Durchführung von. externen Modulen. NÖ Landes-Feuerwehrschule DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE. Das Land Niederösterreich

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1 Das Land Niederösterreich NÖ Landes-Feuerwehrschule NÖ Landes-Feuerwehrschule DURCHFÜHRUNGSRICHTLINIE 3430 Tulln an der Donau, Langenlebarner Str. 106 Tel , Fax Durchführung von externen Modulen

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines 2 2 Module 2 3 Bedarf an Modulen 2 4 Organisation 2 5 Durchführung 2 6 Kosten 3 7 Eintreffen 3 8 Adjustierung 3 9 Arbeitsbehelfe, Schreibmaterial 3 10 Passeintragung und Teilnahmebestätigungen 3 Anhang 5 Ausgabe 06/06 Seite 1

3 1 ALLGEMEINES Um die vielen Möglichkeiten des Modulsystems zu nutzen, sowie die Karriereausbildung näher an die Teilnehmer zu bringen, können einzelne Module der NÖ Landes-Feuerwehrschule auch extern stattfinden. Details der Durchführung regelt diese Richtlinie. 2 MODULE Grundsätzlich wird durch die Schulleitung geregelt, welche Module außerhalb der NÖ Landes-Feuerwehrschule zur Durchführung gelangen. Module, die zur Zeit durchgeführt werden, sind im Anhang angeführt. Die Inhalte werden durch die NÖ Landes-Feuerwehrschule erarbeitet, vorgegeben und in entsprechenden Unterlagen (Lehrplan, Lehrstoffaufstellung, Ausbilderleitfaden) dokumentiert. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen ist die Teilnehmerzahl jedes einzelnen Moduls begrenzt. 3 BEDARF AN MODULEN Liegen genügend Anmeldungen bezüglich eines bestimmten Moduls in der NÖ Landes-Feuerwehrschule vor, wird ein Termin an einem möglichen Veranstaltungsort festgesetzt, ein Ausbilder zur Durchführung des Moduls eingeteilt und angemeldete Feuerwehrmitglieder einberufen. Die Anmeldung erfolgt durch den Feuerwehrkommandanten anhand des Anmeldeblattes für externe Module. Durch die NÖ Landes-Feuerwehrschule werden dann die notwendigen Ausbilder zur Durchführung des Moduls eingeteilt, eine Örtlichkeit bekannt gegeben und die Teilnehmer verständigt. 4 ORGANISATION Diese Module werden durch die NÖ Landes-Feuerwehrschule in Zusammenarbeit mit Gastausbildern und geeigneten Feuerwehren (Ausbildungsraum für mind. 30 Personen, notwendige Medien) organisiert und durchgeführt. Die Anwesenheit eines örtlichen Betreuers ist notwendig. 5 DURCHFÜHRUNG Durchgeführt werden diese Module durch Ausbilder der NÖ Landes- Feuerwehrschule bzw. durch geeignete Gastausbilder. Gastausbilder die bei diesen Modulen vortragen, werden nach ihrer Meldung und erfolgter Ausbildung durch die NÖ Landes-Feuerwehrschule ernannt. Die ernannten Gastausbilder treten im Namen der NÖ Landes-Feuerwehrschule auf und haben auch organisatorische Tätigkeiten zu erfüllen (Führen der Teilnehmerlisten und Passeintragung mittels Klebeetiketten). Ausgabe 06/06 Seite 2

4 5.1 Regelung für das Modul Abschluss Gruppenkommandant (ASM 10) Es können aus organisatorischen Gründen nur Anmeldungen zum ASM10 berücksichtigt werden, die von Standorten kommen, welche mehr als 50 km von der NÖ Landes-Feuerwehrschule entfernt sind. Allen anderen Teilnehmenden ist das absolvieren des Moduls an der NÖ Landes-Feuerwehrschule zumutbar. 6 KOSTEN Beim Besuch dieser Module erwachsen den Teilnehmern keine Kosten! Die Honorarkosten werden von der NÖ Landes-Feuerwehrschule mit den Gastausbildern direkt verrechnet. Der pauschalierte Betrag ist mit 70,-- pro Theoriemodul und 30,-- für die Durchführung praktischer Ausbildung (FÜ90), festgesetzt. Die zur Verfügung gestellten Ausbildungseinrichtungen (,wie Lehrsäle, Medien usw.) werden pauschal mit 30 abgegolten. 7 EINTREFFEN Alle Teilnehmer treffen 15 Minuten vor Beginn am Ort der Moduldurchführung ein. 8 ADJUSTIERUNG Dienstbekleidung grün oder blau, gem. DA Uniformen und Dienstgrade. 9 ARBEITSBEHELFE, SCHREIBMATERIAL Wenn zum Erreichen des Moduls das Arbeiten mit Vorschriften- und / oder Richtliniensammlungen aus dem Feuerwehrbereich notwendig ist, werden die entsprechenden Unterlagen entweder von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt, oder die Teilnehmer anlässlich der Ausschreibung zum Mitbringen dieser Unterlagen aufgefordert. Lernbehelfe werden wie bei Modulen in der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Nachsendung von Lernbehelfen durch die Schule ist nicht möglich. Papier und Schreibmaterial sind vom Modulteilnehmer mitzubringen. 10 PASSEINTRAGUNG UND TEILNAHMEBESTÄTIGUNGEN Die Passeintragung wird durch den Ausbilder mittels Klebeetikette vorgenommen. Voraussetzung ist die durchgehende Teilnahme am Modul. Aufgrund der Dauer der Module ist die Anwesenheit des Teilnehmers während des gesamten Moduls notwendig! Fehlzeitenregelungen sind daher nicht vorgesehen. Die Passeintragung gilt gleichzeitig als Teilnahmebestätigung. Eigene Teilnahmebestätigungen werden nicht mehr ausgestellt. Ausgabe 06/06 Seite 3

5 Diese Richtlinie tritt mit in Kraft. Tulln, am Der Schulleiter (Ing. Eigenschink) Brandrat Ausgabe 06/06 Seite 4

6 ANHANG: RE 10 RE 20 AU 11 AU 12 FÜ 90 VB 10 VB 15 BD 10 BD 20 ASM 10 Rechtliche und organisatorische Grundlagen Rechtliche und organisatorische Grundlagen für den Einsatz Ausbildungsgrundsätze Gestaltung von Einsatzübungen Verhalten vor der Einheit Vorbeugender Brandschutz - Grundlagen für den Feuerwehrkommandanten Pläne im Feuerwehrdienst Löschmittelbedarf für den Einsatz Löschwasserförderung Abschluss Gruppenkommandant Ausgabe 06/06 Seite 5

1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet.

1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG. SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER. Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1/2007 NÖ LANDESFEUERWEHRVERBAND 5.5.1 DIENSTANWEISUNG SACHGEBIETE und SACHBEARBEITER Gemäß 47 Abs. 2 und 53 Abs. 2 Z 2 NÖ FG wird angeordnet. 1. Allgemeine Bestimmungen Zur Sicherstellung der zweckmäßigen

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2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28

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