36 Entwicklung der Kommunalprüfung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "36 Entwicklung der Kommunalprüfung"

Transkript

1 36 Entwicklung der Kommunalprüfung Die Personalausstattung für die örtliche Rechnungsprüfung ist weiterhin rückläufig. Insbesondere kleinere Gemeinden sichern mitunter nicht die vorgeschriebenen Mindestinhalte der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Einführung der kommunalen Doppik stellt auch die Rechnungsprüfung vor neue Herausforderungen. 1 Örtliche Rechnungsprüfung Gesetzliche Grundlagen Die örtliche Rechnungsprüfung ist in allen sächsischen Kommunen obligatorisch. Die organisatorische Umsetzung ist nach einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen unterschiedlich gesetzlich geregelt. Landkreise haben nach 64 Satz 1 SächsLKrO ein RPA zwingend einzurichten. Gemeinden ab EW haben nach 103 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO ein RPA einzurichten, sofern sie sich nicht eines anderen kommunalen RPA bedienen. Gemeinden mit weniger als EW haben nach 103 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO daneben noch weitere Möglichkeiten, die örtliche Rechnungsprüfung sicherzustellen, indem sie - einen geeigneten Bediensteten als Rechnungsprüfer bestellen - oder sich eines anderen kommunalen Rechnungsprüfers, - eines Wirtschaftsprüfers - oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Organisatorische Umsetzung zum Alle zehn Landkreise hatten ein eigenes RPA eingerichtet. Die 29 Städte über EW im Freistaat Sachsen stellten die örtliche Rechnungsprüfung wie folgt sicher: 29 Städte mit über 20 Tsd. EW eigener Rechnungsprüfer 1 anderes kommunales Rechnungsprüfungsamt 2 eigenes Rechnungsprüfungsamt

2 Während fast alle Städte über EW ein eigenes RPA eingerichtet hatten, verfügte eine Stadt nur über einen Rechnungsprüfer. Zwei Städte mit bzw EW bedienten sich seit den Jahren 2005 bzw eines anderen kommunalen RPA. Der SRH hält die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zur Übertragung der örtlichen Rechnungsprüfung auf ein anderes kommunales RPA für Gemeinden über EW für problematisch. Eine zeitnahe und mit den lokalen Verhältnissen vertraute örtliche Prüfung kann nur noch eingeschränkt stattfinden. Die Chancen, die sich aus einem eigenen RPA ergeben, in Bezug auf die Begleitung von schwierigen Verwaltungsprozessen oder die Erledigung von fakultativen Prüfungsaufgaben sowie die Möglichkeit des Gemeinderates zur Übertragung von weiteren Aufgaben nach 106 Abs. 2 SächsGemO bleiben ungenutzt. Der SRH empfiehlt dem Gesetzgeber, die Regelung nach 103 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO insoweit zu begrenzen, dass Gemeinden mit über EW eine eigene Rechnungsprüfung sicherzustellen haben. Die 464 Gemeinden mit unter EW nahmen für die Erledigung der örtlichen Rechnungsprüfung zunehmend die Möglichkeit der Nutzung Dritter in Anspruch. Im Jahr 2009 hatten nur 31 Gemeinden eigene Rechnungsprüfer bestellt oder ein eigenes RPA eingerichtet. Die 40 Gemeinden im Freistaat Sachsen der Größenklasse über bis unter EW nutzten die Möglichkeiten zur Sicherstellung der örtlichen Rechnungsprüfung wie folgt: 40 Gemeinden mit über 10 bis unter 20 Tsd. EW Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfer 14 eigenes Rechnungsprüfungsamt 3 eigener Rechnungsprüfer 13 anderer kommunaler Rechnungsprüfer 10 Personalbestand für die örtliche Rechnungsprüfung Der Personalbestand für die örtliche Rechnungsprüfung ist auch im Jahr 2009 bei den Landkreisen und kleineren Gemeinden weiter zurückgegangen. Die Landkreise hatten bereits im Vorfeld der Kreisgebietsneugliederung keine Personalaufstockungen in ihren RPÄ vorgenommen. Bei den Gemeinden über EW ist im Vergleich zum Jahr 2008 eine Verbesserung der Personalausstattung nur in Ansätzen erkennbar. Die rechnerisch um 3,89 VK ausgewiesene erhöhte Stellenbesetzung ist entstanden, weil eine Stadt mit einer Stellenbesetzung von 0,95 VK die EW-Grenze überschritten hat. Die bereinigte erhöhte Stellenbesetzung beträgt damit nur 2,94 VK. Bei den Gemeinden unter EW ist auch deshalb die tatsächliche Stellenbesetzung im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,28 VK zurückgegangen. 315

