Stand und Entwicklung der TA Luft. Ewald Grimm, KTBL

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1 Stand und Entwicklung der TA Luft Ewald Grimm, KTBL Mitteldeutscher Schweinetag, Halle, 17. Oktober 2017

2 Inhalt des Vortrags Immissionsschutzrechtliche Einordnung, Anlass und Stand der Neufassung Wesentliche Änderungen der TA Luft Schutzanforderungen Nr. 4 TA Luft ( Immissionsteil ) Vorsorgeanforderungen Nr. 5 TA Luft ( Emissionsteil ) Fazit Vortrag bezieht sich auf die wichtigsten Aspekte des letzten Entwurfs vom als Grundlage für die urspr. geplante Ressortabstimmung

3 Regelungsbereich des BImSchG 1 BImSchG Zweck des Gesetzes Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen: Immissionsbegrenzung - gilt Mindestabstand für BImSchG- und - Immissionswerte - de facto - auch für -baurechtliche Prognose/Beurteilung Anlagen -(Verhältnismäßigkeit) Ableitbedingungen Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen: Stand der Technik/BVT gilt für BImSchG-Anlagen, - Emissionsgrenzwerte - Erkenntnisquelle Minderungsmaßnahmen für baurechtliche (u. a. Abluftreinigung?) Anlagen

4 Anlass für Neufassung der TA Luft Generell: Anpassung an neue Erkenntnisse seit 2002 Einhaltung der NEC-Richtlinie/Fortschreibung als NERC- Richtlinie Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen gemäß EU-Industrie- Emissionsrichtlinie (IED) Vollzugsempfehlungen der Länder bundesweit Geltung verschaffen: modifizierte Geruchsimmissionsrichtlinie Beurteilung der N-Deposition/FFH-Prüfung Beurteilung von Bioaerosolen Filtererlasse (NI, NW, SH, TH) 4

5 Aktueller Stand und Zeitplan 06-07/2015 Arbeitsentwürfe des BMUB 2015/2016 Fachgespräche mit Industrie- und Umweltverbänden, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden Entwurf des BMUB Anhörung der beteiligten Kreise Entwurf (unveröffentlicht) zur Ressortabstimmung Ursprüngliche Planung 04-05/2017 Ressortabstimmung 05/2017 Bundeskabinett - Referentenentwurf Bundesrat Aber: Massive Einwände BMWi, BMVI, und BMEL - bisher noch kein Referentenentwurf / aktuell ruhen die Arbeiten 5

6 TA Luft Neufassung 2015/2017 Erweiterung TA Luft 2002: von 239 auf 418 Seiten (+75%), von 7 auf 12 Anhänge Nutztierhaltung von sehr vielen Neuregelungen betroffen: Geruch, Ammoniak-/N-Deposition, Staub/Bioaerosole 4 Anhänge betreffen allein die Tierhaltung (Abstand Ökosysteme, Überwachung Fütterung, Emissionsminderung, Abluftreinigung) Vorgehensweise zur Neufassung - Anhörung betroffener Kreise Fachgespräche - im Grundsatz zu begrüßen, allerdings: Die wenigsten Anregungen wurden bisher tatsächlich übernommen

7 Inhalt des Vortrags Immissionsschutzrechtliche Einordnung, Anlass und Stand der Neufassung Wesentliche Änderungen der TA Luft Schutzanforderungen Nr. 4 TA Luft ( Immissionsteil ) Vorsorgeanforderungen Nr. 5 TA Luft ( Emissionsteil ) Fazit

8 Nr. 4 - Schutzanforderungen an die Tierhaltung Nr Verbesserungsmaßnahmen bei Überschreitung der Immissionswerte Verbesserungsgenehmigung gemäß 6 (3) BImSchG Nr Neugenehmigung bei Überschreitung der Immissionswerte zulässig, wenn innerhalb von 12 Monaten (Geruch) nach Genehmigung der Schwellenwert eingehalten wird oder neu: Sonderfallprüfung nach GIRL Anhang 1 Anhaltspunkteprüfung Ammoniakkonzentration Absenkung Zusatzbelastung von 3 1 µg/m 3 Absenkung der Gesamtbelastung von 10 3 µg/m 3

