A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.)

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1 LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/298 (16/218) A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Kinderarmut Vorbemerkung der Fragestellerin: Kinderarmut ist nach wie vor eines der prägendsten und gravierendsten Probleme in diesem Land. Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland sind abhängig von Hartz IV. Dabei ist die Situation im Saarland besonders verheerend: mit einer Armutsquote von 17,6 Prozent liegt das Saarland deutlich über dem bundesdeutschen Schnitt von 14,7 Prozent und noch deutlicher über dem Schnitt der westdeutschen Bundesländer von 13,2 Prozent. Nur Bremen und Nordrhein-Westfalen haben noch höhere Armutsquoten. Besonders betroffen von Armut sind dabei Kinder von Alleinerziehenden. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragestellerin zitiert in ihrer Vorbemerkung die Bertelsmann-Studie Armutsmuster in Kindheit und Jugend - Längsschnittbetrachtungen von Kinderarmut. Die darin veröffentlichten Daten entsprechen eigenen Berechnungen der Bertelsmann Stiftung, die auf der Grundlage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsmarkt in Zahlen, Kinder im SGB II) basieren. Diese Daten wurden im September 2016 in einem Factsheet Kinder im SGB II-Bezug in Deutschland" veröffentlicht. Die von der Bertelsmann Stiftung an dieser Stelle verwendete Armutsdefinition bezieht sich auf diejenigen Kinder, die in einer Bedarfs-gemeinschaft (BG) leben, also in einem Haushalt, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) erhält. Generell sind in dieser Bertelsmann-Studie folgende Gruppen von armen oder armutsgefährdeten definiert: Rund ein Viertel aller Kinder wächst in einer nicht gesicherten Einkommenssituation auf und gilt somit als arm oder armutsgefährdet. Bei 8 Prozent der Kinder liegt das Haushaltseinkommen unterhalb der 60-Prozent- Armutsgefährdungsschwelle - sie sind also einkommensarm -beziehen aber keine SGB II-Leistungen. Weitere 5,3 Prozent der Kinder leben in einem Haushalt mit SGB II-Bezug, ohne jedoch einkommensarm zu sein. Insgesamt 9,5 Prozent der Kinder beziehen im Haushalt SGB II-Leistungen und sind gleichzeitig einkommensarm. Ausgegeben: ( )

2 Somit sind Kinder im SGB II-Bezug nicht identisch mit Kinderarmut, nur die drittgenannte Gruppe erfüllt in diesem Kontext beide Kriterien. Darüber hinaus weist die Landesregierung darauf hin, dass im Rechtskreis SGB II lediglich die SGB II-Hilfequoten, aber keine Armuts- oder Armutsgefährdungs- bzw. risikoquoten existieren. Zu Frage 1: Wie hoch war die Armutsrisikoquote 2016 und soweit bekannt 2017 von allgemein, von in Paar-Familien sowie von Alleinerziehender, aufgeschlüsselt nach Landkreisen im Saarland? Wie in der Vorbemerkung geschildert, stellen die von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichen Werte nicht die Armutsquote, sondern vielmehr die SGB II-Hilfequote dar. Für Kinder in Paar-BG und Kinder in Alleinerziehenden-BG wurden zur Beantwortung der Frage neben der Hilfequote auch die tatsächlichen Bestände an BG-Typen in den Tabellen 3 bis 5 aufgeführt. Die aktuell verfügbaren Daten der Tabellen 3 bis 5 bilden den Stand Juni 2017 ab. Diese werden in Bezug zu den Werten des Vorjahresmonats (Juni 2016) gesetzt. Zur regionalen Aufteilung der Armutsgefährdungsquote von allgemein, von in Paar-Familien sowie von Alleinerziehender, nach Landkreisen im Saarland liegen keine amtlichen Statistiken im Kontext der Sozialberichterstattung vor. Tabelle 1 SGB II-Hilfequote der leistungsberechtigten Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (BG)1 Juni 2017 Bund, Länder, Kreise und kreisfreie Städte Region Jun 17 Jun 16 Jun 15 Jun 14 Jun 13 Jun 12 Veränderung Juni 2017 zu Juni 2016 in Prozentpunkten Veränderung Juni 2017 zu Juni 2012 in Prozentpunkten Deutschland ,6 13,8 14,0 13,6 13,3 12,8 0,8 1,8 Westdeutschland 13,5 12,5 12,5 12,1 11,6 11,1 1,0 2,4 Ostdeutschland 19,8 19,6 20,8 21,2 21,5 21,2 0,1-1,5 Saarland 10 19,6 18,3 15,9 15,1 14,3 13,3 1,4 6,3 Regionalverband Saarbrücken ,7 27,0 24,5 23,4 22,4 21,6 1,6 7,1 Merzig-Wadern ,5 10,5 7,9 7,5 7,0 6,7 1,0 4,8 Neunkirchen ,6 20,8 17,4 16,0 14,5 13,4 1,7 9,2 Saarlouis ,1 13,9 12,5 12,6 11,8 10,3 1,3 4,8 Saarpfalz-Kreis ,7 13,2 10,9 10,0 9,4 8,4 1,4 6,3 St. Wendel ,5 10,3 8,0 7,2 7,2 7,1 0,2 3,3 Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit "." ausgewiesen. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit. ausgewiesen Arbeit 1) Die SGB II-Quote bezieht die leistungsberechtigten (LB) Kinder unter 18 Jahren auf die Bevölkerung unter 18 Jahren zum Stand des des Jahres bzw. für Juni 2017 vorläufig auf den Stand des (Quelle: Statistisches Bundesamt) 1) Die SGB II-Quote bezieht die leistungsberechtigten (LB) Kinder unter 18 Jahren auf die Bevölkerung unter 18 Jahren zum Stand des des Jahres bzw. für Juni 2017 vorläufig auf den Stand des (Quelle: Statistisches Bundesamt)

