Vertrauenspersonen und ihr Auftrag: zwischen Empowerment Unterstützung Hilflosigkeit

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1 Vertrauenspersonen und ihr Auftrag: zwischen Empowerment Unterstützung Hilflosigkeit U. Schütte / W. Schlummer

2 Ute Schütte Dr. Werner Schlummer Workshop: Vertrauenspersonen und ihr Auftrag zwischen Empowerment, Unterstützung und Hilflosigkeit TeilhabeTage Würzburg, Diese Ausarbeitung skizziert wesentliche Aspekte des Themas Vertrauensperson in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Sie gibt nicht den Verlauf des Würzburger Workshops wieder, berücksichtigt allerdings Gesichtspunkte aus der dort geführten Diskussion mit den TeilnehmerInnen des Workshops. Eine vertiefende Auseinandersetzung zur vielfältigen Aufgabe der Vertrauenspersonen bietet die am Ende des Beitrags angegebene Literatur (Schlummer / Schütte 2006). Vertrauenspersonen sitzen nicht selten zwischen mehreren Stühlen. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Menschen mit Behinderungen im gewählten Mitwirkungsgremium Werkstattrat zu unterstützen. Dabei stellt sich ihnen tagtäglich erneut die Herausforderung, wie sehr sie z.b. einzelne Mitglieder des Gremiums oder das Gremium insgesamt fördern, fordern oder überfordern und damit evtl. sogar bevormunden. Hinzu kommt, dass sich der Werkstattrat häufig auch einsetzen soll für Menschen mit schweren Behinderungen, die in Fördergruppen unter dem verlängerten Dach einer WfbM betreut werden. Somit stehen Vertrauenspersonen immer wieder in schwierigen Situationen und nicht selten in Rollenkonflikten. Hier ist nicht zuletzt auch zu berücksichtigen, dass sie häufig Angestellte der Einrichtung sind. Ist dann die geforderte Trennung der Unterstützung des Mitwirkungsgremiums von der Loyalität gegenüber dem eigenen Arbeitgeber überhaupt möglich? Vertrauenspersonen können einen wichtigen Anteil daran haben, dass Empowerment von Menschen mit (geistiger) Behinderung gelingt. Die Schwierigkeiten dabei auf Seiten der Vertrauenspersonen sind aber unübersehbar.

3 Schütte / Schlummer Workshop: Vertrauenspersonen und ihr Auftrag Seite 2 Bezogen auf den Personenkreis Menschen mit schweren Behinderungen ist die Mitwirkungsthematik oder besser der Mitwirkungsauftrag des Werkstattrates im gesetzlichen Sinne nicht sehr deutlich formuliert. Die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung (WMVO) bzw. die speziellen Regelungen in der Diakonieund Caritas-Verordnung (DWMV bzw. CWMO) stellt für den Werkstattrat hat als allgemeine Aufgabe heraus, dass er vor allem die Interessen besonders betreuungsund förderungsbedürftiger Werkstattbeschäftigter zu wahren ( 4 Abs. 1 WMVO bzw. 5 Abs. 1 DWMV) bzw. auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten in der Werkstatt hinzuwirken ( 4 Abs. 2c CWMO) habe. Damit ist gleichzeitig auch der entsprechende Auftrag für die Vertrauensperson formuliert. Denn diese unterstützt auf Wunsch des Werkstattrates diesen bei seiner Tätigkeit. Rechtlich verankert ist die Aufgabe im Bereich der Werkstätten durch die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), nach der die Werkstatt dem Werkstattrat auf dessen Wunsch aus dem Fachpersonal eine Person seines Vertrauens zur Verfügung zu stellen hat (vgl. 39 Abs. 3 WMVO). Struktureller Kontext VP Prozessualer Kontext Individueller Kontext Abb. 1: Kontexte als Abhängigkeiten einer Vertrauensperson (VP) Abbildung 1 verdeutlicht, dass die Arbeit der Vertrauensperson in einem Dreieckverhältnis steht. Die Tätigkeit ist eingebunden in einen strukturellen, prozessualen und individuellen Kontext. Diese Kontexte wiederum stehen in Wechselwirkung zueinander und beeinflussen sich gegenseitig. Der strukturelle Kontext basiert sowohl auf der gesetzlichen Grundlage der WMVO Schlummer / Schütte 2007

