Zeitschrift des Bundes Deutscher Rechtspfleger

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1 2 R e c h t s p f l e g e r b l a t t 64. Jahrgang April Juni 2017 ISSN Zeitschrift des Bundes Deutscher Rechtspfleger Zitierweise: RPflBl Roman Herzog ( ) Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.d., Bundespräsident a.d. Wer wo auch immer führt, muss den Menschen, die ihm anvertraut sind, reinen Wein einschenken, auch wenn das unangenehm ist. In dieser Ausgabe: Trauermitteilung Walter Schweiger Die Erfolgsgeschichte geht weiter! Rechtspflegerfahrt nach Berlin Weißbuch für einen europäischen Rechtspfleger Rechtspflege unter Strom Lernen und sich verzaubern lassen Redaktion, Schriftleiterin: Elke Strauß, Stellvertretende Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger estrauss@bdr-online.de RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :45:59

2 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 29 Editorial Inhalt: Editorial 29 Leserbriefe 30 Trauermitteilung : Walter Schweiger verstorben Die Erfolgsgeschichte geht weiter! Fortsetzung der Chronik des BDR Für die nächste Generation Rechtspfleger Bundesleitungssitzung KomPäktchen schadet nur Gespräche beim dbb-vorsitzenden und im Bundestag Fortbildung hui, Verbandsarbeit pfui? Rechtspflegertag BDR M-V BDR M-V: Die Dienstpostenbewertung kommt BDR NRW: Rechtspflegerfahrt nach Berlin Kurznachrichten aus den Landesverbänden E.U.R.-News 45 BDR-Sommerfest Weißbuch für einen europäischen Rechtspfleger Rechtspflege unter Strom Bad Boll 2016 Justiz in der öffentlichen Wahrnehmung Bad Boll 2017 Lernen und sich verzaubern lassen! 10. Deutscher Nachlasspflegschaftstag Kurznachrichten 53 Buchtipp / Zum Schluss 55 Impressum / RpflStud / Termine 56 Heiße Eisen Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren war es üblich, dass das Editorial vom Bundesvorsitzenden geschrieben wird. Künftig sollen hier aber auch die weiteren Mitglieder der Bundesleitung zu Wort kommen. Und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, gleich zwei heiße Eisen anzufassen: An die neuen Pebb y-zahlen hat sich mittlerweile die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen gewöhnt, vor allem auch deswegen, weil der insgeheim befürchtete Stellenabbau ausgeblieben ist. Für die Fachgerichtsbarkeiten wird es erst in diesem Jahr ernst, denn das Gutachten dürfte zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Zeitschrift gerade veröffentlicht worden sein. Und auch in diesem Gutachten gehen die Basiszahlen für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zurück, der Personalbedarf und die Belastung werden auf dem Papier sinken. Es kommt nicht darauf an, mit dem Dienstherrn um jede Minute in den einzelnen Geschäften zu kämpfen und die Basiszahlen zu kritisieren; das ist vertane Liebesmüh, denn wir haben die Zeiten selbst aufgeschrieben. Viel wichtiger ist es, dass der noch immer vorhandene nicht gedeckte Personalbedarf endlich von den Regierungen und Parlamenten anerkannt wird, und dass wenigstens die jetzt errechneten fehlenden Stellen besetzt werden. Hierbei sind die Gutachten von 2014 und 2016 entgegen aller Unkenrufe eine große Hilfe. Die geringeren Zeiten sind ehrlicher, vor allem auch deswegen, weil die Basis der Erhebung um ein Vielfaches größer ist als bei den früheren Erhebungen. Diese Argumente werden bereits in den ersten Bundesländern gehört. Ich halte es für sinnvoller, wenn der von Haushaltsstellen nicht gedeckte Personalbedarf kleiner als bisher ausfällt, diese Stellen dafür aber auch geschaffen werden, statt dass wir viele fehlende Stellen haben, die nur auf dem Papier stehen und dort auch stehen bleiben. Manfred Georg, Schatzmeister des BDR Das zweite heiße Eisen ist die Forderung des BDR nach weiteren Aufgabenübertragungen, insbesondere im Bereich der Insolvenzverfahren. Nach Veröffentlichung der Forderungen des 34. Deutschen Rechtspflegertages habe ich eine heftige, vor allem ablehnende Diskussion in den Internetforen zu diesem Thema beobachtet. Interessant dabei ist, dass diese Forderungen des BDR schon sehr alt sind. Das wirklich Neue ist die Forderung nach einem eigenen Status neben dem der Beamten, Richter, Professoren und Soldaten. Das setzt aber ein Alleinstellungsmerkmal voraus, welches uns von allen anderen Berufen in der öffentlichen Verwaltung derart abgrenzt, dass diese Aufgaben nicht mehr von Beamten wahrgenommen werden dürfen. Die berechtigten Befürchtungen, dass noch mehr höherwertige Aufgaben die Arbeitsbelastung zusätzlich steigern, und dass die Entlohnung dafür nicht Schritt hält, nehmen wir sehr ernst. Es betrübt mich vor allem, dass einige Bundesländer nach der Föderalismusreform die Besoldung in den verfassungswidrigen Bereich haben abdriften lassen und dass nicht genügend Beförderungsstellen vorhanden sind. Wenn die Belastung nicht weiter steigen soll, werden wir uns von liebgewonnenen Aufgaben verabschieden müssen. Hier sind an vorderster Stelle (c) BDR die Tätigkeiten des UdG im gehobenen Dienst zu nennen. Nur mit einer qualitativen Aufwertung der Rechtspflegeraufgaben, einer Entwirrung der Zuständigkeiten zwischen Richter, Rechtspfleger und UdG sowie einer Aufhebung der Vorbehalte für den gehobenen Dienst können wir das den Rechtspflegerberuf prägende Alleinstellungsmerkmal herausarbeiten. Lasst uns gemeinsam an der Erreichung dieser Ziele arbeiten! Der Rechtspfleger hat in den letzten gut 100 Jahren eine standespolitische Entwicklung vollzogen, die mit keinem anderen Berufsbild zumindest in der öffentlichen Verwaltung vergleichbar ist. Diesen Weg müssen wir mit Augenmaß, aber auch mit Beharrlichkeit fortsetzen. Manfred Georg, Stellvertretender Bundesvorsitzender des BDR RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :45:59

3 Leserbriefe RPflBl 2017, Heft 2, Seite 30 Leser kommen zu Wort Zu RPflBl 1/2017 Mit Interesse lese ich jedes Mal die Ausgaben des Rechtspflegerblatts. Das RPflBl 1/2017 veranlasst mich zu zwei Anmerkungen. 1. Nach Lesen des Beitrags Vorschlag des BDR für eine Neufassung des Rechtspflegergesetzes auf S. 8 habe ich diesen Vorschlag sofort heruntergeladen. Ich denke, er ist gut durchdacht und würde bei einer Umsetzung dazu beitragen, die Stellung und Akzeptanz des Rechtspflegers deutlich zu verbessern. Was meines Erachtens vielleicht noch der Überarbeitung, zumindest aber der Konkretisierung bedarf, ist 2, der sich mit den Voraussetzungen der Befähigung befasst. Wenn man nur den Text liest (eine etwaige Begründung ist dem Entwurf nicht beigefügt), dann gewinnt man den Eindruck, dass sich das rechtswissenschaftliche Studium von jenem zur Erlangung der Befähigung zum Richteramt nicht unterscheidet, sieht man mal davon ab, dass ein Richterstudium an einer Universität abgeleistet werden muss. Im Hinblick auf die in 33 Abs. 1 des Entwurfs enthaltene Übergangsregelung wäre eine Aussage darüber wichtig, ob das fachwissenschaftliche FH-Studium, das heutzutage Teil des Vorbereitungsdienstes ist, mit dem Studium gemäß 2 RPflG-E gleichzusetzen ist. Im Falle einer Verneinung hätte dies zur Folge, dass mit Inkrafttreten der Neufassung fast alle heute tätigen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nicht mehr zu diesem Amt befähigt wären; dies auch dann, wenn sie wie auch ich seit etlichen Jahren in diesem Beruf tätig sind und, in aller Unbescheidenheit, einwandfreie Arbeit abliefern. 2. Zum Beitrag Entmündigung raus aus den Köpfen! auf S. 19 möchte ich nur Folgendes anmerken: Das Problem liegt meines Erachtens zu einem wesentlichen Teil auf der sprachlichen Ebene. Solange selbst bei Behörden und Banken und sogar Gerichten Personen, für die ein Betreuer nach 1896 ff. BGB bestellt wurde, als unter Betreuung stehend oder unter Betreuung gestellt bezeichnet werden, wird die Diskriminierung in den Köpfen nie aufhören. Der Hauptunterschied zwischen Entmündigung bzw. Gebrechlichkeitspflegschaft einerseits und rechtlicher Betreuung andererseits liegt darin, dass der Betreute mit dem Betreuer im Idealfall auf Augenhöhe interagiert. Dies sollte sich nach 25 Jahren nunmehr endlich auch sprachlich bemerkbar machen! Michael Mertens Rechtspfleger am AG Düren (NRW) Zu Bundesverdienstkreuze Gerade lese ich das Rechtspflegerblatt 64. Jahrgang, Januar März 2017, und stelle auf Seite 2 fest, dass die nunmehr berichtigte Liste der Bundesverdienstkreuze an Rechtspfleger wieder unvollständig ist. Es fehlt ein ehemaliger Kollege des Amtsgerichts Rosenheim, der mittlerweile bereits in Pension ist und das Bundesverdienstkreuz Anfang der 1990er Jahre für seine Tätigkeit beim Aufbau der Justiz des Freistaats Sachsen nach der Wiedervereinigung erhalten hat. Es handelt sich um den Justizamtsrat a.d. Herrn Heinz Schiel. Da er sich bereits in Pension befindet und vermutlich nicht das Rechtspflegerblatt erhält, kann er sich nicht bei Ihnen melden. Dies übernehme daher ich als Kollege und Freund. Helmut Schmid Rechtspflegeamtmann, AG Rosenheim Hinweis Lob, Kritik und sonstige Denkanstöße sind herzlich willkommen unter estrauss@bdr-online.de. Wer seine Meinung äußert, sollte zu ihr stehen. Ihre Zuschriften werden daher von begründeten Ausnahmen abgesehen mit vollem Namen der Einsendenden abgedruckt. Leserbriefe geben nur die Meinung der Einsendenden wieder. Die Redaktion behält sich vor, Schreiben auszuwählen und sinnerhaltend zu kürzen. D. Red. MasterCard Gold - Gebührenfrei weltweit RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:00

4 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 31 Trauermitteilung Der BDR trauert Walter Schweiger ist gestorben Walter Schweiger, Mit Bestürzung und Trauer haben wir von dem plötzlichen Tod unseres Ehrenmitglieds Walter Schweiger erfahren. Kurz vor seinem 93. Geburtstag wurde er, der der Rechtspflege noch immer viel Zeit und Herzblut widmete, aus dem Leben gerissen. Man darf mit Fug und Recht behaupten, dass er der modernen elektronischen Justiz namentlich im Rechtspflegerbereich seinen Stempel aufgedrückt hat: Walter Schweiger war über viele Jahre hinweg Vorsitzender der EDV-Kommission des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Als Berater in EDV-Sachen wurde er zum unverzichtbaren Teilnehmer an den Tagungen des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger regte er eine EDV-Ecke im Rechtspflegerblatt an, die er dann jahrelang verantwortlich gestaltet und betreut hat. Auch in einer EDV-Kommission der E.U.R. arbeitete er mit. Darüber hinaus war er von 1967 bis 1989 stellvertretender Vorsitzender des Verbandes Bayerischer Rechtspfleger. Unvergessen ist auch seine Mitwirkung bei den Seminaren des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung. Für seinen herausragenden Einsatz und seine großen Verdienste um den Berufsstand der Rechtspfleger wurde er 2008 auf dem Rechtspflegertag in Potsdam zum Ehrenmitglied des BDR ernannt. Der Name Walter Schweiger ist mit der Entwicklung der automationsunterstützten Führung des Grund- buchs mittels des Programms Solum verknüpft. Die Gestaltung und Betreuung der digitalen Gesetzessammlung Digilex beim Gieseking Verlag mit über 300 Gesetzen und der Rpfleger-Datenbank mit zahlreichen Zusatzprogrammen gehören ebenfalls zu seinem Lebenswerk. Wir werden unserem hoch geschätzten Kollegen Walter Schweiger ein ehrendes Andenken bewahren. Er wird uns fehlen. Seiner Familie und seinen Freunden gilt unser Mitgefühl. Die Bundesleitung RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:00