3 Tabelle 2 SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften (BG) Siehe Anlage. Tabelle 3 Bestand Bedarfsgemeinschaften (BG) mit unter 18 Jahren Juni 2017 Bund, Länder, Kreise und kreisfreie Städte Region Bestand BG Bestand unter 18 Jahren mindestens einem Kind einem Kind zw ei drei und mehr einem Kind zw ei drei und mehr Deutschland ,3 1,6-2,6 1,5 12,9 Westdeutschland ,4 3,4-1,0 3,2 14,5 Ostdeutschland ,8-3,2-7,0-3,2 8,0 Saarland ,6 2,7-2,6 4,6 12,9 Regionalverband Saarbrücken ,9 2,4-2,4 4,7 10,8 Merzig-Wadern ,6 3,3-2,4 5,3 13,5 Neunkirchen ,4 0,9-7,2 5,3 14,9 Saarlouis ,5 4,9-0,8 7,3 16,3 Saarpfalz-Kreis ,2 7,4 8,3 1,4 14,2 St. Wendel ,0-5,7-16,7-2,1 14,5 Hinweis: Nicht plausible Nicht Werte plausible werden mit Werte "." ausgewiesen. werden mit. ausgewiesen Statistik der Bundesagentur Statistik der für Bundesagentur Arbeit für Arbeit dav. Bestand BG Veränderung zum Vorjahresmonat in % mindestens einem Kind dav. Tabelle 4 Bestand Alleinerziehende- unter 18 Jahren Juni 2017 Bund, Länder, Kreise und kreisfreie Städte Region einem Kind zw ei drei und mehr einem Kind zw ei drei und mehr Deutschland ,3-2,5-4,3-1,8 3,8 Westdeutschland ,4-1,3-2,9-0,7 4,3 Ostdeutschland ,8-5,6-7,5-4,6 2,1 Saarland ,6-3,1-5,1 1,2-2,8 Regionalverband Saarbrücken ,9-2,0-4,1 2,1-1,2 Merzig-Wadern ,6-1,7-6,7 9,4 1,5 Neunkirchen ,4-3,8-7,0 2,3-1,4 Saarlouis ,5-5,2-7,3-1,6-3,8 Saarpfalz-Kreis ,2 1,7 7,2-4,5-9,9 St. Wendel ,0-15,3-21,6 2,3-14,0 Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit "." ausgewiesen. Bestand BG mindestens einem Kind Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit. ausgewiesen Bestand Alleinerziehende-BG dav. Bestand BG Veränderung zum Vorjahresmonat in % mindestens einem Kind dav. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Arbeit - 3 -

