Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer. Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
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- Gertrud Breiner
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1 Dr. Maike Gattermann-Kasper & Boris Gayer Studieren mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen
2 Vorstellung Dr. Maike Gattermann-Kasper Universität Hamburg Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten Boris Gayer Studierendenwerk Hamburg Beratungszentrum Soziales & Internationales BeSI 2
3 Agenda Studierende mit Beeinträchtigungen Wahl des Studiengangs Sonderanträge bei der Bewerbung Finanzierung Wohnen Nachteilsausgleiche Datenschutz, Schweigepflicht Information & Beratung 3
4 Studierende mit Beeinträchtigungen 4
5 Wie viele Studierende mit Beeinträchtigungen gibt es an Universitäten und Hochschulen? Studierende 21. SE (2017) Deutschland 21. SE (2017) Hamburg ohne gesundheitliche Beeinträchtigung 77 % 75 % mit gesundheitlicher Beeinträchtigung 23 % 25 % die das Studium nicht erschwert 12 % 10 % die das Studium erschwert 11 % 15 % sehr schwache oder schwache Erschwernis* 15 % / 2 % 20 % / 3 % mittlere, starke oder sehr starke Erschwernis* 85 % / 9% 80 % / 12 % Daten beruhen auf Selbstauskünften von Studierenden im Sommersemester 2016 *Bezugsgruppe 1. Wert: Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Studienerschwernis *Bezugsgruppe 2. Wert: Studierende ohne und mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Quelle: Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Hauptbericht und Randauszählungen nach Geschlecht und für Hamburg 5
6 Studienverlauf von Studierenden mit Beeinträchtigungen Studierende Deutschland 21. SE (2017) Studierende ohne Beeinträchtigung und mit Beeinträchtigung, die das Studium nicht erschwert Studierende mit Beeinträchtigung, die das Studium erschwert Wechsel Studiengang 21 % 31 % Wechsel Hochschule 16 % 22 % Unterbrechung Studium 13 % 32% Dauer Studium > 10 HS 22 % 36 % Daten beruhen auf Selbstauskünften der Studierenden im Sommersemester 2016 Quelle: Middendorf, E. et al. (2017): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2016, 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Hauptbericht, S
7 Welche Formen von Beeinträchtigungen haben Studierende? Studierende haben insbesondere folgende langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen Psychische Krankheiten Somatische Krankheiten Beeinträchtigungen des Bewegens, Hörens, Sehens oder Sprechens Teilleistungsstörungen Autismus-Spektrum-Störungen 7
8 Welche Formen von Beeinträchtigungen haben Studierende? Nur rund ein Zehntel haben eine amtlich festgestellte Behinderung oder Schwerbehinderung Behinderung als Rechtsbegriff unterscheidet sich erheblich vom Alltagsverständnis 8
9 Beispiele aus Wissenschaft, Politik & Kultur Albert Einstein Victoria von Schweden Winston Churchill Lada Gaga John Forbes Nash jr. Malu Dreyer Franklin D. Roosevelt Carrie Fisher Prinzessin Leia Theresa May Stephen W. Hawking Frida Kahlo de Rivera Alan Turing Jelena Noura Gigi Hadid Alfred Nobel Ludwig van Beethoven Ray Charles 9
10 Wahl des Studiengangs 10
11 Wahl des Studiengangs Vorauswahl von Studiengängen nach Interesse Welche Bedingungen herrschen in Ihrem Wunsch- Studiengang an Ihrer Wunsch-Hochschule? Studiengangtypische Lehrveranstaltungs- und Prüfungsformen, Vorgaben für den Studienverlauf, Anwesenheitspflicht, Nachteilsausgleiche Bedarf an personeller und technischer Unterstützung während des Studiums im Wunsch-Studiengang Lage, Zugänglichkeit, Ausstattung von Gebäuden und Räumen Beratungs- und Unterstützungsangebote 11
12 Wahl des Studiengangs Welche Bedeutung haben die Bedingungen in Ihrem Wunsch-Studiengang für Ihre Entscheidung? 12
13 Sonderanträge bei der BewerBung 13
14 Vorbemerkung zu den nachfolgenden Folien zum Thema Bewerbung Informationen gelten für eine Bewerbung als Studienanfänger*in für einen grundständigen Studiengang mit einer in Deutschland erworbenen Berechtigung zum Studium, z. B. Abitur 14
