Schwerbehinderung (freiwillige Angabe der/des Auszubildenden ) ja nein
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- Valentin Peters
- vor 6 Jahren
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1 Praxisstelle (Stempel) Datum Telefon An Leistungsbeurteilung spätestens in der Mitte eines Ausbildungsabschnittes soll von der Ausbilderin/dem Ausbilder ein erstes Beurteilungsgespräch mit der/dem Auszubildenden geführt werden. I. Auszubildende/Auszubildender Name/Vorname Geburtsdatum Schwerbehinderung (freiwillige Angabe der/des Auszubildenden ) ja nein II. Ausbildung Auszubildende/Auszubildender für den Beruf: Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (VfA) Die/Der Auszubildende ist im Ausbildungsjahr III. Praktischer Ausbildungsabschnitt (Praxisstelle) Zeitraum der Zuweisung zur Praxisstelle (Beurteilungszeitraum) von bis Name und Stellenzeichen der Ausbilderin/des Ausbilders: Kurze Sachgebietsbeschreibung: (ggf. Angabe schwerpunktmäßiges Aufgabenfeld lt. Praxisstellenabfrage) Angabe der vermittelten Ausbildungsinhalte/Lernziele gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (Ziffern lt. Ausbildungsplan) Angaben der Tätigkeiten der/des Auszubildenden (Es sind nur die Tätigkeiten aufzuführen, die die/der Auszubildende tatsächlich ausgeführt hat.) Seite 1 von 5
2 IV. Bewertung der Kompetenzen Bitte beachten Sie unbedingt: Bei der Bewertung sind die Erläuterungen der einzelnen Bewertungsstufen maßgebend und auf die beschriebenen fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen zu beziehen. Vorhandene Berufserfahrungen, Lebenserfahrung sowie das Ausbildungsjahr sind zu berücksichtigen. Es können maximal drei persönliche/soziale Kompetenzen, die für den praktischen Ausbildungsabschnitt als besonders wichtig erachtet werden, durch Ankreuzen des Feldes Gewichtung - besonders wichtig - herausgehoben werden. Diese Kompetenzen sind bei der Erstellung der Gesamtbeurteilung besonders zu berücksichtigen. Die Verwaltungsvorschriften über die gleichberechtigte Teilhabe der behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Menschen in der Berliner Verwaltung (VV Integration behinderter Menschen) sind zu beachten. Eine quantitative Minderung der Leistungsfähigkeit auf Grund der Behinderung darf nicht zum Nachteil angerechnet werden. Es ist hinzunehmen, wenn nur ein Teil des Arbeitspensums eines nicht schwerbehinderten Beschäftigten bewältigt werden kann Es sind ausschließlich die folgenden Noten zu erteilen: Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht 1 sehr gut Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht 2 gut Eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht 3 befriedigend Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse fehlen. 4 ausreichend 5 mangelhaft 6 ungenügend Die Kompetenz konnte in der Praxisstelle nicht bewertet werden ohne Bewertung Weitere Hinweise: Eine Kompetenz, die in der Praxisstelle nicht bewertet werden kann und daher mit zu versehen ist, ist bei der Gesamtbeurteilung nicht zu berücksichtigen. Seite 2 von 5
3 Fachkompetenzen Allgemeine Kenntnisse Ausbildungsbetrieb kennt die Stellung und Aufgaben der Praxisstelle in der Berliner Verwaltung kennt und beachtet den betrieblichen Ablauf der Praxisstelle Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe kennt die GGO I und wendet diese an kann Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert, rationell und zweckmäßig einsetzen füllt den vorgegebenen Handlungsrahmen aktiv aus Informations- und Kommunikationssysteme kennt die Informations- und Kommunikationswege in der Praxisstelle und nutzt diese aufgabenorientiert Spezielle Kenntnisse Kenntnisse über die von der Ausbilderin/dem Ausbilder vermittelten