Inhaltsverzeichnis Rechtswissenschaftliche Fakultät

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2 154 Rechtswissenschaftliche Fakultät Inhaltsverzeichnis Rechtswissenschaftliche Fakultät 5 Fakultätsinformationen Beratung Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Laws Masterstudiengang Rechtswissenschaft Master of Laws Studiengang Rechtswissenschaft - Erste Juristische Prüfung Akademiestudium Kurszusammenstellung

3 Rechtswissenschaftliche Fakultät Fakultätsinformationen Ausführliche Informationen zu den Studien- und Weiterbildungsangeboten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät finden Sie im Heft 5 Informationen zum Studium Rechtswissenschaft. Dieses kann im Service-Center angefordert werden oder über das Internet unter herunter geladen werden. Informationen zum rechtswissenschaftlichen Studienangebot und die Modulbeschreibungen finden Sie direkt im Internet unter: Das Prüfungsamt Rechtswissenschaft veröffentlicht nähere Informationen zu Prüfungen, Klausuren, Seminaren, detaillierten Moduldaten, Rücksendeterminen der Einsendeaufgaben und Hausarbeiten in der Informationsreihe Studien- und Prüfungsinformationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die aktuelle Version dieses Heftes finden Sie stets unter Die rechtswissenschaftlichen Kurse der hier genannten Studiengänge werden sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester angeboten, so dass ein Studienstart zu beiden Semestern erfolgen kann. 5.1 Beratung Allgemeine Beratung Allgemeine Fragen zum Studium an der FernUniversität können Sie an das Service-Center richten. Dort werden Ihnen insbesondere Fragen bezüglich des Einschreibeverfahrens, der Zugangsvoraussetzungen, des Studienablaufs, der Kosten etc. beantwortet. Service-Center Tel täglich von 8 bis 18 Uhr oder per info@fernuni-hagen.de Fachspezifische Beratung Fachspezifische Fragen zu den rechtswissenschaftlichen Studiengängen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsamts und Dekanats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die Namen der Ansprechpersonen finden Sie auf der folgenden Seite.

4 156 Rechtswissenschaftliche Fakultät Prüfungsamt Rechtswissenschaft Kontakt Sprechzeiten Tätigkeiten Leiterin des Prüfungsamts Ute Altenbrandt Ute Vaerst Sonja Flitsch Katrin Köppen Selina Pohl Daniela Höffken Maike Skroch Postadresse Mo. - Fr. von 9 bis 12 Uhr Mo. Fr. von 8 bis 12 Uhr Mo. Do. von 8 bis 12 Uhr Mo., Do., Fr. von 8 bis 12 Uhr Mi. von 8 bis 12 Uhr Mo. Do. von 9 bis 12 Uhr Mo. Fr. von 8 bis 12 Uhr Fachspezifische Studienberatung Widerspruchs- und Klageverfahren sonstige Rechtsangelegenheiten Allgemeine Studienberatung Prüfungsverfahren/Klausurorganisation Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Allgemeine Studienberatung Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Allgemeine Studienberatung Annerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Allgemeine Studienberatung Annerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Allgemeine Studienberatung Ausstellung von Bescheinigungen und Zeugnissen Klausurorganisation (Sonderfälle) Pflichtarbeitsgemeinschaften (Sonderfälle) Allgemeine Studienberatung Abwicklung des Korrekturverfahrens bei Einsendeaufgaben Abwicklung Bachelorprüfung und Masterarbeit FernUniversität in Hagen Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Gebäude AVZ Universitätsstr Hagen rewi.pa@fernuni-hagen.de Dekanat Rechtswissenschaft Kontakt Sprechzeiten Tätigkeiten Leiter des Zentralbereichs Nils Szuka Studiengangskoordinator Dr. Timo Zeiske Martin von Hadel Postadresse Mo. Fr. von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mo. Fr. von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Mo. Fr. von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr Fachspezifische Studienberatung Beratung Bachelorprüfung und Masterarbeit Anfragen zu Promotionsverfahren Fachspezifische Studienberatung Beratung Bachelorprüfung und Masterarbeit Anfragen zu Promotionsverfahren Mediendidaktik FernUniversität in Hagen Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Gebäude AVZ Universitätsstr Hagen dekanat.rewi@fernuni-hagen.de

5 Rechtswissenschaftliche Fakultät Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen ist ein schriftlicher Antrag an FernUniversität in Hagen Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Universitätsstraße 21/Gebäude AVZ Hagen zu richten. Einen Vordruck finden Sie im Internet unter Der Antrag muss folgendes enthalten: Ihre Matrikelnummer bei der FernUniversität in Hagen Beglaubigte Kopien der Zeugnisse und/oder Leistungsnachweise Weitere (offizielle) Unterlagen, aus denen Inhalt und Umfang der bereits erbrachten Leistungen ersichtlich sind. Auskünfte über die Anerkennung können auch vor einer Immatrikulation eingeholt werden. Solche Anfragen sind ebenfalls an das Prüfungsamt Rechtswissenschaft mit den o. g. Unterlagen zu richten. Fügen Sie Ihren Anerkennungsantrag nicht den Immatrikulationsunterlagen bei, sondern senden Sie diesen zwecks Zeitersparnis direkt an das Prüfungsamt Rechtswissenschaft!

6 158 Rechtswissenschaftliche Fakultät 5.3 Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Laws Studiendauer und Kosten Abschluss: Bachelor of Laws / 210 Credit Points Regelstudienzeit: 7 Semester Vollzeit / 10 Semester Teilzeit Gesamtkosten: ca (Teilzeitstudium) akkreditiert: durch AQAS Zugangsvoraussetzungen Amtlich beglaubigte Kopie des Nachweises einer für Hochschulzugangsberechtigung: Nordrhein-Westfalen gültigen Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife für das Fach Rechtswissenschaft (gilt auch für Absolventinnen/Absolventen der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung) Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife/Abiturzeugnis (Das Zeugnis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Semestern kann ersatzweise als allgemeine Hochschulreife anerkannt werden.) Zeugnis der entsprechenden beruflichen Qualifikation (siehe unter oder vergleichbare ausländische Bildungsnachweise Ziele praxisrelevante Ausbildung in allen Kerngebieten des deutschen Rechts unter ständiger Einbeziehung des Europarechts Grundkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre Befähigung, rechtliche und wirtschaftliche Seiten von Problemen zu erkennen und konstruktiv zu lösen Weitere Informationen Weitere Informationen (u. a. Studieninhalte und Kursbelegung) zum Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft Bachelor of Laws finden Sie im Studiengangsportal unter:

7 Rechtswissenschaftliche Fakultät Curriculum / Modularisierter Studienaufbau Die Studienzeit im Studiengang Bachelor of Laws beträgt einschließlich der Bachelorprüfung im Vollzeitstudium dreieinhalb Jahre (sieben Semester) und verlängert sich bei einem Teilzeitstudium entsprechend. Der Bachelorstudiengang wird modularisiert angeboten. Er besteht aus einem Pflichtbereich (sechzehn Module), einem Wahlbereich (drei Module), dem Abschlussseminar und der Bachelorarbeit. Die Module sind thematisch und zeitlich abgerundet sowie in sich abgeschlossen. Alle Module werden im Winter- und Sommersemester angeboten und sind jeweils so zugeschnitten, dass sie auch innerhalb eines Semesters erfolgreich abgeschlossen werden können. Im Rahmen des Wahlbereichs können die Studierenden aus einem Katalog von zahlreichen rechtsund wirtschaftswissenschaftlichen Modulen wählen. Mit der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung im Wahlbereich entscheidet sich die/der Studierende verbindlich für das betreffende Modul. Ein nachträglicher Wechsel ist dann nicht mehr möglich. Da Sie im Rahmen der wirtschaftswissenschaftlichen Module auch über mathematische Grundkenntnisse verfügen müssen, können wir Ihnen einen Brückenkurs empfehlen, falls Sie hier Probleme haben. Der Brückenkurs Mathematik behandelt mathematische Grundlagen. Außer für Studierende, für die der Brückenkurs obligatorisch ist, eignet sich dieser Kurs auch für diejenigen Studierenden, die bestimmte Teile der Mathematik aufarbeiten wollen, z. B. weil durch (berufsbedingte) längere Abstinenz Wissenslücken entstanden sind. Kurs 09804, Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Weitere Informationen entnehmen Sie der Kurszusammenstellung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft in diesem Heft. Der nachfolgende Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung dar. Selbstverständlich können die Module auch in einer anderen Reihenfolge studiert werden. Jedoch empfiehlt sich im ersten Semester folgende Belegung: Vollzeitstudium Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Allgemeiner Teil des BGB - Teilzeitstudium Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 00029, 00034, Externes Rechnungswesen (BWL I) 00029, 00034, Externes Rechnungswesen (BWL I)

8 Studienjahr 4 Studienjahr 3 Studienjahr 2 Studienjahr Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienverlaufsplan * AG = Arbeitsgemeinschaft ** S = Seminar Kurs-Nr. 1. Semester SWS / ECTS Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften 6 / Allgemeiner Teil des BGB 6 / 10 / AG* Externes Rechnungswesen / BWL I (Modul 31011) Buchhaltung Jahrsabschluss Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre Kurs-Nr. 2. Semester SWS / ECTS Schuldrecht Allgemeiner Teil 6 / 10 6 / Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts 6 / 10 / AG Investition und Finanzierung (BWL II) (Modul 31021) 6 / Investition Finanzierung Kurs-Nr. 3. Semester SWS / ECTS Arbeitsvertragsrecht 6 / Schuldrecht Besonderer Teil 6 / Einführung in das Strafrecht 6 / 10 / AG Kurs-Nr. 4. Semester SWS / ECTS Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts 6 / Sachenrecht, Recht der Kreditsicherung und Insolvenzrecht 6 / Rhetorik, Verhandeln und Mediation 6 /10 / S** Kurs-Nr. 5. Semester SWS / ECTS Unternehmensrecht I: 6 / 10 Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung / BWL III (Modul 31031) Grundbegriffe und Systeme der Kosten- und Leistungsrechnung Grundlagen der Leistungserstellung Einführung Marketing Bürgerliches Recht IV: Verwirklichung von Forderungen Kurs-Nr. 6. Semester SWS / ECTS Internationales Privat- und Zivilprozessrecht Wahlmodul 1 Wahlmodul 2 6 / 10 6 / 10 6 / 10 Kurs-Nr. 7. Semester SWS / ECTS Wahlmodul 3 Abschlussseminar Bachelorarbeit

9 Rechtswissenschaftliche Fakultät Wahlmodule Modul-Nr. Titel SWS / ECTS Unternehmensrecht II: Wettbewerbsrecht und Kartellrecht 6,0 / Unternehmensrecht III: Kapitalgesellschaftsrecht 6,0 / Kollektives Arbeitsrecht 6,0 / Strafrecht Vertiefung (Bachelormodul) 6,0 / Konsensorientierte Konfliktbeilegung 6,0 / Verfassungs- und Wirtschaftsrecht der Europäischen Union 6,0 / Immaterialgüterrecht 6,0 / Introduction to the American Legal System Verwaltungsrecht Besonderer Teil 6,0 / 10 6,0 / Antidiskriminierungsrecht 6,0 / Theorie der Marktwirtschaft 6,0 / Makroökonomik 6,0 / Einführung in die Wirtschaftsinformatik 6,0 / Finanzwirtschaft: Grundlagen 6,0 / Finanzintermediation und Bankmanagement 6,0 / Dienstleistungskonzeptionen Instrumente des Controlling Grundlagen des Marketing Steuerliche Gewinn- und Vermögensermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen Personalführung Verhalten in Organisationen Jahresabschluss nach HGB und IFRS Konzernrechnungslegung 6,0 / 10 6,0 / 10 6,0 / 10 6,0 / 10 6,0 / 10 6,0 / 10 6,0 / 10 6,0 / 10 Folgende Module wurden ursprünglich als Doppelmodule angeboten und sollten möglichst zusammen belegt werden: Finanzwirtschaft: Grundlagen und Finanzintermediation und Bankmanagement Grundlagen der Besteuerung und des Instrumentariums der betrieblichen Steuerpolitik und Steuerliche Gewinn- und Vermögensvermittlung, konstitutive Unternehmensentscheidungen Personalführung und Verhalten in Organisationen Wichtiger Hinweis: Mit der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung im Wahlbereich entscheidet sich die/der Studierende verbindlich für das betreffende Modul. Ein nachträglicher Wechsel ist dann nicht mehr möglich!