3 Zum waren in den Kommunen die Stellen der RPÄ bzw. Rechnungsprüfer wie folgt besetzt: Ø Stellenbesetzung je Kommune mit einem Stellenbesetzung RPA Rechnungsprüfer (VK) Landkreise 70,56 7,06 Kreisfreie Städte 84,96 28,32 Kreisangehörige Gemeinden über EW 63,73 2,73 0,95 Kreisangehörige Gemeinden unter EW 22,85 1,84 0,57 Gesamt 242,10 Die Personalausstattung für die Rechnungsprüfung entwickelte sich seit 1992 wie folgt: 1 Stellen Besetzte Stellen der Rechnungsprüfungsämter/Rechnungsprüfer Gemeinden über EW Landkreise Gemeinden unter EW Der SRH weist wiederum darauf hin, dass für Gemeinden unter EW derzeit als Empfehlung zur Personalausstattung eine Stellenbesetzung von 0,3 bis 0,5 VK/ EW gilt. 2 Prüfungsinhalte der örtlichen Rechnungsprüfung Die SächsGemO räumt der örtlichen Rechnungsprüfung einen hohen Stellenwert ein. Die umfassenden Prüfungskompetenzen werden zu wenig genutzt. Aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten oder aus Kostengründen wird oft nur die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durchgeführt. Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung nach 106 Abs. 1 SächsGemO bleiben mitunter bei kleineren Gemeinden unerledigt. Die fakultativen Aufgaben der örtlichen Prüfung nach 106 Abs. 2 SächsGemO werden in wurden bei allen Kommunen und 2004 bei Gemeinden unter EW keine Daten erhoben. Vgl. Erlass des SMI vom , Az.: 23b /

4 vielen Fällen vernachlässigt. Gleiches gilt insbesondere für die Kommunen, die die kommunale Doppik bereits eingeführt haben. Die örtliche Prüfungseinrichtung hat zusätzlich die Eröffnungsbilanz nach 131 Abs. 3 SächsGemO zu prüfen. Im Hinblick auf die Einführung der Doppik besteht ein vordringlicher Fortbildungsbedarf der kommunalen Rechnungsprüfer. Betriebswirtschaftliche Fortbildungsmaßnahmen sind unerlässlich, um die künftigen Anforderungen bewältigen zu können. Die Kommunen sind dringend angehalten, dafür ausreichende und qualifizierte personelle Kapazitäten zu schaffen. Die Kommunen sollten die örtliche Rechnungsprüfung ggf. mit dafür geeignetem Personal stärken. Prüfungsleistungen für Dritte Die Mehrzahl der kommunalen RPÄ bzw. Rechnungsprüfer erledigten die örtliche Rechnungsprüfung auch für andere kommunale Körperschaften. Gemessen am Stellenanteil ist allerdings das Prüfungspotenzial für Dritte mit abnehmender Tendenz gering. Die folgende Darstellung zeigt die besetzten Stellen der RPÄ/Rechnungsprüfer seit 2007, klassifiziert nach Prüfungstätigkeiten für die eigene Verwaltung und für Dritte: Besetzte Stellen der Rechnungsprüfungsämter/Rechnungsprüfer aufgeteilt nach Art der Prüfungsleistungen Stellen 160 Gemeinden über EW 11,70 10,11 9, Landkreise 80 9,98 9,27 9,65 139,81 134,69 139, ,53 64,22 60,91 Gemeinden unter EW 13,60 12,02 10, ,60 12,06 12, Eigene Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen für Dritte Insbesondere die Landkreise und Gemeinden über EW sollten eine effiziente und fachkompetente örtliche Rechnungsprüfung für kleinere Gemeinden realisieren. Öffentlich-rechtliche Verträge zur Aufgabenübernahme der örtlichen Rechnungsprüfung können auch für Gemeinden unter EW eine Alternative für eine effektive Aufgabenwahrnehmung sein. Die mit der Kreisgebietsneugliederung zu erwartenden Einsparpotenziale durch Zusammenlegung bestehender RPÄ sind in diesem Sinne zu nut- 317

