Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation von Schalungs- und Gerüstprodukten. Fassung:

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1 Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation von Schalungs- und Gerüstprodukten Fassung:

2 Soweit Produkte über Europäische Verordnungen oder Direktiven geregelt sind, gelten in dieser Aufstellung die nationalen deutschen Regelungen. Für alle Produktgruppen gilt grundsätzlich das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Grundsätzlich gilt für alle Arbeitsmittel die Europäische Arbeitsmittelbenutzungs-Verordnung (Betriebssicherheits-V.). Diese schreibt vor, dass der Anwender vor jedem Gebrauch das Arbeitsmittel "in Augenschein nimmt" und schadhafte Arbeitsmittel nicht verwendet. GS-Zeichen für "geprüfte Sicherheit" ist ein freiwillig zu erwerbendes Zeichen. Für Gerüst- und Schalungsprodukte erteilt und verlängert die BGBau-Zert aktuell keine GS-Zeichen, weil sich kartellrechtliche Vorgaben geändert haben und bei der Zertifizierungsstelle bisher keine Vorgehensweise festgelegt ist. Wand- und Deckenschalung Schalungsanker (Ankerstab) EN opt. GSV-Zeichen opt. GSV-Zeichen GSV-RL DIN Wandschalung nach DIN Ankerstab als Abspannung in Traggerüsten abz 2.16 Stützbock, Richtkonsole Holzschalungsträger EN lose Holzschalungsplatten EN DIN (bis ), Ö-Norm B 3023 opt. FSC, PEFC opt. FSC, PEFC Seitenschutz(-system) EN nach EN Baustützen, Stahl EN Seite 2 von 5 Stand:

3 Baustützen, Aluminium EN Baustützen, Stahl-Aluminium-Mischbauweise Traggerüst (aus vorgefertigten Gerüstbauteilen) Traggerüst, (normativ nicht rechenbare Teile, z. B. Rahmenanschluss) Kletterkonus zur Verankerung von Konsolgerüsten abz auf Basis EN 1065 bzw. EN zusätzlich opt. Typenprüfung EN ÜH EN Arbeits-, Schutzgerüst EN abz Klettersystem Ü-Zeichen MVV TB A und Anhang 2 opt. Typenberechnung leichte Gerüstspindel DIN 4425 ÜHP Gerüstrohrkupplung EN 74-1 und Seite 3 von 5 Stand:

4 EN BA (an jedem Produkt) eingebaute Anschlagpunkte des anzuschlagenden Produkts Lastaufnahmemittel (bspw. produktspezifische Kranhaken, Versetztraverse) CE-Herstellererklärung CE, dauerhaftes Schild, s. Lagergeräte (Gitter- / Kleinteileboxen, etc.) BA Hersteller, Tragfähigkeit, Stapelhöhe selbständige Maschinen BA CE-Herstellererklärung Trennmittel GefVO SDB spezifische Gefahrensymbole Kanister, Mehrweggebinde bei Gefahrstoffen Entsorgungshinweis in SDB Zurr-, Ladegurt optische Prüfung vor jedem Einsatz Abspannkette Kettenglieder dürfen nicht in Krangehänge passen kein weiterer Nachweis regelmäßig (mind. 1x/a) CE einsetzbar, solang Etikett lesbar bei jedem Einsatz ansonsten Führung eines Kettenbuchs; jährliche optische Prüfung, alle 3 Jahre zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) Zurrkette für Ladungssicherung BA Kettenbuch Traglast, Güte mind. 1x/a optisch, ZfP alle 3 a, WG rev2, WG rev2 GefVO Seite 4 von 5 Stand:

5 Abkürzungen: abz / AVA BA BetrSV allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Aufbau- und Verwendungsanleitung Betriebsanleitung Betriebssicherheits-Verordnung (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln) MVV TB PEFC ProdSG SDB Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestlimmungen (Nachfolgedokument der Bau-Regelliste) Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (DE: Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) Produktsicherheitsgesetz (EG) EG-Sicherheitsdatenblatt (für Gefahrstoff) FSC GefVO LTB Forest Stewardship Council (DE: Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft ) Gefahrstoff-Verordnung (EG) Liste der Technischen Baubestimmungen Maschinen-Richtlinie (Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen) ÜH ÜHP Übereinstimmungserklärung des Herstellers Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle Herausgeber: Güteschutzverband Betonschalungen e. V. Postfach , Ratingen Schriftenführer: Univ.-Prof. Dr.-Ing. C. Motzko, TU Darmstadt 2017 Güteschutzverband Betonschalungen Alle Rechte vorbehalten, auch die der Übersetzung. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Güteschutzverbandes Betonschalungen e. V. ist es nicht gestattet diese Broschüre oder Teile dieser Broschüre für eigene Zwecke auf fotomechanischem Wege (Fotokopie, Mikrokopie oder andere Verfahren) zu vervielfältigen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen vorzunehmen. Seite 5 von 5 Stand:

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