15 Zugang Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Zugang Feststellung der allgemeinen Eignung für ein Studium, manchmal zusätzlich der besonderen Eignung für einen bestimmten Studiengang Allgemeine Zugangsvoraussetzung Passende Berechtigung zum Studium, z. B. allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, Aufnahmeoder Fortbildungsprüfung Bei Aufnahmeprüfung Antrag auf Nachteilsausgleich möglich 15
16 Zugang Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung? Besondere studiengangspezifische Zugangsvoraussetzungen Nachweis studiengangspezifischer Eignung, z. B. besondere Befähigungen oder Vorbildungen, studiengangspezifische Einzelnoten der Berechtigung zum Studium, erfolgreiche Eignungsprüfung Zum Teil Antrag auf Nachteilsausgleich möglich 16
17 Zulassung Erhalten Sie einen Studienplatz im angestrebten grundständigen Studiengang? Zulassung Verteilung vorhandener Studienplätze an Bewerber*innen, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen Zulassungsbeschränkungen? Erwartete Studienplatz-Nachfrage < Studienplatzangebot Keine Zulassungsbeschränkung Erwartete Studienplatz-Nachfrage > Studienplatzangebot Zahl der Studienplätze wird von vornherein beschränkt? 17
18 Zulassung Erhalten Sie einen Studienplatz im angestrebten grundständigen Studiengang? Zulassungsbeschränkte Studiengänge Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge Universität Hamburg: Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie Vergabe durch hochschulstart.de Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge Vergabe durch staatliche Hamburger Hochschulen, zum Teil mit Unterstützung durch Dialogorientiertes Serviceverfahren DoSV von hochschulstart.de 18
19 Zulassung Erhalten Sie einen Studienplatz im angestrebten grundständigen Studiengang? Struktur des Zulassungsverfahrens bei örtlicher Zulassungsbeschränkung Vorabquoten, z. B. für Härtefälle Hauptquoten Leistungsquote Wartezeitquote Härtefallantrag Antrag auf Nachteilsausgleich Antrag auf Nachteilsausgleich 19
20 Härtefallantrag im Rahmen der Härtequote Vorabquote für Fälle außergewöhnlicher Härte von 2 bis 5 % Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher oder anderer Gründe, die die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich machen Härtefallantrag kann bei Erfolg zur sofortigen Zulassung führen unabhängig von Leistung, z. B. Durchschnittsnote des Abiturs, oder Wartezeit 20
21 Mögliche Härtefallgründe Krankheit mit Tendenz zur Verschlimmerung, wenn bei späterem Beginn ein Studium ggf. nicht mehr absolviert oder abgeschlossen werden kann Beschränkungen bei Wahl und Ausübung von Berufen, wenn sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich oder unzumutbar erschwert Amtlich festgestellte Schwerbehinderung allein kein Härtefallgrund Bindung an Hamburg als Studienort nachrangiger Härtefallgrund 21
22 Finanzierung 22
23 Individuelle Kostensituation klären Ausgaben Miete Ernährung, Mobilität, Freizeit, Kleidung Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag Krankenversicherung Semesterbeitrag inklusive Semesterticket Mehrbedarf aufgrund des Studiums Mehrbedarf aufgrund von Krankheit oder Behinderung Hinweise ab 233, /Monat beim Studierendenwerk Hamburg circa 350, bis 420, /Monat circa 20, /Monat plus 17,50 Rundfunkbeitrag z. B. Familienversicherung kostenfrei, studentische Krankenversicherung circa 90, /Monat zur Zeit 325, /Semester bzw. 54, /Monat z. B. Ausgaben für Lernmittel, Exkursionen z. B. Zuzahlung zu Medikamenten, Kosten für personelle und technische Unterstützung 23
24 Sich über Finanzierungsquellen informieren Einnahmen Unterhalt von den Eltern Kindergeld BAföG Jobben Stipendien Studienkredite Beispiele, Empfehlungen z. B. 194, /Monat, in der Regel bis 25. Lebensjahr, ggf. Verlängerung wegen Behinderung bis zu 735, /Monat für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, ggf. Verlängerung der Förderung bei Krankheit oder Behinderung z. B. Minijob(s), Werkstudent_in, Selbstständigkeit, ggf. Grenzen in Bezug auf Verdienst oder Stundenzahl beachten Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt nutzen Beratungszentrum Studienfinanzierung BeSt nutzen 24
