Zwischen Freiheit und Sicherheit Freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen fachliche und rechtliche Antworten
|
|
- Lieselotte Hermann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Reduktion von Fixierung Datum Thema Zwischen Freiheit und Sicherheit Freiheitsentziehende Maßnahmen in Heimen fachliche und rechtliche Antworten Sprecher Prof. Dr. Thomas Klie, Alter. Gesellschaft. Partizipation. Institut für angewandte Sozialforschung (AGP) an der Evangelischen Hochschule Freiburg (D) Rechtsanwalt Definition Fixierungen (Physical Restraints) Vorrichtungen, Materialien oder Gegenstände, die am oder in der Nähe des Körpers einer Person angebracht werden und sich von dieser nicht leicht entfernen oder kontrollieren lassen und die körperliche Bewegungsfreiheit einschränken oder in der Absicht verwendet werden, willkürliche Positionswechsel und/oder den Zugriff auf den eigenen Körper zu verhindern. Vorgeschlagene Definition nach: The Joanna Briggs Institute, Sydney,
2 Zahlen 5 10 % der Heimbewohnerinnen werden körpernah fixiert > 29 % in geschlossenen/ beschützten Stationen/ Wohnbereichen Etwa FEM in deutschen Pflegeheimen pro Tag > Überwiegend Bettgitter / Seitenteile > Sedativa zur Ruhigstellung Zwischenfälle bei Fixierungen ca. 100 p.a. > Strangulation > Verletzungen 3 Ausmaß Freiheitsentziehender Maßnahmen restrains in nursing homes Uhr Uhr Uhr Zeitliche Lage Uhr Uhr Maßnahmen im Bett 2 Maßnahmen am Stuhl Uhr University of Applied Science Freiburg 4
3 Hintergründe Begründung > Sturzgefahr > Weglauftendenz > Selbstgefährdung Personalausstattung > Kein sicherer Zusammenhang > Stationen mit mehr Personal fixieren nicht weniger > Abhängigkeit von Konzept, Management, Schulungen Kommunikation > Intern: im Team, zwischen Leitung und Pflegekräften > Extern: mit Ärzten, Angehörigen, Betreuer, Gericht Professionalisierungsdefizite > Wissen um FEM und Alternativen > Mythen: Aufsichtspflicht Kommunikative Kompetenzen Ethische Kompetenz 5 Begründungen Suizidgefahr 3 Gewalt gegenüber Personen 9 Sondensicherung 10 Angst des Bewohners 19 Schwindel 61 Verwirrtheit 164 Unruhe 173 Selbstgefährdung 200 Sturzgefahr / Gehunsicherheit Anzahl der Nennungen 6
4 Legitimation Legitimation gegeben auf Grund von Einwilligung / Genehmigung von... 13% 1% 2% 21% ohne Angabe nur Angehörige r nur Betreuer nur Gericht 32% 23% Angehörige & Betreuer Betreuer & Gericht 8% Angehörige, Betreuer & Gericht 7 eingesperrt in eigener Häuslichkeit die verhäuslichte Seite des Themas > Dunkelfeld Ca. 9 % der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege 60 % der mittelschwer Demenzerkrankten (MDK Bayern 2008) > Relevant > Erscheinungsformen Einschluss Amateur Fixierungen Überforderung und Aggression Soziale Isolation Sedierungen > Interventionserfordernisse Hilfestellungen Notruf Beratung Alternativen Technik 8
5 Ethisch-rechtliches Dilemma Fürsorgepflicht : - Schutz der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 GG) versus Respektieren von Menschenrechten: - Wahrung von menschlicher Würde (Art. 1 GG) - Recht auf Freiheit der Person (Art. 2 GG) - Förderung von Aktivität, Autonomie und Selbstbestimmtheit Grundgesetz (GG) The ICN Code of Ethics for Nurses 2000 Behindertenrechtskonvention Charta der Rechte Pflegebedürftiger 9 Rechtsfragen Haftungsangst / Mythos Aufsichtspflicht Übersehende Grundrechte/ Rechtswahrnehmung (Körperliche Unversehrtheit vs Recht auf Freiheit der Person) BGH-Urteile aus 2005 Legitimation: Wer entscheidet? Wie bindend ist ein Beschluß ( muss oder darf )? Sorgfaltsmaßstab: Fachliche Standards! Dokumentation des Entscheidungsprozesses Wann gelten Alternativen als Fixierungen (Sensormatte, Gehfrei) bzw. als Überwachung? 10
6 Rechtliche Perspektiven Art. 2 II GG Freiheitsrechte Schutz vor Gesundheitsschäden Heimrecht Fixierungen SGB V, XI, Haftungsrecht State of the art Legitimation Betreuungsrecht 11 Deutsche Rechtslage Über jede Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahme entscheidet der Betreuer / Bevollmächtigte, die Maßnahme muss zusätzlich betreuungsgerichtlich genehmigt werden, 1906 BGB In dem Verfahren ist der Betroffene persönlich anzuhören, mindestens ein ärztliches Zeugnis zu erstatten (ggf. Sachverständigen Gutachten) und ggf. ein Verfahrenspfleger zu bestellen. 12
