A N T W O R T. zu der. Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.)

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1 LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/130 (16/87) A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (DIE LINKE.) betr.: Situation Jugendlicher und junger Erwachsener im Saarland Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung weist darauf hin, dass das SGB II zum 01. Januar 2005 in Kraft getreten ist. Statistische Daten sind erst ab diesem Zeitpunkt verfügbar und Vergleiche mit davor liegenden Jahren nicht möglich. In den Rechtskreisen SGB II und SGB III stellt die Familie keine statistische Größe dar. Um die Fragen dennoch zu beantworten, hat die Landesregierung auf die im Rechtskreis SGB II übliche statistische Größe der Bedarfsgemeinschaft (BG) abgestellt. Da die Bedarfsgemeinschaft ( 7 SGB II) vielfältige Facetten aufweist, werden diese zum besseren Verständnis an dieser Stelle dargestellt. Als Quelle dient die Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der BG wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der BG einsetzt (Ausnahme: Kinder). Es besteht eine sog. bedingte Einstandspflicht. Eine BG hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB). Des Weiteren zählen dazu: die im Haushalt lebenden Eltern, der im Haushalt lebende Elternteil und/oder der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils des ELB, sofern der ELB das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Partner des ELB der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, eine Person, die mit dem ELB in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder des ELB, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Ausgegeben: ( )

2 Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-BG und sonstige BG. Vom Begriff der BG abzugrenzen sind Haushaltsgemeinschaften und Zweckgemeinschaften (wie z. B. Studenten-WGs). Zu unterscheiden sind dabei verschiedene Bedarfsgemeinschafts-Typen. Der Bedarfsgemeinschafts-Typ (BG-Typ) teilt die Bedarfsgemeinschaften (BG) und Personen in Bedarfsgemeinschaften anhand der Information, in welcher Beziehung die Bedarfsgemeinschaftsmitglieder zueinander stehen, in verschiedene Gruppen ein. Es gibt fünf BG-Typen: Single-BG, Alleinerziehende-BG, Partner-BG ohne Kinder, Partner-BG mit Kindern und nicht zuordenbare BG Bei der Ermittlung des BG-Typs werden alle Personen der Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Neben der Zusammensetzung der BG spielen dabei auch Merkmale wie das Alter und die Stellung der einzelnen Personen in der BG (Hauptperson/Partner, minderjähriges (unverheiratetes) Kind, volljähriges (unverheiratetes) Kind unter 25 Jahren) eine Rolle. Bei den Alleinerziehenden- bzw. Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bezieht sich die Kinderinformation jeweils auf minderjährige (unverheiratete) Kinder. Volljährige (unverheiratete) Kinder unter 25 Jahren bleiben bei der Ermittlung des BG-Typs unberücksichtigt. So können in einer Partner-BG ohne Kinder durchaus ein oder mehrere volljährige Kinder leben. Zu Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche im Saarland wachsen in einer Familie auf, in der ein Elternteil oder beide Eltern arbeitslos sind, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Jahren 2007, 1997 und 1987 entwickelt? Die Landesregierung verweist bezüglich des geforderten zeitlichen Vergleichs und der statistischen Darstellung von Familien auf die Vorbemerkung. Zusätzlich weist die Landesregierung darauf hin, dass in einer BG nicht gleichzeitig Arbeitslosigkeit bei den ELB vorliegen muss. Arbeitslosigkeit liegt z. B. nicht vor, wenn eine Tätigkeit von mehr als 15 Wochenstunden ausgeübt wird und aufstockende Leistungen nach dem SGB II bezogen werden, da das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit nicht auskömmlich ist oder wenn der/die ELB dem Arbeitsmarkt wegen Betreuungspflichten nicht zur Verfügung stehen muss. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit untergliedert die ELB zwar nach Status arbeitslos und nicht arbeitslos (im Dezember 2016 waren 37,3 Prozent der ELB arbeitslos gemeldet). Allerdings erfolgt keine weitere Auswertung nach Familienstand und den dazugehörenden Kindern