5 zen. Die durch Aufgabenkonzentration ggf. überschüssigen Prüfungskapazitäten sollten kleineren Gemeinden angeboten werden. 2 Überörtliche Kommunalprüfung Neben den turnusmäßigen überörtlichen Prüfungen nach 108 und 109 SächsGemO ist der SRH auch nach 131 Abs. 3 und 4 SächsGemO für die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des ersten und zweiten Jahresabschlusses zuständig. Im Freistaat Sachsen stellten bisher insgesamt 12 kommunale Körperschaften die kameralistische Haushaltsführung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen um. Darüber hinaus hatte der SRH in den Jahren 2007 und 2008 Querschnittsprüfungen zu den Themen: - Eigenbetriebe der Branche Wohnungswirtschaft, - Eigenbetriebe der Branche Volkshochschulen, - Liquiditätsmanagement bei Zweckverbänden, - Nebentätigkeiten kommunaler Wahlbeamter, - Mahn- und Vollstreckungswesen bei Kommunen und Zweckverbänden sowie - wirtschaftliche Situation der kommunalen Krankenhäuser in Sachsen durchgeführt. Ein weiteres Organisationsmodell für Städte und Gemeinden mit bis unter EW wurde erstellt und in Form einer Beratenden Äußerung veröffentlicht. Die folgenden Einrichtungen wurden vom SRH und seinen drei StRPrÄ überörtlich geprüft: Anzahl der zu Prüfenden 3 Prüfungen in den Jahren (Stand ) davon Prüfungen von Eröffnungsbilanzen (2007 und 2008) Landkreise Kreisfreie Städte Gemeinden Verwaltungsverbände kommunale Stiftungen Eigenbetriebe Zweckverbände regionale Planungsverbände sonstige Verwaltungen kommunale Unternehmen Summe Laut Angaben des Statistischen Landesamtes, sofern diese fehlten, hat der SRH die Angaben aus unterschiedlichen Quellen ermittelt. Es handelt sich hier um Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer kommunaler Beteiligung von mindestens 75 % nach letztem bekannt gemachtem Stand vom

6 Aus aktuellem Anlass sind im Jahr 2009 die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Kommunen und die diesbezüglichen Konjunkturbelebungsmaßnahmen Prüfungsschwerpunkte der überörtlichen Prüfung. Die mit der Einführung der kommunalen Doppik einhergehenden zusätzlichen Prüfungsaufgaben binden enorme Prüfungskapazitäten. Neben den turnusmäßigen überörtlichen Prüfungen sind die anfallenden Prüfungen der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sicherzustellen. Die überörtliche Kommunalprüfung mit einer derzeitigen Personalausstattung von 106 Stellen steht damit vor einer erheblichen personellen Herausforderung. 319

Entwicklung der Kommunalprüfung 04

Entwicklung der Kommunalprüfung 04 Entwicklung der Kommunalprüfung 04 Zahlreiche Zweckverbände erledigen nicht die Pflichtaufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung. 1 2 3 1 Wirtschaftsführung und örtliche Rechnungsprüfung bei Zweckverbänden

Mehr

Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinfelden. Gemeinderatssitzung

Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinfelden. Gemeinderatssitzung Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Rheinfelden Gemeinderatssitzung 17.10.2013 Seite 1 Der Weg ins neue Haushalts- und Rechnungswesen 01.01.2011 Kameralistik Darstellung Geldfluss/Liquidität Sichtweise

Mehr

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen 4. Vierteljahr 2013 L II - vj 4/13 Kennziffer: L2023 201344 ISSN: Inhalt Seite Anmerkung......... 3 Zeichenerklärung..... 3 1. Kassenmäßige Ausgaben der Gemeinden

Mehr

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer

HORST SCHWEEN Wirtschaftsprüfer HORST Wirtschaftsprüfer Überörtliche Sozietät (Kassel und Lutherstadt Eisleben) seit 1990 Zusammenarbeit im Geschäftsfeld Doppik für Kommunen mit: WP Wolfgang Reinhard, Bad Salzungen und Fulda Eröffnungsbilanz

