News Alert Energiewirtschaft
|
|
- Paul Albrecht
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 News Alert Energiewirtschaft Eigenversorgung EEG Februar 2017 Überblick und Hintergrund Am 1. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten und hat das EEG 2014 abgelöst. Die EEG-Novelle wurde bereits im Juli 2016 verabschiedet, aber noch vor In-Kraft-Treten wurde das EEG 2017 durch das KWKG/EEG-Änderungsgesetz in wichtigen Bereichen neu gefasst. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Neuregelung der EEG- Eigenversorgung. Die geänderten Vorschriften basieren auf der Abstimmung, die die Bundesregierung im Herbst 2016 mit der EU- Kommission gefunden hat. Dabei gibt es neue, intensivierte Informationsund Meldepflichten, veränderte Regelungen für den Bestandsschutz von bestehenden Eigenversorgungsmodellen und Übergangsregelungen zur Legalisierung von Eigenversorgungs-Scheibenpachtmodellen, wenn die Eigenversorger alle Informationen bis zum 31. Mai 2017 übermitteln. Eigenversorger sind gehalten, die neuen Vorgaben unbedingt zu beachten, weil der Gesetzgeber harte Sanktionen bis hin zum Verlust der EEG-Umlage-Privilegierungen an die Verletzung einzelner Informationsund Meldepflichten geknüpft hat. Grundsätzlich aber gilt weiterhin, dass neue Eigenversorgungsmodelle auf Basis von EEG- und KWK-Anlage nur 40% der regulären EEG-Umlage zu zahlen haben und Bestandsmodelle sogar vollständig von der EEG- Umlage befreit bleiben.
2 Begrenzung der EEG-Umlage für EEG-Eigenversorgungsmodelle Eigenversorgungs-Bestandsmodelle bleiben von der EEG-Umlage befreit. Dafür muss das Eigenversorgungsmodell bis zum 1. August 2014 etabliert worden sein. Auch die Begrenzung der EEG-Umlage auf 40% für neue Eigenversorgungsmodelle im Fall von hocheffizienten KWK- und EEG-Anlagen besteht fort. EEG-Befreiung für Bestandsmodelle mit erheblichen Einschränkungen bei Veränderungen Wird die Kapazität der Erzeugungsanlage innerhalb eines Eigenversorgungsmodells erhöht, so haben die bisherigen gesetzlichen Regelungen eine Erhöhung von bis zu 30% der ursprünglichen Erzeugungskapazität zugelassen, ohne dass die Privilegierung entfiele. Ab dem 1. Januar 2017 ist eine Erhöhung der Erzeugungskapazität nicht mehr möglich. Eine Erweiterung der Anlage nach dem 31. Dezember 2017 führt dazu, dass der Bestandsschutz für die Anlage entfällt und diese hinsichtlich der EEG-Umlage wie eine neue Anlage zu behandeln ist, d.h. die EEG-Umlage fällt in Höhe von 100% oder im Fall von EEGoder hocheffizienten KWK-Anlagen in Höhe von 40% an. ( 61d und e EEG). Eine Erneuerung oder ein Ersetzen der Erzeugungsanlage innerhalb eines Bestandsmodells führt zu einer Belastung des eigenverbrauchten Stroms mit EEG-Umlage Bestandsmodelle: Rechtsnachfolge nur noch sehr eingeschränkt Neue Meldepflichten mit harten Sanktionen Ändert sich die Person des Letztverbrauchers nach dem 1. Januar 2017 unabhängig ob im Wege einer Umwandlung oder durch eine Transaktion von Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen, entfällt zumindest im Grundsatz - der Bestandsschutz von Eigenversorgungsmodellen. Für Erbfälle macht das Gesetz hinsichtlich natürlicher Personen eine ausdrückliche Ausnahme ( 61f EEG). Neu durch das Gesetz eingeführt bzw. präzisiert und erweitert wurden Informations- und Meldepflichten. Diese Pflichten werden sich noch einmal ändern, sobald die Verordnung zum Marktstammdatenregister in Kraft tritt. Aktuell gibt es drei Meldepflichten für Eigenversorger: Unverzügliche Meldung der Grunddaten des Eigenversorgungsmodells an den Netzbetreiber sowie Änderungen am Eigenversorgungsmodell, 74a Abs. 1 EEG Alle für die Abrechnung der EEG-Umlage erforderlichen Daten bis 28. Februar /31. Mai des Folgejahres (je nach Zuständigkeit des Verteil- oder Übertragungsnetzbetreibers), 74a Abs. 2 EEG Detaillierte Unternehmsdaten an die BNetzA einschließlich des Umfangs der Umlagebefreiung ab einer Schwelle von EUR/Jahr Der Gesetzgeber führt harte Sanktionen für die Verletzung der Meldepflichten ein, so z.b. die Erhöhung der EEG-Umlage um 20% bei Nichteinhaltung der Meldepflichten ( 74a Abs. 1, 61g Abs. 2 EEG) und die Erhöhung auf 100% der EEG-Umlage für das betreffende Jahr bei Verletzung der Meldepflicht ( 74a Abs. 2 S. 2 Nr. 2-4 EEG). Sollten Unsicherheiten bestehen, ob das jeweilige Eigenversorgungsmodell auf einer tragfähigen Basis etabliert worden ist, insbesondere bei Pachtmodellen o.ä., so empfiehlt es sich, schon vor der Meldung der entsprechenden Daten an die Netzbetreiber oder sogar die BNetzA, diese Unsicherheiten zu analysieren und soweit möglich auszuräumen. Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie dies wünschen. News Alert Energiewirtschaftsrecht Februar