9 Nr. 4 - Schutzanforderungen an die Tierhaltung Anhang 1 Anhaltspunkteprüfung Ammoniakkonzentration Absenkung Zusatzbelastung von 3 1 µg/m 3 Absenkung der Gesamtbelastung von 10 3 µg/m 3 X min F Q X min für 1000 Mastplätze: 390 m (3 µg/m 3 ) 675 m (1 µg/m 3 ) Gesamtbelastung 3 µg/m³ Vorbelastung in vielen Regionen: 2-4 µg/m³ Vollziehbarkeit??

10 Ammoniak-Hintergrundkonzentration Baden-Württemberg im Jahr 2009 (LUBW 2017) 10

11 Anhang 1 - Ausbreitungsrechnung 528 Zuchtsauen 4000 Ferkelaufzuchtplätze 3 µg/m 3 1 µg/m 3

12 Nr. 4 - Schutzanforderungen an die Tierhaltung Anhang 1 Anhaltspunkteprüfung Ammoniakkonzentration Absenkung Zusatzbelastung von 3 1 µg/m 3 Absenkung der Gesamtbelastung von 10 3 µg/m 3 Anhang 7 - Aufnahme der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) mit Modifikationen (z.b. Bagatellregelung > 30 Mastschweine, einheitl. f-faktoren; Schornsteinbauhöhe so dass IZ 0,06) wenn, dann differenzierter aufzunehmen (IW-Abstufung > 15%, Bildung von Zwischenwerten ermöglichen) und mit Vollzugshinweisen

13 Nr. 4 - Schutzanforderungen an die Tierhaltung Anhang 8 - Aufnahme LAI-Leitfaden zu Stickstoffdeposition Geltungsbereich bisher nur 4 Anlagen/ dann auch 22 Anlagen Absenkung des Abschneide-/Irrelevanzkriteriums von 5 auf 3,5 kg N/(ha a) [1 µg/m 3 NH 3 entspricht etwa 5-6 kg N/(ha a)] Absenkung der Bagatellschwelle der Zusatzbelastung an der Gesamtbelastung von 30% auf 10%

14 Ergebnis Ausbreitungsrechnung Deck-/Warteplätze Deck-/Warteplätze Abferkelplätze Abferkelplätze Ferkelaufzuchtplätze 5 kg N/(ha a) Wald 3,5 kg N/(ha a) 2 kg N/(ha a) > 60 m > 200 m > 200 m > 100 m 5 kg N/(ha a) Wald > 290 m 2 kg N/(ha a) Wald

15 Vorbelastung in weiten Teilen rechnerisch bei kg N/(ha a) = im Bereich der CL (je nach Anwendung von Zuschlagsfaktoren 1 3) Sondergutachten

16 Nr. 4 - Schutzanforderungen an die Tierhaltung Anhang 8 - Aufnahme LAI-Leitfaden zu Stickstoffdeposition Geltungsbereich nunmehr auch 22 Anlagen Absenkung des Abschneide-/Irrelevanzkriteriums von 5 auf 3,5 kg N/(ha a) [1 µg/m 3 NH 3 entspricht etwa 5-6 kg N/(ha a)] Absenkung der Bagatellschwelle der Zusatzbelastung an der Gesamtbelastung von 30% auf 10% alter Anhang 8 FFH-Verträglichkeitsprüfung gestrichen pro: 0,3 kg N(ha a) als irrelevanter Depositionswert wäre verankert und Klarheit geschaffen ( abweichende/schärfere Rechtsprechung des OVG Münster!); entspricht der aktuellen Praxis contra: naturschutzfachl.belang, Wert wissenschaftl. nicht haltbar; Länder und Gerichte können auch strenger urteilen Anhang 9 - Beurteilung von Bioaerosolen Umsetzung des LAI-Leitfadens (Erprobungsstatus?) fehlende gesundheitsbezogene Grenzwerte; empfindliche Personen als Maßstab Rechtsprechung: kein hinreichender Kenntnisstand PM 10 -Irrelevanz als Maßstab - Widerspruch Beurteilung Leitkeime möglich

