Mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19. Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24
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- Clemens Eberhardt
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1 für die Schuljahre Prognose für die Schuljahre 2019/20 bis 2023/24 für den Landkreis Mansfeld-Südharz
2 ---1- Einleitung Der Landkreis Mansfeld- Südharz ist gern. 22 Schulgesetz des Landes Sachsen Anhalt in der ab dem geltenden Fassung als Träger der Schulentwicklungsplanung verpflichtet, Schulentwicklungspläne für sein Gebiet aufzustellen und die gesetzlichen Regelungen anzuwenden und einzuhalten. Mit der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 15. Mai 2013 (SEPL VO 2014) sind die Schulentwicklungspläne für den Planungszeitraum der Schuljahre aufzustellen. 1 SEPL VO 2014 Grundsatz Ziel der Schulentwicklungsplanung wird sein, die planerischen Grundlagen für ein regional ausgeglichenes und leistungsfähiges Schulangebot im Landkreis zu schaffen, das gleichzeitig als langfristiger Rahmen für den Schulbau geeignet ist. 2 SEPL- VO 2014 Anforderungen an Schulstandorte Zu Schulstandorten werden in den Schulentwicklungsplänen kreisfreie Städte, Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden bestimmt. Schulstandorte für die Sekundarstufe I sind Grund-, Mittel- und Oberzentren. Schulstandorte für die Sekundarstufe II sind Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentrum, Mittel- und Oberzentren. Grundzentren können ausnahmsweise Schulstandorte sein, wenn langfristig die Schülerzahlen ausreichend sind und die schulische Versorgung der benachbarten Mittelzentren hinreichend gesichert ist. Die Anpassung der Schulstandorte einschließlich der Grundschulstandorte an eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung soll so erfolgen, dass die zentralen Orte in der Regel Schulstandorte bleiben. 3 SEPL- VO 2014 Anforderungen an Schulbezirke und Schuleizugsbereiche Schulbezirke für Grund- und Sekundarschulen sind so zu gestalten, dass das Bildungsangebot regional ausgeglichen ist und vollständig vorgehalten wird. Die Zumutbarkeit der Schulwegzeiten ist zu berücksichtigen. Für andere allgemeinbildende Schulen sind die Schuleinzugsbereiche so zu gestalten, dass ein langfristig gesichertes und möglichst vollständiges Bildungsangebot vorgehalten werden kann. Schuleinzugsbereiche für Förderschulen gern. 8 (3) des Schulgesetzes LSA sind so festzulegen, dass der Realisierung des sonderpädagogischen Förderbedarfs entsprochen wird..
3 Grundlage für die mittel- und langfristige Bestandsfähigkeit einer Schule ist der Zügigkeitsrichtwert (ZR) gemäß 4 (1) SEPL- VO -2- Der Zügigkeitsrichtwert berechnet sich aus der: durchschnittlichen Jahrgangsstärke einer Schule = Zügig ke its ri c htwe rt Richtwert zur Festlegung der Einzügigkeit ( R) Gesamtschülerzahl du rchsch n ittl ich e Ja h rga ngsstä rke = Anzahl der Jahrgänge AnzahlderJahrgänge Grundschulen Sekundarschulen Gemeinschaftsschule Gymnasien Jahrgänge 6 Jahrgänge 6 Jahrgänge 8 Jahrgänge Der Richtwert zur Festlegung der Einzügigkeit beträgt( 4 (1) Nr. 1 SEPL- VO): a) bei Grundschulen (Grundschule) bis zum 31. Juli 2017 (Grundschule) ab dem 01. August b) bei (Sekundarschulen) c) bei (Gemeinschaftsschulen) d) bei (Gesamtschulen) e) bei (Gymnasien) Die mittel- und langfristige Bestandsfähigkeit einer Schule ist mit der Regelzügigkeit erfüllt( 4 (1) Nr. 2 SEPL- VO), wenn: (Zügigkeitsrichtwert =ZR) bei Grundschulen bei Sekundarschulen bei Gemeinschaftsschulen bei Gesamtschule bei Gymnasien ZR mind. 1,0 ZR mind. 2,0 ZR mind. 2,0 ZR mind. 4,0 Schuljahrgänge 5-10 (wobei die beiden Schulzweige jeweils mindestens zweizügig zu führen sind) ZR mind. 2,0 Schuljahrgänge ZR mind. 3,0 beträgt.
