CAS Kindesschutz Weiterbildung soziale-arbeit.bfh.ch
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- Peter Seidel
- vor 6 Jahren
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1 CAS Kindesschutz Weiterbildung soziale-arbeit.bfh.ch
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3 Beschreibung und Konzeption Der CAS-Studiengang vertieft und erweitert das Wissen der Studierenden im vielschichtigen Feld des Kindesschutzes. Sie erlangen mehr Sicherheit und Kompetenz in den Fragen der Kindeswohlgefährdung und ihrer Einschätzung, sei es im freiwilligen oder behördlichen Kontext. Elf praxisorientierte Module vermitteln profunde Kenntnisse aus sozialarbeiterischer, psychologischer und rechtlicher Sicht. Die Studierenden kennen die Risiko- und Schutzfaktoren des Kindeswohls und seine Gefährdungsformen und erarbeiten sich Beschreibungs-, Erklärungs- und Handlungswissen für die professionelle Abklärung und Diagnostik. Wirksame Massnahmen zur Vorbeugung und Intervention, die das Kind in den Mittelpunkt stellen, werden ihnen vertraut. Für die Auswahl und Umsetzung der Massnahmen lernen sie, wie sie das Kind altersgerecht am Entscheidungsprozess beteiligen und die Familie miteinbeziehen. Weitere Module vermitteln anwendungsbezogenes Wissen über die besonderen Merkmale von Familien in Trennungssituationen oder mit Migrationshintergrund und von Familien, in denen psychische Störungen oder häusliche Gewalt vorkommen. Zielpublikum - Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter - Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen - Heilpädagoginnen und Heilpädagogen - Psychologinnen und Psychologen - Juristinnen und Juristen Zulassungsvoraussetzungen Beachten Sie unsere allgemeinen Zulassungsbedingungen: 1TU10TUsoziale-arbeit.bfh.ch/zulassungUU1T10T Für den CAS Kindesschutz sind auch Personen mit einem eidg. anerkannten Abschluss einer Höheren Fachschule (HF) zugelassen. 3
4 Studienziele Sie sind spezialisiert auf die Arbeitsweisen und rechtlichen Grundlagen im Kindesschutz und haben ihre methodischen Möglichkeiten vertieft und erweitert. Fachkompetenzen - Sie kennen die theoretischen Zugänge und verfügen über multidisziplinäres Fachwissen für die Arbeit im Kindesschutz - Sie kennen verschiedene Bereiche des Kindesschutzes in der Schweiz sowie Grundsätze, Massnahmen und Verfahren des zivilrechtlichen Kindesschutzes. Methodenkompetenzen - Sie entwickeln bzw. erweitern Ihr Methodenrepertoire für die Arbeit im Kindesschutz. - Sie sind in der Lage, das Kindeswohl unter psychosozialen Gesichtspunkten zu erfassen und Gefährdungen einzuschätzen. - Sie können Unterstützungsprozesse und Interventionen fachkundig und ressourcenorientiert gestalten und Kinder angemessen beteiligen - Sie können die sozialpädagogischen Möglichkeiten für Ihre Arbeit im Kindesschutz ausschöpfen. Selbst- und Sozialkompetenzen - Sie können sowohl im freiwilligen als auch im zivilrechtlichen Kindesschutz Aufträge klären. - Sie können Ihr berufliches Handeln und Ihre Haltungen in der Kindesschutzarbeit reflektieren. 4
5 Inhalte Lerneinheit 1 Einführung, Kinderrechte und Kinder in ihrer Entwicklung (2 Tage) Im ersten Teil dieser Lerneinheit werden Konzept, Inhalte, Lernformen und Kompetenznachweise vorgestellt. Lernbedürfnisse der Studierenden werden so weit wie möglich integriert. Als inhaltlicher Einstieg erfolgt ein Überblick über die UN-Kinderrechtskonvention, die den Rahmen des Studiengangs bildet. Die UN-Konvention vollzieht einen Perspektivenwechsel vom Objekt zum Subjekt: Sie fordert, Kinder als Subjekte ihrer eigenen Entwicklung zu betrachten und an allen sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Im zweiten Teil werden entwicklungspsychologische, bindungstheoretische und psychopathologische Aspekte des Kindesalters behandelt. Lerneinheit 