Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums"

Transkript

1 VGH München, Beschluss v CS Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums Normenketten: StVG 3 Abs. 1 VwGO 80 Abs. 5 FeV 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 46 Abs. 3 Leitsätze: 1. Die Frage, ob bei einer Fahrt unter Cannabiseinfluss gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum gegeben ist, ist mittels medizinischen Gutachtens zu beantworten. (redaktioneller Leitsatz) 2. (redaktioneller Leitsatz) Schlagworte: Fahreignung, Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum Vorinstanz: VG Würzburg, Beschluss vom W 6 S Fundstellen: LSK 2017, NZV 2017, 246 Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe 1 I. Der Antragsteller wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B (einschließlich Unterklassen) und die Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins. 2 Das Amtsgericht Bad Neustadt/Saale erließ am 25. Oktober 2016 gegen den Antragsteller einen Strafbefehl, mit dem er wegen einer Ordnungswidrigkeit nach 24a Abs. 2 StVG mit einer Geldbuße von 500,- Euro geahndet und wegen eines Verstoßes gegen 1 Abs. 1 BtMG mit einer Geldstrafe bestraft wurde. 3 Dem lag zugrunde, dass der Antragsteller am 18. August 2016 gegen Uhr unter Einfluss von Cannabis mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen hatte. In der gegen 1.25 Uhr entnommenen Blutprobe stellte das Universitätsklinikum Bonn mit rechtsmedizinischem Gutachten vom 2. September 2016 eine Konzentration von 9,2 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC), 4,1 ng/ml THC-Metabolit

2 (11-OH-THC) sowie 127 ng/ml THC-Carbonsäure (THC-COOH) fest. Im Gutachten wird ausgeführt, die festgestellte Konzentration von THC-COOH spreche für einen regelmäßigen bzw. gewohnheitsmäßigen Konsum. Nach dem Polizeibericht hat der Antragsteller bei der Kontrolle angegeben, er habe am 17. August 2016 um Uhr Cannabis konsumiert. Es seien drogentypische Auffälligkeiten (gerötete Augen, weit geöffnete Pupillen), aber keine Ausfallerscheinungen festgestellt worden. Der Antragsteller habe auf das Anhaltesignal nicht reagiert, sondern deutlich beschleunigt. Das Dienstfahrzeug habe bei der Nachfahrt auf 180 km/h beschleunigt. Erst nach Verfolgung durch mehrere Streifenwagen mit Geschwindigkeiten von bis zu 230 km/h habe das Fahrzeug schließlich auf der Autobahn angehalten und einer Kontrolle zugeführt werden können. In der Wohnung des Antragstellers stellte die Polizei noch ca. 8 Gramm Marihuana sicher. 4 Mit Schreiben vom 29. September 2016 hörte das Landratsamt Schweinfurt (im Folgenden: Landratsamt) den Antragsteller zur Entziehung seiner Fahrerlaubnis an und gab ihm Gelegenheit, sich bis 8. Oktober 2016 zu äußern. Mit Schriftsatz vom 6. Oktober 2016, beim Landratsamt eingegangen am 10. Oktober 2016, zeigte der Bevollmächtige des Antragstellers die Vertretung an und beantragte Akteneinsicht. 5 Mit Bescheid vom 10. Oktober 2016 entzog das Landratsamt dem Antragsteller die Fahrerlaubnis aller Klassen, verpflichtete ihn unter Androhung eines Zwangsgelds, den Führerschein spätestens sieben Tage nach Zustellung des Bescheids abzuliefern und ordnete die sofortige Vollziehung an. Der Antragsteller konsumiere zumindest gelegentlich Cannabis und könne den Konsum und das Führen von Fahrzeugen nicht trennen. Er sei daher nach 11 Abs. 7 FeV i. V. m. Nr der Anlage 4 zur FeV ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. 6 Mit seiner Klage gegen den Bescheid vom 10. Oktober 2016, über die das Verwaltungsgericht Würzburg noch nicht entschieden hat (Az. W 6 K ), legte der Antragsteller eine eidesstattliche Versicherung vor. Damit versicherte er, dass er am Wochenende vom 13. bis 15. August 2016 zu Hause Cannabis geraucht habe. Er habe dabei das Haus nicht verlassen und sei nicht Auto gefahren. Erst am 18. August 2016 habe er das Fahrzeug wieder benutzt. Von einem ständigen Konsum von Cannabis-Produkten könne keine Rede sein. 7 Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 9. November 2016 abgelehnt. Es spreche vieles dafür, dass der Antragsteller nicht nur gelegentlicher, sondern regelmäßiger Cannabiskonsument und damit nach Nr der Anlage 4 zur FeV ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sei. Im Übrigen könne er den Konsum von Cannabis und das Führen von Fahrzeugen auch nicht trennen und sei daher auch nach Nr der Anlage 4 zur FeV ungeeignet, der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bedürfe es deshalb nicht. 8 Dagegen wendet sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde, der der Antragsgegner entgegentritt. Die Werte im medizinischen Gutachten würden nicht bestritten, aus ihnen gehe aber nicht hervor, dass der Antragsteller regelmäßiger Cannabiskonsument sei. Er sei davon ausgegangen, über zehn Stunden nach dem letzten Konsum wieder Auto fahren zu können. Er habe angeboten, Haarproben vorzulegen, um nachzuweisen, dass er seit dem 18. August 2016 keine Betäubungsmittel mehr konsumiere. Er habe über Jahre hinweg ohne Beanstandungen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen. Es könne daher verantwortet werden, ihn gegen Auflagen von der Fahrerlaubnis Gebrauch machen zu lassen. Er sei auf die Fahrerlaubnis angewiesen, um seine Arbeitsstelle zu erreichen. 9 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Instanzen und die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen. 10

