Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013"

Transkript

1 SCHULFORUM Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013

2 Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Herr Dr. Trümper, hatte alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die Mitglieder des Stadtelternrates, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der im Stadtrat vertretenden Fraktionen sowie Vertreter des Landesschulamtes am 17.April 2013 zu einem Schulforum eingeladen, um über die komplexe Thematik Schulentwicklung zu informieren. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung wurden dabei auch die aktuelle Zielrichtung der weiteren Schulentwicklungsplanung diskutiert. Die Thematik war in folgende Schwerpunkte gegliedert. 2

3 THEMENSCHWERPUNKTE 1. Entwicklung der Schullandschaft und der Schülerzahlen 2. Schulsanierungen 3. Gesetzliche Änderungen 4. Aktuelle Aufgaben 5. Handlungsfelder 3

4 1. ENTWICKLUNG DER SCHULLANDSCHAFT UND DER SCHÜLERZAHLEN In den nachfolgenden Gliederungspunkten ist für ausgewählte Jahrgänge, schulformbezogen, die Entwicklung der Gesamtschülerzahlen sowie der Schüler in den Eingangsklassen (Klassen 1; 5) der allgemeinbildenden Schulen (kommunal) dargestellt. Bei den Grundschulen sind die Zuweisungen und damit die Aufnahmen an Förderschulen im Rahmen des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens (Klassenstufe 1) noch nicht abgesetzt. Die Schülerzahlen der Schulen in freier Trägerschaft bzw. der berufsbildenden Schulen sind unter 1.5. genannt. Einen zahlenmäßigen Überblick der Standortentwicklung befindet sich unter Punkt

5 1.1. KOMMUNALE GRUNDSCHULEN (OHNE FÖS) 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe

6 1.2. KOMMUNALE SEKUNDARSCHULEN 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe

7 1.3. KOMMUNALE GYMNASIEN 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe

8 1.4. INTEGRIERTE GESAMTSCHULEN 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe

9 1.5. ENTWICKLUNG GESAMTSCHÜLERZAHLEN 1993/ / / /13 Allg.bild.Sch Freie Träger Beruf.bild.Sch Gesamt

10 1.6. ANZAHL STANDORTE FrTräger BbS FÖS Gymnasien/IGS Sek-Schulen GS-Schulen / / / /13 10

11 2. SCHULSANIERUNGEN In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich ein auf den Bedarf ausgerichtetes, leistungsfähiges und verlässliches Schulnetz an allgemein bildenden und Berufsbildenden Schulen entwickelt. Die Vorgaben des Landes zur Schulentwicklungsplanung bildeten dabei den Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau. Neubau und umfängliche Sanierungen von Schulgebäuden prägten in den letzten Jahren das Bild städtischen Bauens. Den Schwerpunkt bildete das zwischen 2008 bis 2012 über das PPP-Modell laufende 11 Schulsanierungsprogramm.

12 2.1. REALISIERTE SCHULBAUMAßNAHMEN Seit 1990 wurden rd. 315 Mio. investiert. Mehr als 115 Mio. wurden darunter für 20 Schulkomplexe im Rahmen des städtischen PPP- Modells, ausschließlich aus städtischen Haushaltsmitteln, eingesetzt. Weitere Sanierungen wurden mit Hilfe folgender Förderprogramme realisiert: Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung [IZBB]; Konjunkturpaket II [KPII]; Europäische Programm für Regionale Entwicklung [EFRE]; STARKIII; Auf den nachfolgenden Seiten sind die Standorte der PPP-Sanierung zusammengestellt. 12

13 SCHULSANIERUNGEN PPP- P PAKET 1 GS Friedenshöhe GS Weitlingstraße W.-v.-Siemens-G. IGS R.Hildebrandt BbS O.-v.-Guericke 13

14 SCHULSANIERUNGEN PPP- P PAKET 2 GS Im Nordpark FÖSA Makarenko GS Alt Olvenstedt GS Annastraße Sek Th. Mann/ GS Am Elbdamm GS Leipziger Straße 14

15 SCHULSANIERUNGEN PPP-PA AKET 3 Scholl-Gymnasium Sek H. Heine GS Buckau GS Salbke Sek A.W. Francke 15

16 SCHULSANIERUNGEN PPP-PA AKET 4 GS Am Umfassungsweg GS Nordwest IGS W. Brandt/ GS Am Westring GS Am Hopfengarten FÖSG Kükelhaus 16

17 2.2. GEPLANTE SCHULSANIERUNGEN Der Stadtrat hat im November 2012 die Fortsetzung des Sanierungsprogrammes STARKIII beschlossen. Im Ergebnis sollen 7 bestehende Standorte schulformgerecht hergerichtet werden: FÖSK Schule am Fermersleber Weg Sek J.W.-v.-Goethe / Schule 2. Bildungsweg BbS H. Beims GS Am Fliederhof GS Diesdorf Sek E. Wille FÖSL Salzmannschule Auf dem Hintergrund des Schüleranstiegs, des Übergangsverhaltens, des Wegfalls der Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung, dem Rechtsanspruch auf die vom Schulträger vorgehaltenen weiterführenden Schulen, zeichnet sich der Bedarf von 2 neuen weiterführenden Schulen (IGS, Gymnasium) ab. Finanzieller Bedarf Gesamt (Grobkostenschätzung): rd Mio. 17

18 2.3. GEBURTENENTWICKLUNG Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Geburten in ausgewählten Jahresscheiben. Nach 1990 setzt der Geburtenrückgang ein, der in 1995 seinen Tiefpunkt mit Geburten erreicht. Für 2012 liegt die Zahl um die Geburten. 18

19 GEBURTENENTWICKLUNG Geburten Geburten

20 2.4. S 2.4. SCHULANFÄNGER Im nachstehenden Diagramm sind die bis 2018 vorliegenden Schulanfänger-Zahlen (Quelle Amt für Statistik), mit Bevölkerungsstand , dargestellt. Die statistische Aufbereitung erfolgt immer in den Geburtsdaten: des Folgejahres. Folgende Einschülerzahlen bilden die Grundlage: 2015/16: /17: /18: /19:

