securpharm: Klarheit in unter 300 Millisekunden
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- Matilde Stein
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1 Aktuelle Nachrichten und Informationen der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. securpharm: Klarheit in unter 300 Millisekunden Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch steht die Regierung nicht, noch haben die SPD-Mitglieder das Sagen. Aber dass es das Rx-Versandverbot schon mal in den Koalitionsvertrag geschafft hat, ist ein wichtiger Etappensieg. Wie bei kaum einem anderen Anliegen der vergangenen Jahre haben wir hier in Berlin alles an Expertise und Energie hineingeworfen, um das Thema auf der Agenda zu halten und wirklich jedem zu erklären, worum es geht: Wenn wir über das Verbot des Rx-Versandhandels reden, geht es um die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, die ohne Gleichpreisigkeit nicht denkbar ist. Es geht nicht um die Abwehr unliebsamer Konkurrenz, sondern um die Erreichbarkeit guter pharmazeutischer Versorgung für jeden einzelnen Patienten vor Ort. Aber wie so oft in der Politik ist Überzeugungsarbeit nur ein Teil der Übung. Der andere ist die richtige politische Konstellation, um einem Thema zum Durchbruch zu verhelfen. In der Neuauflage der GroKo könnte das nun der Fall sein. Ihr Sebastian Schmitz Ein Jahr noch dann muss die EU-Fälschungsschutzrichtlinie umgesetzt sein. Es ist ein großer Schritt in Richtung mehr Patientensicherheit, denn jede verschreibungspflichtige Arzneimittelpackung ist dann ein Einzelstück: Der DataMatrix- Code macht sie unverwechselbar. Mit einem Scan hat der Apotheker in Sekundenbruchteilen Klarheit, ob die Packung, die er abgibt, unauffällig ist oder nicht. securpharm ist im Endspurt. Für die öffentlichen Apotheken ist die Umstellung relativ unkompliziert. Maximal 300 Millisekunden so lautet das Versprechen der Systementwickler. In dieser Zeit werden die im DataMatrix-Code hinterlegten Daten durch das System gejagt, mit zwei Servern abgeglichen und freigegeben oder eben nicht. In Wirklichkeit ist das System schneller: In den Testläufen sind es in der Regel 150 Millisekunden, erzählt Hubertus Hacke, Referent Märkte im ABDA-Geschäftsbereich Ökonomie. Der Wimpernschlag eines Menschen dauert 100 Millisekunden. Der 9. Februar 2019 ist der Eintritt in ein neues Zeitalter ein ohnehin schon sicheres System wird noch sicherer: Zukunftssicherer Schutz der legalen Lieferkette, so lautet das Credo. Grundlage ist eine EU- Richtlinie aus dem Jahr 2011, die vorschreibt, dass ab dem Stichtag jede Packung vor der Abgabe einer Echtheitsprüfung zu unterziehen ist. Um das technisch umzusetzen,» Digitalisierung: Mit Optimismus gegen The German Angst Gemeinsam möchte man die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben S. 3» Berufspolitischer Nachwuchs: Es wird rappelvoll Premiere: Die ABDA lädt ein zur berufspolitischen Informationsveranstaltung in Berlin S. 5» Die neue BtMVV Hilfe ohne Ende ABDA erarbeitet Infomaterial zur Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung S. 6» 1
2 » hat sich die securpharm e.v. 1 gegründet, eine Initiative, in der neben der ABDA und der AVOXA auch die Verbände des Großhandels und der Pharmaunternehmen vertreten sind. Die Umsetzung ist eine Herausforderung. Denn schließlich gehen in Deutschland über 700 Millionen Verordnungen pro Jahr über den Tisch die Server haben also gut zu tun. Aber auch Fragen des Datenschutzes mussten geklärt werden. In Deutschland hat man sich für ein Zwei-Server-System entschieden (s. Grafik Seite 3). Das stellt sicher, dass sowohl Industrie als auch die Apotheker Herr ihrer Daten bleiben. Der Apotheken-Server Hubertus Hacke, Referent Märkte im ABDA-Geschäftsbereich Ökonomie wird von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) 2 betrieben. Vier Punkte für den Anschluss an die neue Welt Die Zeit tickt also auch für die öffentlichen Apotheken. Bis Ende des ersten Quartals dieses Jahres sollte jede öffentliche Apotheke in Deutschland von ihrem Softwareanbieter angesprochen worden sein, sagt Hacke. Falls