3 II.Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Erfolgsaussichten der Klage gegen den Bescheid vom 10. Oktober 2016 sind offen. Die Abwägung der Interessen der Verfahrensbeteiligten ergibt jedoch, dass dem Antragsteller aus Gründen der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis nicht belassen werden kann. 11 Nach 3 Abs. 1 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes vom 5. März 2003 (StVG, BGBl I S. 310), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheids zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2016 (BGBl I S. 1217), und 46 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 18. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Oktober 2015 (BGBl I S. 1674), hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet oder bedingt geeignet ist, finden die 11 bis 14 FeV entsprechend Anwendung ( 46 Abs. 3 FeV) Nach Nr der Anlage 4 zur FeV ist bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis keine Fahreignung gegeben. Steht ein regelmäßiger oder gewohnheitsmäßiger Konsum von Cannabis fest, ist die Fahrerlaubnis daher nach 11 Abs. 7 FeV ohne weitere Aufklärung zu entziehen. Ist bei einer Fahrt unter Cannabiseinfluss zu klären, ob gelegentlicher oder regelmäßiger Konsum gegeben ist, so ist nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten anzuordnen (vgl. BayVGH, B.v ZB juris). Ob es sich bei dem Antragsteller um einen regelmäßigen Cannabiskonsumenten handelt, ist nicht abschließend geklärt. Es spricht aber sehr vieles dafür, dass der Antragsteller nicht nur gelegentlich Cannabis zu sich genommen hat. 13 Die Erkenntnisse über das Abbauverhalten von THC ermöglichen nach ständiger Rechtsprechung des Senats die Beurteilung, ob ein für einen bestimmten Zeitraum eingeräumter Konsum von Cannabis für die Konzentration ursächlich gewesen sein kann, die in einer später gewonnenen Blutprobe vorhanden war (BayVGH, B.v CS juris Rn. 14, B.v CS juris Rn. 18, B.v ZB juris Rn. 14, B.v CS juris Rn. 10; B.v ZB juris). 14 Der psychoaktive Wirkstoff THC wird bei inhalativem Konsum von Cannabis sehr schnell vom Blut resorbiert und ist nach einem Einzelkonsum sechs bis zwölf Stunden im Blut nachweisbar (Beurteilungskriterien - Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Hrsg.: Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin, 3. Aufl. 2013, S. 247). Im Rahmen der Maastricht-Studie wurde ebenfalls festgestellt, dass bei der überwiegenden Zahl der Cannabiskonsumenten THC im Blut relativ schnell abgebaut wird und bereits nach sechs Stunden nur noch THC-Werte zwischen 1 und 2 ng/ml festgestellt werden konnten (vgl. BayVGH, B.v ZB NJW 2014, 407 Rn. 19 ff. m. w. N.; Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3. Aufl. 2016, 3 Rn. 127). 15 Nur bei Dauerkonsumenten von Cannabis kann ggf. selbst 24 bis 48 Stunden nach dem letzten Konsum noch eine positive THC-Konzentration im Serum nachgewiesen werden (vgl. Möller a. a. O. 3 Rn. 209). Bei einer Konzentration in einer Höhe von 3,0 ng/ml oder mehr im Blutserum und sicher länger zurückliegendem Konsum geht die Grenzwertkommission für die Konzentration von THC im Blutserum von einer Anreicherung von THC infolge regelmäßigen Konsums aus (Blutalkohol 2015, S. 322 f.). Jedenfalls bei THC-COOH-Konzentrationen über 150 ng/ml kann der Beweis für einen häufigeren Konsum von Cannabis als erbracht angesehen werden (vgl. BayVGH B.v ZB juris; B.v.

4 CS juris Rn. 13 m. w. N.). Teilweise werden aber auch wesentlich niedrigere Werte als ausreichend angesehen (vgl. Kriterium D 4.1 N Nr. 6 der Beurteilungskriterien, S. 192: THC- COOH von über 100 ng/ml; Berghaus/Krüger, Cannabis im Straßenverkehr, 1. Aufl. 1998, S. 161 (Korrektur): THC-COOH im Serum > 75 ng/ml). Dabei ist im Falle des Antragstellers zu berücksichtigen, dass auch bei regelmäßigem Konsum der THC-COOH-Wert nach einem aktuellen Konsum zuerst ansteigt und dann wieder abfällt (vgl. Möller in Hettenbach/Kalus/Möller/Pießkalla/Uhle, Drogen und Straßenverkehr, 3 Rn. 135). 16 Die Angaben des Antragstellers zu dem letzten Konsumakt sind darüber hinaus widersprüchlich. Mit seiner Versicherung an Eides Statt hat er behauptet, er habe am verlängerten Wochenende vom 13. bis 15. August 2016 zu Hause Cannabis geraucht und erst am 18. August 2016 wieder sein Kraftfahrzeug benutzt. Bei der Polizeikontrolle hatte er angegeben, zuletzt am 17. August 2016 um Uhr Cannabis zu sich genommen zu haben. In seiner Beschwerdebegründung trägt er vor, seit 18. August 2016 keine Drogen mehr zu konsumieren. Bei einem gelegentlichen Cannabiskonsumenten könnten diese Angaben die in der am 18. August 2016 um 1.25 Uhr entnommenen Blutprobe aufgefundenen Werte nicht erklären, sondern es müsste von regelmäßigem Konsum ausgegangen werden. 17 Der Antragsteller hatte die Fahreignung zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids am 10. Oktober 2016 auch noch nicht wiedererlangt. Nach Nr der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (Begutachtungsleitlinien - Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, gültig ab ) können die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Drogenkonsum erst wieder als gegeben angesehen werden, wenn der Nachweis geführt wird, dass kein Konsum mehr besteht. Bei Anwendung der mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. Januar 2014 (VkBl 2014, 132) als aktuellen Stand der Wissenschaft eingeführten 3. Auflage von Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien (Beurteilungskriterien - Hrsg. Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie [DGVP]/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin [DGVM], 3. Auflage 2013) war zum Zeitpunkt des Entziehungsbescheids eine positive Begutachtung ausgeschlossen. Danach ist bei einer Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik nach dem Kriterium D 3.4 N der Beurteilungskriterien (S. 190) die Wiedererlangung der Fahreignung erst nach einem durch die Ergebnisse geeigneter polytoxikologischer Urin- oder Haaranalysen bestätigten Drogenverzicht von mindestens sechs Monaten (Nr. 1 des Kriteriums D 3.4 N) und zahlreichen weiteren Voraussetzungen möglich. Bei einer fortgeschrittenen Drogenproblematik ist nach Nr. 4 des Kriteriums D 2.4 N (S. 184) in der Regel erst nach einem Jahr nachgewiesener Drogenabstinenz und weiteren Voraussetzungen eine positive Begutachtung zu erwarten. Der Kläger hatte zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses einen Drogenverzicht nicht durch geeignete polytoxikologische Urin- oder Haaranalysen nachgewiesen. Zur Wiederherstellung der Fahreignung wären aber mindestens eine sechsmonatige Abstinenz (oder Übergang zu nur noch gelegentlichem Cannabiskonsum) und ein stabiler und motivational gefestigter Einstellungswandel erforderlich. 18 Für die Anordnung eines Abstinenzprogramms zur Aufklärung, ob der Antragsteller die Fahreignung wiedererlangt hat, war ebenfalls kein Raum, da er schon keine ausreichend lange Drogenabstinenz behauptet hat. Er hat angegeben, erst seit 18. August 2016 keine Drogen mehr zu konsumieren. Darüber hinaus müssten aber auch noch Umstände hinzutreten, die diese Behauptung glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen lassen (vgl. z. B. BayVGH, B.v CS juris m. w. N.) Bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis liegt nach Nr der Anlage 4 zur FeV Kraftfahreignung vor, wenn der Konsum und das Fahren getrennt werden können, kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen besteht und keine Störung der Persönlichkeit oder Kontrollverlust vorliegt. Nach 14 Abs. 1 Satz 3 FeV kann die Beibringung eines medizinisch-