5 Chronik des BDR RPflBl 2017, Heft 2, Seite 32 Fortsetzung der Chronik des Bundes Deutscher Rechtspfleger, RpflBl 2010, 22 ff. Die Erfolgsgeschichte geht weiter! fortgeführt von Elke Strauß, BDR Unter dem Titel Chronik einer Erfolgsgeschichte hat der damalige Schriftleiter des Rechtspflegerblatts, Koll. Martin Haselmayer, die Entwicklung des Bundes Deutscher Rechtspfleger nachvollzogen. Von Heft 2/2009, S. 14 ff, bis Heft 2/2010, S. 22 ff, konnte der interessierte Leser nachvollziehen, welche Ereignisse die ersten hundert Jahre der Verbandsgeschichte geprägt haben, seit am 19. Juli 1909 der Bund Deutscher Justizsekretäre gegründet worden ist. Die Chronik endete damals mit der Aussicht auf den Festakt zu 100 Jahren BDR. Die Zeit ist seither nicht stehengeblieben, der BDR gleichfalls nicht. Einerseits gilt es, auf aktuelle Fragen der Zeit unsere Antworten zu formulieren, andererseits ist es unser Auftrag, der juristischen Zukunft unseren Stempel aufzudrücken. Die Erfolgsgeschichte geht weiter! 2009 April: Am 23. April feiert der Bund Deutscher Rechtspfleger in Berlin sein 100-jähriges Bestehen. Zu der Festveranstaltung, die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler steht, kommen zahlreiche Ehrengäste sowie Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen, die in der Landesvertretung Rheinland-Pfalz einen gelungenen Abend verbringen. Chronik des BDR über 100 Jahre Erfolgsgeschichte und kein Ende in Sicht. Am 24. und 25. April berät das Präsidium des Bundes Deutscher Rechtspfleger. Behandelt wird u.a. die FGG- Reform. Mai: An der Evangelischen Akademie Loccum findet ein Seminar in Zusammenarbeit mit dem BDR zum Betreuungsrecht statt. Teilnehmer sind neben Rechtspflegern auch Berufs- und Vereinsbetreuer, Mitarbeiter von Betreuungsbehörden sowie ein Betreuungsrichter. Das Seminar vertieft das Verständnisses füreinander, offenbart aber zugleich den ständigen Bedarf einer Fortentwicklung im Hinblick auf eine immer älter werdende Gesellschaft und ein rauer werdendes soziales Klima. Juli: Frau Dipl.-Rechtspflegerin Dagmar Zorn wird neue Schriftleiterin der Rechtspfleger-Studienhefte. Sie übernimmt diese Aufgabe von Professor Hans-Joachim von Schuckmann. (c) depositphotos.com. Dagmar Zorn ist Dozentin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und seit langem auch schriftstellerisch tätig. Juli: Der BDR gratuliert: Dem Koll. Günter Reiß, Oberamtsanwalt a.d., Ehrenmitglied des BDR, jahrelang Mitglied der BDR-Bundesleitung, dann Vorsitzender des Fördervereins für Rechtsreform und Rechtspflegerfortbildung, wird die Stauffermedaille in Silber des Landes Baden-Württemberg verliehen. Gewürdigt werden damit seine jahrzehntelangen Verdienste um die Belange der Rechtspfleger und seine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitherausgeber der Fachzeitschrift Der Deutsche Rechtspfleger. Oktober: Die BDR-Medientagung findet in der dbb Akademie in Königswinter statt. Teilnehmer aus sieben Bundesländern erstellen ein Konzept für einen gemeinsamen Internetauftritt des Bundes und der Länder, der in Saarlouis dem Präsidium zur Entscheidung vorgelegt wird. Dezember: Auf der Präsidiumssitzung in Saarlouis beschließt der BDR eine Kooperationspartnerschaft mit dem Bundesforum Vormundschaft. Außerdem wird eine Kommission unter der Leitung von Kollegen Klaus Rellermeyer, Stellvertretender Bundesvorsitzender des BDR, zum Zwangsvollstreckungsrecht eingesetzt. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:00

6 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 33 Die Erfolgsgeschichte geht weiter! 2010 Januar: Die Bundesleitung trifft sich mit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Staatssekretärin im BMJ Dr. Birgit Grundmann, der Abteilungsleiterin im BMJ Marie Luise Graf-Schlicker sowie den Referatsleitern im BMJ Dr. Thomas Meyer und Harald Reichenbach, um gegen Pläne zur Übertragung der Aufgaben des Nachlassgerichts erster Instanz auf die Notare zu intervenieren. April: Der BDR veranstaltet ein Symposium zum Thema: Wer lässt nach? Die Nachlassgerichte nicht! ein wissenschaftlicher Disput über das, was zu Recht Rechtssicherheit schafft. Mit Prof. Dr. Herbert Roth (Uni Regensburg) und Prof. Dr. Nicola Preuß (Uni Düsseldorf) debattieren namhafte Professoren mit den Rechtspflegern über eine Übertragung von Aufgaben der Nachlassgerichte auf die Notare. April: Vor der Tagung des Präsidiums findet in Berlin ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes statt. Erörtert werden Nachlassübertragung, Juristenausbildung, Bündnis für das Deutsche Recht und Selbstverwaltung der Justiz. September: Auf dem Kongress der E.U.R. in Cuneo (Italien) wird Thomas Kappl als Präsident wiedergewählt; zu seinem Team gehören Heidi Hell und (neu) Manila Harder. November: Das Präsidium wählt auf seiner Sitzung in Weimar Kollegen Wolfgang Lämmer (Vorsitzender des BDR NRW) zum neuen Bundesvorsitzenden, nachdem der bisherige Bundesvorsitzende, Kollege Peter Damm (BDR Sachsen-Anhalt) aus gesundheitlichen Gründen sein Amt hat niederlegen müssen. Kollege Manfred Georg (BDR Rheinland-Pfalz) wird anstelle des gleichfalls scheidenden Kollegen Ulrich Kämpf (BDR NRW) zum neuen Schatzmeister gewählt. Medientagung in Königswinter Januar: Zum Jahresbeginn startet die neue Homepage des BDR. Bundesverband und Landesverbände haben erstmals einen Internetauftritt in einheitlichem Aussehen gemäß unserem Corporate Design. Das Feinkonzept für die einheitliche Website ist im Oktober 2009 bei der Medientagung in Königswinter erarbeitet worden. Januar: Die Bundesleitung verabschiedet auf ihrer Tagung in Königswinter ein Positionspapier als Wegweiser der Verbandspolitik bis zum nächsten Rechtspflegertag. Es behandelt die Personal- und Belastungssituation, das Selbstverständnis des Rechtspflegers und seine Motivation (Statusfragen), um ein angemessenes Besoldungssystem (Rechtspflegerbesoldung), die Fortentwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen (Freie Dienstzeit und Präsidien) sowie um die Fortentwicklung des Rechtspflegerrechts (Umsetzung bestehender Übertragungsmöglichkeiten und weitere Reformen). April: Der vakante Posten eines Stellvertretenden Bundesvorsitzenden wird auf der Präsidiumssitzung in Berlin neu besetzt. Gewählt wird Kollegin Elke Strauß (Verband Sächsischer Rechtspfleger). Mai: An der Evangelischen Akademie Loccum befassen sich die Teilnehmer der in Kooperation mit dem BDR durchgeführten Tagung Vollstreckungsrecht mit Reformplänen und Reformbedarf in der Einzel- und Gesamtvollstreckung. Juli: In Villingen-Schwenningen findet auf Einladung des BDR Baden-Württemberg ein Treffen von Insolvenzpraktikern statt, an dem der Vorsitzende des Rechtsausschusses, MdB Siegfried Kauder, und die Berichterstatterin der CDU-CSU-Fraktion, MdB Elisabeth Winkelmeier-Becker, teilnehmen. September: Im BMJ spricht die Bundesleitung mit Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger über die grundsätzlichen Positionen des Bund Deutscher Rechtspfleger, namentlich zur Thematik ESUG. Nach Auffassung der Ministerin sei der Richter besser geeignet, das Insolvenzplanverfahren durchzuführen; aus Sicht der Bundesleitung wäre, wie seit vielen Jahren gefordert, im Gegenteil sogar die Vollübertragung des gesamten Insolvenzverfahrens angebracht. Dezember: Eines der Hauptthemen auf der Präsidiumssitzung in Mannheim ist das Fehlen eines Konzepts zum Rechtspfleger in der selbstverwalteten Justiz. Das Präsidium setzt eine Kommission ein, die hierzu Ideen erarbeiten soll. Die Kommission besteht aus den Koll. Uwe Harm (BDR Schleswig-Holstein), Volker Laedtke (BDR Hamburg), Peter Hofmann (Verband Bayerischer Rechtspfleger) und Wolfgang Lämmer (Bundesvorsitzender). RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:01

7 Chronik des BDR RPflBl 2017, Heft 2, Seite 34 Der Rechtspflegertag in Essen stellt das Datenbankgrundbuch in den Fokus. September: Auf dem 33. Deutschen Rechtspflegertag in Essen debattieren die Delegierten über die Bedeutung des Grundbuchs in Zeiten der beabsichtigten Einführung eines Datenbankgrundbuchs. Weitere Themen sind die Forderung der Übertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und der kontradiktorischen Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren auf den Rechtspfleger, eine Resolution zum Betreuungsrecht sowie Gedanken und Initiativen zur Fortentwicklung des Rechtspflegerrechts und zur Selbstverwaltung der Justiz. Die bisherige Bundesleitung wird in ihrem Amt bestätigt April: Der BDR ist Gastgeber einer Podiumsdiskussion zum Thema: Der unabhängige Rechtspfleger ist in einer selbstverwalteten Justiz unabdingbar. Der Rechtspfleger als unabhängiges Organ der Rechtspflege braucht rechtsstaatliche Rahmenbedingungen wie Einheitsbesoldung, Geschäftsverteilung durch Präsidien und Freie Arbeitszeit. Mai: Der Rechtsausschuss des Bundestags behandelt in einer Anhörung den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Notare. Koll. Mario Blödtner, Bundesgeschäftsführer des BDR, nimmt als Sachverständiger teil und spricht sich klar gegen die Übertragung der Aufgaben des Nachlassgerichts erster Instanz auf die Notare aus. Ergebnis: Eine Öffnungsklausel ermöglicht den Ländern, das Erbscheins- antragsverfahren in die Alleinzuständigkeit der Notare zu übertragen. Bisher, vier Jahre später, hat noch kein einziges Bundesland hiervon Gebrauch gemacht. Juni: Der BDR spricht sich in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts gegen die Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung auf den Rechtspfleger aus. Ergebnis: Eine Öffnungsklausel erlaubt den Ländern eine Option für den Richter, die Bedürftigkeitsprüfung in Zivilsachen an den Rechtspfleger abzugeben. Einzelne Bundesländer haben diese Möglichkeit bereits genutzt. Juli: Mit einem Protestbrief an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger zeigt sich der BDR entsetzt und tief enttäuscht, dass das Bundeskabinett entgegen allen vorangegangenen Beteuerungen die Aufgaben im Verbraucherinsolvenzverfahren nicht auf den Rechtspfleger überträgt. November: Der dbb Gewerkschaftstag beschließt die Verschmelzung des dbb Beamtenbundes mit der dbb Tarifunion. Als neuer Vorsitzender nach dem Abschied von Peter Heesen wird von den Delegierten, zu denen auch Vertreter des BDR gehören, Klaus Dauderstädt gewählt Januar: Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zur Insolvenzreform fordert Kollegin Beate Schmidberger (BDR Baden- Württemberg), die als Sachverständige für den BDR teilnimmt, nachdrücklich die Vollübertragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf den Rechtspfleger. April: In Berlin startet das BDRhaupstadt- FORUM. Der BDR beginnt diese neue Reihe von Podiumsdiskussionen mit der Modernisierung der Zwangsvollstreckung. Die Diskutanten widmen sich der Frage, wie die Zwangsvollstreckung in Deutschland effizienter gestaltet werden könnte und bei wem welche Aufgabe richtig zugeordnet ist. Klaus Rellermeyer präsentiert die Ideen des BDR zur Schaffung eines Großen Vollstreckungsgerichts. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:02

8 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 35 Die Erfolgsgeschichte geht weiter! Juni: Zum Datenbankgrundbuchgesetz findet im Rechtsausschuss des Bundestages ein Erweitertes Berichterstattergespräch statt. Aus den Reihen des BDR ist Kollege Andreas Zeiser (Verband Bayer. Rechtspfleger) als Sachverständiger geladen. Ergebnis: Der Eingriff in die sachliche Unabhängigkeit des Rechtspflegers durch Verpflichtung zur Verwendung der Textbausteine konnte vorerst abgewendet werden, die Aktualisierung subjektivdinglicher Rechte im Datenbankgrundbuch wird die Praxis vor kaum lösbare Probleme stellen. Der BDR ist an einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung und Einführung des Datenbankgrundbuchs beteiligt. September: Der BDR ist Gastgeber des E.U.R.- Kongresses in Freiburg im Breisgau. Dort wird Jean-Jacques Kuster (Frankreich) zum neuen Präsidenten der E.U.R. gewählt. Damit endet die deutsche Präsidentschaft unter Thomas Kappl nach sechsjähriger Amtszeit. Oktober: Der Bundesvorsitzende des BDR, Kollege Wolfgang Lämmer, trägt vor den Ländervertretern des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes (DGVB) seine Gedanken zum Konstrukt eines Großen Vollstreckungsgerichts vor. Er plädiert für ein Modell der Vollstreckung aus einer Hand, bei dem sämtliche Aufgaben des Vollstreckungsrechts und sämtliche Entscheidungen über zu treffende Maßnahmen von ein und demselben Aufgabenträger durchgeführt werden. Dezember: Anlässlich der Herbsttagung des Präsidiums des BDR lädt der Landesverband Hamburg die Mitglieder des Präsidiums und deren Gäste in das Hanseatische Oberlandesgericht ein. Landesvorsitzender Volker Laedtke begrüßt die Teilnehmer, die trotz des Orkans Xaver in großer Anzahl erscheinen, so der Staatsrat der Justizbehörde Hamburg Dr. Ralf Kleindiek, die Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts Erika Andreß, der Präsident des Amtsgerichts Hamburg Hans-Dietrich Rzadtki und weitere Ehrengäste. Auf der Präsidiumssitzung spielt u.a. das Thema Rechtspflegeramt eine Hauptrolle April: Das BDRhauptstadtFORUM 2014 befasst sich mit der Aufgabenverteilung in der Justiz im neuen Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs. Es diskutieren unter der Moderation von Prof. Ulrich Keller, HWR Berlin: Dr. Karl-Heinz Brunner, MdB, Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, Universität Leipzig, Ministerialdirigent Klaus Ehmann, Justizministerium Baden-Württemberg, Martin Wenning- Morgenthaler, NRV und Wolfgang Lämmer, BDR. Mai: Beim Erweiterten Berichterstattergespräch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geht es um einen Aspekt der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg: Ratschreiber und Beschlussfertiger sollen in einem dreimonatigen Lehrgang zu Bereichs- Grundbuchsrechtspflegern gemacht werden. Für den BDR nimmt Kollegin Elke Strauß teil, die sich nachdrücklich gegen diese Wiederein- (c) E.U.R. Auf dem E.U.R.-Kongress in Freiburg wird Jean-Jacques Kuster zum neuen E.U.R.-Präsidenten gewählt. führung von Bereichsrechtspflegern ausspricht. Ergebnis: Das Gesetz kommt, aber die Mindestausbildungszeit wird von 3 auf 8 Monate erhöht. Gleichwohl bleibt zu hoffen, dass diese Fehlentwicklung nicht wiederholt wird. Juni: Vertreter des BDR treffen sich in Düsseldorf mit mehreren Vorstandsmitgliedern des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes (DGVB). Zentrales Thema ist der Austausch über Reformmöglichkeiten im Zwangsvollstreckungsrecht. Juni: Mitglieder der Bundesleitung treffen sich mit Vertretern der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs (VDRÖ) an der FH Schwetzingen zu einem Erfahrungsaustausch. Zu den Gesprächsthemen gehören verbandliche Strukturen, Ausbildung und Studienorganisation, Status und Besoldung, Arbeitszeitmodelle, Selbstverwaltung, Rolle in Personalvertretungen, Einbindung in Gesetzgebungsverfahren und Impulse für die E.U.R. Teilnehmer sind für die VDRÖ Walter Szöky und Monika Hofbauer, für den BDR die Kollegen Wolfgang Lämmer, Manfred Georg und Elke Strauß. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:03

