36 Entwicklung der Kommunalprüfung
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- Nicole Lorenz
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1 36 Entwicklung der Kommunalprüfung Die Personalausstattung für die örtliche Rechnungsprüfung ist weiterhin rückläufig. Insbesondere kleinere Gemeinden sichern mitunter nicht die vorgeschriebenen Mindestinhalte der örtlichen Rechnungsprüfung. Die Einführung der kommunalen Doppik stellt auch die Rechnungsprüfung vor neue Herausforderungen. 1 Örtliche Rechnungsprüfung Gesetzliche Grundlagen Die örtliche Rechnungsprüfung ist in allen sächsischen Kommunen obligatorisch. Die organisatorische Umsetzung ist nach einzelnen Gebietskörperschaftsgruppen unterschiedlich gesetzlich geregelt. Landkreise haben nach 64 Satz 1 SächsLKrO ein RPA zwingend einzurichten. Gemeinden ab EW haben nach 103 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO ein RPA einzurichten, sofern sie sich nicht eines anderen kommunalen RPA bedienen. Gemeinden mit weniger als EW haben nach 103 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO daneben noch weitere Möglichkeiten, die örtliche Rechnungsprüfung sicherzustellen, indem sie - einen geeigneten Bediensteten als Rechnungsprüfer bestellen - oder sich eines anderen kommunalen Rechnungsprüfers, - eines Wirtschaftsprüfers - oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedienen. Organisatorische Umsetzung zum Alle zehn Landkreise hatten ein eigenes RPA eingerichtet. Die 29 Städte über EW im Freistaat Sachsen stellten die örtliche Rechnungsprüfung wie folgt sicher: 29 Städte mit über 20 Tsd. EW eigener Rechnungsprüfer 1 anderes kommunales Rechnungsprüfungsamt 2 eigenes Rechnungsprüfungsamt
2 Während fast alle Städte über EW ein eigenes RPA eingerichtet hatten, verfügte eine Stadt nur über einen Rechnungsprüfer. Zwei Städte mit bzw EW bedienten sich seit den Jahren 2005 bzw eines anderen kommunalen RPA. Der SRH hält die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zur Übertragung der örtlichen Rechnungsprüfung auf ein anderes kommunales RPA für Gemeinden über EW für problematisch. Eine zeitnahe und mit den lokalen Verhältnissen vertraute örtliche Prüfung kann nur noch eingeschränkt stattfinden. Die Chancen, die sich aus einem eigenen RPA ergeben, in Bezug auf die Begleitung von schwierigen Verwaltungsprozessen oder die Erledigung von fakultativen Prüfungsaufgaben sowie die Möglichkeit des Gemeinderates zur Übertragung von weiteren Aufgaben nach 106 Abs. 2 SächsGemO bleiben ungenutzt. Der SRH empfiehlt dem Gesetzgeber, die Regelung nach 103 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO insoweit zu begrenzen, dass Gemeinden mit über EW eine eigene Rechnungsprüfung sicherzustellen haben. Die 464 Gemeinden mit unter EW nahmen für die Erledigung der örtlichen Rechnungsprüfung zunehmend die Möglichkeit der Nutzung Dritter in Anspruch. Im Jahr 2009 hatten nur 31 Gemeinden eigene Rechnungsprüfer bestellt oder ein eigenes RPA eingerichtet. Die 40 Gemeinden im Freistaat Sachsen der Größenklasse über bis unter EW nutzten die Möglichkeiten zur Sicherstellung der örtlichen Rechnungsprüfung wie folgt: 40 Gemeinden mit über 10 bis unter 20 Tsd. EW Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfer 14 eigenes Rechnungsprüfungsamt 3 eigener Rechnungsprüfer 13 anderer