3 Meldefrist für Scheibenpachtmodelle bis zum 31. Mai 2017 (materielle Ausschlussfrist) Besonderheiten bei EEG-Eigenversorgung mittels Kraftwerksscheiben Mit der Neufassung des EEG wurde Rechtsklarheit für sog. Scheibenpachtmodelle geschaffen. Scheibenpachtmodelle zeichnen sich dadurch aus, dass dem Pächter nicht die gesamte Erzeugungsanlage zum eigenen Betrieb überlassen wird, sondern er die Fahrweise nur für einen bestimmten Leistungsanteil am Kraftwerk bestimmen darf. Hier steht in Frage, ob das konstituierende Kriterium der Sachherrschaft über die Erzeugungsanlage überhaupt umgesetzt werden kann. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, Scheibenpachtmodelle zu legalisieren ( 104 Abs. 4 EEG). Die (Nach-) Forderung der EEG-Umlage für die Vergangenheit kann für Strom verweigert werden, der vor dem 1. August 2014 aus einer Kraftwerksscheibe geliefert wurde. Ein anteiliges vertragliches Nutzungsrecht des Letztverbrauchers an einer Erzeugungskapazität einer Stromerzeugungsanlage (sog. Kraftwerksscheibe) gilt als eigenständige Stromerzeugungsanlage, wenn und soweit der Letztverbraucher diese wie eine Stromerzeugungsanlage betrieben hat ( 104 Abs. 1 S. 2 EEG). Für das Betreiben kommt es nach der Gesetzesbegründung nur auf die wirtschaftliche Risikotragung an. Auch für die Zukunft werden Kraftwerksscheiben-Eigenversorger wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind von der Zahlung von EEG-Umlage freigestellt. Dies setzt insbesondere voraus, dass seit dem Inkrafttreten des EEG 2014 im Grundsatz keine Änderungen am Eigenversorgungsmodell vorgenommen worden sind offenbar unter Einbezug auch der Verbrauchseinrichtungen, die dem Eigenversorgungsmodell zuzuordnen sind. Voraussetzung für eine Legalisierung des Eigenversorgungs-Scheibenpachtmodells ist zudem, dass die Daten des Eigenversorgungsmodells bis zum 31. Mai 2017 dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet worden sind. Im Ergebnis bleiben trotz der am 26. Januar 2017 veröffentlichten Hinweise der BNetzA zu der neuen Regelung - viele Fragen offen, so z. B. die Frage der wirtschaftlichen Risikotragung auf Basis der dem Pachtmodell zugrunde liegenden Verträge. Aus unserer Beratungspraxis kennen wir sehr unterschiedliche Ausgestaltungen von Eigenstrom- Pachtmodellen, die sicherlich nicht alle die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wir empfehlen daher dringend, zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für eine Legalisierung vorliegen um vorbereitet zu sein, die Daten fristgemäß an den zuständigen Netzbetreiber zu melden. Begrenzung bei Eigenversorgung mit Anfahrts- und Stillstandsstrom Der Anfahrts- und Stillstandsstrom von Kraftwerken kann weiterhin von der EEG-Umlage unter verschiedenen Voraussetzungen befreit werden ( 104 Abs. 6 EEG). Bedingungen sind u.a., dass die Stromerzeugungsanlage als ältere Bestandsanlage (Aufnahme Eigenversorgung schon vor dem 1. September 2011) betrieben wurde, das versorgte Kraftwerk bereits vor dem 1. August 2014 von dem aktuellen Letztverbraucher betrieben wurde, das Konzept für die Bereitstellung von Anfahrts- und Stillstandsstrom unverändert ist und Stromerzeugungsanlage sowie versorgtes Kraftwerk seit dem 1. September 2011 am selben Standort betrieben werden. Unter Anfahrts- und Stillstandsstrom ist der Strom zu verstehen, der in der Stromerzeugungsanlage eines nicht stillgelegten Kraftwerks sowie in den Neben- und Hilfseinrichtungen verbraucht wird. News Alert Energiewirtschaftsrecht Februar