4 Schütte / Schlummer Workshop: Vertrauenspersonen und ihr Auftrag Seite 3 als auch auf institutionellen Zusammenhängen, die das Typische einer Einrichtung charakterisieren. Insbesondere Institution und Gesetzesgrundlage stehen miteinander in korrespondierender Wechselwirkung. In diesem Zusammenhang sind für die Vertrauensperson sowohl Kenntnisse der Gesetzesgrundlage erforderlich da sie die Basis des Arbeitens des Werkstattrats und damit die Grundlage der Begleitung bilden als auch valide Kenntnisse über die Einrichtung selbst und deren Organisationsstrukturen. Individuelle Merkmale, die eigene Biografie und die Handlungsumsetzung der Aufgaben prägen das Arbeiten der Vertrauensperson. Dabei nimmt diese selbst durch ihre Person Einfluss auf die Arbeit der Werkstatträte. Gleichzeitig ist die individuelle Ebene gekennzeichnet durch die spezifische Eigenart sowie durch die jeweiligen Kompetenzen und persönlichen Ressourcen der einzelnen Mitglieder des Gremiums. Individualität geschieht vor dem Hintergrund der Heterogenität des Gremiums und steht nicht isoliert für sich. Der prozessuale Kontext wird insbesondere in der konkreten Arbeit der Werkstatträte beispielsweise während einer Sitzung deutlich. Die Arbeit des Gremiums vollzieht sich dabei immer auch an einem Ort der Begegnung, an dem ein sozialkommunikativer Prozess stattfindet. Hier wird eine Wechselbeziehung im Interaktions- und Sozialprozess zwischen den Mitgliedern eines Werkstattrats untereinander sowie zwischen ihnen und der Vertrauensperson vorausgesetzt. Das Interaktions- und Kommunikationsgeschehen zwischen Vertrauensperson und Werkstatträten stellt einen wichtigen Faktor zum Gelingen erfolgreicher Arbeit dar und setzt Selbstverantwortlichkeit der Beteiligten voraus. Diese Zusammenhänge bzw. Kontexte sind ihrerseits eingebunden in vielfältige Spannungsfelder, die in Abb. 2 skizziert sind. Schlummer / Schütte 2007

5 Schütte / Schlummer Workshop: Vertrauenspersonen und ihr Auftrag Seite 4 Spannungsfeld gesetzliche Vorgaben 1. Die Beteiligten im Mitwirkungsfeld SGB IX Werkstättenverordnung (WVO) WMVO bzw. CWMO / DWMV Spannungsfeld Institution Institutionelle Rahmenbedingungen Leitbild der Einrichtung Einstellung, Haltung der Einrichtungsleitung und des Fachpersonals Personenkreis Beschäftigte VP Spannungsfeld Gremium Werkstattrat Die in dividuellen Merkmale der einzelnen Mitglieder Gruppenstruktur des Gremiums Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe der Mitglieder Formulierter und kommunizierter Auftrag des Gremiums an die Vertrauensperson Spannungsfeld eigene Person Eigenes Menschenbild Einstellung, Haltung Kompetenzen wie Fach -, Sach-, Selbst- und Methodenkompetenz Auftragsklärung, -ausführung, -umsetzung Selbstverantwortlichkeit Beeinflussung, Dominanz Abb. 2: Spannungsfelder einer Vertrauensperson (VP) Um diese verschiedenen und im Hintergrund wirkenden Spannungsfelder besser in den Griff zu bekommen, sind entsprechende Regelungen und Vereinbarungen sinnvoll. So ist natürlich Vertrauen als wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Werkstattrat und der Vertrauensperson entscheidend. Transparenz und Vertrauen sind als Grundvoraussetzungen der Zusammenarbeit zu sehen. Dennoch entstehen häufig Schwierigkeiten dadurch, dass Arbeits-, Rollen- und Aufgabenfelder der Vertrauensperson nicht klar definiert sind. Hier kann eine klare Auftragsklärung zur Konfliktreduzierung beitragen. Vor allem sollte es darum gehen, gegenseitige Erwartungen abzustimmen, Aufgabenfelder zu konkretisieren, den Zeitaufwand einzuschätzen und letztlich wesentliche Punkte schriftlich festzuhalten. Nicht vernachlässigt werden darf die intensive Auseinandersetzung mit dem Personenkreis Schwerstbehinderte. Hier ist der Rechtsstatus zu berücksichtigen, der teilweise gleichsam durch im SGB IX formulierten Ausschlusskriterien ( 136 Abs. 2) bezogen auf eine Beschäftigung in der WfbM gekennzeichnet ist: Trotz Schlummer / Schütte 2007

