Freilaw - Freiburg Law Students Journal - Autorenleitfaden 2013/06. Autorenleitfaden

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1 Autorenleitfaden I. Notwendige Informationen Wir benötigen: - Ihren vollständigen akademischen Titel (Bspw. stud. jur.; cand. jur.; ref. jur; ass. jur.; Dr. jur. etc.) - Falls vorhanden Ihre Arbeitsstelle sowie Ihr Tätigkeitsfeld (Bspw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut...) - Gegenenfalls Hintergrundinformationen zu dem von Ihnen eingereichten Artikel (Dieser Artikel beruht auf einer im März 2013 erstellten Seminararbeit zu dem Thema...) - Falls noch nicht vorhanden, eine kurze Einleitung des Artikels (max. 600 Zeichen), die der Eigentlichen Einleitung voransteht und den Text kurz resümiert. Bsp. (Titel - Untertitel - Kurzdarstellung - Einleitung) Der Emmely-Fall: Viel Lärm um nichts?! - Zugleich eine Auseinandersetzung mit der Prüfung des wichtigen Grundes bei Verdachtskündigungen stud. jur. Tobias Mandler Am entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über eine Frage, die bis dahin innerhalb der Gesellschaft und Wissenschaft kontrovers diskutiert worden war und die Gemüter erhitzt hatte 1. Es handelte sich dabei abstrakt um die Fragestellung, ob es einem Arbeitgeber möglich ist einem Arbeitnehmer wirksam fristlos zu kündigen, wenn (der Verdacht besteht, dass) der Arbeitnehmer das Vermögen des Arbeitgebers durch ein Bagatelldelikt um einen geringen Betrag, hier 1,30, vermindert hat. Das Bundesarbeitsgericht entschied dazu, dass die Möglichkeit des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall nicht bestand und sowohl die ausgesprochene fristlose als auch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unwirksam sei. Ob die Antwort und die Argumentation des Bundesarbeitsgerichts aber überzeugen kann und inwieweit die Entscheidung Einfluss auf die arbeitsrechtliche Praxis haben wird, soll hier im Folgenden dargelegt werden. A. Einleitung Zunächst aber zum Sachverhalt 1 : Barbara Emme ( Emmely ) war zum Zeitpunkt der Kündigung, dem 22. Februar 2008, 50 Jahre alt und arbeite seit dem 25. April 1977, also knapp 31 Jahre als Kassiererin bei einer Berliner Supermarktkette 1... I

2 II. Rechtschreibung Freilaw nutzt die neue deutsche Rechtschreibung in der Fassung von Es gilt die jeweils aktuellste Überarbeitung. III. Formatierung Bitte schreiben Sie Ihren Text zwingend in Microsoft Word. Dies hilft uns, den Arbeitsablauf einfach und konstant zu halten. Dadurch können wir die Einsendungen zeitnah bearbeiten und Ihnen rasch ein Feedback geben. Wir bitten Sie daher, auf folgende Formatierung zu achten: - Fließtext in Times New Roman, regulärer Schnitt, Schriftgröße 10pt, Schriftfarbe Schwarz; Fußnoten regulärer Schnitt, Schriftgröße 8pt, Schriftfarbe Schwarz; Überschriften und die Kurzeinleitung (max. 600 Zeichen) Arial, regulärer Schnitt, Schriftgröße 10pt, Schriftfarbe Schwarz. - Lateinische oder sonstige fremdsprachliche Begriffe, sind kursiv zu markieren. - Weiterhin bitten wir Sie auf eine eigene Formatierung, insbesondere auf einen Blocksatz, sowie automatische Gliederung zu verzichten und die automatische Silbentrennung zu deaktivieren. - Trennen Sie Absätze bitte durch eine Leerzeile. IV. Länge der Aufsätze Die bei Freilaw veröffentlichten Artikel unterliegen keiner strengen Zeichengrenze. Als Richtgrößen sollten aber die im Folgenden genannten Zeichenobergrenzen eingehalten werden. Je nach Thema ist aber eine Abweichung, nach entsprechender Absprache, möglich. Ausgabenthema maximal Zeichen II