4 Keine Kombination von Eigenversorgung und Ausschreibung Anlagen, die an den Ausschreibungen zur EEG-Förderung teilnehmen, sind grundsätzlich von der Eigenversorgung ausgeschlossen ( 27a EEG). Bei einem Verstoß gegen diese Regelung entfällt die EEG-Förderung für das gesamte Kalenderjahr (vgl. 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 und S.3 EEG) Wegen des untergeordneten Verbrauchs, gilt diese Regelung neben weiteren Ausnahmen- nicht für die Versorgung der Anlage selbst sowie der Neben- und Hilfsanlagen ( 27a Nr. 2). Das EEG trifft insofern eine parallele Regelung zum Kombinationsverbot von Ausschreibung und Eigenversorgung bei KWKG-Anlagen. Begrenzung bei Speichern Keine EEG-Umlage ist für Strom, der in einen Speicher geleitet wird, zu zahlen, soweit für den aus dem Speicher entnommenen Strom EEG-Umlage gezahlt wird ( 61k EEG). Außerdem entfällt die EEG-Umlage für Speicherverluste. Bei bivalenten Speichern, in denen Strom zum Teil in ein Netz eingespeist wird und zum Teil vom Betreiber selbst verbraucht wird, ist die Verringerung der EEG- Umlage auf max. 500 im Stromspeicher verbrauchte kwh je kw installierter Speicherkapazität pro Kalenderjahr begrenzt. Parallel entfällt in den o.g. Fällen auch die KWKG-Umlagepflicht ( 27b KWKG 2016 neu). News Alert Energiewirtschaftsrecht Februar
5 Ansprechpartner Fachbereich Energiewirtschaftsrecht Dr. Christian Hampel Telefon Dr. Nils Graßmann Telefon Véronique Joly-Müller Telefon Herausgeber Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Friedrichstraße EY Assurance Tax Transactions Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick Die globale EY-Organisation ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitern, starken Teams, exzellenten Leistungen und einem sprichwörtlichen Kundenservice. Unser Ziel ist es, Dinge voranzubringen und entscheidend besser zu machen für unsere Mitarbeiter, unsere Mandanten und die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch Building a better working world. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter In Deutschland ist EY an 21 Standorten präsent. EY und wir beziehen sich in dieser Publikation auf alle deutschen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft All Rights Reserved. VJM 17/01 ED None Verantwortlicher Partner Dr. Christian Hampel Telefon christian.hampel@de.ey.com Diese Publikation ist lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und kann daher nicht als Ersatz für eine detaillierte Recherche oder eine fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität; insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt damit in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung seitens der Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und/oder anderer Mitgliedsunternehmen der globalen EY-Organisation wird ausgeschlossen. Bei jedem spezifischen Anliegen sollte ein geeigneter Berater zurate gezogen werden.
Mixed Leadership- Barometer Juli 2017
Mixed Leadership- Barometer Juli Anteil weiblicher Vorstandsmitglieder in deutschen börsennotierten Unternehmen Juli Design der Studie Untersucht wurden die Vorstände der zum 01. Juli im DAX, MDAX, SDAX
MehrOnline-Nutzung in Deutschland
Online-Nutzung in Deutschland Ergebnisse einer Befragung von 1.400 Verbrauchern Juni 2017 Design der Studie Joachim Spill Technology, Media & Telecommunications Leader Germany Switzerland Austria Ernst
MehrWem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen April 2018
Wem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2017 April 2018 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Mathieu Meyer Managing Partner Audit Germany Ernst & Young GmbH Telefon +49 711
MehrEY Jobstudie 2015 Motivation, Gehalt und Arbeitszufriedenheit
Motivation, Gehalt und Arbeitszufriedenheit Ergebnisse einer Befragung von mehr als 2.200 Arbeitnehmer(inne)n in Deutschland Design der Studie Ihre Ansprechpartnerin Ana-Cristina Grohnert Ernst & Young
MehrDirektinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich
Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 204 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Johannes Rettig Ernst
MehrDigitalisierung im deutschen Mittelstand
Digitalisierung im deutschen Mittelstand Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in Deutschland März 2016 Design der Studie Repräsentative Befragung von 3.000 mittelständischen Unternehmen in
MehrStart-up-Barometer Deutschland. Januar 2016
Start-up-Barometer Deutschland Januar 2016 Design der Studie Das EY Start-up-Barometer Deutschland erscheint seit 2014, seit 2015 halbjährlich Quellen: Pressemitteilungen der Start-ups oder Investoren,
MehrVerschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2015
Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2015 Update zur EY-Kommunenstudie 2016 November 2016 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Bernhard Lorentz Partner Government & Public Sector Leader
MehrWeltweite Investitionen im Automobilsektor
Weltweite Investitionen im Automobilsektor Eine Analyse ortsgebundener Investitionsprojekte der führenden Autokonzerne der Welt 2010 2017 März 2018 Design der Studie Peter Fuß Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
MehrVerschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012
Verschuldung der deutschen Großstädte 2010 bis 2012 Update zur Dezember 2013 Design der Studie Analyse der Gesamtverschuldung und Pro-Kopf-Verschuldung der 72 deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern
MehrEntwicklung der Dax-30-Unternehmen im Geschäftsjahr Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen
Entwicklung der Dax-30-Unternehmen im Geschäftsjahr 2012 Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kernergebnisse 2011 2012 Entwicklung Umsatz in Mio. Euro 1.194.046 1.295.199 +8% Gewinn (EBT) in Mio. Euro
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: SSW Netz GmbH, Marienstr. 1, 66606 St. Wendel Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte
MehrEntwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010. Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse
Entwicklung deutscher Privatbanken Geschäftsjahr 2010 Analyse veröffentlichter Jahresergebnisse Design der Studie Diese Studie basiert auf dem Vergleich der Ergebnisse der Jahresberichte 2010 mit den Ergebnissen
MehrMixed Leadership- Barometer Österreich
Mixed Leadership- Barometer Österreich Anteil weiblicher Mitglieder in Vorständen und Aufsichtsräten der im Wiener Börse Index (WBI) gelisteten Unternehmen August 2015 Design der Studie Untersucht wurden
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
MVV Netze GmbH Team Einspeiser Luisenring 49 68159 Mannheim Telefon: 0621 / 290-2662 Telefax: 0621 / 290-2994 E-Mail: einspeiser@mvv-netze.de Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen
MehrMittelstandsbarometer Österreich Jänner 2016
Mittelstandsbarometer Österreich Jänner 2016 Befragungsergebnisse Flüchtlinge am Arbeitsmarkt Jänner 2016 Design der Studie Repräsentative Befragung von 900 mittelständischen Unternehmen in Österreich
MehrVerschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014
Verschuldung der deutschen Großstädte 2012 bis 2014 Update zur EY-Kommunenstudie 2015 Dezember 2015 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Prof. Dr. Bernhard Lorentz Partner Government & Public Sector Leader
MehrPage 1. Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2013
Page 1 Private Equity: Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr Private Equity: Investitionen (Käufe) 2005 30,1 Transaktionswert in Mrd. Euro Anzahl der Transaktionen 17,8 20,8 20,7 13,8 9,5 11,0
MehrEY Studentenstudie 2014. In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014
In welche Branchen zieht es deutsche Studenten? Juni 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Ana-Cristina Grohnert Ernst & Young GmbH Managing Partner Rothenbaumchaussee 76 78 20148 Hamburg Telefon
MehrFragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem bzw. weitere Bestandsanlagen
Fragebogen zur ggf. bestehender EEG Umlageverpflichtung für Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 01.08.2014 bzw. weitere Bestandsanlagen 61c und 61d EEG 2017 Bitte den Fragebogen zurücksenden an: Avacon
MehrUmwelt- und Energierecht. EEG-Umlage
Umwelt- und Energierecht EEG-Umlage REFERENT Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Gesellschafter der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Tätigkeitsschwerpunkt im Recht der Erneuerbaren Energien
MehrEEG- Umlagepflicht. Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1
EEG- Umlagepflicht Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2017 E-Werk Mittelbaden 3. Januar 2017 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger
MehrPrivate Equity. Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014
Der Transaktionsmarkt in Deutschland 1. Halbjahr 2014 Transaktionswert in Mrd. Anzahl Transaktionen Investitionen (Käufe) 2006 bis 2014 108 30,1 98 95 20,8 78 20,7 80 79 9,5 11,0 4,1 54 57 57 5,0 2,8 0,9
MehrWas ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem ?