4 -3- Bestandsfähige Schulen haben eine Mindestgesamtschülerzahl: Grundschulen bis zum 31. Juli 2017 ab dem 01. August 2017 Sekundarschulen Gemeinschaftsschulen Gesamtschulen Gymnasien Förderschulen "L" Förderschulen "G" 60 Schüler 80 Schüler 240 Schüler 340 Schüler 700 Schüler 550 Schüler 90 Schüler 28 Schüler Ausnahmenregelungen für die Schulformen: Grundschulen Ausnahmeregelungen gemäß 4 (6) Schulgesetz LSA i. V. m. 4 (2) SEPL- VO 2014 gelten nur für dünn besiedelte Gebiete gemäß 4 (3) Nr. 3 und treffen nicht für den Landkreis Mansfeld- Südharz zu. Sekundarschulen Ausnahmeregelungen gemäß 5 (8) Satz 2 Schulgesetz LSA i. V. m. 4 (2) SEPL VO 2014 i. V. m. der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom i. V m. der VO zur Änderung der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom i. V. m. der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom 09. April sind nur dann zulässig, wenn in zurnutbarer Entfernung keine weitere Sekundarschule vorhanden ist - An Mehrfachstandorte mit bis zu 4 Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen kann die Mindestschülerzahl von 240 an einer Sekundarschule bis zu 60 unterschritten werden. Anfangsklassenbildung mit 40 Schülern Mindestschülerzahl 240 I 1 Sekundarschule An Einzelstandorten von Sekundarschulen oder Gemeinschaftsschulen kann die Mindestschülerzahl von 240 bis zu 60 unterschritten werden Anfangsklassenbildung mit 20 Schülern Mindestschülerzahl 180
5 -4- - An Einzelstandorten in dünn besiedelten Gebieten gemäß SEPL- VO darf die Mindestschülerzahl 120 nicht unterschreiten werden Anfangsklassenbildung mit 20 Schülern (Ausnahme mit 15 Schülern) Mindestschülerzahl 120 gilt nicht für Landkreis Mansfeld- Südharz Gymnasien Ausnahmeregelungen zum Führen eines zweizügigen Gymnasiums gemäß 6 (5) Schulgesetz LSA i. V. m. 4 (4) SEPL- VO vom i. V. m. der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom i. V m. der VO zur Änderung der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom i. V. m. der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemein bildenden Schulen vom 09. April sind nur dann zulässig, wenn in zurnutbarer Entfernung kein weiteres Gymnasium vorhanden ist - die gymnasiale Oberstufe soll jeweils 50 betragen Einzelstandorte Mindestjahrgangsstärke 50 Förderschulen/ Förderzentren Förderzentren sind gern. 4 (6) SEPL VO 2014 im Schulentwicklungsplan darzustellen. Förderschule "L" -gern. 4 (8) SEPL VO 2014 können Förderschulen "L" weitergeführt werden, wenn am Schulstandort keine weitere Förderschule für Lernbehinderte vorhanden ist und die Mindestschülerzahl von 90 nicht unterschritten wird. Das Landesschulamt kann Einzelfalllösungen prüfen und genehmigen, sofern die Wegbeziehungen im Schulnetz eine Ausnahme rechtfertigen. Förderschule "G" - gern. 4 (7) SEPL VO 2014 werden in der Regel Förderschulen für Geistigbehinderte eingerichtet, wenn je Stufe mindestens eine Klasse gebildet werden kann. Wird die Mindestschülerzahl von 28 Schülern je Schule unterschritten, kann diese Organisationsform als Außenstelle einer Stammschule geführt werden.
6 -5- Neue Schulen Gern. 4 (15) SEPL VO 2014 können neue Schulen in den SEPI aufgenommen werden, wenn der Schulträger für sie mindestens fünf Jahre im Voraus folgende Zügigkeitsrichtewerte nachweist: für Grundschulen Zügigkeitsrichtwert größer als 2,0 für Sekundarschulen. Schuljahrgänge 5-10 Zügigkeitsrichtwert größer als 2,0 Gemeinschaftsschule Sich gern. 5 b (7) Satz 1 SchuiG LSA zur Gemeinschaftsschule umwandelnde Schulen sollen zum Zeitpunkt der Umwandlung über die gern. Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2 Buchst. b rechnerisch notwendige Mindestschülerzahl verfügen und in der fünfjährigen Prognose nach der Umwandlung für die Schuljahrgänge 5 bis 10 einen Zügigkeitsrichtwert größer als 2,0 nachweisen. Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 gilt entsprechend. Gesamtschulen. Schuljahrgänge Zügigkeitsrichtwert größer als 4,0 Gymnasien. Schuljahrgänge 5-10 Zügigkeitsrichtwert größer als 3,0 Planungsabsichten und Ziele des Landkreises Der Landkreis Mansfeld-Südharz als Träger der Schulentwicklungsplanung hat das Ziel die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regionalen und leistungsfähigen Schulanangebotes und den Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau zu schaffen. Ziel ist es die Schulen mittel- und langfristig bestandsfähig zu führen und die Standorte langfristig bestandfähig zu erhalten. Dabei ist es unumgänglich stabil geplante Schülerzahlen zu Grunde zu legen und die vom Land vorgegebenen Planungsgrößen einzuhalten. Daraus resultiert, dass im Planungszeitraum ein flächendeckendes Netz von Allgemeinbildenden - und Berufsbildenden Schulen in den zur Verfügung stehenden Schulformen Grundschule (kreisangehörige Städte und Gemeinden sind Schulträger), Sekundarschule, (Gemeinschaftsschule, Gesamtschule), Gymnasium, Förderschule im Landkreis langfristig erhalten und aufgebaut wird. Das schließt die Auflösung I Schließung von Schulen bei Nichterreichen der gesetzt. Vorgaben an Schülerzahlen nicht aus. Als Grundlage dienen die Schuljahresstatistik, Geburtenstatistik und die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose (Reg. Bev. Prognose) Sachsen- Anhalt.