21 ENTWICKLUNG SCHULANFÄNGER Schulanfänger Schulanfänger

22 3. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN Seit dem schulpolitischen Neubeginn erfolgten über 25 Änderungen im Schulgesetz LSA, die in unterschiedlichster Form zu schulfachlichen oder schulorganisatorischen Veränderungen führten. Die jüngsten schulgesetzlichen Vorgaben mit ihren einschneiden Auswirkungen für den Schulträger wurden im Punkt 3.2. aufgelistet. In der Konsequenz des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes vom 1. Oktober 2012 hat die Stadt zu gewährleisten, dass jeder Schüler in der von ihm gewählten Schulform einen Platz erhält. Die im Entwurf der neuen VO zur Schulentwicklungsplanung geltende Mindestschülerzahl von nunmehr 80 Schülern bei Grundschulen (in Oberzentren) hat wegen des Geburtenanstiegs für die GS in Magdeburg keine Auswirkungen, alle GS erfüllen die Vorgabe. 22

23 3.1.ÄNDERUNGEN SCHULGESETZ LSA (1990 HEUTE) 01. Neufassung des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 314) 02. Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 563) 86 (4) Abschluss Kl. 10 Gym. ist dem Realschulabschluss gleichwertig 03. Zweites Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 22) 65 Schulträger der GS sind die Gemeinden 04. Drittes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 357) 5 in Kl. 5 und 6 wird in der Förderstufe der Sek. unterrichtet 34 Schule berät zur Wahl des Bildungsganges 86a verbindliche Einführung der Förderstufe zum Viertes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (Neufg.) (GVBl. LSA S. 264) 3 Gesamtschule als Regelschule, Sek I ist Kl Führung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten mgl. 5a Gesamtschule Aufhebung des Modellversuchs, Errichtung bei Bedarf 9 Streichung der Berufsaufbauschule, Eintritt ins FG nach Kl. 10 des Gym. 12 Errichtung von Ganztagsschulen 22 Beteiligung des STER am SEPL Stimmberechtigung der PM in der GK und Wahl des SL 37 Vollzeitschulpflicht beträgt 10 Jahre oder 9 Jahre + Berufsausbildung 41 Weiterbeschulung bis Ende des Bildungsganges bei Umzug möglich 23

24 44 Streichung der Erziehungsmittel Beschränkung der Anzahl der Mitglieder des STER und StSR 71 Regelung zu Beförderungszeiten, Gesamtschulen eigener Bildungsgang 72a Schulspeisung eingefügt 06. Fünftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 15) 3,5a,6+86 Verlängerung der Schulzeit auf 13 Schuljahre (gilt erstmals für Schüler, die am Kl. 11 beenden) 07. Sechstes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 108) 4 Einführung der Schuleingangsphase 5a Förderstufe an Gesamtschule 08. Ä des SchulG durch Artikel 8 des Gesetzes vom (GVBl. LSA Nr. 40/2001) 86d Einschränkung von Grundrechten (Datenschutz) 09. Ä des SchulG durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. LSA Nr. 50/2001) 1 Sonderpäd. Förderbedarf/Gemeinsamer Unterricht soll, wenn mgl. 10. Siebtes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 320) 4 GS mit verlässlichen Öffnungszeiten(ÖZ), Festlegung der ÖZ + Einsatz PM 11. Achtes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA Nr. 5/2003) 3 Aufhebung der Förderstufe 6 Gym. Kl (ab Eintritt in Kl. 5, Kl. 9 nach 12. J. Abi 2007) 24

25 12. Neuntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 46) 4 Dauer der Schuleingangsphase bis zu 3 Jahren, Abschaffung d. Vorklassen 5a Gesamtschulen mindestens vierzügig 8+8a SOS wir FÖS, Einführung der Förderzentren 10+11a Bildungsstandards als Kann-Bestimmung, Qualitätssicherung 13 Mindestjahrgangsstärke für Anfangsklassen 24 Schulprofil als Kann-Bestimmung 34 Zugang zum Gym. (Schullaufbahnempfehlung oder Eignungsfeststellung) 44 Schulpflichtdurchsetzung durch Zuführung mgl. 71 in der Regel in den Linienverkehr integrierte Schülerbeförderung 86e Schulträger können auf Schulbezirke verzichten 13. Ä des SchulG LSA durch 27 (2) des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 508) 2 Medizinische Fakultät durch Universitätsklinik ersetzt 14. Ä des SchulG LSA 8 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 44,45) 85+87(3) aufgehoben (Herauslösung der Musikschulen aus diesem Gesetz) 15. Zehntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 378) 5a, 6, diverse Ergänzungen 13 Begabtenförderung 16 ff. Schulen in freier Trägerschaft 25

26 29 Gesamtkonferenz, Schulträger stimmberechtigt 41 Schulträger können Kapazitätsgrenzen festlegen 16. Ä des SchulG LSA durch Art. 3 des Gesetz vom (GVBl. LSA S. 398,399) 71 Schülerbeförderung (FAG ersetzt Gemeindefinanzierungsgesetz) 17. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 448, 450) 37 Einführung der Pflicht zur Sprachstandsfeststellung 38 Meldung von Kindeswohlgefährdungen an das Jugendamt 18. Elftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 448, 450) 11a Einführung des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung LISA Schulleistungsuntersuchungen, Bildungsstandards, Schulprogramm 19. Zwölftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA (GVBl. LSA S. 358) 9 Bildungsgänge an BbS 71 Kostenerstattung Schülerbeförderung f. Sek. II bei Eigenbeteiligung Ä des SchulG LSA durch Art. 2 (29) des Gesetzes v (GVBl.LSA S. 648,681) 26 Stellung des Schulleiters (Neuordnung des Landesbeamtenrechts) 26

