Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013
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- Christoph Dressler
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1 SCHULFORUM Landeshauptstadt Magdeburg Johanniskirche 17. April 2013
2 Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Magdeburg, Herr Dr. Trümper, hatte alle Schulleiterinnen und Schulleiter, die Mitglieder des Stadtelternrates, interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter der im Stadtrat vertretenden Fraktionen sowie Vertreter des Landesschulamtes am 17.April 2013 zu einem Schulforum eingeladen, um über die komplexe Thematik Schulentwicklung zu informieren. Ausgehend von der bisherigen Entwicklung wurden dabei auch die aktuelle Zielrichtung der weiteren Schulentwicklungsplanung diskutiert. Die Thematik war in folgende Schwerpunkte gegliedert. 2
3 THEMENSCHWERPUNKTE 1. Entwicklung der Schullandschaft und der Schülerzahlen 2. Schulsanierungen 3. Gesetzliche Änderungen 4. Aktuelle Aufgaben 5. Handlungsfelder 3
4 1. ENTWICKLUNG DER SCHULLANDSCHAFT UND DER SCHÜLERZAHLEN In den nachfolgenden Gliederungspunkten ist für ausgewählte Jahrgänge, schulformbezogen, die Entwicklung der Gesamtschülerzahlen sowie der Schüler in den Eingangsklassen (Klassen 1; 5) der allgemeinbildenden Schulen (kommunal) dargestellt. Bei den Grundschulen sind die Zuweisungen und damit die Aufnahmen an Förderschulen im Rahmen des sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens (Klassenstufe 1) noch nicht abgesetzt. Die Schülerzahlen der Schulen in freier Trägerschaft bzw. der berufsbildenden Schulen sind unter 1.5. genannt. Einen zahlenmäßigen Überblick der Standortentwicklung befindet sich unter Punkt
5 1.1. KOMMUNALE GRUNDSCHULEN (OHNE FÖS) 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe
6 1.2. KOMMUNALE SEKUNDARSCHULEN 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe
7 1.3. KOMMUNALE GYMNASIEN 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe
8 1.4. INTEGRIERTE GESAMTSCHULEN 1993/ / / /13 Anzahl Schüler gesamt Stufe
9 1.5. ENTWICKLUNG GESAMTSCHÜLERZAHLEN 1993/ / / /13 Allg.bild.Sch Freie Träger Beruf.bild.Sch Gesamt
10 1.6. ANZAHL STANDORTE FrTräger BbS FÖS Gymnasien/IGS Sek-Schulen GS-Schulen / / / /13 10
11 2. SCHULSANIERUNGEN In den vergangenen Jahren wurde kontinuierlich ein auf den Bedarf ausgerichtetes, leistungsfähiges und verlässliches Schulnetz an allgemein bildenden und Berufsbildenden Schulen entwickelt. Die Vorgaben des Landes zur Schulentwicklungsplanung bildeten dabei den Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau. Neubau und umfängliche Sanierungen von Schulgebäuden prägten in den letzten Jahren das Bild städtischen Bauens. Den Schwerpunkt bildete das zwischen 2008 bis 2012 über das PPP-Modell laufende 11 Schulsanierungsprogramm.