5 psychologischen Gutachtens angeordnet werden, wenn gelegentliche Einnahme von Cannabis vorliegt und weitere Tatsachen Zweifel an der Eignung begründen. 20 Handelt es sich bei dem Antragsteller nur um einen gelegentlichen Cannabiskonsumenten, so ist offen, ob bereits bei einer einzelnen Fahrt unter Cannabiseinfluss und gelegentlichem Cannabiskonsum von Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Nr der Anlage 4 zur FeV ausgegangen werden kann oder ob die Frage des Trennungsvermögens zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr nicht zunächst im Wege einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach 14 Abs. 1 Satz 3 FeV aufgeklärt werden müsste (vgl. BayVGH, B.v CS ZfSch 2016, 595) Bei offenen Erfolgsaussichten der Klage sind die für und gegen den Antragsteller sprechenden Umstände im Rahmen der Interessenabwägung zu berücksichtigen. Hier deutet vieles darauf hin, dass es sich bei dem Antragsteller um einen regelmäßigen Cannabiskonsumenten handelt, der nach Nr der Anlage 4 zur FeV ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Zum einen geht das Gutachten des Universitätsklinikums Bonn vom 2. September 2016 davon aus, dass die vorgefundenen Werte in der Blutprobe für einen regelmäßigen Konsum sprechen. Zum anderen weisen die hohen THC- und THC- COOH-Werte auf einen regelmäßigen Konsum hin, wenn die Angabe des Antragstellers zutrifft, dass er am 17. August 2016 um Uhr oder gar am 15. August 2016 zuletzt Cannabis konsumiert hat. Auch der Fund von weiteren ca. acht Gramm Marihuana in seiner Wohnung spricht eher für einen häufigeren Konsum (vgl. Kriterium D 4.1 N Nr. 5 der Beurteilungskriterien, S. 192: Vorratshaltung für regelmäßigen Konsum > 5 g Haschisch). 22 Darüber hinaus hat der Antragsteller bei seiner Fahrt unter erheblichem Cannabis-einfluss das Anhaltezeichen der Polizisten missachtet und konnte erst nach einer längeren Verfolgungsfahrt mit teilweise sehr hohen Geschwindigkeiten von bis zu 230 km/h angehalten werden. Er ist daher unter dem Einfluss von Cannabis teilweise sehr schnell, wohl auch unter Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung, und mit mehrfachen von der Polizei nicht nachvollziehbaren erheblichen Geschwindigkeitsveränderungen gefahren. Zwar hat er dabei - soweit ersichtlich - niemanden konkret gefährdet, da nicht viel Verkehr war, er wollte sich aber offensichtlich der polizeilichen Kontrolle entziehen und durch die Geschwindigkeitsveränderungen wohl herausfinden, ob die Polizei ihm noch folgt. 23 Unter Abwägung der für und gegen den Antragsteller sprechenden Umstände erscheint es nicht zu verantworten, ihn vorübergehend weiter mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer hat Vorrang vor seinen persönlichen Interessen, die überwiegend darin bestehen, seine Arbeitsstelle mit dem Kraftfahrzeug erreichen zu können. 24 Die Beschwerde war daher mit der Kostenfolge des 154 Abs. 2 VwGO zurückzuweisen. Die Streitwertfestsetzung beruht auf 47, 52 Abs. 1 i. V. m. 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG und den Empfehlungen in Nrn. 1.5 Satz 1 und 46.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedruckt in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, Anh. 164 Rn. 14). 25 Dieser Beschluss ist unanfechtbar ( 152 Abs. 1 VwGO).

Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum VGH München, Beschluss v. 18.04.2016 11 ZB 16.285 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum Normenkette: FeV 11 VII, 46 I, III, Nr. 9.2.2 der Anlage 4 Leitsätze: Im Rahmen

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L.

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Entzugs seiner Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. VGH München, Beschluss v. 03.07.2015 11 CS 15.1030 Titel: VGH München: THC, FeV, Marihuana, Cannabiskonsum, Landesanwaltschaft, Jugendgerichtsgesetz, Sofortvollzug, Fahreignung, Rechtsquelle, Verkehrskontrolle,

Mehr

Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung, Einnahme, Kokain, späteres Bestreiten, Angabe, Verweis, angebliches Missverständnis

Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung, Einnahme, Kokain, späteres Bestreiten, Angabe, Verweis, angebliches Missverständnis VG München, Beschluss v. 17.12.2015 M 6a S 15.4195 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis Normenketten: StVG 3 I FeV 46 I Anlage 4 zur FeV Nr. 9.1 Schlagworte: Entziehung, Fahrerlaubnis, ärztliche Begutachtung,

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 03.06.2016 Wichtige neue Entscheidung Fahrerlaubnisrecht: Empfehlung der Grenzwertkommission von September 2015 11 Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 248/08 6 L 295/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen den Landkreis

Mehr

Schlagworte: Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum, Trennvermögen, Interessenabwägung, Blutentnahme

Schlagworte: Fahrerlaubnis, Entziehung, Cannabiskonsum, Trennvermögen, Interessenabwägung, Blutentnahme VG Augsburg, Beschluss v. 02.08.2016 Au 7 S 16.809 Titel: Fahrerlaubnisentzug wegen Cannabiskonsums Normenketten: FeV 46 StVG 3 VwGO 80 Abs. 5 Leitsatz: Gelegentlicher Cannabis-Konsum kann zu bejahen sein,

Mehr

Fahrerlaubnisentziehung, Abbauverzögerung, Kokain, Arzneimittel, Blutentnahme, richterliche Anordnung, Fahrungeeignetheit

Fahrerlaubnisentziehung, Abbauverzögerung, Kokain, Arzneimittel, Blutentnahme, richterliche Anordnung, Fahrungeeignetheit VG München, Beschluss v. 16.12.2015 M 6a S 15.4082 Titel: Fahrerlaubnisentziehung, Abbauverzögerung, Kokain, Arzneimittel, Blutentnahme, richterliche Anordnung, Fahrungeeignetheit Normenketten: 3 Abs.

Mehr

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung VGH München, Beschluss v. 16.11.2016 11 CS 16.1957 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung Normenketten: UnterbrG Art. 1 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2 FeV 11 Abs. 2 Nr. 5, Nr. 8, Abs. 7, Abs.