27 21. Ä des SchulG LSA durch 30 (3) des Gesetzes v (GVBl. LSA S. 684, 689) 71 Schülerbeförderung (FAG-Bemessung nach Fläche und Schülerzahl) 22. Dreizehntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 2) 40 Schüler der BbS haben Schulpflicht in SA 41 Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitung 71 besondere päd. Bedeutung gestrichen, Anspruch für Wohnheimschüler 23. Ä des SchulG LSA durch Art. 1 und 2 des Gesetzes v (GVBl. LSA S. 815,816) 34 Wegfall der Bindungswirkung der Schullaufbahnempfehlung 58 Amtszeit des Klassen- und Schulelternrates beträgt 2 Jahre 82 Ersatz von Landesverwaltungsamt durch Landesschulamt 24. Ä des SchulG LSA durch Art. 5 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 52, 53) 71 Festlegung des Zusatzbetrages für 2011 und Ä des SchulG LSA durch Art. 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 560) 5b Einführung der Gemeinschaftsschule durch Umwandlung von Schulen 8 Streichung der Horte an FÖS 14 ff. Schulen in freier Trägerschaft (Genehmigung, Lehrkräfte, Finanzhilfe) 27

28 24 Erhöhung der Eigenständigkeit der Schulen (Schulgirokonten) 26. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 641, 647) 71 Übernahme von Abs. 7a ins FAG (Zusatzbetrag 2013 und 2014) 27. Ä des SchulG LSA durch Art. 3 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 38, 44) 37 Aufhebung der Sprachstandsfeststellung 28. Bekanntmachung der Neufassung des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 68) 28

29 3.2.AUSGEWÄHLTE ÄNDERUNGEN SCHULGESETZ LSA U.A. AUSWIRKUNGEN AUF DEN SCHULTRÄGER Änderung SchG LSA (Dez. 2011) 34 Wegfall Verbindlichkeit Schullaufbahnempfehlung Beschluss Oberverwaltungsgericht LSA v Rechtsanspruch auf Platz an weiterführender Schule Änderung SchG LSA (Dez. 2012) 5b Errichtung von Gemeinschaftsschulen Entwurf zur Änderung der VO zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung Erhöhung Mindestschülerzahl an Grundschulen (von 60 auf 80) Möglichkeit von Ausnahmen bei d. Mindestschülerzahl der Kursstufe 29

30 4. AKTUELLE AUFGABEN Alle Magdeburger Schülerinnen und Schüler erhalten 2013/14 einen Platz in der gewählten Schulform, insbesondere durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Die Zuordnung der Schüler (Kl. Stufe 5) in die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien hat durch die Schulträger bis zum 24.April zu erfolgen. Die Anzahl der in den kommenden Jahren aus der Jahrgangsstufe 4 an eine weiterführende Schule wechselnden Schüler ist bekannt. Gleichwohl ist das Wahlverhalten der Eltern in den nächsten Jahren zu analysieren, um begründete Entscheidungen für den Schulträger daraus abzuleiten. Im Schuljahr 2013/14 beginnt das Modellprojekt Öffnung Schulbezirke in Stadtfeld. Die neue Schulentwicklungsplanung, mit dem Zielplanjahr 2018/19, ist durch die LH Magdeburg bis zum vorzubereiten. Neben der bereits benannten Unsicherheit über das unbekannten Wahlverhalten der Eltern, müssen u.a. die Entwicklung der Förderschulen sowie die Umwandlung von bestehenden Schulen in Gemeinschaftsschulen in die bedarfsgerechte Ausrichtung des Schulnetzes eingearbeitet werden. Die Fertigstellung und Fortführung der Schulsanierungen über die Förderprogramme EFRE und STARKIII wird realisiert. 30

31 Die folgende Übersicht zeigt das Übergangsverhalten an weiterführende Schulen 2013/14: Die für Gymnasien dargestellte Kapazität ergibt sich aus der Einzelkapazität der 3 Gymnasien, zzgl. der ab 2013/14 einzurichtenden Außenstelle des A. Einstein-Gymnasiums (bis zu 112 Plätze) [Standort: Olvenstedter Scheid]. Die für die IGS dargestellten zusätzlichen 112 Plätze werden in einem benachbarten Schulgebäude (P.-Neruda-Straße) der IGS.R. Hildebrandt eingerichtet. 31

32 AUFNAHME AN WEITERFÜHRENDE SCHULEN 2013/14 (ERFASSUNG ERSTWÜNSCHE, STAND: FEBRUAR 2013) Schüler der GS (kommunal, freie Träger) Stufe 4 wechseln in eine weiterführende Schule Einrichtung Bedarf Kapazität Komm. Gymnasien: Hegel, Einstein, Scholl Komm. Gymnasien: (Inhaltlicher SP) Siemens, Sport Freie Träger Norb.,ÖDG, Barl. Freie Träger Wald.,ev.Sek,, LLernen, N. Schule IGS Komm. Sek (mit SpSek)

33 5. HANDLUNGSFELDER 5.1. EINSCHULUNG, AUSLASTUNG Wenn die Geburtenrate in den nächsten Jahren beim gegenwärtigen Niveau von durchschnittlich Geburten bleibt, werden die Grundschulen bis 2018/19 an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Es ist dann abzuwägen, wie über das Steuerungselement Schulbezirk die Grenzen so verändert oder aufgehoben werden können, dass eine ausgewogene Auslastung entsteht. Nachfolgend ist die Entwicklung der erwarteten Gesamtschülerzahl an den kommunalen Grundschulen ausgewiesen. 33

34 ZU ERWARTENDE GESAMTSCHÜLERZAHL - AUSLASTUNG AN KOMMUNALEN GRUNDSCHULEN Aufnahme Kapazität Anz.AUR x 28 Schüler Zu erwartende Gesamtschülerzahl 2013/ / / / / /

35 5.2. WEITERFÜHRENDE SCHULEN Die Eltern haben die Wahl zwischen einer kommunalen Schule und einer Schule in freier Trägerschaft, darüber hinaus können sie sich für die Sekundarschule, die IGS, das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule entscheiden. Durch die Möglichkeit des Erwerbs aller Abschlüsse der weiterführenden Schulen an der Gemeinschaftsschule wird diese gegenüber der Sekundarschule attraktiv und stellt somit eine interessante Alternative dar. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich somit der Druck insbesondere auf die Sekundarschulen verschärfen, sich in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Aus der Sicht der Verwaltung kann diese Wahl empfohlen werden, zumal unter Einbeziehung des Wahlverhaltens IGS und Gymnasium - damit auch die Planung für den Schulträger vereinfacht wird. Neben der Sek Weitling beabsichtigen aktuell die Sek Leibniz und Heine die Umwandlung. 35