3 Der Bestand an Kindern in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften seit dem Jahr 2007 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Um einen aussagekräftigen zeitlichen Verlauf darzustellen, werden die Daten ab 2007 jeweils mit Stichtag eines Jahres dargestellt. Die Landesregierung weist in diesem Zusammenhang auf die methodischen Hinweise der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hin, die ebenfalls der Anlage 1 zu entnehmen sind. Zu beachten ist dabei die ab dem Jahr 2016 vorgenommene Revision der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Zu Frage 2: Wie viele Kinder und Jugendliche im Saarland wachsen in einer Familie auf, die Leistungen nach SGB II (Hartz IV) bezieht, wie groß ist ihr prozentualer Anteil an der Gesamtbevölkerung im Vergleich zu den anderen Bundesländern und wie hat sich ihre Zahl im Saarland im Vergleich zu den Jahren 2007, 1997 und 1987 entwickelt? Die Landesregierung verweist bezüglich des geforderten zeitlichen Vergleichs und der statistischen Darstellung von Familien auf die Vorbemerkung. Zur Beantwortung der Frage wird zunächst auf die Tabelle in Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die SGB-II-Hilfequote abgestellt. Diese setzt den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe. Die Daten sind der Tabelle der Anlage 2 zu entnehmen. Die Landesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei der Statistik der Bundesagentur für Arbeit keine Daten vor dem Jahr 2007 vorliegen. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren im Saarland waren zum Stichtag 15. August 2017 arbeitslos gemeldet, in einer Beschäftigungsmaßnahme der Arbeitsagentur oder auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle (bitte einzeln auflisten)? Zu Frage 3: Die Landesregierung verweist bezüglich des gewünschten Stichtags auf die Ausführungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu dieser Thematik: Als Vollerhebung auf der Basis von Verfahrensdaten ist die Vollständigkeit der Daten der Förderstatistik in der Regel gewährleistet. Die Erfassung in den operativen IT-Fachverfahren erfolgt jedoch nicht immer zeitnah, sondern mit teilweise erheblichen Verzögerungen, so dass von einer unvollzähligen Erhebungsgesamtheit am aktuellen Rand auszugehen ist. Deshalb ist die Förderstatistik der BA so konzipiert, dass endgültige Ergebnisse für einen Berichtszeitraum bzw. Stichtag erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten festgeschrieben werden. Nacherfassungen innerhalb dieser Wartezeit fließen in das Ergebnis für den jeweiligen Berichtsmonat ein. Die Ergebnisse für den aktuellen Berichtsmonat und die beiden Vormonate sind vorläufig und aufgrund der noch ausstehenden Nacherfassungen im Vergleich mit dem endgültigen Ergebnis untererfasst. Aktuell sind die gewünschten Daten von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit für den Mai 2017 darstellbar. Die Ausnahme dazu bildet die Statistik der Bewerber für Berufsausbildungsstellen unter 25 Jahre. Hierzu werden die Daten zum Ende des Berichtsjahrs 2015/2016 dargestellt