12 2.1. REALISIERTE SCHULBAUMAßNAHMEN Seit 1990 wurden rd. 315 Mio. investiert. Mehr als 115 Mio. wurden darunter für 20 Schulkomplexe im Rahmen des städtischen PPP- Modells, ausschließlich aus städtischen Haushaltsmitteln, eingesetzt. Weitere Sanierungen wurden mit Hilfe folgender Förderprogramme realisiert: Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung [IZBB]; Konjunkturpaket II [KPII]; Europäische Programm für Regionale Entwicklung [EFRE]; STARKIII; Auf den nachfolgenden Seiten sind die Standorte der PPP-Sanierung zusammengestellt. 12
13 SCHULSANIERUNGEN PPP- P PAKET 1 GS Friedenshöhe GS Weitlingstraße W.-v.-Siemens-G. IGS R.Hildebrandt BbS O.-v.-Guericke 13
14 SCHULSANIERUNGEN PPP- P PAKET 2 GS Im Nordpark FÖSA Makarenko GS Alt Olvenstedt GS Annastraße Sek Th. Mann/ GS Am Elbdamm GS Leipziger Straße 14
15 SCHULSANIERUNGEN PPP-PA AKET 3 Scholl-Gymnasium Sek H. Heine GS Buckau GS Salbke Sek A.W. Francke 15
16 SCHULSANIERUNGEN PPP-PA AKET 4 GS Am Umfassungsweg GS Nordwest IGS W. Brandt/ GS Am Westring GS Am Hopfengarten FÖSG Kükelhaus 16
17 2.2. GEPLANTE SCHULSANIERUNGEN Der Stadtrat hat im November 2012 die Fortsetzung des Sanierungsprogrammes STARKIII beschlossen. Im Ergebnis sollen 7 bestehende Standorte schulformgerecht hergerichtet werden: FÖSK Schule am Fermersleber Weg Sek J.W.-v.-Goethe / Schule 2. Bildungsweg BbS H. Beims GS Am Fliederhof GS Diesdorf Sek E. Wille FÖSL Salzmannschule Auf dem Hintergrund des Schüleranstiegs, des Übergangsverhaltens, des Wegfalls der Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung, dem Rechtsanspruch auf die vom Schulträger vorgehaltenen weiterführenden Schulen, zeichnet sich der Bedarf von 2 neuen weiterführenden Schulen (IGS, Gymnasium) ab. Finanzieller Bedarf Gesamt (Grobkostenschätzung): rd Mio. 17
18 2.3. GEBURTENENTWICKLUNG Das nachfolgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Geburten in ausgewählten Jahresscheiben. Nach 1990 setzt der Geburtenrückgang ein, der in 1995 seinen Tiefpunkt mit Geburten erreicht. Für 2012 liegt die Zahl um die Geburten. 18
19 GEBURTENENTWICKLUNG Geburten Geburten
20 2.4. S 2.4. SCHULANFÄNGER Im nachstehenden Diagramm sind die bis 2018 vorliegenden Schulanfänger-Zahlen (Quelle Amt für Statistik), mit Bevölkerungsstand , dargestellt. Die statistische Aufbereitung erfolgt immer in den Geburtsdaten: des Folgejahres. Folgende Einschülerzahlen bilden die Grundlage: 2015/16: /17: /18: /19:
21 ENTWICKLUNG SCHULANFÄNGER Schulanfänger Schulanfänger
22 3. GESETZLICHE ÄNDERUNGEN Seit dem schulpolitischen Neubeginn erfolgten über 25 Änderungen im Schulgesetz LSA, die in unterschiedlichster Form zu schulfachlichen oder schulorganisatorischen Veränderungen führten. Die jüngsten schulgesetzlichen Vorgaben mit ihren einschneiden Auswirkungen für den Schulträger wurden im Punkt 3.2. aufgelistet. In der Konsequenz des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes vom 1. Oktober 2012 hat die Stadt zu gewährleisten, dass jeder Schüler in der von ihm gewählten Schulform einen Platz erhält. Die im Entwurf der neuen VO zur Schulentwicklungsplanung geltende Mindestschülerzahl von nunmehr 80 Schülern bei Grundschulen (in Oberzentren) hat wegen des Geburtenanstiegs für die GS in Magdeburg keine Auswirkungen, alle GS erfüllen die Vorgabe. 22
