Rundschreiben Nr. 4/2006

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben Nr. 4/2006"

Transkript

1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 6. November 2006 Rundschreiben Nr. 4/2006 Inhalt I. Veränderte Aufteilung des Zusatzbeitrages seit dem II. Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen III. Starke Nachfrage nach der Riester Rente im Jahr 2006 IV. Die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen V. Neue Formulare für Überleitungen VI. Meldungen nach DATÜV - ZVE Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem vierten Rundschreiben in diesem Jahr informieren wir Sie über aktuelle Themen der betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst, bieten Ihnen kostenlose Beratungen auch vor Ort an und geben Ihnen Hinweise für die Erstellung von Meldungen an Ihre Zusatzversorgungskasse. Hinweisen möchten wir besonders auf unsere Informationsangebote zum aktuellen Thema Riester Rente und die hierzu angefügten Anlagen. Wir hoffen, Ihnen ein interessantes und hilfreiches Rundschreiben zusammengestellt zu haben und stehen Ihnen für Rückfragen und Anregungen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. 1

2 I. Veränderte Aufteilung des Zusatzbeitrages seit dem Zeitgleich mit der tarifvertraglichen Anhebung der Bezüge zum wurde auch die Aufteilung des Zusatzbeitrages an die Zusatzversorgungskasse verändert. Der Arbeitnehmeranteil erhöhte sich von 0,8 % auf jetzt 1,1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Im Gegenzug sank der Arbeitgeberanteil von 3,2 % auf 2,9 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Bitte berücksichtigen Sie dies im Rahmen Ihrer Jahresmeldung für das Jahr Eine Aufteilung der Jahresmeldung in zwei Versicherungsabschnitte vom und ist jedoch nicht erforderlich. II. Beachtung der korrekten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen Wie bereits im Sonderrundschreiben vom mitgeteilt, möchten wir nochmals auf die korrekte Verwendung der Buchungsschlüssel hinweisen. Die Angabe der gültigen Buchungsschlüssel ist Voraussetzung für die richtige Zuordnung der eingezahlten Umlagen und Zusatzbeiträge. Ist kein ordnungsgemäßer Buchungsschlüssel vorhanden, werden diese Zahlungen vom System abgewiesen und können Ihrem Mitgliedskonto nicht zugeordnet werden. Eine zeitnahe Verbuchung der Beträge auf dem Beitragskonto kann somit nicht erfolgen und es verursacht einen immensen Verwaltungsaufwand. Für einen solchen Fall könnten dann eventuell Verzugszinsen entstehen. Der maschinell lesbare Verwendungszweck, welcher in der ersten dafür vorgesehenen Zeile einzutragen ist, muss nach folgendem Muster angegeben werden: Partnernummer-AS-BS-Buchungsschlüssel (z.b AS-BS ) Achtung: keine Leerzeichen verwenden Übersicht der wichtigsten Buchungsschlüssel bei Banküberweisungen: Buchungsschlüssel Art der Einzahlung Umlage laufende Zahlung Umlage Zahlung für das Vorjahr (z.b. Nachzahlung) Umlage Einzahlung Abrechnungsschuld Zusatzbeitrag laufende Zahlung Zusatzbeitrag Zahlung für das Vorjahr Zusatzbeitrag Zahlung Abrechnungsschuld Bei Zahlungen für Versicherte der Freiwilligen Versicherung, muss der Buchungsschlüssel aufgrund des Vertrages angegeben werden. Im Sonderrundschreiben v wurde auf diesen Sachverhalt schon hingewiesen. Die o. g. Buchungsschlüssel sind in diesem Fall nicht anzuwenden. 2