7 -6- Die mittelfristige Schulentwicklungsplanung baut auf dem Basisschuljahr 2012/13 auf. Sie umfasst die Planung der Schülerzahlen auf der Grundlage der Schülerzahlen an den Schulen/ Statistik im Schuljahr 2012/13 und der von den Einwohnermeldeämtern der Verwaltungsgemeinschaften gemeldeten Anzahl der Kinder mit Stichtag vom Der LK nimmt in seiner SEPI die Geburtenabfrage der Städte und Gemeinden und die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose als Basiszahlen an. Die 5. Regionalisierte Bevölkerungsprognose mit der Bevölkerungsstruktur zum wurde vom Landkreis Mansfeld- Südharz bei allen Schulen in der Berechnung der Zahlen berücksichtigt. Es erfolgte eine Gegenüberstellung der Prognosezahlen zu den tatsächlichen Geburten für 3 Jahre bis Im Ergebnis wurden Schulen, bei denen die 5. Reg. Bev.-Prognosezahlen identisch waren oder nur unwesentlich abwichen, nach den tatsächlichen Geburtenaufgrund der 5. Reg. Bev.-Prognose weiterberechnet Bei Schulen, bei denen die 5. Reg.-Bev.-Prognosezahlen große Abweichungen zu den Geburtenzahlen aufwiesen, wurde der Ausgangswert aus den tatsächlichen Geburtenzahlen genommen und im Abschmelzprozess nach der 5. Reg. Bev. Prognose weiterberechnet Die Übergänge von den Grundschulen zum Gymnasium im Landkreis Mansfeld Südharz wurden erfahrungsgemäß mit 40% Übergangsquote gerechnet. Der Übergang von Grundschulen zur Sekundarschulen mit 53 % und der Abgang zu Förderschulen mit 7 %. Die vorliegende Schuljahresstatistik, Geburtenstatistik, die Geburtenprognose des Landes Sachsen-Anhalt sowie die Wahl von Bildungsgängen und Schulen üben starken Einfluss auf das vorzuhaltende Schulnetz des Landkreises aus. Jede Planung an Untergrenzen von verbindlich vorgegebenen Mindestschülerzahlen und Mindestplanungsgrößen birgt zwangsläufig die Gefahr erneuter Eingriffe in das Schulnetz in sich. Vor jeder beabsichtigten Schließung einer Schule wird geprüft, ob die Planung mit der tatsächlichen Entwicklung übereinstimmt. Die Überprüfung erfolgt durch die jährliche Fortschreibung der Schulentwicklungspläne gern. 22 ( 4) SchuiG LSA. Folgende Regelungen bzw. Neuerungen im Schulsystem bringen Probleme für den Planungsträger hinsichtlich der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung, da hier noch keine Erfahrungen bzw. keine planbaren Zahlen vorliegen. Mit Einführung der Schuleingangsphase 1.und 2. Klassenstufe in der Grundschule haben alle Kinder die Möglichkeit, die Anforderungen der ersten zwei Schuljahre in der für sie benötigten Zeit (1 bis 3 Schulbesuchsjahre) zu bewältigen. Das heißt, dass auch hier eine exakte Vorausplanung von Schülerzahlen je Schuljahrgang nur mittels Köpfe möglich, jedoch die Verweildauer in der Grundschule unplanbar ist. Durch die Einführung der Inklusion I gemeinsamer Unterricht an den Schulformen: Grundschule, Sekundarschule und Gymnasium wird auf eine mittlere Klassenfrequenz orientiert. Der Anteil der behinderten Schüler, welche im gemeinsamen Unterricht lernen werden, ist nicht vorhersehbar. So ist die exakte Angabe der Schülerzahlen und Klassenanzahl im Planungszeitraum schwierig.
8 -?- Weiterhin wirkt sich, der seit dem Schuljahr 2013/14 jederzeit mögliche Wechsel der Schüler zwischen den einzelnen Schulformen (Gymn., Sek. und umgekehrt) unvorhersehbar auf die Vorausplanung aus. Ab dem Schuljahr 2013/14 begann im Land Sachsen- Anhalt die Einführung der Gemeinschaftsschule. Zum Schuljahr 2013/14 wurde diese Schulform im Landkreis Mansfeld- Südharz noch nicht eingeführt. Auch mit der Einführung der Gemeinschaftsschule kommen planungstechnische Probleme auf die Schulträger zu, da zu dieser Schulform noch keine Erfahrungswerte des Wahlverhaltens der Eltern und Schüler vorliegen. Abstimmungsverfahren Gemäß 22 SchuiG LSA i.v.m. 5 SEPL- VO 2014 ist der Schulentwicklungsplan zwischen den Planungsträgern benachbarter Landkreise abzustimmen. Die Schulentwicklungspläne werden im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Schülervertreter aufgestellt. Gemäß 22 ( 4) SchuiG LSA bedürfen die Schulentwicklungspläne der Genehmigung der Schulbehörde und sind nach dem Beschluss des Kreistages dieser vorzulegen. Gern. 22 (5) SchuiG LSA sind, wenn im Zuge der SEPL Schulstandorte aufgehoben werden sollen, vor der Beschlussfassung die entsprechenden Gemeinden, Schülerräte, Elternräte und die zuständige Personalvertretung der betroffenen Lehrerinnen und Lehrer anzuhören.