nicht, empfiehlt er den Apothekeninhabern spätestens ab dem 15. April selbständig auf ihre jeweiligen Anbieter zuzugehen. Alles andere ist relativ einfach (s. Checkliste): Der Scanner muss den neuen Code lesen können, aber Hacke geht davon aus, dass die meisten in den Apotheken installierten elektronischen Leser das sowieso schon können: Falls nicht, weiß das das Softwarehaus. Ist die neue Software eingerichtet, muss der Apotheker sich nur noch im System registrieren. Das geht via N-Ident-Verfahren 3. Denn soll die Vernetzung sicher sein, muss jede angeschlossene Apotheke auch belegen, dass sie eine Apotheke ist. Dazu muss sie einen Account anlegen und dort einen Legitimationsantrag, eine Kopie der Betriebserlaubnis und einen Aktivitätsnachweis hinterlegen. Das entsprechende Zertifikat es kostet zehn Euro im Jahr lässt sich dann direkt im N-Ident-Portal herunterladen. Voraussetzung ist außerdem eine stabile Internetleitung. Die Betonung liegt auf stabil, nicht auf schnell, denn die benötigten Datenmengen sind gering, weiß Hacke. Es werden lediglich die Zahlenfolgen des Codes abgeglichen. Mit diesen vier Punkten ist der Anschluss der Apotheke sichergestellt. Hubertus Hacke treibt nur die Sorge um, dass sich zu viele Apotheken erst auf den letzten Drücker um die Anbindung kümmern. Er betont, dass es neben den technischen Voraussetzungen auch organisatorische Abläufe gibt, die jedes Apothekenteam durchgespielt haben sollte. Dazu gehört neben der EDV-Schulung das interne Verfahren, was bei einer Warnung durch den Scanner zu tun ist. Wir empfehlen, den ersten Scan der Ware bereits bei Wareneingang durchzuführen, weil eine mögliche Fälschung dann frühzeitig entdeckt werden kann. Auch sollte jedem klar sein, so ergänzt er, dass ein Medikament, einmal ausgebucht, nur innerhalb von zehn Tagen wieder eingebucht Checkliste für eine erfolgreiche securpharm-anbindung 1. Update der Software Sollte vom Software-Anbieter im 1. Quartal 2018 angeboten werden 2. Scanner Muss DataMatrix-Code lesen können 3. Internetverbindung Stabile Anbindung ist Grundvoraussetzung 4. N-Ident-Verfahren Notwendig zur Anbindung der Apotheke an das System werden kann. So könnte es z. B. der Fall sein, dass der Bote den Patienten mit dem ausgebuchten Medikament nicht erreicht und es wieder mit in die Apotheke zurückbringt. Erfolgt die Rückbuchung nicht innerhalb dieser Frist, bleibt der Apotheker auf den Kosten sitzen, denn das System sperrt die Packung dann endgültig. Auch Übergangsfristen sind zu beachten: Theoretisch kann jeder Phar- mahersteller bis einschließlich 8. Februar 2019 Arzneimittel ohne» 1 securpharm eine Initiative zum Schutz des deutschen Arzneimittelvertriebs vor dem Eindringen gefälschter Arzneimittel: 2 Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker: 3 Was ist das N-Ident Verfahren?: 2
3 » den DataMatrix-Code in Verkehr bringen. Diese Packungen dürfen noch solange abgegeben werden, bis sie ihre Haltbarkeit verlieren. Aber auch für die ABDA ist noch einiges an Arbeit zu erledigen. Zurzeit arbeiten die Partner von secur- Pharm fieberhaft am so genannten Konflikt-Management-System. Dahinter steht die Frage: Was tun bei Verdachtsfällen? Denn die Experten gehen davon aus, dass sich die meisten Verdachtsfälle als unbegründet, als ein Fehlalarm, herausstellen werden. Bevor also die Daten der Meldung entanonymisiert werden, will man sicherstellen, dass es sich nicht um einen Fehlalarm handelt. Datenschutz steht eben ganz oben auf der Agenda, gleich hinter dem Patientenschutz. Digitalisierung: Mit Optimismus gegen The German Angst Apotheker, Ärzte und Zahnärzte wollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben und gestalten. Das haben die ABDA, die Kassenärztliche sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV, KZBV) gemeinsam verabredet. Das Ziel: Die Schlüsseltechnologie des 21. Jahrhundert für Patienten und Heilberufe so gewinnbringend wie möglich zu nutzen. Ein System mit zwei Servern: So funktioniert securpharm. Im Ausland heißt sie: The German Angst. Die Deutschen, so glaubt man zu wissen, haben vor allem