17 Beispiel Bioaerosole Masthähnchen (LWK Niedersachsen) 10 Mobilställe à 150 Tiere mit Auslauf Irrelevanzprüfung : PM10 < 1,2 µg/m 3

18 Beispiel Bioaerosole Masthähnchen (LWK Niedersachsen) Orientierungswerte Leitkeime überschritten? 240 KBE/m 3 Prüfung des Einzelfalls??

19 2 Geruchsimmission 800 Mastschweine im Vergleich (2% Irrelevanz) 750 m Volumenquelle 4,5 m m m Punktquelle: H = 10 m, 3 m über First, 7 m/s M1V6 M1V

20 Inhalt des Vortrags Immissionsschutzrechtliche Einordnung, Anlass und Stand der Neufassung Wesentliche Änderungen der TA Luft Schutzanforderungen Nr. 4 TA Luft ( Immissionsteil ) Vorsorgeanforderungen Nr. 5 TA Luft ( Emissionsteil ) Fazit

21 TA Luft - Nr. 5: Vorsorge gegen schädl. Umwelteinwirkungen (E-minderung) Kontingentierungsregelung Geruch maximal 60% des Immissionswertes dürfen bei Errichtung (Anlagenänderung?) ausgeschöpft werden 21

22 Immissionsschutzabstand 10% - 6% Abbildung Flügel > 350 m Zusatzbelastung 6% 10% 528 Sauenplätze 4000 Ferkelaufzuchtplätze - Betrifft auch Einzel-/Alleinlagen > 380 m - Rinderhaltung, frei gelüftete Schweineställe: Keine wirksamen Minderungsmaßnahmen außer Abdeckung bei Wirtschaftsdüngerlagerung - Konsequenzen auch für die kommunale Bauleitplanung! 22

23 TA Luft - Nr. 5: Vorsorge gegen schädl. Umwelteinwirkungen (E-minderung) Kontingentierungsregelung Geruch maximal 60% des Immissionswertes dürfen bei Errichtung (Anlagenänderung?) ausgeschöpft werden Mindestabstandsregelung 100 m (Wohngebäude) 150 m Ökosysteme Verbot der Unterflurabsaugung Abdeckung Lagerbehälter (90% Minderungsgrad) Stark nährstoffreduzierte Fütterung: Begrenzung der Nährstoffausscheidung zur Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen 23

24 Umsetzung BVT in Nr TA Luft N/P-reduzierte Fütterung Referenzdokument für die Festlegung der (in Abstimmung mit DLG; DüV) Genehmigungsauflagen; Umsetzungsfrist 4 Jahre nach Veröffentlichung BVT-assoziierte Emissionswerte (AEL) (Art 14 Abs. 3 der RL 2010/75/EU). für Ammoniakemissionen BVT-Techniken (Technikliste Anhang 12) ambitionierte Umsetzung (NEC/NERC) Konsequenzen in Bezug auf Kosten, Strukturen und Wettbewerbsfähigkeit 24

