Barrierefrei Lehren und Prüfen? Welche Rolle spielen Nachteilsausgleiche?

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1 Barrierefrei Lehren und Prüfen? Welche Rolle spielen Nachteilsausgleiche? Workshop für Lehrende sowie Mitarbeitende studienbezogener Organisationseinheiten Universität Göttingen, 7. Dezember 2012 Dr. Maike Gattermann Kasper, Beauftragte für die Belange der behinderten Studierenden nach 88 HmbHG

2 Referentin Dr. Maike Gattermann Kasper Stabsstelle Koordination für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen Beauftragte für die Belange der behinderten Studierenden nach 88 HmbHG 2 Dr. Maike Gattermann Kasper

3 Agenda (1) Welche rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche gibt es? (2) Wer benötigt Nachteilsausgleiche? Wer kann Nachteilsausgleiche erhalten? (3) Welche Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche gibt es? (4) Wie erhalten Studierende Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen? Welche Akteure gibt es? Wie können Lehrende Studierende unterstützen? Wer kann Lehrende unterstützen? (5) Wie erhalten Studierende Nachteilsausgleiche bei Prüfungen? Welche Akteure gibt es? Wer macht was? Welche Nachweise sind sinnvoll? Welche Maßnahmen sind möglich? Beispiele für Maßnahmen nach Beeinträchtigungsarten (6) Was sind typische nachteilsausgleichsbezogene Probleme? (Diskussion) (7) Und was gibt es noch? 3 Dr. Maike Gattermann Kasper

4 (1) Welche rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche gibt es? 4 Dr. Maike Gattermann Kasper

5 Welche rechtlichen Grundlagen für Nachteilsausgleiche gibt es? Chancengleichheit in berufsbezogenen Prüfungen Art. 3 Abs. 1 GG ivm Art. 12 Abs. 1 GG Chancengleichheit soll durch Nachteilsausgleiche hergestellt werden Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen 126 SGB IX (Nachteilsausgleich) Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen 5 Dr. Maike Gattermann Kasper

6 Welche rechtliche Grundlagen gibt es an Hochschulen? Zugang, Zulassung Gestaltung des Studiums, Prüfungen Nachteilsausgleiche als Teil Angemessener Vorkehrungen im Bereich Hochschulbildung (Art. 24 Abs. 5 UN BRK, Begriffsdefinition Art. 2 UN BRK) 2 Abs. 4 und 16 HRG, Landeshochschulgesetze Prüfungsordnungen Nachteilsausgleichsregelung für Studierende mit Behinderungen und für andere Gruppen Weitere Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigungen Regelungen bei Prüfungsunfähigkeit (Krankheitsbedingter Rücktritt bei akuter Erkrankung oder Unterbrechung der Prüfung bei akuter länger andauernder Erkrankung) Regelung bei Härtefällen in Bezug auf Fristvorgaben für Module oder Studienabschnitte 6 Dr. Maike Gattermann Kasper

7 Konzeption Nachteilsausgleich Generelle Regelung eines Normalfalls für Viele Spezifische Regelungen für wenige benachteiligte Gruppen Individuelle Gestaltung oder Anpassung von Bedingungen (Überwiegend) bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen Explizite Regelung oder Praxis für bestimmte (benachteiligte) Gruppen Nicht nur für Studierende mit Behinderungen Ergebnis Abbau von Barrieren für einzelne Studierende mit Behinderungen a posteriori Keine Herstellung von Barrierefreiheit für Studierende mit Behinderungen a priori Inklusion? 7 Dr. Maike Gattermann Kasper

8 (2) Wer benötigt Nachteilsausgleiche? Wer kann Nachteilsausgleiche erhalten? 8 Dr. Maike Gattermann Kasper

9 Rechtliche Definition der Zielgruppe Allgemeiner Behinderungsbegriff im Deutschen Recht 2 Abs. 1 SGB IX, 3 BGG und viele LGG Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Behinderungsbegriff UN BRK Art. 1 und Präambel Punkt e) UN BRK vom / [...] Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen (einstellungs und umweltbedingten) Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. 9 Dr. Maike Gattermann Kasper