9 Chronik des BDR RPflBl 2017, Heft 2, Seite Zum ersten BDR-Sommerfest begrüßt der BDR zahlreiche namhafte Gäste aus Politik und Justiz. September: Der BDR lädt zu seinem ersten Sommerfest in den Garten des OVG Berlin-Brandenburg. Es erscheinen zahlreiche namhafte Gäste aus Politik und Justiz, allen voran der Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas. Das Sommerfest wird ein voller Erfolg. Nicht nur Führungskräfte des Bundesjustizministeriums sind der Einladung gefolgt. Mit Abgeordneten, Vertretern der Verbände und aus der Wissenschaft, mit Freunden und Kollegen verbringen die Teilnehmer trotz widriger Witterung einen angenehmen Abend. Das Oberverwaltungsgericht ist ein guter Gastgeber und sorgt für einen passenden Rahmen. Dezember: In seiner Herbstsitzung in Dresden wählt das Präsidium des Bundes Deutscher Rechtspfleger Achim Müller (BDR Baden-Württemberg) neu in die Bundesleitung. Die Nachwahl ist durch den Rücktritt des stellvertretenden Vorsitzenden Martin Haselmayer im Sommer 2014 erforderlich geworden. Das Rechtspflegerblatt wird zukünftig von der neuen Schriftleiterin Elke Strauß erstellt; Achim Müller übernimmt u.a. die Anfertigung von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Den Auftakt der Präsidiumssitzung bildet ein Empfang des Verbandes Sächsischer Rechtspfleger im Oberlandesgericht Dresden. Hierzu begrüßt der Landesvorsitzende Lars Beyer den sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow, den Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden Ulrich Hagenloch, den Vorsitzenden des sächsischen Beamtenbundes Gerhard Pöschmann und zahlreiche weitere Ehrengäste und Kollegen. März: Zu Gast im BMJV sind der Bundesvorsitzende, Kollege Wolfgang Lämmer, der Geschäftsführer, Kollege Mario Blödtner, und der stellvertretende Bundesvorsitzende, Kollege Achim Müller. Auf der Tagesordnung stehen vor allem bisherige und künftige Aufgabenübertragungen, namentlich das Projekt KomPakt Kompetenzen stärken, Potentiale aktivieren. Ministerialdirektorin Marie Luise Graf-Schlicker äußert sich kritisch zu Öffnungsklauseln, die die Rechtszersplitterung vergrößern. Der BDR überreicht sein Positionspapier und erörtert es. Das Gespräch, dem auch Herr Dr. Korte, Frau Hilgendorf- Schmidt und Frau Buttenmüller beiwohnen, verläuft in offener Atmosphäre. Der intensive Austausch soll fortgesetzt werden. April: Das BDRhauptstadtFORUM zum Thema Worauf kann ich mich noch verlassen? Standortvorteil öffentlicher Glaube in Gefahr! wird wieder ein Erfolg. Unter der spritzigen Moderation durch Rechtsanwalt Dr. Tagungen des BDR an der Evangelischen Akademie Bad Boll 2007 Europa wächst zusammen Auswirkungen auf Justiz und Rechtsuchende 2008 Freiwillige Gerichtsbarkeit und Vollstreckung was ist neu? 2009 Die Justiz zu Beginn des 21. Jahrhunderts 2010 Ökonomisierung der Rechtspflege Risiken und Nebenwirkungen 2011 Judikative Das Grundgesetz und das Missverständnis der Gewaltenteilung 2012 E-Justiz Chancen und Gefahren 2013 Justiz und Demografie 2014 Kindschaftsrecht im Umbruch 2015 Über die Grenzen hinaus Rechtspflege unter europäischem Einfluss 2016 Zwangsvollstreckungsrecht 2.0 Aufgaben, Verfahren, Personen RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:04

10 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 37 Die Erfolgsgeschichte geht weiter! Christian Strasser diskutieren Dr. Peter Huttenlocher, Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer, Otto Fricke, ehem. parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, und Wolfgang Lämmer, Bundesvorsitzender des BDR. Bei allen Unterschieden kristallisiert sich doch ein gemeinsamer Nenner heraus: Das Vertrauen in die Richtigkeit von Grundbuch- und Registereintragungen basiert auf der sorgfältigen und qualifizierten Prüfung des Rechtspflegers, es stellt einen Standortvorteil für die deutsche Wirtschaft dar. Der internationale Wettbewerb der Rechtssysteme ist sachlich und kritisch zu begleiten. April: Auf der Präsidiumssitzung in Berlin kommen interessante Neuigkeiten zu den Themen Rechtspflegertag 2016 sowie Digitalisierung des Rpflegers zur Sprache. Ehrenvorsitzende: Karl Weiß, München Hilmar Schmitt, München Hinrich Clausen, Flensburg Wolfgang Lämmer, Dülmen Ehrenmitglieder: Im Justizpalast München beginnt mit einem feierlichen Empfang die Herbst-Präsidiumssitzung Juni: Mehrere Mitglieder der Bundesleitung besuchen den Vorstand der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs (VDRÖ) in Wien. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen der elektronische Rechtsverkehr und die Einführung von elektronischen Fachverfahren in der Justiz. Juni: Das Zweite Sommerfest des Bundes Deutscher Rechtspfleger knüpft an den Erfolg des Vorjahres an. Mit noch mehr Besuchern als 2014 kann bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen gefeiert werden. An der Spitze der Gästeliste steht in diesem Jahr Generalbundesanwalt Harald Range. Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder des BDR-Bundesverbands - Martin Haselmayer, Linkenheim-Hochstetten - Peter Herrmannsdörfer, Coburg - Ulrich Kämpf, Recklinghausen - Thomas Kappl, München - Herbert Linden, Aachen - Wolfgang Mathias, Koblenz - Hans Burster, Hanau - Klaus Meyer-Stolte, Bielefeld - Karl-Heinz Fischer, Darmstadt - Günter Reiß, Schwetzingen - Arnold Grieving, Rees - Dr. Klaus Schleicher, Bielefeld - Uwe Harm, Bad Segeberg - Margot Weingärtner, Heidesheim (c) depositphotos.com. September: Auf der Generalversammlung der E.U.R. in Dijon (Frankreich) referiert der Bundesvorsitzende des BDR, Kollege Wolfgang Lämmer, zum Rechtspflegerstudium in europäischem Kontext. September: Der BDR initiiert eine Resolution an das Bundesministerium für Finanzen und eine Anregung ans Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die auf dem ZVG-Treff des BDR Baden-Württemberg in Heilbronn verabschiedet werden. Nach einer Entscheidung des BFH haftet der Zwangsverwalter für die Einkommensteuer des Grundstückseigentümers, soweit diese aus Mieteinnahmen herrührt eine Entscheidung, die Vollstreckungsgerichte und Zwangsverwalter vor massive Probleme stellt. November: Auf der jährlichen Tagung an der Evangelischen Akademie Bad Boll unter dem Motto Über die Grenzen hinaus Rechtspflege unter Europäischem Einfluss erleben die 88 Zuhörer ein informatives und abwechslungsreiches Programm. Der aktuelle Vorsitzende der Justizministerkonferenz Rainer Stickelberger überbringt sein Grußwort, im Anschluss daran referiert Frau Richterin am BGH Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch über Suizidandrohungen in der Zwangsversteigerung. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:05

11 Chronik des BDR RPflBl 2017, Heft 2, Seite 38 April: Auf seiner Frühjahrssitzung Ende April in Berlin verabschiedet das Präsidium ein Positionspapier, das die Kommission unter der Leitung von Dipl.-Rechtspfleger Uwe Harm zum Thema der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge erarbeitet hat. Ein weiteres zentrales Thema ist der bevorstehende 34. Deutsche Rechtspflegertag zum Thema E-JUSTIZ Mensch oder Maschine, wer entscheidet künftig?, der im Oktober 2016 in Trier stattfinden wird. Auf dem Rechtspflegertag in Trier werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Dezember: Ein feierlicher Empfang im Justizpalast München bildet den Auftakt der Herbst-Präsidiumssitzung des BDR. Das Präsidium beschließt die Erweiterung der bestehenden Kommissionen, die als Wissenspool die BDR-Gremien inhaltlich unterstützen E-JUSTIZ Mensch oder Maschine, wer entscheidet künftig? April: Das BDRhauptstadtFORUM beschäftigt sich mit den Herausforderungen, die durch die minderjährigen Flüchtlinge ohne Begleitung ihrer Eltern an den Rechtsstaat gestellt werden. Auf dem Podium diskutieren der Staatssekretär des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ralf Kleindieck, Berlin, die Bundestagsabgeordneten Dr. Sabine Sütterlin-Waack, CDU, und Katja Keul, Bündnis 90/die Grünen, Bodo Pfalzgraf, Landesvorsitzender DPolG Berlin und Uwe Harm, Landesvorsitzender des BDR Schleswig-Holstein. Es moderiert Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser, München. Die Diskutanten suchen nach den Ursachen der hohen Zahl vermisster Flüchtlingskinder. Die Integration der Jugendlichen hat erste Priorität, hierfür braucht es dringend qualifizierte Paten und Betreuer. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Arbeitsabläufe sollte eine gesetzliche Beistandschaft geschaffen werden, die die elterliche Sorge unberührt lässt und sofort ohne Einschaltung der Familiengerichte in Kraft tritt. Um Reibungsverluste zu vermeiden, sollten diese Gerichtsverfahren vollständig auf die Rechtspfleger übertragen werden. Mai: Die Bundesleitung trifft sich in Düsseldorf mit Vertretern der Vereinigung der Diplomrechtspflegerinnen und Diplomrechtspfleger Österreichs (VDRÖ). Es geht um den Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) und seine Umsetzung in Verbünden der Bundesländer in Deutschland sowie die elektronische Aktenbearbeitung am Beispiel des Konzepts von NRW. Darüber hinaus wird in Verbandsgesprächen die weitere sehr gute Zusammenarbeit beider Verbände bekräftigt. Juni: Auch das dritte BDR-Sommerfest im Garten des OVG Berlin-Brandenburg bereitet allen Teilnehmern einen fröhlichen Abend mit anregenden Gesprächen. Auch Ehrenmitglied Prof. Hans-Joachim von Schuckmann hat es sich nicht nehmen lassen, mit dabei zu sein. Juni: Die Bundesleitung führt Gespräche mit den rechtspolitischen Sprechern der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag. Zu den behandelten Themen gehört der Status des Rechtspflegers ebenso wie die Nachwuchsgewinnung, mögliche Aufgabenübertragungen auf den und vom Rechtspfleger sowie Überlegungen zum Wert der Justiz allgemein. Oktober: Auf dem Rechtspflegertag in Trier werden die Weichen für die Zukunft gestellt. Damit die Erfolgsgeschichte weitergehen wird. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:06

12 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 39 Aus der Bundesleitung Tagung der Bundesleitung in Königswinter Für die nächste Generation Rechtspfleger Elke Strauß, Stellvertretende Bundesvorsitzende des BDR Vom 13. bis 15. Januar 2017 kam die Bundesleitung zum ersten Mal nach dem Rechtspflegertag in Trier zusammen. Wieder galt es, eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen, damit die aktuellen Herausforderungen zielgerichtet angegangen werden können. Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend (c) dbb. Eines der wichtigsten Themen der Bundesleitung ist das nächste BDRhauptstadtFORUM. Dieses nimmt sich in diesem Jahr der Nachwuchsgewinnung an. Unter dem Motto Generation Rechtspfleger Potential und Perspektive wird sich die Podiumsdiskussion um die Jugend drehen. Zur Vorbereitung traf sich die Bundesleitung am 13. Januar 2017 in der dbb-akademie in Königswinter mit Sandra Kothe, der Vorsitzenden der dbb jugend. Wie ticken die jungen Leute? Was erwarten sie von einem Berufsverband? Was können wir tun, um größeren Erfolg zu haben? diese und weitere Fragen wurden behandelt. Die Justiz, aber auch der BDR werden sich bemühen müssen, damit es auch eine nächste und übernächste Generation Rechtspfleger geben wird. Mittelfristiges Ziel muss sein, die Jugendarbeit des BDR zu bündeln und auszubauen. Als erster Schritt auf diesem Weg wird am 22. Juni 2017 ein Initiativtreffen der Jugendvertreter oder Ansprechpartner für die Jugendarbeit aus den BDR- Landesverbänden in Berlin stattfinden. Zu dieser Zusammenkunft wird ein Vertreter der dbb jugend zur Unterstützung eingeladen, und auch die Bundesleitung wird vertreten sein. Weitere Themen waren die Vorbereitung der Sitzung des Präsidiums am 30. März bis 1. April 2017, inhaltliche Neuerungen für die Gestaltung des BDR-Sommerfestes am 22. Juni 2017 und die Rohfassung des Programms der Tagung an der Evangelischen Akademie Bad Boll am 22. bis 24. November Ein Blick zurück galt dem 34. Rechtspflegertag in Trier: Dem Landesverband Rheinland-Pfalz gebührt herzlicher Dank für die hervorragende Organisation. Die gefassten Beschlüsse sind im rechtspolitischen Raum bekannt gemacht und werden in den Bundestagsfraktionen und in den Landesjustizverwaltungen bereits angeregt diskutiert. Mehrere neu eingesetzte Kommissionen haben ihre Arbeit aufgenommen; aus den Landesverbänden sind Vorschläge für die weitere Besetzung dieser Kommissionen eingegangen, auch über die genauen Aufgaben der Kommissionen und ihrer Vorsitzenden bildete sich die Bundesleitung eine Meinung. Der Bundesvorsitzende unterrichtete über die aktuellen Entwicklungen im dbb und in der E.U.R., sodann stimmten sich die Bundesleitungsmitglieder über die Teilnahme an diversen Terminen in der juristischen und rechtspolitischen Landschaft ab. Gespräche in Berlin beim dbb-vorsitzenden und im Bundestag KomPäktchen schadet nur Elke Strauß, Stellvertretende Bundesvorsitzende des BDR Am 16. Februar 2017 reisten der Bundesvorsitzende Mario Blödtner und die Stellvertreter Achim Müller und Elke Strauß nach Berlin, um dort die Ideen des Bundes Deutscher Rechtspfleger im gewerkschaftlichen und im rechtspolitischen Raum zu diskutieren und Wege zu ihrer kurz- oder langfristigen Verwirklichung auszuloten. Der erste Termin startete bereits um 9 Uhr im dbb forum Berlin auf der Friedrichstraße. Der dbb-bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt empfing die Teilnehmer herzlich und zeigte sich an den Ergebnissen des Rechtspflegertags in Trier sehr interessiert. Der dort verabschiedete Entwurf für ein besseres Rechtspflegergesetz sieht ja weitreichende Folgen für den Status des Rechtspflegers vor. Weiteres Thema war der aktuelle Stand der Arbeiten in der AG Justiz des dbb. Dort wurde in den vergangenen Monaten an einem gemeinsamen Papier zu justiz- und berufspolitischen Positionen der Berufsverbände gearbeitet; in letzter Minute hat eine beteiligte Gewerkschaft dann aber wesentliche Forderungen nicht mehr mittragen wollen. Darüber hin- RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:06

