supervision/Intervision Januar 2016 S. 3 / 5
4 Hinweise zu den einzelnen Modulen Modul 1 «Interkulturelles Dolmetschen im Trialog» Der inhaltliche Fokus liegt auf der Rollen- und Beziehungsdynamik sowie auf der Verarbeitung von emotional belastenden Erlebnissen. Auf eine zu grosse Methodenvielfalt sollte zugunsten eines klar nachvollziehbaren Vorgehens verzichtet werden, damit die Supervision Vorbildcharakter für allenfalls später stattfindende Intervision erhält. (Einführung oder Anleitung zur Intervision ist jedoch kein Ziel der Supervision im Rahmen des Moduls 1.) Modul 5 «Dolmetschen im psychotherapeutischen Bereich» Supervisions- oder Intervisionsgruppen bleiben während der Dauer des Moduls konstant. Auch für die Intervisionstreffen gilt ein Mindestabstand von 3 Wochen. Bei der angeleiteten Intervision muss sichergestellt sein, dass eine qualifizierte Supervisorin oder ein qualifizierter Supervisor bei Bedarf zugezogen werden kann. Als Alternative ist ebenfalls die Teilnahme an fallbezogenen Supervisionstreffen für interdisziplinäre Therapie-Teams zulässig. Inhaltlich stehen von den Supervisanden erlebte Situationen aus der Praxis als interkulturell Dolmetschende im Bereich der Psychotherapie im Zentrum. Der Fokus liegt auf der Rollen- und Beziehungsdynamik sowie auf der Verarbeitung von emotional belastenden Erlebnissen. Modul 6 «Begleiten von Personen im Integrationsprozess» Inhaltlich stehen von den Supervisanden erlebte Situationen aus der Praxis als interkulturell Vermittelnde Im Zentrum. Der Fokus liegt auf dem Auftragsverständnis, der Analyse der Rollenund Beziehungsdynamik sowie auf dem Umgang mit der Rollenabgrenzung. Als Alternative ist ebenfalls die Teilnahme an fallbezogenen Supervisionstreffen für interdisziplinäre Teams zulässig. Modul 10 «Rollenbewusstes Handeln in unterschiedlichen Settings» Als Voraussetzung zum Modulbesuch sind mindestens 20 Stunden angeleitete Praxisreflexion nachzuweisen, davon mindestens 12 Stunden Gruppensupervision. Damit wird sichergestellt, dass zusammen mit den Supervisionsstunden des Moduls 10 die für die Zulassung zur Berufsprüfung definierten Anforderungen erfüllt werden. In Ausnahmefällen können wenige fehlende Supervisionsstunden im Zeitraum zwischen Anmeldung zum Modul 10 und Anmeldung zur Berufsprüfung absolviert werden. Im Zentrum stehen von den Supervisanden erlebte Situationen aus der Praxis als interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde. Der Fokus liegt auf der Analyse der Rollen- und Beziehungsdynamik und der Gestaltung der eigenen Rolle in verschiedenen Settings und Rollenkonstellationen. IkDV Supervision/Intervision Januar 2016 S. 4 / 5
5 Anforderungsprofil für Supervisorinnen und Supervisoren Damit die geleisteten Supervisionsstunden im Rahmen der Ausbildung, einem Gleichwertigkeitsverfahren oder für die Zulassung zur Berufsprüfung akzeptiert werden können, müssen die Supervisorinnen und Supervisoren dem folgenden Anforderungsprofil entsprechen und von der Kommission für Qualitätssicherung QSK von INTERPRET anerkannt sein: Sie verfügen über eine Grundausbildung im Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich und eine spezifische Beratungsausbildung, welche die vom Berufsverband für Supervision, Organisationsberatung und Coaching (BSO, geforderten Qualitätskriterien erfüllt. Die Details können dem Anerkennungs- und Aufnahmereglement des BSO entnommen werden. Die Kommission zur Qualitätssicherung kann Ausnahmen gewähren. Sie richten sich nach den professionellen Standards und den berufsethischen Grundsätzen des BSO. Die BSO-Mitgliedschaft ist hingegen keine Bedingung. Sie haben durch ihre Biografie, ihre aktuelle Lebenssituation oder ihr berufliches Umfeld einen Bezug zur Lebenswelt der Migrantinnen und Migranten. Sie kennen das interkulturelle Dolmetschen aus eigenem Erleben oder haben sich fundierte Kenntnisse darüber aus zweiter Hand angeeignet. Sie kennen die Rollen der interkulturell Dolmetschenden im Trialog und der interkulturell Vermittelnden sowie ihren Berufskodex. Diese Richtlinien wurden von der Kommission für Qualitätssicherung von INTERPRET (QSK) am 15. Oktober 2015 erlassen und treten am 1. März 2016 in Kraft. Sie ersetzen alle vorgängig publizierten Richtlinien zur Supervision und Intervision. IkDV Supervision/Intervision Januar 2016 S. 5 / 5
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