LIW _EPLR Code bis LIW _EPLR Code
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- Maya Straub
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1 Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben in der Land, Forst- und Ernährungswirtschaft LIW _EPLR Code bis LIW _EPLR Code
2 2 Aufruf Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ruft im Rahmen der Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) zur Einreichung von Förderanträgen für Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft auf. Datum des Aufrufs: Frist zur Einreichung von Förderanträgen: (es gilt der Posteingang in der Bewilligungsbehörde) Bewilligungsbehörde, bei der die Förderanträge einzureichen sind: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referat 33 - Förderung Zur Wetterwarte Dresden Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen EPLR Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft, der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP AGRI) und des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer - RL LIW/2014), insbes. Teil B. II. 2. Wissenstransfer einschließlich Demonstrationsvorhaben Förderrichtlinie LIW/2014 Auskünfte zum Aufruf und zur RL LIW/2014 Teil B. II. 2.: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Herr Michael Kaßner Telefon: (0351) Michael.Kassner@smul.sachsen.de Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Frau Tanja Mucke Telefon: (0351) Tanja.Mucke@smul.sachsen.de Bewilligungsbehörde Frau Silvia Arndt Telefon: (0351) Silvia.Arndt@smul.sachsen.de
3 3 Zielstellung Die Entwicklung und Spezialisierung der Land- und Forstwirtschaft und die besonderen Herausforderungen, denen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen der Ernährungswirtschaft in ländlichen Gebieten gegenübersehen, erfordern einen angemessen hohen technischen und wirtschaftlichen Bildungsstand sowie eine erhöhte Fähigkeit zum Erwerb und Austausch von Wissen und Informationen. Das erworbene Wissen soll der besseren Wettbewerbsfähigkeit und einer größeren Ressourceneffizienz der sächsischen Unternehmen der Land-, Forst-, und Ernährungswirtschaft dienen und zu einer nachhaltigeren ländlichen Wirtschaft beitragen. Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht: siehe Anlage Inhalt des Aufrufs Mit diesem Aufruf werden ausschließlich Anbieter von Vorhaben des Wissenstransfers aufgefordert Anträge zu stellen. Gefördert werden Fachtagungen, Fachveranstaltungen, Workshops, Arbeitskreise einschließlich damit zusammenhängender Demonstrationsvorhaben. Der Aufruf umfasst die in der Anlage aufgeführten Module mit den jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkten. Jeder Antrag muss einem Modul zuordenbar sein. Die Inhalte und Methoden sind so zu wählen, dass das Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann. Bei der Umsetzung der Vorhaben ist mindestens eines der drei EU-Querschnittsziele Umweltschutz, Innovation und Klimawandel zu berücksichtigen. Die Vorhaben (ausgenommen Exkursionen) müssen in Sachsen stattfinden. Das Vorhaben muss mit qualifiziertem und regelmäßig geschultem Personal (eigenes Personal und Honorarkräfte) umgesetzt werden. Als Mindestanforderungen für diesen Aufruf gelten: Nachweis einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder Vorlage von entsprechenden Referenzen und Nachweis der regelmäßigen fachspezifischen Fortbildung Der Fortbildungsnachweis für eigenes Personal und Honorarkräfte darf zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung nicht älter als 3 Jahre sein. Der Fortbildungsnachweis gilt auch durch Publikationen in Fachzeitschriften bzw. durch Lehr- oder Gutachtertätigkeiten als erbracht, wenn damit eine Aktualisierung des Wissenstandes oder die Erweiterung bzw. Anpassung der erforderlichen Kompetenzen in Bezug auf das Vorhaben verbunden ist. Die Laufzeit für Vorhaben dieses Aufrufs beträgt zwei Jahre ab Bewilligung. Eine längere Vorhabensdauer ist im Ausnahmefall möglich. Die Teilnehmerzahl soll sich an einem Richtwert von 10 Personen orientieren. Voraussetzungen für eine Antragstellung Die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung ergeben sich aus der Richtlinie LIW/2014, Abschnitt B. Das Antragsverfahren ergibt sich aus der Richtlinie LIW/2014, Abschnitt C. I.