13 Aus der Bundesleitung aus wurde der im November bevorstehende dbb Gewerkschaftstag thematisiert. Im Anschluss an diesen harmonisch verlaufenen Gedankenaustausch hieß es, zum Bundestag aufzubrechen, wo noch drei weitere Termine verabredet waren. Erster Gesprächspartner war MdB Dr. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD. Sodann folgte ein Treffen mit Jörn Wunderlich, dem familienpolitischen Sprecher der Fraktion die Linke und Mitglied des Rechtsausschusses im Bundestag. Schließlich war auch noch ein Gespräch bei Detlef Seif vereinbart, dem Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Ausschuss für die Angelegenheiten der EU, unter anderem zuständig für den Bereich Justiz und Inneres, und darüber hinaus gleichfalls Mitglied des Rechtsausschusses. Bei allen drei Gesprächspartnern diskutierten die Vertreter des Bundes Deutscher Rechtspfleger den Entwurf eines besseren Rechtspflegergesetzes und verdeutlichten die Ziele des Verbands. Die zu Papier gebrachten Visionen werden nicht alle schon in den nächsten Monaten umgesetzt werden können. Vielmehr ging es darum, die in den vergangenen Jahren erarbeiteten Ideen zusammenzufassen und zu einem in sich stimmigen Gesamtpaket zu schnüren. Im Fokus stand auch der Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Vergebens warb der BDR um eine längere Überleitungsfrist EUVorgaben zwingen die Bundesrepublik zu einer schnellen Einführung bereits binnen drei Monaten ab Verkündung. Ein weiteres Thema sprach der BDRBundesvorsitzende Mario Blödtner vertiefend an: den Entwurf eines Gesetzes zur flexiblen Aufgabenübertragung in der Justiz. Was einst unter dem Namen KomPakt gestartet war, wurde derart gestutzt und gestaucht, dass nurmehr ein KomPäktchen übrig ist. Das Ziel RPflBl 2017, Heft 2, Seite 40 einer ausgewogenen Aufgabenübertragung vom Richter auf den Rechtspfleger und vom Rechtspfleger auf den nachgeordneten Bereich wird gänzlich verfehlt, statt dessen kommt es zu einer neuerlichen Zuständigkeitszersplitterung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern gar von Gericht zu Gericht. Achim Müller schilderte plastisch die absehbaren Auswirkungen und den zu erwartenden Schaden für die Justiz. Die Bundesleitung appellierte, das Gesetz in der jetzigen Form nicht durchzuwinken. Der anstrengende Gesprächsmarathon hat sich gelohnt: Die Entschließungen des Rechtspflegertags wurden in den Fraktionen des Bundestags mit Interesse aufgenommen und werden künftig die Basis für die weiteren Positionierungen des BDR bilden. Die Bedenken des BDR gegen den Gesetzentwurf zur flexiblen Aufgabenübertragung wurden den Politikern greifbar gemacht, das Problembewusstsein geschärft. Von links nach rechts: Die Bundesleitung, vertreten durch Elke Strauß, Achim Müller und den Bundesvorsitzenden Mario Blödtner, traf sich in Berlin mit dem dbb-vorsitzenden Klaus Dauderstädt, mit MdB Dr. Johannes Fechner, mit MdB Jörn Wunderlich und MdB Detlef Seif. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:09

14 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 41 BDR M-V: Rechtspflegertag 2016 Rechtspflegertag 2016 des BDR Mecklenburg-Vorpommern Fortbildung hui, Verbandsarbeit pfui? Heiko Käckenmeister und Lars Birke, BDR M-V Für den Rechtspflegertag stand erneut der beeindruckende Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock zur Verfügung. Der jährliche Rechtspflegertag des BDR Mecklenburg-Vorpommern fand 2016 am 23. November statt. Wieder stand dem Verband der Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock zur Verfügung. Der Fortbildungsteil war gut besucht, dagegen blieben zur Mitgliederversammlung zu wenige. Über 60 Rechtspfleger hatten sich zur Fortbildungsveranstaltung Teil I Aktuelle Entwicklungen im Grundbuchrecht angemeldet, für deren Durchführung der Verband den renommierten emeritierten Dozenten Herrn Wagner von der Fachhochschule Rotenburg an der Fulda gewinnen konnte. Aufgrund der regen Diskussion zwischen Teilnehmern und Dozenten waren die drei Stunden erneut zu knapp bemessen, sodass nicht alle Fragen zu Ende diskutiert werden konnten. Das umfangreiche Skript mit Fundstellen stellte Herr Wagner anschließend elektronisch zur Verfügung. Nach einer Mittagspause wurde der Rechtspflegertag mit dem Fortbildungsteil II Vermittlung dienstlicher Belange durch Vertreter des Justizministeriums, des Oberlandesgerichts und des Generalstaatsanwaltes fortgesetzt. Nach den Grußworten des Landesvorsitzenden des BDR Lars Birke und des Landesvorsitzenden des dbb Dietmar Knecht stellte sich der neue Abteilungsleiter I des Justizministeriums, Herr Vizepräsident am Oberlandesgericht Kai-Uwe Theede, den Fragen der anwesenden Rechtspfleger. Hierbei wurden besonders intensiv die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe Dienstpostenbewertung diskutiert, in der neben dem Landesvorsitzenden des BDR weitere Mitglieder des Verbandes sowie der Fachbereichsleiter des Fachbereichs Rechtspflege der Hochschule Güstrow mitwirken. Die uneinheitliche Vorgehensweise anderer Bundesländer von kompletter Bündelung sämtlicher Beförderungsämter der Rechtspflegerlaufbahn bis zu einer bereits erstellten Bewertung in Anlehnung ans Genfer Schema wurden dargestellt und mit dem in Mecklenburg-Vorpommern angewandten Bewertungssystem der Firma PiW verglichen, das für die Bewertung von Dienstposten in der allgemeinen Verwaltung konzipiert ist. Die Vertreter des BDR legten anschaulich dar, dass die Besonderheiten der Justiz im Allgemeinen und jene des Rechtspflegers in seiner Sonderstellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege im Besonderen in diesem Bewertungssystem nicht dargestellt werden können und es daher auch derzeit fraglich sei, inwieweit ein einvernehmliches Ergebnis der Arbeitsgruppe überhaupt erzielt werden kann. Anschließend wandten sich die Gesprächspartner den Themen Beförderungen, Förderung der Amtsanwaltslaufbahn, Auswertung der bisher umgesetzten Teile der Gerichtsstrukturreform und dem lange erwarteten Start der Vertrauensarbeitszeit für Rechtspfleger zu, die in Mecklenburg- Vorpommern bisher leider nur eine flexible Arbeitszeit ist. Auch hier brachten die in Personalvertretungen aktiven Verbandsmitglieder gegenüber dem RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:09

15 Die Dienstpostenbewertung kommt RPflBl 2017, Heft 2, Seite 42 Justizministerium einerseits den Dank zum grundsätzlichen Durchbruch in dieser Frage, aber gleichzeitig auch ihr Unverständnis über die unnötige Beschneidung des Teilnehmerkreises zum Ausdruck. Für den BDR steht fest, dass die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung allen Rechtspflegern und vergleichbaren Tarifbeschäftigen, damit auch den in den Verwaltungen und im IT-Bereich tätigen Kollegen eingeräumt werden muss und auch kann. Abschließend informierte der Leiter des Fachbereichs Rechtspflege über seine Vorschläge an das Oberlandesgericht und das Justizministerium zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung dahingehend, dass der fachtheoretische Studienteil auf mindestens 24 Monate ausgeweitet werden kann. Hierzu führte er aus, dass die gewonnene Studienzeit mit dem sinnvollen Erwerben sozialer, aber auch wirtschaftlicher Kompetenzen in dann neugefassten Studiengängen genutzt werden soll, um den immer weiter wachsenden Anforderungen des Rechtspflegerberufs gerecht werden zu können. Der BDR unterstützt diese Bemühungen im Hinblick auf das Ansehen des Studiums und der leichteren Anerkennung im Falle eines später möglicherweise geplanten Aufbaustudiums sowie im Interesse der Attraktivität von Studium und Status des Rechtspflegers nachdrücklich. Danach fand noch die Mitgliederversammlung statt. Trotz angekündigter Satzungsänderung verblieben nur wenige Rechtspfleger für diesen Teil der Veranstaltung im Saal. Schade, dass der Verbandsarbeit so wenig Interesse entgegengebracht wird. Gespräch des BDR Mecklenburg-Vorpommern mit Ministerin Die Dienstpostenbewertung kommt Lars Birke, BDR M-V Von links: Lars Birke (Vorsitzender des BDR M-V), Lars Geier (Vorsitzender Landesverband der Amtsanwälte), Katy Hoffmeister (Justizministerin), Heiko Käckenmeister (Stellvertretender Vorsitzender des BDR M-V), Birgit Gärtner (Staatssekretärin), Sven Bielfedlt (Leiter Fachbereich Rechtspflege der FH Güstrow). Am 12. Dezember 2016 traf sich der Vorstand des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern mit der neuen Justizministerin Frau Katy Hoffmeister zu einem ersten Gespräch. Da die Ernennung der Ministerin zu knapp vor der Mitgliederversammlung stattfand und auch bereits Anhörungen feststanden, hatte sich Frau Hoffmeister noch nicht den Rechtspflegern vorstellen können. Umso mehr freut es den Verband, dass so kurzfristig ein Gespräch zustande kam. Hauptinhalt war wie auch auf dem Rechtspflegertag die Dienstpostenbewertung. Diese soll nach Wunsch des Justizministeriums bereits bis zur nächsten Beurteilungsrunde (Stichtag 1. Mai 2017) abgeschlossen sein. Ziel ist es, so das Justizministerium, rechtssichere Beurteilungen und Beförderungen vornehmen zu können. Infolge der Rechtsunsicherheit fanden 2015 keine und 2016 nur eingeschränkte Beförderungen statt (bis maximal A11). Zur seiner Unterstützung hatte der Vorstand den Leiter des Fachbereichs Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Bielfeldt, und den Vorsitzenden des Landesverbandes der Amtsanwälte, Herrn Geier, eingeladen. So konnten gemeinsam die Positionen zur Dienstpostenbewertung, aber auch zum nicht minder wichtigen Thema der Flexiblen Arbeitszeit, von unterschiedlichen Standpunkten beleuchtet werden. Frau Hoffmeister sagte eine Prüfung beider Themen zu und stellte darüber hinaus ein weiteres Gespräch zur Dienstpostenbewertung für Anfang Februar in Aussicht. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:10

16 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 43 Berlinfahrt des BDR Nordrhein-Westfalen Informationsfahrt des BDR NRW, Abteilung Krefeld, August 2016 Rechtspflegerfahrt nach Berlin Karina Grefkes und Isabell Riemans, BDR NRW Oben: wir vor dem Reichstagsgebäude. Links: Rechtspfleger aus ganz NRW nahmen an der Fahrt des BDR nach Berlin teil. Vom 25. bis 28. August 2016 nahmen wir an einer Fahrt des BDR (Abteilung Krefeld) für Rechtspfleger/-innen aus ganz NRW in Berlin teil. Unter der fachkundigen Leitung unseres geschätzten Rechtspflegerkollegen Wilfried Bogedain wurde ein facettenreiches Programm durch die politisch-historische Geschichte Berlins und Potsdams angeboten. Nach einem kurzen Check In und Begrüßungskaffee im Hotel begann der erste Programmpunkt mit der Besichtigung der Gedenkstätte Berliner Mauer, die an die Teilung Berlins und die Todesopfer an der Berliner Mauer erinnern soll. Die anschließende Führung Mauerdurchbrüche und Tunnelfluchten bot uns einen spannenden Einblick in die Berliner Unterwelten. Im Anschluss brachte der Bus die Reisegruppe über die Bernauer Straße nach Charlottenburg. Zum Ausklang des ersten Tages und gemeinsamen Abendessen kehrten wir im Berliner Traditionsrestaurant Mommseneck ein. Der zweite Tag begann am Holocaust- Denkmal, einem Denkmal in der historischen Mitte Berlins. Es erinnert an die rund 6 Millionen Juden, die unter der Herrschaft Adolf Hitlers und der Nationalsozialisten ermordet wurden. Das Mahnmal wurde von Peter Eisenman entworfen und besteht aus Tausenden von Beton-Stelen. Einfach beeindruckend, wie es zum Denken anregt und die Deutung der verschiedenen hohen Pfeiler jedem selbst überlässt. Von dort folgte ein geführter Spaziergang zur amerikanischen Botschaft, zum Brandenburger Tor, Pariser Platz, Hotel Adlon. Eine Fahrt mit der U 55 (Kanzler-U-Bahn) brachte uns zum Berliner Hauptbahnhof, dem größten Kreuzbahnhof Europas. Nach einer ausgiebigen Sicherheitskontrolle betraten wir mit unseren Rechtspflegerkollegen das Paul-Löbe- Haus, das sich unmittelbar neben dem Reichstag befindet. Dieses Gebäude dient vorrangig der Unterbringung von Funktionsbereichen, die für den reibungslosen Parlamentsbetrieb die Nähe zum Reichstagsgebäude erfordern. Hierzu zählen 550 Büros für 275 Abgeordnete, 21 Sitzungssäle für die Ausschüsse und etwa 450 Büros der Ausschuss-Sekretariate. Das Haus wurde nach Paul Löbe, dem Reichstagspräsidenten und Alterspräsidenten des ersten Deutschen Bundestags benannt. Im Anschluss führte uns der CDU-Abgeordnete Uwe Schummer, Abgeordneter für den Kreis Viersen, in den Deutschen Bundestag. Dort lud er die Reisegruppe zum offenen Gespräch und Austausch ein. Der Vortrag auf der Zuschauertribüne im Plenarsaal sowie die Besichtigung der Kuppel beeindruckten alle Reisenden nachhaltig. Eine kleine Stadtrundfahrt durch Berlin-Mitte (Berliner Dom, Museumsinsel, Bebelplatz, Unter den Linden) führte uns zur Schiffsanlegestelle Holsteiner Ufer. Von dort startete unter strahlendem Sonnenschein unsere Schifffahrt auf der Spree durch das alte und neue Berlin auf einem Raddampfer. Danach wurde die Stadtrundfahrt durch das Nikolaiviertel und den Gendarmenmarkt fortgesetzt. Ein Abendessen am Potsdamer Platz und eine Lichterprojektion am Deutschen Bundestag Dem Deutschen Volke vom Reichstag zum Bundestag rundeten den zweiten Berlintag ab. Am dritten Tag brachte uns der Bus zur Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, der Untersuchungshaftanstalt der Staatssicherheit der DDR, die von RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:12

