CAT A Ausbildung entsprechend EASA-Teil 66
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- Adam Böhm
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1 CAT A Ausbildung entsprechend EASA-Teil 66 Stand vom Hiermit informieren wir, dass beginnend mit dem heutigen Tage die gesamte Grundlagenschulung entsprechend EASA Teil-66 neu geordnet wird. Das betrifft alle Kategorien und Unterkategorien von A bis B2. Basis für die künftige Grundlagenausbildung bilden die jeweiligen Anlagen 1 der EASA Teil-66, Teil- 147 und der Unterabschnitt C der Teil-147. Darin sind die zu schulenden Inhalte und Zeitansätze der entsprechenden Grundlehrgänge definiert. Grundlage für die Neuordnung ist die Forderung der EASA, die gesamte Stundentafel, unterteilt nach theoretischer und praktischer Ausbildung, entsprechend den Bonuspunkten vorzugeben. Was ist neu und welche Probleme sehen wir für die Einführungsphase? 1. Das alte Bonussystem besteht für einige Zeit neben dem Neuen wegen der Übergangsfristen. 2. Die Anteile an theoretischer und praktischer Ausbildung sind in den definierten en zu erbringen. 3. Das LBA gibt nur die zu erbringenden Stunden vor. Welche Stundenanzahl pro Tag geschult wird, liegt in der Verantwortung der Ausbildungsbetriebe. 4. Die Bonusregelung ist einfacher gestaltet und nicht mehr abhängig von den Prüfungsleistungen der IHK - Abschlussprüfung. 5. Bei der dualen Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker ist der zu erbringende Stundenanteil gleich geblieben. Neu ist, dass in den festgelegten en eine Prüfung entsprechend der Teil-66 abzulegen ist. Mit dieser Regelung werden die Abschlüsse aller Sparten eines Fluggerätmechanikers abgedeckt. Fristen zur Einführung: Für die duale Ausbildung zum Fluggerätemechaniker ( I) wird festgelegt: 1. Alle Auszubildenden die ihre Ausbildung bis zum mit Erfolg abschließen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. 2. Für alle anderen Auszubildenden findet die Neuregelung volle Anwendung. Für alle anderen sarten (II, III und IV) wird zur Einführung des neuen Schulungsansatzes der 01. Januar 2009 als Beginn neuer Lehrgänge festgelegt. Die Bonus-Tabellen sind dem Anhang beigefügt: 1
2 Mechanic Cat A1 Freigabeberechtigtes Personal CAT A a *, ** I 1 * II III 1 x x x x x x x IV Gasturbinentriebwerke Propeller x - Abschluß mit Prüfung in diesem * - Die praktischen en können nach dem Grundlagenlehrgang erbracht werden ** - für andere technische als förderliche Berufe mit IHK-Abschluß entfallen die e 1 und 2 2
3 Freigabeberechtigtes Personal CAT A b Mechanic Cat A2 *** 1 *, ** I 1 * II III 1 x x x x x x x IV Kolbentriebwerke Propeller x - Abschluß mit Prüfung in diesem * - Die praktischen en können nach dem Grundlagenlehrgang erbracht werden ** - für andere technische als förderliche Berufe mit IHK-Abschluß entfallen die e 1 und 2 *** - Da die Prüfungsfragenanzahl nach Teil-66, Anlage II im Vergleich zum CAT A1 kaum geringer ist, empfiehlt das LBA abweichend von Teil-147, Anlage I dringend für CAT A2 eine Lehrgangslänge von mind. 800 Stunden bei Volllehrgängen. 3
4 Mechanic Cat A3 Freigabeberechtigtes Personal CAT A *, ** I 1 * II III 1 x x x x x x IV Gasturbinentriebwerke x - Abschluß mit Prüfung in diesem * - Die praktischen en können nach dem Grundlagenlehrgang erbracht werden ** - für andere technische als förderliche Berufe mit IHK-Abschluß entfallen die e 1 und 2 4
5 Mechanic Cat A4 Freigabeberechtigtes Personal CAT A *, ** I 1 * II III 1 x x x x x x IV Kolbentriebwerke x - Abschluß mit Prüfung in diesem * - Die praktischen en können nach dem Grundlagenlehrgang erbracht werden ** - für andere technische als förderliche Berufe mit IHK-Abschluß entfallen die e 1 und 2 5
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