Was ändert sich bei meiner Neuanlage mit Inbetriebnahmedatum ab dem 01.08.2014? Künftig müssen sich auch Betreiber von neuen EEG- und hocheffizienten KWKG-Anlagen mit Eigenversorgung anteilig an der EEG-Umlage
MehrStädte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern
Expertengespräch zum Thema: Städte, Landkreise und Kommunen im Fokus: Recht und Steuern Köln, Mannheim, Stuttgart, Berlin im November und Dezember 2016 In Kooperation mit: Expertengespräch zum Thema: Städte,
MehrErklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,
MehrErklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht. Die Erklärung erfolgt als: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber:
Erklärung des Betreibers einer Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt als: Bereits in Betrieb gesetzte Anlage 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer,
MehrDigitalisierung im deutschen Mittelstand
Digitalisierung im deutschen Mittelstand Befragungsergebnisse März 2018 Design der Studie Michael Marbler Ernst & Young GmbH Middle Market Leader, Germany, Switzerland, Austria 0711 9881 19264 michael.marbler@de.ey.com
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Anschrift: Bonn-Netz GmbH Sandkaule 2 53111 Bonn Ansprechpartner: Herr Hendrik Hiltrop Tel.: 0228 / 711 3324 Fax: 0228 / 711 3329 E-Mail: Hendrik.Hiltrop@bonn-netz.de Frau Janine Kambeck Tel.: 0228 / 711
MehrPräsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015
Dienstag, 5. Mai 2015 BIO-CITY LEIPZIG Einladung Präsentation des EY- Biotechnologie-Reports 2015 In Kooperation mit: Momentum nutzen: Politische Signale setzen für Eigenkapital und Innovation Präsentation
MehrEY s Global 3D printing Report 2016 Pressekonferenz
EY s Global 3D printing Report 2016 Pressekonferenz 19. Juli 2016 EY s Global 3D printing Report 2016 Deutschland: 200 China und Südkorea: 170 Globale Umfrage: 900 Unternehmen 12 Länder und 9 Branchen
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung
Rechtliche Rahmenbedingungen der Strom-Eigenversorgung Prof. Dr. Christian Buchmüller 1. EE.SH-Werkstatt: Produzieren mit Erneuerbaren Energien 9. März 2017 in Fedderingen 1 Übersicht I. Eigenverbrauch
MehrAutonomes Fahren in Deutschland
Autonomes Fahren in Deutschland Ergebnisse einer Befragung von 1.000 Verbrauchern September 2017 Design der Studie Peter Fuß Repräsentative Befragung von 1.000 erwachsenen Personen in Deutschland Befragung
MehrEY-Umfrage Flüchtlinge in österreichischen Mittelstandsunternehmen
EY-Umfrage Flüchtlinge in österreichischen Mittelstandsunternehmen Befragungsergebnisse Jänner 2017 Design der Studie Repräsentative Befragung von 900 mittelständischen Unternehmen in Österreich Befragt
MehrDigitalisierung bei mittelständischen
Digitalisierung bei mittelständischen Unternehmen Ergebnisse Kurzumfrage Februar 2016 Design der Kurzumfrage Repräsentative Befragung von 700 Unternehmen in der Schweiz Befragt wurden nicht börsennotierte
MehrÜbergabeprotokoll für Erzeugungsanlagen EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp
Alter Eigentümer / Anlagenbetreiber Name Anlagenanschrift Straße Straße Telefon Anlagenleistung Übergabedatum E-Mail Zähler-Nr. Zählerstand Vertragskonto Zähler-Nr. Zählerstand 1. Neuer Eigentümer / Anlagenbetreiber
MehrWem gehört der DAX? Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 2014
Analyse der Aktionärsstruktur der DAX-Unternehmen 204 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Untersucht werden die Unternehmen im DAX (eingetragene Marke der Deutsche Börse AG). Dr. Martin Steinbach Ernst
MehrEEG- Umlagepflicht bei Eigenversorgung
EEG- Umlagepflicht bei Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) 2014 E-Werk Mittelbaden 25. November 2015 Folie 1 60 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen Belieferung Dritter 61 EEG-Umlage für Eigenversorger
MehrKommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY-Kommunenstudie 2015
Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY-Kommunenstudie 2015 Ergebnisse für September 2015 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Hans-Peter Busson Partner Government & Public Sector
MehrErklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017
EEG-Anlagenleistung über 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
MehrSnapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen
Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen Ernst & Young Real Estate GmbH Juli 2016 Agenda Snapshot Immobilienwirtschaft Brexit und die Folgen 1 Kernergebnisse 3 2 Befragte Unternehmen 4 3 Einfluss
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Stadtwerke Baden-Baden Waldseestraße 24 76530 Baden-Baden Abt. EDM / Netzzugang Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Die Erklärung erfolgt
MehrDienstag, 20. Mai 2014 Eschborn. Asset Management Tagung
Dienstag, 20. Mai 2014 Eschborn Asset Management Tagung Die Veranstaltung Asset-Management-Tagung 2014 EY lädt Sie ganz herzlich zu unserer diesjährigen Asset-Management-Tagung ein. Wertpapier- und Immobilien-Asset-Manager
MehrErklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage. EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2017
EEG-Anlagenleistung bis 10,0 kwp Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich.