7 Rechtliche Kategorien von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM)/ bewegungseinschränkenden Maßnahmen (BEM) Verfassungsrecht GG Freiheitseinschränkende Maßnahmen = Jeder Eingriff in die Fortbewegungsfreiheit (Art. 2 II GG) Zivilrecht BGB Freiheitsbeschränkende Maßnahmen = Eingriff in die Bewegungsfreiheit von geringer Intensität und /oder Dauer Freiheitsentziehende Maßnahmen (Art. 104 GG) = Ausschluss der körperlichen Bewegungsfreiheit unerheblich: Motivation, es reicht aus: potentieller Gebrauch Unterbringungsähnliche Maßnahmen 1906 Abs. 4 BGB Unterbringung 1906 Abs. 1 BGB Strafrecht StGB Freiheitsberaubung = wenn ein Mensch eingesperrt oder auf andere Weise des Gebrauchs seiner persönlichen (Bewegungs-)Freiheit beraubt wird ( 239 StGB) Liegt nicht vor: Einwilligung Gerechtfertigt: Notstand Liegt nicht vor: Einwilligung Gerechtfertigt: Entscheidung des Betreuers und gericht. Beschluss 13 Psychopharmaka und FEM Psychopharmaka ( = Rote Liste 49 / 71 ) Psychopharmaka mit potentiell freiheitsentziehender Wirkung z. B.: Neuroleptika Psychopharmaka ohne potentiell freiheitsentziehende Wirkung z.b.: i.d.r. Antidepressiva Therapiewirkung ohne Einschränkung d. körperl. Freiheit Einschränkung d. körperlichen Bewegungsfreiheit als Nebenwirkung Einschränkung d. körperlichen Bewegungsfreiheit intendiert ohne therapeutische Indikation beabsichtigt unbeabsichtigt Einwilligung Patient / Bevollmächtigter/ Betreuer Einwilligung Gerichtsbeschluss BGB 1906 IV Nicht genehmigungsfähig Rechtlich erforderliche Legitimation Einwilligung Patient / Bevollmächtigter/ Betreuer 14
8 Schweizer Rechtslage Art 383 ff ZGB Art Die Wohn- oder Pflegeeinrichtung darf die Bewegungsfreiheit der urteilsunfähigen Person nur einschränken, wenn weniger einschneidende Massnahmen nicht ausreichen oder von vornherein als ungenügend erscheinen und die Massnahme dazu dient: 1. eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die körperliche Integrität der betroffenen Person oder Dritter abzuwenden; oder 2. eine schwerwiegende Störung des Gemeinschaftslebens zu beseitigen. Vor der Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird der betroffenen Person erklärt, was geschieht, warum die Massnahme angeordnet wurde, wie lange diese voraussichtlich dauert und wer sich während dieser Zeit um sie kümmert. Vorbehalten bleiben Notfallsituationen. 3 Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird so bald wie möglich wieder aufgehoben und auf jeden Fall regelmässig auf ihre Berechtigung hin überprüft. Art Über jede Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit wird Protokoll geführt. Dieses enthält insbesondere den Namen der anordnenden Person, den Zweck, die Art und die Dauer der Massnahme. 2 Die zur Vertretung bei medizinischen Massnahmen berechtigte Person wird über die Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit informiert und kann das Protokoll jederzeit einsehen. 3 Ein Einsichtsrecht steht auch den Personen zu, welche die Wohnoder Pflegeeinrichtung beaufsichtigen. Art Die betroffene oder eine ihr nahestehende Person kann gegen eine Massnahme zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit jederzeit schriftlich die Erwachsenenschutzbehörde am Sitz der Einrichtung anrufen. 2 Stellt die Erwachsenenschutzbehörde fest, dass die Massnahme nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, so ändert sie die Massnahme, hebt sie auf oder ordnet eine behördliche Massnahme des Erwachsenenschutzes an. Nötigenfalls benachrichtigt sie die Aufsichtsbehörde der Einrichtung. 3 Jedes Begehren um Beurteilung durch die Erwachsenenschutzbehörde wird dieser unverzüglich weitergeleitet. 15 Fachliche Bezugspunkte Gelingendes Leben unter Bedingungen von Pflegebedürftigkeit > Unterstützung in den ADLs > Förderung von Mobilität und Sicherheit > Individuelle Lebensgestaltung und Teilhabe Sicherheit > Kein isolierter Aspekt der Lebensführung > Semantische Irreführung: Aufsicht > Integritätsschutz Mobilität > Grundbedürfnis > Kein Selbstzweck > Gesundheitsrelevanz state of the art > Verbindlicher Bezugspunkt für die Hilfegestaltung > Nationale Expertenstandards Ärztliche Leitlinien Pflegerische LL Qualitätsniveaus 16
9 Nationale Formen von Standards und Leitlinien im Gesundheitswesen Reduktion von Fixierung Datum Thema Sprecher Rechtliche und fachliche Anliegen kein Widerspruch Rechtliche Vorgaben Verfassungsrechtliche Vorgaben: Freiheit der Person, rechtsstaatlicher Schutz, Rechtsschutz Betreuungsrechtliche Vorgaben: Absenkung von Fixierungsraten durch Legitimationsverfahren Heimrechtliche Vorgaben: Schutz der Interessen und Bedürfnisse vor Beeinträchtigungen, Dokumentationspflicht Sozialrechtliche Vorgaben: Qualitätsmaßstab Selbstbestimmung, Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse ( Expertenstandards ) Fachliche Vorgaben Schutz und Förderung der Mobilität State of the Art Individuelle Assessments und Hilfeplanung Konzeptionelle Aussichtung auf die Sicherung der Selbstbestimmung 18
10 Alternativen > Interdisziplinäres Assessment und Aushandlung > Hilfsmitteleinsatz Protektoren Betten Sensormatten SockenGehfrei > Indikationsgerechte Medikation > Supervision und Balintgruppen > Deeskalationstraining > Konzeptanpassung > Begleitung > Bürgerschaftlich Engagierte >. 19 Zwischen Freiheit und Risiko > Es geht um die Minimierung und Verantwortung von Risiken Riskmanagement > Es geht um die Gestaltung individueller Freiheitsräume Unterstützung bei der Lebensgestaltung und Bewältigung > Es geht um einen professionellen Umgang mit den Spannungsverhältnissen in der Begleitung von Menschen mit Demenz Multiprofessionell > Es geht um die gemeinsame Verantwortung von Bewohnerinnen, Angehörigen, Betreuer, Ärzten, Pflegekräften, Therapeuten Aushandlungsorientierung > Es geht um die Realisierung von Rechten und die Vermittlung von Lebensqualität Ernstnahme rechtlicher Institutionen > Es geht um andere Bilder von einem Leben mit Demenz und Hilfeabhängigkeit Altersbilder Abschied von der Aufpasserrolle 20