10 162 Rechtswissenschaftliche Fakultät Konzeption und Art der vorgesehenen Prüfungen Die Prüfungen finden grundsätzlich im März und September eines Jahres statt. In der Regel wird als Modulabschlussprüfung eine zweistündige Klausur geschrieben, in einigen Modulen werden allerdings anstelle von Klausuren Hausarbeiten als Modulabschlussprüfung angeboten. Für die Klausuren werden verschiedene Klausurorte angeboten. Die genauen Prüfungsmodalitäten werden für die juristischen Prüfungen im Heft 2 der Reihe Studien- und Prüfungsinformationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. für die wirtschaftswissenschaftlichen Klausuren im Heft 3 Studien- und Prüfungsinformationen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft bekannt gegeben, die ca. 2 3 Monate vor Klausurtermin versandt werden. Die Prüfenden können die Zulassung zu den Modulabschlussklausuren von Leistungsnachweisen (z.b. Einsendeaufgaben) abhängig machen. Bei den Modulen Allgemeiner Teil des BGB Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts Einführung in das Strafrecht Rhetorik, Verhandeln und Mediation muss vor Zulassung zur Modulabschlussprüfung an einer praktischen Übung (Pflichtarbeitsgemeinschaft bzw. Workshop) teilgenommen werden. Die genauen Prüfungszulassungsvoraussetzungen sowie weitere Modulinformationen werden im Heft 1 der Informationsreihe Studien- und Prüfungsinformationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Studien- und Prüfungsinformationen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft bekannt gegeben. Bitte beachten Sie folgende Einschränkung für die Teilnahme an Prüfungen des dritten oder folgenden Semsters: Zu den Modulabschlussprüfungen des dritten oder eines höheren Semesters kann nur zugelassen werden, wer insgesamt mindestens drei Modulabschlussprüfungen aus dem ersten und/oder zweiten Semester des Bachelorstudienganges erfolgreich absolviert hat Seminar und Bachelorarbeit Die Bachelorprüfung setzt sich zusammen aus einem Abschlussseminar und einer Bachelorarbeit. Im Anschluss an ein Anmelde- und Verteilungsverfahren ist eine Seminararbeit anzufertigen, über die auf einem Präsenzseminar zu referieren und diskutieren ist. Das Thema der Bachelorarbeit wird im Anschluss an das Seminar vergeben, wobei das beurteilte Seminar die Grundlage der Bachelorarbeit darstellt. Eine nicht bestandene Seminararbeit kann zweimal wiederholt werden. Die nicht bestandene Bachelorarbeit kann einmal wiederholt werden. Die angebotenen Seminare und die Anmeldemodalitäten werden im Heft 2 der Informationsreihe Studien- und Prüfungsinformationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät veröffentlicht.

11 Rechtswissenschaftliche Fakultät Obligatorische Präsenzveranstaltungen Im Rahmen des Bachelorstudienganges finden, neben dem Abschlussseminar, folgende obligatorische Präsenzveranstaltungen statt: Pflichtarbeitsgemeinschaften In den Modulen des Studienganges Bachelor of Laws Allgemeiner Teil des BGB, Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts und Einführung in das Strafrecht werden Pflichtarbeitsgemeinschaften als praktische Übungen angeboten. Um an den entsprechenden Modulabschlussprüfungen teilnehmen zu dürfen, muss man ggf. neben weiteren zu erbringenden Leistungsnachweisen - an mindestens 12 von 24 angebotenen Stunden der Mentoriate teilgenommen haben. Termine und Orte der Mentoriate werden auf folgenden Internetseiten veröffentlicht: Teilnahmeformular: Workshop zum Modul Rhetorik, Verhandeln und Mediation Zur Umsetzung des im Modul Rhetorik, Verhandeln und Mediation erlernten Wissens findet ein zweitägiger Workshop statt. Diese Präsenzen finden in Hagen statt. Informationen zu diesen Präsenzveranstaltungen erhalten Sie in diesem Info unter Ziffer III. sowie bei dem betreuenden Lehrstuhl. Lehrstuhl Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen (55112) Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme erst möglich ist, wenn Sie mindestens drei Modulabschlussprüfungen aus dem ersten und/oder zweiten Semester des Bachelorstudienganges erfolgreich absolviert haben.

12 164 Rechtswissenschaftliche Fakultät Erstsemesterpakete Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet für Studienanfänger/-innen Erstsemesterpakete an, die je nach Studienform (Vollzeit oder Teilzeit) belegt werden können. Den wöchentlichen Stundenaufwand eines Kurses können Sie selbst ermitteln, indem Sie die unten angegebenen SWS (Semesterwochenstunden) mit 30 multiplizieren und durch 16 dividieren. Wenn Sie sich für die Belegung eines Paketes entscheiden sollten, tragen Sie bitte nur die Paketnummer in den Zulassungsantrag ein! Paket-Nr. Vollzeit Paket-Nr. Teilzeit , 55101, 00029, 00034, Individuelle Belegung 55100, 00029, 00034, Erstsemesterpaketkurse: Kurs-Nr. Kurstitel SWS Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Allgemeiner Teil des BGB 6, Externes Rechnungswesen / BWL I 6,0 6, Probestudium Studierende, die im Rahmen eines Probestudiums in den Studiengang Bachelor of Laws eingeschrieben sind, haben ihr Probestudium erfolgreich absolviert, wenn sie innerhalb von höchstens acht Semestern (einschließlich eventueller Wiederholungsprüfungen) Module aus dem Pflichtbereich des Studienganges Bachelor of Laws in einem Gesamtumfang von 80 ECTS erfolgreich absolviert haben. Eine Teilnahme an dem Modul "Rhetorik, Verhandeln und Vertragsgestaltung" ist im Rahmen des Probestudiums nicht möglich. Den erfolgreichen Abschluss Ihres Probestudiums können Sie sich beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft bescheinigen lassen.

13 Rechtswissenschaftliche Fakultät Masterstudiengang Rechtswissenschaft Master of Laws Studiendauer und Kosten Abschluss: Master of Laws / 90 Credit Points Regelstudienzeit: 3 Semester Vollzeit / 6 Semester Teilzeit Gesamtkosten: ca (Teilzeitstudium) akkreditiert: durch AQAS Zugangsvoraussetzungen In den Studiengang Master of Laws kann eingeschrieben werden, wer den Titel Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen erworben hat oder das Erste Juristische Staatsexamen / die Erste Prüfung bestanden hat oder ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 210 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen, oder ein rechtswissenschaftliches Studienprogramm mit mindestens 180 ECTS mit dem Titel Bachelor of Laws (LL.B.) oder einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule abgeschlossen hat, wovon mindestens 120 ECTS mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vermittelten vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalten erbracht worden sein müssen. In diesem Fall müssen zunächst zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS zu Beginn des Studiums aus dem Wahlbereich (entspricht drei Wahlmodulen) absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Module kann das Masterstudium mit dem regulären Curriculum begonnen werden. Eine Übersicht der Wahlmodule finden Sie in diesem Heft im Kapitel 5.3. Hinweise: a) für Bewerber/-innen mit Studienabschlüssen von den FHöV Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) können in der Regel keine mit den im Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen vergleichbaren Studieninhalte im Umfang von 120 ECTS nachweisen, da der Schwerpunkt der Studien von den FHöV auf die jeweilige Laufbahn, z. B. öffentliches Recht oder Steuerrecht, gelegt wird. b) für Bewerber/-innen mit ausländischen Studienabschlüssen Absolventinnen und Absolventen ausländischer Hochschulabschlüsse erfüllen in der Regel diese Zulassungsvoraussetzung nicht, da die vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte im