36 Die Anzahl der Schüler, die in den nächsten Jahren von der Stufe 4 in eine weiterführende Schule wechseln werden ist bekannt. Unbekannt, und damit nicht erfahrungsgestützt zu prognostizieren, ist das Wahlverhalten der Eltern. Bei gleichbleibendem Wahlverhalten der Eltern müssen 2 neue Schulstandorte (Gymnasium, IGS) auch bei Umwandlung in Gemeinschaftsschulenim Stadtzentrum errichtet werden. Die Verwaltung wird hierzu Standorte im Stadtzentrum vorschlagen. Die folgende Tabelle gibt das Übergangsverhalten zum Gymnasium und zur IGS bis 2014/15, als Rechenmodell, wider. Die Eltern entscheiden durch ihr Wahlverhalten, was gebaut werden muss. 36

37 ÜBERGANGSVERHALTEN AN WEITERFÜHRENDE SCHULEN (GYMNASIEN; IGS- RECHENMODELL) Schul- Jahr Schüler Klasse 5 Kapazität Gymnasium Gesamt (Scholl, AEG, Hegel, Sport, Siemens) Bedarf 36% Kapazität IGS Gesamt Bedarf 23% 2013/ / / / / / / / / ? 37

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.*

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004.* Sachsen-Anhalt (SVBl. LSA) (GVBl. LSA S. 238/2004), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.12.2011 (GVBl. LSA S. 894 Auszug aus o. g. Änderungsverordnung: 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung

Mehr

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004.

Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I. Vom 1. April 2004. Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO). Vom 1. April 2004. Aufgrund von 35 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit 82 Abs. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

3.951,67. freie. Gesamtschule 328,12. freie. Gemeinschaftsschule

3.951,67. freie. Gesamtschule 328,12. freie. Gemeinschaftsschule Vergleich der Durchschnittlichen öffentlichen Ausgaben des Landes und der Kommunen in Sachsen-Anhalt für Schüler/innen r Schulen und der den entsprechenden Ersatzschulen durchschnittlich gewährten Finanzhilfesätzen

Mehr

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung)

Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) (Nicht amtliche Textfassung) Vom 17. Februar 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 165) Auf Grund des 106

Mehr

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer 5. Integrierten Gesamtschule. in Braunschweig

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer 5. Integrierten Gesamtschule. in Braunschweig Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer 5. Integrierten Gesamtschule in Braunschweig Was soll erfragt werden? Die Stadt Braunschweig ist u. a. Träger der allgemein bildenden

Mehr

SCHULWEGWEISER Aufnahme an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule zum Schuljahr 2018/19

SCHULWEGWEISER Aufnahme an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule zum Schuljahr 2018/19 SCHULWEGWEISER 2018 Aufnahme an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule zum Schuljahr 2018/19 INHALT Seite Vorwort 2 Gliederung des Schulwesens und Wahl des Bildungsweges 3 Schulträger

Mehr

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen

Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen an öffentlichen und privaten Schulen Schulform Zunahme bzw. Abnahme 2016/17 2017/18 2017/18 gegenüber 2016/17 ist voraussichtlich absolut in % Grundschule / Jahrgänge 1 bis 4 632.796 639.130 6.334 1,0

Mehr

Bildungspolitik in Brandenburg

Bildungspolitik in Brandenburg Bildungspolitik in Brandenburg Probleme der Transformation eines Bildungssystems unter den Bedingungen des demografischen Wandels 1991 bis 2020 Bildungssoziologie und politik im Überblick 19. Februar 2013

Mehr

Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom

Aufnahme an weiterführenden Schulen. RdErl. des MK vom Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010

DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 Landtagsfraktion Hessen HESSENGERECHT. DAS HAUS DER BILDUNG - VOM KONZEPT ZUM GESETZ Entwurf für ein Hessisches Schulgesetz SPD Landtagsfraktion im August 2010 www.spd-fraktion-hessen.de SPD-Fraktion im

Mehr

Verkürzung im gymnasialen Bildungsgang

Verkürzung im gymnasialen Bildungsgang Sachstand November 2006 November 2006 Frankfurt 1 Bildungspolitische Erklärung (Regierungsprogramm 2003) Am Ende der Legislaturperiode sollen an allen hessischen Gymnasien die dann in die Mittelstufe eintretenden

Mehr

Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE. Fachdienst Bildung, Kultur und Sport

Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE. Fachdienst Bildung, Kultur und Sport Elternbefragung zur Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in der Stadt Bramsche HINWEISE Fachdienst Bildung, 1) Was soll erfragt werden? Fachdienst Bildung, Der Landkreis Osnabrück ist Träger

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3127 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Inklusionspädagogische Förderung

Mehr

Informationshinweise Elternbefragung

Informationshinweise Elternbefragung Stadt Salzgitter Der Oberbürgermeister Fachdienst Bildung Thiestraße 26a 38226 Salzgitter Tel. 05341/839-3280 Mail: schulverwaltung@stadt.salzgitter.de Informationshinweise Elternbefragung zur Ermittlung

Mehr

Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen Vom. Juni 2011

Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen Vom. Juni 2011 Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen Vom. Juni 2011 Aufgrund des 144a Abs. 5 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni

Mehr

Regionale Schulentwicklung

Regionale Schulentwicklung Regionale Schulentwicklung in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen Stand Oktober 2014 Schulen und Schüler Schulen und Schüler an öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen 2012/2013 Landkreis

Mehr

Gesetze und Gremien im Schulwesen

Gesetze und Gremien im Schulwesen Gesetze und Gremien im Schulwesen Gesetze Grundgesetz Artikel 7 (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes

Mehr

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention

Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention

Mehr

Stadt Esslingen am Neckar

Stadt Esslingen am Neckar Stadt Esslingen am Neckar Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung 19.11.2015 Sachbearbeiter/in: Esther Breuninger; Dorothea Blessing V O R L A G E 40/410/2015 Ausschuss für Bildung, Erziehung und Soziales

Mehr

Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 09.04.2013 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Gesetz zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften Artikel 1 Änderung

Mehr

Schulentwicklung für Bielefeld. November 2016

Schulentwicklung für Bielefeld. November 2016 Schulentwicklung für Bielefeld November 2016 Das Verschwinden der Hauptschulen. Quelle: Amt für Schule, 11.11.2016 Das Verschwinden der Hauptschulen. - 10 Prozentpunkte Quelle: Amt für Schule, 11.11.2016

Mehr

Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016)

Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Presse Niedersächsisches Kultusministerium 28.10.2016 Auswirkungen der Umstellung von G8 auf G9: Abitur erst nach 14 Jahren? (NOZ vom 10. Mai 2016) Abgeordnete Kai Seefried, Ulf Thiele und Jörg Hillmer

Mehr

Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015. RdErl. des MK vom 30.6.

Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015. RdErl. des MK vom 30.6. Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2014/2015 RdErl. des MK vom 30.6.2014-26-81104 1. Nachfolgend werden in a) der Anlage 1 die vorläufigen Schülerkostensätze

Mehr

RdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.166), geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S.

RdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.166), geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S. Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Standortkonzept Trierer Schulen 2020+

Standortkonzept Trierer Schulen 2020+ Schulentwicklungskonzept Trier 2020+ Entwurf Teilbericht 11 Standortkonzept Trierer Schulen 2020+ Schulentwicklungskonzept Trier 2020+ Erstellt vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Dr. Johannes

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2016/2017 Stand: August 2016 Baden-Württemberg Schulart Klassenbildung

Mehr

d e r L A N D E S H A U P T S T A D T M A G D E B U R G Möglichkeiten zur Fortsetzung der Schullaufbahn an weiterführenden Schulen

d e r L A N D E S H A U P T S T A D T M A G D E B U R G Möglichkeiten zur Fortsetzung der Schullaufbahn an weiterführenden Schulen d e r L A N D E S H A U P T S T A D T M A G D E B U R G Möglichkeiten zur Fortsetzung der Schullaufbahn an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule STAND: Januar 2012 Kultusministerium Landesschulamt

Mehr

Frankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum!

Frankfurt macht Schule. Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! Frankfurt macht Schule Herzlich Willkommen zum Planungsbezirkswerkraum! 1 Tagesablauf 14.30 Uhr Begrüßung 14.50 Uhr Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2016-2020 Hintergrund Grundschulen Weiterführende

Mehr

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005

Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Brandenburgische Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Schuljahren 1995/1996 bis 2004/2005 Schüler in Förderschulen und Integrationsschüler in anderen allgemein bildenden

Mehr

Unterrichtsorganisation an den Grundschulen. RdErl. des MB vom

Unterrichtsorganisation an den Grundschulen. RdErl. des MB vom Unterrichtsorganisation an den Grundschulen Bezug: RdErl. des MB vom 20.3.2017-23-84003 RdErl. des MK vom 23.4.2015 (SVBl. LSA S. 76) 1. Zuweisung von Lehrerwochenstunden Die Gesamtzahl der jeder Schule

Mehr

Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE.

Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Wir in LEVERKUSEN machen SCHULE. Bildung ist unser Kapital 1 Die schulische Infrastruktur in Leverkusen ist weit gefächert 25 Grundschulen 4 Förderschulen 2 Hauptschulen 3 Realschulen 5 Gymnasien 1 Sekundarschule

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3356 11.08.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (DIE LINKE) Bedarf an Stellen für Pädagogische

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2012/2013 Stand: August 2012 Baden-Württemberg Schulart Vorgaben

Mehr

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Oktober 2015 ( ABl. S. 582, 2016 S. 108)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Oktober 2015 ( ABl. S. 582, 2016 S. 108) Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) Landesrecht Hessen

Mehr

Entwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang

Entwurf (Stand ) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Entwurf (Stand 26.05.2008) Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum verkürzten gymnasialen Bildungsgang Vom 2008 Gült. Verz. Nr. Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Stundentafel für die Primarstufe

Mehr

Schulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023

Schulkonsens NRW. CDU, SPD und Grüne beschließen am Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Schulkonsens NRW CDU, SPD und Grüne beschließen am 19.07.2011 Eckpunkte des Schulsystems NRW mit Festschreibung bis 2023 Neues Schulgesetz am 20.10.2011 verabschiedet Ausgangslage Demografische Entwicklung

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2016 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2016/17 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten

Mehr

SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG FACHBEREICH 6 SCHULE UND SPORT. Statistikbericht. der allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet.

SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG FACHBEREICH 6 SCHULE UND SPORT. Statistikbericht. der allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet. SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG FACHBEREICH 6 SCHULE UND SPORT Statistikbericht der allgemeinbildenden Schulen im Kreisgebiet Schuljahr 2014/15 Abkürzungsverzeichnis ext. FWS Gem. Gif. GY / GYM Hb. HG HS Kl.

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVC DS 1932-5(15)3 Klassenbildung Schuljahr 2015/2016 Stand: September 2015 Baden-Württemberg Vorgaben

Mehr

Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2015/2016. RdErl. des MK vom 12.6.

Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2015/2016. RdErl. des MK vom 12.6. 223116 Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Vorläufige Schülerkostensätze im Schuljahr 2015/2016 RdErl. des MK vom 12.6.2015 26-81104 1. Nachfolgend werden in a) der Anlage 1 die vorläufigen

Mehr

Der voraussichtliche Rückgang wurde für die Schularten gesondert ermittelt: Realschule plus

Der voraussichtliche Rückgang wurde für die Schularten gesondert ermittelt: Realschule plus Kernaussagen des Gutachtens In der Studie wird die Entwicklung des Lehrkräftebedarfs in Rheinland-Pfalz bis zum Schuljahr 2016/17 untersucht und prognostiziert. Dabei werden die entscheidenden Faktoren,

Mehr

Fragen und Antworten:

Fragen und Antworten: Fragen und Antworten: 1. Änderungen in der Schulstruktur der Sekundarstufe I Welche Schulabschlüsse bietet die Realschule plus an? Jede Realschule plus bietet zwei Schulabschlüsse unter einem Dach: die

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2005 bis

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2005 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IV C DST 1933-4(20) Berlin, den 27.01.2011 Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

1. Einleitung Daten... 2

1. Einleitung Daten... 2 Studie zur Schulentwicklung im Landkreis Osterode von Till Theele Student im Studiengang Master of Education der Georg August Universität Göttingen Gliederung der Studie 1. Einleitung... 1 2. Daten...