3 Rubrik Lehre & Referendariat, Ausbildung Zeichen Schwerpunkte Zeichen Fallbearbeitung Anfänger Zeichen Fallbearbeitung Fortgeschrittene Zeichen Fallbearbeitung Referendarsexamen Zeichen Praktika, Auslandsaufenthalte Zeichen sonstige Beiträge nach Anfrage V. Gliederung Gliedern Sie bitte Ihren Text in folgende Ebenen: A., I., 1., a), aa), (1), (a), (aa), (aaa). Verzichten Sie auf die automatische Gliederungsfunktion in Word. Vermeiden Sie unnötige Gliederungsebenen und betiteln sie Zumindest die oberen drei Gliederungsebenen. (Bsp. A. Einleitung I. Historische Analyse 1. Zeitraum von ). VI. Abkürzungen Generell sollen keine Abkürzungen im Text verwendet werden. Davon ausgenommen sind allgemein übliche Abkürzungen (etc., z.b., h.l., m.e. usw.) sowie Gerichts- und Gesetzesbezeichnungen (BVerfG, BFH, BGB usw.). VII. Fußnoten Fügen Sie Fußnoten automatisiert über die Funktion in Word ein. Die erste Fußnote sollte mit einem * gekennzeichnet sein und Auskunft über den Autor gegeben. (Bsp. * Max Mustermann ist derzeit Mitarbeiter am Institut für...). Fußnoten sind stets vor dem Satzende zu setzen. (Bsp. geben kann 35. ; nach der Ansicht Wolffs 119, der hier...) III

4 VIII. Grundsätze bei der Texterstellung Wir bitten um die Einhaltung der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft entwickelten und veröffentlichen Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis. Diese können Sie unter dingungen/gwp/index.html abrufen. Zudem gehen wir davon aus, dass Ihr Beitrag nicht ausschließlich auf einer Dissertation, einem Rechtsgutachten oder einer vergleichbaren Veröffentlichung basiert. Ausgenommen von diesem Erfordernis sind lediglich Beiträge die auf einer Seminararbeit oder einer vergleichbaren Arbeit beruhen. Diese können unter leichten Modifikationen veröffentlicht werden. Bei zugesandten Aufsätzen und Anmerkungen gehen wir davon aus, dass sie keiner anderen Zeitschrift angeboten worden sind. IX. Textnachweise 1. Entscheidungen aus amtlichen Sammlungen Es sind die gängige Abkürzungen zu benutzen. Seiten auf die besonders hingewiesen werden soll, sind von der Angabe des Beginns des Urteil durch ein Komma zu trennen. Bsp. BGHZ 58, 304, 308 ff. 2. Entscheidungen Entscheidungen sind mit Aktenzeichen und Verkündungsdatum anzugeben. Bsp. LAG Thüringen, , 1 Sa 1025/13; BGH, , VIII ZR 168/ Aufsätze Aufsätze aus Fachzeitschriften sind nach dem Schema wie folgt zu zitieren: Stiebert NZA 2013, 657, 658. IV

5 Bei besonders wichtigen Zeitschriftennachweisen kann auch der Titel des Aufsatzes bei der erstmaligen Zitierung angeführt werden: Stiebert, Präklusionsfrist nach 4 KSchG bei vollmachtlos erklärter Kündigung, NZA 2013, 657. Die Autoren sind stets kursiv zu markieren. 4. Festschriften und Sammelbände Wedde FS- Däubler 1999, 655, Lehrbücher Wandt, Versicherungsrecht 2010, S. 550; Medius/Petersen, Bürgerliches Recht 2013, S Kommentare MüKo/Wagner 833 Rn. 16; Jauernig/Teichmann 833 Rn. 4. Hinsichtlich der Benennung der genauen Fundstellen gelten wiederum die gängigen Abkürzungen (Rn., Tz., etc.). X. IMPRESSUM Herausgeber (Verantwortlich nach 5 TMG) Freilaw e.v. (Vertretungsberechtigte sind Tobias Mandler und Peter Zoth) Chefredaktion Linn Döring, Kai Sutter freilaw.de Kontakt Freilaw e.v. Linn Döring Merzhauserstr Freiburg V

6 Tel.: E- Mail: freilaw.de ISSN: urheberrechtliche Hinweise: 1. Für den Inhalt der Artikel sind allein die Autoren verantwortlich. Die Herausgeber überprüfen die Texte, können allerdings keine Garantie dafür übernehmen, dass durch die Artikel keinerlei Urheber- oder anderweitige Nutzungsrechte verletzt werden. Sollte dies der Fall sein, so ist dies nicht beabsichtigt. Wir bitten Sie deshalb, uns umgehend zu informieren. Wir werden den betreffenden Artikel dann entfernen. 2. Die Publikation der Artikel erfolgt exklusiv durch Freilaw. Eine unberechtigte öffentliche Verwendung der Artikel ist nicht gestattet. Auf Anfrage sind wir allerdings gerne bereit, hiervon Ausnahmen zu machen. 3. Wir bitten auch darum, nicht direkt auf einzelne Artikel zu verlinken, sondern allenfalls auf die entsprechende Ausgabe. VI

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