10 Pragmatische Definition der Zielgruppe an Hochschulen Personen mit länger andauernden Beeinträchtigungen, die in Wechselwirkung mit Zugangs und Zulassungs oder studien und prüfungsbezogenen Bedingungen zu erheblichen Nachteilen oder Erschwernissen führen Beispiele für länger andauernde Beeinträchtigungen Beeinträchtigungen des Hörens, Sprechens, Sehens, Haltungs und Bewegungsapparats Chronisch somatische Erkrankungen, z.b. chronisch entzündliche Erkrankungen des Darms oder des zentralen Nervensystems, rheumatische Erkrankungen, Tumorerkrankungen Psychische Erkrankungen, z.b. Psychosen, Depressionen, Essstörungen Teilleistungsstörungen, z. B. Legasthenie, Dyskalkulie 10 Dr. Maike Gattermann Kasper

11 Bekannte Beispiele Albert Einstein Lady Gaga Alfred Nobel Prinzessin Masako von Japan John Forbes Nash Jr. Rosa Luxemburg Stephen W. Hawking Malu Dreyer 11 Dr. Maike Gattermann Kasper

12 18. Sozialerhebung DSW (2007) 19 % Studierende mit gesundheitlicher Schädigung 8 % bei denen Studium beeinträchtigt wird 4 % bei denen Studium mittel oder stark beeinträchtigt wird Studierende mit gesundheitlicher Schädigung wechseln häufiger Studiengang oder Hochschule unterbrechen häufiger und studieren länger haben höheren Beratungsbedarf 12 Dr. Maike Gattermann Kasper

13 beeinträchtigt studieren (2012) Online Befragung Sommersemester beteiligte Hochschulen Auswertung basiert auf Studierenden Auswertung nur bei Gruppen ab 30 Personen Repräsentative Daten für die Gruppe Studierende mit studienerschwerender Beeinträchtigung Aufgrund der Einladungspolitik können die Anteile Betroffener an allen Studierenden nur vage abgeschätzt werden 13 Dr. Maike Gattermann Kasper

14 Art der Beeinträchtigung, die sich am stärksten im Studium auswirkt Rundungsdifferenzen möglich, Quelle: Datenerhebung beeinträchtigt studieren, S. 21 (DSW 2012) Psychisch 45 % Chronisch somatisch 20 % Mehrfach 10 % Teilleistungsstörung 6 % Andere 5 % Sehen 5 % Mobilität, Bewegung 4 % Hören, Sprechen 3 % Psychisch und chronisch somatisch 3 % GESAMT 100 % 14 Dr. Maike Gattermann Kasper

15 Zentrale Ergebnisse beeinträchtigt studieren Quelle: Datenerhebung beeinträchtigt studieren (DSW 2012) 94 % ist die Beeinträchtigung auf den ersten Blick nicht anzusehen, bei 63 % ist die Beeinträchtigung auch auf Dauer nicht wahrnehmbar 25 % erwarben die Beeinträchtigung nach Studienbeginn 8 % haben einen Schwerbehindertenausweis 60 % haben starke bzw. sehr starke beeinträchtigungsbedingte Studienerschwernisse 44 % haben Schwierigkeiten mit hoher Prüfungsdichte 48 % haben Schwierigkeiten mit Anwesenheitspflichten 41 % der bewilligten Nachteilsausgleiche waren völlig und 49 % teilweise wirksam 15 Dr. Maike Gattermann Kasper