25 TA Luft - Nr. 5: Vorsorge gegen schädl. Umwelteinwirkungen (E-minderung) ambitionierte Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen z.b. EU: AEL-Mastschweine bis 2,6 kg/(tp a) DE - Abluftreinigung als Stand der Technik bei G-Anlagen sowie BVT-Schlussfolgerungen: Nachrüstung = 0,9 kg/(tp a) Für bestehende DE - 40% Anlagen, Emissionsminderung in denen eine tiefe bei Güllegrube V-Anlagen in Kombination (BVT-Techniken mit Nährstoffmanagement-Techniken oder Teilstromabluftreinigung) eingesetzt sowie wird, Nachrüstung liegt der Höchstwert für den BVTassoziierten = 1,8 kg Emissionswert NH3/(TP a) bei xxx kg NH3/Tierplatz/Jahr. Tierkategorie E-Faktor (VDI 3894/1) E-Faktor N-red. Fütterung (-20%) Vorgabe 40% Minderung AEL BVT-Schlussfolgerungen 0) Einheit kg NH 3 / (TP*a) Mastschweine 3,64 2,9 1,8 0,1-2,6 (3,6 1) 5,65 2) ) Sauen 4,8 3,8 2,3 0,2-2,7 (4,0 1) 5,2 2) ) (Wartebereich) Sauen 8,3 6,6 4,0 0,4-5,6 (7,5 1) ) (ferkelführend) Ferkel 0,5 0,4 0,2 0,03-0,53 (0,7 1) 2) ) 0) AEL nicht anwendbar bei Ökotierhaltung 1) Bestandsanlage + Fütterung 2) tiergerechte Verfahren (mit Einstreu) 25

26 TA Luft - Nr. 5: Vorsorge gegen schädl. Umwelteinwirkungen (E-minderung) ambitionierte Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen z.b. EU: AEL-Mastschweine bis 2,6 kg/(tp a) DE - Abluftreinigung als Stand der Technik bei G-Anlagen sowie Nachrüstung = 0,9 kg/(tp a) DE - 40% Emissionsminderung bei V-Anlagen (BVT-Techniken oder Teilstromabluftreinigung) sowie Nachrüstung = 1,8 kg NH3/(TP a) Tierkategorie E-Faktor (VDI 3894/1) E-Faktor N-red. Fütterung (-20%) Vorgabe 40% Minderung AEL BVT-Schlussfolgerungen 0) Einheit kg NH 3 / (TP*a) Mastschweine 3,64 2,9 1,8 0,1-2,6 (3,6 1) 5,65 2) ) Sauen 4,8 3,8 2,3 0,2-2,7 (4,0 1) 5,2 2) ) (Wartebereich) Sauen 8,3 6,6 4,0 0,4-5,6 (7,5 1) ) (ferkelführend) Ferkel 0,5 0,4 0,2 0,03-0,53 (0,7 1) 2) ) 0) AEL nicht anwendbar bei Ökotierhaltung 1) Bestandsanlage + Fütterung 2) tiergerechte Verfahren (mit Einstreu) 26

27 27

28 TA Luft - Nr. 5: Vorsorge gegen schädl. Umwelteinwirkungen (E-minderung) Wesentliche Änderungen im Vergleich zu vorherigen Entwürfen Wiedereinführung der Abwägungsklausel Tierschutz- Immissionsschutz frei gelüftete Systeme die dem Tierwohl dienen, erscheinen grundsätzlich, aber unter Einsatz einer emissionsmindernden Maßnahme zulässig: Qualitätsgesicherte oder zertifizierte Verfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen, können angewendet werden. Sofern aufgrund dieser Maßnahmen eine Abgaseinrichtung technisch nicht möglich ist, sollen andere emissionsmindernde Verfahren und Techniken des Anhang 11 oder gleichwertige qualitätsgesicherte oder zertifizierte Maßnahmen angewendet werden. 28