Sorgen, wenn es um die Digitalisierung geht: Angst vor dem Wegfall von Arbeitsplätzen, Sorgen um die Sicherheit der Daten. Aber die Zeiten ändern sich: Der Branchenverband BITKOM 1 hat herausgefunden, dass diese Angst offenbar überschätzt wird die Zahl der Menschen, die die Digitalisierung vor allem als Gefahr sehen, sinkt. Und auch der noch amtierende Bundesgesundheitsminister möchte mit digitaler Gesundheit an die Spitze 2 : Das wird auch Zeit, denn Deutschland hinkt in diesem Bereich ganz schön hinterher. Das Deutsche Gesundheits- und Sozialsystem steht insbesondere wegen der demografischen Entwicklung permanent vor vielfältigen Herausforderungen, heißt es in der Absichtserklärung 3 der drei Bundesverbände. Auch die regionale Ungleichverteilung der Patientinnen und Patienten und der medizinisch-technische Fortschritt in Gestalt neuer medizinischer Therapiealternativen sind Katalysatoren der Umwälzungen, denen sich alle Beteiligten im Gesundheitssystem stellen müssen. Kurz: ABDA, KBV und KZBV sehen die digitale Welt als Chance für die Herausforderungen einer Zukunft, in der sich die Alterspyramide» 1 Ergebnisse der BITKOM-Studie Mit Optimismus in die digitale Zukunft: 2 E-Health im Fokus beim Digital- Gipfel der Bundesregierung: 3 ABDA-Pressemitteilung Die digitale Zukunft gemeinsam gestalten: 3
4 » der Gesellschaft auf den Kopf stellt und auch Menschen versorgt werden müssen, die in Regionen leben, wo Apotheken und Ärzte immer weniger zu finden sind. Die Berufsverbände fordern die kontinuierliche Weiterentwicklung der Regelungen zum Datenschutz, den Ausbau der sicheren elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den so genannten Leistungserbringern sowie einheitliche Standards und Schnittstellen für die elektronische Patientenakte. Unterstützung der heilberuflichen Tätigkeit Im Vordergrund steht der Anspruch, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern dem Patienten und seiner Versorgung dienen muss. Insbesondere zwei Punkte sind den Unterzeichnern wichtig: Die Regelungen zum Datenschutz müssen weiterentwickelt werden, um den Versorgungsalltag rechtssicher und am Therapieerfolg orientiert zu gestalten. Und sie sehen die Digitalisierung als Unterstützung der heilberuflichen Tätigkeit: Digitale Instrumente haben dienenden Charakter und ersetzen keine Entscheidungen von Ärzten oder Apothekern, heißt es in Paragraf 1 der Absichtserklärung: Sie erweitern vielmehr deren Handlungsspektrum zum Wohle des Patienten. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt sieht das so: Ohne eine Architektur mit klaren Kommunikationsstrukturen unter den Akteuren ist auch eine sichere Arzneimitteltherapie auf lange Sicht nicht denkbar. Wollen die Chancen der digitalen Welt sinnvoll nutzen: Friedemann Schmidt (ABDA), Andreas Gassen (KBV), Wolfgang Eßer (KZBV). Violette Odenthal Berliner Spitzen Politische Positionen Der Gesundheitsausschuss. Eine neue Regierung gibt es noch nicht, aber der Gesundheitsausschuss steht. Erwin Rüddel 1, CDU, wird ihn leiten. Der Rheinland- Pfälzer ist seit 2009 im Bundestag. Der Ausschuss hat 41 Abgeordnete unter ihnen sind deutlich mehr Heilberufler als in der vergangenen Legislaturperiode. Erstmals mit dabei: Fünf Vertreter der AfD. Die Sprecherinnen und Sprecher. Auch die gesundheitspolitischen Sprecher der Fraktionen im Bundestag sind benannt: Es sind für die CDU/CSU Karin Maag, Sabine Dittmar für die SPD, Maria Klein- Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Axel Gehrke (AfD) und Harald Weinberg (Die Linke). Die Apotheken. Der tiefste Stand seit 30 Jahren: In Deutschland gibt es noch Apotheken. Das sind 275 Apotheken oder 1,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2016: ). Das hat eine Erhebung der ABDA 2 ergeben. Erwin Rüddel, CDU: Neuer Vorsitzender des Gesundheitsausschusses Deren Präsident Friedemann Schmidt erklärte dazu: Derzeit haben wir noch eine flächendeckende Versorgung. Wenn wir uns aber auf Dauer bei rezeptpflichtigen Medikamenten einen unsinnigen Preiswettbewerb mit ausländischen Arzneimittelversendern liefern müssen, wird das nicht mehr so bleiben. Das Gebäude. Das neue Bürogebäude der ABDA schießt in die Höhe. Die Webcam 3 dokumentiert den Baufortschritt in Echtzeit. Per Zeitraffer lässt er sich nachvollziehen den Januar 2018 gibt es in 32 Sekunden. Die ABDA will mit ihren Mitarbeitern im Frühjahr 2019 einziehen. 1 Offizielle Website von Erwin Rüddel: 2 Pressemitteilung der ABDA zu sinkenden Apothekenzahlen: 3 Baudokumentation zum Büro- und Apothekerhaus Europacity Berlin: 4