Mehr

15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung

15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung 132 15. Gewährleistung von Jahresabschlussprüfungen und Prüfungsrechten bei Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung In den Gesellschaftsverträgen kommunaler Beteiligungsgesellschaften wird nicht in allen

Mehr

Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG)

Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG) Rechnungsprüfungsgesetz RPG 160.100 Kirchliches Gesetz über die Rechnungsprüfung in der Evangelischen Landeskirche in Baden (Rechnungsprüfungsgesetz RPG) Vom 25. Oktober 2012 (GVBl. S. 264) Inhalt Abschnitt

Mehr

Amtsblatt der Stadt Wesseling

Amtsblatt der Stadt Wesseling Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der

Mehr

KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE

KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE KOMMUNALE FINANZEN STAATL. RECHNUNGSPRÜFUNGSSTELLE Geschäftsbericht 213 Inhaltsverzeichnis Organisation.. Seite 2 Staatliche Rechnungsprüfung Seite 3 Haushaltswesen der Kommunen. Seite 4 Beratungen, Gutachten.

Mehr

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers

Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Erfahrungsbericht eines Aufgabenträgers Errichtung von Gruppenkläranlagen in Verantwortung eines Verbandes Pilotprojekt des AZV Leisnig - gefördert durch den Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft 1 Partner

Mehr

Thüringen Der Personalbestand der Kommunen im Vergleich

Thüringen Der Personalbestand der Kommunen im Vergleich Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 03 61 37-84 110 E-Mail: Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Thüringen Der Personalbestand der Kommunen im Vergleich Für die kommunalen

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft. Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen

Mehr

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen

Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl betreffend Wirksamkeit des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in den bayerischen Kommunen Staatsministerin Emilia Müller, MdL Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München NAME Sandra Mänz TELEFON 089 1261-1770 Frau Präsidentin des Bayerischen

Mehr

05 Kommunale Doppik. 3 Erkenntnisse/Erfahrungen zur örtlichen Prüfung

05 Kommunale Doppik. 3 Erkenntnisse/Erfahrungen zur örtlichen Prüfung 05 Kommunale Doppik Zusammenwirken von örtlicher und überörtlicher Prüfung Neue Prüfmethode für die örtliche Prüfung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 Keine Veränderung beim Umstellungsprozess Etwas mehr als 600 kommunale

Mehr

Bekanntmachung. Gesetz

Bekanntmachung. Gesetz Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsisches Eigenbetriebsgesetz SächsEigBG) Vom 15. Februar 2010 Aufgrund von Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Forum 3: Prüfung von Jahresabschlüssen Referent: Dipl. Betriebswirt Sven Leder, Prüfer am Landesrechnungshof nebenamtlicher Dozent an der Verwaltungsakademie Mitautor des Handbuchs zum Gemeindehaushaltrecht

Mehr

B e r a t e n d e Ä u ß e r u n g Empfehlungen für die Durchführung der örtlichen Prüfung in Gemeinden mit weniger als 20.

B e r a t e n d e Ä u ß e r u n g Empfehlungen für die Durchführung der örtlichen Prüfung in Gemeinden mit weniger als 20. SÄCHSISCHER RECHNUNGSHOF B e r a t e n d e Ä u ß e r u n g Empfehlungen für die Durchführung der örtlichen Prüfung in Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern Empfehlungen für die Durchführung der

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Dresden, 02. November Landeshauptstadt Dresden

Dresden, 02. November Landeshauptstadt Dresden Bewertung des vom Freistaat Sachsen am 29.10.2015 vorgestellten Investitionsprogramms für die Sächsischen Kommunen Brücken in die Zukunft aus Sicht der kreisfreien Städte Dresden, 02. November 2015 Landeshauptstadt

Mehr

Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw. Vom 13. November 1979

Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw. Vom 13. November 1979 S 094.039 Verbandssatzung des Zweckverbands Gemeinsame Rechnungsprüfung Herrenberg/Calw Vom 13. November 1979 * in der redaktionell ergänzten Fassung der Änderungen vom 19.04.2000 vom 13.02.2004 Die Stadt