Mehr

Schlagworte: Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Urin-Test, THC, Marihuana, Joint, Vollziehung, gelegentlicher Konsum, Probierkonsum

Schlagworte: Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Urin-Test, THC, Marihuana, Joint, Vollziehung, gelegentlicher Konsum, Probierkonsum VG Augsburg, Beschluss v. 27.04.2016 Au 7 S 16.398 Titel: Abgelehnter Antrag gegen die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis Normenketten: StVG 3 Abs. 1, Abs. 2 S. 3, Abs. 2, 47 Abs. 2 S. 2 BayVwZVG Art.

Mehr

Titel: gelegentlicher Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung

Titel: gelegentlicher Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung VG Augsburg, Beschluss v. 28.08.2015 Au 7 S 15.1153 Titel: gelegentlicher Cannabiskonsum, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung Normenketten: FeV 46 StVG 3 VwGO 80 V Schlagworte: gelegentlicher Cannabiskonsum,

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

1 Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. VG Augsburg, Beschluss v. 01.03.2016 Au 3 S 16.138 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung Normenketten: VwGO 80 V FEV 48 IV, Nr. 1, X Schlagworte: einstweiliger Rechtsschutz, Erlaubnis,

Mehr

Tenor. Gründe. VG Würzburg, Beschluss v W 6 S Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin)

Tenor. Gründe. VG Würzburg, Beschluss v W 6 S Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin) VG Würzburg, Beschluss v. 28.04.2016 W 6 S 16.406 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum (Amphetamin) Normenketten: VwGO 80 II 1 Nr. 3, 4, V, 108 StVG 3 I 1 FeV 46 I Anlage 4 zur FeV Vorbemerkung

Mehr

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B.

1 Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klasse B. VG Augsburg, Beschluss v. 22.01.2016 Au 7 S 15.1859 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis - Gelegentlicher Cannabis-Konsument Normenketten: VwGO 80 V StVG 3 FeV 46 FeV Anlage 4 Nr. 9.2.2 FeV 11 VII Schlagworte:

Mehr

1 I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, L und M.

1 I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, L und M. VGH München, Beschluss v. 21.10.2015 11 C 15.2036 Titel: VGH München: Prozeßkostenhilfe, FeV, Fahrerlaubnisbehörde, ärztlichen Gutachtens, Landesanwaltschaft, BayVwVfG, Rechtsquelle, Beklagte, stationärer

Mehr

Schlagworte: Alkoholabhängigkeit, Erkrankung, Entziehungsanstalt, Suchttherapie, Vorstrafe, Gesundheitsamt, Gutachten, stabile Verhaltensänderung

Schlagworte: Alkoholabhängigkeit, Erkrankung, Entziehungsanstalt, Suchttherapie, Vorstrafe, Gesundheitsamt, Gutachten, stabile Verhaltensänderung VGH München, Beschluss v. 17.06.2016 11 CS 16.914 Titel: Keine Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit Normenketten: FeV 11 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Nr. 72, 12, 13 S. 1 Nr. 2 lit. e, 14, 13, 46 Abs. 1 S. 1, Nr.

Mehr

Normenketten: StVG 3 Abs. 3 Satz 1 FeV 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Anlage 4a zu 11 Abs. 5

Normenketten: StVG 3 Abs. 3 Satz 1 FeV 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Anlage 4a zu 11 Abs. 5 VGH München, Beschluss v. 30.11.2015 11 ZB 15.1994 Titel: VGH München: Fahrerlaubnisbehörde, FeV, Fahreignung, Landesanwaltschaft, Rechtsquelle, Rote Ampel, Beklagte, Fahrtauglichkeit, Arztbericht, Gerichtsbescheid,

Mehr

1. Die zulässige Beschwerde ist aus den angeführten Gründen ( 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) weitgehend begründet.

1. Die zulässige Beschwerde ist aus den angeführten Gründen ( 146 Abs. 4 S. 6 VwGO) weitgehend begründet. VGH München, Beschluss vom 04.02.2013 11 CS 13.22 Sachverhalt: Der Antragsteller wendet sich im einstweiligen Rechtsschutz gegen die für vorläufig vollziehbar erklärte Entziehung seiner Fahrerlaubnis.

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v CS

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v CS VGH München, Beschluss v. 23.06.2016 11 CS 16.907 Titel: Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender Alkoholabhängigkeit Normenketten: FeV 3 Abs. 1 S. 1, 11 Abs. 1 S. 2, Abs. 5-8,

Mehr

Zweifel am Gutachten der MPU

Zweifel am Gutachten der MPU VGH München, Beschluss v. 18.10.2016 11 ZB 16.1493 Titel: Zweifel am Gutachten der MPU Normenketten: FeV 46 Abs. 1 S. 1 VwGO 124 Abs. 2 Nr. 5 Leitsätze: 1 Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit,

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE 3 L 4/16.NW Veröffentlichungsfassung! VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn E., - Antragsteller - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Albers

Mehr

Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen Gutachtens

Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen Gutachtens VGH München, Beschluss v. 25.04.2016 11 CS 16.227 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtvorlage eines angeforderten psychiatrischen Gutachtens Normenketten: Anlage 4 zu 46 FeV Nr. 7.5 StVG 3 I Leitsätze:

Mehr

Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Alkoholabhängigkeit

Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Alkoholabhängigkeit VGH München, Beschluss v. 03.08.2016 11 CS 16.1185 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen zurückliegender Alkoholabhängigkeit Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 S. 4 StVG 3 Abs. 1 S. 1 FeV 11 Abs. 8, 13 S.

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie VGH München, Beschluss v. 04.10.2016 11 ZB 16.1535 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Epilepsie Normenketten: FeV 11 Abs. 2 S. 1, Abs. 8, 46 Abs. 3 Anlage 4 zur FeV Nr. 6.6 Leitsatz: Bei Epilepsie

Mehr

Drogen im Straßenverkehr

Drogen im Straßenverkehr http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002g_unfallursachen/0002g_unfallursachen_vt/drogen.htm Drogen im Straßenverkehr ein Problem, das uns alle angeht. Ein großer Teil der Rauschgiftkonsumenten

Mehr

Schlagworte: Sofortverfahren, Unzulässigkeit, Entziehung, Fahrerlaubnis, Amphetamin, Cannabis, Gutachten, Kakao, Versicherung, Ausnahmefall

Schlagworte: Sofortverfahren, Unzulässigkeit, Entziehung, Fahrerlaubnis, Amphetamin, Cannabis, Gutachten, Kakao, Versicherung, Ausnahmefall VG Würzburg, Beschluss v. 13.10.2015 W 6 S 15.954 Titel: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Betäubungsmitteln Normenketten: VwGO 80 II 1 Nr. 4, V StVG 3 I 1 FeV 46 I, 47 I Anlage 4 zur FeV Nr.

