Rundschreiben Nr. 5/2008

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1 K O M M U N A L E R V E R S O R G U N G S V E R B A N D S A C H S E N A N H A L T KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS MIT SITZ IN MAGDEBURG An die Mitglieder der ZVK Sachsen-Anhalt Personalamt/Personalabteilung Magdeburg, 23. Oktober 2008 Rundschreiben Nr. 5/2008 Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Rundschreiben werfen wir einen Blick auf die im letzten Quartal des Jahres 2008 besonders aktuellen Themen. Wie in den vergangenen Jahren auch, werden wir wieder Personalsachbearbeiterschulungen zur Vorbereitung auf die Erstellung der Jahresmeldungen durchführen. Im Bereich der freiwilligen Versicherung werden die Jahressonderzahlung und die sich daraus ergebene Möglichkeit einer Einmalzahlung in eine Entgeltumwandlung thematisiert. Sie erhalten Informationen über: 1. Pflichtversicherung 1.1 Auswirkungen eines Arbeitsplatzwechsels auf die Zusatzversorgung 1.2 Fristablauf für Altersvorsorgezulage für das Jahr Freiwillige Versicherung 2.1 Entgeltumwandlung aus der Jahressonderzahlung 2.2 Erhöhte VL bei Versorgungsbetrieben und Sparkassen 2.3 Die Extra-Rente der ZVK 3. Beratungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen 3.2 Informationsveranstaltungen für Auszubildende 3.3 Beratungstage

2 1. Pflichtversicherung 1.1 Auswirkungen eines Arbeitsplatzwechsels auf die Zusatzversorgung Viele Beschäftigte wechseln im Laufe Ihres Arbeitslebens einmal den Arbeitgeber, oft liegt der neue Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland. Welche Auswirkungen ein solcher bundesländerübergreifender Arbeitsplatzwechsel auf die Zusatzversorgung des Beschäftigten hat, stellen wir Ihnen nachfolgend dar: Zuerst ist maßgeblich, ob der neue Arbeitgeber Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes ist. a) Keine Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einer Zusatzversorgungskasse Ist der neue Arbeitgeber kein Mitglied einer Zusatzversorgungseinrichtung und möchte er auch keine Mitgliedschaft begründen, dann kann keine Überleitung erfolgen. In diesem Fall verbleibt es für den Beschäftigten bei der bisher erworbenen Anwartschaft bei seiner Zusatzversorgungseinrichtung. Diese Anwartschaft wird die Erfüllung der Wartezeit und der sonstigen Voraussetzungen im Sinne unserer Satzung vorausgesetzt mit dem Beginn einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Form der monatlichen Betriebsrente ausgezahlt. Auf Wunsch kann der Beschäftigte mit einem Vertrag zur freiwilligen Versicherung auch weiterhin bei seiner Zusatzversorgungskasse fürs Alter vorsorgen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Begründung dieser freiwilligen Versicherung noch während seiner Beschäftigungszeit beim bisherigen Arbeitgeber erfolgen muss. Aber mit einer freiwilligen Versicherung können keine Kalendermonate zur Erfüllung der Wartezeit in der Pflichtversicherung erworben werden. b) Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einer Zusatzversorgungskasse Bei einem Wechsel zu einem Arbeitgeber, der Mitglied einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes ist, kann grundsätzlich eine Überleitung erfolgen. Fragen Sie bei jeder Neuanmeldung den Beschäftigten, ob er Vorversicherungszeiten bei einer anderen Zusatzversorgungskasse hat. Liegen Vorversicherungszeiten vor, ist dies in dem Anmeldeformular zur Pflichtversicherung einzutragen und ein Überleitungsantrag beizufügen. Das Anmeldeformular zur Pflichtversicherung und einen Überleitungsantrag finden Sie auf der Homepage der Zusatzversorgungskasse unter Downloads/Formulare/Pflichtversicherung bzw. Downloads/Formulare/Überleitung. Sobald der Überleitungsantrag bei der neuen Zusatzversorgungseinrichtung eingeht, setzt sich diese mit der bisherigen Zusatzversorgungseinrichtung des Beschäftigten in Verbindung. Zwischen den Versorgungseinrichtungen erfolgt dann eine Übertragung der vom Beschäftigten erworbenen Anwartschaften in Form eines Barwerts. Außerdem erfolgt eine Überleitung der bereits zurückgelegten Versicherungszeiten, was für die Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit wichtig ist. Der Beschäftigte bekommt später die Rentenzahlung 2