Mehr

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO)

Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853. AfD-Fraktion. Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4853 Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Thema: Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO) Dresden, 11.04.2016 Dr. Frauke Petry, MdL und

Mehr

- öffentlich - Sitzungsvorlage. für den Finanzausschuss am

- öffentlich - Sitzungsvorlage. für den Finanzausschuss am Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe, 01.02.2007 Der Bürgermeister Personal und Organisation Az.: I.20.0 902.501 HH 2007 FB I/Personalhaushalt TOP - öffentlich - Sitzungsvorlage für den Finanzausschuss am 14.02.07

Mehr

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Herrn Dr. Norbert Hempel Mühlentwiete Schwerin. Düsseldorf, 23. Juni 2014

Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Herrn Dr. Norbert Hempel Mühlentwiete Schwerin. Düsseldorf, 23. Juni 2014 Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern Herrn Dr. Norbert Hempel Mühlentwiete 4 19059 Schwerin Düsseldorf, 23. Juni 2014 523/617 Anpassung der Stundensätze für die Abschlussprüfung gem. Abschnitt D.II.12

Mehr

e Vergabe MV.de Elektronische Vergabe eine Herausforderung und eine Chance für die Kommunen in Mecklenburg Vorpommern

e Vergabe MV.de Elektronische Vergabe eine Herausforderung und eine Chance für die Kommunen in Mecklenburg Vorpommern e Vergabe MV.de Elektronische Vergabe eine Herausforderung und eine Chance für die Kommunen in Mecklenburg Vorpommern ZV Elektronische Verwaltung in Mecklenburg Vorpommern Kommunaler Zweckverband (Körperschaft

Mehr

02 Kommunale Verschuldung

02 Kommunale Verschuldung 02 Kommunale Verschuldung Auch im zweiten Jahr nach der Finanzkrise, und damit seit 2001 ununterbrochen, ist den sächsischen Kommunen - nach Maßgabe der bisherigen Schuldenstatistik - ein weiterer Schuldenabbau

Mehr

b e r a t u n g Rheinland-Pfalz GmbH Lösungen für Behörden und Unternehmen

b e r a t u n g Rheinland-Pfalz GmbH Lösungen für Behörden und Unternehmen Lösungen für Behörden und Unternehmen 1 2 Die Beratungsleistungen Das Unternehmen Die beratung Rheinland-Pfalz ist das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Mehr

Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG)

Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG) Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG) Vom 14. Februar 2008 *) Verkündet als Artikel 1 des Begleitgesetzes

Mehr

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld

Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Satzung des kommunalen Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Grünhain-Beierfeld Beschlussnummer 2005/097/11, SR-2009-2014/137/16, SR-2009-2014/193/24 Präambel Auf der Grundlage der 4, 95 und 97 der Gemeindeordnung

Mehr

Verlauf der Gemeindegebietsreform

Verlauf der Gemeindegebietsreform Verlauf der Gemeindegebietsreform Stand: 03.03.2005 (Rechts-)Grundlagen: Beschluss der Landesregierung zur Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen (ThürVBL. 1993 Sonderheft vom 17. Juni 1993) Thüringer

Mehr

Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal

Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal Möglichkeiten der Beitrags- und Gebührenerhebung bei dezentraler Abwasserentsorgung Kleinkläranlagen, Gruppenkläranlagen, Rollender Kanal Beim Ausbau der Abwasserentsorgung lag das Hauptaugenmerk vor bis

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen

Mehr

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Bundesrat Drucksache 720/1/16 07.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung

Mehr

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung IDR-H IDR Prüfungshilfe Vollständigkeitserklärung Stand: IDR-H 2.300 IDR Prüfungshilfe 2.300 Stand: 05.12.2008 Seite 1 von 8 Vorwort Das Institut der Rechnungsprüfer (IDR) legt mit der Prüfungshilfe 2.300 eine Arbeitshilfe zur Einholung einer Erklärung Vollständigkeit

Mehr

L III - j / 13. Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr.