23 3.1.ÄNDERUNGEN SCHULGESETZ LSA (1990 HEUTE) 01. Neufassung des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 314) 02. Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 563) 86 (4) Abschluss Kl. 10 Gym. ist dem Realschulabschluss gleichwertig 03. Zweites Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 22) 65 Schulträger der GS sind die Gemeinden 04. Drittes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 357) 5 in Kl. 5 und 6 wird in der Förderstufe der Sek. unterrichtet 34 Schule berät zur Wahl des Bildungsganges 86a verbindliche Einführung der Förderstufe zum Viertes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (Neufg.) (GVBl. LSA S. 264) 3 Gesamtschule als Regelschule, Sek I ist Kl Führung der Grundschule mit festen Öffnungszeiten mgl. 5a Gesamtschule Aufhebung des Modellversuchs, Errichtung bei Bedarf 9 Streichung der Berufsaufbauschule, Eintritt ins FG nach Kl. 10 des Gym. 12 Errichtung von Ganztagsschulen 22 Beteiligung des STER am SEPL Stimmberechtigung der PM in der GK und Wahl des SL 37 Vollzeitschulpflicht beträgt 10 Jahre oder 9 Jahre + Berufsausbildung 41 Weiterbeschulung bis Ende des Bildungsganges bei Umzug möglich 23
24 44 Streichung der Erziehungsmittel Beschränkung der Anzahl der Mitglieder des STER und StSR 71 Regelung zu Beförderungszeiten, Gesamtschulen eigener Bildungsgang 72a Schulspeisung eingefügt 06. Fünftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 15) 3,5a,6+86 Verlängerung der Schulzeit auf 13 Schuljahre (gilt erstmals für Schüler, die am Kl. 11 beenden) 07. Sechstes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 108) 4 Einführung der Schuleingangsphase 5a Förderstufe an Gesamtschule 08. Ä des SchulG durch Artikel 8 des Gesetzes vom (GVBl. LSA Nr. 40/2001) 86d Einschränkung von Grundrechten (Datenschutz) 09. Ä des SchulG durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVBl. LSA Nr. 50/2001) 1 Sonderpäd. Förderbedarf/Gemeinsamer Unterricht soll, wenn mgl. 10. Siebtes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 320) 4 GS mit verlässlichen Öffnungszeiten(ÖZ), Festlegung der ÖZ + Einsatz PM 11. Achtes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA Nr. 5/2003) 3 Aufhebung der Förderstufe 6 Gym. Kl (ab Eintritt in Kl. 5, Kl. 9 nach 12. J. Abi 2007) 24
25 12. Neuntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 46) 4 Dauer der Schuleingangsphase bis zu 3 Jahren, Abschaffung d. Vorklassen 5a Gesamtschulen mindestens vierzügig 8+8a SOS wir FÖS, Einführung der Förderzentren 10+11a Bildungsstandards als Kann-Bestimmung, Qualitätssicherung 13 Mindestjahrgangsstärke für Anfangsklassen 24 Schulprofil als Kann-Bestimmung 34 Zugang zum Gym. (Schullaufbahnempfehlung oder Eignungsfeststellung) 44 Schulpflichtdurchsetzung durch Zuführung mgl. 71 in der Regel in den Linienverkehr integrierte Schülerbeförderung 86e Schulträger können auf Schulbezirke verzichten 13. Ä des SchulG LSA durch 27 (2) des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 508) 2 Medizinische Fakultät durch Universitätsklinik ersetzt 14. Ä des SchulG LSA 8 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 44,45) 85+87(3) aufgehoben (Herauslösung der Musikschulen aus diesem Gesetz) 15. Zehntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 378) 5a, 6, diverse Ergänzungen 13 Begabtenförderung 16 ff. Schulen in freier Trägerschaft 25
26 29 Gesamtkonferenz, Schulträger stimmberechtigt 41 Schulträger können Kapazitätsgrenzen festlegen 16. Ä des SchulG LSA durch Art. 3 des Gesetz vom (GVBl. LSA S. 398,399) 71 Schülerbeförderung (FAG ersetzt Gemeindefinanzierungsgesetz) 17. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl. S. 448, 450) 37 Einführung der Pflicht zur Sprachstandsfeststellung 38 Meldung von Kindeswohlgefährdungen an das Jugendamt 18. Elftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 448, 450) 11a Einführung des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung LISA Schulleistungsuntersuchungen, Bildungsstandards, Schulprogramm 19. Zwölftes Gesetz zur Ä des SchulG LSA (GVBl. LSA S. 358) 9 Bildungsgänge an BbS 71 Kostenerstattung Schülerbeförderung f. Sek. II bei Eigenbeteiligung Ä des SchulG LSA durch Art. 2 (29) des Gesetzes v (GVBl.LSA S. 648,681) 26 Stellung des Schulleiters (Neuordnung des Landesbeamtenrechts) 26