3 insgesamt von der Zusatzversorgungseinrichtung, bei der zuletzt eine Pflichtversicherung bestanden hat. Eine Sonderregelung betrifft den Wechsel zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist. Hier erfolgt eine andere Form der Überleitung, die so genannte Anerkennung der Versicherungszeiten. Dies ist wichtig für die Erfüllung der 5-jährigen Wartezeit. Zwischen den Versorgungseinrichtungen und der VBL wird kein Barwert übertragen. Der Versicherte erhält später getrennte Rentenzahlungen von beiden Zusatzversorgungseinrichtungen. Wenn Sie weitergehende Fragen zu diesem Thema haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Bereiches Überleitungen gern zur Verfügung (Tel.: ). 1.2 Fristablauf bei Altersvorsorgezulage für das Jahr 2006 Am endet die Frist zur Beantragung der Altersvorsorgezulage für den im Jahr 2006 geleisteten Arbeitnehmeranteil. Ihre Beschäftigten beteiligen sich nach 37a ATV-K mit einem eigenen Beitrag an der Pflichtversicherung in der Zusatzversorgungskasse. Dieser ist, sofern er dem Zusatzbeitrag zugeordnet und an die ZVK gezahlt wird, vom Beschäftigten individuell zu versteuern und wird zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung verwendet. Damit gehört er gemäß 82 Abs. 2 EStG zu den riesterfähigen Altersvorsorgebeiträgen. Diese Förderung kann allerdings nur von unmittelbar Zulageberechtigten in Anspruch genommen werden. Unmittelbar zulageberechtigt sind Personen, die im betreffenden Beitragsjahr - zumindest teilweise - unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Nicht zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören dagegen Versicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wie z. B. Ärzte oder Architekten. Ist bis zum kein Zulagenantrag für das Jahr 2006 gestellt worden, verfällt der Zulagenanspruch. Bitte informieren Sie Ihre Beschäftigten, dass jeder, der noch keinen Altersvorsorgezulageantrag für das Jahr 2006 oder einen entsprechenden Dauerzulagenantrag gestellt hat, dies nur noch bis zum Ende dieses Jahres tun kann. Dies gilt auch für freiwillige Verträge mit Riesterförderung. Sollte der Altersvorsorgezulagenantrag 2006 bei einzelnen Beschäftigten nicht mehr auffindbar sein, kann ein neues Antragsformular angefordert werden. Fragen zum Ausfüllen der Anträge beantworten wir gern unter der Tel.-Nr.: Freiwillige Versicherung 2.1 Entgeltumwandlung aus der Jahressonderzahlung Im Monat November wird an die Beschäftigten die Jahressonderzahlung ausgezahlt. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit, durch eine 3