17 Berlinfahrt des BDR Nordrhein-Westfalen RPflBl 2017, Heft 2, Seite 44 Die Besichtigung der Reichstagskuppel beeindruckte die Reisenden. Schifffahrt auf der Spree durchs alte und neue Berlin bis 1989 in Hohenschönhausen in Betrieb war. Dort wurden vor allem politische Gefangene inhaftiert und physisch und psychisch gefoltert. Seit den 1990er Jahren existiert an gleicher Stelle eine Gedenkstätte als Erinnerungsort für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in Deutschland. Unter dem Thema Das Leben der Anderen führten uns zwei Zeitzeugen in zwei kleinen Gruppen durch die engen Gänge und beängstigenden Gefängniszellen und erzählten dabei über ihre eigene Inhaftierung unter dieser kommunistischen Diktatur. Am Nachmittag hatten wir freie Zeit, um auf eigene Faust Berlin zu erkunden. Einige Kollegen besichtigen das Olympiastadion, das sich im Berliner Ortsteil Westend befindet. Es ist Teil des Olympiageländes und wurde 1934 bis 1936 für die Olympischen Sommerspiele mit einem Fassungsvermögen von Zuschauern an der Stelle des zuvor dort befindlichen Deutschen Stadions errichtet. Heute ist das Olympiastadion Heimspielstätte der Fußball-Bundesligamannschaft von Hertha BSC. Ein schöner Zufall ergab es, dass genau an diesem Wochenende auch der Tag der offenen Tür der Bundesregierung sowie die Nacht der Museen war. Somit hatten wir die Gelegenheit, verschiedene Einrichtungen eigenständig zu erkunden. Wir persönlich nutzten die Gelegenheit und schauten uns das Bundeskanzleramt an. Angela Merkel war an diesem Tag zwar nicht persönlich anwesend, aber die Einblicke in das architektonisch imposante Gebäude und den Alltag der Kanzlerin waren höchst interessant. Das Gebäude wurde von 1997 bis 2001 von den Architekten Axel Schultes und Charlotte Frank im Rahmen des Umzugs der deutschen Bundesregierung von Bonn nach Berlin geplant und erbaut. Es hat eine Grundfläche von m² und verfügt neben den Arbeitsräumen auch über einen 200 m² großen Wohnraum für die Kanzlerin, einen Hubschrauberlandeplatz und einen m² großen Kanzlerpark. Es ist das größte Regierungshauptquartier der Welt, rund achtmal so groß wie das Weiße Haus in Washington. Gegen Abend schlenderten wir über die besuchergefüllte Museumsinsel und ließen den erlebnisreichen Tag bei einem leckeren Eisbecher Revue passieren. Nach dem Check Out aus dem Hotel brach leider auch schon der letzte Tag der Berlinreise an. Per Bus ging es Auf den Spuren der Hohenzollern vorbei an Schloss Charlottenburg zu den Schlössern in Potsdam. Ein Schiff brachte die Reisegruppe bei herrlichem Sonnenschein über den Wannsee zum Schloss Cecilienhof, einem Gebäudeensemble in englischem Landhausstil. Das Schloss entstand zwischen 1913 und 1917 nach Plänen des Architekten Paul Schultze-Naumburg. Es liegt im nördlichen Teil des Neuen Gartens Potsdam. Der letzte Schlossbau der Hohenzollern wurde unter Kaiser Wilhelm II. für seinen Sohn Kronprinz Wilhelm und dessen Gemahlin Cecilie aus dem Haus Mecklenburg-Schwerin errichtet. Weltgeschichtlich bekannt wurde Cecilienhof als Ort der Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis 2. August Es gehört zum UNESCO- Weltkulturerbe. Im Anschluss fuhren wir zum Schloss Sanssouci, wo wir die Parkanlagen bei einem ausgiebigen Spaziergang erkunden konnten. Leider fehlte die Zeit für eine Besichtigung des Inneren des Schlosses. Das Schloss Sanssouci ist wohl eines der bekanntesten Hohenzollernschlösser Potsdams. Nach eigenen Skizzen ließ der preußische König Friedrich II. in den Jahren 1745 bis 1747 ein kleines Sommerschloss im Stil des Rokoko errichten. Mit der Planung beauftragte er den Architekten Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff. Sanssouci steht seit 1990 als Welterbe unter dem Schutz der UNESCO. Von den Parkanlagen ging es zu Fuß in die Altstadt von Potsdam. Dort wurde noch gemütlich in einem Restaurant zu Mittag gegessen, bevor wir dann die Rückfahrt mit dem Reisebus antraten. Rückblickend können wir auf eine informative, geschichtsträchtige und politische Reise in der Hauptstadt zurückblicken. Die lückenlose Planung und mit Herzblut versehene Leitung haben wir allein unserem Kollegen und Organisator Wilfried Bogedain zu verdanken. Zudem blieb den Teilnehmern genug Zeit für nette kollegiale Gespräche und den Austausch der unterschiedlichen Gerichtsbezirke und -bereiche untereinander. An dieser Stelle ein recht herzlicher Dank für jegliche Unterstützung an Wilfried Bogedain, unseren lustigen Busfahrer sowie den BDR NRW! RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:14

18 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 45 Kurznachrichten aus den Landesverbänden Kurznachrichten aus den Landesverbänden +++ BDR Baden-Württemberg: Historischer Moment: BDR-Vorsitzender Manuel Hellstern wird zum Vorsitzenden des Hauptpersonalrats gewählt, seit dem 11. Januar 2017 werden die Interessen der Justizbediensteten in Baden- Württemberg durch einen Rechtspfleger als Vorsitzenden vertreten Verband Bayerischer Rechtspfleger: Die Diplomierungsfeier für die frischgebackenen Rechtspfleger in Starnberg findet 2017 letztmals im Januar statt, künftig wird der Termin in den November fallen BDR Berlin: Vorsitzende Ruth Heinrich und Stellvertreter Andreas Hackl treffen beim Neujahrsempfang der SPD-Fraktion Berlin alte Bekannte und knüpfen neue Kontakte BDR Brandenburg: Der Landesverband lädt am 9. März 2017 zum Studentenstammtisch nach Berlin und am 6. April zum Rechtspflegerstammtisch nach Potsdam ein BDR Bremen: Landesverband unterstützt den dbb Bremen bei der Protestkundgebung am 13. Februar 2017 in Hannover BDR Hamburg: Der Landesvorstand nutzt die Berufsmesse am 1. Februar 2017, um Schüler und Besucher über Chancen und Möglichkeiten in der Justiz zu informieren BDR Hessen: Bei der von der Bezirksgruppe Frankfurt organisierten Infoveranstaltung im Dezember 2016 stoßen die Fachvorträge zu den Themen Datenbankgrundbuch, e²-produkte und speziell zu e²a, dem Arbeitsplatz der Zukunft, auf großes Interesse BDR Mecklenburg-Vorpommern: Der Landesverband nutzt die Gelegenheit zur Stellungnahme zur geplanten Änderung der Beurteilungsrichtlinien für die Rechtspfleger BDR Nordrhein-Westfalen: Am 24. November 2016 in Bad Münstereifel bei der Diplomierungsveranstaltung der Fachhochschule für Rechtspflege wird auch der 40. Jahrestag der Errichtung der FH am 1. August 1976 gefeiert BDR Rheinland-Pfalz: 2017 hat Rheinland-Pfalz von Brandenburg den Vorsitz der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder übernommen; die Frühjahrskonferenz wird am 21. und 22. Juni 2017 in Deidesheim in der Pfalz stattfinden BDR Saarland: Der Landesvorstand schreibt am 29. Januar 2017 ans Justizministerium, um den ab 2018 drohenden Stellenabbau im Rechtspflegerbereich doch noch abzuwenden Verband Sächsischer Rechtspfleger: Auf der Vorstandssitzung am Januar 2017 wird das vergangene Jahr kritisch beleuchtet und die Ausrichtung fürs neue Jahr justiert BDR Sachsen-Anhalt: Der Landesvorsitzende Matthias Urich vertritt den BDR bei der Landtagsanhörung zur Personalstrategie in der Justiz Die Dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße stellen! BDR Schleswig-Holstein: Bereits am 18. Februar 2017 sagte Finanzministerin Monika Heinold die zeitgleiche und lineare Übernahme des Tarifabschlusses auf die Beamten zu BDR Thüringen: Die Umsetzung der Pebb y-fortschreibung 2014 ist fast abgeschlossen, bis auf Anpassungen im Bereich der Justizverwaltungen; das System soll als Informationsgrundlage stets aktuell gehalten werden Verband der Rechtspfleger im Bundesdienst: Der VRB begrüßt das Investitionsprogramm der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. +++ EUROPÄISCHE UNION DER RECHTSPFLEGER UNION EUROPÉENNE DES GREFFIERS EUROPEAN UNION OF RECHTSPFLEGER INGO enjoying participatory E. U. R. status with Europe of the Council Paris, 7. Dezember 2016, Ehrung des E.U.R.-Schatzmeisters Philippe Gilabert Der E.U.R.-Schatzmeister Philippe Gilabert wurde am 7. Dezember 2016 in Paris von Frau Véronique Andriollo, Generalsekretärin der Generalstaatsanwaltschaft am Pariser Berufungsgericht, mit dem Ehrenzeichen des Berufungsgerichtes ausgezeichnet. Während einer bewegenden Zeremonie verfolgte Generalsekretärin Andriollo die langjährige und glänzende Karriere des geschätzten Kollegen zurück und hob sein Engagement für die Justiz und ihre Mitarbeiter hervor. Die E.U.R. beglückwünscht ihren Schatzmeister herzlich zu der Verleihung dieser wohlverdienten Anerkennung. Vivien Whyte, Präsident der E.U.R. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:15

19 E.U.R.-News RPflBl 2017, Heft 2, Seite 46 INGO enjoying participatory E. U. R. status with Europe of the Council Die erste europäische Internet-Justizkonferenz fand am 5. Dezember 2016 beim Europarat in Straßburg statt. Sie wurde vom französischen Institut für höhere justizielle Studien und dem Cyberjustiz-Labor der Universität von Montreal (Quebec, Kanada) mit Beteiligung der Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) organisiert. Die Konferenz wollte einen Dialog zwischen den Mitgliedern der europäischen Gemeinschaft für Cyberjustiz anstoßen und fördern, um ein systematisches Wissen über die Entwicklung und die Auswirkungen der Informationstechnologien für die Aufgaben und das Funktionieren der Justiz zu verbessern. Darüber Straßburg (Frankreich), 5. Dezember 2016, Europäische Internet-Justizkonferenz hinaus wurden der CEPEJ-Bericht über den Einsatz von Informationstechnologien vor Gericht (CEPEJ Studies Nr. 24) und die CEPEJ-Leitlinien für die Bewältigung der Umstellung in Richtung Cyberjustiz (CEPEJ (2016) 12) veröffentlicht. Während der Konferenz wurde das Thema offene Verwaltung diskutiert, namentlich die Verfügbarkeit der Daten über Gerichtsentscheidungen. Eine solche Lösung hat zwar Vorteile in Bezug auf die Transparenz, enthält aber Risiken, wie Datenvernichtung, Verwendung von Algorithmen zur Klassifizierung von Entscheidungen und Datensicherung (zu diesem letzten Punkt ist anzumerken, dass in gemeinschaftsrechtlichen Rechtssystemen personenbezogene Daten bei Entscheidungen, die veröffentlicht werden, in der Regel nicht vom Gericht entfernt werden). Die Diskussionen befassten sich auch mit dem virtuellen Gerichtssaal und seinen psychologischen, soziologischen und architektonischen Aspekten. Ein wesentliches Thema ist jedoch die Rolle des Richters und die des Greffiers/ Rechtspflegers: Sollte der Richter in die virtuelle Anhörung eingreifen können? Sollte die Rolle des EDV-Technikers dem Greffier / Rechtspfleger übertragen werden? Jean-Jacques Kuster und Vivien Whyte vertraten die E.U.R. Vivien Whyte INGO enjoying participatory E. U. R. status with Europe of the Council Links: Georg Stawa, Präsident der CEPEJ, erhält das Weißbuch von Vivien Whyte. Straßburg (Frankreich), Dezember 2016, 28. Plenarsitzung der CEPEJ (c) E.U.R. (c) E.U.R. Rechts: Vivien Whyte übergibt das Weißbuch an UIHJ- Generalsekretär Mathieu Chardon. Die Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) hielt ihre 28. Plenarsitzung am 6. und 7. Dezember 2016 ab. Herr André Potocki, Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, eröffnete die Sitzung und würdigte den hervorragenden Beitrag der CEPEJ über die Arbeit der Gerichte. Damit wird die Verlängerung dieser Aktion ermöglicht. Die Mitgliedstaaten stellten ihre jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Justiz vor und verkündeten Rechtskartenreformen (Niederlande, Slowenien) oder die Dezentralisierung der Gerichtsverwaltung (Bulgarien). Frankreich stellte die Schaffung von arbeitsrechtlichen Zentren bei den Bezirksgerichten als einen ersten Schritt zu einem einzigen Gericht erster Instanz vor. Es stellte auch den Jurist-Assistenten als einen neuen Beruf zur Unterstützung der Richter vor. Auch das Vereinigte Königreich treibt die E-Justiz voran: Es erwägt, die meisten Zivilfälle unter online zu bearbeiten. Vivien Whyte hatte die Möglichkeit, allen CEPEJ-Mitgliedern das Weißbuch für einen Rechtspfleger/ Greffier für Europa vorzustellen. Die nationalen Vertreter erhielten einen USB-Stick mit einer digitalen Fassung der Arbeit. Vivien Whyte übergab eine Kopie des Buches an den Präsidenten Georg Stawa, der wieder an der Spitze dieser Kommission gewählt worden war. Vivien Whyte übergab das Weißbuch auch der Internationalen Vereinigung der Gerichtsvollzieher (UIHJ). Zu den weiteren Themen, die von der CEPEJ erörtert wurden, gehört die Schaffung der interaktiven CEPEJ- STAT-Datenbank, die es der Öffentlichkeit ermöglichen soll, auf vergleichbare Informationen über die Funktionsweise der Justizsysteme zuzugreifen, auch im nichtrichterlichen Bereich. Darüber hinaus verabschiedete die CEPEJ einen Leitfaden für bewährte Verfahren für strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens der Justiz, die ein Kapitel über nichtrichterliches Personal umfasst und darauf hinweist, wie dieses Fachpersonal zur Produktivität des Richters und zur Qualität der Justiz beitragen kann. Angélique Feher, Jean-Jacques Kuster und Vivien Whyte vertraten die E.U.R. Vivien Whyte RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:15