29 Anhang 12 Techniklisten; hier: Mastschweine Kurzbezeichnung der Minderungstechnik Zwangslüftung, Flüssigmistverfahren (Teil- oder Vollspaltenboden) Emissionsfaktor (kg NH 3 / Tierplatz und Jahr) Teil- oder Vollspaltenboden mit angeschrägten Wänden im Güllekanal 1,5 Teilspaltenbucht mit getrenntem Gülle- und Wasserkanal 1,8 (BVT: 1,4) Teilspaltenboden mit V-förmigen Kotbändern 1,2 Güllekühlung auf mindestens 10 C (dauerhaft) - Kühlrippen Gülleoberfläche - Kühlungsleitungen Fundament Kühlrippen: 1,5 (BVT: 0,6) Kühlungsleitungen: 1,8 Abgasreinigung (Gesamtvolumenstrom) für Neuanlagen nach Buchstabe h) 0,87 Abgasreinigung (Teilstrombehandlung; mindestens 60% des Gesamtvolumenstromes mit mindestens 70% Emissionsminderungsgrad für Ammoniak) nach Buchstabe i) Gülleansäuerung (ph-wert 4,6 bis 5,0) (BVT: > 5,5) 1,95 (BVT: 1,2) Techniken mit Fokus auf das Tierwohl Planbefestigter Betonboden komplett eingestreut (Tiefstreu) 2,33 bei Zwangslüftung mit Teilstrombehandlung bei Abgasreinigung Außenklimastall, Tiefstreuverfahren 3,36 Kisten- oder Hüttenstall mit Teilspaltenboden 1,95 Schrägbodenstall 1,95 Hinweise der BVT-Schlussfolgerungen zur applicability fehlen (Anwendbarkeit Neu-/Altanlagen, Kosten, ) Tierwohlverfahren: zusätzliche Minderungsmaßnahmen erforderlich?? 29 1,8

30 Güllekanal geneigte Seitenwände im Güllekanal Prinzip: verringerte emittierenden Fläche Die Flächen müssen stark genug geneigt und glatt genug sein, damit die Gülle rasch abfließt Teilspaltenboden und Vakuumentmistung Verfahren um so wirksamer, je sauberer das System gehalten wird (z.b. Spülen der Abflüsse) Abbildungen: BVT-Ref. Dokument Emissionsminderung (abgel. aus BVT-Ref.): bis zu 50 % gegenüber Vollspaltenboden mit Vakuumentmistung

31 Güllekühlung (BVT) geringere Temperatur führt zu geringere NH 3 - Freisetzung Minderungseffekt abhängig von der von Kühlleistung: 30-60% (DK, NL) Foto: T. Heidenreich Foto: R&R Systems, NL Grundwasser zur Kühlung Wärmepumpe Heizung von Ferkelställen

32 Altanlagensanierung Sanierungsfrist Altanlagen Abluftreinigung / G-Anlagen : 4 Jahre Voraussetzung: Zentralabsaugung vorhanden/verhältnismäßig herstellbar sonst mind. 40% Emissionsminderung / BVT-Techniken nach Anhang 11 Einzelne Ställe (25% der G-Schwelle, z.b. bis 500 Mastplätze) gesondert zu prüfen Sanierungsfrist V-Anlagen : 5 Jahre Voraussetzung: Verhältnismäßigkeit/techn. Umsetzbarkeit 32

33 Inhalt des Vortrags Immissionsschutzrechtliche Einordnung, Anlass und Stand der Neufassung Wesentliche Änderungen der TA Luft Schutzanforderungen Nr. 4 TA Luft ( Immissionsteil ) Vorsorgeanforderungen Nr. 5 TA Luft ( Emissionsteil ) Fazit

34 Fazit Nutztierhaltung im Fokus der Politik aufgrund zu hoher regionaler Viehdichten und Umweltbelastungen verminderter Akzeptanz in der Gesellschaft ( Massentierhaltung ) drohendem Vertragsverletzungsverfahren (NEC-Richtlinie) (Umwelt-)politische Reaktionen insb. Novellierung BauGB/Entprivilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen, Filtererlasse, Neufassung der TA Luft TA Luft: viele neue und verschärfte Anforderungen geplant Schutz: strengere Irrelevanz- bzw. Bagatellregelungen - Abstände gegenüber Wohnbebauung und empfindlichen Biotopen Standortanforderungen werden immer höher Vorsorge: ambitionierte Umsetzung von EU-Recht zu den BVT (Gund V-Anlagen) Favorisierung Abluftreinigung und Neubau/Nachrüstung BVT (Verhältnismäßigkeit, Anwendbarkeit?) Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen auf europ. Ebene