27 21. Ä des SchulG LSA durch 30 (3) des Gesetzes v (GVBl. LSA S. 684, 689) 71 Schülerbeförderung (FAG-Bemessung nach Fläche und Schülerzahl) 22. Dreizehntes Gesetz zur Ä des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 2) 40 Schüler der BbS haben Schulpflicht in SA 41 Auswahlverfahren bei Kapazitätsüberschreitung 71 besondere päd. Bedeutung gestrichen, Anspruch für Wohnheimschüler 23. Ä des SchulG LSA durch Art. 1 und 2 des Gesetzes v (GVBl. LSA S. 815,816) 34 Wegfall der Bindungswirkung der Schullaufbahnempfehlung 58 Amtszeit des Klassen- und Schulelternrates beträgt 2 Jahre 82 Ersatz von Landesverwaltungsamt durch Landesschulamt 24. Ä des SchulG LSA durch Art. 5 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 52, 53) 71 Festlegung des Zusatzbetrages für 2011 und Ä des SchulG LSA durch Art. 1 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 560) 5b Einführung der Gemeinschaftsschule durch Umwandlung von Schulen 8 Streichung der Horte an FÖS 14 ff. Schulen in freier Trägerschaft (Genehmigung, Lehrkräfte, Finanzhilfe) 27
28 24 Erhöhung der Eigenständigkeit der Schulen (Schulgirokonten) 26. Ä des SchulG LSA durch Art. 2 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 641, 647) 71 Übernahme von Abs. 7a ins FAG (Zusatzbetrag 2013 und 2014) 27. Ä des SchulG LSA durch Art. 3 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 38, 44) 37 Aufhebung der Sprachstandsfeststellung 28. Bekanntmachung der Neufassung des SchulG LSA vom (GVBl. LSA S. 68) 28
29 3.2.AUSGEWÄHLTE ÄNDERUNGEN SCHULGESETZ LSA U.A. AUSWIRKUNGEN AUF DEN SCHULTRÄGER Änderung SchG LSA (Dez. 2011) 34 Wegfall Verbindlichkeit Schullaufbahnempfehlung Beschluss Oberverwaltungsgericht LSA v Rechtsanspruch auf Platz an weiterführender Schule Änderung SchG LSA (Dez. 2012) 5b Errichtung von Gemeinschaftsschulen Entwurf zur Änderung der VO zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung Erhöhung Mindestschülerzahl an Grundschulen (von 60 auf 80) Möglichkeit von Ausnahmen bei d. Mindestschülerzahl der Kursstufe 29
30 4. AKTUELLE AUFGABEN Alle Magdeburger Schülerinnen und Schüler erhalten 2013/14 einen Platz in der gewählten Schulform, insbesondere durch die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Die Zuordnung der Schüler (Kl. Stufe 5) in die Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien hat durch die Schulträger bis zum 24.April zu erfolgen. Die Anzahl der in den kommenden Jahren aus der Jahrgangsstufe 4 an eine weiterführende Schule wechselnden Schüler ist bekannt. Gleichwohl ist das Wahlverhalten der Eltern in den nächsten Jahren zu analysieren, um begründete Entscheidungen für den Schulträger daraus abzuleiten. Im Schuljahr 2013/14 beginnt das Modellprojekt Öffnung Schulbezirke in Stadtfeld. Die neue Schulentwicklungsplanung, mit dem Zielplanjahr 2018/19, ist durch die LH Magdeburg bis zum vorzubereiten. Neben der bereits benannten Unsicherheit über das unbekannten Wahlverhalten der Eltern, müssen u.a. die Entwicklung der Förderschulen sowie die Umwandlung von bestehenden Schulen in Gemeinschaftsschulen in die bedarfsgerechte Ausrichtung des Schulnetzes eingearbeitet werden. Die Fertigstellung und Fortführung der Schulsanierungen über die Förderprogramme EFRE und STARKIII wird realisiert. 30