Mehr22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG
22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Eigenversorgung mit Strom aus Anlagen i.s.d. EEG Die EEG-Umlage auf die Eigenversorgung aus Sicht des BDEW, LL.M. Fachgebietsleiterin EEG, BDEW www.bdew.de EEG-Umlage
MehrChinesische Unternehmenskäufe in Europa
Chinesische Unternehmenskäufe in Europa Eine Analyse von M&A-Deals 2004 2014 Page 1 Design der Studie Quellen: Thomson ONE, Mitteilungen der Unternehmen, EY-Recherche Untersucht wurden Akquisitionen, die
MehrKonsumenten in der Schweiz: Aktuelle wirtschaftliche Lage und Ausblick 2016
Konsumenten in der Schweiz: Aktuelle wirtschaftliche Lage und Ausblick 2016 Dezember 2015 Design der Studie: Ansprechpartner Bruno Chiomento CEO bei EY Schweiz Martin Gröli Leiter Retail & Consumer Products
MehrErklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen
Erklärung zur EEG-Umlagepflicht für EEG-, KWKGoder konventionelle Erzeugungsanlagen Bitte beachten Sie, dass eine Meldung nur erforderlich ist wenn eine Änderung an der Anlage vorgenommen wurde. Speichereinheiten
Mehr1. Klärung der Betreiberstellung und EEG-Umlagepflicht bei Scheibenpacht-Modellen
Bonn, den 26. Januar 2017 Hinweis zur EEG-Umlagepflicht für Stromlieferungen in Scheibenpacht-Modellen und ähnlichen Mehrpersonen-Konstellationen und zum Leistungsverweigerungsrecht nach der Amnestie-
MehrBayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Betriebswirtschaft und Agrarstruktur EEG-Umlage bei Eigenversorgung mit Photovoltaik(PV)-Anlagen (nach EEG 2017, Stand 22.12.2016) Begriffsdefinitionen:
MehrWie machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Datenschutz- Grundverordnung? Gottfried Tonweber, EY
Wie machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Datenschutz- Grundverordnung? Gottfried Tonweber, EY Fit oder nicht? Fragen die Sie sich stellen sollten! Ist Ihnen bewusst, welche Ihrer Prozesse personenbezogene
MehrKommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen EY Kommunenstudie Befragungsergebnisse Baden-Württemberg September 2014
Kommunen in der Finanzkrise: Status quo & Handlungsoptionen Befragungsergebnisse Baden-Württemberg September 2014 Design der Studie Ihr Ansprechpartner Hans-Peter Busson Partner Government & Public Sector
MehrEntwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013
Entwicklung der Dax-30-Unternehmen Juli September 2013 Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Page 1 Kennzahlen im Überblick Q3-2013 Q3-2012 Entwicklung Umsatz 289.215 Mio. 293.772 Mio. -2% EBIT 24.055
MehrOmnikanalvertrieb. Erfolgsschlüssel für Automobilhandel und Autobanken. Executive Summary EY-Studie 2016
Omnikanalvertrieb Erfolgsschlüssel für Automobilhandel und Autobanken Executive Summary EY-Studie 2016 Kernaussagen Kundenbedürfnis Für die Kunden nimmt die Bedeutung von Finan - zierung zu. Kundenverhalten
MehrMandanteninformation Januar Information über Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung
Mandanteninformation Januar 2017 Information über Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 I. Nach dem Antrag ist vor dem Antrag Vor Inkrafttreten der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
MehrChinesische Unternehmenskäufe in Europa
Chinesische Unternehmenskäufe in Europa Eine Analyse von M&A-Deals 2005 2015 Februar 2016 Design der Studie Quellen: Thomson ONE, Mitteilungen der Unternehmen, EY-Recherche Untersucht wurden Akquisitionen,
MehrDigitalisierung in Deutschland:
Digitalisierung in Deutschland: Herausforderungen und Mehrwert für deutsche Unternehmen 14. Oktober 2015, München In Kooperation mit: Digitalisierung in Deutschland: Herausforderungen und Mehrwert für
Mehr23. September Clearingstelle EEG. Empfehlung 2014/31 Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG (Empfehlung 2014/31)
Einzelfragen zur EEG-Umlage nach 61 EEG 2014 bei Anlagen i. S. d. EEG ( ) Clearingstelle EEG 23. September 2015 1 / 27 Inhalt 1 2 Befreiung bei vollständiger mit Strom aus Erneuerbaren Energien, 61 Abs.
MehrSiegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016
Siegerstrategien im deutschen Mittelstand 2016 Unternehmerfrühstück im IHK Haus der Wirtschaft Karlsruhe 1. März 2016 In Zusammenarbeit mit Uwe Kaschub ist Partner bei EY. Als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
MehrErklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
An: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH Frau Jazmin Dominguez Toral Theodor-Heuss-Allee 110 60486 Frankfurt E-Mail: j.dominguez.toral@nrm-netzdienste.de Erklärung des Betreibers einer Solar-Erzeugungsanlage
MehrNewsletter. Inhalt. Legal News Energierecht für energieintensive Unternehmen Ausgabe 1 / Januar 2017
Legal News Energierecht für energieintensive Unternehmen Ausgabe 1 / Januar 2017 Newsletter Inhalt EEG 2017: Rechtssicherheit für Scheibenpachtmodelle 2 Bundeskabinett beschließt das Netzentgeltmodernisierungsgesetz
MehrStrategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014
Strategien der Eigenversorgung im Rahmen des EEG 2014 Referent: Christopher Wendt, M.Eng. // TIGEV Ingenieurgesellschaft mbh 1 Heutige Themen 2 Was ist Eigenversorgung? 3 Was ist Eigenversorgung? 5 Nr.