4 Der Begriff der Beschäftigungsmaßnahme wurde vom Fragesteller nicht genauer definiert. Da der gesetzliche Rahmen den Agenturen für Arbeit keine Beschäftigung schaffende Maßnahmen im eigentlichen Sinn (ABM etc.) zur Verfügung stellt, werden hier entsprechende arbeitsmarktpolitische Instrumente der Jobcenter mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB II und nicht der Agentur für Arbeit dargestellt. Die gewünschten Daten sind der Anlage 3 zu entnehmen. Zu Frage 4: Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren im Saarland haben zum Stichtag 15. August 2017 in der Zeitarbeits-Branche (Leiharbeit) gearbeitet und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die gewünschten Daten sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Krankenoder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Aus diesem Grund kann zum Zeitpunkt der Beantwortung maximal der Stichtag abgebildet werden. Zu Frage 5: Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren im Saarland haben zum Stichtag 15. August 2017 im Niedriglohn-Bereich gearbeitet und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die gewünschten Daten sind der Anlage 5 zu entnehmen. Die statistische Abbildung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgt jeweils zum Stichtag eines Jahres. Daher kann zum Zeitpunkt der Beantwortung nicht wie vom Fragesteller gewünscht der Stichtag August 2017 dargestellt werden, sondern lediglich die Daten zum Stichtag Zu Frage 6: Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren im Saarland hatten zum Stichtag 15. August 2017 ein befristetes Arbeitsverhältnis, wie viele davon ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne sachlichen Grund und wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Die Daten zur befristeten Beschäftigung bildet der Mikrozensus ab. Dieser liefert allerdings keine Stichtagsergebnisse, sondern immer Jahresdurchschnittswerte. Erhebungen zum Merkmal ohne Sachgrund werden weder vom Mikrozensus noch von anderen Statistiken erfasst. Trotz der Umstellung der Stichprobenbasis auf Daten des Mikrozensus 2011 können die Zeitreihen weiterhin verwendet werden, da der Einfluss auf die Ergebnisse minimal ist. Die folgende Übersicht bezieht sich auf alle befristet Beschäftigten als abhängig Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 25 Jahren ohne Auszubildende, da Ausbildungsverhältnisse generell befristet sind

5 Abhängig Erwerbstätige (ohne Auszubildende) im Alter von 15 bis unter 25 Jahren und darunter befristet Beschäftigte Ergebnisse des Mikrozensus in 1000 darunter mit Jahr Insgesamt befristetem Arbeitsvertrag absolut in % , , , , , , , , , , ,0 Quelle: Statistisches Amt Saarland Definition: Erwerbstätige sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die im Berichtszeitraum wenigstens 1 Stunde gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschl. Soldaten und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen Freien Beruf ausüben. Die in dieser Veröffentlichung dargestellten Ergebnisse beziehen sich bei Vorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit. Nach diesem Konzept gelten auch Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung als erwerbstätig. Dieses Beschäftigungsverhältnis liegt nach 8 SGB IV vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt. Stellung im Beruf: Gliederung der Erwerbstätige in Selbstständige, unbezahlt mithelfende Familienangehörige und abhängig Beschäftigte. Quelle: Statistisches Amt Saarland - 5 -

6 Wie viele Kinder und Jugendliche im Saarland sind von Obdachlosigkeit betroffen und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Jahren 2007, 1997 und 1987 entwickelt? Wie viele Kinder und Jugendliche gelten im Saarland als von der Wohnungslosigkeit bedroht? Zu den Fragen 7 und 8: Die Antworten zu den Fragen 7 und 8 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs zusammengefasst. Statistische Erhebungen über das Ausmaß von Obdachlosigkeit oder von Wohnungslosigkeit führen weder der Bund noch die weit überwiegende Zahl der Länder durch. Lediglich die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen erheben bislang eine Wohnungsnotfallstatistik. Daten zu der Zahl der von Obdachlosigkeit betroffenen Kinder und Jugendlichen im Saarland und der Entwicklung dieser Zahl im Vergleich zu den Jahren 2007, 1997 und 1987 sowie zu der Zahl der im Saarland von Wohnungslosigkeit bedrohten Kinder und Jugendlichen sind daher nicht verfügbar. Zu Frage 9: Wie viele Kinder und Jugendliche im Saarland sind von Armut bedroht, wie stellt sich ihr Anteil im Vergleich zu den anderen Bundesländern dar und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zu den Jahren 2007, 1997 und 1987 Die Armutsgefährdungsquote* im Saarland und in den übrigen Bundesländern nach soziodemografischen Merkmalen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Prozent gemessen am Landesmedian stellt sich im Jahr 2016 im Vergleich zum Jahr 2007 wie folgt dar. Aufgrund der methodischen Neugestaltung/Umstellung des Mikrozensus können Berechnungen der Armutsgefährdungsquoten auf Basis des Mikrozensus erst ab 2005 vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt werden. Ein Vergleich mit den Jahren 1997 und 1987 ist somit nicht möglich