2 Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Kindesschutz (2 Tage) Zu Beginn steht die differenzierte Auseinandersetzung mit dem Begriff des Kindeswohls aus psychosozialer Sicht. Welches sind die kindlichen Grundbedürfnisse und unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Kind bestmöglich entwickeln? Was sind hingegen die Bedingungen, die das Kindeswohl gefährden und wie lassen sie sich erkennen? Die verschiedenen Gefährdungsformen wie Vernachlässigung und körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt werden definiert und veranschaulicht. Für die Einschätzung von Gefährdungen werden konkrete Vorgehensweisen einschliesslich der Gesprächsführung mit den Betreuungspersonen vorgestellt und eingeübt. Zu diesen Fähigkeiten zählt auch, Merkmale der elterlichen Erziehungsfähigkeit ermitteln und beurteilen zu können. Immer ist es von grosser Bedeutung, Verzerrungen in der Urteilsbildung zu kennen und zu vermeiden. Lerneinheit 3 Zivilrechtlicher Kindesschutz Massnahmen und Verfahren (2 Tage) Der zivilrechtliche Kindesschutz bietet den rechtlichen Rahmen bei der Gefährdung des Kindeswohls und öffnet einen Handlungsspielraum. Umfassende Kenntnisse seiner Massnahmen und Verfahren ermöglichen es, einen Schutzauftrag förderlich auszugestalten. Das Wissen über die strukturellen Änderungen durch das neue Erwachsenen- und Kindesschutzrecht ist hierfür ebenso unerlässlich wie über dessen inhaltliche Neuerungen namentlich seine neuen kindesrechtlichen und kindesschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Lerninhalte behandeln die Schnittstellen der verschiedenen Kindesschutzsysteme (z.b. Übergang von Schule zu zivilrechtlichem Kindesschutz) und die Grundzüge des Jugendstrafrechts. Zusammen mit den Teilnehmenden wird reflektiert, was eine konsequente Anwendung der Prinzipien des zivilrechtlichen Kindesschutzes Subsidiarität und Verhältnismässigkeit in der Praxis bedeuten kann und muss. Lerneinheit 4 Abklärung und Einschätzung von Gefährdungen (2 Tage) Die Berner Fachhochschule und die Hochschule Luzern Soziale Arbeit haben ein neues Instrument für die Abklärung des Kindeswohls entwickelt. Es stellt das Vorgehen der abklärenden Fachpersonen auf eine theoretisch wie methodisch solide Grundlage und standardisiert die Abklärung. Die Kurseinheit gibt eine gründliche Einführung in dieses Instrument. Praktische Übungen befähigen dazu, es an Fallbeispielen und im Berufsalltag anzuwenden. Fallsituationen können so hinsichtlich des Kindeswohls und seiner Gefährdung rechtlich und fachlich korrekt eingeschätzt werden. Es versetzt die Teilnehmenden zudem in die Lage, die fachlich gebotene Kindesschutzmassnahme bei der Kindesund Erwachsenenschutzbehörde KESB zu beantragen. 5
6 Lerneinheit 5 Kooperationsfördernde Arbeit mit Eltern (2 Tage) Im Kindesschutz tätige Fachpersonen können durch diese Kurseinheit ihre Fähigkeiten darin steigern, die Kooperationsbereitschaft und die Veränderungsmotivation seitens der Eltern zu fördern. Die Teilnehmenden erweitern ihre Kompetenzen in der Ziel- und Handlungsplanung respektive in der Fallsteuerung. Sie werden befähigt, die Zusammenarbeit mit den Betreuungspersonen optimal zu gestalten. Dazu gehört, dass für die Eltern Kindesschutz und Verfahrensabläufe transparent, nachvollziehbar und überprüfbar werden. Ziel ist es, Massnahmen zur Unterstützung oder zur Intervention mit der Familie in bestmöglicher Kooperation zu planen und umzusetzen. Lerneinheit 6 Kinder von Eltern mit psychischen Störungen und Coaching (2 Tage) Die Lerneinheit behandelt die am häufigsten auftretenden psychischen Belastungen und ihre möglichen Auswirkungen auf das Erziehungsverhalten und das Kindeswohl. Zunächst werden Kenntnisse über psychische Störungsbilder vermittelt. Darunter fallen Störungen