4 4 Wichtige Hinweise: Antragstellern wird empfohlen, sich vor Einreichung eines Förderantrags zu ihrem Vorhaben beraten zu lassen. Ansprechpartner Gefördert werden Vorhaben, die durch gruppenorientierte Methoden der Wissensvermittlung oder dem Erfahrungsaustausch dienen. Vorhaben, die auf einzelbetriebliche Beratung und/oder Produktberatung abzielen sowie Veranstaltungen, die zur Produktplatzierung/Werbung genutzt werden, sind nicht förderfähig. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Ausgaben für Demonstrationsvorhaben. Allgemeine Betriebsausgaben können auf Basis der förderfähigen direkten Personalausgaben im Rahmen einer Pauschale in Höhe von 15 % angesetzt und ohne Nachweis beantragt und abgerechnet werden. Bei aus öffentlichen Mitteln institutionell geförderten Einrichtungen können nicht projektbezogene staatliche Mittel als Eigenmittel eingesetzt werden. Jährlich wird ein Auszahlungsantrag zugelassen. Deshalb ist die Vorfinanzierung für mindestens ein Jahr vorzusehen und nachzuweisen. Bedienstete des LfULG dürfen weder als eigenes Personal noch als Honorarkräfte beim Begünstigten eingesetzt werden. Dabei ist unerheblich, ob eine Leistung entgeltlich oder unentgeltlich erbracht werden soll. Nicht gefördert werden Vorhaben, die Teil der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der gesetzlich geregelten Qualifizierung an allgemein- sowie berufsbildenden Schulen, Fachschulen, Berufsakademien, Hochschulen und Universitäten sind. Dem Antrag ist ein Konzept beizufügen (Anlage VB des Antrags), aus dem die detaillierte Umsetzung des Vorhabens hervorgeht. Um Terminüberschneidungen zu vermeiden wird empfohlen, bei der Vorhabenplanung die Termine des LfULG- Veranstaltungskalenders zu berücksichtigen. Veranstaltungskalender Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung sind online im Förderportal des SMUL veröffentlicht. Formulare und Hinweise Vorhabensauswahl: Alle bis zum vorliegenden Förderanträge werden nach Abschluss der förderrechtlichen Verwaltungskontrolle und dem Erreichen der Bewilligungsreife anhand von Vorhabensauswahlkriterien und eines Schwellenwerts bewertet, mit einem Punktewert versehen und je Modul in eine Rangfolge gebracht. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt. Im Anschluss an die Vorhabensauswahl erfolgt die Bewilligung der Anträge in Abhängigkeit vom erreichten Rang und vom im Aufruf benannten Budget. Förderanträge, die zwar den Schwellenwert erreicht haben, für die aber aufgrund ihres Rangs das im Aufruf benannte Budget nicht mehr ausreicht, können nicht bewilligt werden. Sie werden in die Vorhabensauswahl des nachfolgenden Aufrufs einbezogen, sofern ein weiterer Aufruf erfolgt und dieser mit dem vorherigen Aufruf hinsichtlich der Auswahlkriterien und des Schwellenwertes identisch ist.
5 5 Die Vorhabensauswahl erfolgt entsprechend der Richtlinie LIW/2014, Abschnitt C. II. Grundlage für die Vorhabensauswahl ist das Dokument Vorhabensauswahlkriterien Förderperiode , Nr , Tabelle 5 in der zum Zeitpunkt des Aufrufs geltenden Fassung. Vorhabensauswahlkriterien Dresden, den
6 6 Anlage Modul 1: Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 2a zugeordnet Vorhaben zur Verbesserung der Wirtschaftsleistung landwirtschaftlicher Betriebe a) Vermittlung von Informationen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch nachhaltiges Unternehmensmanagement oder b) Vermittlung von Informationen zur ökologischen/biologischen Landwirtschaft oder c) Vermittlung von Informationen zur innovativen, umweltschonenden oder tiergerechten Haltung und zur Tiergesundheit oder d) Vermittlung von Informationen zur Direktvermarktung Für das beantragte Vorhaben können sowohl ein als auch mehrere Schwerpunkte (a bis d) ausgewählt werden. Es ist nicht erforderlich, alle Schwerpunkte in einem Vorhaben umzusetzen. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch sonstige Bodenbewirtschafter Euro Förderhöhe: 80 % Sofern im Vorhaben Ergebnisse aus einem laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben der EIP AGRI vermittelt werden, können 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
7 7 Modul 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger und -verarbeiter durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 3a zugeordnet Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger und -verarbeiter durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette a) Vermittlung von Informationen für Landwirte und Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Ernährungswirtschaft zur Teilnahme an Qualitätsregelungen b) Vermittlung von Informationen für Landwirte und KMU der Ernährungswirtschaft zu kundenorientiertem Verhalten und Kommunikation sowie zum einschlägigen Förderrecht und zu Förderverfahren c) Vermittlung von Informationen für Landwirte und KMU der Ernährungswirtschaft zu absatzfördernden Maßnahmen im Rahmen der Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten sowie lokaler beziehungsweise regionaler Märkte. Für das beantragte Vorhaben können sowohl ein als auch mehrere Schwerpunkte (a bis c) ausgewählt werden. Es ist nicht erforderlich, alle Schwerpunkte in einem Vorhaben umzusetzen. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen sowie in KMU der Ernährungswirtschaft einschließlich des Ernährungshandwerks Euro Förderhöhe: 60 %
