Quartierplanung Einkaufszentrum Grüssen 4a Planungs- und Begleitbericht gemäss 47 RPV und 39 RBG

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1 Quartierplanung Einkaufszentrum Grüssen 4a Planungs- und Begleitbericht gemäss 47 RPV und 39 RBG Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Ausgangslage, Anlass und Ziel der Quartierplanung Ausgangslage Anlass (Quartierplanpflicht) Zweck und Ziel der Quartierplanung 4 2 Organisation und Ablauf der Quartierplanung Eigentümer Fachplaner Planungsablauf 5 3 Bestandteile und Inhalt der Quartierplanung Planungsinstrumente Art und Mass der Nutzung Nutzung und Gestaltung des Aussenraums Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs Erschliessung, Parkierung Realisierung und Etappierung Ver- und Entsorgung, Energie Lärmschutz Verdachtsflächen 11 4 Planungsrechtliche Voraussetzungen und Randbedingungen Richtplan Zonenrechtliche Bestimmungen der Planung Pratteln Mitte 12 5 Berücksichtigung der planerischen Randbedingungen 13 6 Kostenfolgen zu Lasten der Gemeinde Pratteln 14 7 Quartierplanvertrag 14 8 Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsbericht 14 9 Verkehrsgutachten Störfallvorsorge Begutachtung durch die kantonale Arealbaukommission Vernehmlassung Mitwirkungsverfahren Kantonale Vorprüfung Beschlussfassungs- und Auflageverfahren (teilweise ausstehend) Beschlussfassung im Gemeinderat Beschlussfassung im Einwohnerrat Fakultatives Referendum Planauflage Behandlung der Einsprachen (ausstehend) 20 Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen, Stand:

3 14 Vernehmlassung (ausstehend) Würdigung der Planung 20 Anhang A) Gefahrenhinweiskarte B) Ergebnisse der Beurteilung durch die Arealbaukommission C) Auszug aus dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Pratteln D) Bericht zur Öffentlichen Mitwirkung E) Kantonale Vorprüfung: Stellungnahme des Amts für Raumplanung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild des Areals 3 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Lärmempfindlichkeitsstufen-Plan der Gemeinde Pratteln 11 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Teilzonenplan Pratteln Mitte 12 Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Teilzonenplan Pratteln Mitte / Strassennetzplan der Gemeinde Pratteln 13 Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

4 Ausgangslage, Anlass und Ziel der Quartierplanung 1.1 Ausgangslage Die Grüssen Immobilien AG beabsichtigt auf den Parzellen 4546 (BR 4969) und 4547 ein neues Einkaufszentrum Grüssen 4a zu errichten. Infolge der Gutheissung einer Beschwerde des Verkehrs-Club Schweiz (VCS) durch das Kantonsgericht Basel-Landschaft im Dezember 2007, wurde das ursprüngliche Projekt Grüssen 4 aus dem Jahre 2002 sistiert. Das Quartierplanverfahren muss aufgrund des Urteils des Kantonsgerichtes Basel- Landschaft "Grüssen 4" neu aufgenommen werden. Bei einer Neuplanung müssen insbesondere folgende Auflagen einbezogen werden: Parkplatzbewirtschaftung gute Erschliessung mit dem öffentlicher Verkehr Hauslieferdienst Anzahl Parkplätze Mittlerweile hat die Gemeinde Pratteln die Umsetzung verschiedener Massnahmen, welche der VCS im Zusammenhang mit dem Betrieb des Einkaufszentrums im Grüssen gefordert hat, in die Wege geleitet. Zudem erfolgte kürzlich der Abschluss der Teilzonenplanung Pratteln Mitte, die eine Höherbebauung auf den fraglichen Parzellen zulässt. Die Grüssen Immobilien AG hat daher ein optimiertes und erweitertes Projekt mit einer Bruttogeschossfläche von rund 25`690 m 2 ausgearbeitet, wofür der Gemeinde Pratteln die erforderliche Quartierplanung zur Bewilligung eingereicht wird. Abbildung 1: Luftbild des Areals (Befliegung April 2010) Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

5 1.2 Anlass (Quartierplanpflicht) Entsprechend 51 Absatz 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes Kanton Basel- Landschaft, sind Verkaufseinheiten von mehr als 1'000 m 2 quartierplanpflichtig. Mit einer Ladenfläche von rund 18'500 m 2 unterliegt das Vorhaben damit der Quartierplanpflicht. Für die Quartierplanpflicht von Verkaufseinheiten ist einzig und allein 51 RBG massgebend. Demnach unterstehen in Gewerbe- und Industriezonen Verkaufseinheiten mit einer Nettoladenfläche von mehr als 500 m 2 der Quartierplanpflicht. Mit dem vorliegenden Quartierplan Grüssen 4a wird dieser gesetzlichen Vorgabe entsprochen. 1.3 Zweck und Ziel der Quartierplanung Die Quartierplanung Grüssen 4a in Pratteln bezweckt eine architektonisch und städtebaulich gute Überbauung mit einer der Umgebung angepassten Erschliessung. Mit der Quartierplanung werden im Wesentlichen die folgenden Ziele verfolgt: Hohe Gesamtqualität der Überbauung Gute Ausnutzung des gut gelegenen Grundstücks Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit den Verkaufsflächen Nutzen der Standortqualität für Einkaufszentren gemäss kantonalem Richtplan Qualitativ hochwertige öffentliche und private Aussenräume Berücksichtigung von Umwelteinflüssen und ökologischen Belangen Gute Erschliessung sowohl für den motorisierten Individualverkehr, den Langsamverkehr als auch für den öffentlichen Verkehr energieeffiziente Bauweise 2 Organisation und Ablauf der Quartierplanung 2.1 Eigentümer Landeigentümer: Grüssen Immobilien AG (Parzelle Nr. 4547) Krummeneichstrasse Pratteln Landeigentümer: Paul Bürgin AG (Parzelle Nr. 4546) Oberemattstrasse Pratteln Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