aus dem depressiven Formenkreis, missbräuchlicher oder abhängiger Suchtmittelkonsum, posttraumatische und Persönlichkeitsstörungen. Hierfür kann bereits das in Lerneinheit 4 erworbene Wissen zum Abklärungsinstrument herangezogen werden. Die Teilnehmenden eignen sich Wissen über die Behandlungsmöglichkeiten an und lernen, die besonderen Aspekte in der Zusammenarbeit mit betroffenen Eltern zu beachten. Diese Fachkenntnisse sind für die Interventionsplanung von grosser Bedeutung. Die Teilnehmenden bearbeiten an einem gesonderten Coachingtag eigene Praxisfälle in Untergruppen. Lerneinheit 7 Kindesschutz und Migration (2 Tage) Die Arbeit mit Kindern aus anderen Kulturen kann Fachpersonen vor besondere Herausforderungen stellen. Diese ergeben sich beispielsweise aus einer unbewältigten Migrationsgeschichte. Sie können sich aber auch schon allein aus abweichenden kulturspezifischen Massstäben für das Kindeswohl erklären. Für die Kindesschutzarbeit gilt, die Zusammenarbeit mit den Familien migrationssensibel zu gestalten. Die Lerneinheit vermittelt Kenntnisse über interkulturelle Kommunikation, darunter auch über den Einbezug von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Ein weiteres Thema sind grenzüberschreitende Kindesschutzfälle wie zum Beispiel internationale Kindesentführungen. Insgesamt gewinnen die Teilnehmenden mehr fachliche Souveränität in der Kindesschutzarbeit im Migrationskontext. Lerneinheit 8 Arbeit mit Kindern Partizipation und Gesprächsführung (2 Tage) Die Forderung nach einer verstärkten Beteiligung von Kindern in allen sie betreffenden Angelegenheiten ist in den letzten Jahren immer stärker geworden. Die Lerneinheit führt in einen adäquaten Einbezug von Kindern in Abklärung, Entscheidung und Mandatsführung ein, insbesondere in Kindesschutz- und Scheidungsverfahren. Die Teilnehmenden eignen sich psychologisches Fachwissen für die Kommunikation mit Kindern an, über deren Grundlagen (z.b. Sprachentwicklung) und die konkrete Umsetzung. Sie lernen die rechtlichen Rahmenbedingungen wie auch die Chancen und Risiken von partizipativem Handeln kennen und wissen, welche Besonderheiten in der Zusammenarbeit mit Kindern allgemein gelten. Der Einübung von Gesprächssituationen mit Kindern im Kindesschutzverfahren wird ein grosses Gewicht gegeben. 6
7 Lerneinheit 9 Platzierung von Kindern und Jugendlichen (2 Tage) Inhalt des Kurses sind die Indikationen für ambulante, teilstationäre und stationäre Massnahmen im Kindesschutz. Die Teilnehmenden setzen sich mit den Chancen und Risiken einer ausserfamiliären Platzierung auseinander. Sie werden in die Lage versetzt, ethisch durchdachte und fachlich begründete Entscheidungen zu treffen. Dies gilt für die Wahl zwischen der Unterbringung in einer privaten Pflegefamilie oder einer öffentlichen Institution bzw. für die Entscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen. Rechtliche Aspekte werden ebenso vertieft wie Aspekte der Beziehung/Bindung und Zeit/Dauer. Die Teilnehmenden erhalten praktisches Wissen über die sozialarbeiterische Planung und Gestaltung von ausserfamiliären Platzierungen. Lerneinheit 10 Kinder im Kontext von Trennung und Scheidung und Coaching (2 Tage) Befindet sich eine Familie in einer Trennungs- oder Scheidungssituation, stehen aus Sicht des Kindesschutzes die Themen Besuchsrecht und Sorgerecht im Zentrum auch hier konsequent auf das Kindeswohl bezogen. Dazu sind einerseits Fachkenntnisse im Themenfeld Trennung und Scheidung notwendig, andererseits braucht es Wissen über die Möglichkeiten, das Kindeswohl bei der Ausgestaltung des Besuchsrechts zu berücksichtigen. Die Teilnehmenden lernen zudem methodische Ansätze zur Beratung von Kindern und Eltern im Kontext von Trennung und Scheidung kennen. Im Rahmen eines Coachingtages werden eigene Praxisfälle