16 Warum verzichten Studierende auf Nachteilsausgleiche? Studierende, die trotz beeinträchtigungsbedingter Schwierigkeiten bei der Durchführung des Studiums keine Nachteilsausgleiche beantragt haben, Quelle: Datenerhebung beeinträchtigt studieren, S. 189 ff. (DSW 2012) Möglichkeiten unbekannt 57 % Will keine Sonderbehandlung 44 % Glaube, nicht berechtigt zu sein 43 % Hemmungen, mich an Lehrende zu wenden 37 % Will nicht, dass Beeinträchtigung bekannt wird 33 % Hemmungen, mich an Prüfungsamt/Prüfungsausschuss zu wenden 32 % War nicht sicher, ob anspruchsberechtigt oder Antrag Chancen hat 31 % Wusste niemand für Beratung /Unterstützung 26 % Zu viel Aufwand 16 % Bekannte Nachteilsausgleiche nicht hilfreich 14 % 16 Dr. Maike Gattermann Kasper

17 (3) Welche Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche gibt es? 17 Dr. Maike Gattermann Kasper

18 Welche Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche gibt es? (1) Vorliegen einer langfristigen Beeinträchtigung (UN BRK) oder Behinderung (SGB IX) (2) Konkrete/r Nachteil oder Erschwernis ( Leistungsdefizit ), sofern Lehrveranstaltung oder Prüfung unter den für alle geltenden Bedingungen absolviert werden muss (3) Kein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang zwischen Leistungsdefizit und den in Lehrveranstaltung oder Prüfung zu ermittelnden Kenntnissen und Fähigkeiten Bei Erfüllen dieser drei Voraussetzungen muss Nachteilsausgleich gewährt werden Ermessen in Bezug auf nachteilsausgleichende Maßnahmen Maßstab: Möglichst vollständiger Ausgleich des Nachteils bezogen auf Situation Studierender ohne Beeinträchtigungen 18 Dr. Maike Gattermann Kasper

19 (4) Wie erhalten Studierende Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen? Welche Akteure gibt es? Wie können Lehrende Studierende unterstützen? Wer kann Lehrende unterstützen? 19 Dr. Maike Gattermann Kasper

20 Beziehungsgeflecht der Akteure Studierende mit Beeinträchtigungen Hochschuldidaktik Bibliotheken, IT, E Learning Lehrende Studierende Zentrale beeinträchtigungsspezifische Beratungs /Serviceangebote Zentrale allgemeine Beratungs / Serviceangebote Externe personelle und technische Unterstützung Universität Hamburg, Die Behindertenbeauftragte (2012) (De ) zentrale studiumsund prüfungsbezogene Verwaltung 20 Dr. Maike Gattermann Kasper

21 Hauptakteure für Studierende mit Beeinträchtigungen Lehrende Anliegen Handlungsempfehlung Aktivitäten in Bezug auf Anliegen Studierende Zentrale beeinträchtigungsspezifische Beratungs und Serviceangebote Zentrale allgemeine Beratungs und Serviceangebote (De ) zentrale studiums und prüfungsbezogene Verwaltung Universität Hamburg, Die Behindertenbeauftragte (2012) 21 Dr. Maike Gattermann Kasper

22 Wie können Lehrende Studierende unterstützen? (Laufende) Selbstreflexion Bereitschaft zur Unterstützung signalisieren Erstkontakt gestalten Persönliches Gespräch Umgang mit Studierenden mit Beeinträchtigungen Welche Änderungs bzw. Anpassungsbedarfe bestehen? Welche Aktivitäten können nicht in der allgemein üblichen Weise oder nur mit erheblichen Erschwernissen durchgeführt werden? Was soll warum wie gestaltet oder angepasst werden? Wer kann was bis wann leisten? Pragmatische Lösungen (er) finden! 22 Dr. Maike Gattermann Kasper

23 Wie können Lehrende Studierende unterstützen? Zwei Wege Lehrveranstaltung barrierefrei gestalten Folge Workshops Barrierefreie Didaktik Dokumente barrierefrei gestalten E Learning barrierefrei gestalten Lehrveranstaltungen anpassen Nachteilsausgleich bei geregelten Bedingungen Didaktische Anpassungen Barrierefreie Didaktik 23 Dr. Maike Gattermann Kasper