11 Zusammenwirken verantwortlicher Akteure Behandelnde Ärzte -Berücksichtigung ärztlicher Leitlinien -Verordnung -erforderlicher Hilfsmittel Einrichtung Individuelles Assessment -interne Standards -Riskmanagement Betreuer/in -Wohl des Betroffenen -Individuelle Abklärung Vormundschaftsgericht -Prozedurale Legitimation - Übernahme fachlicher Leitlinien in Begründungsanforderungen Heimaufsicht -Beratung -Auswertung der Aufzeichnungen 21 Das ReduFix Projekt Hier Bild Fixierte Dame im Fahrstuhl Redufix Marketing Kampagne Projektteam: Priv.-Doz. Dr. C. Becker Dr. P. Koczy U. Rißmann D. Beische Geriatrisches Kompetenzzentrum Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart Prof. Dr. T. Klie A. Klein V. Guerra S. Branitzki AGP im FIVE e.v Evangelische Hochschule Freiburg Prof. Dr. D. Bredthauer Fachhochschule Frankfurt Förderung: BMFSFJ u Rob.-Bosch-Stiftung Laufzeit: ) 22
12 ReduFix Studienplan Studiendesign: Studienpopulation: Einschlußkriterium Prospektive cluster-randomisierte multizentrische Interventionsstudie mit Wartelisten-Kontrolldesign (RCT) 45 Altenpflegeheime (+ 1 Piloteinrichtung) in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen (Power-Analyse) 5 fixierte Bewohner/Einrichtung 23 Fragestellungen der ReduFix Studie Ist es möglich, durch gezielte Interventionen die Anzahl der fixierten Personen zu reduzieren? die Fixierungszeiten zu verringern? die Anzahl der neu fixierten Personen abzusenken? Ohne dass es zu vermehrten sturzbedingten Verletzungen kommt? vermehrt nebenwirkungsreiche Psychopharmaka gegeben werden? 24
13 ReduFix Endpunkte Hauptzielgröße: Nebenzielgrößen: Deskriptive Variablen: Bewohner: Institution: Fixierungsprävalenz (n. 3 Monaten) Fixierungsdauer, -inzidienz, Stürze, Frakturen Psychopharmakagebrauch Komorbidität Pflegestufe Kognitiver Status (Kognitives Screening n. Weyerer) Mobilität (z.b. modif. Rivermead-Mobilitätsindex n. Collen) Verhaltensauffälligkeiten (modif. Cohen-Mansfield-Skala) Sozialkontakte Bewohneranzahl,-profil Fachkräfteanteil etc. 25 ReduFix Multifaktorielle Intervention 1. Information und Running-in 2. Schulung von Mentoren 3. Hilfsmittelvergabe*: Hüftprotektoren Sensormatten Antirutsch-Strümpfe 4. Telefonische Beratung (jurist., medizin., pfleg.); Einmalige Vor-Ort- Visite * Mit freundlicher Unterstützung von Fa. Roelke Pharma, Fa. WinkerTec GmbH&CoKG, Fa. Vitaness 26
14 ReduFix Ablauf Informationsveranstaltung Dokumentation: Running in Stichtagserhebung 1 3 Mo Randomisierung Interventionsgruppe (IG) Wartegruppe (WG=KG) Interventionsschulung (IG) 3 Mo Dokumentation Stichtagserhebung 2 Interventionsschulung (WG) Dokumentation Follow-up 3 Mo 27 Ergebnisse 28
15 Entfixierung Beendigung der bewegungseinschränkenden Maßnahmen % 100 n = ,7 79,2 IG WG 70 Interventionsbeginn Interventionsende IG: 48 von 231 Personen der IG wurden entfixiert (20,8%) WG: 15 von 133 Personen der Kontrollgruppe wurden entfixiert (11,3%) Gruppenunterschied signifikant; p = Fixierungszeiten Reduktion der Fixierungszeiten (301 Personen) ( zu allen drei Messzeitpunkten wurden drei Tage als Referenz gewählt und davon der tägliche Durchschnitt errechnet) 13 Std./ Tag 12, ,0 12,1 12,2 n = ,5 11,4 11,6 IG WG 11 10,5 10, Wochen vor Interventionsbeginn Interventionsbeginn Interventionsende Tendenz zum Gruppenunterschied bei Interventionsende; p =
16 Kampagne Redufix Die Partner: Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Aktion Demenz, BAGSO, KDA, VGT Die Sponsoren: Vincentz network, Rölke, Economica, Ecclesia pp Meine Sicherheit liegt Euch am Herzen, Eure Sorge fesselt mich Kampagne Sensibilisierung für eine vernachlässigte Wirklichkeit 32
17 02. Kontakt Projektmanagement Freiburg Alter. Gesellschaft.Partizipation. Institut für angewandte Sozalforschung (AGP) an der Evangelischen Hochschule Freiburg (EFH) Bugginger Strasse 38 D Freiburg Projektleitung Prof. Dr. Thomas Klie E klie@efh-freiburg.de T 0761 / F 0761 / Projektmanagement Freiburg Madeleine Viol E viol@efh-freiburg.de W redufix.de 33
Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
Reduktion von Fixierung Datum 29.06.2009 Kiel Thema Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen Sprecher Projektteam ReduFix Praxis Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)? FEM Synonyma - Unterbringungsähnliche
MehrKonzept, Ziele und Inhalte der Inhouse-Schulung
Konzept, Ziele und Inhalte der Inhouse-Schulung Kooperationspartner: Alter. Gesellschaft. Partizipation (AGP) Institut für angewandte Sozialforschung im Five e. V. an der Evangelischen Hochschule Freiburg
MehrHeime mit Nullfixierung ein Ziel für den ASB?