bearbeitet. Lerneinheit 11 Beratung und Therapie von Täterinnen und Tätern (2 Tage) Fachkenntnisse zu Gewalt gegenüber Kindern sowie Partnerschaftsgewalt und das Wissen um Tätertypologien und -strategien nehmen einen besonderen Stellenwert im Kindesschutz ein. Die Risikofaktoren für körperliche und sexuelle Gewalt und ihre Folgen für die Betroffenen und Angehörigen werden behandelt. Die Teilnehmenden erwerben Grundkenntnisse zur Arbeit mit Täterinnen und Tätern und lernen die Perspektive des Kindes bzw. des Opfers konsequent zu berücksichtigen. Sie erlangen mehr Sicherheit durch die Thematisierung von Grundsätzen und von opfergerechten Vorgehensweisen bei (vermuteter) sexueller Gewalt. Die Grundlagen des Assessments für jugendliche und erwachsene Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftäter werden erarbeitet. Schliesslich wird Wissen über die Behandlungsprogramme für Gewalt- und Sexualstraftäter sowie die Methoden des Risikomanagements vermittelt. Lerneinheit 12 Abschlusskolloquium (1 Tag) Im Zentrum dieses Kolloquiums stehen die Inhalte der schriftlichen Arbeiten der Teilnehmenden. Eine Evaluation schliesst den Studiengang ab. 7
8 Lern- und Arbeitsformen Inputreferate, Lehrgespräche, Bearbeitung von Fallbeispielen aus der Praxis, Reflexionssequenzen, Übungen, Literaturstudium. Der Praxistransfer wird durch kollegiale Beratung, Führen eines Lernjournals, Reflexion der Arbeitspraxis und Verfassen einer schriftlichen Arbeit gefördert. Der Studiengang ist nach aktuellen didaktischen Methoden der Erwachsenenbildung praxisorientiert und mit einem hohen Grad an Selbstorganisation gestaltet. Er setzt sich aus Kontakt- und Selbststudium zusammen. Eine detaillierte Beschreibung aller zu erbringenden Kompetenznachweise ist im Dokument «Richtlinien für die Kompetenznachweise» zu finden Kontaktstudium Kurseinheiten In den themenbezogenen Kurseinheiten geht es um die Vermittlung von Wissen, die Auseinandersetzung mit zentralen Fragen sowie das Trainieren der praktischen Fertigkeiten. Das anwendungsorientierte Lernen hat hier einen hohen Stellenwert. Fachliche Inputs, praktische Übungen und die Arbeit mit Fallbeispielen aus der Praxis der Teilnehmenden wechseln sich ab. Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich jederzeit aktiv zu beteiligen. Ihnen soll ein Lernfeld zur Verfügung stehen, in dem sie nicht nur neue Inhalte lernen, sondern auch ihre beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen einbringen und auf ihnen aufbauen können. Coaching Durch das Coaching wird der Transfer der Studieninhalte auf die eigene berufliche Praxis unterstützt. Im Zentrum stehen dabei - die Reflexion des eigenen Denkens und Handelns in der beruflichen Praxis, - Klärung von praxisrelevanten Fachfragen in Zusammenhang mit den Kurseinheiten, - Arbeit an konkreten Fällen aus der Praxis. Das Coaching findet in Gruppen von ca. 8 bis 12 Personen statt und dauert in der Regel zwei Mal einen ganzen Tag. Selbststudium Die Vor- und Nachbereitung der Kurseinheiten sowie die vertiefte Auseinandersetzung mit den Lerninhalten durch spezifische Literatur organisieren die Studierenden selbst. Lernjournal In Form eines Lernjournals erfolgt eine schriftliche Reflexion der Studieninhalte und der Möglichkeiten, diese in die Praxis zu transferieren. Praxistandem Je zwei Studierende bilden während der Dauer des Studiengangs eine Lernpartnerschaft. In diesem Setting werden Inhalte der Kurseinheiten vor- bzw. nachbearbeitet, vertieft oder deren Umsetzung und Transfer besprochen. Die Tandempartnerin oder der Tandempartner ist auch zuständig für die gegenseitige Lektüre des Lernjournals und ein Feedbackgespräch zum Lernjournal. Das Ergebnis des Austauschs im Praxistandem wird in einem Ergebnisprotokoll festgehalten. Schreiben einer Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit dokumentiert und analysiert einen Beratungsprozess aus dem Arbeitsalltag der Studierenden. Die Abschlussarbeit bezweckt eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem eigenen praktischen Handeln vor dem Hintergrund der Studieninhalte. 8