kommunaler Rechnungsprüfer 10 Personalbestand für die örtliche Rechnungsprüfung Der Personalbestand für die örtliche Rechnungsprüfung ist auch im Jahr 2009 bei den Landkreisen und kleineren Gemeinden weiter zurückgegangen. Die Landkreise hatten bereits im Vorfeld der Kreisgebietsneugliederung keine Personalaufstockungen in ihren RPÄ vorgenommen. Bei den Gemeinden über EW ist im Vergleich zum Jahr 2008 eine Verbesserung der Personalausstattung nur in Ansätzen erkennbar. Die rechnerisch um 3,89 VK ausgewiesene erhöhte Stellenbesetzung ist entstanden, weil eine Stadt mit einer Stellenbesetzung von 0,95 VK die EW-Grenze überschritten hat. Die bereinigte erhöhte Stellenbesetzung beträgt damit nur 2,94 VK. Bei den Gemeinden unter EW ist auch deshalb die tatsächliche Stellenbesetzung im Vergleich zum Vorjahr nur um 0,28 VK zurückgegangen. 315
3 Zum waren in den Kommunen die Stellen der RPÄ bzw. Rechnungsprüfer wie folgt besetzt: Ø Stellenbesetzung je Kommune mit einem Stellenbesetzung RPA Rechnungsprüfer (VK) Landkreise 70,56 7,06 Kreisfreie Städte 84,96 28,32 Kreisangehörige Gemeinden über EW 63,73 2,73 0,95 Kreisangehörige Gemeinden unter EW 22,85 1,84 0,57 Gesamt 242,10 Die Personalausstattung für die Rechnungsprüfung entwickelte sich seit 1992 wie folgt: 1 Stellen Besetzte Stellen der Rechnungsprüfungsämter/Rechnungsprüfer Gemeinden über EW Landkreise Gemeinden unter EW Der SRH weist wiederum darauf hin, dass für Gemeinden unter EW derzeit als Empfehlung zur Personalausstattung eine Stellenbesetzung von 0,3 bis 0,5 VK/ EW gilt. 2 Prüfungsinhalte der örtlichen Rechnungsprüfung Die SächsGemO räumt der örtlichen Rechnungsprüfung einen hohen Stellenwert ein. Die umfassenden Prüfungskompetenzen werden zu wenig genutzt. Aufgrund von fehlenden Personalkapazitäten oder aus Kostengründen wird oft nur die örtliche Prüfung der Jahresrechnung durchgeführt. Weitere Aufgaben der örtlichen Prüfung nach 106 Abs. 1 SächsGemO bleiben mitunter bei kleineren Gemeinden unerledigt. Die fakultativen Aufgaben der örtlichen Prüfung nach 106 Abs. 2 SächsGemO werden in wurden bei allen Kommunen und 2004 bei Gemeinden unter EW keine Daten erhoben. Vgl. Erlass des SMI vom , Az.: 23b /
4 vielen Fällen vernachlässigt. Gleiches gilt insbesondere für die Kommunen, die die kommunale Doppik bereits eingeführt haben. Die örtliche Prüfungseinrichtung hat zusätzlich die Eröffnungsbilanz nach 131 Abs. 3 SächsGemO zu prüfen. Im Hinblick auf die Einführung der Doppik besteht ein vordringlicher Fortbildungsbedarf der kommunalen Rechnungsprüfer. Betriebswirtschaftliche Fortbildungsmaßnahmen sind unerlässlich, um die künftigen Anforderungen bewältigen zu können. Die Kommunen sind dringend angehalten, dafür ausreichende und qualifizierte personelle Kapazitäten zu schaffen. Die Kommunen sollten die örtliche Rechnungsprüfung ggf. mit dafür geeignetem Personal stärken. Prüfungsleistungen für Dritte Die Mehrzahl der kommunalen RPÄ bzw. Rechnungsprüfer erledigten die örtliche Rechnungsprüfung auch für andere kommunale Körperschaften. Gemessen am Stellenanteil ist allerdings das Prüfungspotenzial für Dritte mit abnehmender Tendenz gering. Die folgende Darstellung zeigt die besetzten Stellen der RPÄ/Rechnungsprüfer seit 2007, klassifiziert nach Prüfungstätigkeiten für die eigene Verwaltung und für