6 2.2 Fachplaner An der Entwicklung der Quartierplan-Vorschriften Grüssen 4a sind folgende Fachplaner beteiligt: Bereich Firma Ansprechpartner Bauherrschaft: Quartierpläne Quartierplanreglement / Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) Verkehrsgutachten Quartierplanvertrag, Kommunale Abstimmung Theo Heitz AG Rütiweg Pratteln Raumplanung Holzemer Stallenmattstr Oberwil Gruner AG Gellertstrasse Basel Gruner AG Gellertstrasse Basel Gemeinde Pratteln Abteilung Bau Schlossstrasse Pratteln Theo Heitz Victor Holzemer Steven Cann Edi Grass Jens Dreyer Manuela Häni Dieter Härdi 2.3 Planungsablauf Nachfolgend werden die wichtigsten Bearbeitungsschritte und Entscheidungsstationen festgehalten: Bisherige Planungsschritte: Festlegen Quartierplan-Perimeter Mai 2009 Entwurf der Quartierplanreglement und Quartierpläne Juni 2009 Beratung Entwurf QP durch die Gemeinde bis Januar 2010 Anfertigung UVP und Verkehrsgutachten Januar / Febr Einreichen des VG und des UVBs bei der BUD 10. Juni 2010 Bereinigung der Planungsentwürfe Februar 2010 Prüfung des bereinigten Entwurfs durch den Gemeinderat 30. März 2010 Begutachtung durch die kantonale Arealbaukommission 15. April 2010 Öffentliches Mitwirkungsverfahren (MWV) 30 Tage 28. Juni Juli 2010 Verfassen des Mitwirkungsberichts, Bereinigung der Unterlagen auf Basis des MWV Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

7 Konferenzielle Aussprache ARP Prüfbericht BUD zum UVB 10. Dezember 2010 Bereinigung der Unterlagen für die kantonale Vorprüfung Mitte Januar 2011 Bereinigung aufgrund Mitwirkung September 2010 Auflage Mitwirkungsbericht (siehe Anhang D) 20 Tage Kantonale Vorprüfung 12 Wo Verfassen des Vorprüfungsberichtes Ende April 2011 Bereinigung der Unterlagen auf der Basis der kantonalen Mitte Mai 2011 Vorprüfung Beschluss Gemeinderat Lesung Einwohnerrat Lesung Einwohnerrat Beratung in der einwohnerrätliche Bau- und Planungs- Juli - Mitte Febr kommission 2. Lesung Einwohnerrat Ende der fakultative Referendumsfrist 30 Tage Volksabstimmung (bei Bedarf) Publikation PAA Öffentliche Planauflage inkl. UVB und Prüfbericht 30 Tage Amtsanzeiger Zweite Publikation PAA Zweite öffentliche Planauflage Ausstehende Planungsschritte: Erstellen QP-Vertrag Einspracheverhandlung 3 Monate Januar März 2013 Eingabe zur regierungsrätlichen Genehmigung Mitte April 2013 Genehmigung durch den Regierungsrat 3 Monate Mitte Juli Bestandteile und Inhalt der Quartierplanung 3.1 Planungsinstrumente Als verbindliche öffentlich-rechtliche Planungsinstrumente der Quartierplanung Grüssen 4a gelten: Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

8 Quartierplan-Reglement Quartierplan bestehend aus den folgenden 2 Teilplänen: - Teilplan 1: "Bebauung / Aussenraum / Erschliessung" M 1:500 - Teilplan 2: "Schnitte" M 1:500 Als privatrechtlicher Vertrag gilt: QP-Vertrag, gestützt auf 11 des Quartierplan-Reglements pendent Als orientierende Dokumente gelten: Planungs- und Begleitbericht gemäss 47 RPV und 39 RBG Mitwirkungsbericht gemäss 2 RBV Verkehrsgutachten, Gruner AG, Basel, vom 21. Oktober 2010 Umweltverträglichkeitsbericht, Gruner AG, Basel, 14. Oktober 2010 Umweltverträglickeitsprüfung, Bericht der Umweltschutzfachstellen, BUD, vom 10. Dezember Art und Mass der Nutzung Art der Nutzung Die Art der zulässigen Nutzung wird im Quartierplan bzw. im QP-Reglement wie folgt festgelegt: Ausstellungsräume / Verkaufslager Verkaufsräume "Nonfood" Restaurant / Bistro Büros und Nebenräume Lager und Umschlagsflächen Parkplätze für Kunden und Mitarbeitende Gemäss der aktuellen Planung verteilen sich die Nutzungen wie folgt auf die einzelnen Geschosse: Geschoss Nutzung 2. OG Lager, Büro 1. OG Verkauf, Lager EG Verkauf, Lager, Umschlag 1. UG Verkauf, Lager 2. UG Parkieren 3. UG Parkieren Folgende Nutzungen sind ausgeschlossen: Umschlag, Lagerung und Verkauf von Stoffen, Erzeugnissen, Sonderabfällen und Mikroorganismen oder gefährlichen Gütern im Sinne der Verordnung vom über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV). Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