9 Dozierende Prof. Andrea Hauri, Sozialarbeiterin FH, M.A. in Soziologie, Dozentin BFH, Studienleiterin Prof. Marco Zingaro, Rechtsanwalt, Dozent BFH Prof. Dr. David Lätsch, lic.phil., Psychologe FSP, Dozent BFH Thomas Aebi, Dr. phil., Erziehungsberater, Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP, Stellenleiter Kantonale Erziehungsberatung Langenthal-Oberaargau Monika Egli-Alge, lic. phil. I, Rechtspsychologin SGRP, Geschäftsleiterin Forensisches Institut Ostschweiz (forio) Sabine Brunner, lic. phil. Psychologin, Psychotherapeutin. Am Marie Meierhofer Institut für das Kind in Zürich befasst mit Beratung, Fortbildung, Fachtexte im Bereich Partizipation und Schutz von Kindern Marc Spescha; selbständige Anwaltstätigkeit, Lehrbeauftragter für Migrationsrecht, Uni Fribourg Marie-Tony Walpen, Pädagogin lic.phil., Supervisorin BSO Paola Ganyi, dipl. Sozialarbeiterin FH, Systemische Beraterin Syst, Regionale Jugend- und Familienberatung Emmen, Rain und Rothenburg Marcus Nauer, dipl. Sozialarbeiter FH, Mediator, integrativer Coach, Leiter Bereich Gesellschaft Gemeinde Emmen Kompetenznachweise Die Studienleistung wird gemäss dem European Credit Transfer System (ECTS) in Kreditpunkten (Credits) gemessen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie für die gesamthaft erbrachten Studienleistungen 15 ECTS-Credits, die einer Studienleistung von 450 Stunden entsprechen. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung aller Kompetenznachweise und der regelmässige Besuch der Lehrveranstaltungen (mindestens 80 Prozent). Folgende Kompetenznachweise sind zu erfüllen: - Schreiben und Präsentieren einer individuellen Abschlussarbeit - Verfassen eines individuellen Lernjournals - Reflexion der Studieninhalte in Praxistandems und Protokolle dieses Austauschs - Vorbereitung Coaching Zeitaufwand für die Kompetenznachweise: 150 Stunden 9
10 Abschluss und Anerkennung Certificate of Advanced Studies (CAS) der Berner Fachhochschule in Kindesschutz (15 ECTS-Credits) Das Angebot ist Teil des Studiengangs MAS Kindes- und Erwachsenenschutz. Durchführung Daten 23 Studientage, die Kursdaten finden Sie auf unserer Website. Studienort Berner Fachhochschule BFH, Schwarztorstrasse 48, 3007 Bern 1TU10TUsoziale-arbeit.bfh.ch/lageplanUU1T10T Studiengebühren CHF , Änderungen vorbehalten Rechtliche Hinweise Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen bleiben vorbehalten. Im Zweifelsfall ist der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen und Reglemente massgebend. Weitere Informationen unter 1TU10TUsoziale-arbeit.bfh.ch/agbUU1T10T Anmeldung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Geben Sie unter soziale-arbeit.bfh.ch im Suchfeld den Web-Code C-KIS-1 ein und gelangen Sie direkt zu weiteren Informationen und zum Anmeldeformular. 10
11 Ihre Ansprechpersonen Studienleitung Prof. Andrea Hauri, Studienleiterin Fachbereich Soziale Arbeit Telefon Studienorganisation Dora Dürner Telefon Studienberatung Zu Beginn und auch während des Studiengangs gibt es Raum für eine ausführliche Einführung, Orientierung im Studiengang und zur Klärung von Fragen zur Koordination. Die Studienleitung steht für die individuelle inhaltliche Studienberatung zur Verfügung. Die Administration unterstützt in organisatorischen Fragen. Juni 2017 / Änderungen vorbehalten 11
12 Berner Fachhochschule Weiterbildung Schwarztorstrasse 48 CH-3007 Bern Telefon bfh.ch/weiterbildung soziale-arbeit.bfh.ch/weiterbildung
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