Mehr

Auswirkungen des (missbräuchlichen) Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Fahrerlaubnis

Auswirkungen des (missbräuchlichen) Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Fahrerlaubnis Workshop 1 Workshop 1 Verfolgungsbehörden/Fahrerlaubnisbehörden Auswirkungen des (missbräuchlichen) Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Fahrerlaubnis Dipl.-Psychologe Axel Uhle Abteilung: 22.05.2015

Mehr

Titel: "Gelegentlicher Konsum" von Cannabis bei eingeräumten Konsum am Vortag

Titel: Gelegentlicher Konsum von Cannabis bei eingeräumten Konsum am Vortag VG Augsburg, Beschluss v. 16.06.2016 Au 7 S 16.671 Titel: "Gelegentlicher Konsum" von Cannabis bei eingeräumten Konsum am Vortag Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 StVG 3 Abs. 1 S. 1 FeV 46 Abs. 1 S. 2 Leitsätze:

Mehr

hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 21. Januar 2015 beschlossen:

hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße aufgrund der Beratung vom 21. Januar 2015 beschlossen: VG Neustadt vom 21.01.2015 1 L 1118/14.NW In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Entziehung der Fahrerlaubnis hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v CS Titel: Keine Chance auf Behalten der Fahrerlaubnis

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v CS Titel: Keine Chance auf Behalten der Fahrerlaubnis VGH München, Beschluss v. 24.05.2016 11 CS 16.660 Titel: Keine Chance auf Behalten der Fahrerlaubnis Normenketten: StVG 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2, 65 StVG af 2a Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 118/14 1 L 217/14 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: - Antragsteller - - Beschwerdeführer - gegen den Landkreis

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 102.12 VGH 11 BV 12.771 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 20. Juni 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht

Mehr

VG Augsburg, Beschluss vom Au 7 S

VG Augsburg, Beschluss vom Au 7 S VG Augsburg, Beschluss vom 02.08.2010 - Au 7 S 10.855 Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RO 8 K 10.1602 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg In der Verwaltungsstreitsache bevollmächtigt: - Klägerin - gegen Freistaat Bayern vertreten durch das Landratsamt Cham Rachelstr. 6, 93413 Cham

Mehr

Tenor. Gründe. VG Augsburg, Beschluss v Au 7 E Titel: Unbegründeter Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Tenor. Gründe. VG Augsburg, Beschluss v Au 7 E Titel: Unbegründeter Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis VG Augsburg, Beschluss v. 30.05.2016 Au 7 E 16.181 Titel: Unbegründeter Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Normenketten: VwGO 123 FeV 7, 11 Abs. 3 Nr. 4, Nr. 5, Abs. 8, 12, 13, 14, 20 Abs. 1

Mehr

Titel: Eintragung eines Sperrvermerks auf einem ausländischen Führerschein nach vorangegangener Aberkennung

Titel: Eintragung eines Sperrvermerks auf einem ausländischen Führerschein nach vorangegangener Aberkennung VG München, Beschluss v. 01.08.2016 M 26 S 16.1997 Titel: Eintragung eines Sperrvermerks auf einem ausländischen Führerschein nach vorangegangener Aberkennung Normenketten: StVG 3 Abs. 2 S. 2 FeV 47 Abs.

Mehr

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte. Verwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen einmaligen Amphetamin-Konsums

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte. Verwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen einmaligen Amphetamin-Konsums 1 Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte Altenritter Str.9-34225 Baunatal Telefon: 0561-574 26 20 Telefax: 0561 574 26 22 www.recht21.com Verwaltungsrecht: Fahrerlaubnisentzug wegen einmaligen Amphetamin-Konsums

Mehr

Titel: Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis

Titel: Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis VG München, Beschluss v. 07.09.2016 M 26 S 16.3079 Titel: Rechtmäßige sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Cannabis Normenketten: FeV 3 Abs. 1, 46 Abs. 1 BtMG 3 Abs. 2 VwGO 80 Abs.

Mehr

Titel: Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren zwischen zwei Konsumakten

Titel: Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren zwischen zwei Konsumakten VG Regensburg, Beschluss v. 21.03.2016 RO 8 S 16.321 Titel: Gelegentlicher Cannabiskonsum auch bei einem Zeitraum von fünfeinhalb Jahren zwischen zwei Konsumakten Normenketten: StVG 3 Abs. 1 S. 1 FeV 46

Mehr

OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ. 7 B 12083/94.OVG 5 L 2803/94.NW Beschluß

OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ. 7 B 12083/94.OVG 5 L 2803/94.NW Beschluß OBERVERWALTUNGSGERICHT RHEINLAND-PFALZ 7 B 12083/94.OVG 5 L 2803/94.NW Beschluß In dem Verwaltungsrechtsstreit... w e g e n Entziehung der Fahrerlaubnis hier: aufschiebende Wirkung hat der 7. Senat des

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssätze: 1. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach 34a AsylVfG die (rechtliche und tatsächliche) Durchführbarkeit der Abschiebung und damit

Mehr

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um.29 km/h

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um.29 km/h VG Hannover, Beschluss vom 17.04.2015-15 B 1883/15 In der Verwaltungsrechtssache Streitgegenstand: Entziehung der Fahrerlaubnis - Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO - hat das Verwaltungsgericht Hannover - 15.

Mehr

Schlagworte: Fahrerlaubnisentziehung, Anfechtungsklage, Fahreignung, Verwertbarkeit, Fahreignungsregistereintragung, Entziehung, Fahrerlaubnis

Schlagworte: Fahrerlaubnisentziehung, Anfechtungsklage, Fahreignung, Verwertbarkeit, Fahreignungsregistereintragung, Entziehung, Fahrerlaubnis VG München, Beschluss v. 01.07.2015 1 S 15.1845 Titel: VG München: Alkoholeinfluss, Trunkenheitsfahrt, TÜV, FeV, Verwertbarkeit, Atemalkoholkonzentration, Strassenverkehrsamt, Fahrerlaubnisbehörde, VwZVG,

Mehr

Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholsucht und Suizidankündigung

Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholsucht und Suizidankündigung VG Augsburg, Beschluss v. 27.04.2016 Au 7 S 16.218 Titel: Rechtmäßige Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkoholsucht und Suizidankündigung Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 FeV 46 Abs. 1 S. 1 StVG 3 Abs. 1 S. 1

Mehr

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht handlungsfähigen Adressaten

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht handlungsfähigen Adressaten VG München, Beschluss v. 21.03.2013 6a S 13.181 Titel: Normenketten: 123 VwGO 123 VwGO Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Zustellung eines Verwaltungsakts an nicht handlungsfähigen Adressaten

Mehr

Titel: Bestehen eines Verdachts auf Alkoholabhängigkeit; Frage nach Alkoholmissbrauch

Titel: Bestehen eines Verdachts auf Alkoholabhängigkeit; Frage nach Alkoholmissbrauch VGH München, Beschluss v. 12.03.2014 11 CS 13.2562 Titel: Bestehen eines Verdachts auf Alkoholabhängigkeit; Frage nach Alkoholmissbrauch Normenketten: 80 Abs. 5 VwGO 11 Abs. 8, 13 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchst.