9 Mass der Nutzung Das bauliche Nutzungsmass wird im Quartierplan-Reglement mittels der Bruttogeschossfläche (BGF) ausgewiesen und auf ein Maximalmass von 25`690m 2 beschränkt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung der BGF für die einzelnen Geschosse gemäss der aktuellen Planung auf. Diese Verteilung wurde für die Bestimmung der notwendigen Parkplatzzahl beigezogen. Nutzung BGF [ m 2 ] Ausstellungsfläche 0 Verkauf 18'500 Büro 500 Lager, Umschlag, 6'690 Technik Summe 25'690 Parkieren 14'000 Künftige interne Flächenverschiebungen zwischen den einzelnen Nutzungsarten sind zulässig. Die berechnete Parkplatzzahl darf jedoch die im Reglement ausgewiesene Zahl von max. 398 Parkplätzen nicht übersteigen. Abstände inkl. Baulinien zu umgebenden Nutzungen Die vorliegende Quartierplanung Grüssen 4a berücksichtigt die kommunalen Baulinien. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde zwischen den Quartierplanungen Grüssen 4a und Einkaufszentrum Geisseler ein Grenzbaurecht vereinbart. Damit kann eine städtebaulich bessere Lösung realisiert werden. 3.3 Nutzung und Gestaltung des Aussenraums Die Umgebungsgestaltung erfolgt in Absprache mit der Gemeinde Pratteln (vgl. 6 Abs. 5 des QP-Reglements). Ein Umgebungsplan ist für die definitive Anlage als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen (vgl. 6 Abs. 6 des QP-Reglements). Sowohl das Dach des 2. OG und des nicht überbauten Teils des 1.OG werden mit einheimischen Pflanzen und Saatgut begrünt. Zusätzlich ist die Anpflanzung von mindestens neun kronenbildenden, hochstämmigen, einheimischen Bäumen entlang des Grüssenweges vorgeschrieben. Neue Baumstandorte sind konzeptionell im Teilplan 1 definiert. Die Vorgaben des Zonenreglements Siedlung (vgl. Kap. 4.2) können problemlos eingehalten werden bzw. werden übertroffen. Die Grünflächenziffer beträgt min. 10 %. (vergl. 6 Abs. 3 QP- Reglement). Gegenüber dem Ausgangszustand wird eine Verbesserung des ökologischen Zustands erzielt. Im Hinblick auf die angestrebte Verbesserung der Fusswegeverbindung im Grüssen werden entlang des Rührbergwegs die entsprechenden Flächen freigehalten. Ihre Gestaltung erfolgt in Absprache mit der Gemeinde Pratteln bzw. abgestimmt auf das übergeordnete Fusswegkonzept. Aussenwerbung darf die architektonische Gestaltung nicht beeinträchtigen. Die Errichtung erfolgt nach den Bestimmungen der Gemeinde Pratteln. 3.4 Massnahmen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs Da das Gebiet Grüssen den erhöhten Standortanforderungen in Bezug auf die Erreichbarkeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln im Sinne von 22 a RBV genügen muss, setzt die Gemein- Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

10 de Pratteln in Abstimmung mit den Betrieben im Grüssen diverse Massnahmen um. Die Bauherrschaft hat sich verpflichtet, die folgenden Punkte umzusetzen bzw. mitzutragen: Die Fussgängererschliessung erfolgt über Trottoirs entlang des Grüssen- und des Rührbergwegs. Zusätzlich wird auf der Nordseite des Gebäudes ein Korridor für eine Fussgängerverbindung gemäss Fusswegkonzept offengehalten (Fusswegekonzept mit Verbesserung der Fusswegeverbindungen innerhalb des Gewerbegebietes Grüssen sowie vom / zum Bahnhof). Der Nordbereich des Bahnhofs Pratteln ist seit Winter 2010 umgestaltet, so dass der Ausgang in Richtung Grüssen für ÖV-Nutzer attraktiv ist. Der gegen Norden abfallende Grüssenweg ermöglicht sowohl einen Eingang für Fussgänger im EG als auch im 1. UG. Die genaue Lage wird im Rahmen des Baugesuchs abgestimmt auf die geplanten Nutzungen, festgelegt. Die Parkierung des motorisierten Individualverkehrs (inkl. Behindertenparkplätze in ausreichender Zahl) befindet sich ausschliesslich in einer unterirdischen Einstellhalle im 2. und 3. UG. Aufgrund der Topographie kann die Erschliessung des 2. UG direkt vom Grüssenweg aus erfolgen. Es sind keine oberirdischen Parkplätze vorgesehen. Eine Sicherstellung von Veloabstellplätzen in ausreichender Zahl in der Nähe der Gebäudeeingänge wurde vorgenommen. Für die LKW-Erschliessung (Anlieferung) steht in den bezeichneten Flächen ausreichend Manövrierfläche innerhalb des QP-Perimeters entlang des Rührbergwegs zur Verfügung. Da das Gebiet Grüssen den erhöhten Standortanforderungen in Bezug auf die Erreichbarkeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln genügen muss, wird die Gemeinde Pratteln die Erschliessung durch den Einsatz eines Orts-/Shuttlebusses mit der Route Bahnhof-Grüssen verbessern. Der Bus muss (in Kooperation mit allen Gewerbetreibenden im Gebiet Grüssen) vor Inbetriebnahme des Einkaufszentrums verkehren. Des Weiteren werden die Fusswege- und Veloverbindungen optimiert. Übergeordnetes Parkleitsystem für alle Parkplätze im Gebiet Kostenpflichtige Parkplatzbewirtschaftung mit einer Gebühr ab der ersten Minute Kostengünstiger Auslieferdienst allenfalls im Verbund mit weiteren Betrieben im Gewerbegebiet Grüssen 3.5 Erschliessung, Parkierung Erschliessung Die Erschliessung (inkl. Parkierung) wird im Verkehrsgutachten der Gruner AG vom 21. Oktober 2010 detailliert dokumentiert und analysiert. Das neue Einkaufszentrum wird über das Strassennetz des Gewerbegebietes Grüssen erschlossen. Die Zu- bzw. Wegfahrt ab Autobahn, über die ein Grossteil der Kunden zum EKZ gelangt, erfolgt via Salinenstrasse ("Direkterschliessung") und Rührbergweg. Aus Richtung Osten gelangen die Kunden über die Hohenrainstrasse direkt in den Grüssenhölzliweg und weiter in den Rührbergweg und Grüssenweg. Im Grüssenweg befindet sich auch die Einund Ausfahrt zur Tiefgarage. Parkplatznachweis Der Parkplatznachweis erfolgt gemäss der kantonalen Wegleitung. Es sind max. 398 Parkplätze für Kunden und Angestellte vorgesehen. Bei jeder Änderung der Nutzflächenanteile ist Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