24 Anpassung von Lehrveranstaltungsbedingungen (Beispiele) Verlegung von Lehrveranstaltung in geeignete Räume Anpassung von Präsenzpflichten Präsenz didaktisch notwendig? Geeignete kompensatorische Leistung? Einsatz personeller oder technischer Unterstützung durch Studierende Gebärdensprachdolmetscher/innen Vorbereitungsmaterial zur Verfügung stellen Schriftmittler/innen Vorbereitungsmaterial zur Verfügung stellen Tutor/innen, Mitschreibkräfte Studierende bei der Suche unterstützen FM Anlage, Fotoprotokoll, Ton oder Filmaufnahme Einsatz unterstützen oder zulassen 24 Dr. Maike Gattermann Kasper

25 Didaktische Anpassungen (Beispiele) Vorbereiten Reservieren Sie geeignete Räume Geben Sie Literaturlisten, Referats und Hausarbeitsthemen so früh wie möglich bekannt Stellen Sie Vor und Nachbereitungsmaterial zur Verfügung (Semesterapparat, Skript, ) Machen Sie die Struktur der Lehrveranstaltung als Ganzes transparent Dokumentieren Lassen Sie Protokolle für Alle erstellen (Mitschrift, Fotoprotokoll, Veranstaltungsverlauf, Ergebnisse, ) 25 Dr. Maike Gattermann Kasper

26 Didaktische Anpassungen (Beispiele) Durchführen Machen Sie die Struktur der Lehrveranstaltung transparent Sorgen Sie für Ruhe Sorgen Sie für gute Sichtverhältnisse Benutzen Sie ein Mikrofon Schauen Sie beim Sprechen stets zu den Studierenden Sprechen Sie Studierende mit Namen an Geben Sie Studierenden Zeit Verbalisieren Sie visuelle Informationen und visualisieren Sie verbale Informationen Legen Sie Kommunikationsregeln fest und sorgen Sie für deren Einhaltung Gestalten Sie Präsentationen so barrierefrei wie möglich 26 Dr. Maike Gattermann Kasper

27 Wer kann Lehrende unterstützen? (Zentrale) beeinträchtigungsspezifische Beratungs und Serviceangebote, z. B. Beauftragte oder Beratende für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, Psychologische Beratung (Hochschule, Studentenwerke) Allgemeine (!) und spezifische hochschuldidaktische Angebote IT (z. B. Anleitung oder Services zur barrierefreien Gestaltung von Dokumenten) Bibliotheken (z. B. durch Versorgung mit barrierefreier Literatur) Studien und prüfungsbezogene Verwaltung (z. B. Umsetzung nachteilsausgleichender Maßnahmen bei Prüfungen) Prozesse generell klären und dokumentieren 27 Dr. Maike Gattermann Kasper

28 (5) Wie erhalten Studierende Nachteilsausgleiche bei Prüfungen? Welche Akteure gibt es? Wer macht was? Welche Nachweise sind sinnvoll? Welche Maßnahmen sind möglich? Beispiele für Maßnahmen nach Beeinträchtigungsarten 28 Dr. Maike Gattermann Kasper

29 Wie laufen Antragstellung und Entscheidungsprozess? Zu klärende Fragen Wie wird der Nachteilsausgleich in der Prüfungsordnung geregelt? Folie 30 Wer hat welche Aufgaben? Folie 31 An wen soll ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden? Wie soll der Antrag gestellt werden? Wie erfolgt der Nachweis? Folie 32 Bis wann soll ein Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt werden? Wer entscheidet über einen Antrag auf Nachteilsausgleich? Wer setzt Nachteilsausgleiche um? 29 Dr. Maike Gattermann Kasper