4 Tabelle 5 Bestand Partner- unter 18 Jahren Juni 2017 Bund, Länder, Kreise und kreisfreie Städte Region einem Kind zw ei drei und mehr einem Kind zw ei drei und mehr Deutschland ,3 7,1 0,8 5,1 18,2 Westdeutschland ,4 9,4 3,1 7,2 20,0 Ostdeutschland ,8 0,2-5,7-1,5 12,0 Saarland ,6 9,5 2,5 8,0 20,5 Regionalverband Saarbrücken ,9 7,3 0,5 7,1 16,9 Merzig-Wadern ,6 8,3 4,7 1,9 18,6 Neunkirchen ,4 5,6-7,9 8,2 22,3 Saarlouis ,5 20,3 16,8 18,8 26,6 Saarpfalz-Kreis ,2 13,0 10,7 6,4 23,5 St. Wendel ,0 7,2-3,5-3,8 26,0 Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit "." ausgewiesen. Bestand BG mindestens einem Kind Hinweis: Nicht plausible Werte werden mit. ausgewiesen Bestand Partner- dav. Bestand BG Veränderung zum Vorjahresmonat in % mindestens einem Kind dav. Statistik der Bundesagentur für Arbeit Statistik der Bundesagentur für Arbeit Im Gegensatz zur SGB II-Hilfequote der leistungsberechtigten Kinder (Tabelle 1), die ausschließlich Kinder mit Leistungsanspruch berücksichtigt, sind im Anteil der minderjährigen Kinder in Bedarfsgemeinschaften an der Bevölkerung sowohl Kinder mit Leistungsanspruch als auch Kinder ohne Leistungsanspruch und vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen enthalten. Mit der Berechnung eines solchen Anteils werden alle Kinder im Umfeld von leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II berücksichtigt (Tabelle 6). Tabelle 6 Anteil minderjähriger Kinder in Bedarfsgemeinschaften an der Bevölkerung 1 Juni 2017 Bund, Länder, Kreise und kreisfreie Städte Region Jun 17 Jun 16 Jun 15 Jun 14 Jun 13 Jun 12 Veränderung Juni 2017 zu Juni 2016 in Prozentpunkten Veränderung Juni 2017 zu Juni 2012 in Prozentpunkten Deutschland 15,4 14,6 14,8 14,6 14,5 14,4 0,8 1,0 Westdeutschland 14,2 13,3 13,3 12,9 12,7 12,4 0,9 1,8 Ostdeutschland 20,9 20,9 22,2 22,9 23,6 24,1 0,0-3,2 Saarland 10 20,6 19,4 16,9 16,2 15,6 14,9 1,2 5,7 Regionalverband Saarbrücken ,9 28,4 25,5 24,5 23,7 23,2 1,5 6,7 Merzig-Wadern ,2 11,5 9,0 8,8 8,4 8,7 0,8 3,5 Neunkirchen ,0 22,5 19,1 17,9 16,7 16,0 1,4 8,0 Saarlouis ,9 14,6 13,2 13,5 12,8 11,6 1,3 4,4 Saarpfalz-Kreis ,3 14,0 11,7 11,2 10,8 10,1 1,3 5,2 St. Wendel ,1 10,9 8,0 7,2 7,3 7,2 0,2 3,9 Hinweis: Nicht plausible Nicht plausible Werte werden Werte mit "." ausgewiesen. werden mit. ausgewiesen Statistik der Bundesagentur Statistik der Bundesagentur für Arbeit für Arbeit 1) 1) Anteil Anteil an der an Bevölkerung der Bevölkerung unter 18 Jahren zum unter Stand 18 des Jahren des zum Jahres Stand bzw. für Juni des vorläufig des auf den Jahres Stand des bzw für Juni (Quelle: 2017 Statistisches vorläufig Bundesamt) auf den Stand des (Quelle: Statistisches Bundesamt)

5 Zu Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung diese Quoten und wie erklärt sie (gegebenenfalls) die erheblichen Unterschiede? Die in den Tabellen zur Frage 1 dargestellten Daten sind seit dem Jahr 2016 maßgeblich durch die sehr stark angestiegene Fluchtmigration geprägt. Während der Bestand an BG insgesamt im Saarland um -1,6 Prozentpunkte abgenommen hat, sind die BG vor allem mit 2 und mehr angestiegen. Diese Zunahme wird besonders deutlich bei den Partner- mehr als 3 (Tabelle 5). Der Zuwachs an kinderreichen Familien im Kontext von Fluchtmigration lässt sich unter anderem an den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) ablesen. Zur Verdeutlichung dient Tabelle 7. Mit Datenstand Juni 2017 weist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit bei den ELB insgesamt einen Anteil von 20,5 Prozent im Kontext zur Fluchtmigration aus. Der Anteil bei den Partner- 3 und mehr liegt mit 38,6 Prozent deutlich höher und bildet damit darüber hinaus den höchsten Anteilswert im Kontext von Fluchtmigration bei den BG-Typen mit. Vergleiche mit Vorjahren sind noch nicht möglich, da diese Statistik (Migrations- Monitor Arbeitsmarkt: Personen im Kontext von Fluchtmigration) erst seit Berichtsmonat Juli 2016 erhoben wird. Tabelle 7 - Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2017 Merkmal Erw erbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) dar. im Kontext von Fluchtmigration 1) absolut Anteil an Sp. 1 in % Insgesamt ,5 ELB in BG-Typ Single-BG ,6 Alleinerziehende-BG ,6 mit 1 Kind ,7 mit ,7 mit 3 und mehr ,5 Partner-BG ohne ,5 Partner ,3 mit 1 Kind ,0 mit ,6 mit 3 und mehr ,6 Datenstand: Juni 2017, Zentraler Statistik-Service - 5 -