7 Land Jahr 2007 Jahr 2016 Baden-Württemberg 16,2 % 19,4 % Bayern 16,2 % 16,5 % Berlin 18,2 % 22,7 % Brandenburg 17,7 % 17,9 % Bremen 19,7 % 29,9 % Hamburg 24,4 % 26,9 % Hessen 19,9 % 21,6 % Mecklenburg-Vorpommern 18,9 % 18,8 % Niedersachsen 20,1 % 21,1 % Nordrhein-Westfalen 19,9 % 22,3 % Rheinland-Pfalz 18,6 % 21,5 % Saarland 17,1 % 21,6 % Sachsen 18,2 % 15,5 % Sachsen-Anhalt 20,5 % 18,5 % Schleswig-Holstein 17,5 % 21,2 % Thüringen 18,5 % 15,1 % Früheres Bundesgebiet (ohne Berlin) 18,7 % 20,9 % Neue Bundesländer (einschl. Berlin) 18,3 % 17,7 % Quelle: Statistisches Bundesamt (DESTATIS). *Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD- Skala berechnet. Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus Durch Effekte der Umstellung auf eine neue Stichprobe sowie durch Sondereffekte im Kontext der Bevölkerungsentwicklung ist die Vergleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse für das Berichtsjahr 2016 mit den Vorjahren eingeschränkt. IT. NRW Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt

8 Anlage 1 Bestand der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach Strukturmerkmalen und Vergleichsmonaten Saarland Zeitreihe Merkmal Dez 07 Dez 08 Dez 09 Dez 10 Dez 11 Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16 Veränderu ng Dezember 2016 zu Dezember 2015 in % Veränderu ng Dezember 2016 zu Dezember 2007 in % Personen unter 18 Jahren 2) ,1 10,1 Kinder unter 18 Jahren 3) ,3 9,3 dav. nicht erw erbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) ,0 11,2 erw erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) ,0 5,1 sonstige Leistungsberechtigte (SLB) ,9.X Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) ,7-23,3 vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) ,7-28,1 dar. männlich ,5 10,1 w eiblich ,0 8,6 dar. Ausländer 1) ,6 130,0 dar. unter 15 Jahren ,8 11,8 dav. unter 3 Jahren ,8 7,9 3 bis unter 6 Jahren ,3 15,5 6 bis unter 15 Jahren ,8 12,1 15 bis unter 18 Jahren ,6-4,3 dar. (nach Regelbedarfsaltersstufen) 4) unter 6 Jahren ,4 11,5 6 bis unter 14 Jahren ,3 13,3 14 bis unter 18 Jahren ,9-2,8 Nachrichtlich: Personen unter 25 Jahren Hinweis: Veränderungswerte > 250% werden mit ".X" gekennzeichnet ,0 13,6 1) Für Kinder unter 18 Jahren, die eine doppelter Staatsangehörigkeit besitzen, kann bei Antragstellung nur eine Staatsbürgerschaft erfasst werden. 2) alle minderjährigen Personen unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften 3) minderjährige, unverheiratete Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften 4) Der Regelbedarf der Kinder unter 6 Jahren beträgt 237 Euro, der 6 bis 13-Jährigen 291 Euro und der Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren 311 Euro (Stand ). Statistik der Bundesagentur für Arbeit - 8 -

9 Anlage 1 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock- Flow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. In der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt

10 Anlage 1 Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen (NLB) innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Die zentrale Größe der statistischen Berichtserstattung der Grundsicherungsstatistik SGB II sind die Regelleistungsberechtigten. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