Reduktion von Fixierung Datum Dresden, 24-11-2009 Thema Heime mit Nullfixierung ein Ziel für den ASB? Sprecher Madeleine Viol, Projektmitarbeiterin ReduFix Praxis Über was sprechen wir? Geschlossene Türen
MehrPräFix. Prävention von Gewalt in der Altenpflege. U. Rißmann Geriatrisches Kompetenzzentrum Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart
Prävention von Gewalt in der Altenpflege U. Rißmann Geriatrisches Kompetenzzentrum Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart V. Guerra Kontaktstelle für praxisorientierte Forschung an der Evang. Fachhochschule
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler
ENNA 2009 Selbst- und Fremdgefährdung 1 Selbstgefährdung des Patienten / Bewohners ( 1906 BGB) Selbst- und Fremdgefährdung von Patienten (PsychKG). Selbst- und Fremdgefährdung durch das Pflegepersonal
Mehr4 Besonderheiten bei Demenz
4 Besonderheiten bei Demenz I. Verfassungsrechtliche Grundlagen (Grundgesetz) Unantastbarkeit der Menschenwürde Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
MehrDer Werdenfelser Weg Kommunikationsoptimierung durch internes Qualitätsmanagement
Der Werdenfelser Weg Kommunikationsoptimierung durch internes Qualitätsmanagement Fragen Warum soll jemand in meine Einrichtung auf meinen Wohnbereich zu meinem Bewohner kommen und mir innerhalb einer
MehrWas sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)?
Reduktion von Fixierung Datum 09.01.2009 Thema Das ReduFix-Projekt: Hintergrund Erfahrungen - Ergebnisse Sprecher Ulrich Rißmann Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen
MehrSchulung zur Reduzierung Freiheitsentziehender Maßnahmen in der stationären Altenund Behindertenhilfe
Schulung zur Reduzierung Freiheitsentziehender Maßnahmen in der stationären Altenund Behindertenhilfe Gliederung FeM als Erscheinungsform von Gewalt Studien zu Häufigkeiten Risiken und unerwünschte Nebenwirkungen
Mehr> Für eine starke Pflege ohne Gurte und Gitter!
Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)? FEM Synonyma - Unterbringungsähnliche Maßnahmen Bewegungseinschränkende Maßnahmen Fixierung Reduktion von Fixierung Datum Thema Sprecher Urheberrecht der
MehrMaßnahmen zur Einschränkung der körperlichen Bewegungsfreiheit (international: Physical Restraints )
Reduktion von Fixierung Datum Thema Freiheitsentziehende Maßnahmen (FeM) im Pflegeheim sind vermeidbar - Empfehlungen aus den ReduFix-Projekten Sprecher 1. Fachtag Freiheitsentziehende Maßnahmen in Einrichtungen
Mehr16.Frühjahrstagung Medizinrecht
16.Frühjahrstagung Medizinrecht Arbeitsgruppe Arzthaftungsrecht 15. April 2016 Hamburg 1 Geschäftsführung Aus der Arbeit eines gerichtlichen Sachverständigen 15. April 2016 Hamburg 2 Geschäftsführung 1
MehrAufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten
Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen
MehrQualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim
dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. 27. Juni in der Betreuungssache
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 24/12 vom 27. Juni 2012 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja BGB 1906 a) Das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels
MehrMerkblatt zur Rechtlichen Betreuung
Merkblatt zur Rechtlichen Betreuung Das Betreuungsgesetz (BtG) setzte mit Wirkung vom 01.01.1992 an die Stelle der Vormundschaft über Volljährige sowie der Gebrechlichkeitspflegschaft das einheitliche
MehrFreiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) Corbis
Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FEM) Corbis 1 Anwendung von FEM Die Anwendung von FEM in Einrichtungen der stationären Altenhilfe als auch im häuslichen Umfeld sind unterbringungsähnliche Maßnahmen,
Mehrvor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, Erwachsenenschutzes
Schutz älterer Menschen vor Gewalt in der häuslichen Pflege Unterstützungsbedarf älterer, pflegebedürftiger, rechtlich betreuter Menschen und die Funktion des Erwachsenenschutzes Prof. Dr. jur. Dagmar
MehrDas Beste für die Betroffenen. Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe
Das Beste für die Betroffenen Ethische Fallbesprechungen Eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich und in der Altenhilfe Wiederkehrende Fragen in der Berufspraxis: Wie werden wir den
MehrFür Sicherheit sorgen ohne zu schaden? - Erkenntnisse aus den ReduFix-Projekten
Reduktion von Fixierung Datum Thema Für Sicherheit sorgen ohne zu schaden? - Erkenntnisse aus den ReduFix-Projekten Sprecher 3. Berger Runde Essener Demenz-Fachtagung: Lebensqualität oder Fixierung? Gibt
MehrDie Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst- oder Fremdgefährdung. 19. September 2013, Kreishaus Düren