6 Zu Frage 3: Wie hoch ist die SGB II-Hilfsquote für Paar- Familien mit und wie hoch ist die Sanktionsquote in Paar-Familien mit, aufgeschlüsselt nach Landkreisen im Saarland? Bezüglich der Darstellung der SGB II-Quote für Paar-BG verweist die Landesregierung auf die Antwort zu Frage 1. Die Sanktionsquoten sind im Anhang den Tabellen 8 zu entnehmen. Zu Frage 4: Wie hoch ist die SGB II-Hilfsquote für Alleinerziehenden-Familien mit und wie hoch ist die Sanktionsquote in Alleinerziehenden-Familien, aufgeschlüsselt nach Landkreisen im Saarland? Bezüglich der Darstellung der SGB II-Quote für Alleinerziehende-BG verweist die Landesregierung auf die Antwort zu Frage 1. Die Sanktionsquoten sind im Anhang den Tabellen 8 zu entnehmen. Zu Frage 5: Was wird die Landesregierung unternehmen, um das Armutsrisiko von generell sowie insbesondere das um ein Vielfaches höhere Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren zu reduzieren? Die Auswirkungen der stark angestiegenen Fluchtmigration auf die Struktur der SGB II-Bedarfsgemeinschaften, vor allem die Zunahme der Paar-Bedarfsgemeinschaften mit mehreren wurden bei der Beantwortung der Frage 2 bereits aufgeführt. Die Landesregierung verfolgt prioritär das Ziel, dass anerkannte Asylberechtigte, von denen die weit überwiegende Anzahl zunächst leistungsberechtigt im Rechtskreis SGB II ist, möglichst schnell in die Gesellschaft integriert und ihnen darüber hinaus gute Perspektiven für eine gelingende berufliche Aus- oder Weiterbildung und somit eine nachhaltige Beschäftigung auf dem saarländischen Arbeitsmarkt geboten werden. Vor diesem Hintergrund hat das Zukunftsbündnis Fachkräfte Saar bereits im Mai 2015 das Aktionsprogramm Zuwanderung gestartet, in dem die Landesregierung mit den wesentlichen Arbeitsmarktakteuren Maßnahmen zur schnelleren Integration von Geflüchteten, Asylsuchenden und Menschen mit Migrationshintergrund in Beschäftigung festgelegt hat. Um diese zu fördern, wurde darüber hinaus auch ein Sieben-Punkte-Plan vorgelegt. Der Sieben-Punkte-Plan ist im Oktober 2015 zu einem Zeitpunkt in Kraft getreten, zu dem erst die Hälfte der Asylanträge des gesamten Jahres gestellt waren und zu dem die Entwicklung im jetzt bekannten Ausmaß noch nicht absehbar war. Mittlerweile hat sich in der Praxis nicht nur die große Bedeutung bestätigt, die dem frühzeitigen Erwerb der Sprachkompetenz sowie der Betreuung und Begleitung bei der Integration Geflüchteter in die Arbeitswelt beigemessen werden. Bestätigt hat sich auch die Erkenntnis, dass für eine gelingende Integration Asylsuchender und Asylberechtigter weitere Maßnahmen und Instrumente erforderlich sind, die über das Aktionsprogramm Zuwanderung sowie den Sieben-Punkte-Plan hinausgehen