MehrEEG-Umlage: Wer muss was melden?
Die neuen Pflichten nach dem EEG 2017 EEG-Umlage: Wer muss was melden? Mit dem EEG 2017 hat der Gesetzgeber weitere Meldepflichten im Zusammenhang mit der EEG-Umlage eingeführt. Den Überblick zu behalten
MehrDie Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.
KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung
MehrStromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende
Stromspeicher Netzentgelte und Umlagen Energiespeicher als wesentlicher Baustein der Energiewende Referent: Rechtsanwalt Finn Streich Tätigkeitsschwerpunkt: Recht der Erneuerbaren Energien Einleitung &
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen
MehrErklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung
MehrREFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG
REFE-VORSCHRIFT 1 ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE BEGRÜNDUNG 1. 5 Nr. 12 Die Definition des Eigenversorgers sollte präzisiert werden. eigener Vorschlag: Im Sinne dieses Gesetzes ist Eigenversorger jede natürliche
MehrEigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen
Eigenversorgung nach dem EEG 2017 Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen Vortrag im Rahmen des Workshops des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht am 23.03.2017 in Berlin http://www.bafa.de/
MehrMixed Leadership. Gemischte Führungsteams und ihr Einfluss auf die Unternehmensperformance
Mixed Leadership Gemischte Führungsteams und ihr Einfluss auf die Unternehmensperformance Design der Studie (1/2) Wie hat sich der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder in europäischen Top-Unternehmen
MehrLeitfaden zur Eigenversorgung
Dipl. Ing. Markus Schnier www.ecotec.de www.ecotec.de www.maierwoelfert.de Leitfaden zur Eigenversorgung der Bundesnetzagentur Klärung wesentlicher Streitfragen RA Dr. Christoph Maier ECOTEC - Ingenieure
MehrAktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Aktuelle Zweifelsfragen bei der Hinzurechnungsbesteuerung Christian Ehlermann Franz Hruschka München, 1. Dezember 2014 Partner, EY Regierungsdirektor im Finanzamt München Fall 1: Reichweite der funktionalen
MehrEY Bankenbarometer Österreich/Europa
EY Bankenbarometer / Befragungsergebnisse April 216 Design der Studie Ihre Ansprechpartner Telefonische Befragung durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut im Januar 216 Befragung von führenden Banken
MehrReferentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016
Referentenentwurf des BMWi vom 26. September 2016 zur Änderung des KWK-Gesetzes 2016 Das KWK-Gesetz 2016 steht seit seiner Verabschiedung durch den Bundestag und den Bundesrat unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen
MehrEPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa?
EPSAS die Zukunft des öffentlichen Rechnungswesens in Europa? Thomas Müller-Marqués Berger, Mitglied des IPSASB Ernst & Young GmbH, Stuttgart Bundeskongress Haushalt und Finanzen Berlin, 2. April 2014
MehrZählernummer: Zählerstand am: kwh. Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler) Zählernummer: Zählerstand am: kwh
Betreiberwechsel Die Betreibererklärung vom ist für die EEG-Anlage am Standort: Vertragsnummer (alt) unterzeichnet worden: Anlagenbetreiber (neu): tritt mit Wirkung ab dem in alle Rechte und Pflichten
MehrEEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen. Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015
EEG Eigenstromprivileg für die Energieerzeugung aus Abfällen Dr. Gernot-Rüdiger Engel Kassel, 30. April 2015 1 Wer Kartoffeln aus dem eigenen Garten isst, muss dafür auch keine Mehrwertsteuer zahlen. Peter
MehrDipl. Ing. Markus Schnier Seite 1
Seite 1 2. Münchner Forum Energie: Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) & EEG-Umlage auf Eigenverbrauch über den Wert energiepolitischer Versprechen 27. November 2015 ECOTEC - Ingenieure
MehrDeutscher Energiewende-Index
Deutscher Energiewende-Index Positive Trendwende setzt sich fort Positive Trendwende setzt sich fort Die sich abzeichnende positive Trendwende des Vorquartals hat sich im fortgesetzt: Die Zustimmung in
MehrDie größten Automobilhersteller weltweit. Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen April bis Juni 2012
Die größten Automobilhersteller weltweit Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen April bis Juni 2012 Design der Studie Quellen: Quartals- und Geschäftsberichte sowie Pressemitteilungen der Unternehmen,
MehrEEG 2017 Meldepflichten zu Stromsteuerbefreiung und EEG-Umlage
EEG 2017 Meldepflichten zu Stromsteuerbefreiung und EEG-Umlage Mai 2017 Das EEG 2017 enthält umfangreiche Meldepflichten für Anlagenbetreiber. Diese sind teilweise schwer zu durchschauen und werfen Fragen
MehrPraxisprobleme der Erbschaftsteuer