11 der Nachweis für eine ausreichende Anzahl Parkplätze (inkl. Behindertenparkplätze in ausreichender Zahl) zu erbringen und der Parkplatznachweis entsprechend anzupassen. Die maximale Parkplatzzahl von 398 darf auch mit geänderter Nutzung nicht überschritten werden. Die erforderlichen Parkplätze für Kunden und Mitarbeitende sind im 2. und 3. UG mit einer Ein- und Ausfahrt auf den Grüssenweg untergebracht. Veloabstellplätze Für Velofahrer steht eine ausreichende Anzahl gedeckter Abstellplätze in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang zur Verfügung. Parkleitsystem Das Parkhaus wird mit einem Leitsystem und einer entsprechenden Anzeige "frei/besetzt" bei der Einfahrt ausgerüstet. Für die Einführung eines Parkleitsystems wird eine Schnittstelle für die Datentransfers zu übergeordneten Stellen eingerichtet. Die Kosten werden entsprechend der Anzahl Parkplätze zwischen den verschiedenen Zentren aufgeteilt. 3.6 Realisierung und Etappierung Sofern die Überbauung etappenweise realisiert wird, werden die Nebenanlagen wie Parkierung, Freiflächen, Zufahrten und Wege usw. anteilsmässig so erstellt, dass der Bedarf in der jeweiligen Etappe gedeckt ist und eine spätere Realisierung der gesamten Überbauung nicht erschwert oder verhindert wird. 3.7 Ver- und Entsorgung, Energie Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Gesetzliche Bestimmungen sowie die kommunalen Reglemente und Planungen (GEP) sind massgebend. Abfallbeseitigung: Die kommunalen Bestimmungen sind massgebend. Mit dem Baugesuch für die Quartierplanüberbauung ist ein Entsorgungskonzept einzureichen (vergl. 8 Abs. 5 des QP-Reglements). Sonnenenergie: Vorrichtungen zur Gewinnung von Sonnenenergie sind grundsätzlich gestattet. Sie bedürfen einer Bewilligung. Anforderung Bauweise: mindestens Minergie-Standard. 3.8 Lärmschutz Der Quartierplan-Perimeter sowie die angrenzenden Gebiete liegen innerhalb der Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) III. Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

12 Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Lärmempfindlichkeitsstufen-Plan der Gemeinde Pratteln Die Quartierplanüberbauung umfasst lärmempfindlich genutzte Büro- und Betriebsräume, die vor dem Eisenbahn- und dem Strassenverkehrslärm in deren Umgebung geschützt werden müssen. Da das Baugebiet (Parzellen Nr (Baurecht 4969) und Nr. 4547) als erschlossen im Sinne des Umweltrechts eingestuft wird, wurde im Rahmen des UVB eine erste Beurteilung nach Art. 31 Lärmschutzverordnung (LSV) (Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten) vorgenommen. Dieser generelle Lärmschutznachweis zeigt, dass in der unmittelbaren Umgebung des Areals die Lärmpegelwerte tagsüber bei 55 bis 70 db (A) liegen. Da sich die Kunden im Gebäudeinnern aufhalten und sich ihr Besuch auf wenige Stunden beschränkt, ist die Lärmbelastung nicht problematisch. Büroräume werden in den oberen Stockwerken auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes angeordnet, wie dies Art. 31 Abs. 1 LSV vorsieht. Ein detaillierter Lärmschutznachweis im Sinne von Art. 31 ff. der LSV ist im Rahmen des Baugesuchverfahrens zu erbringen. Bezüglich des Schallschutzes am Gebäude gilt die SIA Norm 181 (Ausgabe 2006). 3.9 Verdachtsflächen Ein Teil des Areals liegt im Bereich der ehemaligen Deponie Grüssen und ist im kantonalen Altlastenkataster aufgeführt. Die möglichen Belastungen des Untergrundes stellen einen Konflikt dar, dem in erster Linie durch Aushub und Entsorgung entgegnet wird. Sofern im Untergrund belastetes Material verbleibt, von dem eine Gefährdung ausgeht, wird das Schutzgut Grundwasser durch Überbauung resp. durch Abdichtung gesichert. Vor Baubeginn wird den zuständigen Behörden ein Vorgehens- und Entsorgungskonzepte eingereicht. Während der Bauphase wird das Material, welches für die Erstellung der Baugrube ausgehoben wird, sorgfältig triagiert, bei Bedarf analysiert und entsprechend seiner Belastung gemäss den Vorgaben der TVA entsorgt. Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

13 4 Planungsrechtliche Voraussetzungen und Randbedingungen 4.1 Richtplan Im kantonalen Richtplan ist das Gewerbegebiet Grüssen als Standort für publikumsintensive Einrichtungen ausgewiesen. 4.2 Zonenrechtliche Bestimmungen der Planung Pratteln Mitte Am und stimmte der Einwohnerrat der Planung Pratteln Mitte zu. Die Planung Pratteln Mitte ist am mit Beschluss Nr vom Regierungsrat mit Genehmigungsvorbehalt genehmigt worden. Vom Genehmigungsvorbehalt bezüglich Abstimmung Siedlung und Verkehr wurden die laufenden Quartierplanungen in Pratteln Mitte mit Erläuterungen vom 18. September 2012 ausdrücklich ausgenommen. Da das Bauvorhaben eine Nettoladenfläche von mehr als 1`000 m 2 umfasst, unterliegt es gemäss Abschnitt 2 des Artikels 15 Zonenreglements Siedlung der Quartierplanpflicht. Im Gebiet Grüssen sind Verkaufsflächen für Güter mit überkommunalem Besucherkreis sowie verkehrsintensive Freizeitnutzungen zugelassen. Legende: Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Teilzonenplan Pratteln Mitte Gewerbezone Ga (15) Gemäss Teilzonenplan Pratteln Mitte befindet sich das Planungsgebiet in der Gewerbezone Ga (15). Für diese Zone weist das Zonenreglement nebst den gesetzlichen Nutzungen gemäss 23 RBG auch Verkaufsflächen für Güter mit einem überkommunalen Besucherkreis und publikumsintensiven Einrichtungen aus. Die maximal bebaubare Höhe beträgt 15 m. Vorraussetzung für publikumsintensive Einrichtungen ist die Erbringung des Nachweises, dass die Verkehrskapazitäten auf dem massgebenden Strassennetz ausreichen. Dieser Nachweis wurde im Rahmen des Gutachtens der Glaser Saxer Keller AG vom Juni 2002 zum Verkehrsaufkommen, zur Verkehrsverteilung und zur Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Gewerbegebiet Pratteln Mitte erbracht resp. die vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit wurde mittlerweile mit dem Umbau der kritischen Knoten zu Kreiseln umgesetzt. Grünflächenziffer In Gewerbe- und Industriezonen muss ein Grünflächenanteil von mindestens 10% eingehalten werden. Zusätzlich ist pro 1'000 m 2 Arealfläche mindestens ein Baum zu pflanzen (kronenbildender Hochstamm). Bepflanzungen sind mit standortgerechten, einheimischen Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