3 III. Starke Nachfrage nach der Riester Rente im Jahr 2006 Anfangs kaum beachtet, hat sich die Riester Rente zum unumstrittenen Star der Altersvorsorge aufgeschwungen. Allein in diesem Jahr wurden bundesweit bereits knapp neue Verträge abgeschlossen. Nach offiziellen Angaben haben sich bislang 6,5 Millionen Bundesbürger für diese Art der Altersvorsorge entschieden. Die Riester Rente bezieht Ihre Attraktivität aus der staatlichen Förderung: Die staatliche Zulage beträgt im Jahr 2006: 114 für jeden Zulagenberechtigten 138 für jedes kindergeldberechtigte Kind Auch gewährt der Staat einen Sonderausgabenabzug von 1575 im Jahr Egal ob Single, Ehepaar oder mehrköpfige Familie: Für jeden wirft die Riester Rente eine gute Rendite ab. Es gab sehr lange das Vorurteil, das sich die Riester Rente vor allem für gering verdienende, kinderreiche Familien lohnt. Doch dadurch, dass die Beiträge in diesem Jahr bis zu einem Höchstbetrag von 1575 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, rechnet sich die Riester Rente auch für Gutverdiener. Die Zusatzversorgungskasse hat diese - für die Arbeitnehmer sehr günstigen - Fördermöglichkeiten zum Anlass genommen, um zum Jahresende nochmals verstärkt über die Riester Rente zu informieren. Hierdurch soll es den Arbeitnehmern ermöglicht werden, die volle staatliche Förderung für 2006 noch zu erhalten. Aus diesem Grund möchte die Zusatzversorgungskasse noch einmal besonders auf die zum Thema Riester Rente angebotenen Präsentationen und Informationsveranstaltungen hinweisen. Ein Formular zur Anforderung dieser Veranstaltungen liegt als Anlage 1 bei. Um Ihre Arbeitnehmer auf die Angebote der Zusatzversorgungskasse hinzuweisen, haben wir diesem Rundschreiben eine entsprechende Erinnerungshilfe beigelegt, die Sie am Schwarzen Brett aushängen können (Anlage 3). Die Bezieher unseres Newsletters hatten bereits in den vergangenen Tagen eine inhaltlich ähnliche pdf. Datei erhalten. Unsere Berater Herr Pfohl Tel j.pfohl@kvsa.komsanet.de Frau Paternoga Tel n.paternoga@kvsa.komsanet.de stehen Ihnen gerne zur Verfügung. 3

4 IV. Die Steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen Der BFH hat mit den Urteilen vom 14. September 2005 (VI R 32/04 und VI R 148/98) sowie vom 15.Februar 2006 (VI R 92/04 im BStBl 2006 II S. 500, 532 und 528) entschieden, dass Sonderzahlungen eines Arbeitgebers an Zusatzversorgungskassen, nicht zu Arbeitslohn bei aktiven Arbeitnehmern führen. Dies bezieht sich auf Sonderzahlungen, die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere Zusatzversorgungskasse (ohne Systemumstellung) oder anlässlich des Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geleistet werden. Diese Urteile gelten auch für die Zusatzversorgungskasse Sachsen Anhalt. Weiterführende Informationen zu den Urteilen sind im Bundessteuerblatt 2006 Teil I auf S. 415 oder auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums enthalten. V. Neue Formulare für Überleitungen Bitte verwenden Sie bei Überleitungsanträgen anlässlich eines Wechsels der Zusatzversorgungskasse keine alten Vordrucke mehr. Ein aktuelles Formular kann von der Internetseite der Zusatzversorgungskasse herunter geladen werden. Auch liegt ein Exemplar des neuen Formulars diesem Rundschreiben als Anlage 2 bei. VI. Meldungen nach DATÜV- ZVE Bitte beachten Sie bei zukünftigen DATÜV-ZVE Meldungen die korrekte Groß- und Kleinschreibung. Statt wie bisher alle Buchstaben groß zu schreiben, kann nun eine reale Meldung erfolgen ( d.h. erster Buchstabe eines Wortes groß, die weiteren klein). Durch die EDV Umstellung bei der ZVK ist es nunmehr auch möglich, Namen und Adressen in korrekter Schreibweise mit ä, ö, ü, ß usw. zu melden. Leiten Sie diese Mitteilung bitte an Ihre entsprechen DATÜV-ZVE Stellen weiter. Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin Anlagen: Formular Beratungstage/Informationsveranstaltungen (Anlage 1) Vordruck für Überleitungsantrag ( Anlage 2) Aushang zum Thema Riester Rente ( Anlage 3) 4