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10 i!i} l Landkreis Mansfeld-Südharz Grundschulen Schuljahr 2014/15 Legende e Grundschule t:;;,kreisgrenze CJEinherts- und Verbandsgemeinden 0 Grundschulen Sangemausen Grundschulen Hettstedt e: c: Q) :;.<::. l;l "'C c: 2 (!) "' c: :::J c: ä: "' w c: Q) :;.<::. 0 0 c. (J) "'C c: :::J 2 :; :.:: Gi :;.<::. 0 (J) e ;2 ::> c: c: "'., c: "' c: 2 Q) (J) :;! cj N A Grundschule Gerbstadt Grundschule Großleinungen Grundschule Großömer 0 Grundschule Heiligenthai 0 Grundschule Helbra D Grundschule Holdenstadt - Grunds chule Klostermans leid - Grundschule Mansfeld D Grundschule Oberröblingen 0 Grundschule Röblingen Grundschule Siersleben 0 Grundschule wansleben C Grundschule Wippra D Südharz-Grundschule Roß Ia r:zlgrundschule Blankenheim Schi eßung 2015 Bemerkungen: Ortsteile mit eigener Ortschaftsverfassung sind mit(*) gekennzeichnet Maßstab 1: c:::=::j Meter <e M LU LSA ( <C GeoBasis-DE I LVermGeo LSA [2012, A ) ( sen-anh alt.de) <C Landkreis Mansfeld-Südharz \ \
11 Die Stadt Allstedt ist Schulträger von zwei Grundschulen: - Grundschule "Thomas Müntzer" Allstedt - Grundschule Holdenstedt Die Stadt Allstedt ist Mehrfachstandort Die Stadt Allstedt unterhält eine Schulträgervereinbarung mit der Stadt Sangerhausen zur Beschulung der Grundschüler aus Pölsfeld. Die Grundschüler werden an der GS "Am Rosarium" Sangerhausen beschult. Weiterhin unterhält die Stadt Allstedt eine Schulträgervereinbarung mit der Gemeinde Bornstedt. Die Grundschüler aus Bornstedt werden an der GS Holdenstedt beschult. Die Stadt Allstedt unterhält eine Schulträgervereinbarung mit der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund- Helbra zur Beschulung der Grundschüler aus Emseloh. Die Grundschüler aus Emseloh werden in der GS Blankenheim beschult. Durch den Schulträger ist vor dem Schuljahr 2017/ 18 die Schulbezirksänderung des Ortes Pölsfeld (z Zt. GS "Am Rosarium" Sgh.) zur GS Holdenstedt zu beschließen. Die Stellungnahme zur Benehmensherstellung und die Schulträgervereinbarungen befinden sich im Anhang
12 - /1-1 - Stadt Allstedt Grundschule "Thomas Müntzer" Allstedt Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 erreicht. Die Grundschule Allstedt ist mittelfristig und langfristig bestandsfähig. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwert 2014/ ,5 2015/ ,6 2016/ ,6 2017/ ,1 2018/ ,9 Die Schulnetzplanung der Stadt Allstedt laut Schreiben vom und vom wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Die Schülerbeförderung ist über den ÖPNV organisiert.
13 Tabelle 1 ag Standort: Breite Straße 25, Allstedt Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Allstedt Schui-Nr.: Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Stadt Allstadt 2 OT Katharinenrieth 3 OT Mittelhausen 4 OT Einsdorf 5 OT Niederröblingen 6 OT Nienstedt 7 OT Einzingen 8 OTWinkel 9 OT Wolferstedt gesamt: Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Geburtenpro nose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2} I 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr Allstadt
14 Tab GS Allstedt Standort: Jahrgang 1 Breite Straße Allstedt 2005/ /07 12/13 Kl. 13/14 Kl /08 14/15 Kl. 6 7 Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule "Th. Müntzer " Allstedt Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / /16 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl /17 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 2,7 2,6 2,5 60 2,6 2,6 2,1 1,9 1,8 80 1,6 1,4 1,5 1,4 Raumbestand [ Sporthal:ortmuJ I Bemerkungen:
15 Stadt Allstedt Grundschule Holdenstedt Der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 wird mittelfristig an der Grundschule Holdenstedt nicht erreicht. Die Grundschule Holdenstedt ist somit bestandsgefährdet Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwert 2014/ ,0 2015/ ,1 2016/ ,2 2017/ ,8 2018/ ,9 Eine Zuordnung der Schüler der GS Holdenstedt an die GS Allstedt ist auf Grund der bestehenden Raumkapazität in der GS Allstedt nicht möglich. Die Stadt Allstedt beabsichtigt die GS Holdenstedt mittelfristig im Bestand zu halten. Laut Stadtratsbeschluss der Stadt Allstedt vom werden die Schüler aus Emseloh (z. Zt. GS Blankenheim) ab dem Schuljahr 2014/15 komplett der GS Holdenstedt zugeordnet. Weiterhin wird laut Schreiben vom ab dem Schuljahr 2017/18 der Ort Pölsfeld (z. Zt. GS "Am Rosarium") aufsteigend dem Schulbezirk der GS Holdenstedt zugeordnet. Das ergibt mittelfristig folgende Schülerentwicklung und Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwert 2014/ ,1 2015/ ,2 2016/ ,3 2017/ ,9 2018/ ,0 Mittelfristig wird die Mindestschülerzahl von 80 Schülern an der GS Holdenstedt erreicht. Im Schuljahr 2017/18 wird diese gering unterschritten. Vom Schulträger wird vorsorglich ein Ausnahmeantrag für das Schuljahr 2017/18 gestellt.