14 Pflanzen vorzunehmen. Die Grünflächen sind so zu gestalten, dass sie dem Arten- und Biotopschutz dienen. Das vorliegende Projekt erfüllt diese Voraussetzungen. Strassennetzplan Der Strassennetzplan Pratteln Mitte (nicht rechtsverbindlich, vom Regierungsrat mit Beschluss Nr vom 3. Juli 2012 genehmigt) weist den Rührbergweg und den Rochacherweg als Sammelstrassen aus. Ein Fussweg erschliesst die Parzellen im rückwärtigen Bereich. Legende Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Teilzonenplan Pratteln Mitte/ Strassennetzplan der Gemeinde Pratteln 5 Berücksichtigung der planerischen Randbedingungen Die angrenzenden Bereiche sind ebenfalls der Gewerbezone zugeordnet. In den rechtskräftigen Zonenvorschriften Siedlung sind die Parzellen Nr und 4547 der Gewerbezone G2 zugeordnet. Das Zonenreglement Siedlung, Teilzonenplan Pratteln Mitte - vom Regierungsrat am genehmigt - regelt bezüglich der Gewerbezone Ga bereits einige umweltrelevante Punkte, die den Umweltstandard des Projektes Grüssen 4a definieren. Für die östlich angrenzenden Baurechts-Parzellen 4817 und 4548 der Geisseler Lagerhaus AG existiert ein rechtsgültiger Quartierplan aus dem Jahr 1998 (RRB 2099 vom ; Inventarnummern 52/QP/12/0; 52/QR/12/0 und 52/ZPS/2/20). Der Regierungsrat genehmigte mit RRB Nr vom 24. Oktober 2006 (Inventarnummern 52/QP/21/0; 52/QR/21/0 und 52/ZPS/2/30) die Quartierplanvorschriften Gewerbeareal Grüssen 4 (Parzellen 4546 (BR 4969) / 4547). Mit der vorliegenden Quartierplanung werden diese Quartierplanvorschriften aufgehoben. Gemäss 22 Abs. 2 RBV müssen Verkaufseinheiten von über 5`000 m 2 Nettoladenfläche gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Zur weiteren Verbesserung setzen die Betroffenen in Abstimmung mit der Gemeinde Pratteln einen Orts-/Shuttlebus ein. Die Fusswegeverbindung zum Bahnhof wird ebenfalls verbessert. Der Eingangsbereich des EKZ liegt in einer Fusswegdistanz zur Haltstelle "Grüssen". Die Buslinien 80 und 83 liegen ca. 300 m Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

15 entfernt. Da das Gebiet Grüssen den erhöhten Standortanforderungen in Bezug auf die Erreichbarkeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln genügen muss, wird die Erschliessung durch den Einsatz eines Orts-/Shuttlebusses verbessert. Der Bus muss (in Kooperation mit den Gewerbetreibenden im Gebiet Grüssen) vor Inbetriebnahme des Einkaufszentrums verkehren. Des Weiteren werden die Fusswege- und Veloverbindungen optimiert. Die Forderungen des 22a RBV nach einer Haltestellendistanz von max. 350 m sowie einer Kursfolge von min. 10 Minuten werden somit erfüllt. In der Gefahrenhinweiskarte (vergl. Anhang A) des Kantons Basel-Landschaft ist für das Gebiet Grüssen grossflächig ein Potenzial für Einsturz bzw. Absenkungen vermerkt. Das heute prognostizierte Verkehrsaufkommen durch die QP-Überbauung Grüssen 4a liegt sogar unterhalb der Annahmen des Gutachtens "Gewerbegebiet Pratteln Mitte" (vergl. Verkehrsgutachten der Gruner AG vom ). Aus diesem Grunde sind vom QP Grüssen 4a keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes zu erwarten. 6 Kostenfolgen zu Lasten der Gemeinde Pratteln Die Parzellen Nr und 4547 sind vollständig erschlossen (Strassen, Wasser und Abwasser). Somit entstehen durch die Quartierplanung Grüssen 4a betreffend Strassen- und Infrastrukturerschliessung keine Kostenfolge zu Lasten die Gemeinde Pratteln. 7 Quartierplanvertrag Mit einem Quartierplanvertrag sind gemäss 46 RBG privatrechtliche Bestandteile sicherzustellen, welche die Funktionalität der Quartierplanung in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Quartierplanvorschriften gewährleisten. Für die Quartierplanung Grüssen 4a sind folgende Bestandteile durch einen Quartierplanvertrag oder Anschlussverträge sicherzustellen: Landabtretungen für Erschliessungsflächen und öffentliche Bauten und Anlagen Erstellung und Unterhalt von gemeinsamen Bauten und Anlagen Öffentliche Geh- und Fahrrechte Bau- und Durchleitungsrechte Grenzbaurechte Benutzungsrechte Beiträge Bewirtschaftungsgrundlagen, Tarife Pflanzung und Pflege der Bäume nach den Grundsätzen der modernen baumpflege (Bund Schweizer Baumpflege), so dass deren langfristiger Erhalt gesichert ist. 8 Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltverträglichkeitsbericht Bei der geplanten Quartierplanung Grüssen 4a handelt es sich, gemäss Artikel 1 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