5 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Endziffer der Tel.Nr. Name Versicherungsnr. Versicherungs- und Rentenangelegenheiten: 706 Frau Doberan, SGL Frau Fabian, SB Frau Paternoga, SB Frau Keune, SB Frau Kohl, SB Frau Tschauder, SB Frau Mertin, SB Frau Hoffmann, SB Frau Stegitz, SB Frau Eins, SB Frau Dannenberg, SGL Abrechnungsverfahren / Meldewesen: 701 Frau Mäder, SB a.maeder@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing, SB a.pfetzing@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB s.bressler@kvsa.komsanet.de 729 Frau Kutzer, SB n.kutzer@kvsa.komsanet.de 774 Frau Leschhorn, TL j.leschhorn@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune, SB k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl, SB d.kohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz, SB a.lorenz@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB b.bressler@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung / Fragen zu Zulagenanträgen: 773 Herr Maake, SB d.maake@kvsa.komsanet.de Frau Lindau, SB k.lindau@kvsa.komsanet.de Frau Reinicke, SB d.reinicke@kvsa.komsanet.de Frau Hamann, SB k.hamann@kvsa.komsanet.de Frau Kersten, SB e.kersten@kvsa.komsanet.de Frau Schrenke, SB k.schrenke@kvsa.komsanet.de Herr Liebold, SB m.liebold@kvsa.komsanet.de 8-9 Außenprüfung: 709 Frau Lampe, SB m.lampe@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom, SB i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 722 Frau Paternoga, SB n.paternoga@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff, SB a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV Beauftragter 720 Herr Uhlitsch, SB i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de Internetadresse: 5

6 6

7 Anlage 1 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: An den Ansprechpartner: Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Frau Paternoga Zusatzversorgungskasse Tel.: 0391/ Carl-Miller-Str. 7 Herr Pfohl Tel.: 0391/ Magdeburg Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung als Ergänzung zur Informationsveranstaltung: nach Informationsveranstaltung Versichertenberatung durch Mitarbeiter der ZVK Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber) Terminwunsch/Uhrzeit: 7

8 8

9 Ausgefüllt zurück an: Name, Vorname: Kommunaler Versorgungsverband geb. am: Sachsen-Anhalt Zusatzversorgungskasse Straße, Nr.: Carl-Miller-Straße Magdeburg PLZ, Ort: ZVE- Schlüssel 4 3 Antrag auf Überleitung 1. Neue Zusatzversorgungseinrichtung Ich bin versichert bei der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt seit.. Versicherungsnummer durch.. (Arbeitgeber) Frühere Zusatzversorgungseinrichtung - Pflichtversicherung Vorher war ich pflichtversichert bei (Name und Sitz der früheren Zusatzversorgungseinrichtung) Versicherungsnummer In der Zeit vom 3. Frühere Zusatzversorgungseinrichtung Freiwillige Versicherung Vorher war ich freiwillig versichert bei (Name und Sitz der früheren Zusatzversorgungseinrichtung) Versicherungsnummer In der Zeit vom 4. Betriebsrente bis Ich beziehe eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ja nein bis Versicherungsnummer seit Ich beantrage die Überleitung der Pflichtversicherung (siehe Ziffer 2) auf den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt (Zusatzversorgungskasse) Soll die Überleitung im Rahmen einer so genannten Gruppenüberleitung erfolgen? ja Bestätigung des Arbeitgebers Die Angabe zur Gruppenüberleitung wird bestätigt. nein Datum, Unterschrift Ich beantrage die Überleitung/Übertragung der freiwilligen Versicherung (siehe Ziffer 3) auf den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt -Zusatzversorgungskasse-. Ich beantrage die Anerkennung der bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zurückgelegten Versicherungszeiten in der Pflichtversicherung zur Erfüllung der Wartezeiten. Datum, Unterschrift 9