31 Die folgende Übersicht zeigt das Übergangsverhalten an weiterführende Schulen 2013/14: Die für Gymnasien dargestellte Kapazität ergibt sich aus der Einzelkapazität der 3 Gymnasien, zzgl. der ab 2013/14 einzurichtenden Außenstelle des A. Einstein-Gymnasiums (bis zu 112 Plätze) [Standort: Olvenstedter Scheid]. Die für die IGS dargestellten zusätzlichen 112 Plätze werden in einem benachbarten Schulgebäude (P.-Neruda-Straße) der IGS.R. Hildebrandt eingerichtet. 31
32 AUFNAHME AN WEITERFÜHRENDE SCHULEN 2013/14 (ERFASSUNG ERSTWÜNSCHE, STAND: FEBRUAR 2013) Schüler der GS (kommunal, freie Träger) Stufe 4 wechseln in eine weiterführende Schule Einrichtung Bedarf Kapazität Komm. Gymnasien: Hegel, Einstein, Scholl Komm. Gymnasien: (Inhaltlicher SP) Siemens, Sport Freie Träger Norb.,ÖDG, Barl. Freie Träger Wald.,ev.Sek,, LLernen, N. Schule IGS Komm. Sek (mit SpSek)
33 5. HANDLUNGSFELDER 5.1. EINSCHULUNG, AUSLASTUNG Wenn die Geburtenrate in den nächsten Jahren beim gegenwärtigen Niveau von durchschnittlich Geburten bleibt, werden die Grundschulen bis 2018/19 an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen. Es ist dann abzuwägen, wie über das Steuerungselement Schulbezirk die Grenzen so verändert oder aufgehoben werden können, dass eine ausgewogene Auslastung entsteht. Nachfolgend ist die Entwicklung der erwarteten Gesamtschülerzahl an den kommunalen Grundschulen ausgewiesen. 33
34 ZU ERWARTENDE GESAMTSCHÜLERZAHL - AUSLASTUNG AN KOMMUNALEN GRUNDSCHULEN Aufnahme Kapazität Anz.AUR x 28 Schüler Zu erwartende Gesamtschülerzahl 2013/ / / / / /
35 5.2. WEITERFÜHRENDE SCHULEN Die Eltern haben die Wahl zwischen einer kommunalen Schule und einer Schule in freier Trägerschaft, darüber hinaus können sie sich für die Sekundarschule, die IGS, das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule entscheiden. Durch die Möglichkeit des Erwerbs aller Abschlüsse der weiterführenden Schulen an der Gemeinschaftsschule wird diese gegenüber der Sekundarschule attraktiv und stellt somit eine interessante Alternative dar. Nach Einschätzung der Verwaltung wird sich somit der Druck insbesondere auf die Sekundarschulen verschärfen, sich in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Aus der Sicht der Verwaltung kann diese Wahl empfohlen werden, zumal unter Einbeziehung des Wahlverhaltens IGS und Gymnasium - damit auch die Planung für den Schulträger vereinfacht wird. Neben der Sek Weitling beabsichtigen aktuell die Sek Leibniz und Heine die Umwandlung. 35
36 Die Anzahl der Schüler, die in den nächsten Jahren von der Stufe 4 in eine weiterführende Schule wechseln werden ist bekannt. Unbekannt, und damit nicht erfahrungsgestützt zu prognostizieren, ist das Wahlverhalten der Eltern. Bei gleichbleibendem Wahlverhalten der Eltern müssen 2 neue Schulstandorte (Gymnasium, IGS) auch bei Umwandlung in Gemeinschaftsschulenim Stadtzentrum errichtet werden. Die Verwaltung wird hierzu Standorte im Stadtzentrum vorschlagen. Die folgende Tabelle gibt das Übergangsverhalten zum Gymnasium und zur IGS bis 2014/15, als Rechenmodell, wider. Die Eltern entscheiden durch ihr Wahlverhalten, was gebaut werden muss. 36
37 ÜBERGANGSVERHALTEN AN WEITERFÜHRENDE SCHULEN (GYMNASIEN; IGS- RECHENMODELL) Schul- Jahr Schüler Klasse 5 Kapazität Gymnasium Gesamt (Scholl, AEG, Hegel, Sport, Siemens) Bedarf 36% Kapazität IGS Gesamt Bedarf 23% 2013/ / / / / / / / / ? 37
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