30 Beispielformulierung Prüfungsordnung Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankungen Macht eine Studierende bzw. ein Studierender glaubhaft, dass sie bzw. er wegen einer Behinderung oder länger andauernden schweren bzw. chronischen Erkrankung nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise zu den vorgesehenen Bedingungen zu erbringen oder innerhalb der in dieser Ordnung genannten Fristen abzulegen, kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf [schriftlichen] Antrag angemessene nachteilsausgleichende Maßnahmen treffen. Als solche kommen insbesondere die Veränderung der äußeren Prüfungsbedingungen, die Verlängerung von Fristen sowie das Erbringen gleichwertiger Prüfungsleistungen in Betracht. Entsprechendes gilt für Studienleistungen. Bei Entscheidungen der bzw. des Prüfungsausschussvorsitzenden nach Absatz 1 ist der bzw. die Behindertenbeauftragte [Regelung LHG, Hochschule] zu beteiligen. Die Gründe für die beantragten Nachteilsausgleiche sind von der bzw. dem Studierenden darzulegen. Zur Glaubhaftmachung können geeignete Nachweise verlangt werden. 30 Dr. Maike Gattermann Kasper

31 Wer macht was bei Antragstellung und Entscheidungsprozess? Lehrende Studierende kontaktieren motivieren, informieren, beraten Nachteilsausgleiche mit umsetzen, eventuell Prüfungen organisieren Beauftragte, Beratende Studierende, Lehrende, StuP beraten Stellung nehmen Auftrag oder Verfahrensbeteiligung? Konflikte Studierende Lehrende, StuP vermitteln Studierende Aktiv werden Antrag stellen StuP, Prüfungsausschuss Studierende informieren, beraten Anträge entscheiden Nachteilsausgleiche mit umsetzen, Prüfungen organisieren 31 Dr. Maike Gattermann Kasper

32 Welche Nachweise sind sinnvoll? Nachweis notwendig? Neue Nachweise verlangen? (Fach ) Ärztliches Attest oder Stellungnahme einer/s approbierten psychologischen Psychotherapeutin/en zu Auswirkungen der Beeinträchtigung in Wechselwirkung mit Lehrveranstaltungs oder Prüfungsbedingungen sowie Empfehlung zu Anpassungen Vorhandene Nachweise nutzen? Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, Schwerbehindertenausweis Bewilligungsbescheid eines Kostenträgers, z. B. über Leistungen nach 53, 54 SGB XII Behandlungsbericht (z. B. nach stationären Aufenthalten) Stellungnahme oder Bericht eines Rehabilitationsträgers Stellungnahme von Berater/innen oder Beauftragen für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen als alleiniger Nachweis? 32 Dr. Maike Gattermann Kasper

33 Antragstellung und Entscheidungsprozess (Beispiel) Anfrage studiums und prüfungsbezogene Verwaltung Beratungsempfehlung Antrag auf NTA Bescheid Studierende Beauftragte und/oder Stelle Beeinträchtigung im Studium Universität Hamburg, Die Behindertenbeauftragte (2011) 33 Dr. Maike Gattermann Kasper

34 Welche Nachteilsausgleiche sind möglich? Generelle, auf bestimmte Beeinträchtigungen bezogene Empfehlungen zur Gestaltung von Nachteilsausgleichen in der Regel nicht möglich Nachteilsausgleiche sind aufgrund der Wechselwirkungen zwischen Beeinträchtigung und Bedingungen stets fallbezogen zu bestimmen Leitlinien (Rechtsprechung) Nur Modifikationen der Bedingungen oder der Form der Ermittlung von Leistungen vor der Prüfung Keine Modifikationen bei der Bewertung von Leistungen ( Notenschutz ) nach der Prüfung Kein Erlass von Leistungen ohne angemessene Kompensation 34 Dr. Maike Gattermann Kasper

35 Gestaltungsbereich Prüfungen (Beispiele) Zeit (Lage, Dauer, Verteilung), z. B. Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Prüfungsleistungen (insbesondere Klausuren, Haus und Abschlussarbeiten, aber auch mündliche Prüfungen) Unterbrechung einer Prüfungsleistung durch Pausen (z. B. zur Bewegung, zur Erholung oder für Toilettenbesuche), die nicht auf die (verlängerte) Bearbeitungszeit anzurechnen sind Splitten einer Prüfungsleistung in Teilleistungen Beteiligung in Bezug auf Uhrzeit (z. B. frühestens ab 10 Uhr) und Termine (z. B. mit Abstand zu belastenden Behandlungen) Ort, z. B. Beteiligung in Bezug auf Prüfungsgebäude (z. B. nur in bestimmten Gebäuden) oder Prüfungsraum (z. B. nur bestimmte Sitzplätze oder bestimmte Ausstattungsmerkmale wie Beleuchtung, Akustik, Bodenbelag, Bewegungsfläche, höhenverstellbarer Tisch oder Stuhl) 35 Dr. Maike Gattermann Kasper