10 5. Wird von der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt ausgefüllt Zusatzversorgungseinrichtung zu Ziffer 2 / 3 mit Anlagen. Ich bitte um Überleitung. Stichtag der Barwertberechnung: Ich bitte um Anerkennung der Versicherungszeiten. Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt - Zusatzversorgungskasse - Im Auftrag Datum: Bearbeitungsvermerke: Hinweise Zwischen dem Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt -Zusatzversorgungskasse- und den anderen in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V. -Fachvereinigung Zusatzversorgung- zusammengeschlossenen Zusatzversorgungskassen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes bestehen Überleitungsvereinbarungen (sog. Überleitungsstatut). Darin ist geregelt, dass auf Antrag der/des Versicherten die von ihr/ihm in der Pflichtversicherung bei der früher zuständigen Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE) erworbenen Versorgungspunkte auf die neue zuständige ZVE übergeleitet werden; mit der Annahme der Überleitung gilt die übergeleitete Versicherung als Versicherung bei der neu zuständigen Kasse. Nach 28 Abs. 1 Satz 3 der Satzung des KVBbg -ZVK- ist die/der Versicherte verpflichtet, unverzüglich einen Überleitungsantrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen des 28 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des KVBbg -ZVK- eintreten. Eine Überleitung wird ggf. nicht durchgeführt, wenn es sich um eine so genannte Gruppenüberleitung handelt. In diesem Fall findet die Überleitung nur dann statt, wenn gemäß 29 Abs. 1 der Satzung des KVBbg -ZVK- eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist, der die beteiligten Kassen zugestimmt haben. Eine Gruppenüberleitung liegt z. B. dann vor, wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Rechts- oder Aufgabennachfolge zu einem anderen Arbeitgeber wechseln und der neue Arbeitgeber Mitglied/Beteiligter bei einer anderen ZVE ist als der bisherige Arbeitgeber. Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) bestehen ebenfalls Überleitungsvereinbarungen (sog. Überleitungsabkommen). Darin ist geregelt, dass auf Antrag der/des Versicherten eine gegenseitige Anerkennung der Pflichtversicherungszeiten im Hinblick auf die Erfüllung der Wartezeiten vorgenommen wird. Eine Überleitung der Versicherung findet nicht statt. Nach 28 Abs. 1 Satz 3 der Satzung des KVBbg -ZVK- ist auch hier die/der Versicherte dazu verpflichtet, unverzüglich einen Überleitungsantrag zu stellen. Zum Überleitungsantrag bitte ich Folgendes zu beachten: 1. Antragsberechtigt ist grundsätzlich die/der Versicherte. Nach ihrem/seinem Tode können die rentenberechtigten Hinterbliebenen den Antrag nachholen. 2. Der Überleitungsantrag ist bei der ZVE zu stellen, bei der die Pflichtversicherung besteht oder zuletzt bestanden hat. 3. Der Überleitungsantrag ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Nach durchgeführter Überleitung bestätigt die annehmende ZVE der/dem Versicherten die Überleitung. 4. Die übergeleitete Versicherung wird bei der neuen ZVE so behandelt, als hätte sie von Anfang an dort bestanden (gilt nur bei Überleitungen nach dem Überleitungsstatut). 5. Versicherungszeiten, für die Beiträge bereits erstattet wurden oder die aufgrund einer Rentenabfindung erloschen sind, können nicht übergeleitet werden. Die Wiedereinzahlung erstatteter Beiträge zum Zwecke der Überleitung ist nicht zulässig. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt 10

Rundschreiben Nr. 1/2007

Rundschreiben Nr. 1/2007 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 5/2008

Rundschreiben Nr. 5/2008 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 2/2008

Rundschreiben Nr. 2/2008 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.12.2013 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2008

Rundschreiben Nr. 1/2008 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 2/2007

Rundschreiben Nr. 2/2007 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2009

Rundschreiben Nr. 1/2009 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 1/2006

Rundschreiben Nr. 1/2006 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 05.12.2014 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Rundschreiben Nr. 4/2005

Rundschreiben Nr. 4/2005 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG Magdeburg, 21. November 2005 An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt

Mehr

SONDERRUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE

SONDERRUNDSCHREIBEN 1/2016 DER ZUSATZVERSORGUNGSKASSE KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 01.07.2016 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2005

Rundschreiben Nr. 3/2005 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Überleitungsabkommen zur Regelung der gegenseitigen Anerkennung von Versicherungszeiten. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Überleitungsabkommen zur Regelung der gegenseitigen Anerkennung von Versicherungszeiten. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Überleitungsabkommen zur Regelung der gegenseitigen Anerkennung von Versicherungszeiten zwischen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft kommunale

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 20.05.2016 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 08.12.2017 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 05.06.2013

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 05.06.2013 KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt / Personalabteilung

Mehr

VBLspezial 10. für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen. Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost.

VBLspezial 10. für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen. Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost. VBLspezial für Personal-, Vergütungs und Lohnstellen Januar 2013 Meldung des Arbeitnehmerbeitrags zur VBL-Pflichtversicherung im Tarifgebiet Ost. Inhalt 1 Urteil des BFH vom 9. Dezember 2010. 2 Meldebeispiele

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Rundschreiben Nr. 3/2008

Rundschreiben Nr. 3/2008 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Rundschreiben Nr. 5/2004

Rundschreiben Nr. 5/2004 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 29.02.2016 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 13.05.2015. An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 13.05.2015 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Rundschreiben Nr. 6/2007. 1. Pflichtversicherung. 2. Freiwillige Versicherung. 3. Beratungsangebote der ZVK. 4. Aktuelles

Rundschreiben Nr. 6/2007. 1. Pflichtversicherung. 2. Freiwillige Versicherung. 3. Beratungsangebote der ZVK. 4. Aktuelles K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

VBLinfo. Inhalt. Ausgabe 1 Januar Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten

VBLinfo. Inhalt. Ausgabe 1 Januar Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten VBLinfo Ausgabe 1 Januar 2008 Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen der Beteiligten Beschäftigte der Beteiligten Inhalt I Beitragssatzanhebung im Tarifgebiet Ost ab 1. Januar 2008 1 Überblick 2 Beitragssatzanhebung

Mehr

Herzlich willkommen! Der Vortrag startet in wenigen Minuten.

Herzlich willkommen! Der Vortrag startet in wenigen Minuten. Herzlich willkommen! Der Vortrag startet in wenigen Minuten. Bundespolizeidirektion Pirna Referent: Cristian Hriplivai Seite 1 - Was ist VBL? - Warum bin ich versichert? - Was habe ich davon? - Wann erhalte

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 09.05.2014. An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 09.05.2014. An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 09.05.2014 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Themenschwerpunkte: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 25.10.2013

Themenschwerpunkte: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 25.10.2013 KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt/ Personalabteilung

Mehr

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse

Informationen 1/2004. Zusatzversorgungskasse Zusatzversorgungskasse Verwaltungsgebäude Postanschrift Telefon: 06 81/4 00 03-0 Fritz-Dobisch-Str. 12 Postfach 10 24 32 Telefax: 06 81/4 00 03 20 66111 Saarbrücken 66024 Saarbrücken Internet: www.rzvk-saar.de

Mehr

VBLspezial 09. für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung. Januar Sehr geehrte Damen und Herren,

VBLspezial 09. für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung. Januar Sehr geehrte Damen und Herren, VBLspezial für Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner Januar 2013 Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung. Inhalt I Die Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten. II Das Verfahren zur Einbeziehung der

Mehr

Rundschreiben Nr. 5 / 2007

Rundschreiben Nr. 5 / 2007 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap

Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap Abteilung D - Dienstleistungszentrum - D 2.25 FACHBEREICH THEMATIK Zusatzversorgung Verschlüsselung von zv-rechtlichen Tatbeständen im Zahlungsverfahren Kidicap für die Zusatzversorgungskassen 01 (VBL

Mehr

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.

