Forstliche Förderung LE DI Christoph Jasser / DI Andreas Killinger

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1 Forstliche Förderung LE DI Christoph Jasser / DI Andreas Killinger

2 Was ist neu? (Ablauf) Antragstellung bei BFI, (Beratung auch LK) Jede Maßnahme (Submaßnahme) hat ein eigenes Antragsformular + Maßnahmenblatt Kostenanerkennungsstichtag (noch keine Genehmigung!) Auswahlverfahren

3 Was ist neu? (Inhalt) "Neue" Förderwerber: Nachweis der Identität Informations- und Bildungsmaßnahmen nur über Bildungsträger (z.b. LFI, BFW-FAST) Fördersätze sind Österreichweit einheitlich Zeitplan genau angeben (max. 3 Jahre, im Waldbau 1,5 Jahre)

4 Antragstellung Beratung bei BBK oder BFI Entgegennahme bei BFI Bewilligende Stelle Abteilung Land-und Forstwirtschaft-Landesforstdienst Schreiben auf Kostenanerkennung

5 Maßnahmen/Submaßnahmen Forststraße (Neubau, Umbau) Waldbau & Schutzwald (Wiederaufforstung, Jungbestandespflege,...) Waldökologie-Programm Genetik Waldwirtschaftspläne Forstschutz...

6 Forststraßen: Errichtung oder Umbau mind. EUR 5.000,- anrechenbare Kosten Förderung (anrechenbare Kosten) Wirtschaftswald Schutzwald (100 %) Fördersatz 50 % 70 % 6

7 Aufforstung: Wiederaufforstung nach Elementarereignissen Ergänzung von Naturverjüngung Bestandesumbau Unterbau 7

8 Baumartenkombination hat sich an der natürlichen Waldgesellschaft (WG) zu orientieren: Fi-Ta-Bu-Wald (> 600 m SH, 10% Bu, 10% Ta, max. 70% Fi) Buchenwald (< 600 m SH, 10% Bu, 40% LH, max. 40% Fi) Eichenzwangs-STO (< 600 m SH, schwer, 30% StEi, 60%LH, max. 25% Fi) Bergahorn-Eschen-Wald (wasserzügig, 50 % Ah,(Es), max. 25% Fi) Schwarzerlen-Eschen-Wald (sehr nass, 50% SEr, max. 25% Fi Auwald Harte Au (50% Edel-LH/Stei, kein NH) 8

9 Bedingungen: Abweichungen müssen von LFD genehmigt werden Herkunft muss für den Standort geeignet sein (z.b. Nordmannstannen und Robinien werden nicht gefördert Buchen- und Eichenwälder: breiter Übergangsbereich: es besteht Wahlmöglichkeit zwischen beiden Gesellschaften Bestandesumwandlung: Baumartenkombination um mind. 3/10 in Richtung der natürlichen Waldgesellschaft Pflanzverbände- und mischungen haben fachlichen Kriterien zu entsprechen 9

10 Aufforstung: Fördersatz Standardkosten pro Pflanze Wirtschaftswald 60 % Schutzwald S 2 + S 3 80 % Laubholz 2,00 1,20 1,60 Fichte 1,10 0,66 0,88 sonstiges NH 1,65 0,99 1,32 Sonderregelung für Eichen- und Buchenaufforstungen, wenn sie der natürlichen WG entsprechen (noch nicht möglich!): 70 % Förderung 100 % in Wäldern gemäß 32a (z.b. Natura 2000) Verpflockung zum Schutz der Verjüngung gegen Schnee Bestätigung des Forstdienstes, mind. 6 x 6 cm, dauerhaftes Holz Förderung Standardkosten Wirtschaftswald Schutzwald 6,00 3,60 4,80 10

11 Obergrenze der förderbaren Pflanzenzahl je ha: - Nadel-Laubwald-Mischaufforstungen Stk/ha - Laubholzaufforstungen Stk/ha - Eichen-dominierte Aufforstungen Stk/ha Waldbesitzer mit > 100 ha Wald haben einen Waldwirtschaftsplan (auch abgelaufen gültig) vorzuweisen. Untergrenze: 500 Euro anrechenbare Kosten 11

12 Mulchen: Wird nur in Zusammenhang mit Eichenaufforstungen (Ei > 70 %) gefördert Förderung Standardkosten Wirtschaftswald Schutzwald / ha 780 / ha / ha 12

13 Pflege: Jungbestandespflege (Stammzahlreduktion): 0 10 m Oberhöhe der zu pflegende Bestand muss überbestockt sein; Mischbaumarten sollen gefördert werden; der Eingriff muss wirksam sein; Grünmasse muss am Ort bleiben Förderung Standardkosten Wirtschaftswald Schutzwald 750 / ha 450 / ha 600 / ha 13

14 Erstdurchforstung mit Tragseil: m Oberhöhe Sortimentsmethode oder Abzopfung und Grobentastung Förderung Standardkosten Wirtschaftswald Schutzwald / ha 864 / ha / ha 14

15 Einleitung der Verjüngung mittels Seilkran: Sortimentsmethode oder Abzopfung und Grobentastung max. Kahlfläche 0,1 ha, ansonsten Femelung oder Schirmschlag Verbisssituation muss Aufkommen der Mischbaumarten erwarten lassen Förderung Standardkosten Wirtschaftswald Schutzwald 19,80 / fm 11,88 / fm 15,84 / fm 15

16 Querfällung und Verankerung von Bäumen gegen Schnee oder Steinschlag Bestätigung des Forstdienstes über die Notwendigkeit Lage im Schutzwald lt. WEP Mindestdurchmesser 40 cm BHD Standardkosten Förderung ,86 Bermen und einfache technische Bauten Projekt Bestätigung der Notwendigkeit durch Forstdienst oder WLV Abrechnung nach tatsächlichen Kosten Förderung 60 % im Wirtschaftswald, 80 % im Schutzwald 16

17 Nicht mehr förderbar: Schulungen durch FWM innerhalb von WWGs Plenterwaldförderung

18 Geplante Änderungen (voraussichtlich): Tanne wird besser gefördert Änderungen von einigen Förderungssätzen bzw. -prozenten Exkursionen können leichter gefördert werden

19 In Kürze förderbar sind u.a.: Waldwirtschaftspläne: 40 % Einbringung seltener Baumarten: 70/100 % Vogel und Ameisenschutz: 70/100 % Fledermausschutz: 70/100 % Totholz, Bruthöhlen-, Veteranen- und Horstbäume: 70/100 % 70 % Wald 100 % Natura Flächen Forstschutz: (Details noch völlig offen) % Beerntung von Forstsaatgut 19

20 Aktuelle Veröffentlichungen zu Förderungen: Homepage des Landes Oberösterreich: Homepage BMLFUW

21 Danke für die Aufmerksamkeit!

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