Mehr

Titel: Fahrerlaubnisrecht, Alkoholabhängige, Streitwertfestsetzung, Gutachten, Verwaltungsgerichte

Titel: Fahrerlaubnisrecht, Alkoholabhängige, Streitwertfestsetzung, Gutachten, Verwaltungsgerichte VGH München, Beschluss v. 09.12.2014 11 CS 14.1868 Titel: Fahrerlaubnisrecht, Alkoholabhängige, Streitwertfestsetzung, Gutachten, Verwaltungsgerichte Normenkette: FeV 11 Abs. 7 und 8, 13 Satz 1 Nr. 1 und

Mehr

erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg, 6. Kammer am 15. Dezember 2014 folgenden Beschluss:

erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg, 6. Kammer am 15. Dezember 2014 folgenden Beschluss: VG Würzburg, Beschluss vom 15.12.2014 - W 6 S 14.1245 In der Verwaltungsstreitsache wegen Entziehung der Fahrerlaubnis hier: Antrag nach 80 Abs.5 VwGO erlässt das Bayerische Verwaltungsgericht Würzburg,

Mehr

Titel: Umrechnung der alten Punkte in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem

Titel: Umrechnung der alten Punkte in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem VG München, Beschluss v. 15.12.2014 M 6b S 14.4809 Titel: Umrechnung der alten Punkte in das neue Fahreignungs-Bewertungssystem Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 StVG 4 Abs. 5 S. 1 Nr. u. Abs. 6 S., 65 Abs.

Mehr

Tenor. Gründe. VG Würzburg, Beschluss v W 6 S Titel:

Tenor. Gründe. VG Würzburg, Beschluss v W 6 S Titel: VG Würzburg, Beschluss v. 15.12.2014 W 6 S 14.1245 Titel: vorläufiger Rechtsschutz, Fahrerlaubnisentziehung, Fahreignungs-Bewertungssystem, Punktesystem, Altverstoß, Rechtskraft, Verkehrszentralregister,

Mehr

1 Der am 17. Mai 1956 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen 1, 1 a und 3 (alt).

1 Der am 17. Mai 1956 geborene Kläger wendet sich gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen 1, 1 a und 3 (alt). VGH München, Beschluss v. 03.03.2015 11 ZB 14.2418 Normenketten: FeV 11 II Nr. 1, 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. e Alt. 2, Nr. 8.3 der Anlage 4 zur FeV, Vorbemerkung 3 der Anlage 4 zur FeV BayVwVfG 24 II FeV 11

Mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Orientierungssätze: 1. Der Träger einer öffentlichen Einrichtung kann auch von politischen Parteien verlangen, dass sie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nachweisen. Eine solche Nutzungsbedingung

Mehr

Die Frist zur Beibringung des Gutachtens wurde zunächst bis... Januar 2015 verlängert.

Die Frist zur Beibringung des Gutachtens wurde zunächst bis... Januar 2015 verlängert. VG München, Beschluss v. 29.04.2015 M 6a S 15.1137 Titel: VG München: FeV, Amphetamin, Polizeibeamten, Betäubungsmittelkonsum, ärztliches Gutachten, Urintest, BayVwVfG, Rechtsquelle, Einzelrichterin, Verkehrskontrolle,

Mehr

Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz

Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz Kreispolizeibehörde Euskirchen Verkehrsunfallprävention / Opferschutz Fachtag Cannabis am 26. August 2015 Cannabis rechtliche Hintergründe Zahlen - Daten - Fakten Friedhelm Heß, Polizeihauptkommissar Server

Mehr

Der am... September 1986 geborene Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aberkennung seiner polnischen Fahrerlaubnis der Klasse B.

Der am... September 1986 geborene Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Aberkennung seiner polnischen Fahrerlaubnis der Klasse B. VG München, Beschluss v. 12.05.2015 M 1 S 15.1440 Titel: VG München: FeV, Betäubungsmittel, Aberkennung, Konsum, Ersterteilung, Fahrerlaubnisbehörde, Rechtsquelle, Neuerteilung, MPU, Einheitsjugendstrafe,

Mehr

Orientierungsatz: Fahrerlaubnisentziehung; Mehrfachtäter; negative Gutachtensprognose zur Fahreignung; Bindung an strafgerichtliche Urteilsgründe

Orientierungsatz: Fahrerlaubnisentziehung; Mehrfachtäter; negative Gutachtensprognose zur Fahreignung; Bindung an strafgerichtliche Urteilsgründe VG München, Urteil v. 14.08.2012 1 K 11.5038 Titel: Normenketten: 3 Abs. 4 StVG 3 Abs. 4 StVG Orientierungsatz: Fahrerlaubnisentziehung; Mehrfachtäter; negative Gutachtensprognose zur Fahreignung; Bindung

Mehr

Titel: Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren

Titel: Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren VGH München, Beschluss v. 13.02.2015 11 ZB 14.1452 Titel: Erteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung im Strafverfahren Normenketten: StVG 2 Abs. 4 Satz 1, 3 Abs. 4 FeV 11 Abs. 1, Abs.

Mehr

Alkohol-MPU bei Ersttätern unter 1,60 Promille Entwicklung der Rechtsprechung

Alkohol-MPU bei Ersttätern unter 1,60 Promille Entwicklung der Rechtsprechung Sachgebiet 63 - Fahrerlaubnisbehörde Alkohol-MPU bei Ersttätern unter 1,60 Promille Entwicklung der Rechtsprechung Gliederung: 1. Historie der Rechtsprechung 2. Literaturmeinungen 3. Fazit 20.03.2009 Beschluss

Mehr

Statistik der Führerscheinstelle im ersten Halbjahr 2013

Statistik der Führerscheinstelle im ersten Halbjahr 2013 Statistik der Führerscheinstelle im ersten Halbjahr 2013 605 Personen wurden im Straßenverkehr auffällig davon 64 Personen wegen altersbedingter Leistungsmängel 39 Personen haben den Führerschein im laufenden

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB VGH München, Beschluss v. 03.09.2015 11 ZB 14.659 Titel: VGH München: FeV, Führerschein, Neuerteilung, Regensburg, Umtausch, Aufbauseminar, Schlüsselzahl, Fahrerlaubnisbehörde, Landesanwaltschaft, Rechtsquelle,

Mehr

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; fehlende Fahreignung wegen affektiver Psychose in Form einer sehr schweren Depression

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; fehlende Fahreignung wegen affektiver Psychose in Form einer sehr schweren Depression VGH München, Beschluss v. 28.06.2011 11 CS 11.568 Titel: Normenketten: 3 Abs 1 StVG 11 Abs 8 FeV 46 Abs 1 FeV 46 Abs 3 FeV Anl 4 Nr 7.5.1 FeV Anl 4 Nr 7.5.2 FeV Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis;