16 - A5 - Als langfristige Maßnahme zur Bestandssicherung der GS Holdenstadt wird von der Stadt Allstadt die Schulbezirkserweiterung um die Orte Mittelhausen, Einsdorf, Winkel und Wolferstedt vorgeschlagen. Die entspr. Stadtratsbeschlüsse zur Schulbezirksänderung liegen noch nicht vor. Die Schülerbeförderung ist zur Zeit über den öffentlichen Linienverkehr organisiert. Eine Beförderung nach der Schulbezirksänderung mit Emseloh und Pölsfeld ist im derzeitigen Linienverlauf nicht organisiert. Der Träger der Schülerbeförderung wird diesbezüglich eine Abstimmung mit dem ÖPNV treffen.
17 Tabelle 1 ag Standort: Kirchplatz 2, OT Holdenstedt, Allstedt Einwohner lfd. Schulbezirk {Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Holdenstedt 2 Liedersdorf 3 Beyernaumburg 4 mit Othal 5 Sotterhausen 6 Bornstedt 7 mit Neuglück gesamt: Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Holdenstedt Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Schui-Nr.: Geburtenp_ro nose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ I 1) 2) (\'-, i 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 15 Holdenstedt
18 Tab GS Holdenst. Standort: Kirchplatz 2, OT Holdenstadt Allstadt Jahrgang 2005/ / /08 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 1,1 1,0 0,9 Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Holdenstadt Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl ,1 1,2 0,8 0,9 0,7 Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl ,6 0,6 0,6 0,6 I 4..1 \ Raumbestand I Srthal::portraum I ; I Bemerkungen:
19 Tabelle 1 ag Standort: Kirchplatz 2, OT Holdenstedt, Allstedt Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Holdenstedt 2 Liedersdorf 3 Beyernaumburg 4 mit Othal 5 Sotterhausen 6 Bornstedt 7 mit Neuglück 8 9 Emseloh komplett 10 Pölsfeld gesamt: Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Holdenstedt Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Schui-Nr.: Geburtenpro nose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2) \XI I 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 17 Holdenstedt
20 Tab GS Holdenst Standort: Kirchplatz Allstedt Jahrgang 2005/ /07 12/13 Kl. 13/14 Kl /08 14/15 Kl. 6 7 Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Holdenstadt Mittelfristige Planung 2008/ / /11 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl / /19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt l Zügigkeitsrichtwert 1,1 1,0 1,1 1,2 1,3 0,9 1,0 1,0 0,9 1,0 0,9 0,9 Raumbestand AUR 5 FUR 3 Sporthalle/Sportraum 1 Bemerkungen: ab Schuljahr 2017/18 mit dem Ort Pölsfeld aufsteigend ab Schuljahr 2014/15 mit dem Ort Emseloh komplett
21 Die Stadt Arnstein ist Schulträger von zwei Grundschulen - Grundschule Sandersleben - Grundschule Weibsleben Die StadtArnstein ist Mehrfachstandort Durch den Schulträger ist vor dem Schuljahr 2017/ 18 der Beschluss zur Schließung der GS Sandersleben zu fassen. Die Stellungnahme der Stadt Arnstein zur Benehmensherstellung befindet sich im Anhang.
22 -21- Austauschblatt StadtArnstein Grundschule "Geschwister Scholl" Sandersleben Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 nicht erreicht. Die Grundschule Sandersleben ist bestandsgefährdet Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwert 2014/ ,4 2015/ ,3 2016/ ,2 2017/ ,9 2018/ ,9 Die Schulnetzplanung der Stadt Arnstein laut Schreiben vom und vom wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Aufgrund der Schülerprognose ist die GS Sandersleben ab dem Schuljahr 2017/18 nicht mehr bestandsfähig und zum zu schließen, sofern nicht der Schulträger über die Möglichkeit einer Verbundlösung der Standorte Sandersleben I Weibsleben befindet. Hierzu ist durch den Schulträger im Jahr vor dem Schuljahr 2017/18 eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen. Die Schülerbeförderung ist über den ÖPNV organisiert.
23 Tabelle 1 ag Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Standort: Schulstr Name: Grundschule Sandersleben Arnstein OT Sandersleben Einwohner Schüleranteil der Geburten lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Nr Ortsteil, Stadtgebiet) Arnstedt OT Sandersleben mit Roda OT Wiederstadt Schuljahr 2012/13 13/ / / / / gesamt: /12 18/ Schui-Nr.: Geburtenpro nose 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 19/20 20/21 21/22 22/23 23/ ) 2) N "v i 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2} Einschulungsjahr 21 GS Sandersleben
24 Tab Sandersleben Standort: Schulstr , OT Sandersleben, Arnstein Jahrgang 2005/ / /08 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule "Geschw. Scholl" Sandersleben Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 1,5 1,4 1, ,3 1,2 0,9 0,9 0, ,9 0,9 0,8 0,8, f'v IJJ I Raumbestand I Sporthal::rtraum I I Bemerkungen:
25 Tabelle 1 ag Standort: Schulstr Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Sandersleben Arnstein OT Sandersleben Einwohner Schüleranteil der Geburten lfd. Schulbezirk {Gemeinde, per Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 1 Arnstedt OT Sandersleben mit Roda OT Wiederstadt gesamt: /12 18/19 0 Schui-Nr.: Geburtenpro nose 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 19/20 20/21 21/22 22/23 23/ : 1) 2) j I 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr Tab Sandersleben II
26 Tab Sandersleben II. Standort: Schulstr , OT Sandersleben, Arnstein Jahrgang 2005/ / /08 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule "Geschw. Scholl" Sandersleben Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 1,5 1,4 1, ,3 1,2 0,0 0,0 0,0 Raumbestand AUR I ,0 0,0 0,0 0,0! ( FUR 6 Sporthalle/Sportraum 1 Bemerkungen:
27 Stadt Arnstein Grundschule "Einetai-Vorharz" Weibsleben Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 erreicht. Die Grundschule "Einetai-Vorharz" Weibsleben ist mittelfristig und langfristig bestandsfähig. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwerte 2014/ ,1 2015/ ,0 2016/ ,9 2017/ ,3 2018/ ,1 Die Schulnetzplanung der Stadt Arnstein laut Schreiben vom und vom wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Ab dem Schuljahr 2017/18 wird der Schulbezirk der GS Weibsleben um den Schulbezirk der GS Sandersleben erweitert. Daraus ergeben sich mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwerte 2014/ ,1 2015/ ,0 2016/ ,9 2017/ ,2 2018/ ,0 Die Schülerbeförderung ist zur Zeit für alle Orte über den öffentlichen Linienverkehr organisiert, nur die Schüler aus dem Ort Pfersdorf werden im Freistellungsverkehr über Taxi bzw. Kleinbusse befördert.