14 166 Rechtswissenschaftliche Fakultät deutschen Recht in einem Umfang von mindestens 120 ECTS (Vergleichbarkeit mit dem Bachelorstudiengang of Laws an der FernUniversität in Hagen) in der Regel in den ausländischen Studiengängen nicht vorkommen. Ziele Vermittlung vertiefter Kenntnisse im wissenschaftlichen Arbeiten Vermittlung von Vertiefungsrechtskenntnissen in den Kerngebieten des Rechts Weitere Informationen Weitere Informationen (u. a. Studieninhalte und Kursbelegung) zum Masterstudiengang Rechtswissenschaft Master of Laws finden Sie im Studiengangsportal unter: Curriculum Ebenso wie der Studiengang Bachelor of Laws wird auch der Studiengang Master of Laws modularisiert angeboten. Für ein Vollzeitstudium sind für den Master of Laws drei Semester vorgesehen, wobei sich die Studiendauer im Teilzeitstudium entsprechend verlängert. Im Verlauf des Studiums müssen die Studierenden insgesamt acht Module bearbeiten, eines dieser Module ist die Masterarbeit. Die Module umfassen jeweils ein geschlossenes Stoffgebiet und werden im Winter- und Sommersemester angeboten. Das individuelle Curriculum jeder/jedes Studierenden besteht aus einer Kombination von Pflichtund Wahlmodulen, wobei durch die Pflichtmodule sichergestellt werden soll, dass alle Absolventinnen und Absolventen über die für ihr Berufsfeld notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Wahlmodule sollen ermöglichen, dass die Studierenden Lehrinhalte wählen können, die ihren Neigungen und individuellen Berufswünschen entsprechen. Im Rahmen des Wahlbereichs können die Studierenden aus einem Katalog von zahlreichen rechtsund wirtschaftswissenschaftlichen Modulen wählen. Dabei muss mindestens ein Modul ein rechtswissenschaftliches Wahlmodul sein. Mit der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung im Pflicht- und Wahlbereich entscheidet sich die/der Studierende verbindlich für das betreffende Modul. Ein nachträglicher Wechsel ist dann nicht mehr möglich!

15 Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienverlaufsplan (Abkürzungen: MM = Mastermodul / MW = Master-Wahlmodul) 1. Semester: Module MM 1 bis 3 Mastermodul 1 Mastermodul 2 Mastermodul Mastermodul MMZ Zivilrecht (6,0 SWS) Mastermodul MMÖ Öffentliches Recht / Öffentliches Wirtschaftsrechts (6,0 SWS) Mastermodul MMS Strafrecht (6,0 SWS) Es werden drei Module aus vier MMZ, MMÖ, MMS, MMV gewählt Mastermodul MMV Verfahrensrecht (6,0 SWS) 2. Semester: Module MM 4/1, MM 4/2, MW 5 und MW 6 Mastermodul 4 Master-Wahlmodul 5 Master-Wahlmodul Mastermodul 4/1 Rechtsgeschichte (6,0 SWS) Mastermodul 4/2 Rechtsphilosophie und Rechtstheorie Für MM4 muss MM 4/1 oder MM 4/2 gewählt werden Verschiedene Wahlmodule Verschiedene Wahlmodule 3. Semester: Module MW 7 und M8 Master- Wahlmodul 7 Mastermodul 8 Masterarbeit Wichtiger Hinweis: Mit der Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung im Pflicht- und Wahlbereich entscheidet sich die/der Studierende verbindlich für das betreffende Modul. Ein nachträglicher Wechsel ist dann nicht mehr möglich! Wahlmöglichkeiten jeweils für MW 5, MW 6 und MW 7 das nicht gewählte Modul aus dem ersten Semester (MMZ, MMÖ, MM oder MMV) das nicht gewählte Module aus dem zweiten Semester ( MM 4/1 oder MM 4/2) eines der Wahlmodule des Studiengangs LL.M. Studierende, die nicht den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen absolviert haben, sondern einen anderen Studiengang gemäß 4 b-d der Prüfungsordnung für den Master of Laws, können im Wahlbereich des zweiten Semesters (MW 5 bis MW 6) auch zwei Pflicht- und Wahlmodule des Studiengangs Bachelor of Laws (ausgenommen der Module Propädeutikum, Bürgerliches Recht I, II/1, II/2, Strafrecht, Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts und Arbeitsvertragsrecht) belegen. 14 Abs. 6 gilt entsprechend.

16 168 Rechtswissenschaftliche Fakultät Wahlmodule Modul-Nr. Titel SWS Vertiefung Strafrecht (Mastermodul) 6, Rechtsvergleichung und Vertiefung Internationales Privat- und Zivilprozessrecht 6, Einführung in das japanische Recht 6, Recht der Geschlechtergleichstellung und Genderkompetenz Öffentliches Umweltrecht und Einzelfragen des Biodiversitätsrechts Vertiefung Arbeitsrecht mit Schwerpunkt arbeitsgerichtliches Verfahren 6, Vertiefung Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsvertragsgestaltung 6, Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle 6, Konzerncontrolling 6, Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen 6, Zukunftsweisende Führung 6, Rechnungslegung 6, Wirtschaftsprüfung 6,0 6,0 6,0