Die Fixierung von Patienten im Krankenhaus bei Selbst- oder Fremdgefährdung 19. September 2013, Kreishaus Düren Inhalte O RECHTLICHE GRUNDLAGEN FREIHEITSENTZIEHENDE MAßNAHMEN & DOKUMENTATION Gesetzliche
MehrGesund älter werden in Deutschland
Gesund älter werden in Deutschland - Handlungsfelder und Herausforderungen - Dr. Rainer Hess Vorsitzender des Ausschusses von gesundheitsziele.de Gemeinsame Ziele für mehr Gesundheit Was ist gesundheitsziele.de?
MehrErgebnisse des Projekts Sturzprävention
Ergebnisse des Projekts Sturzprävention Priv. Doz. Dr. med. Kilian Rapp, MPH - Geriatrische Rehabilitationsklinik, Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart - Institut für Epidemiologie, Universität Ulm München,
MehrGeschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein?
Geschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein? Dr. med. Richard Mahlberg Klinikum am Europakanal Erlangen Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und Psychosomatik Rechtliche Situation Unterbringung
MehrGewalt und Aggression in der stationären Altenhilfe. Lydia Kassing Pflegesachverständige Case Managerin
Gewalt und Aggression in der stationären Altenhilfe Lydia Kassing Pflegesachverständige Case Managerin Zu Gewalt zählen alle Handlungen und Unterlassungen, die gravierende negative Auswirkungen auf die
MehrDer Werdenfelser Weg Gemeinsam Verantwortung übernehmen. Eine Initiative der Stadt Köln und des Amtsgerichts Köln. Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister Der Werdenfelser Weg Gemeinsam Verantwortung übernehmen Der Werdenfelser Weg Gemeinsam Verantwortung übernehmen Eine Initiative der Stadt Köln und des Amtsgerichts Köln Der Werdenfelser
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Prof. Dr. Gudrun Wansing Universität Kassel Institut für Sozialwesen FG Behinderung und Inklusion Übersicht 1. Hintergrund und Zielsetzung des Persönlichen
MehrLandesberatungsstelle PflegeWohnen. Stephanie Mansmann / September 2013
Landesberatungsstelle PflegeWohnen Ambulant betreute Wohngruppen für Menschen mit Demenz Fachtag Demenz Speyer am 11.09.2013 Themen: Wohnformen für ältere Menschen mit Betreuungs- oder Pflegebedarf Merkmale
MehrFEM der rechtliche Rahmen Unterbringungsarten, Verhältnismäßigkeit, Haftungsfragen Aktuelle rechtliche Entwicklungen / Rechtsprechung der Fachgerichte
FEM der rechtliche Rahmen Unterbringungsarten, Verhältnismäßigkeit, Haftungsfragen Aktuelle rechtliche Entwicklungen / Rechtsprechung der Fachgerichte Seminaris Medizinrecht Freiheit geben, Sicherheit
MehrVorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,
MehrDr. jur. Hans-Martin Käser PATIENTENVERFÜGUNG VORSORGEVOLLMACHT UND LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD. Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR
LIONS CLUB HEIMSHEIM GRAF EBERHARD Schleglerschloss Heimsheim, Rittersaal Dienstag, 17. April 2012-19:30 UHR Dr. jur. Hans-Martin Käser Kanzlei Dr. Käser, Stuttgart PATIENTENVERFÜGUNG UND VORSORGEVOLLMACHT
MehrDas Betreuungsgesetz
Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des
MehrFür Sicherheit sorgen ohne zu schaden
Reduktion von Fixierung Datum Thema Für Sicherheit sorgen ohne zu schaden Erkenntnisse aus den ReduFix-Projekten Sprecher Fachtagung Werdenfelser Weg Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen Würzburg,
MehrVorsorgevollmacht und Patientenverfügung
12. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt a.m. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Notarin Bettina Schmidt Rechtsanwältin Sonja Reiff KANZLEI SCHMIDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte Notarin Frankfurt
MehrVermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen
Vermeidung freiheitseinschränkender Maßnahmen in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen Kevin, 19 Jahre alt Beschluss für den Einschluss im Zimmer Geistige Behinderung Autismusspektrumstörung Deutliche
MehrAllein lebende Menschen mit Demenz. Helga Schneider-Schelte
Allein lebende Menschen mit Demenz Helga Schneider-Schelte Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.v. Selbsthilfe Demenz Selbsthilfeorganisation, gegründet 1989 Interessenvertretung Demenzkranker und Ihrer Angehörigen
Mehr> ReduFix Reduzierung von Fixierung Schwierige Pflege: Fixierung ist keine Lösung
Frau Sommer so eine Person kennt jeder! Die Konfrontation mit mannigfaltigen Herausforderungen auf der Verhaltens-, der Gesundheits- und Umfeldebene sind Alltag! Reduktion von Fixierung Datum Thema > ReduFix
MehrAnamnese. 1. Kommunizieren können (Sehen, Hören, Sprechen, Sprachverständnis, Orientierung, Gedächtnis) Pflegediagnose