Dritte: Besetzte Stellen der Rechnungsprüfungsämter/Rechnungsprüfer aufgeteilt nach Art der Prüfungsleistungen Stellen 160 Gemeinden über EW 11,70 10,11 9, Landkreise 80 9,98 9,27 9,65 139,81 134,69 139, ,53 64,22 60,91 Gemeinden unter EW 13,60 12,02 10, ,60 12,06 12, Eigene Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen für Dritte Insbesondere die Landkreise und Gemeinden über EW sollten eine effiziente und fachkompetente örtliche Rechnungsprüfung für kleinere Gemeinden realisieren. Öffentlich-rechtliche Verträge zur Aufgabenübernahme der örtlichen Rechnungsprüfung können auch für Gemeinden unter EW eine Alternative für eine effektive Aufgabenwahrnehmung sein. Die mit der Kreisgebietsneugliederung zu erwartenden Einsparpotenziale durch Zusammenlegung bestehender RPÄ sind in diesem Sinne zu nut- 317
5 zen. Die durch Aufgabenkonzentration ggf. überschüssigen Prüfungskapazitäten sollten kleineren Gemeinden angeboten werden. 2 Überörtliche Kommunalprüfung Neben den turnusmäßigen überörtlichen Prüfungen nach 108 und 109 SächsGemO ist der SRH auch nach 131 Abs. 3 und 4 SächsGemO für die Prüfung der Eröffnungsbilanz und des ersten und zweiten Jahresabschlusses zuständig. Im Freistaat Sachsen stellten bisher insgesamt 12 kommunale Körperschaften die kameralistische Haushaltsführung auf das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen um. Darüber hinaus hatte der SRH in den Jahren 2007 und 2008 Querschnittsprüfungen zu den Themen: - Eigenbetriebe der Branche Wohnungswirtschaft, - Eigenbetriebe der Branche Volkshochschulen, - Liquiditätsmanagement bei Zweckverbänden, - Nebentätigkeiten kommunaler Wahlbeamter, - Mahn- und Vollstreckungswesen bei Kommunen und Zweckverbänden sowie - wirtschaftliche Situation der kommunalen Krankenhäuser in Sachsen durchgeführt. Ein weiteres Organisationsmodell für Städte und Gemeinden mit bis unter EW wurde erstellt und in Form einer Beratenden Äußerung veröffentlicht. Die folgenden Einrichtungen wurden vom SRH und seinen drei StRPrÄ überörtlich geprüft: Anzahl der zu Prüfenden 3 Prüfungen in den Jahren (Stand ) davon Prüfungen von Eröffnungsbilanzen (2007 und 2008) Landkreise Kreisfreie Städte Gemeinden Verwaltungsverbände kommunale Stiftungen Eigenbetriebe Zweckverbände regionale Planungsverbände sonstige Verwaltungen kommunale Unternehmen Summe Laut Angaben des Statistischen Landesamtes, sofern diese fehlten, hat der SRH die Angaben aus unterschiedlichen Quellen ermittelt. Es handelt sich hier um Unternehmen des privaten Rechts mit unmittelbarer kommunaler Beteiligung von mindestens 75 % nach letztem bekannt gemachtem Stand vom
6 Aus aktuellem Anlass sind im Jahr 2009 die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Kommunen und die diesbezüglichen Konjunkturbelebungsmaßnahmen Prüfungsschwerpunkte der überörtlichen Prüfung. Die mit der Einführung der kommunalen Doppik einhergehenden zusätzlichen Prüfungsaufgaben binden enorme Prüfungskapazitäten. Neben den turnusmäßigen überörtlichen Prüfungen sind die anfallenden Prüfungen der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse sicherzustellen. Die überörtliche Kommunalprüfung mit einer derzeitigen Personalausstattung von 106 Stellen steht damit vor einer erheblichen personellen Herausforderung. 319
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