6 Schütte / Schlummer Workshop: Vertrauenspersonen und ihr Auftrag Seite 5 angemessener Betreuung ist erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten; das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege lässt eine Teilnahme im Berufsbildungsbereich dauerhaft nicht zu; ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich ist dauerhaft nicht möglich. Auch wenn durch die Umsetzung dieser Ausschlusskriterien der entsprechende Personenkreis nicht im Arbeitsbereich der WfbM beschäftigt ist, ist er dennoch in Fördergruppen unter dem verlängerten Dach der Werkstatt präsent (siehe Abb. 3). EV BBB Arbeitsbereich Fördergruppe Abb. 3: Bereiche in der WfbM Besonders auch hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten und rechtlich schwierigen Situation beim Personenkreis Menschen mit schweren Behinderungen und aufgrund der häufig schwierigen Kommunikationsmöglichkeiten ist für die Arbeit des Werkstattrates und der Vertrauenspersonen eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Gruppen wichtig. Besonders sind hier zu nennen - Gruppenleiter bzw. Mitarbeiter (z.b. in den Fördergruppen) - Angehörige - Eltern- und Betreuerbeirat - beratende Personen Aus dem täglichen engen Umfeld von Menschen mit schweren Behinderungen sind Schlummer / Schütte 2007

7 Schütte / Schlummer Workshop: Vertrauenspersonen und ihr Auftrag Seite 6 MitarbeiterInnen in der Werkstatt bzw. in Fördergruppen genau so wichtige Ansprechpartner wie Eltern oder andere Angehörige. Nur durch intensive Kontakte zu diesen Personen wird es gelingen, eine Vorstellung über Wünsche, Bedürfnisse und Schwierigkeiten der Menschen mit schweren Behinderungen im Werkstattalltag zu erhalten. Vertrauenspersonen sind hier gefordert, dem oftmals überforderten Werkstattrat zur Seite zu stehen. Literaturhinweis Schlummer, W. / Schütte, U. (2006): Mitwirkung von Menschen mit geistiger Behinderung. Schule, Arbeit, Wohnen. Ernst Reinhardt Verlag, München Gesetze WERKSTÄTTENVERORDNUNG (WVO) WERKSTÄTTEN-MITWIRKUNGSVERORDNUNG (WMVO) SOZIALGESETZBUCH IX (SGB IX) jeweils in: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.) (2007): Ratgeber für behinderte Menschen. Bonn Ute Schütte Dipl.-Soz.Päd / Dipl.-Soz.Arb., Heilerziehungspflegerin und Fortbildungsreferentin. Ute Schütte arbeitet als Fachlehrerin in der Martinus Schule Schwäbisch Gmünd, einer privaten Schule für Geistigbehinderte und Körperbehinderte in Trägerschaft der Stiftung Haus Lindenhof. ute.schuette@t-online.de Dr. phil. Werner Schlummer Diplom-Pädagoge und Journalist. Werner Schlummer arbeitet als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Arbeitsbereich Geistigbehindertenpädagogik der Universität zu Köln, Humanwissenschaftliche Fakultät, Department Heilpädagogik und Rehabilitation. werner.schlummer@hrf.uni-koeln.de Schlummer / Schütte 2007

8 Die Referenten 2 3 Übersicht Zum Workshop Begriffliches zum Einstieg Herausforderungen Zusammenhänge / Kontexte Spannungsfelder Rechtliche Aspekte Vereinbarungen Begriff / Verständnis: Assistenz Manipulation U. Schütte / W. Schlummer

9 4 Zum Workshop Vertrauenspersonen sitzen nicht selten zwischen mehreren Stühlen. Ihr gesetzlicher Auftrag ist es, Menschen mit Behinderungen im gewählten Mitwirkungsgremium Werkstattrat zu unterstützen. Dabei stellt sich ihnen tagtäglich erneut die Herausforderung, wie sehr sie z.b. einzelne Mitglieder des Gremiums oder das Gremium insgesamt fördern, fordern oder überfordern und damit evtl. sogar bevormunden. Hinzu kommt, dass sich der Werkstattrat häufig auch einsetzen soll für Menschen mit schweren Behinderungen, die in Fördergruppen unter dem verlängerten Dach einer WfbM betreut werden. Somit stehen Vertrauenspersonen immer wieder in schwierigen Situationen und nicht selten in Rollenkonflikten. Hier ist nicht zuletzt auch zu berücksichtigen, dass sie häufig Angestellte der Einrichtung sind. Ist dann die geforderte Trennung der Unterstützung des Mitwirkungsgremiums von der Loyalität gegenüber dem eigenen Arbeitgeber überhaupt möglich? Vertrauenspersonen können einen wichtigen Anteil daran haben, dass Empowerment von Menschen mit (geistiger) Behinderung gelingt. Die Schwierigkeiten dabei auf Seiten der Vertrauenspersonen sind aber unübersehbar. 5 Begriffliches zum Einstieg Das Amt Vertrauensperson hat viele Gesichter. In diesem Zusammenhang ist gemeint: Die Werkstatt hat dem Werkstattrat auf dessen Wunsch aus dem Fachpersonal eine Person seines Vertrauens zur Verfügung zu stellen, die ihn bei seiner Tätigkeit unterstützt. Die Vertrauensperson nimmt ihre Aufgabe unabhängig von Weisungen der Werkstatt wahr. Die Werkstatt hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgabe zu fördern... ( 39 Abs. 3 Werkstätten-Mitwirkungsverordnung) U. Schütte / W. Schlummer