16 1988 (Stand am 10. Juli 2009), um die Errichtung einer neuen Anlage, für die entsprechend Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes ein Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen ist. Die UVPV bezeichnet im Anhang die UVP-pflichtigen Anlagen sowie das jeweils massgebliche Verfahren. Gemäss Nr unterliegen Einkaufszentren und Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 7`500 m 2 der UVP-Pflicht. Das massgebliche Verfahren ist durch das kantonale Recht zu bestimmen. Artikel 5, Absatz 3 der eidgenössischen UVPV, verlangt von den Kantonen, dass sie für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein Verfahren wählen, das eine frühzeitige und umfassende Prüfung ermöglicht. Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) vom wurde von der Gruner AG erstellt und der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) zur Beurteilung vorgelegt. Der Beurteilungsbericht der Umweltschutzfachstellen (Umweltverträglichkeitsprüfung U.08/2010) datiert vom Der Kanton Basel-Landschaft hat für Quartierpläne mit UVP-Verfahren den Verfahrensablauf festgelegt (Vorlage des Rechtsdienstes BUD vom 29. August 2006). Bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit wurde festgestellt, dass das Vorhaben - bei Einhaltung der im UVB aufgeführten Massnahmen sowie der Auflagen aus der Beurteilung des Berichts - der Umweltschutzgesetzgebung entspricht und aus dieser Optik dem Vorhaben zugestimmt werden kann. Der Gemeinde wurde empfohlen in den Quartierplanbestimmungen eine Regelung aufzunehmen, die den UVB und den Prüfbericht als verbindliche Grundlagen für die Realisierung des Vorhabens bezeichnen. Dieser Empfehlung wurde im Rahmen der Schlussbestimmungen des Quartierplanreglements (vergl. 13 Absatz 2 des QP-Reglements) nachgekommen. Die für das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen könne wie folgt zusammengefasst werden (für detailierte Informationen wird auf den UVB verwiesen): Verkehr: Der Standort Grüssen 4a befindet sich in der Nähe des Bahnhofs Pratteln und der Bushaltestellen Grüssen und Münchacker. Zusätzlich ist ein Orts-/Shuttlebus geplant. Insgesamt wird maximal ein Zusatzverkehr von rund 2'350 Fahrten pro Tag (DTV) induziert. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Strassennetzes auch bei einem höheren Verkehrsaufkommen wurde nachgewiesen. Aufgrund dieses Resultats sind keine zusätzlichen Massnahmen erforderlich. Luft: Während der Bauphase werden gesamthaft - hauptsächlich in den lufthygienisch relevanten Abbruch- und Aushubphasen - ca. 674 kg Stickoxide durch den Einsatz der Maschinen freigesetzt werden. Hinzu kommen die Luftschadstoffe, die durch die Bautransporte freigesetzt werden. Der Zielwert von 10 g NOx/m 3 gemäss der Richtlinie Luftreinhaltung bei Bautransporten kann problemlos eingehalten werden. Für die Bautransporte sind keine verschärften Emissionsbeschränkungen erforderlich. In der Betriebsphase ist auf dem Areal und dem betrachteten Strassennetz mit Zusatzemissionen in einer Höhe von knapp 659 kg NOx/a zu rechnen. Mit dem Einsatz der geplanten emissionsarmen Energieversorgung sowie den vorgesehenen Dach- und Aussenraumbegrünungen entspricht das Projekt den Vorgaben der Planungshinweiskarte der Klimaanalyse der Region Basel. Lärm: Während der Bauphase werden die Wohngebäude südwestlich des Areals dem Lärm der Bauarbeiten ausgesetzt sein. Ein Teil dieser Bauarbeiten (z.b. lärmintensives Schlagen zum Abbrechen der bestehenden Gebäude) kann als lärmintensiv bezeichnet werden. Hier gilt die Massnahmenstufe B für lärmige und lärmintensive Bauarbeiten. Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

17 Mehrverkehr: Der prognostizierte Mehrverkehr führt an keiner der betrachteten Verkehrsrouten zu einem Überschreiten der Immissionsgrenzwerte. An den sanierungsbedürftigen Streckenabschnitten (Hardstrasse, Hohenrainstrasse sowie Salinenstrasse) führt das Bauvorhaben zu keinen wahrnehmbar stärkeren Lärmimmissionen (max. 0.9 db(a)). Die Anforderungen von Art. 9 Lit. a und Art. 9 Lit. b der LSV sind somit erfüllt. Industrie und Gewerbelärm: Die zum jetzigen Planungszeitpunkt bekannten Industrie- und Gewerbelärmquellen (Tiefgarage, Anlieferung, haustechnische Anlagen) halten die Planungswerte an den nächstgelegenen lärmempfindlichen Immissionspunkten ein. Lärmempfindliche Räume: Zum Schutz vor dem Strassenlärm werden lärmempfindliche Räume wie Büros in den oberen Stockwerken gegen die dem Strassenlärm abgewandte Seite hin angeordnet. Altlasten: Die Parzelle 4546 ist im Kataster der belasteten Standorte Kanton Basel- Landschaft als Ablagerungsstandort eingetragen. Vor Baubeginn wird den zuständigen Behörden ein Vorgehens- und Entsorgungskonzepte eingereicht. Während der Bauphase wird das Aushubmaterial sorgfältig triagiert, bei Bedarf analysiert und entsprechend seiner Belastung gemäss den Vorgaben der TVA entsorgt. Boden, Biosphäre: Heute existieren nur noch kleine Restflächen mit Boden. Bereits zum heutigen Stand der Planung steht fest, dass die Grün- und Bodenflächen mit Realisierung des Projektes deutlich vergrössert werden. Gegenüber dem Ausgangszustand findet eine ökologische Aufwertung statt. Siedlungsbild: Das Gewerbegebiet Grüssen erfährt durch die Neuüberbauung eine wünschenswerte Weiterentwicklung. Gemäss den vorgenommenen Abklärungen kann das Vorhaben in Übereinstimmung mit der geltenden Umweltschutzgesetzgebung realisiert werden 9 Verkehrsgutachten Zum Nachweis des erforderlichen Grundbedarfes an Autoabstellplätzen für die Quartierplan- Nutzung gemäss 70 der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) sowie zum Nachweis der Kapazität der benachbarten Knoten wurde ein Verkehrsgutachten von der Firma Gruner AG erstellt (vergl. Verkehrsgutachten vom 21. Oktober 2010). Die Anzahl der ermittelten Parkplätze beruht auf der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz, Anhänge 11/1 und 11/2 sowie der kantonalen Wegleitung des Amtes für Raumplanung "Bestimmung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas" vom November Gemäss diesen Vorgaben sind 71 Parkplätze für die Angestellten und 327 Parkplätze für die Besucher einzurichten, so dass gesamthaft 398 Parkplätze zu erstellen sind. Es wurden die folgenden Reduktionsfaktoren eingesetzt: Der Reduktionsfaktor R1 aufgrund der Erschliessung mit öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt 0.6 bei einer Kursfolge von 7-12 Minuten und einer Fusswegdistanz zur Haltstelle von weniger als 350 m. Der Kantonsgerichtsentscheid (KGE) Grüssen 4 verlangt eine sehr gut bis gute ÖV-Erschliessung. Die Gemeinde Pratteln wird daher ab 9. Dezember 2012 im Rahmen einer 3-jährigen Testphase das Gebiet Grüssen an einen Ortsbus anbinden. Die Weiterführung des Ort-/Shuttlebusses ist im Quartierplanreglement unter 7 geregelt. Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