20 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 47 Sommerfest 2017 INGO enjoying participatory E. U. R. status with Europe of the Council Vom Januar 2017 trafen sich die internationalen Nichtregierungsorganisationen beim Europarat in Straßburg zu ihrer Winter-Sitzung. Die drei Ausschüsse zum Thema Bildung und Kultur, Demokratie, sozialer Zusammenhalt und Weltfragen und Menschenrechte hielten ihre Sitzungen vor der Plenarsitzung der INGO ab, die alle INGOs zusammenfasst. Jean-Jacques Kuster vertrat die E.U.R. beim Menschenrechtskommitee und bei der Plenarkonferenz. Es wurden mehrere Fragen angesprochen und mehrere Dokumente verabschiedet. Sie können sie auf der Website des Europarats Straßburg (Frankreich), Januar 2017, INGO Konferenz Winter-Sitzung finden: winter-session-of-the-conference-of-ingos Zu den bemerkenswertesten Punkten gehört eine Empfehlung zur Notwendigkeit von Normen, die das Berufsgeheimnis der Anwälte betrifft, und eine Behindertendebatte und der Schutz des Begriffs der rechtlichen Unfähigkeit, der als Hilfsmittel für die Entscheidung betreffs sonst befähigter Personen umbenannt werden sollte. Es wurde über die Situation der INGOs in Polen, Deutschland, Rumänien und der Türkei berichtet. In Bezug auf letztere haben die INGOs eine Entschließung zum Schutz der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit angenommen. Eine thematische Debatte über die Informationsgesellschaft Fortschritte und Bedrohungen der Behörden und NGOs führte zu produktiven Diskussionen. Anna Rurka, Präsidentin der INGO-Konferenz, erinnerte anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Konferenz an die Verdienste der NGOs. National und international tragen sie zur Erfüllung des gesetzlichen Ziels des Europarates bei, eine immer engere Vereinigung zwischen ihren Mitgliedern zu verwirklichen und die Ideale und Prinzipien, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu fördern und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen. Vivien Whyte >>> SOMMERFEST <<< DES BUNDES DEUTSCHER RECHTSPFLEGER Donnerstag, 22. Juni 2017, 18:00 Uhr im Garten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Alle Infos finden Sie unter RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:16

21 E.U.R.-News RPflBl 2017, Heft 2, Seite 48 Weißbuch für einen europäischen Rechtspfleger Die Europäische Union der Greffiers / Rechtspfleger (EUR) vereint die Berufsverbände und Gewerkschaften aus 16 europäischen Ländern und drei nicht-europäischen Ländern (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Südkorea, Marokko und Japan). Dies sind Justizbeamte, die bei Gericht für die gerichtlichen Aufgaben neben Richtern und Staatsanwälten zuständig sind. Sie entlasten auch die Rechtsprechung und verwalten Gerichte. Der Begriff Rechtspfleger als unser Symbol ist die Berufsbezeichnung der deutschen und österreichischen Kollegen, die bei Gericht Aufgaben justizieller Natur als Ergebnis der Übertragung von Aufgaben von Richtern erfüllen. Dies macht den Beruf zum vollwertigen Teil der Justiz. Gegründet 1967, hat diese Berufsunion Teilnehmerstatus beim Europarat als internationale Nichtregierungsorganisation. Die Union genießt auch einen ständigen Beobachterstatus bei der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) beim Europarat. Jean-Jacques Kuster, ehem. Präsident der E.U.R. Die E.U.R. hat an der Entwicklung eines europäischen Instruments, nämlich der Empfehlung R (86) 12 des Ministerkomitees des Europarats, verkündet am 16. September 1986, teilgenommen. Diese empfiehlt bestimmte Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung der Arbeitsbelastung der Gerichte einschließlich bestimmter Maßnahmen zur Vermeidung der Vermehrung der außergerichtlichen Aufgaben von Richtern und allmähliche Reduzierung durch deren Übertragung auf andere Personen oder Organe. In der Begründung der Empfehlung wird erwähnt, dass der Rechtspfleger ein Organ der Justiz ist, der die Gerichte bei bestimmten Aufgaben entlasten kann, wie das bei dem deutschen und österreichischen Rechtspfleger der Fall ist. Im Jahr 1995 verabschiedete die E.U.R. ein Modellstatut für den Europäischen Greffier / Rechtspfleger, in dem die Einführung des Rechtspflegers/Greffiers in europäischen Ländern als eine der Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Gerichte vorgeschlagen wird, um dem Bürger eine gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist, basiert insbesondere auf die Empfehlung R (86) 12, zu gewährleisten. Dieses Statut empfiehlt die Einrichtung eines unabhängigen Entscheidungsorgans im Rahmen der gesetzlich festgelegten Befugnisse, viele Funktionen in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Zivil- und Strafsachen sowie Aufgaben in der Leitung und Verwaltung der Gerichte. Im Jahr 2008 hat die E.U.R. ein Grünbuch für einen Europäischen Greffier / Rechtspfleger herausgegeben. Die Idee ist die Förderung der justiziellen Zu- RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:21

22 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 49 Weißbuch für einen europ. Rechtspfleger sammenarbeit in Europa und die Verbesserung der Effizienz der Gerichte und bringt die Justiz in einem europäischen Rechtsraum näher an den Bürger. Im Einklang mit ihren Zielen nach dem Statut, das u.a. die Schaffung, Fortentwicklung und Harmonisierung des Rechts auf europäischer und internationaler Ebene beinhaltet, wünschte sich die E.U.R., dass durch dieses Grünbuch eine Debatte auf europäischer und internationaler Ebene in Bezug auf die Schaffung eines neuen europäischen Berufsstands, den Europäischen Rechtspfleger/Greffier, veranlasst wird. Die Schaffung dieses Berufes sollte erfolgen, um die Gerichte zu entlasten. Der Europäische Rechtspfleger/Greffier kann angesichts der spezifischen Vorschriften in verschiedenen Ländern mit einigen der Aufgaben der Richter beauftragt werden, um über diese Fälle in völliger Unabhängigkeit zu entscheiden. Das wäre eine Möglichkeit, die übermäßige Arbeitsbelastung der Richter, ein fast universelles Phänomen in Europa, zu beheben. Diese Debatte hat sowohl mit den europäischen Institutionen als auch mit vielen Justizministerien in Europa und darüber hinaus mit Universitäten und Ausbildungseinrichtungen, Berufsorganisationen, Juristen usw. stattgefunden. Es ist für die E.U.R. die Zeit gekommen, eine zukunftsweisende Vision des Berufsstandes zu präsentieren, um besser auf Veränderungen, Aufgaben und Anforderungen des öffentlichen Dienstes der Justiz zu reagieren: den Rechtspfleger/Greffier für Europa (RGfE). Die E.U.R. bittet die Regierungen, die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen und in ihrem Land den Beruf des Rechtspflegers/ Greffiers für Europa einzuführen bzw. diesen Berufsstand zu festigen. Dieses Weißbuch ist die Grundlage, in dem nützliche Elemente enthalten sind, über die mit Vertretern des Berufsstandes über seine Einführung, seine Aufgaben und seine grundlegenden Vorschriften zu diskutieren ist. Die europäischen Institutionen sind eingeladen, die Schaffung des Rechtspflegers/Greffiers für Europa zu unterstützen. In der Tat wird dieser Beruf einen europäischen Rechtsraum mit gemeinsamen Verfahren, Institutionen und Rechtsberufen für die Bürger aller Länder des europäischen Kontinents gewährleisten. Er wird dieselbe Sicherheit für die Person, ihr Eigentum und ihren Rechten geben. In Kapitel II dieses Weißbuchs ist ein Verzeichnis der Berufe der Rechtspfleger und Greffiers in den Mitgliedsländern der EUR zusammengestellt. Diese Bestandsaufnahme in Blockform kann mit den Daten der Studie der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) an europäischen Rechtssystemen (Ausgabe 2014) vervollständigt werden, welche darlegen, dass es unter den 45 Mitgliedsstaaten des Europarats (die Daten bereitgestellt haben) in 16 Staaten die Existenz des Berufs des Rechtspflegers oder ähnlicher Berufe gibt. Kapitel III definiert das Modellstatut des Rechtspflegers/ Greffiers für Europa. Die Unabhängigkeit bei der Ausübung seiner justiziellen Pflichten bildet die Grundlage der gesetzlichen Garantien. In Kapitel IV ist ein Katalog der Aufgaben, die auf den Rechtspfleger/ Greffier für Europa übertragen werden können, aufgezeichnet. Jedes Land kann sie in Übereinstimmung und in Verbindung mit seiner Kultur und seinem Rechtssystem entsprechend abstimmen. Kapitel V stellt den Ausbildungsweg vor, der für den Zugang und die Ausübung dieses Berufes erforderlich ist. Er besteht aus einem Hochschulabschluss, der mit einer theoretischen und praktischen Ausbildung für die spezifischen Aufgaben dieses Berufes ergänzt wird. Kapitel VI betont die positiven Auswirkungen der Übertragung von Aufgaben des Richters an den Rechtspfleger/Greffier für Europa, die zur Verbesserung der Effizienz der Gerichte beitragen. Mit dem RGfE wird ein Berufsstand geboren werden, der den Anforderungen der justiziellen Effizienz in Zivil- und Strafsachen erfüllt; ein Organ, das die Einführung in allen Staaten als Beruf (der RGfE) mit den gleichen Garantien für Kompetenz, Ausbildung und Integrität erlauben wird; eine Säule für das öffentliche Vertrauen in Gerechtigkeit. Dieses Weißbuch wird auf Französisch, Deutsch und Englisch veröffentlicht. Es ist auch auf digitalisierten Medien mit detaillierter Bestandsaufnahme der Berufe der meisten Mitgliedsländer der E.U.R. verfügbar. Für einen europäischen Rechtspfleger Im Jahr 1995 verabschiedete die E.U.R. ein Modellstatut für den Europäischen Rechtspfleger, in dem die Einführung des Rechtspflegers/Greffiers in europäischen Ländern als eine Maßnahme zur Verbesserung der Effizienz der Gerichte vorgeschlagen wurde, um dem Bürger eine gerichtliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist zu gewährleisten. Dieses Statut empfahl die Einrichtung eines unabhängigen Entscheidungsorgans im Rahmen gesetzlich festgelegter Befugnisse, mit Aufgaben in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in Zivil- und Strafsachen sowie in der Leitung und Verwaltung der Gerichte. Im Jahr 2008 wurde der Vorschlag eines Europäischen Rechtspflegers in einem Grünbuch verankert. Dieses Grünbuch diente als Diskussionsgrundlage in Europa. In ihm wurde die Notwendigkeit aufgezeigt, einen Europäischen Rechtspfleger als Berufsbild neben dem Richter zu schaffen, der zur Entlastung der Gerichte insbesondere in den Bereichen des nationalen und europäischen Mahnverfahrens, der Zwangsvollstreckung, der Zwangsversteigerung, des Insolvenzverfahrens, des Handelsregisters und des Grundbuchs beiträgt. Diese Debatte fand mit den europäischen Institutionen, zahlreichen Justizministerien in Europa sowie mit Universitäten, Ausbildungseinrichtungen, Berufsorganisationen und Juristen statt. Die E.U.R. sieht nunmehr die Zeit gekommen, mit dem Weißbuch für einen Rechtspfleger/Greffier für Europa eine zukunftsweisende Vision des Berufsbildes zu präsentieren, um besser auf Veränderungen, Aufgaben und Anforderungen in der Justiz zu reagieren. Es ist nunmehr vor allem Aufgabe des neugewählten, französischen Vorstands mit dem Präsidenten Vivien Whyte, dem Generalsekretär Franck Le Guern und dem Schatzmeister Philippe Gilabert, die Vision des Europäischen Rechtspflegers/Greffiers weiter voran zu bringen und die politischen Entscheidungsträger zu überzeugen. Dirk Eickhoff RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:27