10 VP in Aktion Der Alltag von Vertrauensperson: Zwischen Stühlen sitzen 6 Herausforderungen an VP Fördern einzelner Mitglieder oder des Gremiums insgesamt Fordern oder Überfordern Bevormunden 7 U. Schütte / W. Schlummer

11 Herausforderungen an WR Der WR hat als allgemeine Aufgabe vor allem die Interessen besonders betreuungsund förderungsbedürftiger Werkstattbeschäftigter zu wahren ( 4 Abs. 1 WMVO bzw. 5 Abs. 1 DWMV) bzw. auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten in der Werkstatt hinzuwirken ( 4 Abs. 2c CWMO) 8 Zusammenhänge / Kontexte 9 U. Schütte / W. Schlummer

12 Struktureller Kontext der VP Gesetzliche Grundlagen (wie Werkstätten-Mitwirkungsverordnung) Institutionelle Zusammenhänge (das Typische kennen und die Organisationsstrukturen) 10 Individueller Kontext der VP Individuelle Merkmale der VP eigene Biografie spezifische Eigenarten der WR Kompetenzen / persönliche Ressourcen der WR Individualität VP Heterogenität Gremium WR 11 U. Schütte / W. Schlummer

13 Prozessualer Kontext der VP soziale Kommunikation / Interaktion am Ort der Begegnung Selbstverantwortlichkeit der Beteiligten 12 Spannungsfelder 13 U. Schütte / W. Schlummer

14 Bedingungen vor Ort Personenkreis Rechtsstatus weitere Mitwirkungsbeteiligte und Ansprechpartner für den Personenkreis 14 Ausschlusskriterien WfbM Trotz angemessener Betreuung ist erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege lässt Teilnahme im Berufsbildungsbereich dauerhaft nicht zu Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich ist dauerhaft nicht möglich 15 U. Schütte / W. Schlummer

15 Verlängertes Dach der WfbM Fachausschuss EV BBB Arbeitsbereich Fördergruppe 16 Weitere Mitwirkungsbeteiligte 17 Neben dem Werkstattrat selbst und der Vertrauensperson können weitere Mitwirkungsbeteiligte bzw. mögliche Ansprechpartner des Personenkreises Schwermehrfachbehindert sein: Eltern und gesetzlicher Betreuer Fachpersonal in Fördergruppen Betriebsrat / Personal- / Mitarbeitervertretung besondere beratende Personen (Experten) U. Schütte / W. Schlummer

16 Vereinbarungen I Vertrauen ist gut Ist Kontrolle besser? Transparenz und Vertrauen als Grundvoraussetzung der Zusammenarbeit Schwierigkeit: nicht klar definiertes Arbeits-, Rollen- und Aufgabenfeld der VP Konfliktreduzierung durch Auftragsklärung 18 Vereinbarungen II gegenseitige Erwartungen abstimmen Aufgabenfelder konkretisieren Zeitaufwand einschätzen wesentliche Punkte schriftlich festhalten 19 U. Schütte / W. Schlummer

17 Mein Verständnis von Assistenz? 20 Umgang mit Manipulation Ein (un)vermeidbares Dilemma in der Arbeit der Vertrauensperson!?? 21 U. Schütte / W. Schlummer

18 Manipulation Manipulation als Handgriff, aber auch Machenschaft, leitet sich aus dem Lateinischen ab: manus = Hand, aber auch Gewalt sowie pellere = in Bewegung setzen, antreiben, aber auch stoßen, schlagen. Wir alle versuchen von frühester Kindheit an, das Verhalten anderer zu beeinflussen, zu dirigieren, um unser eigenes Ziel zu erreichen. Das Manipulieren, verstanden als etwas bewirken wollen, ist Grundlage des menschlichen Daseins. Keine der Fähigkeiten im zwischenmenschlichen Kontakt, die insgesamt die soziale Kompetenz ausmachen, kommt ohne Manipulation aus im Sinne von Fremdsteuerung. 22 In Abwandlung einer Aussage von Paul Watzlawick: Man kann nicht nicht manipulieren! Weiterführende Literatur 23 U. Schütte / W. Schlummer

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