36 Gestaltungsbereich Prüfungen (Beispiele) Soziale Konstellation, z. B. Einzel oder Gruppenkonstellation (bei mündlichen oder bei schriftlichen Prüfungen) Anforderungen an Aufsichtsperson (z. B. Geschlecht, Tun oder Unterlassen bestimmter Aktivitäten) Prüfungsform Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere, z. B. Mündliche Prüfung statt Klausur und umgekehrt Formale statt bildlicher Darstellung Fern statt Präsenzprüfung (beispielsweise E Klausur, Erstellung Video) 36 Dr. Maike Gattermann Kasper

37 Gestaltungsbereich Prüfungen (Beispiele) Prüfungsaufgaben, z. B. Adaption der Aufgabenstellung bei Klausuren (z. B. Anpassung von Schriftart, Schriftgröße, Schriftdekoration oder des Informationstyps) oder mündlichen Prüfungen (z. B. für blinde Personen eine Gestaltung, bei der die Lösung keinen Rückgriff auf visuelle Erfahrungen erfordert Prüfungsbezogener Unterstützungsbedarf, z. B. Zulassen von personeller oder technischer Unterstützung bei Prüfungen, z. B. Schreibassistenz, Assistenz zum Handling von Unterlagen, Gebärden oder Schriftsprachdolmetschende, Hilfsmittel (z. B. Screenreader, Diktierprogramm oder Diktiergerät, Notebook, spezielle/s Tastatur, Stifte oder Papier) 37 Dr. Maike Gattermann Kasper

38 Nachteilsausgleichende Maßnahmen bei Beeinträchtigung des Hörens Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Leistungen, abhängig von präoder postlingualem Erwerb der Beeinträchtigung und von weiteren Faktoren Gebärdensprachdolmetscher/innen bei Klausuren (Kommunikation mit Aufsichtspersonen, Übersetzung der Aufgabenstellung) Zulassen von personeller oder technischer Unterstützung bei mündlichen Prüfungen Durchführung von Prüfungen in Räumen mit guten raumakustischen Bedingungen Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere Form Verlängerung von Modulfristen 38 Dr. Maike Gattermann Kasper

39 Nachteilsausgleichende Maßnahmen bei Beeinträchtigung des Sehens Zulassen eigener technischer Hilfsmittel und/oder von (fachkompetenten) Assistenzpersonen (z. B. in sprachwissenschaftlichen Fächern) zum Vorlesen Barrierefreie Gestaltung von Aufgabenstellung bei Klausuren Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Prüfungsleistungen, bei Klausuren 50 %, bei Hausarbeiten 100% Durchführung von Klausuren in einem eigenen Bearbeitungsraum Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere Form Bei mündlichen Prüfungen sind Fragen so zu stellen, dass für deren Beantwortung nicht auf visuelle Erfahrungen zurückgegriffen werden muss Bei Gruppenprüfungen muss eine explizite Aufforderung zum Sprechen erfolgen 39 Dr. Maike Gattermann Kasper

40 Nachteilsausgleichende Maßnahmen bei CED Möglichkeit, Klausuren durch mehrere Pausen zu unterbrechen, die nicht auf die Bearbeitungszeit anzurechnen sind (z. B. wenn krankheitsbedingt eine geeignete Toilette aufgesucht werden muss) Durchführung der Prüfung in einem eigenen Bearbeitungsraum Nachholen während akuter Krankheitsphasen nicht wahrgenommener Prüfungstermine unabhängig vom üblichen Wiederholungsturnus Je nach Situation Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere Form (z. B. Klausuren durch mündliche Prüfungen oder durch Hausarbeiten) Verlängerung von Modulfristen 40 Dr. Maike Gattermann Kasper