17 Rechtswissenschaftliche Fakultät Wahlfachkörbe Für die Studierenden, die den LL.M. konsekutiv nach dem LL.B. belegt haben, empfehlen wir folgende Wahlfachkörbe: Wahlfachkorb Internationale Bezüge des Managements Zielgruppe: Dieser Wahlfachkorb richtet sich an Studierende, die in international tätigen Unternehmen und Verbänden arbeiten, bzw. arbeiten wollen und hierfür einen Einblick in die internationalen Rechtsbeziehungen werfen wollen. Empfohlene Module: Kurs Mastermodul Zivilrecht (wenn nicht bereits in den Modulen MM 1 bis MM 3 gewählt) Kurs Rechtsvergleichung und Vertiefung Internationales Privat- und Zivilprozessrecht Kurs Konzerncontrolling Wahlfachkorb Arbeitsrecht und Personalführung oder Arbeitsrecht und Genderkompetenz Zielgruppe: Dieser Wahlfachkorb eignet sich im Besonderen für Studierende, die im LL.B. bereits die Wahlmodule Kollektives Arbeitsrecht I und Personalführung und Organisation gewählt haben und zukünftig ihren beruflichen Schwerpunkt im Personalbereich Wirtschaft und Verwaltung sehen. Empfohlene Module: Kurs Mastermodul Zivilrecht (wenn nicht bereits in den Modulen MM 1 bis MM 3 gewählt) Kurs Vertiefung Arbeitsrecht mit Schwerpunkt arbeitsgerichtliches Verfahren oder Kurs Vertiefung Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsvertragsgestaltung Kurs Zukunftsweisende Führung oder Kurs Recht der Geschlechtergleichstellung und Genderkompetenz

18 170 Rechtswissenschaftliche Fakultät Wahlfachkorb Finanzwirtschaft Zielgruppe: Dieser Wahlfachkorb eignet sich im Besonderen für Studierende, die im LL.B. bereits das Wahlmodul Finanzwirtschaft und Banken gewählt haben und zukünftig ihren beruflichen Schwerpunkt in diesem Bereich sehen. Empfohlene Module: Kurs Mastermodul Zivilrecht (wenn nicht bereits in den Modulen MM 1 bis MM 3 gewählt) Kurs Finanz- und bankwirtschaftliche Modelle Je nach weiterer Neigung kann ergänzend eines der sonstigen rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodule hinzu gewählt werden. Wahlfachkorb Steuerplanung Zielgruppe: Dieser Wahlfachkorb eignet sich im Besonderen für Studierende, die im LL.B. bereits die Wahlmodule Betriebliches Steuerwesen gewählt haben und zukünftig ihren beruflichen Schwerpunkt in diesem Bereich sehen. Empfohlene Module: Kurs Mastermodul Zivilrecht (wenn nicht bereits in den Modulen MM 1 bis MM 3 gewählt) Kurs Steuern im Rahmen von konstitutiven und funktionalen Unternehmensentscheidungen Je nach weiterer Neigung kann ergänzend eines der rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Wahlmodule hinzu gewählt werden. Aufgrund der Tatsache, dass in herkömmlichen juristischen Studiengängen der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen nicht der erforderliche Raum eingeräumt wird, empfehlen wir allen Studierenden, die nicht den LL.B. der Fakultät abgeschlossen haben, die Belegung des Kurses Rhetorik, Verhandeln und Mediation. Für die weitere Planung des Wahlbereichs können für diese Studierenden die folgenden Wahlfachkörbe empfohlen werden:

19 Rechtswissenschaftliche Fakultät 171 Wahlfachkorb Arbeitsrecht Zielgruppe: Studierende, die im Bereich Arbeitsrecht beruflich tätig sein wollen und bereits Arbeitsvertragsrecht gehört haben. Empfohlene Module: Kurs Rhetorik, Verhandeln und Mediation (Bachelormodul) Kurs Kollektives Arbeitsrecht (Bachelormodul) Kurs Vertiefung Arbeitsrecht mit Schwerpunkt arbeitsgerichtliches Verfahren oder Kurs Vertiefung Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsvertragsgestaltung Wahlfachkorb Verwaltung Zielgruppe: Studierende, die zukünftig in der Verwaltung tätig sein wollen. Die Belegung wird auch empfohlen, wenn bereits Vorkenntnisse im Verwaltungsrecht vorhanden sind. Alternativ zum Kurs könnte auch das nicht belegte Modul aus MM 4 belegt werden. Empfohlene Module: Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts (Bachelormodul) Kurs Verwaltungsrecht Besonderer Teil (Bachelormodul) Wahlfachkorb Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Zielgruppe: Studierende, die in Berufen arbeiten wollen, die häufigen Kontakt mit ausländischen Rechtssystemen mit sich bringen. Empfohlene Module: Kurs Rhetorik, Verhandeln und Mediation (Bachelormodul) Kurs Internationales Privat- und Zivilprozessrecht (Bachelormodul) Kurs Rechtsvergleichung und Vertiefung Internationales Privat- und Zivilprozessrecht

20 172 Rechtswissenschaftliche Fakultät Wahlfachkorb Strafrecht Zielgruppe: Dieser Wahlfachkorb richtet sich an Studierende, die im beruflichen Alltag Kontakt mit dem Strafrecht haben. Neben Berufen in der Justizverwaltung kommen hier auch Berufe in der Jugendund Sozialverwaltung in Frage, da insbesondere im Masterwahlmodul das Jugendstrafrecht und das Betäubungsmittelstrafrecht Themen sind. Empfohlene Module: Kurs Rhetorik, Verhandeln und Mediation (Bachelormodul) Kurs Strafrecht Vertiefung (Bachelormodul) Kurs Vertiefung Strafrecht (Mastermodul) Wahlfachkorb Genderkompetenz und konsensorientierte Konfliktbeilegung Zielgruppe: Studierende, die sich neben den klassischen juristischen Fächern insbesondere für moderne Formen der Konfliktbeilegung und Genderkompetenzen interessieren. Eine ideale Ergänzung für Juristen und Juristinnen, die in diesem modernen Bereich Defizite durch die herkömmliche Juristenausbildung erkennen. Empfohlene Module: Kurs Rhetorik, Verhandeln und Mediation (Bachelormodul) Kurs Konsensorientierte Konfliktbeilegung (Bachelormodul) Kurs Recht der Gleichstellung und Genderkompetenz

21 Rechtswissenschaftliche Fakultät Konzeption und Art der vorgesehenen Prüfung Die Modulabschlussprüfung kann eine zwei- bis vierstündige Klausur, eine mündliche Prüfung oder ein Modulabschlussseminar sein. Die Art der Prüfungsform bestimmt die/der Prüfende. Die Prüfungsform ist für alle Prüflinge eines Prüfungstermins gleich. Nähere Informationen finden Sie in der Informationsreihe Studien- und Prüfungsinformationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Studien- und Prüfungsinformationen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Masterarbeit Die im Modul 8 anzufertigende Masterarbeit fließt zu 30% in die Mastergesamtnote ein. Die Masterarbeit ist eine schriftliche Prüfungsleistung, die vom Prüfling selbst zu erarbeiten ist, und mit der der Prüfling zeigen soll, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Masterarbeit schreiben können nur Studierende im LL.M.-Studiengang, die die Module der ersten beiden Semester erfolgreich abgeschlossen haben. Erst nach Bestehen der sechs Klausuren dieser beiden Semester ist die Aufnahme der Masterarbeit möglich. Der Umfang der Masterarbeit soll nicht mehr als 75 Seiten betragen. Die Bearbeitungszeit beträgt für Vollzeitstudierende 12 Wochen und für Teilzeitstudierende 18 Wochen. Die Masterthemen werden von den einzelnen Prüfenden vergeben, dies sind die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Fakultät.