5 Berufspolitischer Nachwuchs: Es wird rappelvoll Es ist eine Premiere: Am 19. Februar lädt die ABDA interessierte Apothekerinnen und Apotheker aus ganz Deutschland zu einer berufspolitischen Informationsveranstaltung nach Berlin ein. Mit der eintägigen Veranstaltung sollen Apotheker stärker für die Berufspolitik interessiert und für die Mitarbeit in den Standesorganisationen und deren Gremien motiviert werden. Nein, berufspolitische Erfahrung muss man nicht haben, sagt Ralf Denda, persönlicher Referent des ABDA-Hauptgeschäftsführers und verantwortlich für die Organisation der Veranstaltung. Und auch jung muss man nicht unbedingt sein: Wichtig ist berufspolitisches Interesse und Lust, sich politisch zu engagieren. Die Veranstaltung ist ausgebucht knapp 60 Apotheker werden nach Berlin kommen. Das Interesse ist groß. Der Saal wird rappelvoll. Sie kommen auf Einladung ihrer jeweiligen Landesorganisation. Die Landesapothekerkammern und -verbände spüren es schon seit längerem: Weil die Komplexität des Gesundheitssystems und die Regulierungsdichte immer weiter ansteigen, wächst der Bedarf an Menschen, die bereit sind, sich politisch zu engagieren. Eine erfolgreiche Standesvertretung lebt von Menschen, die sich für die politischen Belange des Berufes einsetzen wollen, be- gründet Denda die Veranstaltung. Wir wollen aufzeigen, wie die politische Entscheidungsfindung intern und Entscheidungsvermittlung extern funktionieren und das an konkreten Beispielen auch nachvollziehbar machen. Es ist eine Arbeit, die im Grunde in zwei Schritten stattfindet. Zunächst werden die Positionen der Standesvertretung intern diskutiert und festgelegt. Im zweiten Schritt gilt es, diese Positionen unter die Leute zu bringen ; sprich: Unterstützer zu finden und die Position der (politischen) Öffentlichkeit zu vermitteln. Mit dabei: Ein Bundestagsabgeordneter Der Tag ist in vier Teile gegliedert. Nach einer Begrüßung durch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und seinen Vize Mathias Arnold wird Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz die demokratischen Strukturen der ABDA und ihre Wege zur Positionsbestimmung vorstellen. Ralf Denda wird dann konkrete Möglichkeiten der politischen Interessenvertretung vorstellen. In Berlin sind offiziell über Interessensverbände gelistet und geschätzt zwischen bis Lobbyisten tummeln sich dort rund um die Politik. Sie alle wollen etwas von ihren Abgeordneten. Schon diese Zahl zeigt, dass das erfolgreiche Vermitteln unserer Positionen in der Regel mit dem Bohren ziemlich dicker Bretter zu vergleichen ist. Auch die Praxis kommt nicht zu kurz: Alexander Krauß 1, CDU- Abgeordneter aus dem Erzgebirge, wird den Gästen der ABDA für Fragen zur Verfügung stehen. Außerdem wird es einen Workshop geben. Er widmet sich im Schwerpunkt der Umsetzung erfolgreicher Berufspolitik anhand von konkreten Praxisbeispielen. Die Teilnehmer sollen dabei im lockeren Format konkrete Aufgabenstellungen durchspielen und mögliche Lösungswege beschreiben und bewerten. Die Runden werden moderiert und fachkundig begleitet, die Ergebnisse auf Clipboards festgehalten und allen Teilnehmern vorgestellt. Der Tag wird abgerundet mit der Möglichkeit der Teilnehmer, ihre Anregun- Organisiert die Veranstaltung: Ralf Denda, Persönlicher Referent des Hauptgeschäftsführers gen für die berufspolitische Arbeit vorzustellen und zu diskutieren. 1 Offizielle Website von Alexander Krauß: 5