FAST-Kongress 2016 Praxisprobleme der Erbschaftsteuer Dr. Olaf Siegmund 10. März 2016 Agenda Bewertung von Unternehmensgruppen Die Verbundvermögensaufstellung Nachversteuerung Gestaltungsüberlegungen Seite
MehrSpeicher und PV aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber
1 Speicher und PV aus Sicht der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber Speicher und EEG 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 22.02.2017 BSW-Solar Speicher rechtliche Definition? Keine eindeutige
Mehr3.2 Technische Angaben zur Umsetzung von 9 Abs. 1 EEG 2017 bei Anlagen mit einer Leistung ab 100 kw
Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,
MehrRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN VON SPEICHERLÖSUNGEN
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 11.12.2014 Anika Titze Referentin Energierecht und Energiewirtschaft Innovationsworkshop Energiespeicher als Zukunftslösung für Genossenschaften Mainz www.energieagentur.rlp.de
MehrVerbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Windenergieanlagen nach dem EEG 2017 (Inbetriebnahme ab
Registrier-/Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Firmenname bzw. Name, Vorname Telefon Fax Straße, Hausnummer PLZ Ort E-Mail 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Straße, Hausnummer PLZ Ort Gemarkung,
MehrDirektinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich
Direktinvestitionen nach Deutschland: Bundesländer im Vergleich Ausländische Direktinvestitionen im Jahr 2014 und eine aktuelle Befragung ausländischer Investoren Design der Studie Peter Englisch Ernst
MehrEY Schweiz Nachhaltigkeit 2015
EY Schweiz Nachhaltigkeit 2015 Über EY Unter einem Anspruch vereint und nachhaltigem Wachstum verpflichtet EY ist ein weltweit führendes Unternehmen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern, Transaktionen
MehrKlartext Energie meets Wirtschaftsimpulse
Klartext Energie meets Wirtschaftsimpulse Diskussionsreihe von EY und der ESCP Europe Business School Berlin Berlin Donnerstag, 26. November 2015 In Kooperation mit Klartext Energie With 900 Million Powerpacks,
MehrErhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2016 der Bundesnetzagentur. Einspeisevergütung nach 37 EEG an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete Vergütung
a) Einspeisevergütung Einspeisevergütung nach 37 EEG 2014 Einspeisevergütung in Ausnahmefällen nach 38 EEG 2014 kaufmännisch abgenommende Strommenge an Anlagenbetreiber tatsächlich geleistete kaufmännisch
MehrMaster the Millennials. Eine repräsentative Studie zum Konsumverhalten und den Wertevorstellungen junger Erwachsener
Master the Millennials Eine repräsentative Studie zum Konsumverhalten und den Wertevorstellungen junger Erwachsener Vorgehensweise Mit Hilfe des ID-Models wurde das Kaufverhalten junger Erwachsener beleuchtet
MehrUpdate Energie. Entlastung für energieintensive Unternehmen und weitere Neuregelungen für die Umlagepflicht von Letztverbrauchern
Update Energie Nr. 12 20. Oktober 2016 Am 18. Oktober 2016 ist das novellierte Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG 2017) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Diskussion
Mehr1 von , 13:08
1 von 7 31.05.17, 13:08 Die globale EY-Organisation* ist einer der Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen
MehrDie größten Automobilhersteller weltweit. Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kalenderjahr 2013
Die größten Automobilhersteller weltweit Eine Analyse wichtiger Bilanzkennzahlen Kalenderjahr 203 Design der Studie Peter Fuß Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Partner/Wirtschaftsprüfer/
MehrLeistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Bundesfinanzdirektionen nachrichtlich: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON
Mehr- Lippstadt, 28.08.2015
Ansprechpartner: Frau Sonja Rappold Tel.: 02941/28 29 230 Frau Hannah Meister Tel.: 02941/28 29 241 Email: Netznutzung@stadtwerke-lippstadt.de - Lippstadt, 28.08.2015 EEG-Umlage für die Eigenversorgung:
MehrEigenversorgung nach dem EEG Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen
Eigenversorgung nach dem EEG 2017 - Bestätigung des Leitfadens und neue Regelungen Jan Sötebier M.E.S., Referat erneuerbare Energien Workshop Prof. Säcker Berlin, 23. März 2017 www.bundesnetzagentur.de
MehrEnergierechtliche Hürden für Stromspeicher
Energierechtliche Hürden für Stromspeicher 1 Agenda I. Einführung II. III. Modell 1: Eigenversorgung + Speicher in KA 1. Planungs- und Genehmigungsrecht 2. Anschluss und Zugang 3. Belastungen bei Ein-
MehrProduktpiraterie: eine Gefahr für die deutsche Industrie
Produktpiraterie: eine Gefahr für die deutsche Industrie Befragung von Verbrauchern und Unternehmen Pressegespräch, 12. Dezember 2012 Mit freundlicher Unterstützung des APM (Aktionskreis gegen Produkt-
Mehr