11 Anlage 1 Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Vor der Revision der Grundsicherungsstatistik SGB II wurden die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (nef) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildete jedoch nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betraf etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch hatten bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Durch eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen konnte die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II mit der Revision im April 2016 erhöht werden. Schematische Darstellung der Berichtssystematik In der Abbildung werden die Personengruppen der alten und der neuen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der elb und nef teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) beispielsweise Altersrentner wurde ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen. Messkonzept bis 2015 Personen in BG elb nef Messkonzept ab 2016 Personen in BG (PERS) RLB ELB NEF SLB AUS KOL Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) stieg deutschlandweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen war die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch nun eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergaben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen war insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen

12 Anlage 2 SGB II - Hilfequoten Saarland Zeitreihe 1) Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Berichtsmonat SGB II-Hilfequote der leistungsberechtigten Kinder unter 18 Jahren 2) NEF-Quote 3) 1 2 Dezember ,6 15,6 Dezember ,2 14,0 Dezember ,4 14,1 Dezember ,6 13,2 Dezember ,2 14,0 Dezember ,6 14,5 Dezember ,6 15,4 Dezember ,4 16,3 Dezember ,3 17,2 Dezember ,0 20,2 Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) SGB II-Hilfequoten setzen den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe (Bezugsgröße). Als Bezugsgröße wird die vom Statistischen Bundesamt jeweils zum eines Jahres ermittelte Bevölkerungszahl verwendet und für das halbe Jahr vor und das halbe Jahr nach dem herangezogen. Liegen die Bevölkerungsdaten für das aktuelle Jahr noch nicht vor, werden übergangsweise die Daten des Vorjahres verwendet. Diese SGB II-Hilfequoten für 2016 sind deshalb vorläufig. 2) Zur Berechnung werden die leistungsberechtigten (LB) Kinder unter 18 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 18 Jahren ins Verhältnis gesetzt. 3) Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt

13 Anlage 2 SGB II - Hilfequoten Ausgew ählte Regionen Dezember ) Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Region Leistungsberechtigte Kinder unter 18 Jahren 2) NEF-Quote 3) 1 2 Schlesw ig-holstein 14,9 15,7 Hamburg 19,9 20,4 Niedersachsen 14,0 14,7 Bremen 30,5 31,8 Nordrhein-Westfalen 18,1 18,9 Hessen 13,7 14,3 Rheinland-Pfalz 11,3 12,0 Baden-Württemberg 7,9 8,3 Bayern 6,5 6,9 Saarland 19,0 20,2 Berlin 30,5 30,5 Brandenburg 15,1 15,5 Mecklenburg-Vorpommern 18,5 18,8 Sachsen 14,7 14,6 Sachsen-Anhalt 21,3 21,5 Thüringen 14,1 14,3 Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) SGB II-Hilfequoten setzen den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe (Bezugsgröße). Als Bezugsgröße wird die vom Statistischen Bundesamt jeweils zum eines Jahres ermittelte Bevölkerungszahl verwendet und für das halbe Jahr vor und das halbe Jahr nach dem herangezogen. Liegen die Bevölkerungsdaten für das aktuelle Jahr noch nicht vor, werden übergangsweise die Daten des Vorjahres verwendet. Diese SGB II-Hilfequoten für 2016 sind deshalb vorläufig. 2) Zur Berechnung werden die leistungsberechtigten (LB) Kinder unter 18 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 18 Jahren ins Verhältnis gesetzt. 3) Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt

14 Anlage 3 Bestand an Arbeitslosen unter 25 Jahre Saarland Mai Statistik der Bundesagentur für Arbeit Gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen unter 25 Jahre Saarland Berichtsjahr 2015/16 Gemeldet dar. unversorgt Ende September Statistik der Bundesagentur für Arbeit Berichtsjahr Das Berichtsjahr ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres. Um alle Bewerber und Berufsausbildungsstellen, die während eines Berichtsjahres bei den AA und JC gemeldet waren, abzubilden, werden Bewerber und Berufsausbildungsstellen jeweils kumuliert seit Beginn des Berichtsjahres ausgewiesen. Das bedeutet, jeder Bewerber bzw. jede Berufsausbildungsstelle, die mindestens einmal während des Berichtsjahres gemeldet war, bleibt statistisch bis zum Ende des Berichtsjahres in der Grundgesamtheit enthalten (Prinzip der Anwesenheitsgesamtheit), auch wenn der Vermittlungsauftrag längst beendet wurde. Bewerber Als Bewerber für Berufsausbildungsstellen zählen diejenigen gemeldeten Personen, die im Berichtsjahr individuelle Vermittlung in eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildungsstelle in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wünschen und deren Eignung dafür geklärt ist bzw. deren Voraussetzung dafür gegeben ist. Hierzu zählen auch Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle in einem Berufsbildungswerk oder in einer sonstigen Einrichtung, die Ausbildungsmaßnahmen für behinderte Menschen durchführt. Zu den Bewerbern für Berufsausbildungsstellen rechnen auch solche Jugendliche, die für eine Berufsausbildung im dualen System vorgemerkt wurden, sich aber im Zuge ihres individuellen Berufswahlprozesses im Laufe des Berichtsjahres aus unterschiedlichen Gründen für andere Ausbildungs-/Bildungsalternativen wie z. B. Schulbildung, Studium, Aufnahme einer Berufsausbildung außerhalb des dualen Systems oder auch eine Beschäftigung entscheiden. Unter den gemeldeten Bewerbern befinden sich auch Personen, die die Schule nicht im laufenden Berichtsjahr, sondern im Vorjahr oder in früheren Jahren verlassen haben und somit zusätzlich zum Nachfragepotential des aktuellen Schulentlassjahres eine Ausbildung aufnehmen wollen. Zu den unversorgten Bewerbern rechnen Kunden, für die weder die Einmündung in eine Berufsausbildung, noch ein weiterer Schulbesuch, eine Teilnahme an einer Fördermaßnahme oder eine andere Alternative zum bekannt ist und für die Vermittlungsbemühungen laufen. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