35 Fazit Konsequenzen für den Bestand und Entwicklungsfähigkeit der gesamten landwirtschaftliche Nutztierhaltung alle Anlagenarten (klein, groß) und Produktionsweisen (konventionell, ökologisch, tiergerecht) betroffen tiergerechte, frei gelüftete Systeme besonders betroffen (Rinder, ökologische und tiergerechte Verfahren) Auswirkungen der TA Luft müssen einzeln und im Zusammenspiel insb. auch mit anderen Gesetzen und Verordnungen beurteilt werden ( Planspiel/Folgenabschätzung), z.b. Einschränkung der Privilegierung im BauGB Neufassung Kumulierungsregelung im UVPG Mögliche Zielkonflikte Tierschutz - Immissionsschutz DüV Es bleibt abzuwarten wie der Referentenentwurf nach der Ressortabstimmung unter der neuen Bundesregierung aussieht

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Fragen:

37 Technische Minderungspotenziale verschiedener Abluftreinigungssysteme Mehrstufige Anlagen Ammoniak - > 70 % > 70 % > 70 % Minderung Biofilter Rieselbettreaktor Chemowäscher N-Entfrachtung Staub, inkl. Bioaerosole Geruch - > 70 % > 70 % > 70 % > 70 % > 70 % > 70 % > 70 % Kein Rohgasgeruch im Reingas < 300 GE/m3 -

38 Gesamtkosten Abluftreinigung 38

39 Abluftreinigung und Betriebsgewinn DkfL = Verkaufserlös - Direktkosten (Ferkel, Futter, Tierarzt, Energie, Wasser) Faktorkosten = Gebäude, Zinsansatz, Lohnansatz, Quelle: N. Sauer (2016) 39

40 Abluftreinigung und Betriebsgewinn DkfL = Verkaufserlös - Direktkosten (Ferkel, Futter, Tierarzt, Energie, Wasser) Faktorkosten = Gebäude, Zinsansatz, Lohnansatz, Quelle: N. Sauer (2016) 40

41 Maßnahmenübersicht Maßnahmen NH 3 - Minderung [kt/jahr] Wirtschaftsdüngerausbringung (inkl. Gärreste) Sofortige Einarbeitung (<1h) auf unbestelltem Acker (auch Festmist und Verzicht auf Breitverteiler) Emissionsarme Ausbringtechnik auf bestelltem Acker- /Grünland (keine Breitv., nur Schleppschuh/ schlauch) (Schlitzverfahren oder Ansäuerung) 103 (162) (65) (97) Wirtschaftsdüngerlagerung 8 (8) Minderungskosten [ /kg NH 3 ] -0,7 bis 3,0-0,2 bis 3,7 Erforderliche Einsparung: NEC 2010: 65 kt NERC 2030: 235 kt Offene Außenlager mit Folie abdecken (insb. Schweinehaltung) Abluftreinigung 15 (36) 8 (8) 0 bis 0,2 (Schwein) ALR in immissionsschutzrechtlich genehm. G-Anlagen (2000 Mastschweine, 750 Sauen, Masthähnchen) ALR baugenehm. Anlagen (ab 1000 Mastschweine, 500 Sauen, Mastgeflügel) 15 (36) Synthetische Stickstoffdünger 49 (55) 4,8 bis 15 Harnstoff mit Ureasehemmstoff (Harnstoff und AHL mit Ureasehemmstoff) Senkung der N-Überschüsse um 20 kg N/ha (Mineraldüngereinsparung) 39 (45) Summe: 175 (261) 0,1 bis 2, Minderung Düngekosten (Wulf und Rösemann 2016)

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