L III - j / 13. Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. L III - j / 13 Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2013 - Vorabergebnisse - Bestell - Nr. 11 300 Zeichenerklärung 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten

Mehr

Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt

Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Pflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Gebäuden neu geregelt Sehr geehrter Besitzer eines neu errichteten Gebäudes, ich nehme Bezug auf diverse Veröffentlichungen in den Amtsblättern

Mehr

Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen

Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen 21. Windenergietage Die kommunale Beteiligung an Windenergieprojekten: Voraussetzungen und Gestaltungsoptionen Bad Saarow, 14. November 2012 Kanzlei Müller-Wrede & Partner Leibnizstraße 53, 10629 Berlin

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 38 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 StRH VI - StW-WW-1/14

Mehr

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -)

Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Landesrecht Thüringen Titel: Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) Normgeber: Thüringen

Mehr

Haushaltssystematik der Gemeinden und Gemeindeverbände Rundschreiben Nr. 1/2014

Haushaltssystematik der Gemeinden und Gemeindeverbände Rundschreiben Nr. 1/2014 Landesamt für Statistik Niedersachsen LSN Postfach 91 07 64 30427 Hannover Verteiler: Kreisfreie Städte, Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen, Region Hannover, Landkreise, große selbständige Städte,

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT

BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT 1 BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT SCHWERPUNKTE BRÜCKEN IN DIE ZUKUNFT: 800 Millionen Euro + 20 Millionen Euro Fördervollzugskosten AUSGESTALTUNG FINANZBEZIEHUNGEN Kommunen - Freistaat 2017 bis 2020 KOMMUNALPAKET

Mehr

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung

Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung Notfallsanitäter was NUN? Finanzierung der Notfallsanitäterausbildung NUN-Abschlussveranstaltung Gesetzesfolgen Durch die Neuregelung der Ausbildung entstehen Mehrkosten. Diese verteilen sich auf unterschiedliche

Mehr

Hamburgisches Stiftungsgesetz. Vom 14. Dezember Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Geltungsbereich

Hamburgisches Stiftungsgesetz. Vom 14. Dezember Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Geltungsbereich Fundstelle: HmbGVBl. 2005, S. 521 Hamburgisches Stiftungsgesetz Vom 14. Dezember 2005 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: 1 Geltungsbereich (1) Dieses Gesetz

Mehr

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Landschaftsverband Westfalen-Lippe Jahresabschlüsse 2006 des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg Bekanntmachung des Landschaftsverbandes

Mehr

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Haushaltssatzung des LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 17.02.2014 und mit

Mehr

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde

Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Bretnig-Hauswalde Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Fragebogen zur Masterarbeit

Fragebogen zur Masterarbeit Fragebogen zur Masterarbeit Kommune: Aufbauorganisation 1. Wie hoch ist die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl gemäß des Stellenplans in Ihrer Kommune? 1 bis 20 20 und 50 50 und 100 100 und 250 250 und

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1297 13.07.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Uwe Loos (DIE LINKE) Sportförderung durch die Kommunen

Mehr

Oberbürgermeister

Oberbürgermeister Oberbürgermeister 24.10.2016 An die Mitglieder des Stadtrates Ergänzung zur BV-StRQ/059/16 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017; 1. Änderungsliste zum Stellenplan 2017 Gegenüber

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13 STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis im Freistaat Sachsen Stand: 15. Dezember 2013 VZ AMBPFLEG - 2j/13 Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Erläuterungen 3 Tabellen Teil I Ambulante Pflegedienste NUTS 2-Region

Mehr

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien TO 32 STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 FAX: 01 4000 99 82810 E-Mail: post@stadtrechnungshof.wien.at www.stadtrechnungshof.wien.at DVR: 0000191 KA III - 69-2/13

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen

Neues Kommunales Rechnungswesen hier: Fragen bei der Umstellung der Haushalte der Gemeindeverbände auf das neue Rechnungswesen Ministerium für Inneres und Sport Postfach 10 24 41 66024 Saarbrücken Landrätinnen/Landräte der Landkreise des Saarlandes Regionalverbandsdirektor des Regionalverbandes Saarbrücken Nachrichtlich: Landkreistag

Mehr

derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden

derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden Spezialthemen 1. Teil Markus Meli, BDO AG - Internes Kontrollsystem () 49 derzeitiger Stand / Vergleich mit TG-Gemeinden 50 Verständnis des in AR, SG und TG 51 Auszug Finanzhaushaltsgesetz (FHG) AR 52