Mehr

4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten

4. Erfassung und Meldung aktueller Adressdaten der Beschäftigten An die Personalstellen Dresden, im Dezember 2009 der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2010 2. Berechnungswerte für das Jahr 2010 3. Jahresmeldung

Mehr

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe

Kommunale Versorgungskassen für Westfalen-Lippe für zkw, Postfach 4629, 48026 Münster An die Mitglieder der Kommunalen Zusatzversorgungskasse (zkw) Besuche: Mo-Fr 8.30-12.30 Uhr oder nach Vereinbarung Zumsandestraße 12 Auskunft erteilen: Stefan Plesker

Mehr

ATV: Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes

ATV: Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ATV: Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung ATV) Vom 01.03.2002 FMBl. 2002 S. 212 StAnz. 2002 Nr. 22 BayVV Gliederungsnummer

Mehr

mit unserem Rundschreiben 3/2016 erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen.

mit unserem Rundschreiben 3/2016 erhalten Sie aktuelle Informationen zu den vorgenannten Themen. An die Personalstellen der Mitglieder der ZVK und deren Verrechnungsstellen Inhalt 1. Umlage und Zusatzbeitrag für das Jahr 2017 2. Berechnungswerte für das Jahr 2017 3. Änderung der ZVK-Satzung 4. Jahresmeldung

Mehr

MUSTEREXEMPLAR DER STARTGUTSCHRIFT

MUSTEREXEMPLAR DER STARTGUTSCHRIFT MUSTEREXEMPLAR DER STARTGUTSCHRIFT 1 2 3 4 Mitarbeitervertretung Behindertenhilfe ggmbh / Konzern-MAV Zieglersche Anstalten Wilhelmsdorfer Werke Evangelischer Diakonie e.v. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Mehr

Rundschreiben Nr. 4/2010

Rundschreiben Nr. 4/2010 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Gransee, im Dezember 2007 im Internet

Mehr

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 16.07.2014. An die Mitglieder der

Themenschwerpunkte DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, 16.07.2014. An die Mitglieder der KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Magdeburg, 16.07.2014 Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt

Mehr

Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE)

Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE) Anlage 1 (RS 6/2003) Buchungsschlüssel zur Verwendung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Auszug aus der DATÜV-ZVE) Einzahler Versicherungsmerkmal Steuermerkmal 01 Arbeitgeber (Mitglied)

Mehr

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR Juli 2013

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR Juli 2013 ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 35 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen Sehr geehrte Damen und Herren, seit

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007 ZV Kasse Betriebliche Altersversorgung Zusatzversorgungskasse Postfach 10 41 44 34041 Kassel Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel Kölnische Str. 42-42

Mehr

Schnellbrief. Personalreferate der obersten Landesbehörden

Schnellbrief. Personalreferate der obersten Landesbehörden Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Behandlung der Arbeitnehmerbeiträge zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost der VBL,

Mehr

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: 6. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 5. Änderungssatzung

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Oktober 2017 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover. Änderung der Satzung

10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover. Änderung der Satzung 10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 9. Änderungssatzung

Mehr

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND BRANDENBURG Zusatzversorgungskasse DIE DIREKTORIN Komm. Versorgungsverband Brandenburg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg

Mehr

Änderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments

Änderung der Satzung. a) Nach der Angabe zu 22 wird folgende neue Angabe eingefügt: 22a Sondervorschriften für Mitglieder eines Parlaments Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Reg. Bezirks Kassel in Kassel vom 6. Dezember 2007 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden

Mehr

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis

Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Begriffserklärungen zum besseren Verständnis der Angaben auf dem Entgeltnachweis Steuerberechnung Steuerbrutto, lfd. Summe aller laufenden steuerpflichtigen Beträge (z. B. Bruttoentgelte, Vermögenswirksame

Mehr

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis

// Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis // Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsnachweis 1 Was ist das Versicherungskonto? 2 Welchen Zweck hat der Versicherungsnachweis? 3 Wann wird der nächste Versicherungsnachweis erstellt? 4 Wann habe

Mehr

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND BRANDENBURG Zusatzversorgungskasse DIE DIREKTORIN Komm. Versorgungsverband Brandenburg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg

Mehr

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum

Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum Information über die Anpassung der Minijob-Regelungen zum 01.01.2013 Bitte beachten Sie auch weiterhin unsere monatlichen Informationsschreiben, die über unsere Internetseite (www.stbclever.de) verfügbar

Mehr

Rundschreiben

Rundschreiben Rundschreiben 01 2004 KZVK Postfach 10 22 41 44022 Dortmund Anschrift des Beteiligten KundenServiceCenter Telefon: 0231. 9578-299 Telefax: 0231. 9578-399 zukunft@kzvk-dortmund.de www.kzvk-dortmund.de Dortmund,

Mehr

ZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung

ZVK-Glossar. Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - Bezüge zentral. Zusatzversorgung Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge zentral Zusatzversorgung BEARBEITUNG D 2.25 DATUM 15.04.2011 ZVK-Glossar Ablieferung von Beiträgen zur freiwilligen

Mehr

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung

VBLspezial. Inhalt. Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner. Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung VBLspezial Personal-, Vergütungs- und Lohnstellen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung Inhalt 1 Die Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten 1.1 Warum kam es

Mehr

ZVK-KVBW. Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg. Mitgliederinfo ZR 26

ZVK-KVBW. Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg. Mitgliederinfo ZR 26 Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 26 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Karlsruhe, Sehr geehrte Damen

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Zusatzversorgungskasse Die Direktorin KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse-

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...

Mehr

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt sich vor

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt sich vor Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt sich vor Wer wir sind Unsere Aufgabe ist es, den an deutschen Theatern abhängig beschäftigten und überwiegend künstlerisch tätigen Bühnenangehörigen eine

Mehr

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe

Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Schlüsselverzeichnis für Buchungsschlüssel und Abmeldegründe Der Buchungsschlüssel ist sechsstellig und gliedert sich in je 2 Stellen für die Kennzeichnung des Einzahlers 2 Stellen für das Versicherungsmerkmals

Mehr

Portabilität Ihrer Altersversorgung.

Portabilität Ihrer Altersversorgung. Portabilität Ihrer Altersversorgung. Der Service, der Ihre Rentenbausteine zusammenführt. Wertübertragung bei Arbeitgeberwechsel. Januar 2016 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir begrüßen Sie

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Änderung der Satzung. 2. In 13 Abs. 3 Buchst. e) wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe f) angefügt:

Änderung der Satzung. 2. In 13 Abs. 3 Buchst. e) wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe f) angefügt: Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände Reg.- Bezirks Kassel in Kassel vom 25. Februar 2004 Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden

Mehr

Antrag auf Betriebsrente

Antrag auf Betriebsrente KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG ZUSATZVERSORGUNGSKASSE Antrag auf Betriebsrente Angaben der/des Versicherten Hiermit beantrage ich

Mehr

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten Das Versorgungskonto - Häufig gestellte Fragen und Antworten 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Was ist das Versorgungskonto?... 2 1.2 Warum bekomme ich ein Versorgungskonto?... 2 1.3 Wie oft bekomme ich ein Versorgungskonto?...

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Juni 2007 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002

Mehr

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor

Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor Wer wir sind Unsere Aufgabe ist es, den bei deutschen Kulturorchestern beschäftigten Musikern eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-

Mehr

3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang.

3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. 3 Fragen 3 Antworten. Vom Posteingang bis Postausgang. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, die tägliche persönliche Briefpost ist in der Regel überschaubar. Anders sieht es aber in Poststellen

Mehr

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Teil A Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung... 1

Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Teil A Aufgabe und Leistungen der Zusatzversorgung... 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort................................................... Inhaltsverzeichnis............................................... Abkürzungsverzeichnis.........................................