Mehr

RdErl. des MB vom Verfahren zur Aufnahme in den 5. Schuljahrgang an den weiterführenden Schulen

RdErl. des MB vom Verfahren zur Aufnahme in den 5. Schuljahrgang an den weiterführenden Schulen Aufnahme an weiterführenden Schulen, Zweite Änderung Bezug: RdErl. des MB vom 9. 1. 2016-23-83023 a) RdErl. des MK vom 18.11.2014 (SVBl. LSA S. 240, 2015 S. 15) zuletzt geändert durch RdErl. vom 6.7.2015

Mehr

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013

Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (MindestgrößenVO) vom 16. Oktober 2013 Auf Grund des 82 Absatz 10 des Schulgesetzes NRW vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S.

Mehr

Unterlagen Workshop 3 Übergang Grundschule weiterführende Schule. Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen

Unterlagen Workshop 3 Übergang Grundschule weiterführende Schule. Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen Schulgesetz NRW Schwerpunkte und Grundsatzregelungen Individuelle Förderung Schülerinnen und Schüler werden künftig noch stärker als bisher gefördert werden. Die Schule muss den Bedürfnissen von Schülerinnen

Mehr

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15

Ministerium für Schule Düsseldorf, August 2014 und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Entwicklung der Schülerzahlen im Schuljahr 2014/15 Die nachfolgenden Angaben beruhen auf den Amtlichen Schuldaten (Schuljahr 2013/14)

Mehr

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2007 bis

Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2007 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 05.03.2013 IV C DST 1933-4(20) Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014. Klasse 4 nach 5

Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014. Klasse 4 nach 5 Anmeldung für weiterführende Schulen für das Schuljahr 2013/2014 Klasse 4 nach 5 Die offizielle Anmeldung erfolgt ausschließlich über Ihre Grundschule. Es ist ausschließlich das Anmeldeformular 4/5 zu

Mehr

Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen.

Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen. 4 Gesamtübersicht Der Landkreis Gotha unterhält als Schulträger gegenwärtig 41 Schulen. 18 Grundschulen 11 Regelschulen 6 Gymnasien 1 Kooperative Gesamtschule 3 Förderzentren 2 Berufsbildende Schulen mit

Mehr

Regionale Schulentwicklung

Regionale Schulentwicklung Regionale Schulentwicklung Ziele Eckpunkte Verfahren RSE Eckpunkte Orientierung an Bildungsabschlüssen (nicht an Schularten) RS: HS-Abschluss und RS-Abschluss GMS: HS-Abschluss, RS-Abschluss, gym. Standards

Mehr

Neustrukturierung der gymnasialen Schulzeit Strukturvarianten der im Landtag vertretenen Parteien im Überblick

Neustrukturierung der gymnasialen Schulzeit Strukturvarianten der im Landtag vertretenen Parteien im Überblick Neustrukturierung der gymnasialen Schulzeit Strukturvarianten der im Landtag vertretenen Parteien im Überblick Ein Hinweis vorab: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung

Mehr

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft

Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Herausforderungen durch eine veränderte Schullandschaft Dienstbesprechung für Lehrkräfte in der Berufseinstiegsphase am 25.11.2015 Agenda Allgemeinbildende Schulen in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen

Mehr

Im Auftrag. Abteilungsleiterin 2. Anlage. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung

Im Auftrag. Abteilungsleiterin 2. Anlage. Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Abteilung 2 26-81104 Magdeburg, 11.07.2014 Bearbeiterin: Frau Naeter Telefon: 3604 Ref. 26 Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Mehr

Universitätsstadt Tübingen Vorlage 354/2014 Fachabteilung Schule und Sport Heinrich Kallenberg, Telefon: Gesch. Z.

Universitätsstadt Tübingen Vorlage 354/2014 Fachabteilung Schule und Sport Heinrich Kallenberg, Telefon: Gesch. Z. Universitätsstadt Tübingen Vorlage 354/2014 Fachabteilung Schule und Sport Heinrich Kallenberg, Telefon: 07071-204-1754 Gesch. Z.: / Datum 02.10.2014 Beschlussvorlage zur Behandlung im Ausschuss für Kultur,

Mehr

Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2010 bis

Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland - Statistik 2010 bis Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 05.02.2016 IV C DST 1933-4 (20) Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern

Mehr

Vorgaben für die Klassenbildung

Vorgaben für die Klassenbildung Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland IVD/Sr: DS 1932-5(15)3 R/Schule/Arbeitsverzeichnis/Schulorganisation/ 2007/Klassenbildung_2007 Klassenbildung

Mehr

Einführung: Das Schulrecht NRW im Überblick 1

Einführung: Das Schulrecht NRW im Überblick 1 Inhaltsübersicht Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Einführung: Das Schulrecht NRW im Überblick 1 Erstes Kapitel: Vom Auftrag der Schule und ihrer Stellung im Recht 1 1 Was vorab zu sagen ist 1 2 Warum

Mehr

Gemeinschaftsschule soll eine schulstufenübergreifende Regelschule werden! Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes von Berlin

Gemeinschaftsschule soll eine schulstufenübergreifende Regelschule werden! Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes von Berlin Drucksache 17/2998 Neu 14.06.2016 Antrag der Fraktion Die Linke Gemeinschaftsschule soll eine schulstufenübergreifende Regelschule werden! Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Gesetz zur Änderung des

Mehr

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN. -Stadtrat -

LANDESHAUPTSTADT DRESDEN. -Stadtrat - LANDESHAUPTSTADT DRESDEN -Stadtrat - Vorlage Nr.: V1792/17 Datum: 17, Oktober 2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG des Ortsbeirates Altstadt (OBR Alt/035/2017) über: Fortschreibung der Schulnetzplanung, Planteiie

Mehr

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland Auf Grund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Satzung zur Schülerbeförderung. Landkreis Nordhausen. in der Fassung der 1. Änderungssatzung Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen in der Fassung der 1. Änderungssatzung in Kraft getreten am 01.12.2016 Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen Präambel Auf Grundlage

Mehr

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I (

/ \ // Mi frethdliden Grüßen I ( Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung des Landtags

Mehr

Amt für Schule. Steuerungsinstrumente in der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen

Amt für Schule. Steuerungsinstrumente in der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen Steuerungsinstrumente in der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen Verbindliche Schulbezirke Gültigkeit bis Schuljahr 2007/08 Festlegung über Rechtsverordnung vom 05.06.1984 Aufnahmeanspruch im Schulbezirk

Mehr

Grundschulen in Magdeburg

Grundschulen in Magdeburg Grundschulen in Magdeburg 39104 Grundschule "Buckau" Schulleiterin: Frau John Karl-Schmidt-Straße 25 39104 Magdeburg Telefon: (0391) 4015128 E-Mail: gs.buckau@t-online.de web: http://www.gs-buckau.bildunglsa.de/

Mehr

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer Oberschule Soltau (Klassen 5-10) und

Elternbefragung. zur. Ermittlung des Interesses. an der Errichtung. einer Oberschule Soltau (Klassen 5-10) und Elternbefragung zur Ermittlung des Interesses an der Errichtung einer Oberschule Soltau (Klassen 5-10) und Wietzendorf (nur Klassen 5 und 6) mit gymnasialem Angebot nur in Soltau 1. Was soll erfragt werden?

Mehr

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes Vom 29. April 2004 (GVBl. S. 140-142, Nr. 12) Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Mehr

Schülerzahlen für die Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt

Schülerzahlen für die Schulen im Landkreis Waldshut und in den Städten Rheinfelden und Schwörstadt Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6598 12. 03. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Felix Schreiner CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Schülerzahlen für die

Mehr

Vorbemerkung zur Schulstatistik der Stadt Werne. Allgemeine Schulentwicklung. Besondere Maßnahmen

Vorbemerkung zur Schulstatistik der Stadt Werne. Allgemeine Schulentwicklung. Besondere Maßnahmen Vorbemerkung zur Schulstatistik der Stadt Werne Die 19. Ausgabe der Schulstatistik der Stadt Werne informiert über den aktuellen Stand der n im Schuljahr 2016/2017. Nachrichtlich sind auch die Daten des

Mehr

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen

Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Bildung Allgemeinbildende Schulen BI j/13 Schuljahr 2013/14 - Schuljahresanfangsstatistik - Bestellnummer: 3B101 Statistisches esamt Herausgabemonat: August 2014 Zu beziehen durch

Mehr

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung?

Drucksache 5/8424. Landtag Brandenburg. Antwort. 5. Wahlperiode. mit der Landesregierung? Landtag Brandenburg 5. Wahlperiode Drucksache 5/8424 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3253 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 5/8236 Wortlaut der Kleinen Anfrage

Mehr

Produktbereich 40: Fachbereich Schule

Produktbereich 40: Fachbereich Schule Produktbereich 40: Fachbereich Schule Produktgruppe Produkte 40 01 Schulen 40 01 01 Grundschulen 40 01 02 Hauptschulen 40 01 03 Realschulen 40 01 04 Gymnasien 40 01 05 Gesamtschulen 40 01 06 Förderschulen

Mehr

Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern - WSO

Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern - WSO Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern - WSO mit Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen BayEUG 11. Auflage, 2007 VERLAG J. MAISS MÜNCHEN Siebter Teil Übergangs- und Schlussbestimmungen

Mehr

STATISTISCHE BERICHTE

STATISTISCHE BERICHTE STATISTISCHE BERICHTE Bildung Allgemeinbildende Schulen BI j/14 Schuljahr 2014/15 - Schuljahresanfangsstatistik - Bestellnummer: 3B101 Statistisches esamt Herausgabemonat: Juni 2015 Zu beziehen durch das

Mehr

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe

Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe Teilfortschreibung des ntwicklungsplanes A für die Gymnasiale Oberstufe Vorhandene Kapazität in den Oberstufen allgemeinbildender n In den Oberstufen der Gymnasien, den Oberstufen der Gesamtschulen und

Mehr

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven

Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Schulische Bildung in NRW: Entwicklung und Perspektiven Dr. Monika Pavetic 1 Gliederung (1) Erhebung der amtlichen Schuldaten in NRW (2) Schulbildung in NRW im Kontext der Bildungspolitik und des demografischen

Mehr

Abschlüsse und Anschlüsse der Sekundarstufe I an der Gemeinschaftsschule

Abschlüsse und Anschlüsse der Sekundarstufe I an der Gemeinschaftsschule Abschlüsse und Anschlüsse der Sekundarstufe I an der Gemeinschaftsschule Ministerium für Kultus, Jugend und Sport An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler nach ihrem individuellen

Mehr

Schulentwicklungsplan

Schulentwicklungsplan Schulentwicklungsplan 2012-2017 Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, müssen wir zulassen, dass sich alles verändert. Tomasi di Lampedusa Folie 2 Änderungen der Schulorganisation seit SEP

Mehr

Größer und umfangreicher Das 2. Schulbauprogramm übertrifft das im Jahr 2016 verabschiedete 1. Schulbauprogramm an Umfang und Aufwand

Größer und umfangreicher Das 2. Schulbauprogramm übertrifft das im Jahr 2016 verabschiedete 1. Schulbauprogramm an Umfang und Aufwand Größer und umfangreicher Das 2. Schulbauprogramm übertrifft das im Jahr 2016 verabschiedete 1. Schulbauprogramm an Umfang und Aufwand 1. Bauprogramm 2. Bauprogramm Projekte insgesamt 31 38 Betroffene Schulen

Mehr

Quelle: Aufnahmevoraussetzungen

Quelle: Aufnahmevoraussetzungen Quelle: juris-abkürzung: BerSchulGym3V BW Ausfertigungsdatum: 23.12.1982 Gültig ab: 02.02.1983 Dokumenttyp: Verordnung Fundstelle: GBl. 1983, 183, K.u.U. 1983, S. 33 Gliederungs-Nr: 2228 Verordnung des

Mehr

Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis

Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis gemäß geändert durch die Beschlüsse Nr. 146-10/2008 KT vom 15.12.2008 und Nr. 250-18/2010 KT vom 26.04.2010 1 Anspruchsberechtigung für Schüler gemäß

Mehr

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom

Verwaltungsverfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern an den berufsbildenden Schulen RdErl. des MK vom Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt

Mehr

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht

Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Gemeinsames Lernen an Schulen in NRW Veränderungen bei Schulformen, Ganztagsbetreuung und Inklusion aus statistischer Sicht Dr. Stephan Boes 1 Folgende Aspekte des gemeinsamen Lernens werden aus statistischer

Mehr

Lesefassung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hameln (Schulbezirkssatzung)

Lesefassung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hameln (Schulbezirkssatzung) Lesefassung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Hameln (Schulbezirkssatzung) Auf Grund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung

Mehr

INFORMATIONSABEND WEITERFÜHRENDE SCHULE. Herzlich willkommen!!! Ablauf Vortrag Zwischenfragen möglich und erwünscht Aussprache, Fragen, Diskussion

INFORMATIONSABEND WEITERFÜHRENDE SCHULE. Herzlich willkommen!!! Ablauf Vortrag Zwischenfragen möglich und erwünscht Aussprache, Fragen, Diskussion INFORMATIONSABEND WEITERFÜHRENDE SCHULE Herzlich willkommen!!! Ablauf Vortrag Zwischenfragen möglich und erwünscht Aussprache, Fragen, Diskussion DIE BESTE SCHULE FÜR MEIN KIND Hauptschule Realschule Gymnasium

Mehr

Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 / Wahlperiode. Gesetz zur Sicherung wohnortnaher Schulstandorte und Bildung im Ländlichen Raum

Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 / Wahlperiode. Gesetz zur Sicherung wohnortnaher Schulstandorte und Bildung im Ländlichen Raum Sächsischer Landtag DRUCKSACHE 5 /12794 5. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Titel Gesetz zur Sicherung wohnortnaher Schulstandorte und Bildung im Ländlichen Raum (Sächsisches Schulstandortsicherungsgesetz

Mehr

SCHULWEGWEISER Aufnahme an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule zum Schuljahr 2017/18

SCHULWEGWEISER Aufnahme an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule zum Schuljahr 2017/18 SCHULWEGWEISER 2017 Aufnahme an weiterführenden Schulen nach Beendigung der Grundschule zum Schuljahr 2017/18 INHALT Seite Vorwort 2 Gliederung des Schulwesens und Wahl des Bildungsweges 3 Schulträger

Mehr

FDP. DIE LIBERALEN Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Konzept zur Schulentwicklungsplanung.

FDP. DIE LIBERALEN Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel. Konzept zur Schulentwicklungsplanung. FDP DIE LIBERALEN Freie Demokratische Partei Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel Konzept zur Schulentwicklungsplanung in Castrop-Rauxel FDP-Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel Stand: 01.06.2011

Mehr

Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen

Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen Sekundarschule Remscheid Bildungsperspektiven ermöglichen Elterninformation Impressum Stadt Remscheid Die Oberbürgermeisterin Fachdienst 2.40 Schule und Bildung Herr Eschweiler Schützenstr. 57 42849 Remscheid

Mehr

Die Orientierungsstufe hat das gegliederte Schulsystem stabilisiert

Die Orientierungsstufe hat das gegliederte Schulsystem stabilisiert Die Orientierungsstufe hat das gegliederte Schulsystem stabilisiert - Eine Studie über die Auswirkungen der Auflösung der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) auf das Wahlverhalten der Eltern/Schüler beim

Mehr

Durchschnittliche Ausgaben der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt für Schüler in staatlichen und freien Schulen im Jahr 2008*

Durchschnittliche Ausgaben der öffentlichen Hand in Sachsen-Anhalt für Schüler in staatlichen und freien Schulen im Jahr 2008* Durchschnittliche Ausgaben der öffentlichen Hand in SachsenAnhalt für Schüler in staatlichen und freien Schulen im Jahr 2008* Ausgaben je Schüler in EUR 9.000 8.000 8.100,00 7.000 7.100,00 6.000 5.000

Mehr

Das Ministerium für Bildung schreibt an Gymnasien, Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für

Das Ministerium für Bildung schreibt an Gymnasien, Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für Das Ministerium für Bildung schreibt an Gymnasien, Grund-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen die in der Anlage aufgeführten Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sowie stellvertretende Schulleiterinnen

Mehr

Grundsatzfragen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gemeinschaftsschule

Grundsatzfragen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gemeinschaftsschule Grundsatzfragen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gemeinschaftsschule Arbeitsfeld Abschlüsse abschlussbezogener Unterricht Gesetzliche Grundlagen im Thüringer Schulgesetz und in

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/261 24.08.2016 Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt (BesNeuRG

Mehr

Vergleichsarbeit Chemie Schuljahrgang 8 im Schuljahr 2007/2008 Ergebnisse im Überblick

Vergleichsarbeit Chemie Schuljahrgang 8 im Schuljahr 2007/2008 Ergebnisse im Überblick Vergleichsarbeit Chemie Schuljahrgang 8 im Schuljahr 2007/2008 Ergebnisse im Überblick Dr. M. Pötter, LISA Halle 0. Vorbemerkungen Mit der vielschichtigen Auswertung der Vergleichsarbeit Chemie Schuljahrgang

Mehr

Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund

Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund Hansa-Gymnasium Hansestadt Stralsund Gymnasium für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-12 Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und Abschlüsse am Gymnasium SL/20.09.2016

Mehr

Übergang auf weiteführende Schulen nach Klasse 4

Übergang auf weiteführende Schulen nach Klasse 4 Grundschule mit Orientierungsstufe des Landkreises Fulda (mit Vorbereitung auf das G 8 + Französischunterricht) Übergang auf weiteführende Schulen nach Klasse 4 Grundschule mit Orientierungsstufe des Landkreises

Mehr

GROSSE ANFRAGE QUALITÄT UND SCHULSTRUKTUR IM RHEINLAND-PFÄLZISCHEN SCHULWESEN

GROSSE ANFRAGE QUALITÄT UND SCHULSTRUKTUR IM RHEINLAND-PFÄLZISCHEN SCHULWESEN POSITIONSPAPIER GROSSE ANFRAGE QUALITÄT UND SCHULSTRUKTUR IM RHEINLAND-PFÄLZISCHEN SCHULWESEN Die Schulstrukturreform war richtig und wichtig Eine der zentralen landespolitischen Herausforderungen ist,

Mehr