18 Mit dem vorgesehenen 15 Minuten-Takt sowie der ebenfalls der 4x/Stunde verkehrenden Linien 80/83 existieren acht Verbindungen pro Stunde. Hiermit ist der Nachweis der guten Erschliessung mit dem ÖV erbracht. Der Reduktionsfaktor R2 beträgt 0.7. Dieser Reduktionsfaktor ist unabhängig von der Art des Projektes. Nach Art. 70 Abs. 4 RBV wäre das Resultat der Multiplikation der Reduktionsfaktoren auf 0.5 anzuheben, wenn es sich bei den Verkaufsgeschäften um Einrichtungen "mit einem gewichtigen Anteil an grossen, sperrigen Gütern" handelt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine solche Nutzung nicht absehbar. Die Parkplatzberechnung erfolgte gemäss der kantonalen Wegleitung zur Bestimmung der Anzahl Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos/Mofas. Gemäss diesen Vorgaben sind 71 Parkplätze für die Angestellten und 327 Parkplätze für die Besucher einzurichten, so dass gesamthaft 398 Parkplätze zu erstellen sind. Die Ergebnisse zeigen, dass die in der BUWAL-Richtlinie aufgeführten spezifischen Verkehrspotenziale für Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche über 4'000 m 2 für das vorliegende Projekt durchaus repräsentativ sind. Es wird mit einem Verkehrsaufkommen der Besucher des Einkaufszentrums von 2`139 PW-Fahrten (DTV, durchschnittlicher täglicher Verkehr) zuzüglich 12 LKW-Fahrten (DTV) gerechnet. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen in der Abendspitzenstunde beträgt 140 Zu- und 146 Wegfahrten, die Angestellten generieren rund 197 Fahrten pro Tag. Für die Verkehrsbelastung auf den einzelnen Strassenabschnitten wurde das Gutachten der Glaser Saxer Keller AG über das Verkehrsaufkommen, die Verkehrsverteilung und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte herangezogen. Zu den Werten aus dem Jahr 2002 wurde eine allgemeine Verkehrszunahme sowie das Verkehrsaufkommen bereits realisierter und bis 2012 geplanter Projekte addiert. Das ermittelte Verkehrsaufkommen diente als Grundlage für die Luftschadstoff- und Lärmberechnungen im Rahmen des Umweltverträglichkeitsberichts. Im Gebiet Grüssen sind bereits mehrere Fachmärkte der Sortimente Möbel/Hauseinrichtung und Elektronik in Gehdistanz voneinander vorhanden oder geplant. Für eine Verbesserung der inneren Erschliessung des Areals Grüssen liegt ein Konzept des Langsamverkehrs der Gemeinde Pratteln vor. Die Distanz zum Autobahnanschluss Pratteln ist gering. Insofern sind die Vorraussetzungen für En-Passant- und Tournee-Fahrten gegeben. Die Grössenordnung ist allerdings sortimentsabhängig und schwer abzuschätzen. Aus diesem Grunde erfolgt im Verkehrsgutachten keine Reduzierung der Verkehrserzeugung, sondern der Hinweis, dass die Verkehrserzeugungen die Prognosen unterschreiten. 10 Störfallvorsorge Mit der Umsetzung des Quartierplans steigt das Risiko der Gefährdung von Personen durch die umliegenden Betriebe, welche gefährliche Stoffe lagern oder chemische Prozesse durchführen. Dadurch können einerseits Investitionen für Sicherheitsmassnahmen bei den Störfallbetrieben oder beim Einkaufszentrum Grüssen 4A resultieren. Andererseits wird eine Entwicklung der Tätigkeiten im Umgang mit gefährlichen Stoffen bei den nahe gelegenen Betrieben verhindert. Dies betrifft insbesondere die Tätigkeiten auf der Nachbarparzelle Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

19 11 Begutachtung durch die kantonale Arealbaukommission Die kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen (Arealbaukommission) hat an ihrer Sitzung vom 15. April 2010 die Quartierplanung Grüssen 4a behandelt. Das Beschlussprotokoll ist im Anhang B enthalten. Die Erwägungen der Kommission wurden in der Quartierplanung umgesetzt, soweit sich das vom Planungsstand realisieren lässt. Insbesondere wurden: die Synergien mit dem benachbarten Quartierplan Einkaufszentrum Geisseler genutzt, es wurde ein Näher- und Grenzbaurecht vereinbart, ein zweiter Eingangsbereich vom Grüssenweg in das 1. UG definiert sowie die Aussenraumgestaltung auf der Stufe Konzept nochmals überprüft. Mit dem Umgebungsplan, der für die definitive Anlage als Bestandteil der Baugesuchsunterlagen einzureichen ist, liegt ein Instrument vor, welches auf eine gute Aussen- und Strassenraumgestaltung in Absprache mit der Gemeinde Pratteln hinwirkt. Im Weiteren ist festgelegt worden: Die Flexibilität der Vorschriften steht einer guten architektonischen Lösung nicht im Wege. Verschiebungen zwischen den Nutzungen sind möglich. 12 Vernehmlassung 12.1 Mitwirkungsverfahren Mit der amtlichen Publikation am 25. Juni 2010 im Prattler Anzeiger Nr. 25 sowie im Kantonsblatt Nr. 25 vom 24. Juni 2010 wurde die Möglichkeit zur Mitwirkung und Einsicht in die Unterlagen bekannt gegeben. Die interessierte Öffentlichkeit konnte vom 28. Juni bis zum 27. Juni 2010 schriftliche Eingaben an den Gemeinderat richten. Das Mitwirkungsverfahren wurde vor der kantonalen Vorprüfung durchgeführt. Die nachfolgenden Unterlagen wurden vom 28. Juni bis zum 27. Juli 2010 auf der Abteilung Bau der Gemeindeverwaltung Pratteln öffentlich aufgelegt und waren in diesem Zeitraum unter abrufbar: Quartierplanreglement, Stand Quartierpläne, Stand Teilplan 1: Situation EG, 1.OG, 2.OG, Grünflächen M 1:500 Teilplan 2: Situation 1.UG, 2.UG, 3.UG, Erschliessung / Parking M 1:500 Teilplan 3: Schnitte (A-A, B-B und C-C) M 1:500 Verkehrsgutachten vom Umweltverträglichkeitsbericht vom 25. Mai 2010 Planungs- und Begleitbericht gemäss 39 RBG, Stand Innerhalb der Frist wurden zwei Eingaben eingereicht. Die Anregungen aus der Bevölkerung sowie die Entscheide des Gemeinderates sind im Bericht zur öffentlichen Mitwirkung vom 29. September 2010 zusammengefasst (siehe Anhang D). Der Gemeinderat entschied über die- Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