Mehr

Schlagworte: Aufhebung, Bürgermeister, Anordnung, Erschließungsplan, Durchführungsvertrag, Zuständigkeit, Heilung, Beschluss, Gemeinderat

Schlagworte: Aufhebung, Bürgermeister, Anordnung, Erschließungsplan, Durchführungsvertrag, Zuständigkeit, Heilung, Beschluss, Gemeinderat VGH München, Beschluss v. 15.09.2015 1 CS 15.1536 Titel: Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Normenketten: BauGB 1 VIII, 12 I 1, III 2, VI 1, 15 I, 36 I 3 GO Art. 37 III BayBO Art. 69 II 1

Mehr

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin,

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, OBERVERWALTUNGSGERICHT FÜR DAS LAND BRANDENBURG BESCHLUSS 3 B 12/02 10 L 204/01 Potsdam In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren der Frau..., Antragstellerin und Beschwerdeführerin, Prozessbevollmächtigte:

Mehr

Schlagworte: Fahrerlaubnisentzug, Alkoholabhängigkeit, Alkoholentzug, Fahreignung, Abstinenz, Gutachten

Schlagworte: Fahrerlaubnisentzug, Alkoholabhängigkeit, Alkoholentzug, Fahreignung, Abstinenz, Gutachten VG Augsburg, Beschluss v. 23.03.2012 Au 7 S 12.371 Titel: Normenketten: VwGO 80 V StVG 3 I FeV 47 I 80 Abs. 5 VwGO 80 Abs. 3 S. 1 VwGO 47 Abs. 1 S. 1 FeV VwGO 80 V 80 Abs. 5 VwGO 80 Abs. 3 S. 1 VwGO 47

Mehr

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Feststellung von Alkoholabhängigkeit; keine Wiedererlangung der Fahreignung

Orientierungsatz: Entziehung der Fahrerlaubnis; Feststellung von Alkoholabhängigkeit; keine Wiedererlangung der Fahreignung VG Augsburg, Beschluss v. 15.12.2011 7 S 11.1644 Titel: Normenketten: VwGO 80 V, 166 ZPO 114 StVG 3 I 1 FeV 46 I 80 Abs. 5 VwGO 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO VwGO 80 V, 166 ZPO 114 80 Abs. 5 VwGO 80 Abs. 3 Satz

Mehr

Orientierungssatz: Hinweis:

Orientierungssatz: Hinweis: Orientierungssatz: Der Gymnasialschulordnung lässt sich nicht entnehmen, dass ein ärztliches Zeugnis als ausreichende Entschuldigung für die Nichtteilnahme an einem angekündigten Leistungsnachweis unverzüglich

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 64/11 3 L 37/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Antragsteller - - Beschwerdeführer - gegen

Mehr

Titel: Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung

Titel: Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung VG Würzburg, Beschluss v. 27.07.2016 W 6 S 16.680 Titel: Folgen einer teilweise fehlerhaften Fragestellung in Gutachtensanordnung Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 FeV 11 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Abs.

Mehr

Titel: Keine Wiedereinweisung in Obdachlosenunterkunft mangels Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches

Titel: Keine Wiedereinweisung in Obdachlosenunterkunft mangels Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches VG Augsburg, Beschluss v. 20.07.2016 Au 7 E 16.1013 Titel: Keine Wiedereinweisung in Obdachlosenunterkunft mangels Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches Normenketten: LStVG Art. 6, Art. 7 Abs. 2

Mehr

Titel: Eintragung, Sperrvermerk, Nichtanerkennung, polnische Fahrerlaubnis, Fahreignung, EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Zwangsgeld

Titel: Eintragung, Sperrvermerk, Nichtanerkennung, polnische Fahrerlaubnis, Fahreignung, EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Zwangsgeld VG München, Beschluss v. 18.11.2015 M 1 S 15.4713 Titel: Eintragung, Sperrvermerk, Nichtanerkennung, polnische Fahrerlaubnis, Fahreignung, EU-Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Zwangsgeld Normenkette:

Mehr

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB Titel: Nachweis einer gültigen EU-Fahrerlaubnis

Tenor. Gründe. VGH München, Beschluss v ZB Titel: Nachweis einer gültigen EU-Fahrerlaubnis VGH München, Beschluss v. 28.04.2015 11 ZB 15.220 Titel: Nachweis einer gültigen EU-Fahrerlaubnis Normenketten: FeV 20 I 1, 22 II 1, 28 V 1, 46 V VwGO 124 II Leitsätze: 1. Liegt der Fahrerlaubnisbehörde

Mehr

Wichtige neue Entscheidung

Wichtige neue Entscheidung LANDESANWALTSCHAFT BAYERN Landesanwaltschaft Bayern Postfach 34 01 48 80098 München 16.10.2014 Wichtige neue Entscheidung Fahrerlaubnisrecht: Medizinisch-Psychologische Untersuchung im Wiedererteilungsverfahren

Mehr

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt... wird abgelehnt.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt... wird abgelehnt. VG Augsburg, Beschluss v. 19.04.2016 Au 7 K 16.265 Titel: Nichtbeibringung eines psychologischen Gutachtens - MPU Normenketten: FeV 11 Abs. 3 Nr. 4, 5, 5, 7, Abs. 8, 46 Abs. 1, Abs. 3 StVG 3 Abs. 1 VwGO

Mehr

Die 1988 geborene Antragstellerin war in Besitz einer ihr im November 2006 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen B samt Unterklassen.

Die 1988 geborene Antragstellerin war in Besitz einer ihr im November 2006 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen B samt Unterklassen. VG München, Beschluss v. 07.11.2011 6a S 11.3041 Titel: Normenketten: StVG 3 I FeV 46 I, 11 VII VwGO 80 80 Abs. 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO 80 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO StVG 3 I 80 Abs. 5 VwGO 117 Abs. 5 VwGO

Mehr

Orientierungssätze: Hinweis:

Orientierungssätze: Hinweis: Orientierungssätze: Der seit 19.01.2009 anwendbare Art. 11 Abs. 4 S. 2 RL 2006/126/EG gebietet die strikte Ablehnung der Gültigkeit einer nach dem 18.01.2009 erworbenen ausländischen EU- Fahrerlaubnis

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 D 228/09 1 K 724/08 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwaltskanzlei - Kläger - - Beschwerdeführer -

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 1 B 485/09 3 L 180/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Stadt Zwickau vertreten durch die Oberbürgermeisterin Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau prozessbevollmächtigt:

Mehr

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin

VGH Aktenzeichen: 21 ZB Sachgebietsschlüssel: 460. Gericht: Rechtsquellen: 1 HeilprG. Hauptpunkte: Heilpraktikererlaubnis approbierte Ärztin Orientierungssatz: Eine approbierte Ärztin hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis. Weder kann jemand zugleich Arzt und Heilpraktiker in einer Person sein, noch ist eine Gemeinschaftspraxis