28 Tabelle 1 ag Standort: Aschersleber Str. 5b Arnstein OT Weibsleben Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Alterode 2 Bräunerode mit 3 Friedrichrode u. 4 Willerode 5 Greifenhagen 6 Harkerode 7 Quenstedt mit Pfersdorf 8 Stangerode 9 Sylda 10 Ulzigerode 11 Weibsleben gesamt: Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule "Einetai-Vorharz" Weibsleben Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Schui-Nr.: Geburtenpro nose 11/ /14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2) I 1\J l 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr GS Weibsleben ( 1 )
29 Tab Weibsleben Standort: Ascherslebener Str. Sb, OT Welbsleben, Arnstein Jahrgang 2005/ / /08 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule "Einetai-Vorharz" Weibsleben Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / /16 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl /17 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 1,7 1,9 2, ,0 1,9 1,3 1,1 1, ,1 1,1 1, ,9 l N IX) I Raumbestand I Sporthal:ortmum I I Bemerkungen:
30 Tabelle 1 ag Standort: Aschersleber Str. 5b Arnstein OT Weibsleben Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Alterode 2 Bräunerode mit 3 Friedrichrode u. 4 Willerode 5 Greifenhagen 6 Harkerode 7 Quenstedt mit Pfersdorf 8 Stangerode 9 Sylda 10 Ulzigerode 11 Weibsleben 12 Arnstedt 13 OT Sandersleben mit Roda 14 OT Wiederstedt gesamt: Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule "Einetai-Vorharz" Weibsleben Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Schui-Nr.: Geburtenpro nose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2) ' N '-0 i 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr GS Welbsleben{2}
31 Tab Weibsleben I Standort: Ascherslebener Str. 5b, OT Welbsleben, Arnstein Jahrgang 2005/ / /08 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule "Einetai-Vorharz" Weibsleben Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / /16 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl /17 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 1,7 1,9 2, ,0 1,9 2,2 2,0 2, ,0 1,9 1, ,7 I \N \) t Raumbestand rsporthal::rtmuj -- I Bemerkungen: ab dem Schj. 2017/18 komplette Aufnahme der GS Sandersleben
32 Die Stadt Gerbstedt ist Schulträger von drei Grundschulen - Grundschule Gerbstedt - Grundschule Heiligenthai - Grundschule Siersleben Die Stadt Gerbstedt ist Mehrfachstandort Durch den Schulträger ist vor dem Schuljahr 2017/ 18 Beschluss zur Schließung der GS Siersleben zu fassen. der Die Stellungnahme der Stadt Gerbstedt zur Benehmensherstellung befindet sich im Anhang.
33 -32- Stadt Gerbstedt Grundschule Gerbstedt Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 erreicht. Die Grundschule Gerbstedt ist mittelfristig und langfristig bestandsfähig. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zü_g_!_g_keitsrichtwert 2014/ ,5 2015/ ,5 2016/ ,5 2017/ ,1 2018/ '1 Die Schulnetzplanung der Stadt Gerbstedt laut Schreiben vom und wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Danach wird der Schulbezirk der GS Siersleben ab dem Schuljahr 2017/18 dem Schulbezirk der GS Gerbstedt zugeordnet. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwert 2014/ ,5 2015/ ,5 2016/ ,5 2017/ ,0 2018/ ,0 Die Schülerbeförderung ist über den ÖPNV organisiert.