23 Zwangsvollstreckung unter Strom RPflBl 2017, Heft 2, Seite 50 Tagung an der evangelischen Akademie Bad Boll 2016 Zwangsvollstreckung unter Strom Claudia Kammermeier, Stellvertretende Bundesvorsitzende des BDR Zwangsvollstreckung unter Strom war das Thema der Tagung des BDR vom November 2016 an der evangelischen Akademie in Bad Boll. Reformen und Neuerungen sind für ein funktionierendes Justizsystem der Zukunft ein ständig wiederkehrendes Thema und eine Herausforderung für alle Akteure in der Rechtspflege. Die ersten Praxiserfahrungen mit E-Justice wurden bereits gemacht, aber Nachjustierungen und Weiterentwicklungen stehen noch aus. Auch zur künftigen Ausrichtung der Zwangsvollstreckung in digitalen Zeiten sind noch viele Fragen offen und müssen diskutiert werden. Für die Reform des Vormundschaftsrechts sind neue Eckpunkte auf dem Tisch, die jetzt auch zur Debatte anstehen. Von all diesen Veränderungen sind natürlich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger massiv in ihrer täglichen Arbeit betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass sie regelmäßig mit ihren praktischen Erfahrungen und ihren berechtigten Anliegen gehört werden. Die Tagung bot dazu die beste Gelegenheit. Nach der Eröffnung durch den Leiter der Evangelischen Akademie Wolfgang Mayer-Ernst und der Begrüßung durch den Bundesvorsitzenden des BDR Mario Blödtner berichtete Frau Hedda Siepe, Ministerium der Justiz und für Europa BadenWürttemberg, über den Stand der elektronischen Justiz in ihrem Land. Es wurde ein fertiges Produkt eingekauft, in das die bestehenden Fachverfahren eingebunden worden sind. So sei nur eine 2-wöchige Erprobungsphase notwendig gewesen, bevor die elektronische Akte als die verbindliche bestimmt werden konnte. In die Pilotierung werden neben einem Land- und einem Amtsgericht auch alle Fachgerichtsbarkeiten aufgenommen. Über Brexit exit aus der staatlichen Gerichtsbarkeit? referierte Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser in gewohnt lockerer Atmosphäre. Die EU habe für die rechtliche Seite keine Austrittsregelungen getroffen. Mangels nationalstaatlicher Verträge würden Angelegenheiten deshalb jetzt häufig über Schiedsverfahren geregelt. Dr. Strasser regte beim BDR an, den Abschluss verbindlicher rechtlicher Verträge mit Großbritannien für die Zeit nach dem Austritt aus der EU einzufordern. Ministerialdirigent Dr. Andreas Singer, Justizministerium Baden-Württemberg, informierte über die neuen Anforderungen an die Gerichtsvollzieher. Zunächst stellte er das Bachelor-Studium an der FH Schwetzingen vor, in dem seit September 2016 erstmals in Deutschland Gerichtsvollzieher ein Studium absolvieren. Die vertiefte Ausbildung sei spätestens seit der Reform der Sachaufklärung überfällig gewesen. Der elektronische Rechtsverkehr fordere die Gerichtsvollzieher in weiten Bereichen. Für die Zukunft der Zwangsvollstreckung stellte er elektronische Vollstreckungsaufträge und ein zentrales elektronischen Titelportal, geführt z.b. bei der Notarkammer, als mögliche Szenarien in den Raum. Frau Andrea Böke vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erläuterte den Stand der Reform des Vormundschaftsrechts. Sie referierte über die bereits vollzogenen Änderungen und erläuterte die noch im Entwurfsstadium befindlichen Neuerungen. 3 Arbeitskreise fanden statt: Mario Blödtner und Michael Wenzel, Uni Speyer, beschäftigten sich mit dem Status des Rechtspflegers. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass der verfassungsrechtliche Status nicht zu beanstanden sei. Einfachrechtliche Regelungen seien deshalb auch nicht zwingend erforderlich, könnten aber durchaus politisch sinnvoll sein, für den Bürger und für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Uwe Harm und Andreas Zeiser behandelten die Entwicklungen im familienund betreuungsrechtlichen Bereich. Der Arbeitskreis prüfte die Reformideen des BMJV und ermittelte Verbesserungsvorschläge. Das Vollstreckungsrecht war Thema des 3. Arbeitskreises mit Klaus Rellermeyer und Claudia Kammermeier. Auch hier wurde zu verschiedenen Themen teils einheitlich und teils kontrovers diskutiert, wie zu der Gläubigerautonomie und den Vollstreckungsorganen. Wie gewohnt bildete eine Podiumsdiskussion den Abschluss der Veranstaltung. Unter der Moderation von Wolfgang Mayer-Ernst diskutierten Prof. Dr. Ekkehard Becker-Eberhard, Uni Leipzig, Walter Gietmann, Bundesvorsitzender DGVB, und Mario Blödtner zum Thema der Tagung. Gietmann stellte ein Vollstreckungsmanagement durch die Gerichtsvollzieher nach einem Fachhochschulstudium mit angemessener Vergütung als optimales Ziel vor. Prof. Dr. Becker-Eberhard hob den Anspruch der Gläubiger auf effektive Vollstreckung hervor. Blödtner will dies mit einem großen Vollstreckungsgericht gewährleisten. Nach Gietmann ist vor allem durch den Außendienst ein besseres Beitreibungsergebnis zu erzielen; für die Gerichtsvollzieher sei die selbständige Organisation des Bürobetriebs als Attraktivitätsmerkmal des Berufs wichtig. Eine Aufgabenbündelung sei sinnvoll; insbesondere wäre die Forderungspfändung bei den Gerichtsvollziehern besser aufgehoben. Aber kann der Rechtspfleger nicht schon alles, was der Gerichtsvollzieher lernen soll? Wäre ein gemeinsames Studium die Ideallösung? Welche Auswirkungen wird die E-Akte auf die Büroorganisation des Gerichtsvollziehers haben? Am Schluss der Veranstaltung stellten alle Teilnehmer der Podiumsdiskussion fest, dass weitere Gespräche zwischen dem BDR und dem DGVB erforderlich sind. RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:27

24 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 51 Ankündigung Bad Boll 2017 Vormerken! (c) Ev. Akademie, Bad Boll Tagung an der evangelischen Akademie Bad Boll, November 2017 Anspruch und Ansprüche Justiz in der öffentlichen Wahrnehmung Vorgesehene Vorträge: 1. Erste Erfahrungen mit der EU-Erbrechtsverordnung 2. Internationaler Rechtsverkehr Fortsetzung von Wie wird Justiz öffentlich wahrgenommen? Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Medien 4. Vormundschaftsrecht im Umbruch Stand der Reform Vorgesehene Arbeitskreise: 1. Die EU-Erbrechtsverordnung in der Praxis 2. Insolvenz Reform der funktionellen Zuständigkeit 3. Status des Rechtspflegers Aufgabenzuweisung im Verfahrensrecht 4. Unterwegs zur elektronischen Akte Podiumsdiskussion: Anspruch und Ansprüche Justiz in der öffentlichen Wahrnehmung Außerdem: Geführter Spaziergang durch Bad Boll Anmeldungen sind voraussichtlich ab Juni möglich. Wir freuen uns über rege Teilnahme an den Diskussionen und beim abendlichen Beisammensein im Café Heuss. Der Bund Deutscher Rechtspfleger ruft seine Mitglieder auf, rege an den Diskussionen in Bad Boll teilzunehmen. Die Tagung bietet Gelegenheit, über den Tellerrand der alltäglichen Arbeit hinauszusehen und die Zukunft des Rechtspflegerberufs mitzugestalten. Weil Ihre Teilnahme so wichtig für das Gelingen der Veranstaltung ist, wollen wir Sie unterstützen: Einen Zuschuss zu den Teilnahmekosten können Sie bei Ihrem BDR-Landesverband beantragen. ZUBRINGER FÜR BDR-MITGLIEDER GRATIS! Um Ihnen die Anreise zu erleichtern, wird ein Shuttle-Service vom Flughafen Stuttgart und vom Bahnhof Göppingen zur Ev. Akademie Bad Boll angeboten. Für BDR-Mitglieder ist die Nutzung kostenlos. Bitte bei Anmeldung mit angeben! RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:27

25 RPflBl 2016, Heft 3, Seite 64 Impressum / Studienheft RPflBl 2017, Heft 2, Seite Deutscher Nachlasspflegschaftstag 10. Deutscher Nachlasspflegschaftstag Lernen und sich verzaubern lassen! Manuel Hellstern, BDR Baden-Württemberg Links: Für die Bundesleitung des BDR überbrachte Dipl.-Rpfl.in Elke Strauß ein Grußwort. Rechts: Dipl.-Rpfl. Manuel Hellstern, Vorsitzender des BDR Baden-Württemberg, zeigte in seinem Teil des Dialogvortrags auf, wie die Justiz an die Grenzen der Belastbarkeit gelangt ist. Ausgerechnet den Vorsitzenden der BDR-Bezirksgruppe Karlsruhe, Dipl.-Rpfl. Daniel Hess (links), hatte Ingo Oschmann (Mitte) auf die Bühne geholt. Bereits zum zehnten Mal veranstaltete die Hoerner Bank zusammen mit dem Bund Deutscher Nachlasspfleger am 9. und 10. März 2017 den Nachlasspflegschaftstag. Zum Jubiläum wurde eine zweitägige Veranstaltung in der Heimat der Hoerner Bank, in Heilbronn, abgehalten. Diplom-Rechtspfleger (FH) Thomas Lauk, Prokurist der Hoerner Bank und Präsidiumsmitglied des Bundes Deutscher Nachlasspfleger, führte wieder spritzig durch ein vielfältiges und ebenso lehrreiches wie zauberhaftes Programm. Beim Festakt am Donnerstagabend begrüßte zunächst der Vorstandsvorsitzende der Hoerner Bank Ralf Hirschfeld das hochkarätig besetzte Publikum. Grußworte von Herrn Michael Lotz (Ministerium der Justiz und für Europa, Baden-Württemberg) und Frau Elke Strauß, die für die Bundesleitung des Bundes Deutscher Rechtspfleger anwesend war, schlossen sich an. Frau Strauß wies ausdrücklich nochmals auf die Posse um die Bereichsrechtspfleger im Grundbuchbereich in Baden-Württemberg hin und erinnerte wegen der bevorstehenden Notariatsreform an das Versprechen des Justizministeriums, dass sich das nicht wiederholen werde. Anschließend stellten der Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn Harry Mergel und die Geschäftsführerin der Dieter-Schwarz-Stiftung Silke Lohmiller gleichzeitig Hausherrin des Veranstaltungsorts in ihren Grußworten Heilbronn und den hiesigen Bildungscampus vor. Nach den Grußworten bekamen die anwesenden Gäste einen Dialogvortrag zum Thema Schafft sich die Justiz ab? Wie Sparprogramme die Rechtspflege aushöhlen zu hören. Der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Baden-Württemberg Manuel Hellstern zeigte anhand vieler Beispiele auf, dass die Justiz an die Grenzen der Belastbarkeit gebracht worden ist. Er führte dies auf die Sparprogramme der letzten Jahre und Jahrzehnte zurück und wies auf direkte Zusammenhänge zwischen der mittlerweile dürftigen Besoldungsstruktur und den Problemen bei der Nachwuchsgewinnung in allen RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:29

26 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 53 Kurznachrichten Laufbahnen hin. Dem hielt Herr Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages, in seinem Antwortvortrag entgegen, die Justiz schaffe sich nicht ab, sie verändere sich. Wie Hellstern war aber auch er der Meinung, dass die Besoldungsstruktur in allen Laufbahnen angepasst werden müsse. Nach diesen Vorträgen konnten sich die Gäste erst einmal bei einem Flying Buffet in der Gästelounge entspannen und das Gehörte verdauen. Den Schlusspunkt der Abendveranstaltung setzte dann Comedian und Zauberer Ingo Oschmann, der das Publikum mit seiner charmant-witzigen Art zum Lachen brachte und einige mit seinen eingeflochtenen Zaubertricks in Erstaunen versetzte. Richtig witzig wurde es, als sich Herr Oschmann ausgerechnet den Vorsitzenden der Bezirksgruppe des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Karlsruhe Daniel Hess auf die Bühne holte und mit diesem eine Diskussion über Rechtspfleger begann. Daniel Hess war an diesem Abend somit nach Elke Strauß, Manuel Hellstern und Thomas Lauk der vierte Rechtspfleger, der auf der Bühne stand eine großartige Werbung für unseren Berufsstand. Am nächsten Morgen kamen die Tagungsteilnehmer frisch gestärkt zum Vortrag Schwarzgeld im Nachlass von Prof. Thomas Reich. Herr Reich, Notar und Steuerberater in Lichtenfels, zeigte die Problematik von Bargeld im Nachlass auf und gab Tipps, wie aus steuerlicher Sicht mit diesem umzugehen ist. Nach einer Kaffeepause referierte RAin Zemfira Dlovani, Fachanwältin für Sozialrecht in Koblenz, zum Thema Sozialforderungen gegen den Nachlass Was tun, was nicht? In dem heiß diskutierten Vortrag berichtete sie über die Unwägbarkeiten der Erbenhaftung nach SGB II und SGB XII. Beim anschließenden Mittagessen wurde munter weiterdiskutiert. Danach erzählte Tagungsleiter Thomas Lauk von der beeindruckenden Geschichte der 168-jährigen Hoerner Bank AG: Obwohl als klassischer Familienbetrieb gestartet, habe sie sich schon in frühen Jahren international aufgestellt, selbst die furchtbaren Folgen des Zweiten Weltkriegs überstanden und vor nunmehr 20 Jahren den Börsengang gewagt, wodurch sie sich breit aufgestellt habe. Schließlich habe die Hoerner Bank auch den Nachlasspflegschaftstag aus der Taufe gehoben, der jetzt zum 10. Mal stattfinde. Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Stephanie Herzog aus Würselen behandelte die Problematik Verschenkter und geplünderter Nachlass. Dabei schaffte sie es, das Thema so mit Beispielen zu unterfüttern, dass die Probleme der Nachlasspfleger mit kurz vor dem Tod verschenktem Nachlass greifbar wurden. Der anschließende, mit trockenem Humor gewürzte Vortrag von Herrn Beat Kämpfen, Stellv. Generalsekretär im Obergericht des Kantons Zürich, über den Unbekannten Erben Erbschaftsverwaltung in der Schweiz nahm die Zuhörer mit auf eine Reise durch die Schweiz und die Probleme und vielfältigen Gegebenheiten dortiger Nachlassverwaltungen. Bevor Thomas Lauk die Teilnehmer verabschiedete, berichtete Herr Dipl.- Rpfl. (FH) Horst Bestelmeyer, Rechtsbeistand und Gutachter aus Gauting, über Aktuelle Entwicklungen im Erbund Nachlassverfahrensrecht. Seine Ausführungen zur Rechtsprechung im Nachlassbereich wurden von den Zuhörern regelrecht aufgesogen. Zum Abschluss lud die Hoerner Bank noch zu einem Diskussionsforum im Weingut Amalienhof zum Thema Der Berg ruft. Dieses besondere Event rundete die vollends gelungene Veranstaltung ab und war zugleich nochmals ein echter Höhepunkt. Nachdrücklich sei allen die Einladung ans Herz gelegt, beim nächsten Nachlasspflegschaftstag (wieder oder erstmals) mit dabei zu sein. Er wird am 9. März 2018 stattfinden, Tagungsort wird dann Kassel sein. Kurznachrichten dbb-jahrestagung in Köln 2017 Vom 8. bis 10. Januar 2017 fand die 58. Jahrestagung des dbb Beamtenbund und tarifunion in Köln statt. Unter dem Motto Europa quo vadis? diskutierten hochrangige Gäste. dbb-bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt begrüßte 900 Teilnehmer: Deutschland sicherer machen, das ist nicht nur eine Aufgabe für die Polizei und die Justiz, nicht allein die Verantwortung der Politik wir können alle dazu beitragen, Verunsicherungen abzubauen und die Nöte und Ängste in unserer Gesellschaft wahrzunehmen, statt sie zu ignorieren. Lassen Sie uns daran arbeiten, Anstand, Respekt und Wertschätzung wieder mehr Geltung zu verschaffen. Der öffentliche Dienst sei ein Gewinn für Deutschland und biete Gewähr für Deutschlands Zukunftsfähigkeit. Bundeskanzlerin Angela Merkel dankte den im öffentlichen Dienst Beschäftigten für ihren täglichen Einsatz voller Eigenverantwortung. Sie geben dem Staat ein Gesicht. Zum Thema der dbb Jahrestagung Europa Quo vadis? sagte die Kanzlerin: Wir schätzen Europa, wir profitieren davon. Solcher Raum der Freiheit könne aber nur erhalten werden, wenn man weiß, wo dieser endet, und wenn die Außengrenzen zuverlässig geschützt werden. Europas große Bewährungsprobe werde sein, die Kontrolle über die Aus- und Einreise zu gewinnen. Um etwa bessere Datenvernetzung zu ermöglichen, müssten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst technische Möglichkeiten auf der Höhe der Zeit bekommen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete einen starken öffentlichen Dienst als Voraussetzung für eine funktionierende Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Die Ministerpräsidentin des Landes NRW Hannelore Kraft plädierte für mehr Leidenschaft im Einsatz für ein einiges Europa. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Henriette Reker betonte die Bedeutung der Städte für die europäische Einigung. Alexander Graf Lambsdorff, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, warb um einen sachlichen Streit über Lösungen für die verschiedenen Krisen in Teilen des europäischen Kontinents. Quellen: dbb, ck RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:29