Mehr

Mit den Produkten der VBL zusätzlich vorsorgen

Mit den Produkten der VBL zusätzlich vorsorgen Mit den Produkten der VBL zusätzlich vorsorgen Die jüngsten Berechnungen des Arbeitsministeriums und die Diskussion um drohende Altersarmut haben die Notwendigkeit in das Bewusstsein der Öffentlichkeit

Mehr

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 47 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 47 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen: ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 47 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische V ersorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

11. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

11. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 11. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 10. Satzungsnachtrages

Mehr

VBL-Informationsveranstaltung 2017

VBL-Informationsveranstaltung 2017 VBL-Informationsveranstaltung 2017 Goethe-Universität, Frankfurt am Main 18. September 2017 Referent: Manfred Mergl Seite 1 Inhalt. DieVBL Ihre Basis VBLklassik. Staatliche Förderung. Freiwillige Versicherung.

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Rundschreiben Nr. 2/2009

Rundschreiben Nr. 2/2009 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung

Mehr

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 19. Oktober 2016 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA)

Mehr

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Die Themen: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg,

KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT. Die Themen: DER GESCHÄFTSFÜHRER. Magdeburg, KOMMUNALER VERSORGUNGSVERBAND SACHSEN-ANHALT KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG DER GESCHÄFTSFÜHRER An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Personalamt / Personalabteilung

Mehr

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung

PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG. Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung PLUSPUNKT- RENTE MIT RIESTER- FÖRDERUNG Mit Zuversicht. Beruhigt in die Zukunft blicken. Ihre Zusatzversorgung INHALT Was bedeutet Riester-Förderung? 3 Was muss ich selbst aufwenden? 4 Welche Zulagen gibt

Mehr

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern? // Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse

Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse Kommunaler Versorgungsverband Sachsen Anhalt Zusatzversorgungskasse KVSA ZVK. Carl-Miller-Str. 7, 39112 Magdeburg Herrn Max Mustermann Musterstr. 1 12345 Musterstadt Unser Zeichen: 123456 (spätestens bis

Mehr

Rundschreiben. Nr. 1 Januar 2018

Rundschreiben. Nr. 1 Januar 2018 Rundschreiben Nr. 1 Sehr geehrte Damen und Herren, THEMENÜBERSICHT wir wollen Sie auch im Jahr 2018 aktuell über alles Neue im Bereich der Zusatzversorgung informieren. Seit dem 1. ist die Verkürzung der

Mehr

auf Versicherungsverhältnisse nach dem ATV

auf Versicherungsverhältnisse nach dem ATV Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 140 10557 Berlin POSTANSCHRIFT 11014

Mehr

// Eheversorgungsausgleich

// Eheversorgungsausgleich // Eheversorgungsausgleich Erläuterungen und Hinweise für die Sachbearbeitung im umlagefinanzierten Abrechnungsverband I (AV I) Stand: August 2017 Im Rahmen des Versorgungsausgleichs sind die in der Ehezeit

Mehr

Rundschreiben Nr. 5/2005

Rundschreiben Nr. 5/2005 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG Magdeburg, 21. Dezember 2005 An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt

Mehr

ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 20

ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 20 Zusatzversorgungskasse des ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe Mitgliederinfo ZR 20 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und zentrale Gehaltsabrechnungsstellen

Mehr

1 Änderung der Satzung

1 Änderung der Satzung Satzung zur 10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel in Kassel vom 08.12.2011 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse

Mehr

Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung

Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Merkblatt für Versicherte über die Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten in der Zusatzversorgung Kundenservice Tel.: 0561 97966-300 Fax: 0561

Mehr

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 48 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen:

mit der beiliegenden Mitgliederinfo ZR 48 erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden Themen: ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 48 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sehr geehrte Damen und Herren, mit der beiliegenden erhalten Sie u. a. aktuelle Informationen zu den nachfolgenden

Mehr

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes

Der Oberbürgermeister. Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln. Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Der Oberbürgermeister Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln Die betriebliche Altersversorgung des kommunalen öffentlichen Dienstes Zusatzversorgungskasse der Stadt

Mehr

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR März 2014

ZVK-KVBW. Mitgliederinfo ZR März 2014 ZVK des KVBW Postfach 10 01 61 76231 Karlsruhe ZR 37 An die Mitglieder der Zusatzversorgungskasse sowie alle Rechenzentren und Zentralen Gehaltsabrechnungsstellen Sehr geehrte Damen und Herren, mit

Mehr