34 Tabelle 1 ag Standort: Hinter der Schule 7, Gerbstedt Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Gerbstedt Schui-Nr.: Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Stadt Gerbstedt 2 3 Welfesholz gesamt: Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ /12 18/ Geburtenpro nose 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 19/20 20/21 21/22 22/23 23/ L 2_Q!9-_1!_ 1) 2) I 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 28 Gerbstedt
35 Tab GS Gerbstedt Standort: Jahrgang 1 1 Hinter der Schule Gerbstedt 2005/ /07 12/13 Kl. 13/14 Kl /08 14/15 Kl Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Gerbstedt Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt \ Zügigkeitsrichtwert 1,4 1,5 1,5 1,5 1,5 1,1 1,1 1,1 1,0 1,1 1,0 1,0 Raumbestand I AUR 8 FUR 3 Sporthalle/Sportraum 1 Bemerkungen:
36 Tabelle 1 ag Standort: Hinter der Schule 7, Gerbstedt Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Gerbstedt Schui-Nr.: Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Stadt Gerbstedt 2 3 Welfesholz 4 Siersleben mit Thondorf 5 Augsdorf 6 Hübitz gesamt: Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Geburtenpro nose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2) I \ 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 28 Gerbstedt I
37 Tab GS Gerbstadt I Standort: Jahrgang 1 Hinter der Schule Gerbstedt 2005/ /07 12/13 Kl. 13/14 Kl /08 14/15 Kl. 6 7 Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Gerbstedt Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert ,4 1, , ,5 1,5 2,0 2,0 1, ,9 1,9 1,8 1,7 ' ) I Raumbestand Sporthal:o-um I ; I Bemerkungen: ab Schulj. 2017/18 mit GS Siersleben komplett
38 Stadt Gerbstedt Grundschule Heiligenthai Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 erreicht. Die Grundschule Heiligenthai ist mittelfristig und langfristig bestandsfähig. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwerte 2014/ ,4 2015/ ,5 2016/ ,4 2017/ ,1 2018/ ,1 Die Schulnetzplanung der Stadt Gerbstedt laut Schreiben vom und wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Die Schülerbeförderung ist zur Zeit für alle Orte über den öffentlichen Linienverkehr organisiert, nur die Schüler aus dem Ort Rotleisdorf werden im Freistellungsverkehr über Taxi bzw. Kleinbusse befördert.
39 Tabelle 1 ag Standt Schulweg 3, OT Heiligenthai Gerbstadt Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Heiligenthai Schui-Nr.: lfd. Schulbezirk (Gemeinde, Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) 1 OT Heiligenthai 2 OT Burgsdorf 3 OT Freist mit Eiben, Öste, Königswieck, Reidewitz,Zabitz 4 5 OT Friedeburg 6 OT Friedeburgerhütte mit 7 Adendorf 8 OT Ihlewitz mit OT Straußhof, 9 10 mit OT Pfeifthausen 11 OT Rottelsdorf mit 12 Bösenburg 13 OT Zabenstedt gesamt Schüleranteil Geburten Einwohner per der Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/ lichuljahr 2012/1 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Geburtenprognose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2) \N I 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 31 Heiligenthai
40 Tab GS Heiligenthai Standort: Schulweg 3, Gerbstedt Jahrgang 2005/ /07 12/13 Kl. 13/14 Kl /08 14/15 Kl. 6 7 Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Naturgrundschule Heiligenthai Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt ' Zügigkeitsrichtwert 1,1 1,3 1,4 1,5 1,4 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,0 1,0 Raumbestand c=:rtmum ; I Bemerkungen:
41 - Y-o- Stadt Gerbstedt Grundschule Siersleben Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 nicht erreicht. Die Grundschule Siersleben ist bestandsgefährdet Die geforderte Mindestschülerzahl von 80 Schülern ab dem Schuljahr 2017/18 wird nicht erreicht. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwerte 2014/ ,0 2015/ ,1 2016/ ,1 2017/ / Für das Schuljahr 2014/15 wird vorsorglich vom Schulträger ein Ausnahmeantrag gestellt. Laut Schreiben der Stadt Gerbstedt vom und werden die Schüler der GS Siersleben ab dem Schulj. 2017/18 in der GS Gerbstedt beschult. Damit ist die GS Siersleben zum zu schließen. Der entspr. Schließungsbeschluss ist von der Stadt Gerbstedt im Jahr vor der Schließung zu fassen. Die Schülerbeförderung ist zur Zeit über den öffentlichen Linienverkehr organisiert. Eine Beförderung nach Schulbezirksänderung der Orte der GS Siersleben zur GS Gerbstedt ist im derzeitigen Linienverlauf nicht organisiert. Der Träger der Schülerbeförderung wird diesbezüglich eine Abstimmung mit dem ÖPNV treffen.
42 Tabelle 1 ag Standor Augsdorfer Str. 23, OT Siersleben Gerbstedt Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Siersleben Schui-Nr.: Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Siersleben mit Thondorf 2 Augsdorf 3 Hübitz gesamt: Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Geburtenpro Jnose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/ ) 2) I ' 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 34 Siersleben
43 Tab GS Siersleben Standort: Jahrgang Gesamt Zügigkeitsrichtwert Augsdorfer Str. 23, Gerbstadt 2005/ /07 12/13 Kl. 13/14 Kl ,9 0,9 2007/08 14/15 Kl ,0 Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Siersleben Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl {) ,1 1,1 0,9 0,9 0,8 Raumbestand [.::ou : Schul-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl ,8 0,8 0,8 0,7 I ' l\j I Bemerkungen:
44 Tabelle 1 ag Standor Augsdorfer Str. 23, OT Siersleben Gerbstadt Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Name: Grundschule Siersleben Schui-Nr.: Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Siersleben mit Thondorf 2 Augsdorf 3 Hübitz gesamt: Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ Geburte"!m"O 1_nose 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 18/19 19/20 20/21 21/22 22/ /17 23/24 0 1) 2) ' 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr Siersleben I
45 Tab GS Siersleben Standort: Augsdorfer Str. 23, Gerbstedt Grundschule I Schul- und Raumbedarf Name: Grundschule Siersleben Mittelfristige Planung Jahrgang 2005/ / / / / / / /13 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl. 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Schui-Nr.: Langfristprognose 2013/ / / /17 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl. 23/24 Kl Gesamt Zügigkeitsrichtwert 0,9 0,9 1,0 1,1 1,1 0,0 0,0 0, ,0 0,0 0,0 0,0 ' ' "i:: I Raumbestand [ -- - AUR 7 FUR rthalle/sportraum 1 Bemerkungen: ab dem Schulj. 2017/18 Zuordnung der GS Siersleben zum Schulbezirk der GS Gerbstadt
46 - lf-5- ln der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" befinden sich die: - Grundschule Berga - Grundschule Kelbra - Grundschule Wallhausen Die Verbandsgemeinde "Goldene Aue" unterhält eine Schulträgervereinbarung mit der Stadt Sangerhausen zur Beschulung der Grundschüler aus Edersleben. Die Grundschüler werden an der GS in Oberröblingen beschult. Durch den Schulträger ist vor dem Schuljahr 2014/15 ein Beschluss zur Schulnetzplanung der GS Berga zu fassen. Die Stellungnahme zur Benehmensherstellung und Schulträgervereinbarung befindet sich im Anhang.