Anamnese A = Anleitung = 0 P B 0 Beaufsichtigung = 1 P U = Unterstützung = 2 P TÜ = Teilweise Übernahme = 3 P VÜ = Vollständige Übernahme = 4 P (entsprechende Kürzel in Kästchen Hilfe/Punkte eintragen)
MehrDas Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken
Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde - Ziele, Chancen, Risiken Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts Berlin, 17.-18.11.2014 Überblick Das Gesetz, seine Ziele und seine Kritiker Struktur
MehrVGT Mitte Ka K s a s s e s l e 1 9..J u J ni 2 008
VGT Mitte Kassel 19. Juni 2008 Thema: Ist der Betreuer schuld, wenn sich der Betreute schädigt? Aufsichtspflicht von Heimen/Krankenhäusern/Betreuern 13.02.2009 Haftung bei Stürzen 2 Herzliche Grüße aus
MehrMein Vater soll in den eigenen vier Wänden betreut werden. Wer kann uns unterstützen?
Unterstützung für Menschen im Alter: Diakoniestationen Meine Mutter benötigt Pflege zu Hause. An wen kann ich mich wenden? Mein Vater soll in den eigenen vier Wänden betreut werden. Wer kann uns unterstützen?
MehrKommentar der stationären Pflegeeinrichtung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzner Straße 37, 01877 Bischofswerda Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung Bitte beachten Sie,
MehrVorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung. von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, Betreuungsverfügung von Rechtsanwalt Thomas Stritter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Handlungs- und Entscheidungsausfall infolge Krankheit Demenz Tod Ohne
MehrKooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V
Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)
MehrNicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.
Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben. Ethisches Fallbeispiel Frau C. lebt seit 55 Jahren mit ihrem Mann in einer sehr harmonischen Ehe. Am 1. Sept.2010 hört Herr C. beim Abräumen
MehrInformationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,
Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang
MehrKlie, Thomas (2009): Rechtskunde Das Recht der Pflege alter Menschen. 9. überarb. Aufl., 632 Seiten; Vincentz-Verlag, Hannover.
Prof. Dr. Thomas Klie: Veröffentlichungen 2009 1. Monographien Klie, Th.; Krahmer, U. [Hrsg.](2009): Sozialgesetzbuch XI. Soziale Pflegeversicherung. Lehr- und Praxiskommentar. 3. Auflage,1405 Seiten;
MehrErfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung
Entlassen und was dann? 12. Plattform Gesundheit IKK, 18.03. 2015 Erfordernisse und Ansätze für ein Entlassungsmanagement und Stolpersteine bei der Umsetzung Prof. Dr. Michael Sailer . Gesetzliche Grundlagen
MehrFreiheitsentziehende Maßnahmen Gefahren, Alternativen
Reduktion von Fixierung Datum Thema Freiheitsentziehende Maßnahmen Gefahren, Alternativen Erkenntnisse aus den ReduFix-Projekten Einführung des Werdenfelser Weg im Landkreis Haßberge Fachtagung Haßberge,
MehrHinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Überarbeitung April 2011
ServicePoints Hospiz in Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Ambulante Hospizdienste im Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg Hinweise für den Hospizdienst zur Einhaltung
MehrVorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, PaDentenverfügung Mitgliederversammlung Krankenhausverein am 23. Nov Dr. Markus Dornbach & RA Smeding-
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, PaDentenverfügung Mitgliederversammlung Krankenhausverein am 23. Nov. 2011 Dr. Markus Dornbach & RA Smeding- Terveer Innere Medizin Krankenhaus Rheiderland - Weener
MehrSturzprophylaxe. Sturzgefährdung bei älteren Patienten im Krankenhaus
Sturzprophylaxe Wie viel Altenpflege steckt in der Krankenpflege? 9. Gesundheitspflege Kongress 25. November 2011 Sturzgefährdung bei älteren Patienten im Krankenhaus Sturzprophylaxe Fürsorgepflicht heißt
MehrMultiprofessionelle Behandlung der Demenzerkrankung
Multiprofessionelle Behandlung der Demenzerkrankung Vjera Holthoff Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Bereich Gerontopsychiatrie und kognitive Neuropsychiatrie Deutsches Zentrum für
MehrVorsorgende Verfügungen
Vorsorgende Verfügungen Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung & Vorsorgevollmacht Informationsmaterial Heft Betreuungsrecht Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht
MehrVitalis Wohnpark Bad Essen
Vitalis Wohnpark Bad Essen Konzept zur Angehörigenarbeit Am Freibad 3 49152 Bad Essen Tel. (0 54 72) 9 59-0 Fax (0 54 72) 9 59-4 95 www.vitalis-wohnpark.de Email: vbes@vitalis-wohnpark.de Gliederung UNSER
MehrAnlage 1 Kriterien der Veröffentlichung
Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger
MehrVerbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen?