22 174 Rechtswissenschaftliche Fakultät 5.5 Studiengang Rechtswissenschaft - Erste Juristische Prüfung Studiendauer und Kosten Abschluss: Universitärer Teil der Ersten Juristischen Prüfung ( 2 Abs. 1 S. 1 JAG) Regelstudienzeit: 9 Semester Vollzeit / 14 Semester Teilzeit Gesamtkosten: ca Euro (Teilzeitstudium) akkreditiert: durch AQAS Zugangsvoraussetzungen In den Studiengang Erste Juristische Prüfung kann eingeschrieben werden, wer ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägige Hochschulreife) oder eine anderweitige Zulassung nach 49 Absatz 11 HG besitzt. Weitere Voraussetzung für die Einschreibung in den Studiengang ist die Immatrikulation in den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen. Diese kann gleichzeitig erfolgen, sie muss jedoch spätestens bis zur Beantragung der Zulassung zu den Prüfungen in den Ergänzungsmodulen der Zwischenprüfung ( 16) erfolgen. Studierende, die den Abschluss Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen oder einen Abschluss in einem vergleichbaren Studiengang mit einem Studienumfang von 210 ECTS erfolgreich erworben haben, können ebenfalls in den Studiengang eingeschrieben werden. In diesem Fall entfällt die parallele Einschreibung in den Studiengang Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen. Ziele Bereitet unter Einbeziehung des Studienganges Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen auf die Ablegung der Ersten Prüfung ( 2 JAG NRW) vor. Befähigung der Studierenden, das Recht mit Verständnis zu erfassen und anzuwenden. Vermittlung von Rechtskenntnissen, den europarechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen des Rechts sowie seinen philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen sowie Schlüsselqualifikationen. Weitere Informationen Weitere Informationen (u. a. Studieninhalte und Kursbelegung) zum Studiengang Rechtswissenschaft - Erste Juristische Prüfung finden Sie unter

23 Rechtswissenschaftliche Fakultät Curriculum Der Abschluss des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Ziel Erste Juristische Prüfung (EJP) ist der erste Schritt zur Erlangung der Befähigung zum Richteramt nach 1 S. 1 JAG NRW. Die EJP gliedert sich in einen universitären ( 28 JAG NRW) und einen staatlichen ( 3 ff. JAG NRW) Teil. Für die Organisation und die Abnahme der staatlichen Pflichtfachprüfung sind in Nordrhein- Westfalen die Justizprüfungsämter bei den Oberlandesgerichten Köln, Düsseldorf und Hamm zuständig. Weitere Informationen hierzu, insb. zur Anmeldung zum staatlichen Teil, finden Sie hier: Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt gem. 7 Abs. 1 JAG NRW den Nachweis voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber 1. mindestens vier Halbjahre an einer Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes Rechtswissenschaft studiert, 2. eine Zwischenprüfung ( 28 JAG NRW) bestanden, 3. erfolgreich eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs besucht und 4. an einer praktischen Studienzeit ( 8 JAG NRW) teilgenommen hat. Der hiesige Studiengang ist ein rechtswissenschaftliches Studium im Sinne von Ziffer 1. Zudem können im hiesigen Studium die Zwischenprüfung nach Ziffer 2 abgelegt und eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung nach Ziffer 3 besucht werden. Für die Organisation und Teilnahme an der praktischen Studienzeit ist jeder Studierende selbst verantwortlich. Informationen hierzu finden Sie unter anderem im Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeit des Justizministeriums NRW, abrufbar u.a. unter kblaetter/index.php Der Universitäre Teil der EJP besteht aus der zur Anmeldung zum staatlichen Teil erforderlichen Zwischenprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. Diese werden studienbegleitend im hiesigen Studiengang abgelegt. Nach 29 Abs. 2 JAG NRW fließt die Note des universitären Schwerpunktbereichs mit 30 % in die Endnote der EJP ein. Das Studium ist modular aufgebaut und setzt sich zusammen aus dem Studium des Bachelor of Laws und integrierten Ergänzungsstudien. Aus dem Studium zum Bachelor of Laws müssen die Pflichtmodule (160 ECTS) sowie das Bachelorseminar und die Bachelorarbeit (jeweils 10 ECTS) absolviert werden. Zur Abdeckung des über diese Studieninhalte hinausgehenden Pflichtfachstoffes aus 11 Abs. 2 JAG NRW müssen zudem während der integrierten Ergänzungsstudien weitere Studien- und Prüfungsleistungen in Ergänzungsmodulen im Umfang von 30 ECTS sowie Vertiefungsmodule im Umfang von 20 ECTS erbracht werden. Im Schwerpunktbereichsstudium müssen die Studierenden neben dem Bachelorseminar und der Bachelorarbeit noch ein weiteres Schwerpunktbereichsmodul im Umfang von 10 ECTS absolvieren.

24 Studienjahr 4 Studienjahr 3 Studienjahr 2 Studienjahr Rechtswissenschaftliche Fakultät Studiengang Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung Curriculum bei paralleler Einschreibung in den Studiengang Bachelor of Laws *EM = Ergänzungsmodul / VM = Vertiefungsmodul / EVM = Examensvorbereitungsmodul Kurs-Nr./ Modul-Nr. 1. Semester ECTS Propädeutikum unter Einbeziehung einer Einführung in die Wirtschaftswissenschaften Externes Rechnungswesen (WiWi) Allgemeiner Teil des BGB 10 Kurs-Nr./ Modul-Nr. 2. Semester ECTS Investition und Finanzierung (WiWi) Schuldrecht Allgemeiner Teil Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts 10 Kurs-Nr./ Modul-Nr. 3. Semester ECTS Arbeitsvertragsrecht Schuldrecht Besonderer Teil Internes Rechnungswesen (WiWi) 10 Kurs-Nr. 4. Semester ECTS Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts Sachenrecht, Recht der Kreditsicherung und Insolvenzrecht Einführung in das Strafrecht 10 Kurs-Nr. 5. Semester ECTS Unternehmensrecht I Bürgerliches Recht IV Rhetorik, Verhandeln und Mediation 10 Kurs-Nr. 6. Semester ECTS Internationales Privat- und Zivilprozessrecht EM* Strafrecht EM* Öffentliches Recht 10 Kurs-Nr. 7. Semester ECTS EM* Grundlagen EM* Familien- und Erbrecht 5 Bachelorseminar Bachelorarbeit Kurs-Nr. 8. Semester (Abschluss als LL.B.) ECTS VM* Strafrecht VM* Zivilrecht VM* Öffentliches Recht Europarecht und Staatshaftungsrecht Fremdsprachenausbildung Schwerpunktbereich ggf. Freiversuch Kurs-Nr EVM* Zivilrecht EVM* Öffentliches Recht EVM* Strafrecht 8 ECTS