6 Die neue BtMVV Hilfe ohne Ende Es ist eine besonders vulnerable Patientengruppe rund Menschen erhalten in Deutschland eine Opioid-Substitutionstherapie. Ihre Versorgung setzt nicht nur viel Praxiswissen und Fingerspitzengefühl voraus, sondern ist auch detailliert geregelt. Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) hat sich in dem Bereich einiges geändert. Die ABDA hat deshalb umfangreiches Informationsmaterial erarbeitet. ABDA-Referentinnen Daniela Bussick und Peggy Ahl Nach 25 Jahren waren die Vorschriften zur Substitution dringend renovierungsbedürftig. Die neue BtMVV verfolgt deshalb gleich mehrere Ziele: Sie soll den Stand der Wissenschaft in der Suchtmedizin abbilden und sicherstellen, dass Substitutionspatienten flächendeckend und möglichst wohnortnah versorgt werden. Weil sich aber gerade für Apothekerinnen und Apotheker viel ändern sollte, war im ABDA-Geschäftsbereich Pharmazie von Christiane Eckert-Lill schnell klar: Wenn der Übergang zur neuen BtMVV funktionieren soll, müssen entsprechende Hilfestellungen her. Wir mussten nicht bei A anfangen. Es existierte bereits eine Leitlinie mit Kommentar und diversen Arbeitshilfen, die im Jahr 2011 mit Unterstützung der Kammer Baden-Württemberg erarbeitet wurde, berichtet Daniela Bussick, Referentin Pharmazeutische Pra- xis, die zusammen mit ihrer Kollegin Peggy Ahl alle Fäden des Projekts in der Hand hält. Hilfestellungen, Checklisten, Mustervereinbarungen vieles war schon vorhanden. Jetzt ging es darum, die Änderungen in den rechtlichen Regelungen schnellstmöglich in die Dokumente einzuarbeiten und den Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken zur Verfügung zu stellen. Herausgekommen ist nicht nur eine überarbeitete Leitlinie 1 der Bundesapothekerkammer mitsamt begleitendem Kommentar. Herausgekommen sind insgesamt vier Arbeitshilfen, ein Fragen-Antworten-Katalog und ein neues Flussdiagramm, das den komplexen Prozess nachvollziehbar macht. Der Bedarf ist groß, sagt Peggy Ahl. Das ist auch kein Wunder. Denn die neue BtMVV bedeutet für Deutschlands Apotheken mehr Aufwand. Allein bei der Durchführung des Sichtbezuges in der Apotheke sind viele Dinge zu beachten: Liegt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arzt vor? Ist die betreuende Arztpraxis bei Gabe der Substitutionslösung geöffnet, so dass im Zweifel nachgefragt werden kann? Hat der Patient der Entbindung der Schweigepflicht zugestimmt, damit der Apotheker den Arzt z. B. bei therapierelevanten Änderungen überhaupt informieren darf? Das sind nur einige der Fragen, die beantwortet werden müssen. Maximal praxisgerecht Um sicherzustellen, dass die Unterlagen maximal praxisgerecht werden, wurden sie in einer Expertengruppe überarbeitet. Mit den fünf Experten und juristischer Unterstützung aus dem ABDA- Geschäftsbereich Recht wurde fachlich der gesamte Bereich der Substitutionstherapie besprochen: Von der Herstellung der Methadon-Lösung bis zur Dokumentation in der BtM-Kartei mit den Vorgaben der Verordnung immer im Blick. Besonders geholfen haben uns die Kolleginnen und Kollegen, die in ihrer Apotheke in Sachen Substitution eine große praktische Erfahrung haben, sagt Bussick. Am Ende wurde es noch einmal spannend. Denn die neue BtMVV war zwar bereits im Mai 2017 veröffentlicht worden, ihr Inkrafttreten hing aber von der Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Substitutionstherapie Impressum: Verantwortlich i.s.d. 5 TMG ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Unter den Linden 19-23, Berlin Tel.: , Fax: abda@abda.de ab. Lange war nicht klar, wann die Richtlinie kommt, so Bussick. Denn eines wollte das Duo Bussick/Ahl auf jeden Fall sicherstellen: Wenn die neue Verordnung in Kraft ist, sollten die Leitfäden und Hilfestellungen stehen, damit ein Übergang in die neue BtMVV gesichert ist. Seit dem 2. Oktober ist das so. Auf abda.de waren die entsprechenden Informationen für Apotheken im Herbst die am häufigsten geklickten pharmazeutischen Seiten. 1 Leitlinien und Arbeitshilfen für die Arbeit in der Apotheke: Vertreten durch: Geschäftsführender Vorstand der ABDA Präsident: Friedemann Schmidt, Leipzig Vizepräsident: Mathias Arnold, Halle Verantwortlich für den Inhalt: Dr. Reiner Kern, Leiter Kommunikation der ABDA 6
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