4 Einmalzahlung in einem Entgeltumwandlungsvertrag für das Alter vorzusorgen. Dies ist besonders lukrativ, da die Beschäftigten hierdurch Steuern und Sozialabgaben sparen und sich eine zusätzliche Einnahmequelle im Alter schaffen. Auch der Arbeitgeber profitiert mit einer Lohnnebenkostenersparnis von der Entgeltumwandlung. Da eine Entgeltumwandlung immer nur bezüglich zukünftiger Entgelte möglich ist, muss eine entsprechende Vereinbarung vor der Auszahlung der Jahressonderzahlung erfolgen (= Vertragsbeginn ). Um Ihre Beschäftigten auf diese attraktive Vorsorgemöglichkeit hinzuweisen, haben wir diesem Rundschreiben ein entsprechendes Hinweisblatt als Anlage 1 beigelegt. 2.2 Erhöhte VL bei Versorgungsbetrieben und Sparkassen Wie bereits in unserem Rundschreiben Nr. 3/2008 berichtet, können die vermögenswirksamen Leistungen (VL) des Arbeitgebers in eine Entgeltumwandlung einfließen. Nach 23 Abs. 1 Satz 2 TVöD betragen die VL für Vollbeschäftigte monatlich 6,65. Für Beschäftigte von Versorgungsbetrieben und Sparkassen gibt es hiervon abweichend einen erhöhten Arbeitgeberzuschuss. Nach 49 des TVöD Besonderer Teil Sparkassen hat dort jeder Vollbeschäftigte einen Anspruch auf VL des Arbeitgebers in Höhe von 40 monatlich. Für Beschäftigte von Versorgungsbetrieben ergibt sich durch den 4. Änderungstarifvertrag zum TV-V, dass Ihnen ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 26 monatlich zusteht. Für die Beschäftigten von Versorgungsbetrieben und Sparkassen ist eine Einbeziehung der VL in eine Entgeltumwandlung daher besonders lukrativ. Bei dieser Anlagevariante werden die VL nicht durch Steuern und Sozialabgaben geschmälert. So kann bei gleichem Aufwand ein höherer Sparbetrag erreicht werden. Dies führt zu einer erhöhten Rente im Alter. Beispiel: Ein Sparkassenbeschäftigter mit einem monatlichen Bruttogehalt von (Steuerklasse I) zahlt seinen Arbeitgeberzuschuss von 40 in einen VL-Vertrag ein. Anlagevariante: Bausparvertrag / Entgeltumwandlung Investmentfond monatliches Bruttogehalt: Arbeitgeberanteil VL: Entgeltumwandlung der VL: Aufstockung mit eigenen Beiträgen: Gesamtbrutto: Steuern und Sozialabgaben: Steuer und Sozialabgabenersparnis: 0 50 Nettoverdienst: Überweisung an VL-Vertrag: Nettoauszahlung: Sparbeitrag:

5 Ergebnis: Bei gleicher Nettoauszahlung (1.562 ) kann im dargestellten Beispiel mit 90 mehr als das Doppelte angespart werden. Dieses Ergebnis ergibt sich aus der Steuer- und Sozialabgabenersparnis durch die Entgeltumwandlung. Um Ihre Beschäftigten über die Entgeltumwandlung mit VL individuell beraten zu können, bieten wir kostenlose Beratungstage bei Ihnen vor Ort an. Weitere Informationen zu den Beratungstagen erhalten Sie in diesem Rundschreiben unter Punkt 3.3. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, für alle Beschäftigten Informationsmaterial zur Entgeltumwandlung bei uns anzufordern (Tel.: ). 2.3 Die Extra-Rente der ZVK Neben der Riester-Rente und der Entgeltumwandlung bietet die Zusatzversorgungskasse den Beschäftigten ihrer Mitglieder mit der Extra-Rente auch noch eine dritte Möglichkeit an, freiwillig für das Alter vorzusorgen. Die Extra-Rente richtet sich vor allem an Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (z. B. 400 Minijobber oder Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken wie Ärzte oder Architekten). Da dieser Personenkreis nicht zum förderberechtigten Personenkreis bei der Riester-Rente gehört, bietet die Extra- Rente hier eine Alternative. Auch für Versicherte, die keine Riester-Förderung in Anspruch nehmen wollen, bietet sich die Extra-Rente an. Da die Beiträge aus dem individuell versteuerten Einkommen entrichtet werden, wird bei der späteren Rentenleistung nur der Ertragsanteil zur Besteuerung herangezogen. Wie bei allen Altersvorsorgeprodukten der ZVK schmälern auch bei der Extra-Rente keine Abschlussgebühren oder Provisionszahlungen die eingezahlten Beiträge. Die Versicherten können darüber hinaus von einer Garantieverzinsung in Höhe von 3,25 % profitieren. Wenn Sie Ihre Beschäftigten über die Extra-Rente informieren möchten, können Sie gern kostenlos weiteres Informations-material bei der ZVK anfordern oder einen Termin für eine Informationsveranstaltung absprechen (Tel.: ). 3. Beratungs- und Schulungsangebote der ZVK 3.1 Personalsachbearbeiterschulungen Für die bevorstehende Erstellung der Jahresmeldungen für das Jahr 2008 werden wir wieder kostenlose Personalsachbearbeiterschulungen durchführen. Insbesondere möchten wir Sie bei der Erstellung der Meldungen unterstützen und über aktuelle Änderungen in der Zusatzversorgung informieren. Einen Schwerpunkt bildet hierbei die Steuerfreiheit der Umlage. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, problematische Fälle oder spezielle Fragen mitzubringen und im Kreis der Schulungsteilnehmer zu besprechen. 5