25 Studienjahr 2 Studienjahr 1 Rechtswissenschaftliche Fakultät 177 Studierende, die den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen bereits abgeschlossen haben, müssen zur Ablegung der Zwischenprüfung zunächst die Ergänzungsmodule (30 ECTS) ablegen. Im Anschluss müssen diese Studierenden noch die Vertiefungsmodule und die Schwerpunktbereichsprüfung absolvieren. Für diese Studierenden ergibt sich der folgende Studienverlaufsplan: Kurs-Nr. 1. Semester ECTS EM* Grundlagen EM* Familienrecht EM* Öffentliches Recht EM* Strafrecht Kurs-Nr. 2. Semester ECTS VM* Zivilrecht VM* Öffentliches Recht Europarecht und Staatshaftungsrecht VM* Strafrecht Fremdsprachenausbildung Schwerpunktbereiche Kurs-Nr. 3. Semester ECTS EVM* Zivilrecht EVM* Öffentliches Recht EVM* Strafrecht 8 (*EM = Ergänzungsmodul / VM = Vertiefungsmodul / EVM = Examensvorbereitungsmodul) Bei Studierenden mit vergleichbaren Bachelorabschlüssen erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob diese noch in den hiesigen Bachelorstudiengang eingeschrieben werden müssen, da ggf. Pflichtfachstoff nach 11 Abs. 2 JAG NRW in ihrem Studienprogramm fehlt Beleghinweise Studierende im Studiengang Bachelor of Laws können die Ergänzungsmodule zugleich als Wahlmodule verwenden. Studierende im Studiengang Bachelor of Laws, die bereits auf andere Wahlmodule festgelegt sind, können die Ergänzungsmodule zusätzlich belegen. In diesem Fall ist allerdings ein Austausch von Wahlmodulen für den Studiengang Bachelor of Laws nicht möglich. Vollzeitstudierende, die den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen bereits abgeschlossen haben, belegen zu Beginn des Studiums alle vier Ergänzungsmodule des ersten Semesters. Teilzeitstudierende, die den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen bereits abgeschlossen haben, belegen zu Beginn des Studiums die Ergänzungsmodule nach ihrer individuellen Studiergeschwindigkeit.

26 178 Rechtswissenschaftliche Fakultät Konzeption und Art der vorgesehenen Prüfungen Der universitäre Teil der EJP gliedert sich in zwei Abschnitte, die Zwischenprüfung und die Schwerpunktbereichsprüfung. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn folgende Module nach Ausschöpfung der Ausgleichsmöglichkeit ( 15 Abs. 2 PO EJP) bestanden sind: Allgemeiner Teil des BGB 10 ECTS Schuldrecht Allgemeiner Teil 10 ECTS Sachenrecht, Recht der Kreditsicherung und Insolvenzrecht 10 ECTS Staats- und Verfassungsrecht sowie Grundlagen des Europarechts 10 ECTS EM Strafrecht 10 ECTS Allgemeines Verwaltungsrecht und Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts 10 ECTS EM Grundlagen 5 ECTS EM Familien- und Erbrecht 5 ECTS Einführung in das Strafrecht 10 ECTS EM Öffentliches Recht 10 ECTS Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu den Prüfungen in den Ergänzungsmodulen nur zugelassen werden kann, wer in den Studiengang EJP eingeschrieben ist; eine Einschreibung lediglich in den Studiengang Bachelor of Laws reicht nicht aus; wer die anderen Module der Zwischenprüfung sowie das Modul Propädeutikum bereits bestanden hat; wer die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, bspw. das Quorum an Einsendeaufgaben bestanden hat und eine Versicherung darüber abgibt, dass er den Prüfungsanspruch auf eine rechtswissenschaftliche Zwischenprüfung im Geltungsbereich des deutschen Richtergesetzes noch nicht endgültig verloren hat. Im Unterschied zu den Modulabschlussprüfungen im Studiengang Bachelor of Laws ist vor der oder parallel zu der netzgestützten Anmeldung zu den Abschlussprüfungen in den Ergänzungsmodulen eine gesonderte schriftliche Anmeldung zur Zwischenprüfung erforderlich. Das entsprechende Anmeldeformular steht auf der Homepage der Fakultät im Download-Bereich zur Verfügung. Es ist spätestens zum Ende der Klausuranmeldefrist einzureichen. Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht oder liegen die Voraussetzungen zur Zulassung nicht vor, ist die Teilnahme an den Prüfungen in den Ergänzungsmodulen ausgeschlossen. Über die bestandene Zwischenprüfung wird auf Antrag ein Zeugnis ausgestellt. Der Zeugnisantrag steht auf der Homepage der Fakultät im Download-Bereich zur Verfügung.

27 Rechtswissenschaftliche Fakultät 179 Die Prüfung im Schwerpunktbereich dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der aus den Pflichtfächern bereits vorhandenen Kenntnisse in einem selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge. Im Studium zur EJP an der FernUniversität in Hagen setzt sich der Schwerpunktbereich aus dem gewählten Bachelorseminar (inklusive Seminararbeit), der hierauf aufbauenden Bachelorarbeit sowie einem thematisch passenden Schwerpunktbereichsmodul zusammen, wobei alle drei Prüfungsteile bestanden sein müssen. Hinweis: Die Zuordnung zu einem Schwerpunktbereich wird bereits mit der Anmeldung zum Bachelorseminar getroffen. Studierende, die den Bachelor of Laws an der FernUniversität in Hagen bereits abgeschlossen haben, können sich bei der Studienberatung über ihre Zuordnung informieren. Die Schwerpunktbereichsnote setzt sich wie folgt zusammen: Bachelorabschlussseminar und Bachelorarbeit (aus Schwerpunktbereich) = 50 % Klausur und Hausarbeit aus Schwerpunktbereichsmodul = 50 % Es werden im Studium zur EJP an der FernUniversität in Hagen folgende Schwerpunktbereiche mit entsprechenden Wahlmöglichkeiten angeboten: Schwerpunktbereich 1: Kriminalwissenschaften Kurs-Nr. ECTS Wirtschaftsrecht Jugendstrafrecht und Strafverfahrensrecht Kriminologie Theoretische und historische Grundlagen des Strafrechts 5 Schwerpunktbereich 2: Staat und Verwaltung Kurs-Nr. ECTS Allgemeine Staatslehre Öffentliches Umweltrecht Öffentliches Wirtschaftsrecht 5