25 Sich über Finanzierungsquellen informieren Einnahmen Wohngeld Renten Grundsicherung (ALG II) und Sozialhilfe Vergünstigungen Notfonds des Studierendenwerks Beispiele, Erläuterungen monatlicher Zuschuss zur Miete z. B. (Halb ) Waisenrente z. B. im Status Teilzeit oder Beurlaubung, im Härtefall z. B. kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, Erstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket, Ermäßigung bzw. Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Wohnberechtigungsschein für zeitlich eng befristete Hilfen bei vorübergehenden finanziellen Notlagen 25
26 Hochschulhilfen eine Option für wenige Manche Studierende mit Behinderungen benötigen personelle oder technische Unterstützung für die Durchführung des Studiums, insbesondere Studierende, die blind oder taub sind oder bei denen das Sehen oder das Hören erheblich beeinträchtigt ist Studierende mit Beeinträchtigungen der Motorik, die zu Assistenzbedarf führen Notwendige Unterstützung kann unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden ( Hochschulhilfe ) 26
27 Hochschulhilfen eine Option für wenige Beispiele für Hochschulhilfen Gebärdensprachdolmetscher_innen FM-Anlage Mobile Braillezeile Individuelle_r Tutor_in Assistenz für die Durchführung des Studiums 27
28 Wohnen 28
29 Spezifische Belange beim Wohnen Früh nach passender Möglichkeit zum Wohnen suchen und sich insbesondere über Preise, Bewerbungszeitpunkte, Wartezeiten informieren Beratungszentrum Wohnen Information über geeignete Möglichkeiten zum Wohnen in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Hamburg Information über Härtefallantrag zur bevorzugten Berücksichtigung bei der Vergabe von Wohnplätzen Klärung, wie Anforderungen aufgrund einer Beeinträchtigung berücksichtigt werden können 29
30 Nachteilsausgleiche 30
31 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Studien- und Prüfungsleistungen, Fristen, Anwesenheitspflicht und andere Lehrveranstaltungsund Prüfungsbedingungen können unter bestimmten Voraussetzungen (!) durch individuelle Anpassungen auf Antrag chancengleich gestaltet werden Unterschiede zwischen Schule und Hochschule in Bezug auf Maßnahmen sind möglich! 31
32 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Rechtliche Grundlagen Art. 3 Abs. 1 GG Hamburgisches Hochschulgesetz Hochschulprüfungsordnungen, an der Universität Hamburg in der Regel 11 in Prüfungsordnungen Staatliche Prüfungsordnungen (nur an Universitäten) 32
33 Chancengleichheit durch Nachteilsausgleiche Beispiele Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten Eigener Bearbeitungsraum bei Klausuren Unterbrechung von Klausuren durch eine oder mehrere Pausen Einsatz von personeller oder technischer Unterstützung Angepasste Anwesenheitsregelung Bevorzugte Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit Teilnehmerbeschränkung Ersatz einer Prüfungsform durch eine gleichwertige andere Form 33
34 Datenschutz & Schweigepflicht 34
35 Datenschutz und Schweigepflicht Datenschutz Im Campus-Management-System STiNE werden keine Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen erfasst Im Studiengang nicht erkennbar, wer als Härtefall zugelassen wurde Nachteilsausgleiche dürfen nicht auf dem Zeugnis oder dem Transcript of Records dokumentiert werden Schweigepflicht professioneller Berater_innen Einzelberatung in geschützten und vertraulichen Räumen Anonyme Beratung möglich 35
36 Information & Beratung 36
37 Grundinformation Handbuch Studium und Behinderung Kostenloser Download bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung 37
38 38
39 39
40 studierendenwerk/de/sozialberatung/besi/ 40
41 Auf Wiedersehen Wir beraten und begleiten Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Studiums. Nutzen Sie unsere offenen Sprechstunden oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin. 41
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