27 Kurznachrichten RPflBl 2017, Heft 2, Seite 54 Überprüfung des Betreuungsrechts Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Überprüfung des geltenden Betreuungsrechts. In der Petition wird eine Prüfung verlangt, ob die Vorschriften des deutschen Betreuungsrechts mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übereinstimmen. Nach Ansicht des Petenten sind die betreuungsrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht identisch mit den Vorschriften der UN-Behindertenkonvention, wodurch behinderte Personen benachteiligt würden. Dieses Unrecht müsse korrigiert werden, heißt es in der Petition. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass sowohl das Betreuungsrecht geregelt in den Paragrafen 1896 ff. BGB als auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) geltendes deutsches Recht seien. Insoweit erkennt der Petitionsausschuss laut der Beschlussempfehlung keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf. Zugleich verweisen die Abgeordneten jedoch auf eine vom BMJV in Auftrag gegebene rechtstatsächliche Untersuchung zur Qualität der rechtlichen Betreuung. Mit diesem Forschungsvorhaben solle insbesondere empirisch überprüft werden, ob die Betreuer den Anforderungen des deutschen Betreuungsrechts und der UN-BRK hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechts der betreuten Person gerecht werden, worin etwaige Mängel begründet sind und durch welche Maßnahmen erforderlichenfalls die Qualität der Betreuertätigkeit verbessert werden kann. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist die vorliegende Petition geeignet, in die anstehenden Untersuchungen mit einbezogen zu werden. Quelle: heute im Bundestag Nr. 21/2017 vom Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz! Seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das seit 10. Juli 2015 geltende Tarif-einheitsgesetz (TEG) erläuterte der dbb in einer mündlicen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 24./25. Januar Wir freuen uns, dass der Erste Senat unsere Einwände, die wir im Wege der Verfassungsbeschwerde bereits vorgetragen haben, nun auch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung ausführlich prüfen will, sagte dbb Chef Klaus Dauderstädt in Karlsruhe. Das TEG ist verfassungswidrig, praktisch insbesondere im öffentlichen Dienst nicht anwendbar und gesellschaftspolitisch nachteilig, betonte Dauderstädt. Genau das habe den Verfassern dieses unmöglichen Gesetzes bereits während des Gesetzgebungsverfahrens eine überwältigende Zahl namhafter Sachverständiger ins Stammbuch geschrieben. Wider besseres Wissen ist das Gesetz vom Bundestag in Kraft gesetzt worden. Schwerwiegende und in keiner Weise annehmbare Einschränkungen von Grundrechten werden nachhaltigen Schaden in der bundesdeutschen Gewerkschaftslandschaft anrichten. Die drohende Zerrüttung des Betriebsfriedens wird auch für viele Arbeitgeber von nachteiliger Wirkung sein. Darüber hinaus wirft das Gesetz auch beim Versuch einer Umsetzung gleich mehrere unlösbare Probleme auf. Dies macht deutlich, dass das gesamte Projekt nicht geeignet ist, die Tarifautonomie in Deutschland zu stärken, so der dbb Bundesvorsitzende. Quelle: dbb aktuell Nr. 3/2017 Neujahrsempfang im BMJV Für den 25. Januar 2017 hatte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, zum traditionellen Neujahrsempfang in das Ministerium in Berlin eingeladen. Viele Gäste aus Politik, Justizverwaltung, Vertreter von Verbänden und der Medien kamen zusammen, um neue Kontakte zu knüpfen und bestehende Verbindungen zu intensivieren. Für den BDR nahm der Bundesvorsitzende Mario Blödtner an der Veranstaltung teil. Heiko Maas ging in seiner Ansprache auf aktuelle Ereignisse ebenso ein wie auf erzielte Ergebnisse des letzten Jahres. So benannte er Themen wie Brexit, den wachsenden Nationalismus in Europa und die massiven Attacken durch Donald Trump im Wahlkampf auf die Religionsfreiheit, die Unabhängigkeit der Justiz und das Folterverbot. In Polen und Ungarn seien die Verfassungsgerichte entmachtet und kaltgestellt worden. Mit besonderer Sorge blickte er auf die Türkei, wo tausende Richter entlassen wurden und noch 270 Anwälte in Haft sein sollen. Der diesjährige Gastredner, der türkische Journalist Can Dündar, hielt ein beeindruckendes Plädoyer auf die Meinungsund Pressefreiheit. Gegen eigene, teils sehr persönliche Repressalien kämpft er entschlossen für diese Ziele. Cem Dündar lebt derzeit in Deutschland im Exil. In der Türkei musste er seinen Posten als Chefredakteur der Zeitung Cumhuriyet räumen. Grund war ein von ihm verfasster Bericht über angebliche Waffenlieferungen von der Türkei an Extremisten in Syrien. Ihm drohen in der Türkei zehn Jahre Gefängnis. Attentäter haben auf Dündar geschossen, sind aber längst wieder auf freiem Fuß. Quelle: vrb aktuell 1/2017 Zwangsbehandlung Betreuter Eine Regelungslücke im Genehmigungsverfahren für lebenswichtige medizinische Zwangsbehandlungen von Personen, die selbst zu einer verantwortlichen Entscheidung nicht in der Lage sind, soll mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11240) *geschlossen werden, der jetzt dem Bundestag zugegangen ist. Die Lücke war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 26. Juli 2016 (1 BvL 8/15) offenbar geworden. Es geht, wie die Bundesregierung ausführt, um betreute Personen, die einer ärztlichen Maßnahme mit natürlichem Willen RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:29

28 RPflBl 2017, Heft 2, Seite 55 Buchempfehlung / Zum Schluss widersprechen, obgleich sie auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln können, die aber ohne die medizinisch indizierte Behandlung einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden erleiden oder sogar versterben. Nach geltendem Recht kann der Betreuer eine solche Zwangsbehandlung nur im Rahmen einer freiheitsentziehenden Unterbringung, also in einer geschlossenen Anstalt, veranlassen. In den Fällen, in denen der Betreute nicht in der Lage oder willens ist, sich durch Flucht zu entziehen, eine freiheitsentziehende Unterbringung also nicht geboten ist, kann auch die notwendige Behandlung nicht erzwungen werden, wie die Regierung ausführt. Das Bundesverfassungsgericht habe nun entschieden, dass diese Schutzlücke mit der aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes folgenden Schutzpflicht des Staates unvereinbar ist. Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll daher die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme von der freiheitsentziehenden Unterbringung entkoppelt werden. Quelle: heute im Bundestag Nr. 110/2017 vom Buchempfehlung für Rechtspfleger von Uwe Harm Was ist Gerechtigkeit? Tonio Walter Reden halten und mündlich argumentieren sind notwendige Grundfertigkeiten des Juristen. Wie gut er vorträgt, ist zugleich Ausweis der Kompetenz und Basis des Erfolgs. Dieses Buch gibt teilweise auch auf unterhaltsame Weise viele praxisnahe Ratschläge. ISBN-13: (gebundene Ausgabe, 319 Seiten, C.H.Beck) Zum Schluss Erbverzicht für Sportwagen? OLG Hamm, Urteil v , Aktenzeichen 10 U 36/15 Die Sittenwidrigkeit eines Erbverzichts und damit dessen Unwirksamkeit kann sich aus der gebotenen Gesamtwürdigung mit der dem Verzicht zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vereinbarung ergeben. Das ist insbesondere der Fall, wenn die getroffenen Vereinbarungen ein erhebliches Ungleichgewicht zu Lasten des Verzichtenden ausweisen. Aus der Pressemitteilung: Der Beklagte aus Detmold ist praktizierender Zahnarzt und geschäftlich aktiv. Der im Jahre 1995 geborene Kläger ist sein Sohn. Er wuchs bei seiner Mutter im Rheinland auf, nachdem die Ehe seiner Eltern 1997 geschieden worden war. Im Sommer 2013 verließ der Kläger vorzeitig die Schule, zog zum Beklagten nach Detmold und begann dort eine Ausbildung zum Zahntechniker. Etwa zu dieser Zeit erwarb der Beklagte für ca Euro einen Sportwagen Nissan GTR X, für den sich auch sein Sohn begeisterte. So erlaubte der Beklagte dem Kläger, das Fahrzeug einige Male selbst zu lenken, was den Kläger faszinierte. Wenige Tage nach dem 18. Geburtstag des Klägers fuhr der Beklagte mit ihm zu einem Notar nach Paderborn. Dort vereinbarten die Beteiligten einen notariell beurkundeten, umfassenden Erb- und Pflichtteilsverzicht des Klägers beim Tode des Beklagten. Zur Abfindung sollte der Kläger nach Vollendung des 25. Lebensjahres den Sportwagen erhalten, sofern er bis dahin eine Ausbildung zum Zahntechnikergesellen und Zahntechnikermeister mit sehr gutem Ergebnis abgeschlossen haben sollte. Eine weitere Gegenleistung des Beklagten sah der notarielle Vertrag nicht vor. Kurz nach der Beurkundung reute den Kläger der Vertragsschluss. Er brach seine Ausbildung in Detmold ab und kehrte zu seiner Mutter zurück. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger die Feststellung, dass der notarielle Vertrag sittenwidrig und damit nichtig sei. Die Klage hatte Erfolg. Das Landgericht habe rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der notarielle Vertrag mit dem umfassenden Erb- und Pflichtteilsverzicht sittenwidrig und damit nichtig sei. Die Sittenwidrigkeit der Geschäfte folge aus einer Gesamtwürdigung der dem Erbverzicht zugrundeliegenden Vereinbarungen der Parteien. Bereits nach ihrem Inhalt weise die Abfindung ein erhebliches Ungleichgewicht zulasten des Klägers auf. So werde der umfassende Erbverzicht mit sofortiger Wirkung und unbedingt vereinbart. Er solle insbesondere unabhängig vom Eintritt der Bedingungen für die Gegenleistung gelten. Demgegenüber stehe die Gegenleistung unter mehreren gemeinsam zu erfüllenden Bedingungen mit der Folge, dass der Beklagte den Erbverzicht unentgeltlich erlange, wenn auch nur eine der Bedingungen für die Gegenleistung nicht eintrete. Mit der Vertragsgestaltung, die auf einseitigen Vorgaben des Beklagten beruhe, habe dieser seine Testierfreiheit mit einer verhältnismäßig geringen, ggf. sogar ohne Abfindung erweitern wollen. Seine Argumentation, er habe seinen Sohn zu einer zügigen und erfolgsorientierten Ausbildung motivieren wollen, sei vorgeschoben. Bei einer solchen Motivation hätte es genügt, dem Kläger das Fahrzeug beim Erreichen der Ausbildungsziele als Belohnung zu versprechen und den Erbverzicht ebenfalls an den Eintritt dieser Bedingung zu knüpfen. Die Umstände des Vertragsabschlusses zeigten zudem, dass der geschäftsgewandte Beklagte die jugendliche Unerfahrenheit seines Sohnes zu seinem Vorteil ausgenutzt habe. So habe er sich die Begeisterung des Klägers für den Sportwagen zu Nutze gemacht und durch die Anschaffung des Fahrzeugs im Vorfeld des Vertrages noch gefördert. Der Beklagte habe zudem bewusst den Eintritt der Volljährigkeit seines Sohnes abgewartet, wohlwissend, dass die Mutter dem Geschäft zuvor nicht zugestimmt hätte und es auch vom Familiengericht nicht genehmigt worden wäre. Mit der Wahl des Beurkundungstermins habe er dann den Eindruck erweckt, es handele sich um ein Geburtstagsgeschenk für den Kläger. Das sei geeignet gewesen, dem Kläger eine Ablehnung des Angebotes emotional zu erschweren. In die Vorbereitung des Beurkundungstermins sei der Kläger auch nicht einbezogen worden, einen Vertragsentwurf habe er zuvor nicht erhalten. Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm Nr. 2/2017 vom RpflBl_2017_2_Stand_2017_04-01.indd :46:30

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