6 Eine Teilnahme an der Schulung zur Erstellung der Jahresmeldungen erfordert Vorkenntnisse im Zusatzversorgungsrecht. Für Neueinsteiger werden Anfang 2009 gesonderte Einführungskurse angeboten. Ein Anmeldeformular liegt diesem Rundschreiben als Anlage 2 bei. Wir werden uns nach Eingang Ihrer Anmeldung mit Ihnen in Verbindung setzen und den Termin bestätigen. Für Terminvereinbarungen und Rückfragen steht Ihnen Frau Paternoga (Tel ) gern zur Verfügung. Hinweis: Bereits bekannte Termine (Newsletter Nr. 11) sind schon belegt und deshalb nicht mehr in der Anlage 2 enthalten. 3.2 Informationsveranstaltungen für Auszubildende In diesen Monaten beginnen viele junge Menschen mit Ihrer Ausbildung. Bereits beim Start ins Berufsleben ist es wichtig, an eine ausreichende Vorsorge fürs Alter zu denken. Um Ihre Auszubildenden über die betriebliche Altersvorsorge und die Leistungen der Zusatzversorgungskasse zu informieren, bieten wir spezielle Veranstaltungen an. Diese sind inhaltlich besonders auf die Situation der Auszubildenden abgestimmt. Inhalte der Veranstaltung sind u. a.: - Arbeitnehmeranteil zur Betriebsrente - Zulagenantrag - Bescheinigungen nach dem EStG Besonders hingewiesen werden die Auszubildenden in diesem Zusammenhang auf den neuen Berufseinsteigerbonus von bis zu 200 für Versicherte unter 25 Jahren (vgl. Rundschreiben 4/2008). Die Veranstaltung kann gut in den Rahmen sonstiger Ausbildungsveranstaltungen integriert werden. Auch eine Präsentation in einer Personalversammlung ist möglich. Sind Sie an einer Informationsveranstaltung für Auszubildende interessiert, dann vereinbaren Sie am besten gleich mit Frau Schübel (Tel.: ) einen Termin. 3.3 Beratungstage Für Ihre Beschäftigten und Ihre Auszubildenden bieten wir außerdem die Möglichkeit an, sich in Einzelgesprächen individuell von uns beraten zu lassen. Hierzu führen wir kostenlose Beratungstage bei Ihnen vor Ort durch. Das Anmeldeformular für Beratungstage liegt diesem Rundschreiben als Anlage 3 bei. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, telefonisch einen Termin mit Herrn Pfohl (Tel.: ) abzustimmen. Dr. Bärecke Geschäftsführer Flögel Abteilungsleiterin 6

7 Bei Fragen zur Zusatzversorgung geben Ihnen die nachfolgend aufgeführten Mitarbeiter für die entsprechenden Aufgabenbereiche gern Auskunft: Tel.Nr. Name Meldewesen / Abrechnungsverfahren: 774 Frau Leschhorn, TL j.leschhorn@kvsa.komsanet.de 729 Frau Kutzer, SB n.kutzer@kvsa.komsanet.de 732 Frau Hamann, SB k.hamann@kvsa.komsanet.de Rentenangelegenheiten: 733 Frau Hackfurth, TL m.hackfurth@kvsa.komsanet.de 724 Frau Mertin, SB a.mertin@kvsa.komsanet.de 735 Frau Kabon, SB s.kabon@kvsa.komsanet.de 742 Frau Dietrich, SB l.dietrich@kvsa.komsanet.de 725 Frau Fabian, SB d.fabian@kvsa.komsanet.de 757 Frau Stegitz, SB h.stegitz@kvsa.komsanet.de 791 Frau Reinecke,SB m.reinecke@kvsa.komsanet.de Freiwillige Versicherung: 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de 702 Frau Lorenz, SB a.lorenz@kvsa.komsanet.de 769 Frau Breßler, SB s.bressler@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 723 Frau Keune, SB k.keune@kvsa.komsanet.de 728 Frau Kohl, SB d.kohl@kvsa.komsanet.de Eigenbeteiligung/Fragen zu Zulageanträgen: 731 Herr Liebold, SB m.liebold@kvsa.komsanet.de 773 Herr Maake, SB d.maake@kvsa.komsanet.de 726 Herr Richter, SB h.richter@kvsa.komsanet.de 705 Frau Zschiesche, SB m.zschiesche@kvsa.komsanet.de 734 Frau Meier, SB k.meier@kvsa.komsanet.de Überleitungen/Eheversorgungsausgleich 718 Frau Dannenberg, SGL a.dannenberg@kvsa.komsanet.de 703 Frau Schübel, SB s.schuebel@kvsa.komsanet.de 707 Frau Pampuch, SB m.pampuch@kvsa.komsanet.de 768 Frau Pfetzing, SB a.pfetzing@kvsa.komsanet.de Mitgliederprüfung: 771 Frau Lindau, SB k.lindau@kvsa.komsanet.de 776 Frau Ullenboom, SB i.ullenboom@kvsa.komsanet.de Schulung/Information/Beratung: 722 Frau Paternoga, SB n.paternoga@kvsa.komsanet.de 775 Herr Pfohl, SB j.pfohl@kvsa.komsanet.de Mitgliedschaftsverhältnisse der Arbeitgeber: 721 Frau Liesenhoff, SB a.liesenhoff@kvsa.komsanet.de DATÜV: 720 Herr Uhlitsch, SB i.uhlitsch@kvsa.komsanet.de FAX: Internetadresse: 7