20 se an seiner Sitzung vom 5. Oktober Der Mitwirkungsbericht lag vom 20. Oktober bis Montag, 8. November 2010 öffentlich auf und wurde den Eingebern direkt zugestellt Kantonale Vorprüfung Die Quartierplanung wurde dem Amt für Raumplanung mit Schreiben vom 11. Februar 2011 zur kantonalen Vorprüfung unterbreitet. Dieses nahm mit Schreiben vom 6. April 2011 zur Planung Stellung. Die Stellungnahmen des Kantons sowie die Erwägungen und Beschlüsse des Gemeinderates sind in Anhang E dieses Berichts zusammengefasst. 13 Beschlussfassungs- und Auflageverfahren (teilweise ausstehend) 13.1 Beschlussfassung im Gemeinderat Der Gemeinderat hat die Quartierplanung am 24. Mai 2011 mit Beschluss Nr. 265 beschlossen Beschlussfassung im Einwohnerrat Der Einwohnerrat hat am mit grossem Mehr (vgl. Protokoll Nr. 415, Geschäft Nr. 2735) beschlossen, den Quartierplan Grüssen 4A zu genehmigen und den Gemeinderat mit der Durchführung des weiteren Verfahrens gemäss 31 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) zu beauftragen. Der Rat beschliesst einstimmig, dass die Fusswegzone mittels öffentlichem Wegrecht zu Gunsten der Gemeinde Pratteln sicherzustellen ist Fakultatives Referendum Das fakultative Referendum ist unbenutzt verstrichen Planauflage Die öffentliche Planauflage erfolgte während 30 Tagen vom 02. Juli bis 02. August 2012 und wurde im Prattler Amtsanzeiger vom , Kantonalen Amtsblatt Nr. 26 vom und auf der Homepage unter publiziert. Die betroffenen, ausserhalb Pratteln wohnenden Grundeigentümer wurden am per eingeschriebenen Brief auf die öffentliche Planauflage aufmerksam gemacht. Die zweite öffentliche Planauflage erfolgt während 30 Tagen vom 05. November bis 04. Dezember 2012 und wird im Pratteler Amtsanzeiger vom 02. November 2012, Kantonalen Amtsblatt Nr. 44 vom 01. November 2012 und auf der Homepage unter publiziert. Die betroffenen, ausserhalb Pratteln wohnenden Grundeigentümer wurden am 30. Oktober 2012 per eingeschriebenen Brief auf die öffentliche Planauflage aufmerksam gemacht. Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

21 13.5 Behandlung der Einsprachen (ausstehend) 14 Vernehmlassung (ausstehend) 15 Würdigung der Planung Die Quartierplanung für das Einkaufszentrum Grüssen 4a erfüllt sowohl die Ziele und Grundsätze der Raumplanung als auch die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung. Die eingereichten Unterlagen wurden mit allen Akteuren abgestimmt und bilden die Grundlage für die spätere Umsetzung des Bauprojektes. Im kantonalen Richtplan ist das Gewerbegebiet Grüssen als Standort für publikumsintensive Einrichtungen ausgewiesen. Die Lage des Projektes inmitten von weiteren Einkaufszentren rechtfertigt eine identische Nutzung. Durch den Besuch mehrerer benachbarter Zentren fällt die berechnete Verkehrsleistung für das Einzelprojekt deutlich geringer aus als prognostiziert. Dieses wirkt sich vorteilhaft auf die Leistungsfähigkeit des Strassennetzes sowie die verkehrsbedingte Luftschadstoff- und Lärmbelastung aus. Mit der Verbesserung der ÖV- und Fussweg-Erschliessung im Gewerbegebiet Grüssen kann der motorisierte Individualverkehr gegenüber den vorausgegangenen Projekten deutlich reduziert werden. In Kombination mit dem Orts-/ Shuttlebus, der kostenpflichtigen Parkplatzbewirtschaftung, dem übergeordneten Parkleitsystem und dem Hauslieferdienst werden sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Vorbehalten bleiben weitere Anreize zur Förderung des Öffentlichen Verkehrs (z.b. Jobticket, Rabatte für ÖV-Nutzer, Rückerstattung ÖV-Ticket), die jedoch im Einflussbereich der zukünftigen Mieter liegen. Mit der Minimalanforderung Minergiestandard erfüllt das Projekt die kantonalen Vorgaben des Leitfadens Energie in der Ortsplanung. Zu den erzielten Verbesserungen im Sinne des Umweltschutzes gehören die Entwässerung des Areals im Trennsystem sowie die Begrünung des Flachdaches und der erdgebundenen Grünflächen nach ökologischen Kriterien. Nicht zuletzt ist aus raumplanerischer Sicht das Flächenrecycling der vorausgegangenen Nutzung mit der einhergehenden Aufwertung des Siedlungsbildes durch eine einheitliche und attraktive Überbauung in hohem Masse erwünscht. Mit dem Bauprojekt Grüssen 4a bietet sich zudem die Möglichkeit zur Sanierung oder Sicherung eines voraussichtlich belasteten Standortes. Gemäss den Berechnungen, die im Rahmen des Verkehrsgutachtens durchgeführt wurden, werden durch das Vorhaben 420 neue Arbeitsplätze geschaffen. Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

22 Pratteln, Für den Gemeinderat Der Gemeindepräsident Der Gemeindeverwalter B. Stingelin B. Stöcklin Planungs- und Begleitbericht, QP Grüssen 4a, Stand:

23 Anhang A Gefahrenhinweiskarte Quelle: 22

24 Anhang B Ergebnisse der Beurteilung durch die Arealbaukommission 23

25 24

26 Anhang C Auszug aus dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Pratteln Planungsperimeter 25

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