8 8 Modul 3: Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngeund Schädlingsbekämpfungsmitteln Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 4b zugeordnet Vorhaben zur Verbesserung der Wasserwirtschaft einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln a) Vermittlung von Informationen, insbesondere zu Themen der Stoffaustragsminimierung und Empfehlung von speziellen, auf die Erreichung konkreter Fachziele ausgerichteter Landbewirtschaftungsmaßnahmen für die Landwirtschaft in prioritären Gebieten der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie) (ABl. L 327 vom , S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/64/EU (ABl. L 353 vom , S. 8) geändert worden ist, b) Vermittlung von Informationen zur Verminderung des Düngemittel- und Pflanzenschutzmitteleinsatzes, insbesondere zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAPS), c) Vermittlung von Informationen über die langfristige Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Landbewirtschaftung an klimatische Veränderungen. Für das beantragte Vorhaben können sowohl ein als auch mehrere Schwerpunkte (a bis c) ausgewählt werden. Es ist nicht erforderlich, alle Schwerpunkte in einem Vorhaben umzusetzen. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch sonstige Bodenbewirtschafter Euro Förderhöhe: 80 % Sofern im Vorhaben Ergebnisse aus einem laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben der EIP AGRI vermittelt werden, können 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
9 9 Modul 4: Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 4c zugeordnet Vorhaben zur Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung Vermittlung von Informationen und Empfehlung von speziellen, auf die Erreichung konkreter Fachziele ausgerichteten Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen zur Verminderung der Bodenerosion sowie sonstige Themen des Bodenschutzes. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch sonstige Bodenbewirtschafter und Waldbesitzer Euro Förderhöhe: 80 % Sofern im Vorhaben Ergebnisse aus einem laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben der EIP AGRI vermittelt werden, können 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
10 10 Modul 5: Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 5b zugeordnet Vorhaben zur Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft Vermittlung von Informationen und Empfehlung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz einschließlich Energiecheck zur Ausschöpfung weiterer Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch sonstige Bodenbewirtschafter Euro Förderhöhe: 80 % Sofern im Vorhaben Ergebnisse aus einem laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben der EIP AGRI vermittelt werden, können 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
11 11 Modul 6: Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 5d zugeordnet Vorhaben zur Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen Vermittlung von Informationen über die Umstellung zu betriebsmittelreduzierenden Produktionsweisen sowie Vermittlung von Wissen über Produktionsweisen zur Minderung der Treibhausgas- und Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft einschließlich Biogas und Kurzumtriebsplantagen. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch sonstige Bodenbewirtschafter Euro Förderhöhe: 80 % Sofern im Vorhaben Ergebnisse aus einem laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben der EIP AGRI vermittelt werden, können 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
12 12 Modul 7: Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Forstwirtschaft Nr. des Aufrufs: LIW _EPLR Code Das Vorhaben ist der EU-Priorität 5e zugeordnet Vorhaben zur Förderung der Kohlenstoffspeicherung und -bindung in der Forstwirtschaft Vermittlung von Informationen zur Stabilisierung der Waldökosysteme im Hinblick auf den Klimawandel und eine ressourcenschonende, nachhaltige Forstwirtschaft. Gartenbau sowie in gewerblichen Tochterunternehmen landwirtschaftlicher Unternehmen, aber auch sonstige Bodenbewirtschafter Euro Förderhöhe: 80 % Sofern im Vorhaben Ergebnisse aus einem laufenden oder abgeschlossenen Vorhaben der EIP AGRI vermittelt werden, können 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden.
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