47 - 6- Verbandsgemeinde "Goldene Aue" Grundschule Berga Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 nicht erreicht. Die GS Berga ist bestandsgefährdet Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügigkeitsrichtwert 2014/ ,9 2015/ ,0 2016/ ,8 2017/ ,7 2018/ ,8 Die geforderte Mindestschülerzahl von 60 Schülern ab dem Schuljahr 2014/15 und 80 Schüler ab dem Schuljahr 2017/18 werden nicht erreicht. Der Schulträger beabsichtigt einen Ausnahmeantrag für das Schuljahr 2014/15 zu stellen. Die Schulnetzplanung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" laut Schreiben vom und wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Hiernach hofft die Gemeinde durch geplante und bevorstehende Personalverjüngung in den verschiedensten Unternehmen des größten Industriestandortes auf Zuzug von jungen Familien mit Kindern. Laut Gemeinde liegen Anträge auf Zuzug nach Berga vor, können aber momentan nicht bedient werden, da sich gegenwärtig Wohnungen in der Sanierungsphase befinden, welche erst Mitte 2014 wieder zur Verfügung stehen. Die vorhandene derzeitige räumliche Situation am Grundstandort Kelbra würde eine Beschulung der Schüler aus Berga ab dem Schuljahr 2014/15 ebenfalls nicht erlauben. Die Raumkapazitäten sind momentan alle ausgeschöpft, Anbauvarianten scheitern, da das Gebäude in Containerbauweise vor über 20 Jahren errichtet wurde. Das Nebengebäude (Vereinshaus der Stadt Kelbra) wird multifunktional durch die Stadt Kelbra einschl. ortsansässiger Vereine genutzt. Der Schulträger hält an der Nutzung der Schule in Berga fest. Die Schülerbeförderung ist über den ÖPNV organisiert.
48 Tabelle 1 ag Grundschule I Strukturdaten des Schulbezirkes Standort: Th.-Müntzer-Str. 14, Berga Name: Grundschule Berga Schui-Nr.: Einwohner lfd. Schulbezirk (Gemeinde, per Nr. Ortsteil, Stadtgebiet) Berga 2 mit Bösenrode 3 mit Rosperwenda gesamt: Schüleranteil der Geburten Jahrgänge /07 07/08 08/09 09/10 10/11 Schuljahr 2012/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/ /12 18/ Geburtenpro nose 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 19/20 20/21 21/22 22/23 23/ L_14 _!L_ ' 1) 2) I.. '4 I 1) Geburtsjahr ( des Folgejahres) 2) Einschulungsjahr 38 Berga
49 Tab Berga. Grundschule I Schul- und Raumbedarf Standort: Th.-Müntzer-Str. 14, Berga Name: Grundschule Berga Schui-Nr.: Jahrgang 2005/ / /08 12/13 Kl. 13/14 Kl. 14/15 Kl Mittelfristige Planung 2008/ / / / /13 15/16 Kl. 16/17 Kl. 17/18 Kl. 18/19 Kl. 19/20 Kl Langfristprognose 2013/ / /16 20/21 Kl. 21/22 Kl. 22/23 Kl /17 23/24 Kl , Gesamt Zügigkeils richtwert 1,0 0,9 0, ,0 0,8 0,7 0,8 0, ,9 0,8 0, ,7 \ i-' C\1 i Raumbestand I Sporthal:ortJ ; l Bemerkungen:
50 - Cf-9- Verbandsgemeinde "Goldene Aue" Grundschule Kelbra Mittelfristig wird der erforderliche Zügigkeitsrichtwert von 1,0 erreicht. Die Grundschule Kelbra ist mittelfristig und langfristig bestandsfähig. Die Schülerentwicklung ergibt mittelfristig folgende Zügigkeitsrichtwerte: Schuljahr Schüler Zügig keitsrichtwert 2014/ ,5 2015/ ,6 2016/ ,5 2017/ ,1 2018/ ,1 Die Schulnetzplanung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" laut Schreiben vom und wurde bei der Schulentwicklungsplanung berücksichtigt. Die Schülerbeförderung ist über den ÖPNV organisiert.
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