8 Anlage 1 Der ZVK - Spartipp: Entgeltumwandlung Mehr aus der Jahressonderzahlung machen! In der Lohnabrechung für den Monat November, wenn die Jahressonderzahlung erfolgt, wird besonders deutlich, wie sehr der Bruttolohn durch Steuern und Sozialabgaben geschmälert wird. Das ist nicht in Ihrem Sinne? Dann ändern Sie es doch! Nur bis zur Abrechnung des Novemberentgelts möglich Überlassen Sie nicht wie jedes Jahr einen Großteil Ihrer Jahressonderzahlung dem Finanzamt und der Krankenkasse. Sparen Sie Steuern und Sozialabgaben mit der Einzahlung in eine Entgeltumwandlung und sorgen Sie zusätzlich für das Alter vor. Informationen erhalten Sie bei Ihrer ZVK. Rufen Sie an (Telefon( ) 555) oder schreiben Sie uns eine E (mail@kvsa.komsanet.de( mail@kvsa.komsanet.de). Wir beraten Sie gern. Ihre Zusatzversorgungskasse Sachsen Anhalt Ihr kompetenter Ansprechpartner in Fragen zur Altersversorgung

9 Antwort Anlage 2 Kommunaler Versorgungsverband Ansprechpartner: Sachsen-Anhalt Frau Paternoga Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Schulung für Personalsachbearbeiter 2008 / 2009 Anmeldung: Aktuelle Änderungen ZVK / Jahresmeldungen 2008 Freiwillige Versicherung Veranstaltungsort: Magdeburg, Kommunaler Versorgungsverband Beginn: 9 Uhr Ende: ca. 15 Uhr Folgende Teilnehmer werden angemeldet: Termine in Magdeburg Name, Vorname der Teilnehmer (Angaben in Druckschrift) Mo Mo Mo Mo Mo Mittw Mo Mittw Mo Mitgliedsnummer Stempel, Unterschrift Telefonnummer

10 Anlage 3 Mitglieds-Nr. (Arbeitgeber-Nr.) (Bitte vollständige Anschrift mit Ansprechpartner) Telefonnummer: -Adresse: Ansprechpartner: Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Herr Pfohl Zusatzversorgungskasse Tel.: Carl-Miller-Str. 7 Fax: Magdeburg Frau Paternoga Tel.: Anfrage: Informationsveranstaltungen und Beratungstag für Mitglieder der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt Informationsveranstaltung zur Pflichtversicherung (Betriebsrente) und bezüglich Arbeitnehmeranteil (Altersvorsorgezulagenantrag) zur freiwilligen Versicherung mit Entgeltumwandlung zur freiwilligen Versicherung mit Riesterförderung speziell für Auszubildende Infostand für die Personalversammlung Terminwunsch/Uhrzeit: Beratungstag durch Mitarbeiter der ZVK (Organisation des Beratungstages in Absprache mit dem Mitglied/Arbeitgeber)

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