28 180 Rechtswissenschaftliche Fakultät Schwerpunktbereich 3: Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht: Kurs-Nr. ECTS Wettbewerbs- und Kartellrecht Kapitalgesellschaftsrecht 10 Schwerpunktbereich 4: Geistiges Eigentum Kurs-Nr Immaterialgüterrecht Internationales und supranationales Verfahrensrecht der gewerblichen Schutzrechte ECTS 10 Schwerpunktbereich 5: Arbeit und Unternehmen Kurs-Nr. ECTS Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen Kollektives Arbeitsrecht II/Arbeitsgerichtliches Verfahren Kollektives Arbeitsrecht II/Arbeitsvertragsgestaltung Kollektives Arbeitsrecht II/Arbeitsrecht in der EU 5 Schwerpunktbereich 6: Privatrecht in seiner historischen und internationalen Dimension Kurs-Nr. ECTS Dogmengeschichte Einführung in die Rechtsvergleichung Internationales Einheitsrecht Vertiefung internationales Privat- und Zivilprozessrecht Introduction to the US-American Private and Procedural Law 5 Hinweis: Eine Belegung sowie die Prüfungsteilnahme der Schwerpunktbereichsmodule sind erstmals im Sommersemester 2017 möglich. Teilweise ist in den Schwerpunktbereichen ein Modul mit 10 ECTS nach Wahl zu belegen, teilweise mehrere Module mit jeweils 5 ECTS aus einem Katalog. In jedem Schwerpunktbereich sind eine Hausarbeit und eine Klausur zu absolvieren.

29 Rechtswissenschaftliche Fakultät 181 Die Zulassung zur Prüfung im Schwerpunktbereichsmodul setzt voraus, dass der Prüfling in den Studiengang zur Ersten Juristischen Prüfung an der FernUniversität in Hagen eingeschrieben ist, die Zwischenprüfung an der FernUniversität in Hagen oder an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Deutschen Richtergesetzes abgelegt hat, folgende Module bereits erfolgreich absolviert hat, wobei 20 der PO EJP eine weitere Ausgleichsmöglichkeit für die wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtmodule vorsieht: Kurs-Nr./ Modul-Nr Externes Rechnungswesen Arbeitsvertragsrecht Schuldrecht Besonderer Teil Investition und Finanzierung Schuldrecht Allgemeiner Teil Unternehmensrecht I Internes Rechnungswesen und funktionale Steuerung Internationales Privat- und Zivilprozessrecht Rhetorik, Verhandeln und Mediation Vertiefungsmodul Strafrecht Vertiefungsmodul Zivilrecht Vertiefungsmodul Öffentliches Recht Europarecht und Staatshaftungsrecht 5 ECTS Im Unterschied zu den Modulabschlussprüfungen im Studiengang Bachelor of Laws ist vor der oder parallel zu der netzgestützten Anmeldung zu den Prüfungen in den Schwerpunktbereichsmodulen eine gesonderte schriftliche Anmeldung erforderlich. Das entsprechende Anmeldeformular steht auf der Homepage der Fakultät im Download-Bereich zur Verfügung. Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht oder liegen die Voraussetzungen zur Zulassung nicht vor, ist die Teilnahme an den Prüfungen in den Schwerpunktbereichsmodulen ausgeschlossen. Über die bestandene Schwerpunktbereichsprüfung wird auf Antrag ein Zeugnis ausgestellt. Der Zeugnisantrag steht auf der Homepage der Fakultät im Download-Bereich zur Verfügung.

30 182 Rechtswissenschaftliche Fakultät Fremdsprachenkompetenz Die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung setzt u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlichen Sprachkurs voraus, 7 Abs. 1, Ziffer 3 JAG NRW. Auch eine praktische Studienzeit im fremdsprachigen Ausland ( 8 JAG NRW) gilt in der Regel als Nachweis in diesem Sinne. Die Beurteilung, ob eine solche Veranstaltung den Anforderungen genügt, obliegt den jeweils zuständigen Justizprüfungsämtern. Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Justizprüfungsämter, beispielsweise unter weis/index.php Als Lehrveranstaltung in diesem Sinne gelten: Introduction to the Common Law Summer School in Law Intensivkurs Europarecht Hinweis zum Freiversuch ( 25 JAG NW) Meldet sich ein Prüfling spätestens bis zum Abschluss des achten Fachsemesters eines ununterbrochenen Studiums zur Ablegung aller Prüfungsleistungen der staatlichen Pflichtfachprüfung und besteht er die Prüfung nicht, so gilt diese als nicht unternommen (Freiversuch). Bitte beachten Sie, dass die letztliche Entscheidung, ob die Voraussetzungen für einen Freiversuch im Sinne von 25 JAG NRW gegeben sind, durch die Justizprüfungsämter getroffen wird. Hierbei können die Ämter aber Bezug auf die seitens der Hochschulen errechneten Fachsemester nehmen. Bei der Einschreibung in den Studiengang an der FernUniversität in Hagen wird auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung zunächst das 1. Fachsemester angegeben. Diese Einstufung ist allerdings in den Fällen, in denen Sie bereits vor der hiesigen Einschreibung einen rechtwissenschaftlichen Studiengang besucht haben unrichtig und muss vor der Meldung zu Staatsprüfung korrigiert werden. Die entsprechende Einstufung wird seitens der FernUniversität Hagen im Rahmen Ihrer Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses vorgenommen. Auf dem Antragsformular ist eine entsprechende Rubrik vermerkt. Wollen Sie bereits vor der Beantragung des Zwischenprüfungszeugnisses die entsprechende Korrektur vornehmen, können Sie diese vorab beantragen. Hierfür steht ein Formular auf den Seiten der Fakultät zur Verfügung. Die Justizprüfungsamter in NRW bieten im Übrigen an, die Einstufung in ein Fachsemester vorläufig zu bestätigen. Hierfür ist allerdings entweder das Zwischenprüfungszeugnis oder der o. g. Einstufungsbescheid notwendig.

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