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz im Landkreis Spree-Neiße 6. Oktober 2015 1 Warum eine Strukturreform jetzt? Mit welchem Ziel? Zukunftsfeste Verwaltung keine

Mehr

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:

Zum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden: Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Mehr

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen

Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Rechtssystematik im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Rechtssystematik im Bauordnungsrecht I II III IV V Allgemeines

Mehr

Personal in Kommunen, kommunalen Einrichtungen, Zweckverbänden und wirtschaftlichen Unternehmen

Personal in Kommunen, kommunalen Einrichtungen, Zweckverbänden und wirtschaftlichen Unternehmen Personal in Kommunen, kommunalen Einrichtungen, Zweckverbänden und wirtschaftlichen Unternehmen 03 Die Personalausgaben im Kernhaushalt sind um 4 % gestiegen. Die Zahl der kommunalen Beschäftigten blieb

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld

Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld Erfahrungen mit der Einführung der Doppik in Bitterfeld Referent: Dr. Werner Rauball Bürgermeister der Stadt Bitterfeld 1 Herausforderung an allen Fronten Wirtschaftsregion Tourismus Gebietsreform Pilotkommune

Mehr

Forderungsmanagement in schleswig-holsteinischen Kommunen

Forderungsmanagement in schleswig-holsteinischen Kommunen Forderungsmanagement in schleswig-holsteinischen Kommunen Einführung Landesrechnungshof Prüfungsanlass Prüfungsverfahren Prüfungsziele 2 Prüfungsfeststellungen I Forderungsmanagement Forderungserfassung

Mehr

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Thementag Gesamtabschluss

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Thementag Gesamtabschluss Thementag Gesamtabschluss Kommunaler Gesamtabschluss - Die Bedeutung für die Kommunen Herne, 07.12.2011 1 Überblick 1. Ausgangslage 2. Die Ziele des kommunalen Gesamtabschlusses 3. Der Weg zum Gesamtabschluss

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband

Mehr

Kommunale Verschuldung in Thüringen

Kommunale Verschuldung in Thüringen Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 03 61 3 78 41 10 E-Mail: Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Kommunale Verschuldung in Thüringen Im vorliegenden Beitrag wird ein Überblick

Mehr

nicht quantifizierbar

nicht quantifizierbar SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 01097 Dresden Sächsisches Staatsministerium der Finanzen poststelle@smf.sachsen.de - Vorab per E-Mail - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 5 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 21.05.2008 2. Prüfungsarbeit:

Mehr

wird dieser Betrag nochmals um 29T abgeschmolzen.

wird dieser Betrag nochmals um 29T abgeschmolzen. Bericht des Vizepräsidenten Finanzen Karl-Heinz Dinter Haushalt des Verbandes stärken - Neue Einnahmen erschliessen Dem Verbandstag des Schwimmverbands NRW am 25.04.201 5 in Mülheim lege ich hiermit den

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) Bundesrat Drucksache 778/05 (Beschluss) 25.11.05 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (... Arbeitszeitänderungsgesetz -... ArbZÄG) A. Problem und

Mehr

Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen)

Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Geodateninfrastruktur Hessen (GDI-Hessen) Erfahrungsbericht INSPIRE-Umsetzung in Hessen Kompetenzstelle für Geoinformation Frankfurt, den 20.

Mehr

Präventive Finanz-Aufsicht TG. Gemeinden wie Fische im Wasser? Kanton TG im Überblick. Generelle Aufsichtsregelung seit 1992

Präventive Finanz-Aufsicht TG. Gemeinden wie Fische im Wasser? Kanton TG im Überblick. Generelle Aufsichtsregelung seit 1992 Präventive Finanz-Aufsicht TG Gemeinden wie Fische im Wasser? Kanton TG im Überblick 266 510 Einwohner 5 Bezirke 80 Politische Gemeinden Davon erst eine mit integrierter Volkschule Separate Schul- und

Mehr

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG Jahresrechnung zum 31.12.2006 der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG 31.12.2006 31.12.2005 Umsatzerlöse - aus Verkauf von Grundstücken 1.826.339,62 1.969.860,17 Minderung des