41 Nachteilsausgleichende Maßnahmen bei psychischen Erkrankungen Verlängerung der Bearbeitungszeit in der Regel nur bei Haus oder Abschlussarbeiten (falls beeinträchtigungsbedingt weniger als übliches Pensum absolviert werden kann) Durchführung von Klausuren in einem eigenen Raum (ggf. an anderem Ort) Möglichkeit, Klausuren jederzeit durch Pausen zu unterbrechen, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden Mitbestimmungsmöglichkeit in Bezug auf Ort/Raum, Termin oder Aufsichtsperson Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere Form (z. B. mündliche durch schriftliche Leistungen oder Fern statt Präsenzprüfung) Verlängerung von Modulfristen 41 Dr. Maike Gattermann Kasper

42 Nachteilsausgleichende Maßnahmen bei Legasthenie Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitabhängigen Prüfungsleistungen (zur Kompensation des Überprüfungs und Korrekturmehraufwandes) PC Nutzung bei Klausuren (Textverarbeitung mit aktivierter Rechtschreibprüfung) Zulassen einer Assistenzperson, der Klausuren diktiert werden Ersatz einer Prüfungsform durch eine niveaugleiche andere Form (insbesondere Ersatz schriftlicher durch mündliche Leistungen) [ Normale Teilnahme an Klausuren und anschließende maschinenschriftliche Erfassung des Textes (Prüflinge diktieren Klausur einer von der Prüfungsstelle benannten Person)] 42 Dr. Maike Gattermann Kasper

43 (6) Was sind typische nachteilsausgleichsbezogene Probleme? 43 Dr. Maike Gattermann Kasper

44 Einige typische nachteilsausgleichsbezogene Probleme Verhalten von Studierenden (Zu) späte oder nachträgliche Antragstellung Status statt nachteilsbezogene Argumentation Beantragung ungeeigneter Maßnahmen (Fachliche Probleme?) Verhalten von Lehrenden Positive Diskriminierung, z. B. durch Erlass von Leistungen oder Anpassung von Bewertungen statt Anpassung von Bedingungen Vorgezogene Personalauswahl 44 Dr. Maike Gattermann Kasper

45 (7) Und was gibt es noch? 45 Dr. Maike Gattermann Kasper

46 Regelungen für Ausstieg und Wiedereinstieg Immatrikulationsordnung Beurlaubung auch während des laufenden Semesters, keine Begrenzung der Zahl der Urlaubssemester Exmatrikulation und spätere Wiedereinschreibung ohne erneutes Zulassungsverfahren Wiedereinstieg ins Studium im Status Beurlaubung Anpassung des Soll Pensums durch Teilzeitstatus Prüfungsordnung Persönlicher Studienplan Anpassung von Präsenzpflichten 46 Dr. Maike Gattermann Kasper

47 Kontaktdaten Dr. Maike Gattermann Kasper Universität Hamburg CampusCenter Alsterterrasse Hamburg Maike.Gattermann Kasper@uni hamburg.de hamburg.de/behinderung 47 Dr. Maike Gattermann Kasper

48 Abkürzungen BGG CED GG HmbHG HRG ImmaO IT LGG LV NTA PO SGB StuP UN BRK Behindertengleichstellungsgesetz (des Bundes) Chronisch entzündliche Darmerkrankungen Grundgesetz Hamburgisches Hochschulgesetz Hochschulrahmengesetz Immatrikulationsordnung (Zuständige Organisationseinheit für) Informations und Kommunikationstechnik Landesgleichstellungsgesetze Lehrveranstaltung/en Nachteilsausgleich/e Prüfungsordnung/en Sozialgesetzbuch Studien und Prüfungsbüro Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 48 Dr. Maike Gattermann Kasper

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