Verbessert das neue Erwachsenenschutzrecht die Situation der Angehörigen? Fachtagung Verein Netzwerk Angehörigenarbeit Psychiatrie: Trends in der Angehörigenarbeit Psychiatrische Klinik Wil, 15. Juni 2012
MehrDer Kreis Paderborn informiert
Mitwirkende: Kreis Paderborn - Der Landrat - Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Tel.: 05251 308-0 E-Mail: kreisverwaltung@kreis-paderborn.de www.kreis-paderborn.de Stadt Paderborn Am Abdinghof 11 33098
MehrGesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege. (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, WTPG)
Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, WTPG) Häufig gestellte Fragen (FAQ) Januar 2014 1. Frage: Warum stellt das WTPG hilfs- und pflegebedürftige
MehrKommentar der stationären Pflegeeinrichtung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda Tel: 03594-75 60 Fax: 03594-75 61 31 zurheimat@diako-bautzen.de http://www.diako-bautzen.de Erläuterungen
MehrLL Leicht Lesen HEIM-AUFENTHALTS-GESETZ. Soviel Sicherheit wie notwendig. Soviel Freiheit wie möglich.
MEINE FREIHEIT IST MIR WICHTIG! NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung HEIM-AUFENTHALTS-GESETZ FREIHEIT bewahren. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN FREIHEIT SICHERHEIT geben. MOBILITÄT erhalten.
MehrGeschäftsführer der Caritas-Altenhilfe für die Region Konstanz 3
ältere Menschen wollen meist so lange wie möglich im häuslichen und vertrauten Umfeld wohnen. Darum unterstützt die Sozialstation St. Konrad Ältere und Pflegebedürftige in den eigenen vier Wänden. Wir
MehrErgebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,
MehrBehandlungsvereinbarung
Zentrum 16: Psychosoziale Medizin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Behandlungsvereinbarung Erklärungen und Absprachen zwischen Name, Vorname... Straße, PLZ Ort... Telefon... Geb.-Datum... und
MehrEvidenzbasierte Sturzprävention im Pflegeheim. Was funktioniert und was nicht (und warum nicht)
Evidenzbasierte Sturzprävention im Pflegeheim 1995-2012 Was funktioniert und was nicht (und warum nicht) Veranstalter: Bundesinitiative Sturzprävention; Sprecher Prof. Dr. Clemens Becker Inhalt Epidemiologie:
MehrSelbstbestimmte Vorsorge
Selbstbestimmte Vorsorge Informationsveranstaltung vom 19. April 2016 Pro Senectute Nidwalden und Alzheimervereinigung Obwalden Nidwalden Inhalt der Ausführungen 1. Kurzübersicht System der Vertretung
MehrExpertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege Präambel zum Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege Jeder Mensch hat ein Risiko zu stürzen, sei es durch Unachtsamkeit oder bei einer sportlichen
MehrGesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern
Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich
MehrAmbulanter Pflegedienst am St. Josef Krankenhaus I Josefstr I Moers
Pflegefall? Wir helfen weiter! Zu Haus richtig und gut versorgt! am St. Josef Krankenhaus Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne! Michael Koziel Leiter des Ambulanten Pflegedienstes Tel. 02841 107-4000
MehrThemenübersicht. Definition Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Strafgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PsychKG und VwVG der Länder
Themenübersicht Definition Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz Strafgesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) PsychKG und VwVG der Länder 1 Rechtsgrundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen Ausarbeitung
MehrVerwahrlosung älterer Menschen
Verwahrlosung älterer Menschen Rechtliche Rahmenbedingungen für behördliches Einschreiten, Kooperation von Ordnungsamt und Sozialen Diensten am Beispiel der Stadt Leonberg 1. Grundgesetz Art. 1 : Die Würde
MehrAntrag auf gerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung
Antrag auf gerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung PLZ Ort Abteilung 70 Betreuungssache Geschäftsnummer XVII hiermit stelle ich den Antrag, die geschlossene Unterbringung des Betreuten
MehrGesundheitsförderung im Alter
Aktive Prof. Dr. med. Wolfgang von Renteln-Kruse Medizinisch-Geriatrische Klinik Zentrum für Geriatrie und Gerontologie Wiss. Einrichtung an der Universität Hamburg Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf, 7.