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 3 B 30.12 OVG 16 A 2527/07 In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 116/15 2 L 35/15 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 20 F 11.15 OVG 14 PS 4/15 In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach 99 Abs. 2 VwGO am 9. Februar

Mehr

Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden -

Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden - Führerschein weg - was nun? - Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden - Peter Roitzheim Vors. Richter am Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug durch das Strafgericht

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE 3 L 168/16.NW Veröffentlichungsfassung! VERWALTUNGSGERICHT NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit des Herrn A., - Antragsteller - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Metzka

Mehr

OVG Lüneburg, Urteil vom , 12 LB 64/13

OVG Lüneburg, Urteil vom , 12 LB 64/13 OVG Lüneburg, Urteil vom 15.04.2014, 12 LB 64/13 Tenor Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 7. Kammer vom 16. Januar 2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: NC 2 B 308/09 NC 2 L 118/09 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Antragsteller - - Beschwerdeführer - gegen den

Mehr

erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt.

erkennungsdienstliche Behandlung; Anordnung; Vollzug; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit; Beschuldigter; Notwendigkeit; maßgeblicher Zeitpunkt. Sachgebiet: Polizei- und Ordnungsrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Sachgebietsergänzung: Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung Rechtsquelle/n: StPO 81b Alt. 2 Stichwort/e: erkennungsdienstliche

Mehr

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S

Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: 4 Ta 177/11 (6) Chemnitz, Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz B E S C H L U S S Sächsisches Landesarbeitsgericht Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz Postfach 7 04, 09007 Chemnitz Bitte bei allen Schreiben angeben: Az.: Chemnitz, 10.08.2011 7 Ca 7065/09 ArbG Bautzen, Außenkammern Görlitz

Mehr

Cannabiskonsum und Fahreignung - Erfahrungen und Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen

Cannabiskonsum und Fahreignung - Erfahrungen und Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen Cannabiskonsum und Fahreignung - Erfahrungen und Ergebnisse aus Nordrhein-Westfalen Thomas Daldrup Zusammenfassung In NRW wurde durch Runderlass erstmals 1997 die Untersuchung einer nach einem vorgegebenen

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 8 K 10.662 Verkündet am 29.11.2010 stellv. Urkundsbeamtin Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache bevollmächtigt: - Klägerin - gegen Freistaat

Mehr

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes

Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes Az. RO 8 K 10.1378 Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Im Namen des Volkes In der Verwaltungsstreitsache ***** ***** - Kläger - gegen Freistaat Bayern vertreten durch das Landratsamt Neustadt a.

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 B 177/12 2 L 47/12 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwalt gegen

Mehr

Schlagworte: Fahrerlaubnisentzug, Fahreignungsregister, Punktereduzierung, Stufensystem, verzögerte Meldung, Sofortverfahren

Schlagworte: Fahrerlaubnisentzug, Fahreignungsregister, Punktereduzierung, Stufensystem, verzögerte Meldung, Sofortverfahren VG Würzburg, Beschluss v. 23.02.2016 W 6 S 16.140 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktestand im Fahreignungsregister Normenketten: VwGO 80 Abs. 5 StVG 4 Abs. 5 u.6, 28 Abs. 4, 35 Abs. 2a Schlagworte:

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 43/14 6 L 1195/13 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - gegen die Landeshauptstadt

Mehr

Titel: Erfolglose Klage gegen Auskunftspflicht über wirtschaftliche Verhältnisse der Eltern eines Auszubildenden

Titel: Erfolglose Klage gegen Auskunftspflicht über wirtschaftliche Verhältnisse der Eltern eines Auszubildenden VG München, Beschluss v. 22.02.2016 M 15 S 16.373 Titel: Erfolglose Klage gegen Auskunftspflicht über wirtschaftliche Verhältnisse der Eltern eines Auszubildenden Normenketten: BAföG 47 Abs. 4 SGB I 60

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 3 B 1/09 2 L 410/08 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache des Herrn - Antragsgegnerin - - Beschwerdegegnerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte gegen die Stadt

Mehr

Titel: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verwaltungsvollstreckung nach im Ausland erteilter Restschuldbefreiung

Titel: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verwaltungsvollstreckung nach im Ausland erteilter Restschuldbefreiung VGH München, Beschluss v. 29.08.2014 4 CE 14.1502 Titel: Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verwaltungsvollstreckung nach im Ausland erteilter Restschuldbefreiung Normenketten: 146 Abs. 4 VwGO, 88 VwGO,

Mehr

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n:

Sachgebiet: BVerwGE: nein Fachpresse: ja. Sonstiges Abgabenrecht. Rechtsquelle/n: Sachgebiet: Sonstiges Abgabenrecht BVerwGE: nein Fachpresse: ja Rechtsquelle/n: VwGO 124a Abs. 3 Satz 4, 124a Abs. 4 Satz 1, 125 Abs. 2 Satz 1, 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Titelzeile: Auslegung einer Berufung

Mehr

Tenor. Gründe. VG München, Beschluss v M 26 S Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Diabeteserkrankung

Tenor. Gründe. VG München, Beschluss v M 26 S Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Diabeteserkrankung VG München, Beschluss v. 24.08.2016 M 26 S 16.2317 Titel: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Diabeteserkrankung Normenketten: StVG 2 Abs. 7, Abs. 8, 3 Abs. 1 FeV 11 Abs. 2, Abs. 5, 46 Abs. 1 S. 1,

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 A 634/08 1 K 1801/05 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Antragsgegnerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin gegen Versorgungswerk

Mehr

Schlagworte: Einstweilige Anordnung, Fahreignungsgutachten, schwerwiegender Verkehrsverstoß, Punktsystem

Schlagworte: Einstweilige Anordnung, Fahreignungsgutachten, schwerwiegender Verkehrsverstoß, Punktsystem VG Bayreuth, Beschluss v. 09.03.2010 1 E 10.82 Titel: Normenketten: VwGO 123 V, 80 V FeV 11, 46 80 Abs. 5 VwGO 24 StVG 123 Abs. 5 VwGO 123 VwGO Leitsätze: 1. Ein gemäß 123 Abs. 5 VwGO unstatthafter Antrag

Mehr

DROGENKONSUM N ACHTRÄGE /

DROGENKONSUM N ACHTRÄGE / DROGENKONSUM N ACHTRÄGE / STRAFRECHTLICHE FOLGEN UMGANG UND KONSEQUENZEN FÜR DIE mit Mängeln FAHRERLAUBNIS am Bau 2 1. Strafvorschriften nach dem Betäubungsmittelgesetz: 1.1 29 BtMG: - unerlaubter Anbau,

Mehr