15 Anlage 3 Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis SGB II Personengruppe: bei Eintritt unter 25 Jahre Land Saarland Mai 2017, Datenstand: August 2017 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Mai 2017 April 2017 März 2017 Bestand Zugang / Eintritte / Bew illigungen im Berichtsmonat seit Jahresbeginn Veränderung gg. Vorjahresmonat in % (Sp. 1) Veränderung gg. Vorjahresmonat in % (Sp. 2) Veränderung gg. Vorjahresmonat in % (Sp. 3) Mai 2017 Veränderung gg. Vorjahresmonat in % JS bis Mai 2017 Veränderung gg. Vorjahresw ert in % Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter ,1 26,1 41, , ,7 Vermittlungsbudget x x x 155-6,1 * 30,9 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung * * 18,1 26,0 41, , ,6 dar. bei einem Arbeitgeber ,3 6,5-23,3 52-7, ,2 Vermittlung in sv-pflichtige Beschäftigung (eingelöste AVGS, bew illigt 1. Rate) x x x * * 7 * Probebeschäftigung behinderter Menschen - * * x * * - * * x Arbeitshilfen für behinderte Menschen x x x - x - x Förderung schw er erreichbarer Jugendlicher x x x - x - x Berufswahl und Berufsausbildung, darunter ,3 6,3 9, ,4 Berufseinstiegsbegleitung x x x - x - x Assistierte Ausbildung ,2-5,3 13,3 * * 15-34,8 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen x x x - x - x Einstiegsqualifizierung ,3 17,6 23,9 - * 44-10,2 Ausbildungsbegleitende Hilfen ,4-17,2-18,5 * * 11 * Außerbetriebliche Berufsausbildung ,7 6,6 7,2 - * 7 40,0 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schw erbehinderter Menschen ,3 33,3 33,3 - x - * Zuschuss für Schw erbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung x x x - x - x Berufliche Weiterbildung, darunter ,3 90,0 17,4 7 75, ,3 Förderung der beruflichen Weiterbildung ,3 90,0 17,4 7 75, ,3 dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung ,0-40,0-25,0 - x * - 33,3 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter x x x - x - x Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter ,9 190,9 142,9 15.x ,0 Förderung abhängiger Beschäftigung * * ,7 210,0 161,5 15.x * 235,7 Eingliederungszuschuss ,3 180,0 123, , ,0 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schw erbehinderte * * * * * * - * - x Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 3 * * x * x 6 * * x Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter x x x - x - x Beschäftigungszuschuss (Restabw icklung) x x x - x - x Förderung der Selbständigkeit * * - * * * - * * * Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit * * - * * * - * * * Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen x x x - x - x Gründungszuschuss x x x - x - x besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ⁴), darunter x x x - x - x besondere Maßnahmen zur Weiterbildung x x x - x - x Eignungsabklärung/Berufsfindung x x x - x - x besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung x x x - x - x Einzelfallförderung x x x - x - x individuelle rehaspezifische Maßnahmen x x x - x - x unterstützte Beschäftigung x x x - x - x Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter ,4 78,8 166, , ,3 Arbeitsgelegenheiten ,4 78,8 166, , ,3 Förderung von Arbeitsverhältnissen x x x - x - x Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabw icklung) x x x - x - x Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt x x x - x - x Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter ,0 9,5 71,4 3-40, ,1 Freie Förderung SGB II ,0 9,5 71,4 3-40, ,1 Summe der Instrumente mit Einmalleistungen ¹) ,8 31,9 50, , ,3 Einmalleistungen ¹) x x x 156-6, ,6 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen ¹) ,8 31,9 50, , ,5 nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen ²) ,9-13,4-20, , ,0 Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuellsten Gebietsstand (Gebietsstandsmonat: August 2017); der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - März 2017 (Datenstand Juni 2017) nur ca. 68 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten

16 Anlage 4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter 25 Jahre am Arbeitsort Saarland (Gebietsstand August 2017) Zeitreihe, Stichtag jew eils Jahr Insgesamt darunter: Überlassung von Arbeitskräften 1) Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Wirtschaftsgruppe 782 "Befristete Überlassung von Arbeitskräften" und Wirtschaftsgruppe 783 "Sonstige Überlassung von Arbeitskräften" Die Wirtschaftsgruppen 782 und 783 beinhalten alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von Verleihbetrieben mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass mit den dargestellten Zahlen sowohl die Leiharbeitnehmer, als auch das eigene Stammpersonal abgebildet wird

17 Anlage 5 Entwicklung der unter 25 jährigen Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angabe zum Entgelt bezogen auf die Schwelle des unteren Entgeltbereichs Saarland (Gebietsstand August 2017) 2) Zeitreihe, Stichtag jew eils Jahr bundeseinheitliche Schw elle des unteren Entgeltbereichs in 1) Schw elle des unteren Entgeltbereichs in Westdeutschland in 1) Insgesamt Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe mit Angabe zum Entgelt darunter: mit Entgelten unter der bundeseinheitlichen Schw elle des unteren Entgeltbereichs darunter: mit Entgelten unter der Schw elle des unteren Entgeltbereichs in Westdeutschland absolut Anteil in % (Sp. 3) absolut Anteil in % (Sp. 3) , , , , , , , , neues Erhebungsverfahren , , , , , , , , , ,1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) In Anlehnung an die Definition der OECD liegt die Schwelle des unteren Entgeltbereichs bei 2/3 des M edianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe. 2) Arbeitsort der Beschäftigten

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