MehrZwangsbehandlung in der Psychiatrie. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012
Zwangsbehandlung in der Psychiatrie Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Dr. Rolf Marschner Mainz 29. 8. 2012 Empirische Grundlagen Häufigkeit von Zwangsbehandlungen? Gewalt in der Psychiatrie
MehrSozialmedizinische Nachsorge
Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen
MehrPflegeheim Am Nollen Gengenbach
Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach
Mehrsehr gut 1.0
Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Christiansreuther Str. 29, 95032 Hof Tel: 09281 / 786414 Fax: 09281 / 786413 manuela.koppmeier@hospitalstiftung-hof.de http://www.hospitalstiftung-hof.de
MehrZur Situation demenziell erkrankter Menschen im Pflegeheim
Zur Situation demenziell erkrankter Menschen im Pflegeheim Prof. Dr. Siegfried Weyerer Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim 17. DGPPN-Hauptstadtsymposium Vom Gesundheitswesen vergessen? Demenzkranke
Mehr10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors
10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten
MehrInformationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim
Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den
MehrAktuelle Aspekte zum Entlassungsmanagement. Bad Elster 11. September Dr. Reza F. Shafaei
Aktuelle Aspekte zum Entlassungsmanagement Bad Elster 11. September 2009 Dr. Reza F. Shafaei Vertretungsprofessor an der Hochschule Neubrandenburg Rechtsanwalt in Hamburg Gliederung Rechtliche Ausgangslage
MehrHilfen für das Verfassen meiner Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung - Materialien / Beratungsmöglichkeiten
Hilfen für das Verfassen meiner Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung - Materialien / Beratungsmöglichkeiten ( 1 ) Vorsorgevollmacht www.justiz.nrw.de / Bürgerservice / Formulare Merkblätter / Betreuung
MehrSozialdienst. Unsere Leistungen. Höchstgelegene Lungenfachklinik Deutschlands
Sozialdienst Unsere Leistungen Höchstgelegene Lungenfachklinik Deutschlands Der Sozialdienst der Klinik St. Blasien GmbH Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, sehr geehrte Damen und Herren, im
MehrPflege ohne Zwang. Zwischen Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz
Pflege ohne Zwang Zwischen Schutz und Selbstbestimmung von Menschen mit Demenz Uwe Brucker Fachgebietsleiter Pflegerische Versorgung beim MDS Pflege ohne Zwang Zwischen Schutz und Selbstbestimmung von
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Tonbachstr. 59, 72270 Baiersbronn Tel: 07442/84100 Fax: 07442/841099 raible@waldheim-tonbach.de http://www.waldheim-tonbach.de Erläuterungen
Mehr1999 die Vorsorgevollmacht
Die Was ist das? Der Gesetzgeber hat mit dem 1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999 die deutlich aufgewertet. Die Absicht ist hierbei, dass möglichst viele Bundesbürger eine aufsetzen, damit im Bedarfsfall
MehrAmbulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung?
Ambulant betreute Wohngruppen für f demenzerkrankte Menschen Bedeutung für f r die Versorgung? Workshop 2 Finanzierungsmodelle in den Kommunen unter Berücksichtigung der Wohngemeinschaftskonzepte Kosten
MehrDas Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime
Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime Wie wirkt sich das neue Erwachsenenschutzrecht auf die Alters- und Pflegeheime in der Schweiz aus? Untenstehend nimmt der Rechtsbeistand
MehrMonitoring zur Schmerzerfassung bei Menschen mit Demenz
Monitoring zur Schmerzerfassung bei Menschen mit Demenz SBK Kongress Davos 2016 Beatrix Wozny, Leiterin Pflegedienst Slavisa Marjanovic, Pflegeexperte Aufbau des Workshops Einleitung Ausgangslage Mobility
MehrRegionaler Pfad für geriatrische Patienten mit Sturzsyndrom. Sabine Vodenitscharov
Regionaler Pfad für geriatrische Patienten mit Sturzsyndrom Sabine Vodenitscharov Risikostratifizierung für den geriatrischen Patienten Anzahl der Risikofaktoren Hilfebedarf Ziel Beratung Behandlungsbedarf
MehrSeite 1 von 5 ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung AWO Soziale Dienste Sachsen-Anhalt ggmbh Seniorencentrum Soltauer Straße 15, 06126 Halle Tel: 0345 684780 Fax: 0345 6847820
MehrInhalt. Vorwort 10. Lernbereich 1 Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 11
Vorwort 10 Lernbereich 1 Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 11 Lernfeld 1.1 Theoretische Grundlagen für die gerontopsychiatrische Pflege 11 1. Frage: Was verstehen Sie unter psychischer Gesundheit
Mehr(Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR
Bundeskongress DVSG 10.10.2013 (Psycho)soziale Diagnosen der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen am Beispiel MBOR Regina Menzel Klinische Sozialarbeit Neurologische Klinik Heidelberg Arbeitsschritte der
MehrQualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung
ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Haus Kugelsburg Walderberge 1, 34471 Volkmarsen Tel: 05693 918820 Fax: 05693 9188211 volkmarsen@int-bsw.de
MehrPatientenbefragung zur Zufriedenheit mit der Beratung und Begleitung durch den Sozialdienst. am Universitätsklinikum Münster
Patientenbefragung zur Zufriedenheit mit der Beratung und Begleitung durch den Sozialdienst am Universitätsklinikum Münster August 2008 Universitätsklinikum Münster Stabsstelle Sozialdienst / Case Management
MehrQualität des ambulanten Pflegedienstes
Qualität des ambulanten Pflegedienstes Häusliche Alten- und Krankenpflege Volker Krause KG Tel.: 0214-26004500 Fax: 0214-260045130 info@volker-krause-kg.de www.volker-krause-kg.de Gesamtergebnis Pflegerische
MehrWie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren
Wie Sie die Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Pflegeeinrichtung korrekt über die neuen Entgelte informieren Eine Handreichung für stationäre Einrichtungen www.wir-stärken-die-pflege.de Sehr geehrte Damen und
Mehrder Unfallversicherung dem Sozialamt dem Versorgungsamt Sonstige Stelle
Rücksendung an: Bosch BKK Pflegekasse Kruppstr. 19 70469 Stuttgart Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege Name des Versicherten, Vorname / Geburtsdatum/Versicherungs-Nr.
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
Mehr