7 Daher wird mit den Maßnahmen und Instrumenten des nun vorliegenden Aktionsplans zur Integration Geflüchteter in den saarländischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ein erweiterter Beitrag dazu geleistet, die gestiegene Anzahl Geflüchteter mit guter Bleibeperspektive in den saarländischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. In alle Aktivitäten werden die vorhandenen Potenziale und Kompetenzen wie Mehrsprachigkeit, schulische Bildung, berufliche Qualifikation und Vorerfahrungen einbezogen. Der Aktionsplan ist auf der Internetpräsenz der Landesregierung veröffentlicht: Um das Armutsrisiko von Familien generell sowie insbesondere das um ein Vielfaches höhere Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren zu reduzieren, wird die Landesregierung entsprechend den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode die deutliche Erhöhung der Frauenerwerbsbeteiligung im Saarland fördern. Dazu wird in Kooperation mit der Netzwerkstelle Frauen im Beruf ein Landesarbeitsmarktprogramm Frauen in Arbeit initiiert. Dieses wird u.a. den (Wieder-) Einstieg sowie die Rückkehr von Frauen in den Beruf durch individuelle Beratung und Unterstützung fördern sowie die Möglichkeiten erleichtern, Aus- und Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Dabei wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Betreuungssituation ein besonderer Fokus auf Alleinerziehende gelegt mit dem Ziel der Bereitstellung eines umfassenden sowie bedarfsgerechten Betreuungs- und Förderangebots, ausgerichtet an der individuellen Situation der Alleinerziehenden. Dabei werden insbesondere auch Alleinerziehende im SGB-II-Leistungsbezug in den Blick genommen. Ihnen sollen passgenaue Hilfen ermöglicht werden zur Förderung der Arbeitsmarktintegration, zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Erhöhung der sozialen Teilhabechancen in der Absicht, ihre Erwerbschancen deutlich zu verbessen und damit die Hilfebedürftigkeit nachhaltig zu reduzieren. Im Landeshaushalt sind darüber hinaus für die Förderung von Projekten gegen Kinderarmut seit mehreren Jahren jeweils Euro eingestellt. Mit diesen Mitteln wurden als Anschubfinanzierung im Regionalverband Saarbrücken und in den Landkreisen Saarlouis und St. Wendel verschiedene Projekte zur Bekämpfung der Auswirkungen von Kinderarmut initiiert und gefördert. Kinder und Familien können hierdurch in allen Lebenslagen, auf die sich Armut auswirkt (Bildung, Ernährung, Sport, kulturelle Teilhabe, Erziehungskompetenz, Netzwerkarbeit im Stadtteil etc.) unterstützt werden. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Resilienzbildung von geleistet. Im Rahmen der Fortschreibung des Aktionsplans zur Bekämpfung von Armut werden die bisherigen Projekte evaluiert und geprüft, mit welchen weiteren Maßnahmen auf Landesebene dem Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren wirksam begegnet werden kann. Mit der derzeitigen Regelung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und - bildungsgesetzes (SKBBG) werden Eltern im letzten Kindergartenjahr in einem Drei- Stufen-Modell entlastet, wenn das zur Verfügung stehende Familieneinkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Grenzen sind im Vergleich zu den Einkommensgrenzen, die für die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe gelten, deutlich erhöht. Somit erhalten weit mehr Familien eine hälftige Beitragserstattung oder sind vom Beitrag für eine sechsstündige Betreuung in Gänze befreit. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD im Saarland sieht weiterhin vor, ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 den Elternbeitrag für die Bildung, Betreuung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen schrittweise zu reduzieren. Vorerst sollen in drei Schritten die Beiträge von derzeit 25 Prozent der Personalkosten um jährlich jeweils mindestens zwei Prozentpunkte abgesenkt werden, so dass es insgesamt zu einer fast 25- prozentigen Entlastung der Eltern kommen wird. Eine weitere finanzielle Entlastung könnte erreicht werden, wenn zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Landesregierung ist, eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur im Bereich der Kindertageseinrichtungen zu schaffen

8 Derzeit bewegt sich die erreichte Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren (einschließlich der geförderten, aber noch nicht fertig gestellten Plätze) auf Landkreisebene zwischen 26 und 41 Prozent. Um die Vereinbarkeit von Erziehungsaufgaben und Erwerbstätigkeit zu verbessern, ist es darüber hinaus erforderlich, die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen den Bedarfssituationen der Familien anzupassen. In diesem Zusammenhang hat sich z.b. der Anteil der Kindergartenplätze mit einem Mittagessen-Angebot von 45 Prozent in 2012 auf aktuell fast 60 Prozent erhöht. Orientiert u.a. an den Handlungsempfehlungen des ersten saarländischen Familienreports wird die Landesregierung auch weiterhin bundesgesetzliche Initiativen zur Verbesserung der finanziellen Situation Alleinerziehender unterstützen

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