Rechtsvorschriften, Regelungen und Fachverfahren (z.b. SGB, LHO, AV-LHO, VvB, VwVfG, VWGO, AZG, ASOG, LBG, LfBG, PersVG, LGG, TV-L ) Bitte hier benennen bzw. eintragen: Führung des Ausbildungsnachweises (Berichtsheftes) führt das Berichtsheft gewissenhaft und legt es regelmäßig (mindestens alle zwei Wochen) und selbstständig der Ausbilderin/dem Ausbilder zur Unterschrift und Kontrolle vor Datenschutz geht mit sensiblen und personenbezogenen Daten sorgsam um kennt die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes und wendet die Regeln der Datensicherheit und des Datenschutzes sicher an Persönliche/Soziale Kompetenzen Beurteilt wird der Grad der Ausprägung von: Zuverlässigkeit hält getroffene Absprachen und dienstliche Regelungen ein (z.b. Pünktlichkeit) Gewichtung - besonders wichtig - Leistungsbereitschaft erledigt übertragene Aufgaben ausdauernd und mit vollem Einsatz; geht aktiv und engagiert an Aufgaben heran; arbeitet zielorientiert und zeitgerecht Seite 3 von 5
4 Persönliche/Soziale Kompetenzen Beurteilt wird der Grad der Ausprägung von: Gewichtung besonders wichtig - Sorgfalt (arbeitet genau und gewissenhaft) Organisationsfähigkeit organisiert strukturiert den eigenen Arbeitsplatz zweckmäßig und behält den Überblick; beschafft und bewertet relevante Informationen selbständig Ausdrucksvermögen drückt sich mündlich (1) und schriftlich (2) fehlerfrei und verständlich aus (1) (2) Kommunikation und Kooperation/Zusammenarbeit arbeitet konstruktiv und respektvoll mit Kolleginnen und Kollegen zusammen Eigeninitiative übernimmt Aufgaben aus eigenem Antrieb und fragt nach Dienstleistungsorientierung/Serviceverhalten verhält sich freundlich und kundenorientiert; begegnet Menschen in ihrer Vielfalt aufgeschlossen und respektvoll Kritikfähigkeit spricht Schwierigkeiten konstruktiv, sachlich und zeitnah an; nimmt Kritik an und setzt diese in Handeln um Auffassungsgabe erfasst Arbeitsinhalte/Informationen und setzt sie um Lernbereitschaft ist interessiert, aufgeschlossen und fragt nach; reflektiert eigenes Denken und Handeln Lernvermögen erreicht die Lernziele der Praxisstelle (siehe Anlage/Ausbildungsplan vor Ort) Seite 4 von 5
5 V. Beurteilungsergebnis Erläuterungen/Stärkenanalyse - Bitte benennen Sie die Stärken des Auszubildenden (z.b. Eignung für bestimmte Tätigkeiten) und nehmen Sie Ergänzungen für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis vor: Besonderheiten, die auf die Ausbildung Einfluss hatten (z.b. Wechsel der Ausbilderin/des Ausbilders, Ausnahmesituation am Ausbildungsplatz): ja (ggf. erläutern) nein Informations- und Kommunikationssysteme / technische Hilfsmittel Die/Der Auszubildende wurde mit folgenden technischen Hilfsmitteln vertraut gemacht: Computer Fax Telefon Sonstiges: Kopierer Die/Der Auszubildende hat mit folgenden Softwareprogrammen gearbeitet: Textverarbeitung (z.b. MS-Word) Bürokommunikation (z.b. MS-Outlook) Tabellenkalkulation (z.b. MS-Excel) Präsentation (z.b. MS-Powerpoint) und wurde mit folgenden Softwareprogrammen vertraut gemacht: Fachverfahren (z.b. IPV, ProFiskal, SIDOK, VOIS) Sonstiges: Erstes Beurteilungsgespräch wurde geführt am Abschließendes Beurteilungsgespräch wurde geführt am Achtung: Die Benotung des Leistungsnachweises/der Klausur fließt nicht in die Leistungsbeurteilung ein! Leistungsbeurteilung Note: Leistungsnachweis ( Klausur/ prakt. Fall) Note: Unterschrift/Datum Ausbilderin/Ausbilder Praxisanleiterin/Praxisanleiter Auszubildende/Auszubildender Örtliche Ausbildungsbeauftragte/ Örtlicher Ausbildungsbeauftragter Ausbildungsleitung ggf. Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen nach SGB IX Seite 5 von 5
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