Mehr

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot

Mehr

Wechselbeziehung Bilanz Finanz- und Ergebnisrechnung

Wechselbeziehung Bilanz Finanz- und Ergebnisrechnung Wechselbeziehung Bilanz Finanz- und Ergebnisrechnung Bilanz Finanzrechnung Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Einzahlungen Anlagevermögen Eigenkapital Aufwendungen Auszahlungen Umlaufvermögen Forderungen

Mehr

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom

Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Mülsen (Elternbeitragssatzung) Vom 05.09.2016 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),

Mehr

Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten

Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten Public Private Partnership für Schulen und Kindergärten Michael J. Weichert, MdL: Stand und Ausblick für den Freistaat Sachsen Vortrag Michael J. Weichert, MdL HTWK Leipzig, 01. Juni 2006, Folie 1 PPP

Mehr

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351

Mehr

Neues Kommunales Rechnungswesen Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen?

Neues Kommunales Rechnungswesen Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen? Ist die Doppik nach acht Jahren in den Rathäusern angekommen? Gemeinsame Fachtagung des Instituts für Unternehmensführung (ifu) der Ruhr-Universität Bochum und der Kämmerei der Stadt Bochum Die Bedeutung

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2823 20.02.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Felke (SPD) Fernbusverkehr in Sachsen-Anhalt

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Unterausschuss Rechnungsprüfung

Landtag von Sachsen-Anhalt Unterausschuss Rechnungsprüfung Landtag von Sachsen-Anhalt Unterausschuss Rechnungsprüfung Einladung 7/RPR/1 15.09.2016 1. Sitzung Freitag, 23.09.2016, 10:00 Uhr Magdeburg, Landtagsgebäude, Domplatz 6-9, Raum B0 05 Tagesordnung: 1. Konstituierung

Mehr

Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM

Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM Telefon 233-4 76 08 Telefax 233-4 76 05 Frau Rauschenbach s-bm.rgu@muenchen.de Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM Privatisierung von Krankenhäusern - Auswirkung auf den

Mehr

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie

Alarmierungsrichtlinie. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Alarmierung der Katastrophenschutzbehörden, der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerkes, des Rettungsdienstes und der privaten Hilfsorganisationen

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen! Erziehungspartnerschaften Gemeinsam für Kinder Dem Gesetzgeber ist es ernst mit der Erziehungspartnerschaft

Mehr

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen

Landesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung

Mehr

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1.

Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Pflichten, Rechte und Grenzen der Heimaufsicht. Inhalt: 1. Inhalt: 1. Begriffsklärung 2. Woraus leiten sich die Pflichten und Rechte ab? 3. Rechtliche Grundlagen 4. Rechte und Pflichten 6. Chancen 7. Kurzes Fazit 1. Begriffsklärung Der Begriff Heimaufsicht wird

Mehr

Radverkehrsverbindung Adelberg - Schorndorf/Oberberken

Radverkehrsverbindung Adelberg - Schorndorf/Oberberken Beratungsunterlage UVA 2014/27 4 Anlagen Amt für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Ausschuss für Umwelt und Verkehr 01.07.2014 Öffentlich TO Nr. 7 Radverkehrsverbindung Adelberg - Schorndorf/Oberberken

Mehr

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik

Statistischer Bericht Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N. Thüringer Landesamt für Statistik Z A H L E N. D A T E N. F A K T E N Statistischer Bericht L III j / 14 Schulden des Landes und der kommunalen Körperschaften in Thüringen am 31.12.2014 Vorabergebnisse BestellNr. 11 300 Thüringer Landesamt

Mehr

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt

Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt Entwurf Kulturfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt Artikel 1 Gesetz über die Bildung und Arbeit der Kulturregionen des Landes Sachsen-Anhalt 1 Bildung der Kulturregionen (1) Es werden Kulturregionen

Mehr

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 UNIQA Versicherung Aktiengesellschaft Vaduz Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Versicherungsrevisionsstelle

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/377 18.03.2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf und Korschewsky (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und

Mehr

Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen

Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Prof. Dr. Jörg Bogumil Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte in Thüringen Gutachten im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) Gutachtenauftrag und methodisches

Mehr

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100 Delitzsch Pflanzenzucht Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Einbeck Bilanz zum 30. Juni 2016 AKTIVA Vorjahr Vorjahr T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital

Mehr